(FMG-INFORMATION 109, Juli 2013)

 

 

 

Die Erschaffung der Frau

 

 

 

 Dr. John Bergsma, der an der Franziskaneruniversität von Steubenville, Ohio, Heilige Schrift doziert, ein konvertierter protestantischer Pastor – auch seine Frau war katholisch geworden –, hat für die Zeitschrift „Lay witness“ (March/April 2013) der Vereinigung „Catholics United for the Faith“ einen kurzen Aufsatz über die Erschaffung der Frau geschrieben. Das genaue Hinschauen auf den biblischen Text des Schöpfungsberichts eröffnet ganz interessante Aspekte auf die Einehe von Mann und Frau und im Umkehrschluss auf Homosexualität und Polygamie.

 

Bergsma will »den Blick auf die Geschichte von Adam und Eva im Buch Genesis lenken, um die tiefere Bedeutung aufzuzeigen von dem, was wir Ehe nennen. In Genesis 2,18-25 lesen wir, dass GOTT sah, dass es für Adam nicht gut war, allein zu sein, so dass Er entschied, für ihn „eine Hilfe“ zu machen, „die ihm entspricht“ (hebräisch ‚´ēzer k’negdó). Er bringt alle Tiere zu Adam, aber keines ist „eine Hilfe, die ihm entspricht“. So lässt GOTT Adam in einen tiefen Schlaf fallen, nimmt eine Rippe aus seiner Seite und „baut“ (bānah) buchstäblich eine Frau. Er weckt Adam auf und bringt die Frau zu ihm. Bei ihrem Anblick bricht Adam in Poesie aus: „Das endlich ist Bein von meinem Bein und Fleisch von meinem Fleisch. ‚Frau‘ soll sie heißen, denn vom ‚Mann‘ ist sie genommen.“

Denken wir für einen Moment nach, wie diese Geschichte auch ganz anders gewesen sein könnte.

Der heilige Autor sagt nicht, dass GOTT beschloss, einen „Sklaven“ (ebed) für Adam zu machen, auch keine „Magd“ (´amah) und keine „Konkubine“ (pîlegesh) oder etwas Schlimmeres. Er macht eine „Hilfe“ (´ēzer) – ein vollkommen neutraler hebräischer Begriff, der nichts beeinhaltet von Über- oder Unterlegenheit. Sie wird k’negdó sein, das man am besten übersetzt mit „ihn ergänzend“.

Der hl. Autor sagt nicht, dass GOTT einen anderen Mann als Gefährten für Adam machte. Das würde beinhalten, dass ein Mann-Mann-Verhältnis das menschliche Ideal wäre. Das war die Sicht der Griechen. Sie dachten, Frauen wären geistig tiefer stehend, daher ungeeignet für eine tiefe Freundschaft. „Platonische Liebe“, wie wir nun eine Burschen-Mädchen-Freundschaft ohne romantische Übertöne zu bezeichnen pflegen, wurde ursprünglich für eine Freundschaft zwischen Männern ohne sexuelle Beziehung gebraucht. Die Griechen idealisierten Mann-Mann-Liebe, oft mit sexuellem Ausdruck; Platon meinte, dass eine Mann-Mann-Liebe etwas Gutes sei, dass aber sexuelle Akte sie verzerrten und tendenziell schädlich seien für die gesunde Entwicklung junger männlicher Partner (siehe Platons „Phaidros“). Platon schlug die „platonische Liebe“ vor: eine nicht-sexuelle Freundschaft zwischen Männern. Platons Sicht auf diese Sache war jedoch eine Minderheitsmeinung unter den damaligen Griechen.

Der heilige Autor sagt nicht, dass GOTT zwei oder mehrere Frauen für Adam geschaffen hat. Denn das würde wiederum eine Art von Ungleichheit zwischen dem Mann und der Frau bedeuten, und dass die Polygamie das Ideal wäre. Polygamie war in der antiken Welt weitum verbreitet, besonders bei den Königen und in den oberen Klassen. Sie reduziert den Status der Frauen immer auf das Bezogensein auf ihre Männer. Aber bei der Beschreibung der Ehe in Genesis 2,24 sagt der hl. Autor: „ein Mann… bindet sich an seine Frau“, nicht „seine Frauen“.

Der hl. Autor sagt aber, dass die Frau die letzte Handlung GOTTES in der ganzen Schöpfungsge­schichte war. Sie ist gewissermaßen die Krönung. Mit ihr ist nun alles vollendet, in einem Stand der Ruhe oder shalom. Als sie zu Adam gebracht wurde, spricht dieser zum ersten Mal. Er spricht nicht bloß, er singt praktisch, weil seine Worte Poesie sind, vielleicht die ersten in der Bibel. Durch all diese literarischen Mittel zeigt der hl. Autor, dass die Frau sehr gut ist, und dass die folgende Ehe des Mannes mit der Frau („ein Mann… bindet sich an seine Frau“ 2,24) eine Art Höhepunkt ist, auf den hin die ganze Schöpfung ausgerichtet ist. Die Schöpfungsgeschichte ist eine Liebesgeschichte, die in einer Ehe endet!

Es ist heute häufig zu hören, dass die Bibel sexistisch sei, dass sie eine mindere Sicht auf Frauen hat oder den Missbrauch von Frauen dulde. Als Bibelgelehrter stoße ich die ganze Zeit auf solche Vorwürfe in biblischen Zeit­schriften. Ich konnte nicht sehr fest widersprechen. Diese Anschuldigungen basieren auf einer oberflächlichen Bi­bellektüre, mit einer von Anfang an feindseligen Haltung oder mit der Überbetonung von ein paar negativen Tex­ten, die vom hl. Autor nicht einmal als Beispiele für die Behandlung von Frauen intendiert sind.

Wie wir aus der Geschichte von der Erschaffung Evas ersehen können, hat die Bibel eine schöne Vision der männlich-weiblichen Beziehungen. In gewissem Sinn brauchen Männer Frauen, um vollkommen adam zu sein: „Es ist nicht gut, dass der Mensch allein ist“. Die Frau ist eine gleichwertige Hilfe, eine, die „mit dem Mann übereinstimmt, ihn ergänzt, ihm entspricht“. Die Mann-Frau-Gemeinschaft in der Ehe ist die intimste der menschlichen Beziehungen. Weder Homosexualität noch Polygamie aber – die beide in der Antike sehr populär waren und die beide andeuten, dass die Frau nicht „die Hilfe, die dem Mann entspricht“, ist –  sind der Plan GOTTES für die Menschheit.«

 

 

 

 

Die vermeintliche Emanzipation:

 

Maskulinisierung mit manichäischen Zügen

 

 

 

Dr. John Bergsma spricht in seiner Betrachtung zum Schöpfungsbericht von der Erschaffung der Frau als Höhepunkt, als gewissermaßen einer „Krönung der Schöpfung“. Dazu ein interessantes Zitat von Joseph Ratzinger / Benedikt XVI. Er schreibt (L. Bouyer erwähnend) in einem Aufsatz zum Thema „Das Priestertum des Mannes – ein Verstoß gegen die Recht der Frau?“ unter anderem:

 

»dass diese Art von uniformierender Egalität in Wirklichkeit die Alleinherrschaft der männlichen Form ein­schließt und die Gleichheit durch die Negation der Frau herstellt. Bezeichnend ist, dass die beiden Prädikate, in denen sich die besondere Weise und Würde fraulichen Seins unumkehrbar ausdrückt – Jungfräulichkeit und Mutterschaft –, heute in einer beispiellosen Weise diffamiert und dem Gelächter preisgegeben werden. Anders gesagt: Die zwei Grundweisen  menschlichen Seins, in denen die Frau auf eine nur ihr so verliehene Art die Höhe des Menschseins darstellt, sind zu verbotenen Begriffen geworden

Das bedeutet, dass in dieser Form von Egalitätsidee letztlich das Besondere des Frauseins verloren ist und dass darin eine Maskulinisierung beispiellosen Aus­maßes vorliegt, in deren Mitte man unschwer einen ma­nichäischen Zug entdecken kann: Der Mensch schämt sich des Geschlechtlichen, seines Mann- und Frauseins, das sich der völligen rationalen Planbarkeit und Gestaltbarkeit entzieht und ihn an seine schöpfungsmäßige Herkünftigkeit bindet. Das Geschlechtliche wird deshalb bewusst ins bloß Biologische abgedrängt, und dies wiederum wird als nicht eigentlich zur Humanität (die „Rationalität“ heißt) gehörend behandelt: Das libertinistische Geschäft mit dem Leib ist im tiefsten eine manichäische Verspottung der biologischen Verwurzelung des Menschen, die aus dem Humanum ausgeklammert werden soll. Diese manichäische Hybris des Geistes geht zuerst auf Kosten der Frau… Hinter der Maske der Emanzipation der endlich hergestellten Gleichberechtigung, verbirgt sich die totale Assimiliation und die Bestreitung des Rechts, eine Frau und gerade so auf höchste Weise ein Mensch zu sein

Diese Überlegungen Ratzingers entlarven also auch die heutige Gender-Ideologie, die das Mann- bzw. Frausein leugnet bzw. zur beliebigen Entscheidungsmasse ma­chen will. (Vgl. Joseph Ratzinger [Benedikt XVI.]: Gesammelte Schriften Band 12. Künder des Wortes und Diener eurer Freude. The­ologie und Spiritualität des Weihesakramentes“, zitiert nach DT 7.5.13)

 

 

 

 

Hirntod / Organtransplantation

 

„Postmortal“ ist eine Lüge

 

 

 

Seit rund 15 Jahren finden sich in der FMG-INFORMATION Beiträge zum Thema Hirntod und sog. Organspende; intensiv seit Ende 2005 mit dem Abdruck des „Essay“ „‚Hirntod‘ ist nicht Tod!“ von Paul A. Byrne, Cicero G. Coimbra, Robert Spaemann und Mercedes Arzú Wilson nach der Tagung der Päpstlichen Akademie der Wis­senschaften im Februar 2005 (FMG-INFORMATION 87, siehe auch www. freundeskreis-maria-goretti.de/fmg/menu4/43.087Essay.htm), mit teils auch recht ausführlichen Beiträgen. Und das Thema darf nicht aus dem Bewusstsein schwinden. Zwar scheinen sich inzwischen die Stimmen zu mehren, die aussprechen, dass das Hirntodkriterium eine willkürliche Festlegung ist, und dass hirntote Menschen höchstens Sterbende sind – und manche für „hirntot“ Erklärte wurden, wie verschiedene berichtete Fälle bezeugen, gesund. Doch Staat, Medizin, Medien usw. ziehen keine Konsequenzen daraus: Leider auch nicht die Hirten der Kirche (zwar ist die Aussage des Katechismus und von Papst Benedikt XVI. „ex cadavere“, Nov. 2008, vgl. FMG-INFORMATION 95, klar, doch man wagt nicht einzuge­stehen, dass die „Hirntoten“ Lebende sind, die eben nicht getötet werden dürfen).

Man verbirgt die Tötung durch die unzureichende, verschweigende Aufklärung und beschönigt sie mit dem Motiv der Nächstenliebe, der Hilfe durch die so notwendigen Organe, deren Fehlen angeblich vielen den Tod verursacht (tatsächlich sind es nicht die fehlenden Organe, sondern ihre Erkrankungen!), oder man hält auch die Tötung für „ethisch“ vertretbar und sucht Möglichkeiten, dies legal zu machen. In einer Zeit, da das menschliche Leben zunehmend zur Verfügungsmasse wird (die Embryonenforschung, die Abtreibung, die Tötung von angeblich kranken Babys in manchen Ländern, die Euthanasie, die in manchen Staaten praktiziert wird und legitimiert wird) ist auch der schwerkranke, sterbende Mensch zunehmend „verwertbar“. Denn es steckt ja auch ein riesiges Geschäftspotential dahinter – nicht nur beim Organhandel und nicht nur bei den Organspende-Skandalen der vergangenen Monate.

 

Im Juni 2013 fand in Fulda eine Symposium zum Thema „Hirntod in der Transplantationsmedizin: rei­chen die Standards noch?“ statt, zu dem nach einem Bericht in der „Tagespost“ (13.6.13) „Ärzte für das Leben“ und „Aktion Lebensrecht für Alle“ eingeladen hatten. Stefan Rehder beginnt seinen DT-Bericht unter dem Titel „Wir reden auch nicht vom Nierentod“ mit der Aussage, dass es „um die vitale Frage“ geht, „ob eine ‚postmortale Organspende‘ letztlich nicht ein Etikettenschwindel sei, der verschleiere, dass ein hirntoter Organspender genau genommen gar kein Toter, sondern ein Sterbender sei. Einer, der folglich erst auf dem Operationstisch zu Tode kommt – eben weil und nachdem ihm Ärzte lebenswichtige Organe entnommen haben“.

Erster Referent war dem Bericht nach der Arzt und Medi­zinhistoriker Axel W. Bauer von der Uni Heidelberg. Er kritisierte insbesondere die Novellierung des deutschen Transplantationsgesetzes im Frühjahr 2012 mit der „obligatorischen Befragung aller Bürger und Bürgerinnen“, die nicht wirklich „detaillierte Aufklärung über die ethischen und rechtlichen Probleme des ‚Hirntodes‘“ erfahren; da sei von „toten Spendern“ die Rede, „ganz so, als ob es sich um bestattungsfähige Leichen“ handele. „Für eine Bestattung“ sei der „Hirntote“ „längst nicht tot genug“, so wird Bauer zitiert. Die Krankenversicherten würden „in einer zentralen Frage von Leben und Tod vom Staat und von seiner Krankenversicherung „über den Tisch gezogen“. Bauer prangert an, dass mit der Befragung ein hoher moralischer Druck auf die Bürger ausgeübt wird.

Der Frankfurter Neurologe Rudolf Janzen übte auch Kritik, dass in den Richtlinien der Bundesärztekammer der Hirntod mit dem Tod gleichgesetzt wird.

Der Stuttgarter Kardiologe Paolo Bavastro – übrigens laut seiner eigenen Homepage ein bekennender Anthro­posoph und auch Vertreter der anthroposophischen Me­dizin (er ist auch Rotarier) – berichtete laut Rehder vom Fall einer von mehreren Kollegen für hirntot erklärten Schwangeren, die Bavastro weiter behandelt habe und die drei Monate nach Feststellung des Hirntodes ein gesundes Kind gebar. Bavastro lehnte die Gleichsetzung des Ausfalls der Funktionen des Gehirns mit dem Tod des Menschen energisch ab: Man spreche, wenn andere ebenso wichtige Funktionen ausfallen, ja auch nicht von „Nierentod“ oder „Lebertod“, sondern von Nieren-/Leberversagen. Auch könne man einen Menschen nur beatmen, wenn er lebt. Einen Toten könne man „aufblasen, aber nicht beatmen“. Bavastro zeigte auch auf, dass bei für hirntot erklärten Organspendern die Stresshormone in dem Moment anstiegen, in dem der Transplantationschirurg beginne, den Körper zu öff­nen. (NB: Bavastro scheint - nach Aussagen an anderer Stelle (vgl. www. rotarymagazin.de/magazin/beruf-+-branche/ein-irrefuehrender-begriff-a-698.html) –, auch wenn er mit dem „Hirntod“ nicht einverstanden ist, doch der Meinung zu sein, es sei Sache des Einzelnen, ob er sich zu einer Organentnahme bereit erklärt, anders gesagt: ob er sich töten lässt oder nicht. Ähnlich argumentieren ja viele; doch wenn man hier auf die „Freiheit“ des Einzelnen verweist, ist die Tür zur Gutheißung der Euthanasie geöffnet. Nach christlicher Moral hat der Einzelne nicht diese „Freiheit“, weil GOTT der Herr über Leben und Tod ist!)

Doch der vermeintliche „Hirntod“ bringt noch nicht genügend Organspender. So schlug – nach einem Bericht von Stefan Rehder (DT 7.5.13) – der Kölner Staatsrechtler Wolfram Höfling, Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Tod, Sterben und Organtransplantation“ des „Deutschen Ethikrats“ eine Änderung der Kriterien zur Feststellung des Todes von Organspendern vor – und zwar offenbar den Herz-Kreislauf-Stillstand für eine bestimmte Zeit, etwas zehn Minuten. Doch die Organentnahme bei sog. „Non-heart-beating donors“ (Spendern ohne Herzschlag) ist eher noch problematischer als der sog. „Hirntod“ und in Deutschland bisher verboten (nur erlaubt, wenn Herzstillstand mindestens 3 Stunden oder wenn zusätzlich „Hirntod“ diagnostiziert). Zum Herzstillstand müssen nach bislang allgemeiner Überzeugung „sichere Todeszeichen“ hinzukommen (Totenflecken, Totenstarre, Autolyse, Fäulnis), doch kommt, wenn ein Organ lange nicht durchblutet wird, eine Organtransplantation nicht mehr in Frage.

Uns liegt eine kleine Informationsbroschüre der AOK zu Organspende und Organspendeausweis vor, die immerhin einige nützliche Informationen enthält, so den Hinweis, dass „das Lebensalter des Spenders kein Ausschlussgrund“ sei (wie doch oft vermutet wird). Ferner wird gesagt, dass – „wenn nach der Hirntoddiagnostik eine Entscheidung gegen die Organspende getroffen wird“alle organerhaltenden Maßnahmen, z. B. maschinelle Beatmung, beendet“ werden; [nach anderen Informationen bedeutet das auch, dass die Krankenkasse ab der „Hirntodfeststellung“ nicht mehr zahlt, auch wenn ein angeblich Hirntoter erst nach Tagen oder Wochen stirbt; vgl. A. von Wengersky in „Kirche heute“ 3/2013 S. 23.] Daher ist es entscheidend, schon die Hirntoddiagnostik entschieden abzulehnen.

Mitgeteilt wird auch, dass Minderjährige den Widerspruch gegen eine Organentnahme „ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erklären“ können.

Nebenbei: Diese AOK-Broschüre behauptet auch [leider unwidersprochen von kirchlicher Seite, obgleich, wie gesagt, nur „ex cadavere“, aus einem „Leichnam“, Organe ethisch erlaubt entnommen werden dürften], dass es „aus christlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Organentnahme“ gäbe, während angemerkt wird, dass „Teile des Judentums“ Vorbehalte hätten, „da der Hirntod nicht mit dem Tod des Menschen gleichgesetzt wird“.

Es wird aufgeklärt, dass die Erwartung, den Tod eines Angehörigen am Sterbebett begleiten zu können, „beim Hirntod nicht möglich“ ist, „weil intensivmedizini­sche Maßnahmen das Herz-Kreislauf-System und die Atmung künstlich aufrechterhalten“. Wo ist da dann der „zur Menschenwürde eines Sterbenden“ gehörende Sterbebeistand – für den Christen ein betender Beistand!

Um der Hirntoddiagnostik und einer Organentnahme zu entgehen, ist es notwendig, den Widerspruch für den Fall der Fälle erkennbar zu machen. Der allgemein verteilte „Organspendeausweis“ enthält eine Möglichkeit, das „NEIN“ anzukreuzen.

Der Verein „KAO – Kritische Aufklärung über Organtransplantation e. V.“ bietet eine eigene, überarbeitete Vorlage an, die unter www. initiative-kao.de/Alternativer_Organspendeausweis_KAO.pdf ausgedruckt werden kann (auf einer A4-Seite sind 5 solche „Ausweise“, um sie an verschiedenen Stellen zu haben (Geldbeutel, Brieftasche, Auto-Handschuhfach, Dokumentenmappe zuhause) und Angehörigen zu geben.

Wir drucken unten einen solchen Ausweis ab. Es ist von Vorteil, dass die Aussage „Ich bin kein Organspen­der bzw. Empfänger“ auch in Französisch und Englisch aufgedruckt ist, und dass auch ausdrücklich der Wider­spruch gegen jegliche Hirntoddiagnostik formuliert ist.

Denn in zahlreichen europäischen Ländern gilt die sog. Widerspruchslösung, d. h. wenn vom „Verstorbenen“ nicht ausdrücklich zu Lebzeiten widersprochen wurde, können Organe entnommen werden. Zu diesen Ländern gehören Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, FRANKREICH, Griechenland, Irland, ITALIEN, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Norwegen, ÖSTERREICH, Portugal, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn und Zypern (nach der Angabe auf www. organspende-info.de/sites/all/files/files/Gesetzliche Regelungen in Europa.pdf, leider nach dem Stand von Februar 2011).

In Österreich gibt es ein Widerspruchsregister beim Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen, 1010 Wien, Stubenring 6, www. oebig.at, vgl. nähere Angaben in FMG-INFORMATION 95 S. 25).

Übrigens kann man auf www. organspende-info.de auch Übersetzungsblätter des Textes des offiziellen Organspendeausweises in Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Bulgarisch, Kroatisch, Polnisch, Rumä­nisch und Ungarisch ausdrucken. Der entscheidende Satz in Italienisch würde lauten: „NO, mi oppongo al prelievo di organi/tessuti.“

Eine sog. Zustimmungslösung gilt in Dänemark, Großbritannien (in Wales ab 2015 auch Widerspruchslösung), Litauen, Niederlande, Rumänien (d. h. der „Verstorbene“ muss zu Lebzeiten, z.B. durch Organspendeausweis, einer Organspende zugestimmt haben; andernfalls können Angehörige nach dem ihnen bekannten oder mutmaßlichen Willen des Verstorbenen zustimmen bzw. ablehnen).

 

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Religionsfreiheit und Elternrecht schützen

 

 

Empfehlung des Europäischen Parlaments

 

 

Im Mai/Juni kamen ganz verschiedene Signale aus Straßburg.

Zunächst zur Einordnung – denn das „politische Europa“ ist ja nicht leicht zu durchschauen und zu unterscheiden. Da ist das Ganze: die „Europäische Union“, ein Staatenbund von 28 Staaten. Die grundlegenden Entscheidungen trifft der „Europäische Rat“, das Gremium der Staats- und Regierungschefs der EU-Länder. Die Rechtsetzung in der EU übt der „Rat der Europäischen Union“ aus (auch EU-Ministerrat genannt), zu dem pro Mitgliedsstaat ein Vertreter gehört, die aber nach den Politikbereichen variieren können. Beide haben ihren Sitz in Brüssel, Dann gibt es die „Europäische Kommission“ in Brüssel, deren Mitglieder als EU-Kommissare bezeichnet werden (von den Regierungen nominiert, vom Europaparlament bestätigt); diese Europäische Kommission ist gewissermaßen vergleichbar mit der Regierung eines Nationalstaates und kann Gesetze initiieren.

Das „Europäische Parlament“ mit Sitz in Straßburg, alle fünf Jahre von den EU-Bürgern gewählt (die einzige direkt gewählte EU-Institution), besteht derzeit aus 736 Mitgliedern, den Europaabgeordneten. Das Europaparlament hat im Lauf der Jahre etwas mehr Recht bekommen, doch kann es z. B. keine Gesetzesvorlagen einbringen – das tut die Europäische Kommission. Solche Gesetze werden im Rat der EU und im EU-Parlament beraten und beschlossen (bei Uneinigkeit der beiden Gremien in einem Vermittlungsausschuss).

 

Da wurde am 21. Mai im EU-Parlament eine Entschließung verabschiedet, die mehr „Frauenrechte“ in den südosteuropäischen Staaten, die sich um einen EU-Beitritt bemühen, fordert: da werden „diskriminierende Gebräuche und Klischees und „geschlechtertypische Stereotypen“, aber auch Zwangsprostitution und Frauenhandel angeprangert, wird die Steigerung der Erwerbsquote bei Frauen gefordert, und es wird kritisiert, dass es keine Daten „zum Zugang zu und zur Verfügbarkeit von Verhütungsmitteln“ gibt; besonders für den Kosovo wird gerüffelt, dass die Nutzung von Verhütungs­mitteln noch nicht flächendeckend erfolge. Und die Beitrittsstaaten werden aufgefordert, „Maßnahmen zu ergreifen, durch die der allgemeine Zugang zu Diensten im Bereich der reproduktiven Gesundheit sichergestellt und die reproduktiven Rechte gefördert werden“, üblicherweise die verhüllende Bezeichnung für Abtreibungsmöglichkeiten. Ferner werden im Sinn des Gender-Mainstreaming die Beitrittsländer ausdrücklich zur „Förderung der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (LGBT)“ aufgefordert – alles in allem ein „hochideologisches gesellschaftliches Umerziehungsprogramm“ (so Stephan Baier in der DT vom 23.5.13).

Am 13. Juni wurde – andererseits - mit knapper Mehr­heit eine Empfehlung (gerichtet an den Rat der EU) verabschiedet, in der die Religionsfreiheit und das Elternrecht auf religiöse und moralische Erziehung ihrer Kinder bekräftigt wird. Es handelt sich also um keinen Gesetzestext, aber um eine mehrheitliche Forderung, in der Außenpolitik und in der Menschenrechtspoli­tik der EU die Religionsfreiheit stärker zu berücksichtigen (vgl. DT 15.6.13).

In dieser „Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 13. Juni 2013 an den Rat zu dem Entwurf von Leitlinien der EU zur Förderung und zum Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit (2013/2082(INI))“ wird gefordert, dass „ein vorrangiges Ziel der Außenpolitik der EU in der Förderung des Rechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie im Schutz vor Verstößen gegen diese Freiheiten bestehen“ muss (1a). Die Leitlinien sollten „klar umrissene Definitionen“ verwenden und „das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit im Einklang mit dem internationalen Recht angemessen und umfassend“ schützen, „sowohl was Äußerungen im privaten und öffentlichen Umfeld als auch was individuelle, kollektive und institutionelle Gesichtspunkte betrifft. Hierzu gehört u. a. das Recht zu glauben bzw. nicht zu glauben, das Recht, die Religi­onszugehörigkeit oder die Weltanschauung zu wechseln, die Freiheit der Meinungsäußerung, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie das Recht von Eltern, ihre Kinder nach ihren moralischen, religiösen oder nicht religiösen Überzeugungen zu erziehen; klare Begriffsbestimmungen und umfassender Schutz müssen außerdem für die folgenden Rechte gewährleistet sein: die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit von auf Reli­gion oder moralischen Werten gegründeten Einrichtungen und die Achtung ihrer Unabhängigkeit, das Recht auf Verweigerung aus Gewissensgründen, das Asylrecht, das Recht, Ruhetage einzuhalten und Feiertage und Zeremonien im Einklang mit den Regeln der jeweiligen Religion oder der jeweiligen Weltanschauung zu begehen und das Grundrecht auf den Schutz des Eigentums“. (1d).

„Die Freiheit von Eltern und Vormunden, Kinder nach religiösen und moralischen Werten zu erziehen, darf nicht eingeschränkt werden…“ (1f). Unter dem Zwischentitel „Bildung“ heißt es nochmals: „Gemäß international anerkannten Normen genießen die Eltern oder der gesetzliche Vormund eines Kindes die Freiheit, für ihre Kinder eine ihren eigenen Überzeugungen entsprechende religiöse und sittliche Ausbildung zu wählen, und das Kind darf nicht gezwungen werden, an Religions- oder Weltanschauungsunterricht, der im Widerspruch zu den Wünschen seiner Eltern oder seines gesetzlichen Vormunds steht, teilzunehmen, wobei die Interessen des Kindes ausschlaggebend zu sein haben; das Recht der Eltern,  ihre Kinder im Ein­klang mit ihren religiösen oder nicht religiösen Überzeugungen zu erziehen, schließt das Recht ein, jede unangemessene und ihren religiösen oder nicht religiösen Überzeugungen zuwiderlaufende Einmischung von staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren in die Erziehung zurückzuweisen…“ (1k). Verlangt wird schließlich unter anderem auch „ein umfassendes Instrumentarium für die Überwachung, Bewertung und Unterstützung der EU-Leitlinien“ (1q); ferner, dass „die Finanzierungsin­strumente für die Außenhilfe der EU sowohl als Anreiz als auch als Abschreckungsmaßnahmen… in Bezug auf die Religions- und Weltanschauungsfreiheit in bestimmten Ländern verwendet werden“ (1r). (Quelle: www. europarl. parl.europa.eu/sides/ getDoc.do?type=TA&reference=P7-TA-2013-0279&format=XML&language=DE)

 

Wie gesagt, diese Empfehlung an den Rat der EU und an die EU-Außenbeauftragte haben den Einsatz für die Religionsfreiheit und das entsprechende Elternrecht in Drittstaaten zum Ziel – doch kann man von anderen nur fordern, was man in den eigenen Ländern beachtet: Der Hinweis auf diese Empfehlung des EU-Parlaments müsste darum durchaus eine Argumentationshilfe sein gegen Missachtung der Eltern- und Kindesrechte durch eine die eigene Glaubensüberzeugung verletzende SchulSE!

 

 

 

In Kürze

 

 

Kateri-Film

Rom. Ein 4. „International Catholic Film Festival“ in Rom im Juni 2013, das vom Papstlichen Kulturrat unterstützt wird, prämiert außergewöhnliche Filme, die sich mit Themen des Glaubens und der Religion beschäftigen. Als Film mit besonderer Bedeutung für den Glauben wurde in diesem Jahr ein Film mit dem Titel „In Her Footsteps: The Story of Kateri Tekakwitha“ von Matt Gallagher ausgezeichnet. Dieser prämierte Film erzählt das Leben der ersten Indianer-Heiligen, die Evangelisierung und das Wunder an einem Jungen, Jake, der durch ihre Fürbitte geheilt wurde. Auch ein Kongress in Rom im November soll der heiligen Kateri Tekakwitha gewidmet sein (vgl. das FMG-Buch von Franz Weiser: Das Mädchen der Mohawks) (vgl. zenit.org 20.6.13).

750.000 Unterschriften für Ehe-Definition in der kroatischen Verfassung

Zagreb. Seit 1. Juli ist Kroatien Mitglied der Europäischen Union geworden, das derzeit von einer linken Regierung geleitet wird, das schon seit einiger Zeit versucht, die kroatische Gesellschaft auf die europaweite laizistische Ausrichtung mit Gender-Ideologie, Homo-„Ehe“ usw. zu bringen. Wie berichtet, hat sich gegen die Einführung einer derartigen Sexualerziehung in kroatische Schulen ein Widerstand besonders von katholischer Seite formiert, der mit einer Klage beim Verfassungsgericht einen ersten Erfolg gegen diese massive Verletzung des Elternrechts errungen hat (vgl. auf Seite 4). Da die linksliberale Regierung noch in diesem Jahr eine Rechtsform für eine eingetragene Lebenspartner­schaft homosexueller Paare einzuführen plant, hat der Verband „Grozd“ („Weintraube“) Unterschriften für ein Referendum für die Ehe von Mann und Frau (und damit gegen die Homo-„Ehe“) gesammelt. Auch viele Bischöfe und Priester haben diese Aktion unterstützt. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass 87% der kroatischen Kinder in einer normalen Ehe geboren werden. Von gegnerischer Seite gab es auch Angriffe, Gewalttaten und Beschimpfungen Freiwilliger der Unterschriftenaktion. Mitte Juni hat dieses Bürgerkomitee nun an die 750.000 Unterschriften, das ist fast das Doppelte der Mindestzahl von ca. 380.000 Unterschriften (10% der Wahlberechtigten), dem Parlamentspräsidenten Josip Leko übergeben und hat eine landesweite Abstimmung über die Frage beantragt: „Sind Sie für eine Ergänzung der kroatischen Verfassung um eine Bestimmung, die besagt, dass die Ehe eine Lebensgemeinschaft zwischen Frau und Mann ist?“ Vertreter der Regierungspartei äußerten nun „Zweifel“, ob eine Volksabstimmung zu diesem Thema zulässig sei! - Kroatien wäre nicht das erste EU-Land, in dem die Verfassung die Ehe als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau definiert. In Polen und Ungarn ist dies festge­schrieben, und im kroatischen Nachbarland Slowenien scheiterte ein liberales Familiengesetz 2012 in einem Volksentscheid, bei dem 55% der Abstimmenden das vom Parlament bereits beschlossene Gesetz ablehnte. (Vgl. DT 25.5.13, 4.6.13, zenit.org 10.6.13, kath.net 16.6.13, katholi­sches.info 16.6.13)

Gender-Ideologie

Hamburg/Stuttgart. Auch von säkularen Medien wird zunehmend Kritik an der sog. Gender-Forschung geübt. Auf „Zeit-Online“ schrieb der Journalist H. Martenstein: „Das Feindbild der meisten Genderforscherinnen sind die Naturwissenschaftler.“ Genderforschung sei eine „Antiwissenschaft“, die auf einem „unbeweisbaren Glauben“ beruhe, der nicht in Zweifel gezogen werden dürfe. Die Münchner Psychologin Prof. Doris Bischof-Köhler sagte in einem Interview mit dem „Zeitmagazin“, die Gender-Bewegung habe kein Interesse an Objektivität. „Hier scheint ein konstruktivistisches Weltbild vorzuherrschen, dem zufolge so etwas wie eine objektive Wahrheit, die es zu erforschen gilt, nicht existiert.“ Eine Kolumnistin der Stuttgarter Zeitung, Sibylle Krause-Burger, schrieb, Gender huldige dem „absurden Gedanken, Männer und Frauen… Homo und Hetero seien absolut  gleich, die Geschlechter nur anerzogen.“ Dies sei „nichts anderes als ein Wahn“, „etwas Sektiererisches, ja Totalitäres, etwas Faschistisches“. Es solle gegen jede Erfahrung geglaubt und gelebt werden. Auf den sich stark vermeh­renden Gender-Lehrstühlen säßen fast nur Frauen (vgl. kath.net/idea 15.6.13).

Die Religionsphilosophin Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz warf dem Gender-Mainstreaming, das nach außen hin eine Gleichstellung der Geschlechter auf allen Ebenen anstrebe, vor, es sei eine „leibferne Ideologie“. Sie halte nicht das biologische Geschlecht, sondern das gefühlte oder konstruierte Geschlecht für entscheidend. Ziel sei es, den Gegensatz zwischen männlich und weiblich sowie alle sexuelle Normen zu beseitigen; dazu versuche man durchzusetzen, Begriffe neu zu formulieren. Gerl-Falkovitz hob dagegen heraus, dass jeder Mensch sich und seinen Leib bereits vorfinde, ohne etwas selbst dazu tun zu können (vgl. kath.net 11.5.13).

Die Yogyakarta-Prinzipien

Indonesien. Im Jahr 2007 wurden von angeblich „inter­national anerkannten Menschenrechtlern“ diese Prinzi­pien in der indonesischen Großstadt Yogyakarta auf der Insel Java veröffentlicht. Sie geben vor, „die Menschenrechte in Bezug auf sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität“ anzuwenden, konkret zugunsten von LGBT (Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender). Behauptet wird die Existenz von verbindlichen internationalen Rechtsnormen, und es wird gefordert, dass die Staaten diese anzuwenden hätten. Verfolgt wird eine gezielte Strategie zur Durchsetzung von Homo-Ehe und Gender-Ideologie, wozu auch eine entsprechende „Sexualerziehung“ gefördert wird. [In Deutschland steht dahinter u.a. die sog. „Hirschfeld-Eddy-Stiftung“ in Berlin, 2007 gegründet zur Durchsetzung der „Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender“; zum Kuratorium gehören laut Wikipedia u.a. der Grüne Volker Beck MdB, die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), zwei FDP-MdB sowie die frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU).]

Das Ständige Komitee der Parlamentarischen Versammlung der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, zu der 57 Staaten in Europa, Zentralasien und Nordamerika gehören) lehnte am 29. Juni in Istanbul mit großer Mehrheit eine „Begrüßung“ der umstrittenen Prinzipien ab (so wikipedia).

Der Repräsentant der Vereinigten Staaten Christopher H. Smith, Kongressabgeordneter der Republikaner, wird auf www. katholisches.info mit einer kritischen Stellungnahme zu diesen Yogyakarta-Prinzipien zitiert. Darin fordert er die anderen Staaten auf, eben diesen Tagesordnungspunkt mit der Zustimmung zu den Yogyakarta Prinzipien abzulehnen. Diese würden bestehenden OSZE-Vereinbarungen über die Religionsfreiheit und freie Meinungsäußerung widersprechen. Es würden neue Strafen für zahlreiche neue angebliche Vergehen eingeführt. So müssten die Staaten medizinische oder psychologische Behandlung oder Beratung zur sexuellen Orientierung: die Weigerung z. B. von Kirchen, der Homoehe zuzustimmen; oder Einwände gegen eine den Yogykarta-Prinzipien entsprechende SchulSE mit strafrechtlichen, zivilen und administrativen Strafen zum Schweigen bringen. Daher forderte er auf, sich der Ablehnung des betreffenden Tagesordnungspunktes anzuschließen.

Verbot von Internet-Pornografie

Reykjavik/London. In Island gibt es staatliche Bestrebungen, Internet-Pornografie zu verbieten. Im Februar hatte der Innenminister eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten. Auf der Insel gilt bereits seit einigen Jahren ein Verbot, pornografisches Material zu drucken und zu verbreiten. Mit dem neuen Gesetz möchte das Land insbesondere die Kinder davor schützen, gewalttätigen pornografischen Darstellungen ausgesetzt zu sein. Internetprogrammierer erhielten den Auftrag, einen Filter als digitale Schutzmauer gegen Pornografie zu entwickeln. Es wurde auch vorgesehen, isländische Kreditkarten zu sperren, mit denen im Internet pornografisches Material erworben wird. – Im Mai wurde die bisherige Linksregierung abgewählt. Man erwartet nun, dass die neue Regierung den Gesetzentwurf weiterverfolgen wird.

In Großbritannien hat die Lehrergewerkschaft ATL empfohlen, Schüler vor den Risiken des Pornografiekonsums zu warnen und sie auf die abnormale Darstellung von Sexualität hinzuweisen. Im April 2012 hatten bereits bei einer Anhörung im britischen Parlament alle Experten eine Verschärfung der Schutzmaßnahmen für Kinder im Internet gefordert.

Eine Studie der „National Society for the Prevention of Cruelty to Children“ erbrachte, dass Pornografie und sonstige erotische Reize immer jüngere Kinder zu Übergriffen verführen. Im Zeitraum von 2009-2012 haben in Großbritannien mehr als 4.500 Kinder, fast ausschließlich Buben, über 5.000 Sexualvergehen begangen, wohl mit einer hohen Dunkelziffer. (vgl. katholisches.info/?p=27856 19.6.13, vgl. kath.net 13.4.13, kultur-und-medien-online.de 15.4.13)

Eine Veröffentlichung der „doctors for life“ Deutschland gibt an, dass nach YouTube, Google und Facebook Pornografie der vierthäufigste Suchbegriff bei Kindern bis 7 Jahren ist; dass es täglich 68 Millionen Suchanfragen nach Pornografie gibt; dass in jeder Sekunde weltweit über 28.000 Pornografie-Seiten angeklickt und 2.300 Euro für pornografische Internetangebote ausgegeben werden; dass Deutschland mit über 10 Millionen pornografischen Webseiten weltweit auf Platz 2 steht (vgl. auch www. doctorsforlife.co.za).

 

 

 

Vorwort der FMG-INFORMATION 109

 

Liebe Freunde und Mitarbeiter, verehrte Leser und Förderer!

Sehr geehrte Abgeordnete, hochwürdigste Bischöfe!

 

Vor 30 Jahren, im Herbst 1983 legte der Hl. Stuhl die „Charta der Familienrechte“ vor. Papst Johannes Paul II. hatte auf den Wunsch der Weltbischofssynode von 1980 hin den Päpstlichen Rat für die Familie beauftragt, dieses Dokument zu erstellen als „eine Zusammenstellung der grundlegenden Rechte“ bezüglich der Familie, die „im Gewissen des Menschen und in den gemeinsamen Werten der ganzen Menschheit enthalten“ sind (Einführung).

In Artikel 5 – er fasst Aussagen zusammen, wie sie schon die Erziehungsenzyklika Pius‘ XI. und das II. Vatikanum formulierten - heißt es da: „Weil sie ihren Kindern das Leben geschenkt haben, besitzen die Eltern das ursprüngliche, erste und unveräußerliche Recht, sie zu erziehen, darum müssen sie als die ersten und vorrangigen Erzieher ihrer Kinder anerkannt werden.“

Und die Charta folgert aus diesem GOTTgegebenen Grundrecht, dass Eltern das Recht haben, „ihre Kinder in Übereinstimmung mit ihren moralischen und religiösen Überzeugungen zu erziehen“, und dass kein staatlicher oder gesellschaftlicher Zwang dieses Recht aufhebt, und sie spricht dabei auch besonders die „Geschlechtserziehung“ als „Grundrecht der Eltern“ an.

Die Realität in unseren Ländern sieht anders aus. Politiker und selbst kirchliche Verantwortliche verteidigen dieses Recht nicht, ja fördern dessen Missachtung und machen dabei mit – zum Schaden unserer Kinder und unserer ganzen Gesellschaft.

 

Umso erfreulicher ist es, dass in Kroatien, dem jüngsten Mitglied der Europäischen Union, eine starke Volksbewegung zur Verteidigung des Elternrechts aufgetreten ist und dass sogar das dortige Verfassungsgericht diesem Elternrecht gegen eine staatliche Unterrichtsmaßnahme Recht gegeben hat – angesichts der familienzerstörerischen weltweit mächtigen Ideologien eine geradezu sensationelle Entscheidung.

Auch die „Empfehlung“ des Europaparlaments vom 13. Juni 2013 zur Verteidigung der Religionsfreiheit und der diesbezüglichen Elternrechte ist ein ermutigendes Zeichen, ebenso wie die Hunderttausende, die in Frankreich friedlich für die schöpfungsgemäße Ehe eingetreten sind, ohne sich von den Übergriffen des laizistischen Staates provozieren zu lassen.

 

So ist – bei all den Attacken gegen Ehe, Familie und Glaube, die von einem übermächtigem „Mainstream“ ausgehen – kein Grund, mutlos aufzugeben. Papst Franziskus nennt Pessimismus und Verbitterung eine Saat des Teufels und fordert zum geistigen Kampf auf (vgl. 5 und 9). – Die hl. Jeanne d’Arc, der wir auf der diesjährigen FMG-Wallfahrt gewissermaßen begegnet sind, sei Ansporn, in diesem Ringen dem Sieg der Wahrheit GOTTES und Seiner Gnade zu vertrauen. Stehen wir auch dem Hl. Vater betend zur Seite, dass CHRISTUS durch ihn Seine Kirche durch unsere Zeit führt (vgl. das Angebot neuer Gebetsbildchen).

 

So legen wir Ihnen auch wieder eine neue Ausgabe unserer FMG-INFORMATION vor. Dem mehrfach geäußerten Wunsch entsprechend haben wir auf einen größeren Schriftgrad umgestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr FREUNDESKREIS MARIA GORETTI e. V., München

 

 

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