Erfahrungen mit der Schulsexual„erziehung“

(aus: FMG-INFORMATION 105, April 2012)

 

  

 

Den Erziehern wird im Dokument des Päpstlichen Rates für die Familie „Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung“ (8.12.1995) ans Herz gelegt, „das Recht des Kindes, sich von jeglicher Form außerfamiliären sexualkundlichen Unterrichts fernzuhalten, zu respektieren“ (Nr. 120).

„Diese der Familie vorbehaltene Aufgabe [ihre Kinder mit den Geheimnissen des menschlichen Lebens vertraut zu machen] beinhaltet für die Eltern das Recht, dass ihre Kinder nicht verpflichtet werden können, in der Schule Unterrichtsstunden zu diesem Thema beizuwohnen, wenn sie mit ihren eigenen religiösen und moralischen Überzeugungen nicht übereinstimmen.“ (Nr. 64)

„Es wird den Eltern empfohlen, mit Aufmerksamkeit jede Form der sexuellen Information zu verfolgen, die ihren Kindern außerhalb von zu Hause erteilt wird, und sie davon fernzuhalten, wenn diese ihren eigenen Grundsätzen nicht entspricht. Diese Entscheidung der Eltern darf jedoch kein Anlass zur Zurücksetzung der Kinder sein.“ (Nr. 117)

 

Diese Rubrik dokumentiert den oft mühsamen Kampf einzelner Eltern, ihre Kinder vor einer schulischen Sexual„erziehung“ (SE) zu bewahren, die ihrer christlichen Gewissensüberzeugung widerspricht, und berichtet von der Realität der SchulSE.

 

 

1. Titel: „Etwas zur SE hätte ich nicht bearbeitet“

Bayern, 8. Klasse Gymnasium

Als im Biologieunterricht Sexualkunde bevorstand, wandte sich die Mutter an die Lehrerin, um die Befreiung ihres Sohnes zu erreichen, der die Teilnahme auch selber ablehnte. Er sagte zur Mutter: „Wenn SE ist, will ich im Auto bleiben oder in einen anderen Raum gehen, auch wenn ich rausgeschmissen werde.“ Die Lehrerin – die Verständnis zeigte wegen schlechter Erfahrungen bei ihrem eigenen Sohn – geleitete die Mutter zum Schulleiter, der nur sagte, die Schule sei vom Kultus­ministerium abhängig. Da sie nichts erreichte, bat die Mutter Ordensschwestern und gute Priester um intensive Gebetshilfe. Sie konsultierte einen Facharzt für Psychosomatische Medizin, der ein fachärztliches Attest zur Vorlage bei der Schule ausstellte. Darin heißt es u. a.: „Die Eltern des Schülers… haben einen Antrag auf Befreiung von der SE-Unterrichtseinheit gestellt. Dieser ist sachlich begründet. Es wird empfohlen, ihm stattzugeben. Der Schüler hat eine sehr differenzierte Psyche. Seine Eltern haben aus diesem Grund bei ihm eine sehr sorgfältige Erziehung realisiert und praktizieren diese nach wie vor, welche die spezifischen emotionalen Persönlichkeitsmerkmale des Kindes berücksichtigt. Diese Erziehung ist auch von einem hohen ethischen Niveau geprägt… Dies trifft in diesem Fall besonders auf die SE zu, auf welche die Eltern eine große Sorgfalt verwendet haben und dies weiter tun werden. Diese Erziehung ist umfassend und berücksichtigt alle Ebenen in einer altersgemäßen und persönlichkeitsspezifischen Form. Der allgemein curricular vorgegebene Sexualkundeunterricht kann die spezifische Erziehungsleistung in diesem Fall, welche die Eltern ihrem Sohn angedeihen lassen, nicht erbringen. Eine Anwendung des spezifischen SE-Curriculums und dessen gängiger pädagogischer Vermittlung würden bei dem Schüler zu einer massiven kognitiven Dissonanz führen, was wegen der damit verbundenen emotionalen Belastung sehr wahrscheinlich sich psychisch schädigend auswirken würde. Dadurch wäre das Kindeswohl gefährdet. In diesem Fall ist daher der elterlichen Erziehung der Vorzug zu geben und der Schüler von der betreffenden curricularen Einheit zu befreien. Dieses Vorgehen ist in Übereinstimmung mit der Bayerischen Verfassung bzw. realisiert Grundsätze derselben (Art. 126 Abs. 1).“

Der Schulleiter reagierte darauf mit einer schriftlichen Befreiung: „In Fortführung eines kultusministeriellen Schreibens vom 22. 05. 2009 und gemäß Ihrem Antrag…, mit dem ein fachärztliches Attest in Verbindung mit einem psychologischen Kurzgutachten, das von einer Gefährdung des Kindeswohls spricht, vorgelegt wurde, wird Ihr Sohn von der Phase des Biologieunterrichts, in der Familien- und Sexualerziehung den Hauptunterrichtsinhalt darstellt, befreit. Er hält sich während der betreffenden Biologiestunden in der Bibliothek oder an einem Arbeitsplatz vor dem Sekretariat auf und beschäftigt sich mit biologischen Sachverhalten, worüber er der zuständigen Lehrkraft Rechenschaft abzulegen hat. Sie als Eltern stellen sicher, dass die in der Schule im Rahmen des Biologieunterrichts vermittelten Inhalte zur Familien- und Sexualerziehung verlässlich im häuslichen Unterricht vermittelt werden…“

Vorher hatte der Schulleiter noch ein Gespräch mit dem Buben gesucht und ihn gefragt, warum er die SE nicht wolle (Antwort: „Es ist nicht meinem Alter entsprechend!“) und ob er jeden Sonntag zur Kirche gehe („Selbstverständlich!“). Die Mutter wertete dies als Erkundung, dass der Schüler die SE selber aus christlichen Gründen nicht wolle. Nach Aussagen des Buben bezogen sich die ihm aufgetragenen Arbeiten auf den vorherigen Unterrichtsstoff. „Wenn was zur SE gekommen wäre, hätte ich es nicht bearbeitet!“

 

2. Eltern nicht informiert

Baden-Württemberg, 2. Klasse Grundschule

Eine Mutter erlebte ihren Sohn nach dem Unterricht peinlich berührt und verletzt, weil in der Schule über die Geschlechts­teile gesprochen worden war. Diese sexuellen Inhalte des Faches „Mensch, Natur und Kultur“ waren den Eltern nicht angekündigt worden – obgleich die Eltern „in einer Klassenpflegschaftssitzung gemäß § 56 Schulgesetz rechtzeitig und umfassend über Ziel, Inhalt, Form und Zeitpunkt der Geschlechtserziehung im Rahmen der Familien- und Geschlechtserziehung in der Schule sowie über die hierbei verwendeten Lehr- und Lernmittel zu informieren“ sind („Richtlinien zur Familien- und Geschlechtserziehung in der Schule“ vom 12. 5. 2001; abrufbar über www. landesrecht-bw.de/, Verwaltungsvorschriften). Sie suchte das Gespräch mit der Lehrerin, die ihr sagte, es ging nur um den Körper und auch die Geschlechtsteile; sie habe das Arbeitsblatt darüber nur vorweggenommen. Die Mutter: „Wenn ich es gewusst hätte, hätte ich meinen Buben aus diesem Unterricht herausgenommen; es war ihm unangenehm!“. Die Lehrerin: Die Mädchen hätten „schon aufgeregt“ reagiert, die Buben „normal“. Die Mutter: „Ich habe es anders erlebt bei meinem Buben; für die Kinder ist das kein Thema“. Die Lehrerin berief sich auf den Lehrplan, sagte aber schließlich doch, es tue ihr leid.

 

3. „Katholische“ Kondome

Nordrhein-Westfalen, ca. 8. Klasse, katholische Schule

Ein Vater informierte uns, dass der „Sozialdienst katholischer Frauen“ (SkF) in die Klasse seiner Tochter (14 Jahre) gekommen ist; er erfuhr auch, dass die Schüler dabei Kondome über Modelle des männlichen Geschlechtsteils ziehen sollten. Er hielt seine Tochter von diesem Unterricht fern.

 

4. Befreiung – leicht bzw. nach Kampf

Baden-Württemberg, kath. Realschule; Grundschule

Aus der Mitteilung von Eltern: „Erfahrungen mit der Schulsexualerziehung, über die wir gerne berichten möchten, haben wir mittlerweile an der katholischen Mädchenrealschule, die unsere Töchter besuchen, auch gemacht, ebenso wie an der örtlichen Grundschule.

An der örtlichen Grundschule ist eine Befreiung nach wie vor erfreulich problemlos, eine schriftliche Entschuldigung genügt, man muss nicht einmal seine Gründe darlegen.

Im letzten Schuljahr kam es allerdings an der katholischen Schule zu gewissen Reibereien. Im Unterricht unserer Tochter (5. Klasse) wurde ein Buch gelesen, das zwar vordergründig Mobbing und Ausgrenzung zum Thema hat, aber in Sprache und Illustration ziemlich freizügig und unserer Ansicht für 11-jährige Mädchen definitiv nicht geeignet ist. Es ist ‚Ich hätte nein sagen können’ von Annika Thor. Die Deutschlehrerin zeigte eine gewisse Einsicht und sich jedoch insoweit kooperativ, als unsere Tochter das Buch nicht vollständig zu lesen brauchte und die entsprechenden Seiten nicht im Unterricht behandelt wurden.

Im gleichen Zeitraum kam dann auch SE im Biologieunterricht. Der Lehrer, zugleich auch noch Klassenlehrer und frisch aus dem Referendariat, also noch recht jung, zeigte sich unserem Anliegen und unserer Argumentation gegenüber sehr aufgeschlossen, wollte aber erst noch mit der Direktorin reden. Diese war strikt dagegen, unsere Tochter vom Unterricht zu befreien. In einem Telefonat mit meinem Mann wetterte sie, dass wir in 17 Jahren Dienstzeit als Direktorin das erste Elternpaar mit solch einem Ansinnen wären und wenn es uns nicht passt, könnten wir ja die Schule wechseln... Wir ließen allerdings nicht locker beim Klassenlehrer und sie durfte schließlich in der fraglichen Zeit in einem kleinen Nebenraum Hausaufgaben machen. Unser stärkstes Hauptargument in der ganzen Diskus­sion war allerdings gewesen, dass es an der staatlichen Schule (die unsere andere Tochter in der fraglichen Klassenstufe noch besucht hatte) absolut kein Problem gewesen war, eine Befrei­ung zu erwirken...

In diesem Schuljahr nun besucht diese andere Tochter die 8. Klasse, wo das Thema Verhütung mit allem Drum und Dran auf dem Lehrplan steht. Auch sie hat in Biologie eine männliche, noch junge Lehrkraft (32 Jahre), die zu Beginn des Schuljahres einen Überblick über die anstehenden Themen gegeben hatte. Sie hat von sich aus gesagt, dass sie bei diesem Unterricht auf keinen Fall anwesend sein will. Wir hatten sie gebeten, dem Lehrer diesen ihren Wunsch selbst mitzuteilen und bei Bedarf ein Gespräch zu vermitteln (Probleme mit einem anderen schwerkranken Kind absorbierten die Eltern sehr stark). Sie schob das allerdings immer wieder vor sich her und war dann auch in der letzten Biologiestunde vor den Weihnachtsferien krank, erfuhr aber von Klassenkameradinnen, dass der Lehrer gesagt habe, wer bei dem Thema nicht mitmachen will, könne befreit werden. Das hat uns sehr gefreut, dass er das sogar von sich aus gesagt hatte. Er bestand lediglich auf einem Ent­schuldigungsschreiben der Eltern. Leider war unsere Tochter trotzdem die Einzige, die nicht mitgemacht hat. Es ist erfreulich, dass gerade junge Lehrer Verständnis haben und entgegen- kommen, wobei für uns immer noch unverständlich ist, wie solch ein Unterricht überhaupt an einer katholischen Schule stattfinden kann.

Leider hat sie uns aber auch berichtet, dass im Schulhof der Schule Plakate der Kampagne ‚Mach´s mit’ hängen. Man muss dazu sagen, dass diese Schule… in der Trägerschaft der Kirche steht. Für eine katholische Schule ist das ein Skandal.“

 

(„Mach’s mit“ ist eine Kampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu „Safer sex“ und „Liebesorte“ etc.

Zitat von der Internetseite: „Ob abendliche Romantik im Strandkorb, die erste Liebe im Jugendzimmer oder das kurze Abenteuer auf dem Autobahnrastplatz - die Orte an denen Menschen Sex haben sind so vielfältig wie die Menschen selbst. Die neue Staffel der mach’s mit-Kampagne 2010 von GIB AIDS KEINE CHANCE zeigt genau diese Orte: Liebesorte.“)

 

Die sog. Dissensregelung in Baden-Württemberg

„Die Familien- und Geschlechtserziehung ist verpflichtender Unterrichtsinhalt in der Grundschule. Ihre Inhalte sind aus anthropologischer Sicht so formuliert, dass es in der Regel zu keinem Dissens zwischen Elternrecht und Auftrag der Schule kommen wird. Sollte sich jedoch aus religiösen Gründen ein Dissens zwischen Elternhaus und Schule ergeben, muss ein klärendes Gespräch zwischen den betroffenen Eltern, dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin und der Schulleitung geführt werden. Kommt es in einem Gespräch nicht zu einer einvernehmlichen Lösung, so ist ein Fernbleiben einzelner Kinder von den Unterrichtsstunden bzw. Unterrichtssequenzen, in denen Inhalte der Geschlechtserziehung behandelt werden, seitens der Schule nicht zu ahnden. Mit Blick auf eine eventuell große Diskrepanz zwischen den Auffassungen des Elternhauses und der Schule ist in der Begegnung Elternhaus/Schule eine für das Kind pädagogisch sinnvolle Entscheidung anzustreben. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Grundschule nicht die Aufgabe hat, Kinder mit Inhalten zu konfrontieren, die erst in den weiterführenden Schularten in den Klassen 5, 7 und 9 bzw. 10 behandelt werden.

Wolfgang Riefler, Referent in der Schulabteilung des Ministeriums für Kultus und Sport.“ (Quelle: „Schulintern“ Nr. 7/1995, Herausgeber: Kultusministerium Baden-Württemberg)

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass Herr Riefler auf Anfrage bestätigt hat, dass diese „Dissensregelung“ auch für höhere Klassen und andere Schularten gültig ist.

(vgl. FMG-INFORMATION 74 S. 4)

 

5. Selbstbefriedigung schon der Kleinsten fördern

Bayern, öffentlicher Kindergarten

Die Eltern wurden vom Kindergarten eingeladen, den Vortrag einer Referentin zu besuchen. Sie sprach über das Thema der Entwicklung des Lustempfindens bei Kindern. Bei diesem Elternabend waren ca. 20 Eltern anwesend. Es ging der Referentin um Antworten auf Kinderfragen, wobei sie bis in die Details den Kindern den Geschlechtsverkehr erklären würde. Onanie sei selbstverständlich – die Eltern sollten für ihr Kind dafür in der Wohnung eine Ecke einrichten.

Ein Familienvater wandte sich gegen die Ausführungen der Referentin und wurde erst halbwegs ausgelacht. Als er weiter­hin entschieden Widerstand leistete und ihn begründete – offensichtlich hatte er sich mit den vorgebrachten schädlichen Ideen schon auseinandergesetzt gehabt – und als auch andere Eltern ihr Nicht-Einverständnis zeigten (eine katholische Mutter, ein Muslim und eine Protestantin), wurde, obwohl es auch be­fürwortende Stimmen gab, Skepsis der Referentin gegenüber spürbar. Die Stimmung in der Elternversammlung „kippte um“. Eine Kindergärtnerin erklärte, sie würden in der Richtung der Vorschläge der Referentin nicht tätig werden. Und die Leiterin des Kindergartens bestätigte dies und beschwichtigte die Eltern am Schluss der Veranstaltung mit der Zusicherung, dass eine Sexualaufklärung im Sinne der Referentin in diesem Kinder­garten nicht stattfinden würde.

Es war ein schöner Sieg, vor allem auch des Gebetes, eine Ermutigung, vor dem Zeitgeist der Indoktrination unserer Kinder mit abstrusen Ideen nicht zu kapitulieren.

 

Zur Sexual„erziehung“ im Kindergarten hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) übles Material herausgebracht,

Diese Ideen sind schon tief selbst in katholische Kindergärten eingedrungen. So hatte im Herbst 2007 der Fuldaer Bischof Algermissen den katholischen Kindergärten seiner Diözese den Besuch des Aufklärungstheaterstücks „Nase, Bauch und Po“ der BzgA untersagt. Der zuständige Mitarbeiter der BzgA erklärte dazu, das sei „einmalig und erstmalig“; das Stück sei seit vier Jahren in Deutschland auf Tour, und bisher habe es gegen Aufführungen auch vor Kindern aus katholischen Kindertagesstätten keine Proteste gegeben (vgl. FMG-INFORMATION 92 S. 23f.).

Die Aussagen dieses Aufklärungsstückes wurden auch vertausendfacht verbreitet durch das zugehörige Lied, dessen Text und CD-Aufnahme zum Materialangebot der BZgA gehört, zusammen mit einer „Kindergartenbox“ mit verschiedenen Materialien, z. B. Spielkarten, Brettspiel, Grabbelsack, Bilderbuch „Mama bekommt ein Baby“ (mit Beschreibung des Geschlechtsverkehrs) usw. Das zugehörige „Handbuch für Erzieherinnen und Erzieher ‚Entdecken, schauen, fühlen!’“ der BZgA beginnt mit der Maxime: „Sexualität ist ein grundsätzliches menschliches Bedürfnis und äußert sich von Geburt an“ (S. 3). Sexualaufklärung bedeute auch, „Kindern biologisch-medizinische Informationen der menschlichen Sexualität zu vermitteln“ (S. 5). Kinder verbrächten einen großen Teil des Tages im Kindergarten und „lernen ihren Körper im Kontakt mit sich und anderen kennen. Kindliche Sexualität erschöpft sich nicht in der Vermittlung von Wissen und Informationen, sondern schließt die Atmosphäre, den Körperkontakt (z. B. Toben, aber auch Streicheln und Massagen), die Gefühlswelt und die Sinneswahrnehmung mit ein…“ (S. 5). „Kindliche Sexualität“ zeichne sich „durch Spontaneität, Neugier und Ausprobieren aus. Doktorspiele, Vater-Mutter-Kind spielen, aber auch kindliche Formen der Selbstbefriedigung“ seien „Ausdrucksformen kindlicher Sexualität“ (S. 11.). Kinder bräuchten „diese Formen der Zuwendung… um zu überleben“. (S. 11) Denn „Sexualität als Lebensenergie verstanden“ begleite den Menschen „ein Leben lang von der Entstehung“ (schon im Mutterleib!) „bis ins hohe Alter“ (S. 9f.)

Wenn man sich mit dieser Ideologie befasst, wird deutlich, dass der politisch-wirtschaftliche Druck, die Kinder möglichst früh und alle in Kindertagesstätten unterzubringen, damit die Mütter für den Arbeitsprozess zur Verfügung stehen, eine gewaltige Verführungspotenz und sittliche Indoktrinationskraft in sich trägt!

 

6. Keine Rückenstütze durch seinen Bischof

Ein Vater übermittelte uns einen Briefwechsel mit Kardinal Marx, München, bzw. dem Schulreferenten Prälat Erich Pfanzelt. Der Vater hatte sich gewissermaßen mit einem „Hilferuf“ an den Erzbischof gewandt wegen der zwangsweisen SchulSE. Der Prälat erwiderte ihm im Auftrag des Kardinals, es gelangten „immer wieder Bitten an alle deutschen Bischöfe, beim Staat zu erreichen, dass auf Wunsch von Eltern Kinder und Jugendliche vom Sexualkundeunterricht befreit werden können.“ (Bemerkenswert, dass eingeräumt wird, dass „immer wieder“ solche Bitten kommen – die ja doch nur der im Dokument des Päpstlichen Rates für die Familie von 1995 formulierten Lehre der Kirche entsprechen.) Der Prälat aber fährt unbeeindruckt fort: „Dies ist in Deutschland nicht möglich.“ Punkt. Dann verweist er auf die entsprechenden bayerischen Richtlinien, die angeblich das Erziehungsrecht der Eltern „keineswegs“ in Frage stellten, denn die Eltern seien „zu informieren“ und ihre „Mitwirkung“ einzufordern (also die Eltern sollen sich zufriedengeben, wenn sie überhaupt informiert werden und Handlanger der Schule sein dürfen). Schließlich meint der Prälat, die bayerischen Richtlinien stellten die SE in einen „Werterahmen, der von christlichen Vorstellungen geprägt ist“. Ist er wirklich der Ansicht, dass die Information über alle möglichen Verhütungsmittel, die Kondom-Propaganda als angeblicher HIV-Schutz, die schamzerstörenden Illustrationen, die detaillierte Darstellung des Geschlechtsverkehrs, der massive Einsatz von Materialien der BZgA, die Missachtung der individuellen Entwicklung und Intimsphäre „christlichen Vorstellungen“, präziser der katholischen Morallehre entspricht? Seine Hoffnung, er habe den um Hilfe schreienden Vater „wenigstens in einigen Punkten beruhigen“ können, kann er doch selber nicht ernstgenommen haben.

 

7. Nochmals: die Frage nach den Bischöfen

Der Schulreferent des Münchner Kardinals zeigte sich unberührt, dass eine Befreiung von der ZwangsschulSE „in Deutschland nicht möglich ist“. Vor ein paar Monaten konnte man erfahren vom Protest des amerikanischen Kardinals Timothy Dolan, Erzbischof von New York, gegen eine Anord­nung des Schulamtes von New York, die SE-Teilnahme 11- bis 18-jähriger Schüler mindestens ein Semester lang verpflichtend zu machen. Dolan sagte, damit reiße „das öffentliche Schulsystem das Recht der Eltern, ihre Kinder in Übereinstimmung mit ihren Überzeugungen und Werten zu erziehen“, an sich (vgl. FMG-INFORMATION 104, S. 27).

Unsere Bischöfe haben diesen staatlichen Eingriff – ohne Verteidigung des (nach katholischer Überzeugung) vorrangigen Elternrechts – seit Jahrzehnten hingenommen. Und immer wieder wird von staatlicher Seite argumentiert, dass die Bischöfe geschlossen mit der SE einverstanden seien.

In Bayern hatte bei der gesetzlichen Einführung der verpflichtenden SchulSE 1980 nur der Regensburger Bischof Rudolf Graber öffentlich Widerstand geleistet. Jetzt teilte uns eine Verwandte von Joseph Kardinal Höffner (1906-1987) mit: „Ich erinnere mich noch gut an ein Gespräch mit Kardinal Höffner, der entsetzt war über die Zustimmung der ‚Mehrheit’ der ‚Hirten’ zur SchulSE. Er sagte mir: ‚Ich habe das Thema noch einmal auf der Bischofskonferenz zur Sprache gebracht, aber die ‚Mehrheit’ war gegen mich.“

 

Die Stellungnahme von Bischöfen zur SchulSE ist auch ein ganz aktuelles Thema in der Schweiz auf dem Hintergrund einer breiten Diskussion zu Plänen der SE-Ausweitung. Lesen Sie dazu bitte unter „Aufgelesen-Kommentiert!“ (FMG-INFORMATION 105)

 

8. Tschechien

Deuschlandradio berichtete am 25.1.2012, dass in Tschechien eine konservative Elterninitiative erfolgreich gegen den Aufklärungsunterricht an den Schulen aktiv wurde. Die Vorsitzende des „Komitees für die Verteidigung der Eltern­rechte“, Anna Brychtova erklärte: „Wir haben eine Petition an das Schulministerium überreicht. Mehr als 40.000 Eltern haben unterschrieben. Die Schule soll nicht in das Intimleben der Kinder eingreifen.“ Nur die Eltern hätten das Recht, diese Fragen mit ihren Kindern zu besprechen. Diese Forderung fiel beim tschechischen Schulminister Dobes auf fruchbaren Boden. Er wandte sich brieflich an alle Schuldirektoren und forderte sie auf, die Wünsche der Eltern zu respektieren. „Wir werden deshalb unsere Lehrpläne verändern. Die sexuelle Auf­klärung wird künftig kein Pflichtfach mehr sein, sondern ein frei­williges Angebot im Rahmen des Ethikunterrichts.“ Nach dem Bericht von Deutschlandradio gibt es auch Widerstand gegen diese Änderung. Von der tschechischen Pro-Familia-Organisation werden Schüler geschult, um in freiwilligen Schülerseminaren, die auch von manchen Direktoren unterstützt würden. Dieser Widerstand gegen die „ultrakonservative Elterninitiative“ findet offensichtlich die Sympathie von Deutschlandradio (vgl. www. dradio.de/dif/sendungen/europaheute/1660565/ und kultur-und-medien online, 25.1.2012).

 

 

„Es besteht für die ganze christliche Gemeinschaft
eine dringende Notwendigkeit,
die Wertschätzung der Tugend der Keuschheit wiederzuentdecken.

Die Keuschheit verlangt
ein beständiges ‚Erlernen der Selbstbeherrschung,
die eine Erziehung zur menschlichen Freiheit ist’
(KKK 2339).

 

Papst Benedikt XVI., 9. März 2012 an US-Bischöfe


 

  

                                         

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