(FMG-INFORMATION 105, April 2012)

 

 

  

Bereitschaft, sich töten zu lassen

 

Prof. Wolfgang Waldstein

  

In einer Reihe von Aufsätzen zum Thema Organtransplantation und „Hirntod“ in der „Tagespost“ in den ersten Monaten des Jahres 2012 erschien auch ein „Meinungsbeitrag“ von Prof. Wolfgang Waldstein, früher Professor für Römisches Recht an der Universität Salzburg, Ordinarius an der Zivilrechtlichen Fakultät der Päpstlichen Lateranuniversität, seit 1994 Mitglied der Päpstlichen Akademie für das Leben; aus seinem Werk „Ins Herz geschrieben“ (Augsburg 2010) zitierte Papst Benedikt XVI. in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag. Mit seiner freundlichen Erlaubnis geben wir diesen Aufsatz über die Organspende und das Hirntod-Kriterium hier wieder (nach „Die Tagespost“, 11.2.2012). Darin wird nochmals auf die Äußerung von Papst Johannes Paul II. im Jahr 2000 – die immer wieder als Beleg für die Zustimmung zum „Hirntod“ angeführt wird – und die folgende Entwicklung in Rom verwiesen. Waldstein zeigt auch auf, dass bestimmte in den Vatikan hineinwirkende Kräfte die Veröffentlichung wissenschaftlicher Erkenntnisse verhindert haben.

 

»Stefan Rehder hat einen sehr verdienstvollen Beitrag mit dem Titel: „Unmögliche Mission Organspende“ veröffentlicht. Auch kirchlicherseits ist verschiedentlich für die Bereitschaft zur Organspende gesprochen worden. Rehder sagt mit Recht: „Dabei wird bislang… überwiegend verschwiegen, dass der Hirntod als ‚sicheres’ Zeichen für den Tod des Menschen heftig umstritten ist.“

Hier möchte ich nun daran erinnern, dass der Hirntod inzwischen etwas mehr als nur „umstritten“ ist. Es gibt in­zwischen objektiv gesicherte Erkenntnisse. Kurz zur Entwicklung dieser Erkenntnisse: Im Jahre 2000 hatte die Päpstliche Akademie für das Leben für Papst Johannes Paul II. einen Text mit der Intention vorbereitet, das Hirntod-Kriterium kirchlich zu legitimieren. Die Glaubenskongregation konnte am Text noch Korrekturen vornehmen, aber er wurde dem Papst zugeleitet und von ihm benützt. Hochrangige Fachleute haben jedoch dem Papst schwere Bedenken gegen diesen Text übermittelt, aus denen er erkannte, dass er von der Päpstlichen Akademie für das Leben zu einer Erklärung veranlasst worden war, die ungenau und missverständlich war. Im Hinblick auf diese Erkenntnis hat der Papst eine nochmalige Klärung dieser Frage gewünscht. Diese Klärung ist mit einem Kongress im Februar 20051 mit dem klaren Ergebnis erfolgt, das in den „Conclusions“ festgehalten wurde. Die Nr. 10 dieser Con­clusions lautet: „Es gibt einen überwältigenden medizinischen und wissenschaftlichen Befund, dass das vollständige und unwiderrufliche Ende der Gehirntätigkeit (im Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm) kein Beweis für den Tod ist. Der vollkommene Stillstand von Gehirnaktivität kann nicht hinreichend festgestellt werden. Irreversibilität ist eine Prognose und nicht eine medizinisch feststellbare Tatsache. Wir behandeln heute viele Patienten mit Erfolg, die in der jüngsten Vergangenheit als hoffnungslose Fälle betrachtet worden waren.“

Das Schlussdokument wurde von 15 der 25 Teilnehmer an der Tagung unterzeichnet. Damit liegt jetzt die von Papst Johannes Paul II. erbetene neuerliche Klärung der „Zeichen des Todes“ vor, die klarerweise die Aussagen des Papstes vom Jahre 2000 korrigiert, aber dies eben auf Wunsch des Papstes selbst und sozusagen als sein Vermächtnis im Zusammenhang mit der Enzyklika Evangelium vitae, Nummer 15. Dort hat Johan­nes Paul II. zu Problemen der Euthanasie festgestellt: „Und auch angesichts anderer, heimlicherer, aber nicht minder schwerwiegender und realer Formen von Euthanasie dürfen wir nicht schweigen. Sie könnten sich zum Beispiel dann ereignen, wenn man, um mehr Organe für Transplantationen zur Verfügung zu haben, die Entnahme dieser Organe vornimmt, ohne die objektiven und angemessenen Kriterien für die Feststellung des Todes des Spender zu respektieren.“

Was nun die Situation betrifft, die heute herrschend ist, muss ich leider sagen, dass die Päpstliche Akademie der Wissenschaften über dieses Ergebnis der neuerlichen Prüfung der „Zeichen des Todes“ schockiert war. Man hätte glauben sollen, dass die Kirche für diese Großtat des Papstes so kurz vor seinem Tod und für das Ergebnis sorgfältigster wissenschaft­licher Forschung, das dabei vorgelegt wurde, hätte dankbar sein sollen. Aber nein! Bischof Marcélo Sánchez Sorondo, der Kanzler der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften, hat die Publikation dieses Ergebnisses verboten. Also, die Ergebnisse durften nicht einmal publiziert werden2.

Auch die früheren Präsidenten der Päpstlichen Akademie für das Leben waren mit der Mehrheit des Consiglio Direttivo entschiedene Verfechter des Hirntod-Kriteriums. Das Argument dafür lautete: So lange das Lehramt der Kirche sich dazu nicht ausdrücklich geäußert hat, ist man berechtigt, das Hirntod-Kriterium als gültig anzunehmen. Die Aussagen von Papst Johannes Paul II. in „Evangelium vitae“, die von Papst Benedikt XVI. 2008 mit der Aussage bekräftigt wurden, dass unpaarige lebenswichtige Organe nur „ex cadavere“ entnommen werden dürfen, also erst nach dem wirklichen Tod des Menschen, werden nicht als lehramtliche Aussagen anerkannt. Es müsste eine Aussage der Glaubenskongregation ausdrücklich zum Hirntod sein. Diese Aussage ist aber bisher nicht gekommen, obwohl Papst Johannes Paul II. bereits 1995 gesagt hat: „angesichts anderer, heimlicherer, aber nicht minder schwer­wiegender und realer Formen von Euthanasie dürfen wir nicht schweigen“. Weil die Glaubenskongregation noch nicht ge­sprochen hat, darf also ruhig weitergetötet werden, und dies ungeachtet des „überwältigenden medizinischen und wissenschaftlichen Befundes“, dass der Hirntod nicht den Tod des Menschen bedeutet. Da jedoch der Hirntod die Vor­aussetzung der gesamten Transplantationsmedizin ist, darf daran nicht gerüttelt werden. Man darf die Wahrheit nicht aussprechen. Auch die Kirche soll das nicht dürfen.

Inzwischen haben jedoch die Erfinder des Hirntod-Kriteriums selbst gewagt, die Wahrheit auszusprechen. Bereits 1997 hat Professor Robert Truog von der Harvard University unter dem Titel „Is the Time To Abandon Brain Death?“ (zu deutsch: „Ist es an der Zeit, das Kriterium des Hirntodes aufzugeben?“), Hastings Center Report 1997, Folgendes geschrieben: „The most difficult challenge for this proposal would be to gain acceptance of the view that killing may sometimes be a justifiable necessity for procuring transplantable organs” (zu deutsch, Übersetzung durch die Redaktion: „Die schwierigste Herausforderung besteht darin, ein Einverständnis darüber zu erzielen, dass die Tötung manchmal als notwendig gerechtfertigt werden müsse, um Organe für die Transplantation entnehmen zu können“). In dem Hastings Center Report 38, Nummer 6/2008 hat Professor Truog gemeinsam mit Professor Franklin Miller, National Institutes of Health, einen Artikel veröffentlicht mit dem Titel: „Rethinking the Ethics of Vital Organ Donation“ (zu deutsch: „Neues Nachdenken über die Ethik der Lebendorganspende“). Sie geben zu, dass „the practice of brain death in fact involves killing the donor“ (zu deutsch: „die Praxis des Hirntod-Kriteriums tatsächlich die Tötung des Spenders zur Folge hat“). Daher müsste die „dead donor rule“ (zu deutsch: „die Regel, dass der Spender tot sein muss“) aufgegeben werden. Das Töten des Patienten durch Organentnahme sollte als „justified killing“ (zu deutsch: „gerechtfertigte Tötung“) ange­sehen werden.

Dass es tatsächlich um ein Töten des Patienten durch Organentnahme geht, beweisen die inzwischen zahlreichen Fälle, in denen nach der „Diagnose“ Hirntod die Organe nicht entnommen werden durften, weil Angehörige, ein behandelnder Arzt oder ein Ordensoberer gegen die Organentnahme protestierten und die Patienten überlebt haben und wieder völlig gesund geworden sind. Mir ist kein Fall bekannt geworden, in dem nach der Verhinderung der Organentnahme der Patient an den Folgen des Hirntods gestorben wäre. In allen mir bekannt gewordenen Fällen sind sie durch die richtige Behandlung ge­heilt worden. Jedenfalls wird man davon ausgehen müssen, dass das Hirntod-Kriterium zur Tötung einer weltweit unabsehbar großen Zahl von Menschen führt. Und dazu muss geschwiegen werden, weil diese Tötungen von der Transplantationsmedizin unbedingt gebraucht werden, koste es, was es wolle.

Angesichts des Ausmaßes der überaus schwerwiegenden Konsequenzen des Schweigens der Glaubenskongregation zur Frage des Hirntods muss wohl damit gerechnet werden, dass dieses Schweigen eines Tages zu der Frage wird führen müssen, wieso die Kirche zu diesen Tötungen unvorstellbaren Ausmaßes so lange schweigen konnte, obwohl Papst Johannes Paul II. schon 1995 gesagt hatte: Wir dürfen nicht schweigen. Die absurde Formel der Transplantationsmedizin lautet: Leben retten durch Töten. Und dieses Töten wird kurzerhand als „justifiable necessity for procuring transplantable organs“ erklärt. Wer kann dieses Töten wirklich rechtfertigen? Das Problem der Förderung der Bereitschaft zur Organspende liegt darin, dass sie die wohl meist nicht bewusste Bereitschaft ein­schließt, sich töten zu lassen. Und das darf nicht verschwiegen werden.«

(Anmerkungen des FMG: 1 veranstaltet von der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften; 2 Sie fanden ihren Niederschlag in der quasi privaten Veröffentlichung des  „Essays ‚Hirntod ist nicht Tod’“ der 15 Teilnehmer, die das Schlussdokument unterzeichneten, vgl. FMG-INFORMATION 87, Dezember 2007: „‚Hirntod’ ist nicht Tod; , vgl. auch W. Waldstein in FMG-INFORMATION 95, S. 23-25).

 

 

n In einem anderen Beitrag in der „Tagespost“ vom 18.2.2012 mit dem Titel „Moralisch legitim oder verwerfliche Tötung“ hatte der Mediziner Hans Thomas, Leiter des Lindenthal-Instituts in Köln“ den „Hirntod“ als wirklichen Tod bezeichnet, und gesagt, jegliche Behandlung des Patienten sei dann als „sinnlos“ abzubrechen, Organe könnten entnommen, die Beatmungsgeräte abgeschaltet werden. Thomas gab zu, dass „voreilige Diagnosen“ des Hirntodes vorkommen könnten, das solle „nicht ausgeschlossen“ werden. Er hat offenbar kein Problem, wenn nach solchen „voreiligen Diagnosen“ Menschen durch Organentnahme getötet werden. Man fragt sich, warum bei anderen „Ärztefehlern“ – wo eine Krankheit „voreilig“ nicht richtig diagnostiziert wurde und Behinderung, schwerwiegende Erkrankung, Amputation oder Tod verursacht wird – Prozesse geführt werden und Ärzte ihre Zulassung verlieren können, während eine „Fehldiagnose“ von Hirntod aber offenbar belanglos ist, wenn man eben Organe gewinnen kann. Auch da zeigt sich, wie ethisch bedenklich man bei Organtransplantation mit dem Leben umgeht. Der sog. „Spender“ ist überhaupt nicht mehr Person mit Würde und Lebensrecht, oder dem Recht auf ein würdiges Sterben, sondern nur Objekt der Begierde nach Organen!

 

n In der „Tagespost“ vom 25.2.2012 erschien dann unter der Überschrift „Im Übergang vom Leben zum Tod“ ein Debattenbeitrag des emeritierten Leiters des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Erlangen-Nürnberg, Prof. Bernhard Wuermeling. Er beteuert, „Behauptungen, dass Menschen nach ordnungsgemäß festgestelltem Hirntod wieder aus dem Koma erwacht seien, lassen sich nicht bestätigen“. Zur „Versachlichung“ gehöre es, solche Behauptungen zu unterlassen. „Wäre dies auch nur ein einziges Mal der Fall gewesen, dann würde sich die ganze Debatte um den Hirntod erübrigen – es gäb ihn nicht als Tod des Menschen“. Es kann also nicht sein, weil es nicht sein darf, und man zieht sich darauf zurück, dass der „Hirntod“ „ordnungsgemäß festgestellt“ worden sein müsse. Wenn aber in all den Fällen, da als hirntot Erklärte wieder gesund wurden, die Diagnose falsch gewesen wäre – in wie vielen Fällen war sie dann bei jenen falsch, die durch die Organentnahme getötet wurden? Wuermeling schließt seine fragwürdigen Ausführungen mit der „großzügigen“ Aussage, es möge dahingestellt bleiben, „ob es eine Christenpflicht zur Organspende gebe“, doch es gebe eine Christenpflicht sich über deren Voraussetzungen zu informieren. Die Darlegungen Wuermelings boten aber leider kein Fundament für eine ausreichende Information.

 

n Die Politik erhöht nun in Deutschland mit der Änderung des Transplantationsgesetzes den Druck auf jeden Einzelnen, doch möglichst die „Bereitschaft zur Organspende“ zu erklären, indem sie jeden regelmäßig mit hohem Verwaltungs- und Kostenaufwand  (mehr als 2 Millionen Euro für nur ein einmaliges Anschreiben jedes Versicherten!) bedrängt, sich zu erklären. Sie behauptet aber wider den wissenschaftlichen Stand, es handle sich um Organ- und Gewebeentnahmen „bei toten Spendern“ und verschweigt in der vorgesehenen „breiten Aufklärung“ diese Wahrheit vorsätzlich (vgl. DT 15.3.2012, Analyse des Transplantationsgesetzes durch Stefan Rehder). Und die Deutsche Bischofskonferenz toleriert, ja fördert dies mit der immer wieder vorgebrachten Behauptung, es sei ein Akt der Nächstenliebe, Organe zu spenden (ohne zuzugeben, dass es ein unmoralischer Akt ist, sich dafür töten zu lassen). Vgl. dazu in dieser Nummer der FMG-INFORMATION auf Seite 16f.!

 

n In der erwähnten Reihe von Veröffentlichungen in der „Tagespost“ zum Thema Hirntod/Organtransplantation nahm am 10.3.2012 der Jurist und Medizinrechtsexperte Rainer Beckmann Stellung zum Thema „Der ‚Tod’ des Organs Gehirn ist nicht der Tod des Menschen“. Beckmann stellt zunächst dem biologisch-materialistischen Menschenbild, für das „das Erlöschen der Gehirnaktivität tatsächlich der Tod des Menschen“ wäre (wobei sich die Frage stelle, „warum ausgerechnet die im Gehirn ablaufenden Prozesse wichtiger sein sollten als andere gleichartige Vorgänge im menschlichen Körper“) die katholische Auffassung gegenüber, die auch außerhalb der Kirche in unserem Kulturkreis weithin anerkannt werde. Der Tod ist die Trennung der Seele vom Leib, doch sei dies nicht durch die Hirntod-Diagnostik feststellbar. „Das Erlöschen der Lebenszeichen geschieht nicht schlagartig, sondern zieht sich über einen längeren Zeitraum hin. Die verschiedenen Organe und Gewebe des menschlichen Körpers verlieren ihre Funktions­fähigkeit unterschiedlich schnell. Am empfindlichsten sind die Zellen des Gehirns, die schon Minuten nach einem Kreislaufstillstand irreversibel geschädigt sind. Nach etwa einer halben Stunde ist meist auch das Herz funktionsunfähig geworden, es folgen die Lunge, die Leber, die Nieren, die Muskeln und schließlich die Knochen. Die Hornhaut des Auges kann sogar bis zu drei Tage nach einem Herzstillstand funktionsfähig sein.“

Beckmann konstatiert, dass im Zustand des „Hirntodes“ keines der anerkannten sicheren Todeszeichen (Leichenflecken, Leichenstarre, Verwesung) vorliegt, sondern viele Lebenszeichen vorhanden sind (das Herz schlägt, das Blut zirkuliert, die Lunge erhält Sauerstoff, Nahrung wird verdaut, Blut gereinigt, Abfallstoffe über Niere und Darm aus­geschieden, das Immunsystem bekämpft eingedrungene Fremdkörper, das Rückenmark produziert neue Blutkörperchen, Jugend­liche wachsen, Wunden heilen, eine „hirntote“ schwangere Mutter kann über Monate ein Kind austragen usw.). Daher könne auch bei totalem Hirnversagen nicht vom „Verlust der Integrationsfähigkeit des Körpers“ ausgegangen werden, sondern es gebe gerade keine zunehmende Desintegration, keinen Zerfall der Organe, Gewebe und Zellen. Zwar gebe es keine selbständige Atmung, weil das normalerweise vom Hirnstamm ausgehende Signal für die Muskeln des Brustkorbs fehle. Doch würden auch Menschen, die auf einen Herzschrittmacher, einen Dialyseapparat oder ein künstliches Herz angewiesen sind, nicht für tot erklärt, nur weil ihre Körper eine bestimmte Leistung nicht mehr erbringen könne und auf medizinisch-apparative Hilfe angewiesen sei. Das Gehirn erhalte den Menschen nicht allein lebendig, es könne dies nur in Interaktion mit anderen lebenswichtigen Organen. Embryonen ohne Gehirn seien keineswegs tot, sondern im Gegenteil so lebendig, dass sie in der Lage seien, ein menschliches Gehirn zur Entstehung zu bringen.

„Warum sollte ein Patient, dessen messbare Hirnfunktionen gerade erloschen sind, der aber ansonsten einen lebendigen Leib hat, nicht Teil einer Leib-Seele-Einheit sein können?“ Wer den Ausfall des Gehirns mit der Trennung der Seele vom Leib gleich­setze, müsse die Seele räumlich im Gehirn ansiedeln, wofür es keine Belege gebe. „Die Fakten sprechen insgesamt eindeutig gegen die Annahme, dass in Patienten mit Hirnversagen das geistige Lebensprinzip bereits verloren gegangen ist“. Wenn – so schließt Beckmann – der Zeitpunkt der Trennung von Seele und Leib nicht exakt bestimmbar sei, könne man dieses Nichtwissen nicht wie ein Wissen behandeln. „Wo Unsicherheit und Unwissen gegeben sind, muss man ‚im Zweifel’ auf der sicheren Seite bleiben und dem Sterbeprozess Zeit geben“; auch Benedikt XVI. habe 2008 verlangt, es dürfe in einem solchen Bereich „nicht den geringsten Verdacht auf Willkür geben“, sondern es müsse „das Prinzip der Vorsicht herrschen“. Beckmann: „Der lebendige Leib ist das körperliche Zeichen des Vorhandenseins der Seele. Patienten mit ausgefallener Hirnfunktion sind dem Tod nahe, aber noch nicht tot. Sie müssen daher als Lebende behandelt werden.“

 

 

In Kürze

 

 

Verbrecherischer Organhandel

Sinai. Nach einem Bericht der „Welt“ (19.11.2011) deckte der US-Fernsehsender CNN grausame Verbrechen ägyptischer Bedui­nen an Flüchtlingen im Interesse des lukrativen Organ­handels auf. Korrupte Ärzte reisen mit mobilen Operations­zelten und sterilen Kühlboxen in die gesetzlosen Gebiete des Sinai, wo skrupellose Beduinen Flüchtlinge aus dem Sudan oder aus Eriträa überfallen und zur Organentnahme zwingen. Illegaler Handel mit Menschen zum Zweck der Verwendung ihrer Organe, insbesondere Nieren, ist ein schnell wachsender Bereich der kriminellen Aktivitäten“, so zitiert die „Welt“ Interpol. Schon früh habe die organisierte Kriminalität die Diskrepanz zwischen der Nachfrage nach Organen, besonders Niere, Herz, Leber, und dem Angebot gesehen und genutzt. In China werden oft die Organe hingerichteter Gefangener entfernt, in armen Ländern zahlten die Händler bisweilen einige Tausend Dollar, um die Organe dann mit hohem Gewinn weiterzuverkaufen. - Junge afrikanische Flüchtlinge vertrauten in der Hoffnung auf ein besseres Leben Schleuserorganisati­onen, um in Israel Arbeit zu finden. Für viele aber sei der Sinai Endstation. Kriminelle Beduinenbanden nähmen sie gefangen, quälten sie, um von ihren Verwandten Geld zu erpressen, oder lieferten sie zur Organentnahme einem qualvollen Tod aus. – Hier wird eine weitere brutale Schattenseite der modernen Medizinentwicklung offenbar, die – auch wenn Organhandel hierzulande offiziell verboten ist – doch ein dunkles Licht auf die Transplantationsmedizin wirft, von der Organentnahme bei sog. „Hirntoten“, in Wahrheit aber Lebenden, abgesehen.

Ein Aufwachen bei Ärzten?

München. Über einen Internationalen Chirurgenkongress im November 2011 in Rom berichtete Dr. Gero Winkelmann, München, der Verantwortliche der Deutschen Sektion von „European Pro-Life Doctors“ in einer Übersetzung eines Kon­gressberichts der italienischen Vereinigung „Lega Nazionale Contro la Predazione di Organi e la Morte a Cuore Battente“ („Nationale Liga gegen Organraub und Tod bei schlagendem Herzen“; vgl. www. antipredazione.org). Professor Dr. Rocco Maruotti, Mailand, sprach dort zum Thema „Ethik, Chirurgen und Gesell­schaft“. Dabei seien auch bislang tabuisierte Themen ange­sprochen worden: „Wie die Kliniken denjenigen belohnen, der beiträgt, die festgelegten Quoten von Organspendern zu errei­chen, oder wie Regierungen auf diejenigen Druck ausüben, denen es nicht gelingt, durch zwangsweise Organspenden das festgelegte Organspendeniveau zu erreichen.“ Es sei aufge­zeigt worden, „wie Kliniken das Verschachern von Organen ag­gressiv vorantreiben: - durch aggressives Fordern von Organ­spenden, aggressive Schulerziehung, aggressives Verfolgen der Einwilligung, aggressives Melden von ‚potentiellen’ Spen­dern, ‚aggressive’ Definition des Todes“ und es wird die Frage gestellt, ob solches Verhalten nicht ethisch-rechtlich verurtei­lenswürdig sei. Es seien Bilder zum Organhandel gezeigt wor­den, die bei den anwesenden Chirurgen eine große Betrof­fenheit ausgelöst hätten. Diese seien auch mit Beweisen kon­frontiert worden, dass „dieselben Transplanteure genau das vernachlässigten, was sie vorher als unwiderrufliche ethische Prinzipien bezeichnet haben: Entnahme aus einem echten Leichnam, informierte Einwilligung und sichere Todesdefinition“. Die Transplanteure würden jetzt einräumen, dass „die Organ­entnahme bei einer lebenden Person erfolgt, wobei man Anäs­thesie anwenden müsste, um Schmerzen bei dieser Person zu vermeiden, die sie ausweiden“. Sie würden auch zugeben, dass eine korrekte Information der Öffentlichkeit und der Ange­hörigen für sie ein Ende ihrer Tätigkeit bedeuten würde. „Es wurde auch der Organhandel in den westlichen Ländern er­wähnt, der von den Transplanteuren stets verneint wurde.“ So sei gewiss, dass es an US-Universitäten, die sich gegen Organhandel ausgesprochen hätten, zugleich ein Organhan­delssystem gebe, das man vertusche. Der Bericht schließt mit der Erwartung, dass die Deutlichkeit, mit der darüber im ärzt­lichen Raum gesprochen wurde, „auf ein mögliches und wünschenswertes moralisches Erwachen hoffen“ lasse.

Das Medien-Unverständnis für Kirche und „Humanae vitae“

Vatikan. Der „Osservatore Romano“ berichtete im November von einer Tagung unter dem Titel „Mangelndes Verständnis. Die katholische Kirche und die Medien“ in der Alten Syno­denaula im Vatikan. Die Zeitgeschichtlerin Lucetta Scaraffia verwies dort auf den „Bruch der medialen Begeisterung für Paul VI.“ durch die Enzyklika Humanae vitae. Montini sei nach seiner Wahl von der Presse als Papst gesehen worden, der offen sei gegenüber dem Neuen, der in der Lage sei, die Kurie zu reformieren, die Beziehungen zu anderen Religionen und den Weltfrieden zu fördern. Im Juli 1968 sei ein radikaler Wandel eingetreten: „Die Zeichen stehen auf Sturm, das Bild des Papstes und des Pontifikats wird in Frage gestellt. Eine nie dagewesene Krise der Autorität des Papstes tritt ein; einige Stimmen sprechen sogar von Rücktritt“, so Scaraffia. Eine Karikatur in der „Frankfurter Allgemeinen“ habe die Ablehnung der Pille mit der Verurteilung von Galilei verbunden als zwei Fehler mit schwerwiegenden Folgen, verursacht durch die Ab­lehnung des wissenschaftlichen Fortschritts. Ein englisches Blatt habe geschrieben, Humanae vitae sei „das Vietnam Pauls VI.“. Der Theologe Yves Congar habe kommentiert: „Rom scheint in einem einzigen Augenblick alles verloren zu haben, was es über Jahrhunderte hinweg aufgebaut hat“. Dennoch – so Lucetta Scaraffia weiter – könne man sich 40 Jahre später „zur Recht fragen, ob Paul VI. nicht vielleicht die Lehre der Kirche gerettet habe, die womöglich ein Rettungsanker geblie­ben ist, an dem Werte und Kultur festgemacht werden im Augenblick des Scheiterns der sexuellen Revolution, des einzi­gen unwidersprochenen Tabus der westlichen Kultur“. Dieses Tabu sei so stark, dass man die Gegenargumente noch nicht einmal verstehen wolle. Vielleicht – so Scaraffia – „sind wir erst heute, da sich das Scheitern dieser Revolution in ganzem Aus­maß zeigt, endlich bereit, auch die Argumente der Enzyklika Humanae vitae besser zu verstehen, die dieses Scheitern vorausgesehen hatte.“ Die Enzyklika, die auf das Naturrecht Bezug nimmt, sei auch ein entscheidendes Muster für die Beziehungen zwischen dem wissenschaftlichen Fortschritt und der katholischen Moral, auf das man zurückgreifen könne, um bioethische Probleme in Angriff zu nehmen. „Heute stellt sich heraus, dass der Blick aller Kommentatoren jener Zeit auf fatale Weise verengt war, während der Pauls VI. prophe­tisch zu sein scheint“.

Die Ungunst der Medien, das Nicht-verstehen-Wollen, habe sich auch hinsichtlich von Papst Johannes Paul II. fortgesetzt, so referierte dann der Zeitgeschichtler Andrea Riccardi: Seine Haltung zur Abtreibung haben ihn „schuldig gesprochen“, noch verstärkt durch die Thematik Kondom-Aids (ein Dokumentarfilm der BBC habe J.P. II. für die Verbreitung der Pandemie ganz allgemein angeklagt). Das Attentat habe dann das Bild ver­ändert; dem bis dahin „jung, sportlich und stark“ erschienenen Papst hätten sich nun Sympathien zugewandt und ihm einen „Siegeskranz“ eingebracht wie bei keinem Papst der Moderne. Doch habe die Presse scheinbar ihren Helden schaffen wollen, ohne ihm wirklich zuzuhören. Denn Johannes Paul II. habe „das Unzeitgemäße der Kirche als Widerspruch gegen die Banalität gelebt, als Ausdruck einer Botschaft, die von weither kommt. Er hat gespürt, dass die unzeitgemäßen Aspekte sei­ner Botschaft prophetisch waren; er hat beansprucht, moderner zu sein als seine Gegner“, so Riccardi. Wenn – so das Resümee – die Beziehungen zwischen Kirche und Medien von mangelndem Verständnis geprägt waren, dann deshalb, weil die Presse in diesen beiden großen Päpsten nicht nach ihrer Botschaft gesucht habe, sondern nach dem, was die Logik der Presse und die jeweilige Mode zu finden vorgab. Benedikt XVI. habe, noch als Kardinal, gesagt: „Die Unzeitgemäßheit der Kirche, die als ihre Schwäche erscheint, kann ihre Stärke sein“. (Vgl. Giulia Galeotti in OR dt. 25.11.2011 S. 6)

Heiligsprechungen angekündigt

Vatikan. Beim Konsistorium am 18.2.2012 kündigte der Hl. Vater die Heiligsprechung von sieben Seligen an, darunter die bayerische Mystikerin Anna Schäffer (1882-1925), Mindel­stetten, Diözese Regensburg (seliggesprochen 1999); die aus Deutschland stammende Maria Anna Cope (1838-1918), Ordensfrau, die auf Molokai (Hawai) ihr Leben den Lepra­kranken widmete (seliggesprochen 2005), und die junge nord­amerikanische Indianerin Kateri Tekakwitha (1656-1680), 1980 seliggesprochen. Der Internet-Nachrichtendienst ZENIT (21.2.2012) veröffentlichte eine Lebensskizze: „Eine christliche Eingeborene Nordamerikas wird heiliggesprochen – Vorbild für Reinheit, Glauben und Liebe“ und wies dankenswerter Weise hin auf das Buch des österreichischen Jugendschrift­stellers P. Franz Weiser SJ „Das Mädchen der Mohwaks“, das der FMG vor ein paar Jahren neu auflegte.

Gemeindereferent fristlos gekündigt

Rottenburg-Stuttgart. Ein Gemeindereferent und „Jugend­seelsorger“, der sich von seiner Frau und drei Kindern ge­trennt hat und mit einer neuen Partnerin inzwischen ein neues Kind hat, wurde nach 20 Jahren Tätigkeit in der Diözese Rottenburg-Stuttgart, zuletzt im Dekanat Freudenstadt, gekün­digt. Ein Sprecher der Diözese verwies darauf, dass es für Mitarbeiter Loyalitätsverpflichtungen gebe; die Unauflöslichkeit der Ehe gehöre dazu. Der Gekündigte vermutete: „Ich war zu unbequem“, und meinte damit seine Tätigkeit in der Mitarbei­tervertretung, besonders aber „diözesaninterne Debatten“ dar­über, dass er in der kirchlichen Jugendarbeit „regelmäßig die Themen Aids und ungewollte Schwangerschaft anhand eines Verhütungsmittel-Koffers angesprochen“ hatte. Die Diözese wies solche Vermutungen zurück. Der Gemeindereferent sei zwar „sehr kritisch gegenüber dem Arbeitgeber Kirche“ gewe­sen, aber es sei eine unakzeptable Unterstellung, beide Aspekte als Begründung für seine Kündigung zu vermengen.

Kommentar: Nun ist die Entlassung richtig, weil ein im Ehe­bruch lebender Mann nicht im Namen der Kirche wirken kann. Doch dass die Diözese die jahrelange Verführung junger Men­schen zur Verhütung durch einen „Seelsorger“ so herunter­spielt, ist doch bedenklich. (Vermutlich handelt es sich um jene „Firmvorbereitung“, bei der an Wochenenden mit verpflich­tender Teilnahme jeweils ausführlich Verhütungsmittel vorge­stellt wurden, einschließlich der Vorführung des Kondom­gebrauchs an einem Modell des männlichen Geschlechtsteils. Bemühungen, die Verantwortlichen aufmerksam zu machen und zur Abhilfe zu bewegen, hatten damals erst nach Briefen nach Rom Erfolg – vgl. FMG-INFORMATION 83 S. 29  und 95 S. 30).

Argument für den Zölibat?

Würzburg. Die „Tagespost“ (6.3.2012) berichtete in der Rubrik „Beim Namen genannt“ von Christian Gauck, dem ältesten Sohn des neuen Bundespräsidenten. Der Chirurg an einer Hamburger Klinik verteidigte in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagezeitung“ seinen Vater gegen Vorwürfe, er sei zu DDR-Zeiten kein echter Widerständler gewesen. Er erklärte darin auch, die Familie habe bei seinem Vater immer an zweiter Stelle gestanden. Er sei „immer unterwegs“ und „für uns selten der Familienvater“ gewesen, weil er in seiner Arbeit als Pfarrer in Rostock-Evershagen, wo er eine Gemeinde aufbaute, aufge­gangen sei. Später habe er dann angefangen, seine privaten Dinge aufzuarbeiten.

Kommentar: Diese Beschreibung ist doch bemerkenswert im Hinblick auf die funktionale Seite des Zölibats katholischer Priester, die aber nur ein Argument neben der viel tieferen geistlichen Begründung des Zölibats ist. – Dass der neue Bun­despräsident von seiner Frau getrennt ist und offenbar seit Jahren mit einer Lebensgefährtin zusammenlebt und mit ihr nun öffentlich auftritt, ist bedauerlich, weil gerade ein Bundes­präsident Vorbildfunktion haben sollte – auch in der Achtung des deutschen Grundgesetzes im per­sönlichen Leben, das Ehe und Familie besonders zu schützen vorschreibt. Doch solche Verhaltensweisen sind bei Politikern heute leider nicht selten.

„Verheiratete Priester sind kein Allheilmittel“

Wien. Mit einer bemerkenswerten Stellungnahme zu den lautstarken innerkirchlichen Forderungen und der sog. „Pfarrer-Initiative“ meldeten sich die in Österreich tätigen Priester der griechisch-katholischen Kirche, also des in Einheit mit dem Papst stehenden byzantinischen Ritus, zu Wort. In der von 31 Geistlichen unterzeichneten Stellungnahme (vgl. kath.net 17.2.2012, DT 21.2.2012) heißt es, „verschiedene Gruppierungen in der latei­nischen Kirche Westeuropas berufen sich in der inner­kirchlichen Kontroverse der letzten Jahre gerne auf die Tradition der katholischen Ostkirchen bezüglich des ver­heirateten Klerus, der geschiedenen und wiederverheirateten Personen und der Beziehung der Ortskirchen zu Rom“. Um Missverständnisse auszuräumen, wolle man zu diesen drei Punkten Stellung nehmen.

Zur Priesterehe heißt es: „Die Tradition der katholischen Ostkir­chen kennt die Weihe verheirateter Männer zu Diakonen und Priestern. Diese Tradition des verheirateten Klerus kommt aus der Zeit der jungen Kirche. Allerdings erlauben die Ostkirchen, dass auch verheiratete Männer zu Priestern geweiht werden können. Wer vor der Diakons- bzw. Priesterweihe unver­heiratet war, darf auch danach nicht mehr heiraten. Der Tod der Ehefrau, oder die Trennung von ihr, verpflichtet den verheirateten Priester zur weiteren Ehelosigkeit.

Das sei kein „‚Allheilmittel’ gegen mangelnde Priesterberufun­gen“: „Unserer Überzeugung nach ist die Krise der Berufungen nicht mit dem Lebensstand verbunden, sondern mit der Krise des Glaubens in unseren westlichen Gesellschaften. Dies bestätigt auch die Situation in anderen Kirchengemeinschaften, wie zum Beispiel in der Evangelischen Kirche, die auch einen Mangel an Berufungen erfährt, obwohl dort verheiratete Män­ner zum Pastorenamt zugelassen sind.“ Man sei darum erfreut über das vom Papst ausgerufene „Jahr des Glaubens“.

Die westliche Kirche habe dem gegenüber „jene Disziplin in Ehren gehalten, die nur unverheiratete Männer zur Weihe zulässt. Diese Praxis hat nicht nur eine geschichtliche oder disziplinäre Begründung, sondern auch tiefe theologische und biblische Wurzeln, auf die wir hier nicht weiter eingehen kön­nen. Auch in den Kirchen des Ostens wird der Mönchspriester, oder der ehelos lebende Weltpriester vom gläubigen Volk besonders geehrt. Wir möchten also ausdrücklich festhalten, dass auch unsere ostkirchliche Tradition den Zölibat anerkennt, wertschätzt und praktiziert.“ Ergänzend erwähnt wird, „dass die Priester des byzantinischen Ritus mit ihren Familien ein beständiges Zeugnis für die Unauflöslichkeit der Ehe geben wollen, und zwar genau dort, wo für viele in Westeuropa die christliche Ehe nur mehr ein ‚Auslaufmodell’ darstellt. Dazu möchten wir unterstreichen, dass der priesterliche Dienst eines verheirateten Mannes sehr komplex und anspruchsvoll ist.“

Zum Thema der Scheidung und Wiederheirat heißt es ganz deutlich: „Im Gegensatz zu den orthodoxen Kirchen haben die katholischen Ostkirchen nicht die Praxis einer zweiten, bzw. dritten, kirchlichen Eheschließung. Auch darf in der Regel die geschiedene und wiederverheiratete Person nicht an den Sakramenten teilhaben. Wenn jedoch eine Annullierung der ersten Ehe vorliegt und die zweite Ehe sakramental geschlos­sen wurde, darf die Person zu den Sakramenten zugelassen werden. Diesbezüglich gibt es keinen Unterschied zwischen der Praxis der katholischen Ostkirchen und jener der römisch-katholischen Kirche.“

Schließlich wird auch die Treue zur Kirche und zum Papst angesprochen. Man sehe mit Betrübnis, wenn Priester die kirchliche Hierarchie geringschätzten und Autorität ablehnten: „Treue zur katholischen Kirche und dem Nachfolger des heiligen Apostels Petrus ist der Eckstein unserer kirchlichen Identität. Aufgrund dieser Treue haben unsere Bischöfe, Priester und Gläubigen, Laien und Ordensleute vielerorts nicht gezögert, das höchste Opfer zu bringen, das ihres eigenen Lebens. Fast alle unsere Bischöfe und Tausende von Priestern sind für ihre Treue zum Papst in der Zeit der kommunistischen Regime freiwillig ins Martyrium gegangen. So sagte Papst Pius XII, anlässlich der Veröffentlichung des apostolischen Briefes „Veritatem facientes“, gerichtet an die rumänische unierte Kirche, am 27.03.1952: Jesus hat 12 Apostel gehabt und einer war ein Verräter, die griechisch-katholische Kirche hat 12 Bischöfe gehabt, davon war keiner ein Verräter. Darum sind Treue und Gehorsam zum jeweiligen Papst für unsere Bischöfe selbstverständlich, ebenso für die Priester gegenüber ihrem Bischof. Es ist wichtig daran zu erinnern, dass gerade dieser Gehorsam und die Treue dem Heiligen Stuhl gegenüber unsere Kirche vor der totalen Zerstörung in den schwierigen Zeiten der Verfolgung bewahrt hat.“ Das Oberhaupt der Ukrainischen Griechisch-katholischen Kirche habe dementsprechend anläss­lich seines ersten Besuchs bei Papst Benedikt gesagt: „Wenn wir uns auf den Fels Petri stützen, kann uns nichts erschü­ttern.“

Kommentar: Diese Stellungnahme der byzantinischen unierten Priester ist ein ermutigendes und mahnendes Zeichen zugleich.

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Auseinandersetzung über die staatliche Sexual„erziehung“ in der Schweiz

Wenn wir es recht sehen, existiert in den schweizerischen kantonalen Volksschullehrplänen schon seit Jahren die SchulSE, aber wohl kantonal verschieden. Seit Längerem nun ist in der Schweiz eine öffentliche Debatte über eine Aus­weitung der sexualkundlichen Inhalte des Unterrichts im Gange. Wenn wir die Schweizer Situation einigermaßen richtig erfassen, dann wurde sie ausgelöst durch das Bekanntwerden eines „Sex-Koffers“ schon für die 4-Jährigen in Kindergärten im Kanton Basel-Stadt. Auch ein nationales Programm zur HIV-Bekämpfung legte die Pläne zu einer Forcierung der SchulSE offen (vgl. FMG-INFORMATION 103, S. 23). Das führte zu öffentlichen Aktionen, etwa einer Petition gegen die Sexualisierung der Volksschule, die im Oktober 2011 mit über 92.000 Unter­schriften bei der Erziehungsdirektoren-Konferenz eingereicht wurde (vgl. HLI Schweiz, Rundbrief Fastenzeit 2012).

Die öffentliche Aufmerksamkeit führte wohl dazu, dass die Verantwortlichen abwiegelten und verharmlosten. So sagte der Basel-Städter Erziehungsdirektor Eymann im August, man gehe sorgfältig mit dem Thema SE um und habe die Probleme nicht, die befürchtet würden. Doch: „Das heißt nicht, dass wir zurückkrebsen.“ Er stehe immer noch hinter dem von ihm 2007 in Auftrag gegebenen „stufenübergreifenden Konzept zur För­derung der sexuellen Gesundheit“ für die Basler Schulen. Die Bildungsdirektorin des Kantons Zürich und Präsidentin der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz hatte sich über die Protestaktionen ungehalten gezeigt und „groteske Behauptungen“ zurückgewiesen (vgl. mammainfo Okt. 2011).

In einem „Grundsatzpapier“ vom September 2011, erstellt von der „Steuergruppe des Projekts Lehrplan 21“, das erstmals für alle Kantone gütig sein soll, heißt es, es werde „auch in Zukunft Sache der Kantone sein, die Rahmenbedingungen und Detailregelungen des sexualkundlichen Unterrichts vorzuge­ben“, es werde mit diesem „Lehrplan 21“ keine SE im Kinder­garten und in der Unterstufe geben, sondern ab „Ende der Primarstufe (5./6. Schuljahr)“; „über die Frage ein der Dispen­sation“ des „obligatorischen Unterrichts“ entschieden die Kantone. Es wird gesagt, die Verantwortung für die SE liege „bei den Eltern“, doch die Schule habe einen „gesell­schaftlichen Bildungsauftrag“ (vgl. Kath. Wochenzeitung, 13.1.2012). HLI berichtet aber auch, dass in der Antwort auf die Petition von der Erziehungsdirektorenkonferenz zwar eine „laue Distanzierung vom Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ) Luzern“ stehe, doch die ideologischen Vorgaben gemäß den Stichworten „Gleichwertigkeit aller geschlechtlichen Orientie­rungen“, „emanzipatorische Sexualpädagogik“, „Gender-Main­streaming“ sowie „Recht der Kinder auf Bildung über sexuelle Themen“ fänden sich weiterhin, und es fehle ein zugesichertes Dispensationsrecht.

Seit Ende 2011 läuft eine Eidgenössischen Volksinitiative gegen die Sexualisierung der Volksschule, die Unterschriften von 100.000 Schweizer Bürgern braucht, um eine Volks­abstimmung in ca. 3-4 Jahren zu erzielen, mit deren Hilfe eine Erweiterung der Bundesverfassung erreicht werden soll. Die vorgeschlagene Formulierung würde aber vorschreiben dass SE (zwar) Sache der Eltern sei und dass „freiwilliger Sexual­kundeunterricht“ ab dem „9. Altersjahr“ [noch in der „Phase der Unschuld“, nach der Lehre der Kirche unbedingt von sexuellen Informationen freizuhalten!] erteilt werden könne, ohne Teilnahmezwang. Doch ab dem 12. Altersjahr ist vom „obligatorischen“ Unterricht über die „Vermittlung über menschliche Fortpflanzung und Entwicklung“ die Rede. Dieser als Verfassungstext gewollte Vorschlag hat dieselbe Problematik in sich wie auch die konkrete Konsequenz der bedeutsamen Stellungnahme des Churer Bischofs Vitus Huonder: Es wird nicht gesehen, dass auch die „Wissensvermittlung“ über den Bereich des Sexuellen, anders als bei anderen Wissensbereichen, Intimsphäre und Schamgefühl verletzt, im Kollektivunterricht den individuellen Stand des einzelnen Kindes missachtet usw.

 

n Dennoch ist der Vorstoß von Bischof Huonder bemerkenswert: Erstmals unternimmt ein Bischof hier, im Alleingang, ein öffentliches Plädoyer für das Elternrecht. Zum „Tag der Menschenrechte“ (10.12.2011) ging er in einem Hirtenwort von den Menschenrechten aus. „Mit der Gewissens- und Religi­onsfreiheit eng verbunden“ seien die Rechte bezüglich Ehe und Familie. Davon ließen sich auch die Rechte der Eltern ableiten. Diese „sind Rechte, welche die Eltern bei der Wahrnehmung der Erziehung ihrer Kinder unterstützen und fördern, vor allem bei der Vermittlung von geistigen Werten. Dazu gehört auch und vornehmlich die Weitergabe des eigenen Glaubens. Dieses Recht darf den Eltern unter keinen Umständen genom­men werden. Wohl nimmt der moderne Staat viele Aufgaben in Schulung und Bildung den Eltern ab. Doch die letzte Be­stimmung über die Erziehung ist immer ihre Sache. Dabei werden sie der religiösen Erziehung besondere Aufmerksam­keit schenken, da nur der Glaube dem Menschen letzten Halt gibt und ihm den Sinn des Lebens zu erschließen vermag.“ Dann kommt der Bischof auf die Sexualerziehung zu spre­chen. Sie „steht immer auch in einem religiösen Kontext und hat ihm Rechnung zu tragen. Ist die Sexualität doch mit der Weitergabe des Lebens verbunden und gibt dem Menschen die Möglichkeit, am Schöpfungswirken GOTTES teilzunehmen.“

„Das Sexualverhalten des Menschen wird kraft GÖTTlicher Offenbarung durch Gebote und Weisungen geordnet. Ihr Ziel ist das Gelingen des Ehe- und Familienlebens. Sowohl das Alte wie das Neue Testament enthalten entsprechende Hinweise und Bestimmungen. Die Kirche hat sie bewahrt, dargelegt und durch die Jahrhunderte weitergegeben.  - Die Sexualerziehung kommt an dieser GÖTTlichen Ordnung nicht vorbei. Auf ihrer Grundlage nehmen die Eltern unter anderem ihre Aufgabe wahr, vom Staat verordnete Lehrpläne der Sexualerziehung zu prüfen. Auf ihrer Grundlage sind sie auch berechtigt, alles, was in den Lehrplänen im Widerspruch zum Glauben steht, abzulehnen.

Der Staat habe, so Huonder, wohl das Recht, in diesem Be­reich „ergänzend tätig“ zu sein, dürfe dies „aber nur im Respekt vor den religiösen und weltanschaulichen Standpunkten der einzelnen Bürger und Bürgerinnen, vor allem unter Beachtung der Elternrechte.“

Doch unter Berufung auf Prävention gegen Geschlechts­krankheiten würden gegenwärtig „schulische Konzepte und Lehrgänge entwickelt, welche tief ins Leben des einzelnen Kin­des und Jugendlichen eingreifen und letztendlich die Gewis­sens- und Religionsfreiheit verletzen.“ Man verwende Begriffe, „hinter denen sich eine permissive Weltanschauung verbirgt, wie etwa Gendermainstreaming, Prävention, Implementierung der Sexualerziehung, Gleichwertigkeit jedweder sexuellen Orientierung und Geschlechts-Identität. Gehen wir diesen Begriffen auf den Grund, stellen wir fest: Der junge Mensch wird durch solche Programme von der christlichen Haltung in Fragen der Sexualität entfremdet. Selbstbeherrschung und deren Einübung werden ausgeklammert. Enthaltsamkeit und Keuschheit sind kein Thema. Im Gegenteil, der junge Mensch gerät, zu bestimmten Praktiken angeleitet, in den Sog der Abhängigkeit von seinem Geschlechtstrieb.“

So fördere der Staat „eine Erziehung, welche den natürlichen Schutz der Sexualität eines Menschen, nämlich das Scham­gefühl, zerstört. Wenn durch die Art des Unterrichts das Schamgefühl von Kindern und Jugendlichen angetastet wird, gefährdet dies eine gesunde Entwicklung der Persönlichkeit und setzt den Menschen Übergriffen jeder Art aus. Es kann anderseits nicht sein, dass Kinder und Jugendliche in der Schule zu Handlungen animiert werden, welche in anderen Zusammenhängen unter Umständen als sexuelle Übergriffe eingestuft werden könnten.“

So sei „vom christlichen Menschenbild her“ eine SchulSE zu fordern, die „die Erstverantwortung der Eltern in diesem sensiblen Bereich respektiert. In jedem Fall muss das Dispen­sationsrecht der Eltern für den Sexualkundeunterricht gewähr­leistet sein.“

Der Bischof verlangt dann zu beachten, „dass die Forderungen, welche in der Gender-Ideologie zum Ausdruck kommen, sich gegen die menschliche Natur richten. Sie zerstören die Schöpfungsordnung. Die Schöpfungsordnung zerstören heißt, den Menschen zerstören. Deshalb sind wir dazu verpflichtet, einem solchen Ansinnen entgegenzutreten und uns für eine Bildung und Erziehung einzusetzen, welche der GÖTTlichen Offenbarung entspricht und dem Menschen hilft, in der Freiheit des Evangeliums zu leben.“

Das Bischofswort schließt mit dem Verweis auf 1 Thess 5, 21-22, „alles zu prüfen, das Gute zu behalten, das Böse in jeder Gestalt zu meiden“, und wendet dies auf das an, „was uns von einigen Staaten und Regierungen als Erziehungsmodell bezüg­lich der Sexualität vorgestellt, ja unterschoben wird.“

Das Bistum Chur gab dann zu diesem Hirtenwort, als Antwort auf die erste Kontroverse darüber, Hinweise auf weltkirch­liche Dokumente – die „Charta der Familienrechte“ von 1983 und die Erklärung des Päpstlichen Rates für die Familie „Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung“ von 1995 mit dem Zitat einiger Kernsätze.

(Nach unserer Einschätzung ein sehr mutiges und in der Be­gründung sehr klarsichtiges Wort, das immerhin die Abmelde­möglichkeit [„Dispensationsrecht“] fordert. Doch wir bedauern, dass darin – und noch deutlicher in einem nachfolgenden Communiqué des Bistums Chur vom 4.1.2012 – die Unter­scheidung zwischen Wissensvermittlung und Erziehung betont und der Schule der Raum der „Wissensvermittlung“ zugespro­chen wird, obgleich, wie schon gesagt, auch die sog. Wissens­vermittlung über die geschlechtlichen Merkmale, über den Geschlechtsverkehr usw. das Schamgefühl verletzt und in den Raum der Familie gehört.)

 

n Der Dankbarkeit vieler Eltern für diesen Mahnruf des Churer Bischofs folgte dann Entsetzen über ein Interview des Basler Bischofs Felix Gmür in der „SonntagsZeitung“ vom 11.12. 2011. Er habe keine Einwände gegen den Sexualunterricht an den Schulen: „Der Unterricht über die menschliche Sexualität gehört zu den Aufgaben der Schule, sie soll nicht darauf verzichten“. Er trat auch gegen ein Dispensationsrecht ein: „Wenn die Schule die verschiedenen Aspekte darlegt, sehe ich keinen Grund, die Kinder abzumelden“. Wichtig sei, dass „unter­schiedliche Meinungen“ in den Unterricht einflössen.

Gegen diesen bewussten Affront gegen das Hirtenwort des Churer Bischofs, der ja die verbindliche Lehre der Kirche hin­ter sich hat, erhob sich Protest. So übte das „Elternkommitee Basel-Stadt“ schwer Kritik an Gmür, die sich von ihrem Bi­schof im Stich gelassen sahen (vgl. kath.net 19.12.2011).

 

n Am 7. März 2012 gab es dann eine gemeinsame Stellung­nahme „der Schweizer Bischöfe“ zur „Sexualerziehung an öffentlichen Schulen in der Schweiz“. Darin heißt es, die SE-Einführung in der Vergangenheit sei „ohne Zweifel nützlich“ und trage neuen gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung, da Kinder „immer früher mit Informationen zur Sexualität konfrontiert“ würden. Doch sei „die Sache freilich heikel“, denn es dürften umstrittene Sexualtheorien und Familienmodelle „nicht einfach über Lehrmittel durchgesetzt werden“. Die Eltern trügen die Hauptverantwortung für die Erziehung ihrer Kinder, „und sie können in diesem Bereich schweren Gewissens­konflikten ausgesetzt sein“. Sie könnten von der persönlichen Entwicklung jedes Kindes und den Erziehungsgrundsätzen jeder Familie her am besten beurteilen, „was, wie und wann ihren Kindern angemessen gesagt werden soll“. Wenn sie mit der SE nicht einverstanden seien, sollten sie „bei den Lehrpersonen und entsprechenden Behörden intervenieren“.

(Ein trauriges Dokument, das nicht einmal die Forderung einer Befreiungsmöglichkeit erwähnt, ja sogar die „Lehrpersonen“ auffordert, sie sollten darauf „achten, dass die Sicht einzelner Familien die gesellschaftliche Integration nicht verunmöglicht“ – also ein bischöflicher Freibrief für gender-ideologisch geschulte Lehrer, Aufpasser über die Familien zu sein!)                  

 

 

 

 

Vorwort der FMG-INFORMATION 105

 

 

Liebe Freunde und Mitarbeiter, verehrte Leser und Förderer!

Sehr geehrte Abgeordnete, hochwürdigste Bischöfe!

 

Ostern, Fest der Auferstehung des HERRN! „Credo… in IESUM CHRISTUM…, tertia die resurrexit a mortuis…; carnis resurrectionem et vitam aeternam. Amen“, so bekennen wir es im sog. Apostolischen Glaubensbekenntnis: „am 3. Tage auferstanden von den Toten…, die Auferstehung des Fleisches und das ewige Leben“.

Wir möchten Sie einladen, ein wenig darüber zu meditieren:

 

Die Auferstehung JESU CHRISTI, des menschgewordenen und am Kreuz gestorbenen GOTTESSOHNES, ist Grundlage und Mitte des christlichen Glaubens. Der Mensch als Leib-Seele-Einheit hat nun – wenn er in der Gnade stirbt - die Verheißung, auch leiblich auf­zuerstehen. Mit unserem Leib, „verwandelt in die Gestalt eines ver­herrlichten Leibes“ (Phil 3,21), sollen wir ewiges Leben empfangen.

 

Darum kennt unser Glaube auch eine große Hochschätzung des Leibes, der nach dem Wort des hl. Paulus „Tempel GOTTES“ und darum heiligzuhalten ist (vgl. 1 Kor 3,16f.). Hier sind verankert die Wertschätzung der Keuschheit, das Recht auf keusche Erziehung, die Heiligkeit der Ehe, die Hochschätzung der Jungfräulichkeit. Wie­derum der hl. Paulus ist es, der vor der „Unzucht“ warnt, mit der der Mensch sich gegen den eigenen Leib versündigt (1 Kor 6,18). Dieser Leib, Tempel des HL. GEISTES, ist nicht unser Eigentum: „Ihr gehört nicht euch selbst“ (1 Kor 6,19).

 

Daher inzensiert der Priester beim katholischen Begräbnisritus den Sarg mit der sterblichen Hülle des Toten und spricht: „Dein Leib war GOTTES Tempel. Der HERR schenke dir ewige Freude.“ Darum gibt es seit alten Zeiten eine große Wertschätzung auch der Leiber und Gebeine der Heiligen – ihrer Reliquien.

 Darum hat der Mensch nicht das Recht, „selbstbestimmt“ seinem Leben ein Ende zu setzen. Darum ist es eine schauerliche Tatsache, wenn ungeborene Kinder, die getötet werden, dann auch noch als „Klinikabfall“ entsorgt oder zur Kosmetikproduktion missbraucht werden. Darum hat jeder Mensch ein Recht, in Würde zu sterben. Darum ist der tote Mensch kein Ersatzteillager, das man ausschlachten kann – und schon gar nicht der noch lebende, sterbende Mensch.

 

Der hl. Paulus fordert uns auch auf, GOTT in unserem Leib „zu verherrlichen“, doch auch was ein Akt der Liebe zu sein scheint, ist es nicht, wenn das Gebot GOTTES „Du sollst nicht töten“ missachtet wird. Es gibt keine Nächstenliebe ohne GOTTESliebe.

 Diese FMG-INFORMATION hat Schwerpunkte bei den Fragen der Organtransplantation (vgl. S. 16-17 und S. 27-29), bei der Not um die Verweigerung einer keuschen Erziehung (vgl. S. 3-5 und S. 31-32) und bei der Heiligkeit und Unauflöslichkeit der Ehe (vgl. S. 17-22 und 30-31).

Das Geheimnis der Erlösung, der leibhaften Auferstehung JESU CHRISTI und der Verheißung unserer Auferweckung lenkt also unsere Gedanken auf sehr aktuelle Fragen: auf die die Keuschheit zer­störende Sexual„erziehung“, auf die Heiligkeit (und Unauflöslichkeit) der Ehe, auf die Achtung des Lebens von der Zeugung bis zum natürlichen Tod.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr FREUNDESKREIS MARIA GORETTI e. V., München

 

 

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