Erfahrungen mit
der Schulsexual„erziehung“
Aus: FMG-INFORMATION 109, Juli 2013
„Die Gläubigen (müssen) auch in unserer Zeit, ja heute noch mehr als früher, zu jenen Mitteln greifen, welche die Kirche schon immer empfohlen hat, um ein keusches Leben zu führen:
Zucht der Sinne und des Geistes, Wachsamkeit und Klugheit, um die Gelegenheiten zur Sünde zu meiden, Wahrung des Schamgefühls, Maß im Genuss, gesunde Ablenkungen, eifriges Gebet und häufiger Empfang der Sakramente der Buße und der Eucharistie. Vor allem die Jugend soll die Verehrung der unbefleckt empfangenen GOTTESmutter eifrig pflegen und sich ein Beispiel nehmen am Leben der Heiligen und anderer, besonders junger Glaubensbrüder, die sich durch keusche Reinheit ausgezeichnet haben. Vor allem sollen alle die Tugend der Keuschheit und ihren strahlenden Glanz hochschätzen. Sie erhöht die Würde des Menschen und macht ihn fähig zu wahrer, hochherziger, selbstloser Liebe, die den anderen achtet.“ Diese Wegweisung steht in der „Erklärung der Kongregation für die Glaubenslehre zu einigen Fragen der Sexualethik“ (29. 12. 1975). Wie sehr widerspricht die sogenannte Sexual„erziehung“ der Schule dieser - aus der 2000-jährigen authentischen Glaubens- und Morallehre der Kirche und aus der bewährten Pädagogik der Heiligen erwachsenen - christlichen Grundhaltung!
Diese Rubrik unserer Zeitschrift dokumentiert den oft sehr mühsamen Kampf einzelner Eltern, ihre Kinder vor einer schulischen Sexual„erziehung“ (SE) zu bewahren, die ihrer christlichen Gewissensüberzeugung widerspricht, und berichtet von der Realität der SchulSE.
1. Befreiung mit Dissensregelung
Baden-Württemberg, 6. Klasse, kirchliche Realschule
Die Eltern hatten in der Grundschule eine schlimme Erfahrung mit der SE gemacht – ihr Sohn war einige Tage lang verstört –, und wussten um die (normale!) Empfindsamkeit ihrer Kinder. Als nun beim Elternabend der für den Unterricht vorgesehe Film gezeigt wurde – mit Fotos der Geschlechtsteile und Zeichnungen des Geschlechtsverkehrs –, beantragten die Eltern mit Berufung auf die Dissensregelung in Baden-Württemberg die Befreiung ihres Kindes von der SE. Die Biologielehrerin, der sie ihren Standpunkt darlegten und die offensichtlich nachdenklich wurde, sagte, sie habe noch nie einen solchen Fall gehabt, besprach sich mit dem Direktor und teilte dann der Mutter telefonisch die Zusage zur Befreiung des Schülers von der SE mit: Dieser hielt sich während der betreffenden 9 SE-Stunden in Aufenthaltsräumen des Schülerheims auf; er war selbst froh und erleichtert. Von den Mitschülern gab es kein Problem; ein Junge sagte ihm vielmehr neidvoll, er habe es gut gehabt.
2. Sex von Menschen mit Tieren
Baden-Württemberg, 4. Klasse, Grundschule
Nach dem Bericht des sehr aufgebrachten Vaters erzählte die Lehrerin beim Elternabend, sie habe – noch vor der (vorgeschriebenen) Information der Eltern über die anstehende SE – den neun- und zehnjährigen Schülern und Schülerinnen „als Hinführung auf die SE“ aus der Tageszeitung Meldungen unter anderem über „Sex von Menschen mit Tieren“ vorgestellt; die Kinder hätten interessiert nachgefragt, was das sei, und sie habe es erklärt. Die Ausführungen der Lehrerin erweckten den Eindruck, dass sie vor den Kindern mit Begeisterung davon gesprochen habe.
Während die uns berichtenden Eltern der Auffassung waren, Sodomie sei strafbar (was seit der Sexualstrafrechtsreform 1969 – abgesehen von der Verbreitung tierpornografischer Schriften und Bilder – nicht mehr zutrifft; höchstens ein dem Tier zugefügter Schmerz wäre nach dem Tierschutzgesetz heute noch strafbar!) und der Lehrerin gegenüber ihre Abscheu (wohl in sehr heftiger Weise) zum Ausdruck brachten, sah die Mehrzahl der anderen anwesenden Eltern darin offenbar nur Grund zur Heiterkeit. Auch die Argumente der Eltern gegen die kollektive SchulSE, die zu vorehelichem Sex anleite, und ihre Berufung auf ihren katholischen Glauben wurden verlacht. Auf ihren Hinweis auf die Dissensregelung reagierte die Lehrerin gereizt, gab schließlich aber deren Existenz zu (später wurde den Eltern auch aufgrund der Dissensregelung die Befreiung ihres Kindes von der SchulSE gewährt).
Die sog. Dissensregelung in Baden-Württemberg
„Die Familien- und Geschlechtserziehung ist verpflichtender Unterrichtsinhalt in der Grundschule. Ihre Inhalte sind aus anthropologischer Sicht so formuliert, dass es in der Regel zu keinem Dissens zwischen Elternrecht und Auftrag der Schule kommen wird. Sollte sich jedoch aus religiösen Gründen ein Dissens zwischen Elternhaus und Schule ergeben, muss ein klärendes Gespräch zwischen den betroffenen Eltern, dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin und der Schulleitung geführt werden. Kommt es in einem Gespräch nicht zu einer einvernehmlichen Lösung, so ist ein Fernbleiben einzelner Kinder von den Unterrichtsstunden bzw. Unterrichtssequenzen, in denen Inhalte der Geschlechtserziehung behandelt werden, seitens der Schule nicht zu ahnden. Mit Blick auf eine eventuell große Diskrepanz zwischen den Auffassungen des Elternhauses und der Schule ist in der Begegnung Elternhaus/Schule eine für das Kind pädagogisch sinnvolle Entscheidung anzustreben. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Grundschule nicht die Aufgabe hat, Kinder mit Inhalten zu konfrontieren, die erst in den weiterführenden Schularten in den Klassen 5, 7 und 9 bzw. 10 behandelt werden.
Wolfgang Riefler, Referent in der Schulabteilung des Ministeriums für Kultus und Sport.“ (Quelle: „Schulintern“ Nr. 7/1995, Herausgeber: Kultusministerium Baden-Württemberg)
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass Herr Riefler auf Anfrage bestätigt hat, dass diese „Dissensregelung“ auch für höhere Klassen und andere Schularten gültig ist (vgl. FMG-INFORMATION 74 S. 4).
3. Perverse Sexualpraktiken als Thema?
Hessen, 9. Klasse, Gymnasium, katholischer Religionsunterricht
Der Religionslehrer hatte zum Thema „Liebe und Partnerschaft“ ein Arbeitsblatt mit Kopien aus „Bravo“ und „Popcorn“ erstellt, in dem „Zuschauen bei Selbstbefriedigung“, Analverkehr, Oralsex, Sadomasochismus usw. thematisiert wurden. Die Eltern wandten sich brieflich an das zuständige Ordinariat, das immerhin gleich über die Schulleitung reagierte, so dass der Lehrer das Thema abbrach. An die Eltern schrieb das Ordinariat, das Lehrplanthema „Einander lieben und miteinander leben, Partnerschaft, Liebe, Treue“ sei korrekt; die Eltern monierten aber „mit Recht“ das erwähnte Arbeitsblatt: „Ich bin auch nicht überzeugt davon, dass evtl. Sexualpraktiken unbedingt in dieser Weise im Religionsunterricht thematisiert werden müssen“, so eine „Schulamtsdirektorin i. K.“.
4. Verständnisvoller Lehrer
Hessen, 9. Klasse, Gesamtschule
Eine Mutter stellte fest, dass laut Biologiebuch Themen wie Onanie, erogene Zonen u. a. durchgenommen werden sollten, und suchte ein Gespräch mit dem Lehrer. Dieser wusste, dass die Familie einen solchen SE-Unterricht ablehnt und früher versuchte, SE-Stunden mit Arztbesuchen usw. auszuweichen. Er sagte zur Mutter, er wolle ihr nicht zumuten, weiter solche Auswege zu suchen; er habe auch mit der Rektorin gesprochen. Es genüge, wenn die Mutter den Schüler für die betreffenden SE-Stunden schriftlich entschuldige, ohne weitere Begründung. Die Mutter sieht in dieser Haltung des Lehrers eine Gebetserhörung und Antwort auf die Weihe der Familie an das Unbefleckte Herz Mariens.
5. Notarzteinsatz beim Sexualkunde-Unterricht
Nordrhein-Westfalen, 6. Klasse, Gymnasium
Borken/Münsterland. Im Sexualkundeunterricht kollabierte ein Schüler der 6. Klasse, dann wurden weitere Schüler blass und begannen zu hyperventilieren. Die Schulleiterin des Gymnasiums Remigianum sprach von einer „Schrecksekunde“. Man befürchtete eine ernste Erkrankung der Elf- und Zwölfjährigen und alarmierte Rettungskräfte. Mehrere Schüler (10 nach dem einen, 6 nach dem anderen Pressebericht) wurden ins Krankenhaus gebracht, aber meist bald wieder entlassen. Wie es zu der „Kettenreaktion“ kam, könne sich die Schulleiterin nicht erklären; sie schob es auf wetterabhängige Kreislaufprobleme und bezweifelte natürlich einen Zusammenhang mit dem Sexualkundeunterricht. Die Schüler sollten schematische Längsschnitte durch die männlichen und weiblichen Geschlechtsorgane beschriften (vgl. Borkener Zeitung 27.06.13, www. derwesten 27.06. 2013).
6. Kroatien: Verfassungsgericht beendet SchulSE
Das kroatische Verfassungsgericht in Zagreb gab einer Elternklage Recht und erklärte den Sexualkundeunterricht an Grundschulen für unzulässig. – Wie in der FMG-INFORMATION 108 S. 5f. berichtet, hatten Elterninitiativen, nicht nur von katholischer Seite, und die Bischöfe gegen die in einer Nacht-und-Nebel-Aktion eingeführten Lehrpläne zur Sexual„erziehung“ protestiert, auch mit Flugblättern bzw. in Predigten, da die sozialistische Regierung zu keinem Dialog bereit war. Es fand ein offener Kulturkampf statt, bei dem die Regierung, linke Medien und Homosexuellen-Verbände der kroatischen Mehrheitsgesellschaft ihr sexualrevolutionäres Gesellschaftsbild und die Genderideologie aufzuzwingen suchten. - Kroatische Medien attackierten auch die zu Vorträgen eingeladene emeritierte amerikanische Universitätsprofessorin Dr. Judith Reisman. So verhinderten homophile Studenten eine Diskussionsveranstaltung mit dem Sexualpädagogen Aleksander Stulhofer, dem Hauptautor des kroatischen SE-Programms.
Dr. Reisman ist auch Gründerin der Vereinigung „Restoring Social Virtue & Purity to America“. Eine Tochter von ihr war als Zehnjährige einem Serienvergewaltiger zum Opfer gefallen. Als die Mutter feststellte, wie viele Menschen das Verbrechen gewissermaßen rechtfertigten mit der Meinung, die Tochter sei ja vielleicht einverstanden gewesen, weil Kinder „sexuelle Wesen“ seien und schon „von ihrer Geburt an Sex wünschen“, wie eine der Thesen des Sexualforschers Alfred Kinsey lautet, begann sie diese Thesen intensiv zu erforschen. Kinseys Sex-Thesen, so Reisman, führten in der Nachkriegszeit zu einer explosionsartigen Ausbreitung der Pornographie und auch der Pädophilie. Reisman konnte aufzeigen, dass Prof. Stulhofer, Autor des kroatischen SE-Programms, mit dem holländischen erklärten Pädophilen Theo Sandford zusammengearbeitet hat. Die enge Zusammenarbeit auch mit weiteren pädophilen Sexualforschern (dem Amerikaner Vern Bullough und dem Deutschen Erwin Haeberle) wird auch durch die Tatsache unterstrichen, dass alle vier dem Organisationskomitee einer internationalen Sexualforscher-Tagung 2001 in Dubrovnik angehörten. Haeberle, der 1978 in einem Interview mit einer amerikanischen Pornozeitschrift erklärte, es sei ganz normal, Sexualverkehr mit Kindern zu haben, und Kinder sollten freien Zugang zu pornografischen Büchern haben, war bis 1988 Mitglied des „Institute for Advanced Study of Human Sexuality“, das nach Darstellung von Reisman einen Großteil der SE-Programme zahlreicher Staaten entwickelt hat. Reisman konnte nachweisen, dass das in Kroatien von Stulhofer erstellte SE-Programm diesen in drei Zielen ähnelt – der Absicht, die Kinder zu sexualisieren und perversen Erwachsenen Opfer zuzuführen, der Förderung der Homosexualität, und der Zielsetzung, Jugendliche in eine Sexabhängigkeit zu führen zum Nutzen der Porno-, Kondom- und Verhütungsindustrie, getarnt als Kampf gegen übertragbare Sexualkrankheiten. Das Auftreten Reismans verursachte in Kroatien viel Aufregung. Die Regierung sei, so heißt es, sogar beim Vatikan vorstellig geworden, um (vergeblich!) auf eine „weichere“ Linie der Kirche in der strittigen Frage des SE-Programmes zu drängen.
Die Klage gegen den SE-Unterricht hatte nun vor dem Verfassungsgericht Erfolg. Am 22. Mai 2013 setzten die Richter den seit Februar geltenden Lehrplan im Fach „Gesundheitskunde“ außer Kraft. Er trage dem Recht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder nicht ausreichend Rechnung, so der Gerichtshof (eine bemerkenswerte, erfreuliche Entscheidung, die das Elternrecht recht wertet!). Die Vertreter der kirchennahen Organisation „Grozd“ hatten argumentiert, der Unterricht verstoße gegen die Verfassung und das geltende Schulgesetz und er stelle eine Verletzung der UN-Menschenrechtscharta dar. - Vorübergehend wurde nun wieder der frühere Lehrplan in Kraft gesetzt. (Vgl. kath.net 22.5.13, kultur-und-medien-online, 23.5.13 + 3.6.13; DT 25.5.13 + 4.6.13, www. katholisches.info 6.4.13, Medizin & Ideologie 01/13 S. 38-41.)