Erfahrungen mit der
Schulsexual„erziehung“
Diese Rubrik dokumentiert den oft mühsamen
Kampf einzelner Eltern, ihre Kinder vor einer schulischen
Sexual„erziehung“ (SE) zu bewahren, die ihrer christlichen Gewissensüberzeugung
widerspricht, und berichtet von der Realität der SchulSE.
1. „Den Eltern muss man Mut machen“
Rheinland-Pfalz, 6. Klasse, Gesamtschule
Die Mutter
berichtet, sie habe bezüglich der SchulSE bei ihrer großen Tochter
„geschlafen“. Jetzt aber bei ihrer nunmehr 14-jährigen zweiten Tochter bemühte
sie sich um die Befreiung, als sie erfuhr, dass bereits zwei Stunden SE
stattgefunden hatten. Die Lehrkraft hatte die Eltern nicht vorher davon
informiert. Sie schrieb an die Biologielehrerin folgenden Brief: „Frau N.,
hiermit befreie ich meine Tochter ... ab sofort von der Teilnahme an dem
Unterricht der ‚Sexualerziehung’. Geschlechtserziehung ist die Aufgabe und
Recht der Familie. Somit sind die Eltern allein dafür maßgebend. – Deshalb
kommt für meine Tochter nur eine christliche ‚Sexualerziehung’ in Frage, die
eine Erziehung zur Keuschheit ist. – Es ist zu bedauern, dass die Eltern nicht
schriftlich vor Beginn der SE um ihre Meinung gefragt wurden. Mit freundlichen
Grüßen...“
Daraufhin hatte die Lehrerin die Mutter anzurufen versucht, sie aber telefonisch nicht erreicht. Nun sprach die Mutter vor der Biologiestunde mit der Lehrerin. Sie gab ihr das Dokument des Päpstl. Rates für die Familie von 1995: „Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung“. Die Lehrerin stimmte der Befreiung zu. Das Mädchen war über die Befreiung sehr „glücklich“. Eine evangelische Freundin der Tochter äußerte sich, sie fände die SE „eklig“. Der Vater eines nichtkatholischen Schülers (wahrscheinlich ein Mennonit) erreichte auch die SE-Befreiung. – Fazit der Mutter: Den Eltern soll man Mut machen. Sie habe ihren Brief an eine Freundin in Rheinlandpfalz und an eine Freundin in Hessen weitergegeben.
Die Mutter erwähnte auch eine Lehrerin, die keine geschlechtlichen Details über die Entstehung des Menschen brachte, sondern vielmehr darlegte, dass der Mensch von Anfang Mensch ist und es nicht erst später wird. Sie sei damit aber im Lehrerkollegium alleingestanden.
2.
Befreiung problemlos
Baden-Württemberg,
4. Klasse, Grundschule
Eine kinderreiche Mutter berichtet, dass sie – als ihr Kind schon in der 3. Klasse war – bei der Lehrkraft bezüglich der Befreiung von der SE vorgesprochen hatte. Sie erhielt die Auskunft, dass weder in dieser noch in der Parallelklasse nach Übereinkunft der Lehrer SE stattfinde. Sie wurde damals aufgeschoben. Nun ist ihr Kind in der 4. Klasse. Die Mutter hatte nochmals ein Gespräch mit der Schule, wobei sie – gut informiert durch die Unterlagen des FMG – wiederum ihr Nichteinverständnis mit der SchulSE kundgab. Die Befreiung ihres Kindes erfolgte „problemlos“.
3. „Donum
vitae“ ausgeladen
Bayern, 5.
Klasse
Die Schüler sollten drei Stunden Sexual„erziehung“ durch Mitarbeiter von „Donum vitae“ bekommen (jener Organisation, die nach dem Ausstieg der kath. Kirche aus der sog. Schwangerenpflichtberatung gegründet wurde und weiterhin Beratungsscheine ausstellt, die Erzbischof Dyba „Tötungslizenzen“ genannt hat). – Die junge Lehrerin sollte „nicht in diesen Stunden dabei sein“. Sie ließ sich also den Inhalt der SE-Stunden von „Donum vitae“ faxen und kam zum Urteil, dass dies „nichts für die Kinder ist“. Daraufhin wurde „Donum vitae“ wieder ausgeladen. Es kam ein böser Brief von dort, was aber an der Entscheidung der Schule nichts änderte. – Die Mutter, die die Lehrerin mit FMG-Material versorgt hatte (vgl. die Übersicht auf der letzten Seite dieses Heftes!), dankte der Lehrerin extra für ihren Einsatz.
4. Schüler
hielten trotz Druck der Schule stand
Im Fach „Materie, Natur, Technik“ (MNT) wird Sexualaufklärung betrieben. Eine Stunde SE hatte der Bub leider schon. Er lehnt ebenso wie seine Mutter SchulSE ab. Sie ließ sich vom FMG die „Dissensregelung“ des Kultusministeriums von Baden-Württemberg zusammen mit dem Dokument des Päpstl. Rates für die Familie senden und gab ihrem Sohn für den Lehrer einen Brief mit, er werde aus religiösen Gründen und aufgrund der Dissensregelung an der schulischen SE nicht teilnehmen. Sie könne noch weitere Unterlagen vorlegen. – Der SE-Unterricht wird außerdem noch von einem Mädchen abgelehnt. Beide Schüler wurden nun angewiesen, zur Rektorin zu gehen. Dort wurden sie von der Schulsekretärin und von zwei Lehrern bearbeitet, an der SE teilzunehmen. Beide blieben fest und ließen sich nicht beeinflussen. – Am nächsten Tag sollte die Klasse eine SE-Arbeit schreiben. Beide Schüler erklärten, dass sie die Arbeit nicht schrieben. Der Lehrer hat „geschrien“, aber die an den Pranger gestellten beiden Schüler ließen sich nicht einschüchtern. Sie verließen die Klasse (und erhielten auch keine Aufgabe, wie sonst bei Nichtteilnahme am SE-Unterricht üblich).
Normalerweise
sind die Schüler, für deren SE-Befreiung sich Eltern einsetzen, nicht diesem
unerhörten Druck ausgesetzt, sondern der zuständige Lehrer verweist die Eltern
auf ein Gespräch mit der Schulleitung. Aufgrund der Dissensregelung ist dann
die Befreiung nur mit der Berufung auf die SE-Ablehnung aus religiösen Gründen,
ohne weitere Argumentation, gegeben. In diesem Fall waren die Jugendlichen,
getragen durch Gebet, selber sehr tapfer. Die Mutter: „Ich bin stolz auf
meinen Sohn.“
Die sog. Dissensregelung in
Baden-Württemberg
„Die Familien- und Geschlechtserziehung ist
verpflichtender Unterrichtsinhalt in der Grundschule. Ihre Inhalte sind aus
anthropologischer Sicht so formuliert, dass es in der Regel zu keinem Dissens
zwischen Elternrecht und Auftrag der Schule kommen wird. Sollte sich jedoch aus
religiösen Gründen ein Dissens zwischen Elternhaus und Schule ergeben, muss ein
klärendes Gespräch zwischen den betroffenen Eltern, dem Klassenlehrer bzw. der
Klassenlehrerin und der Schulleitung geführt werden. Kommt es in einem Gespräch
nicht zu einer einvernehmlichen Lösung, so ist ein Fernbleiben einzelner Kinder
von den Unterrichtsstunden bzw. Unterrichtssequenzen, in denen Inhalte der
Geschlechtserziehung behandelt werden, seitens der Schule nicht zu ahnden. Mit
Blick auf eine eventuell große Diskrepanz zwischen den Auffassungen des
Elternhauses und der Schule ist in der Begegnung Elternhaus/Schule eine für
das Kind pädagogisch sinnvolle Entscheidung anzustreben. In diesem
Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Grundschule nicht die Aufgabe
hat, Kinder mit Inhalten zu konfrontieren, die erst in den weiterführenden
Schularten in den Klassen 5, 7 und 9 bzw. 10 behandelt werden.
Wolfgang Riefler, Referent in der Schulabteilung des Ministeriums für Kultus und Sport.“ (Quelle: „Schulintern“ Nr. 7/1995, Herausgeber: Kultusministerium Baden-Württemberg)
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass Herr Riefler auf Anfrage bestätigt hat, dass diese „Dissensregelung“ auch für höhere Klassen und andere Schularten gültig ist (vgl. FMG-INFORMATION 74 S. 4).
5.
Dissensregelung – Rektor musste sich erst informieren
Baden-Württemberg,
4. Klasse, Grundschule
Bekannte machten die Eltern auf den FMG aufmerksam, und diese wendeten sich an uns und wollten die SE-Texte erhalten. Da die SE gleich beginnen sollte, sandten wir das Wichtigste per Fax. Beim Gespräch mit der Lehrerin ließ sich der Vater das Unterrichtsmaterial zur SE zeigen, das – wie üblich – detaillierte sexuelle Informationen enthält. Die Lehrerin erklärte, sie müsse die SE durchführen, eine Befreiung gebe es nicht. Und sie zeigte sich beleidigt, dass man kein Vertrauen zu ihr habe. Der Vater müsse mit dem Rektor sprechen, sie wolle nicht länger diskutieren. Auch der Rektor äußerte sich, das Kind müsse an der SE teilnehmen. Der informierte Vater ließ sich nicht abspeisen. Beim 2. Gespräch mit dem Rektor gab dieser zu, er haben „etwas gefunden“: die Befreiungsmöglichkeit gemäß der Dissensregelung. Er erwähnte, dass „noch nie jemand wegen der SE sich an ihn gewandt“ habe. – Die SE lief in „MNK“ („Mensch, Natur, Kultur“) in den nächsten drei Wochen. Das Kind hielt sich während dieser Stunden im Gang auf. Es war froh, dass es nicht teilnehmen brauchte. Die Schüler mussten z. B. eine nackte Frau malen, SE-Arbeitsblätter beschriften usw.
Eine Mitschülerin äußerte sich: „Es war blöd. Wenn ich es gewusst hätte, wäre ich auch lieber draußen geblieben.“
Am
hilfreichsten für die gesunde Entwicklung der Kinder und Jugendlichen wäre die
Entfernung der schamlosen, verhütungsorientierten Sexualaufklärung und der
Kondom-propagierenden Aidsaufklärung aus der Schule. Es ist Aufgabe der Eltern,
vor allem durch ihr Beispiel, durch ihr Gebet und - wo nötig – durch ein Wort
zum Wert der Reinheit, eine kurze, nicht unnötig detaillierte Information
anstehenden Fragen ihrer Kinder zu begegnen. Eine Hilfe dazu sind die den
Eltern vorgelegten Richtlinien des Päpstl. Rates für die Familie von 1995
„Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung“. Die einzige wirkliche Hilfe
der Schule bei der Erziehung auf diesem Gebiet ist nur die
„Sexual-Moral-Erziehung“ vor allem in einem guten Religionsunterricht. In
diesem Sinn ist dies das Anliegen aller Gebetsveranstaltungen des FMG.
In
Baden-Württemberg geschieht dies mit Hilfe der vom Kultusministerium
veröffentlichten sog. „Dissensregelung“ (siehe Kasten oben!). Die Eltern
führen v o r Beginn der SchulSE mit dem Lehrer unter vier Augen ein Gespräch,
geben als Grund der Befreiung „religiöse Gründe“ an (eine von der
Dissensregelung geforderte Begründung) und weisen vernünftigerweise auf die für
alle gültige Schöpfungsordnung hin (verdeutlicht im Dokument des Pp. Rates für
die Familie, das sie dem Lehrer – wenn noch nicht geschehen – übergeben,
wenigstens in der vierseitigen Zusammenfassung des FMG). Entsprechend der
Dissensregelung verweist der Lehrer auf ein mit dem Schulleiter zu führendes
Gespräch. Die Eltern fordern auch hier – freundlich, aber bestimmt – „aus
religiösen Gründen“ die Befreiung des Kindes/Jugendlichen von der SE. Auch der
Schulleitung übergeben sie das erwähnte Dokument des Pp. Rates für die Familie.
Eine lange Argumentation über diese religiösen Gründe ist nicht notwendig. Die
Eltern brauchen keine Angst vor der „Eloquenz“ der Lehrer/Schulleiter, vor
ihren eventuellen Überredungsversuchen, zu haben. Sie müssen nur fest auf der
Befreiung ihres Sohnes/ihrer Tochter beharren. Ein „Fernbleiben“ von diesem
zerstörerischen Unterricht „darf nicht geahndet werden“, d. h. diese Schüler
dürfen von Lehrern für ihr Fernbleiben nicht gestraft oder benachteiligt werden
(Dissensregelung!). Beim Einsatz der Eltern kommt hier besonders die Kraft des
Ehesakramentes zur Wirkung.
6. „Wir
sehen hier eine ideologisierende Propagierung sexueller Enthemmung...“
Baden-Württemberg,
4. Klasse, Grundschule
Beim Elternabend wurde die in den nächsten Wochen stattfindende SchulSE angekündigt. Ausgelegen war das Büchlein der „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ (BzgA) „Das kleine Körper-ABC“, das nicht nur an der betreffenden Schule, sondern auch an vielen anderen Schulen verwendet wird. Die beim Elternabend anwesende Mutter war entsetzt. Sie hatte ein Gespräch mit dem Lehrer ihres Kindes, der selber keine Kinder hat, aber es sich „vorstellen kann, dass man als Eltern Sexualerziehung anders sieht“.
Die Mutter
schrieb an die Schulleitung und an das Lehrerkollegium folgenden Brief: „Sehr
geehrte Damen und Herren, am... wurden wir im Elternabend der Klasse unseres
Kindes über die bevorstehende Sexualaufklärung im Unterricht informiert. Da ich
Herrn N. als engagierten Lehrer schätzen gelernt habe, dachte ich, sei das
Thema in guten Händen. Zur Ansicht lag Material der BzgA aus, das zur
Verteilung an die Kinder bestimmt ist. Um auch meinen Mann zu informieren, lieh
ich mir später ein Exemplar. - Beide
möchten wir uns im Interesse unserer Kinder gegen die darin enthaltenen
Indoktrinationen wehren. Wir sehen hier eine ideologisierende Propagierung
sexueller Enthemmung und eines Feminismus, der die Waagschale eines
Gleichgewichts zwischen den Geschlechtern in keiner Weise einhält. (Zehnjährige
Buben sind schließlich unschuldig an den Sünden ihrer Vorväter.) – Im Anschluss
an den Brief versuche ich einige Beispiel zu geben, warum wir zu dieser Sicht
kommen. Es ist jedoch die Fülle dessen, was darüber hinaus noch zu finden wäre
bzw. (unserer Meinung nach bewusst) weggelassen wurde, was uns zu dieser
Meinung bringt... – Gestern sprach ich mit Herrn N., der sichtlich den Inhalt
als etwas einstuft, das zu hinterfragen nicht nötig ist. Daher müssen wir davon
ausgehen, dass auch der Unterricht entsprechend erteilt wird. Wir –
insbesondere auch mein Mann – werden unser Kind an den entsprechenden Tagen
definitiv zu Hause lassen. Sollte dieser ‚zivile Ungehorsam’ für uns negative
Folgen haben, können wir das nicht ändern. – Es ist nicht vorstellbar, dass wir
die einzigen Menschen sind, denen diese tendenziöse Beeinflussung unserer
Kinder sauer aufstößt. Wir sind in keiner Sekte, mein Mann ist katholisch, ich
würde mich als konfessionell nicht gebundene Christin definieren. – Es tut mir
aufrichtig leid, wenn ich der Schule und Menschen, die ich schätzen gelernt
habe, hiermit Unannehmlichkeiten bereite. Sie werden verstehen, dass es meine
Haltung nicht verändern wird. – Mit herzlichem Gruß...“
Als Beilage zu diesem
Brief legte die Mutter einige Zitate aus SE-Material der BzgA ( „Das kleine
Körper-ABC“, „Mona, Lisa und Herr Hahnentritt“) mit ihren Kommentaren vor. Wir
zitieren nur Einiges davon:
„Lust – So wie man Lust auf Schokolade oder Spaghetti hat, können Frauen und Männer auch Lust auf Sex haben.
Selbstbefriedigung/Onanie – Um sich selbst schöne Gefühle... zu machen, braucht es manchmal nur einen Menschen, sich selbst... Und es ist weder ungesund noch schädlich, sondern ganz o. k.“
Kommentar der
Mutter: „Die Bewertung ‚ganz o. k.’ ist doch zweifellos dem Einzelnen zu
überlassen. Ich persönlich finde, dass Onanie einer befriedigenden Paarbeziehung
durchaus abträglich sein kann, ganz abgesehen von einem eventuellen religiösen
Aspekt.“
„Flirten lässt sich
üben und macht eine Menge Spaß. Probier’s mal aus!“ Kommentar der Mutter: „...
für 8 bis 12 Jährige. Was soll man von diesen Aufforderungen im Rahmen eines
‚Lexikons’ halten?“
„Schwul sein - ... es
ist jedenfalls ganz normal, schwul zu sein. Lesbisch sein - ... das ist für
manchen Menschen ungewohnt, aber es ist etwa ganz Normales“.
Kommentar der
Mutter: „...noch normaler als Ehe und Familie, die berechtigterweise unter
dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen (Grundgesetz)?... Die Ehe
ist den Machern dieses ‚Lexikons’ nicht einmal ein Stichwort wert!!!
- Wir
finden akribisch sämtliche Verhütungsmittel aufgelistet (chemische Verhütungsmittel,
Diaphragma, Kondom, Pille, Pille danach) – für die 8-12 Jährigen... Das Lexikon ist ein Propagandawerk für eine
bestimmte Art zu leben.“
Der junge Lehrer verwendete daraufhin für die Schüler ein anderes Büchlein zur SE. – Das Kind der berichtenden Mutter aber wurde problemlos befreit. Da die SE auf Randstunden gelegt wurde, konnte das Kind jedes Mal früher heimgehen. Die (nichtkatholische) Mutter, die erst vor kurzem die Erstkommunikantinnen in ihren weißen Kleidchen gesehen hatte, bemerkte: „Ich verstehe nicht, dass von der Kirche hier kein Widerstand gegen die SE spürbar ist.“
7. „Geile“
(!) Deutschlektüre
Erst nachdem der SE-Unterricht vorbei war, kam es zum Kontakt der Mutter mit dem FMG. Wir sandten ihr die SE-Unterlagen zu, um wenigsten für das nächste Schuljahr vorbereitet zu sein. – Die Mutter berichtete, dass ihr Sohn die Arbeit zum Abschluss der SE teilweise verweigert hatte, z. B. hatte er die Beschriftung eines Nackten unterlassen.
# Ein Signal,
dass das natürliche Schamgefühl sich wehrt!
Erst beim Anschauen der Hausaufgabe aus dem Fach Deutsch kam die Mutter darauf, mit welcher Lektüre sich ihr 12-jähriger Sohn zu beschäftigen hatte. Es ging um das Buch „Berts gesammelte Katastrophen“. Schon nach den ersten Seiten erkannte sie, um welch übles Buch es sich handelt. Die Schüler bekamen dazu die Aufgabe, zu beschreiben, wie der „Zungenkuss“ gehe. Als die Mutter sich daraufhin an die Deutschlehrerin wandte, sagte diese, ihre eigenen Kinder würden dieses Buch gerne lesen; sie fänden das Buch „geil“.
# Statt
„gesunder Ablenkungen“ als eines der natürlichen Mittel zur Bewahrung der
Keuschheit zwingt die Schule den Kinder und Jugendlichen eine intensive
Beschäftigung mit sexuellen Inhalten auf, bis hin zu Hausaufgaben!
8.
Befreiung
Hessen, 4.
Klasse, Grundschule
Unter vier Augen äußerte die Lehrerin gegenüber einer Elternbeirätin, sie wolle am liebsten die SE nicht durchführen. Bei einer privaten Versammlung des Elternbeirats gab es zum Thema SE geteilte Meinungen. Einige Eltern wünschten die SE selber, eine Beirätin fand SchulSE nicht gut. – Beim Elternabend wurde den Eltern ein Zeichentrickfilm gezeigt mit Nacktdarstellungen, körperlichen Veränderungen in der Pubertät, Selbstbefriedigung als „schön“ hingestellt usw. Von Elternseite kam keine Reaktion. Die uns berichtende Mutter machte mit der Lehrerin einen Termin für ein Gespräch aus. Die Befreiung ihres zehnjährige Buben wurde von der Lehrerin problemlos gegeben. Die Direktorin der Schule erwähnte der Mutter gegenüber, sie sei die Erste, die wegen der SchulSE vorspreche. Sie berief sich darauf, SE sei Pflicht, brach aber das Gespräch aus Zeitmangel ab.
In den Fächern
Sachkunde und Deutsch gab es SE; es wurde der Zeichentrickfilm gezeigt und besprochen.
Der von der SE befreite Bub bekam eine Deutschaufgabe und war während der
SE-Stunden in einer anderen Klasse. Die Mutter erwähnte uns gegenüber, es sei
offensichtlich gewesen, dass die an der SE teilnehmenden Mitschüler ihres
Sohnes negativ beeinflusst waren.
9. „Lieber
einen Verweis als eine Sünde“
Bayern, 4.
Klasse, Grundschule
Durch einen Priester auf den FMG aufmerksam gemacht, wandte sich die Mutter an uns. Sie berichtete, dass beim Elternabend SE-Aufklärung angekündigt worden sei. Sie sollte fast einen Schultag dauern und von einer (beim Elternabend anwesenden) Mitarbeiterin der protestantischen „Diakonie“ durchgeführt werden. Die Mutter, von Beruf selber Lehrerin, hatte dabei geäußert, SE sei doch nicht Sache der Schule, woraufhin die Stellvertreterin des (nicht anwesenden) Rektors böse wurde: „Ihr Bub m u s s die SE mitmachen!“ Eine Mutter fragte sogar, ob denn nicht bei den Schülern auch Verhütungsmittel besprochen würden, was die Frau von der Diakonie als „zu früh“ abwehrte.
Die Eltern beschlossen, dass ihr Sohn an diesem Tag der Schule fernbleiben sollte. Der Bub selber sagte: „Lieber einen Verweis als eine Sünde!“ Sie teilten das mündlich der Schulleitung mit und begründeten das Fernbleiben in einem nachträglichen Schreiben mit Bezug auf die Zusammenfassung des Dokuments des Pp. Rates für die Familie: „Wie in dem beiliegenden Dokument auch ausführlich erläutert, sind wir der Überzeugung, dass 1. insbesondere die SE maßgeblich das Recht der Eltern ist; 2. die ‚Jahre der Unschuld’ bis zum Beginn der Pubertät ‚die Zeit der Ruhe und der Unbefangenheit keinesfalls von einer unnötigen sexuellen Information getrübt werden’ soll, wie in etwa durch Bilder oder Modelle; 3. eine klassenweise Behandlung der Thematik abgelehnt wird, da die Familie der ‚normale und übliche Ort’ ist, die Kinder zu Keuschheit, Schamhaftigkeit und Selbstbeherrschung zu erziehen; 4. auch eine ersatzweise Anwesenheit unseres Sohnes in einer Parallelklasse eine Nichtbeeinflussung während der Pausenzeit nicht gewährleisten kann. Daher hat unser Sohn den vorgesehenen Unterricht nicht besucht. Mit freundlichen Grüßen.“
Der Rektor pochte in seinem Antwortschreiben auf das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz, das keine Abmeldung zulasse. Er „akzeptiere“ die „Gefühle und Ansichten“ der Eltern, könne „sie jedoch nicht nachempfinden und aus schulrechtlicher Sicht auch nicht akzeptieren“; das Kind habe „den Unterricht schuldhaft versäumt“.
Der Bub erfuhr von seinen Mitschülern, dass sie entsetzt waren, dass ein Junge sich während der SE im Klo versteckt habe, dass ein anderer sagte: „Wenn doch statt einer Stunde SE nur eine Minute gewesen wäre!“ Viele wollten es nicht mehr hören, sie hatten SE bereits in der 1., 2. und 3. Klasse gehabt. (Die uns berichtende Mutter war mit ihrer Familie erst in diese Gemeinde zugezogen; in der Schule des vorherigen Wohnortes hatte es keine SE gegeben.)
Am Tag nach der Aktion der „Diakonie“-Dame war eine Wiederholung des SE-Stoffes vorgesehen, die der für diese Woche junge Ersatzlehrer strikt ablehnte.
10.
Sexual„erziehung“ im katholischen Religionsunterricht
Bayern, 8.
Klasse, Realschule
Die Mutter
der betroffenen Schülerin berichtete: „Beim Elternabend sah ich im
Klassenzimmer meiner Tochter ca. fünf Plakate, die die Schüler in Gruppenarbeit
zum Thema ‚Stufen der Liebe’ hergestellt haben. Dazu schrieben sie Wörter wie
z. B. ‚Freiheit, Zärtlichkeit, Kuscheln, Händchenhalten, Massieren’ usw., und
bei jedem Plakat stand das Wort ‚Sex’ im Mittelpunkt... Am nächsten Tag fragte
ich dann meine Tochter, in welchem Fach sie die Plakate machen mussten. Da
sagte sie mir: Im katholischen Religionsunterricht. Daraufhin erzählte mir
meine Tochter so einiges und sie zeigte mir auch ihr Religionsheft... Dort ist
z. B. eingetragen: ‚Stufen der Liebe: Miteinander was unternehmen – Küssen –
Kuscheln – Sex – Streit, Versöhnung – Hochzeit – Kinder’.
Die
Einstellung der Lehrerin wurde mir im Gespräch mit ihr deutlich, als sie sagte,
ein Pfarrer habe sie ‚eingeschüchtert’, ‚vor der Ehe keinen Sex’ zu haben. Dass
Homosexualität verboten sei, stünde nicht in der Bibel. Auf einem Arbeitsblatt
verlangte sie den 13-jährigen Schülern eine intensive Beschäftigung mit dem
Hohelied ab.“ [Darauf heißt es u. a.: „Da die Kirchen in den vergangenen
Jahrhunderten nicht wirklich Spaß an biblischer Erotik hatten, ist der Text des
Propheten Salomon leider in Vergessenheit geraten.“!!] Sie wurden
angehalten, im Internet nachzuschauen, was Sex heißt, woher das Wort abstammt
usw. Also noch mal ein tieferes Hineinstoßen in das sexuell stimulierende
Thema, zudem mit höchster Gefährdung: Auf welche Texte und Bilder kann man bei
diesem Stichwort im Internet stoßen! – Sie erwähnte den Schülern gegenüber, wie
sie ein Bordell fänden, und ob eine Prostituierte eine Familie haben könne, was
deren Kinder sagen würden, wenn Mama oder Papa dort arbeiten würden, und ob die
Schüler sich vorstellen könnten, ohne Sex zu leben, ob es wohl Menschen gebe,
die so etwas wollen (z. B. Kloster). Wenn GOTT Sex nicht gewollt hätte, hätte
Er die Frau nicht erschaffen. Und noch vieles mehr! – Sie stützte sich
wiederholt darauf, dass das Thema im Lehrplan vorgesehen sei...“
Die Schüler
erhielten schließlich noch ein Blatt „Grundwissen 8. Klasse Katholische
Religion“, auf dem es unter dem Titel „Auf dem Weg zu sich selbst
und anderen: Sexualität als Sprache der Liebe“ heißt: „Die Kirche
erkennt in der Bibel, dass Sexualität etwas Schönes und Gutes ist. Sex ist eine
von GOTT geschenkte Kraft. Dabei sollte man folgendes beachten: Sex trifft das
Herz, Erpressung ist out, Sex ist nicht alles, finde deinen eigenen Standpunkt
(Gewissen). Es werden einige Schriftstellen angeführt (Gen 1,26-27, Gen
2,18.21-25, Hld 7,2-14) und „Stufen der Zärtlichkeit als
Gestaltungsmöglichkeit“ angeboten, u. a. erster Kuss, Küssen, Gespräch über
Verhütung, Petting, miteinander schlafen, Kinder bekommen, gemeinsam alt
werden...“
Die Mutter wandte sich mit einem ausführlichen Brief – mit noch mehr als die von uns zitierten Details und Kopien der Hefteinträge und ausgeteilten Blätter – an den zuständigen Diözesanbischof, Dr. Walter Mixa, Augsburg, und bat, „einen solchen kath. Religionsunterricht zu stoppen“ (sie hatte der Lehrerin auch angekündigt, dass sie den Bischof informieren werde). In seinem Auftrag antwortete der Leiter der „Hauptabteilung Schulischer Religionsunterricht“, OstD i.K. Rendle, der ankündigte, er werde mit der Religionslehrerin ein Gespräch führen und sie auf die Fehler „ausdrücklich hinweisen“, die „Unterrichtsbeispiele der Religionslehrerin Ihrer Tochter“ finde er „nicht nur ärgerlich, sondern fachlich und inhaltlich unzutreffend“. Die Religionslehrerin scheint in der Folge etwas vorsichtiger in ihren Äußerungen geworden zu sein – aber ist die Fehlleitung junger Christen damit wiedergutgemacht? Und wie viele ähnliche Fälle wird es geben?
11.
MFM-Projekte
Von einem Generalvikar einer süddeutschen Diözese haben wir gehört, er sei entsetzt gewesen, als er Einzelheiten vom „MFM-Workshop erfuhr. In anderen Diözesen scheint es der neueste Renner, um Elfjährige aufzuklären:
Die „Münchner Kirchenzeitung“ warb (17.7.07) auf der Seite „Familie“ dafür unter dem Titel „Agent in Sachen Fruchtbarkeit. Ein Workshop bereitet Buben auf die Veränderungen in der Pubertät vor“. Die weibliche Variante, das ursprüngliche „sexualpädagogische Projekt ‚Mädchen Frauen Meine Tage’“ führt Mädchen der Vorpubertät in den „Geheimcode meines Körpers“ ein. Der „Erfolg“ dieses „durch Kirche und Staat ausgezeichneten und mittlerweile an vielen Bildungseinrichtungen in Bayern und darüber hinaus fest etablierten Präventivprojektes“ habe den Ruf nach einem Gegenstück für Buben geweckt – hier wird „MFM“ mit „Männer für Männer“ gedeutet. In „achtsamer Sprache und Haltung“ werden da Buben als „Spezialagenten“ ausgeschickt, um das „Überleben das Menschen zu sichern“.
Wir bitten um Entschuldigung, wenn wir an ein paar Beispielen benennen, was da vor sich geht: Dass die 9-12-Jährigen Samenzellen darstellen, die in den Hoden gebildet und ausgerüstet werden, im „Trainingscamp Nebenhoden“ durch Liegestützen und Übungen zur Stärkung des Teamgeistes fit gemacht werden, die mit Hilfe einer „Schatzkarte“ als „Spermien in Menschengestalt“ den Weg über die „Autobahnen der Samenleiter“, durch den „Wildwasserkanal Prostata“ bis zum „Land des Lebens“ im Körper der Frau, wo sie den „Eileiter“ durchkriechen und die Hülle der Eizelle knacken usw. Beim männlichen Geschlechtsteil wird ein Luftballon aufgeblasen, und bei jeder Station wird ausführlich über die sexuellen Details und Entwicklungen gesprochen. Spielerisch, die Freude von Buben am Kräftemessen benutzend, ja missbrauchend, werden diese hier massiv auf die Sexualität hingelenkt, denn angeblich: „Nur was ich schätze, kann ich schützen“.
Die „Münchner Kirchenzeitung“ setzte so auch gleich die Empfehlung für einige Aufklärungsschriften daneben, unter anderem von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Die Diözese Eichstätt lud anfangs 2008 auf seiner Webseite dazu ein, in der Erzdiözese Freiburg wirbt derzeit z. B. der Dekanatsreferent des Dekanats Waldshut für diese „Innovation in der Sexualpädagogik“ für Mädchen bzw. Jungen.
Das alles liegt so klar auf der Linie der schulischen Sexual„erziehung“, dass man sich nicht wundern braucht, dass die SchulSE von Seiten der hauptamtlichen kirchlichen Schul- und Bildungsfunktionäre keine Kritik zu fürchten braucht.
Jedoch: Der Erziehungserfahrung der Kirche, der Heiligen, den Weisungen des kirchlichen Lehramtes schlägt das ins Gesicht. Und das natürliche Schamgefühl der Kinder wird missachtet und geschädigt, verstärkt dadurch, dass dies kollektiv geschieht. (Der Artikel in der Münchner Kirchenzeitung erzählte auch, dass die teilnehmenden Fünftklässler einer Realschule, befragt ob sie wüssten, worum es gehe, verlegen sind und sich hinter Grinsen verstecken.)
Das Dokument des Päpstlichen Rates für die Familie „Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung“ von 1995, in der deutschen Kirche weithin unbekannt bzw. totgeschwiegen, fordert für die Zeit bis zur Pubertät, dass die nach Johannes Paul II. so benannten „Jahre der Unschuld“, da das Interesse der Kinder auf andere Lebensbereiche gerichtet ist, „keinesfalls von einer unnötigen sexuellen Information getrübt werden“ dürfen, „um diese wichtige natürliche Wachstumsphase nicht zu stören“ und warnt vor den „zielgerichteten Bestrebungen, den Kindern eine verfrühte sexuelle Aufklärung aufzuzwingen“ (Nr. 78, Nr. 83). Und schon Pius XI. warnte in der großen Erziehungsenzyklika „Divini illius magistri“, dass es ein großer Irrtum sei zu meinen, dass möglichst viel Wissen schon Schutz bedeute, wenn die Erziehung zur Keuschheit missachtet, die Versuchbarkeit des Menschen aufgrund der Erbsünde geleugnet, und die Hilfsmittel der Gnade ausgeblendet werden. Jene würden einem „schlimmen Irrtum“ unterliegen, die „die Erfahrungstatsachen ignorieren, die beweisen, dass besonders bei jungen Menschen die bösen Handlungen nicht so sehr aus intellektueller Unwissenheit entstehen als aus der Schwäche eines Willens, der gefährlichen Gelegenheiten ausgesetzt und nicht von den Hilfsmitteln der Gnade unterstützt wird“. (DIM 65). Oder sind das für die Protagonisten solcher Projekte wie „MFM“ unbekannte Begriffe?
(Vergleichen Sie insbesondere zu diesem Punkt auch den Artikel „Was unterscheidet die christliche Sexualerziehung?“ unter „Aufgelesen-Kommentiert“ auf Seite 22-29!) n