Erfahrungen mit der Schulsexual„erziehung“

aus FMG-INFORMATION 93, April 2008

 

Wieder wollen wir erinnern an das Dokument des Päpstlichen Rates für die Familie vom 8.12.1995, das - in Übereinstimmung mit der Erziehungsenzyklika „Divini illius magistri“ von Papst Pius XI. und mit anderen Aussagen des kirchlichen Lehramtes - Leitlinien zur Geschlechtserziehung der Kinder und Jugendlichen vorlegt.

Die wesentlichen Aussagen:

n Die Geschlechtlichkeit ist eine von GOTT gegebene Anlage zur Weitergabe des Lebens und zum Ausdruck der liebenden Einheit der Eheleute. Infolge der erbsündlichen Belastung des Menschen muss sie mit Hilfe der Gnade und durch eigenes Mühen (Selbstbeherrschung) geordnet sein.

n Geschlechtserziehung im christlichen Sinn muss Erziehung zur Keuschheit sein. Dazu gehören Schamhaftigkeit und Opferbereitschaft. Sie muss also eine Haltungserziehung sein (ohne unnötige sexuelle Details).

n Sie muss ganz individuell geschehen, der einzigartigen Person des Kindes entsprechend, unter strikter Beachtung der Latenzphase in der Kindheit (bis zur Pubertät) als „Raum der Unschuld“.

n Darum: Geschlechtserziehung ist Aufgabe und Recht der Familie; die Eltern sind allein maßgebend, denn das Elternrecht hat nach der Schöpfungsordnung Vorrang.

n Wo - z. B. in der Schule - gegen das grundlegende Recht des Kindes, in der Keuschheit erzogen zu werden, verstoßen wird, muss sein Recht, einem solchen Unterricht fernzubleiben, ohne Diskriminierung respektiert werden.

Die Beispiele der folgenden Dokumentation zeigen den oft sehr schweren Kampf einzelner Eltern, ihre Kinder vor einer schulischen Sexual„erziehung“ (SE) zu bewahren, die ihrer christlichen Gewissensüberzeugung widerspricht.

 

 

1. Befreiung mit Hilfe des römischen Dokuments

Bayern, 6. Klasse, Hauptschule

Es stand SchulSE bevor, und die Eltern wandten sich brieflich an den Rektor der Schule: „Unser Sohn N. soll nächstes Jahr an der ‚Schulsexualerziehung’ teilnehmen. Wir als seine Eltern können dies aus Gewissensgründen nicht mittragen. Zeugen Jehovas und Sekten können aufgrund der Dissensregelung hiervon befreit werden. Katholiken müssen zur Befreiung ein Schreiben der kath. Kirche vorlegen. Das möchten wir mit der im Anhang befindlichen Zusammenfassung über das Dokument des Päpstlichen Rates ‚Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung. Orientierungshilfen für die Erziehung in der Familie’ vom 8. Dezember 1995 hiermit tun. Falls Sie das komplette Schreiben im Wortlaut benötigen, senden wir Ihnen dieses gerne zu. Wir bitten Sie, sich mit dem Anliegen zu befassen und uns ihre Gedanken dazu mitzuteilen.

‚Halte deinen Leib in Ehren, er ist ein Heiliger Schrein, darin das Abbild GOTTES will aufbewahret sein.’

Wir hoffen, dass es eine Lösung gibt, die Sie und wir mittragen können.“

Es kam keine Antwort. Die Eltern schrieben nochmals an den Rektor: ‚Bezugnehmend auf unser Schreiben ... möchten wir Sie höflichst bitten, zu unserem Anliegen Stellung zu nehmen. In der Hoffnung einer baldigen Antwort verbleiben wir mit GOTTES reichem Segen.“

Die Eltern – die gebetet hatten - erhielten dann vom Rektor die mündliche Zusage der Befreiung von der SchulSE; der Sohn durfte während dieser Zeit in eine andere Klasse gehen.

 

2. Befreiung

Bayern, Gymnasium

Bezüglich der SchulSE wandten sich die Eltern an den Biologielehrer, der sich dem Elternanliegen aufgeschlossen gab, aber zu keiner Befreiung bereit war. Dann wandten sie sich an den Schulleiter, der die Befreiung erteilte. Der Bub hielt sich während der SchulSE in der Aula des Gymnasiums auf. Die Mutter schrieb: „Ich möchte alle Eltern ermutigen, sich frühzeitig über die SE zu informieren, sich mit den zuständigen Lehrern und Schulleitern zu unterhalten und sie zu bitten, ihr Kind vom Unterricht zu befreien. Ich hatte damit Erfolg.

Bei unserem älteren Sohn war ich noch ‚blauäugig’, ich hab noch nicht gewusst wie schlimm SchulSE ist.“

Der Deutschlehrer wollte das Buch „Ben liebt Anna“ behandeln. Nachdem die Mutter ihr Missfallen geäußert hat, wählte der Lehrer ein anderes Buch.

 

3. Befreiung

Rheinland-Pfalz, 4. Klasse, Grundschule

Beim Elternabend zur SchulSE – alle Eltern bis auf zwei waren für die SchulSE - wurde das Buch „Mona, Lisa und Herr Hahnentritt“ (Schrift der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) von der Klassenlehrerin gezeigt. Zum Durchlesen standen nur zwei Minuten zur Verfügung, so dass sich die Mutter das Buch mit nach Hause geben ließ. Ihr Protest gegen das Buch bei der Direktorin wurde von dieser abgewehrt: Solang das Buch vom Kultusministerium nicht zurückgezogen werde, werde man es weiter verwenden. Sie könne die Mutter nicht verstehen. Immerhin stellte sie die Tochter – die auch persönlich nicht teilnehmen wollte - von der SchulSE frei; das Kind hielt sich während der Zeit in einer anderen Klasse auf.

Ein anderes Kind wurde auch von der SE befreit.

Zur Charakterisierung der Schrift „Mona, Lisa und Herr Hahnentritt“ (wir bitten um Entschuldigung, wenn wir mit den folgenden Zitaten aufzeigen, was im Namen unseres Staates – unter völliger Missachtung der „Phase der Unschuld“ [Dokument des Pp. Rates], schamzerstörend und verführend – hier Grundschulkindern nahegebracht wird): Neben comic-artigen, aber durchaus realistischen (und darum aufreizenden) Zeichnungen etwa des männlichen Geschlechtsteils mit Kondom und von zwei nackten Personen beim Geschlechtsverkehr wird Grundschülern vermittelt, dass es normal sei, wenn ein Kind keinen Vater hat bzw. dieser „woanders eine neue Familie hat“ (S. 10), dass der Mensch sich vom Urknall her aus dem Affen entwickelt hat (S. 18f.), wie der Geschlechtsverkehr verläuft (S. 43-47), dass „viele Männer und Frauen Sex miteinander haben, auch wenn sie noch kein Kind bekommen wollen’“ und wie sie verhüten können: „Gerade für Jugendliche ist es besonders wichtig, sich ein Verhütungsmittel auszusuchen, das besonders sicher ist“ (S. 73f.). Mehrfach wird zu sexuellen Kontakten verlockt, weil dies „schön ist und Lust macht“ (S. 74, 85, 88).

 

4. Befreiung

Grundschule, 3. Klasse

Nachdem SE in Sachkunde geplant war, sprach die Mutter mit der Lehrkraft und schlug ihr vor, sie wolle ihr Kind aus diesen Stunden herausholen. Antwort: Der Bub solle selber hinausgehen, sie wolle sich nicht festlegen, wann die SE-Stunden stattfänden, sie werde den Schüler hinausschicken.

Der Bub kam während der SE-Stunden in eine andere Klasse.

Die kinderreiche Mutter teilte uns als ihre Erfahrung mit, dass eine Befreiung beim ersten Mal am schwersten zu erreichen sei, die nächsten Male ging es schon viel leichter.

 

5. Schwerer Kampf

Baden-Württemberg, 7. Klasse, Gymnasium

Eltern versuchten mit Berufung auf das Dokument des Pp. Rates für die Familie, brieflich ihr Kind von der schulischen SE und dem Frauenarztbesuch der Gruppe der Schülerinnen (die Jungen hatten einen pro-familia-Nachmittag) zu befreien. In einer schriftlichen Antwort verschanzt sich der Direktor hinter den Vorschriften des Bildungsplans und nennt die „von Ihnen zitierte Sichtweise der kath. Kirche... für den schulischen Verantwortungsbereich irrelevant“. Immerhin war er bereit, die Tochter vom Frauenarztbesuch zu befreien (weil es sich hier um einen Unterricht „von nicht staatlich geprüften Lehrkräften“ handle). So stehen die Eltern weiter in der Auseinandersetzung mit der Schule, um ihr von GOTT her vorrangiges Elternrecht durchzusetzen.

Anmerkung: Dass verantwortungsbewusste Eltern die Störung der „Jahre der Unschuld“ (Kindesalter bis Pubertät) durch un­nötige sexuelle Informationen ablehnen, gegen Hinführung zu sexueller Praxis und zur Verhütung sind, wie es eine schulische SE faktisch tut, müsste eigentlich jeder wirkliche Pädagoge einsehen. Sieht er es nicht ein, versuchen solche Eltern wenigstens die Befreiung ihrer Kinder von dieser „Erziehung“ zu erreichen, wenn das auch manchen Kampf kostet; sie sind ja die Letztverantwortlichen vor GOTT. – Auch in Baden-Württemberg beginnt die SE bereits in der Grundschule. Zu den Inhalten des Lehrplans der 2. Klasse heißt es, „die Unterschiedlichkeit der Geschlechter wahrnehmen und respektieren“ (das klingt harmlos, doch werden dabei im Sachunterricht z. B. schamzerstörende Nacktdarstellungen vorgeführt); in der 4. Klasse heißt es: „..ihre Körperlichkeit, ihre Geschlechtlichkeit... differenziert wahrnehmen und zunehmend reflektieren...“ (d. h. sie in Dinge hineinstoßen, die ein normales Kind in seiner Latenzperiode überhaupt nicht interessieren). In der Hauptschule/Realschule spricht der Lehrplan von „Verantwortung im Umgang mit der Geschlechtlichkeit“ (wieder eine schönklingende Phrase, bedeutet doch diese „Verantwortung“ dann „Möglichkeiten der Geburtenregelung [Empfängnisregelung, Reproduktionsregelung]“ kennen, um so „die Grundlage für eine aufgeklärte Lebensführung“ zu erwerben).

Welche Einstellung zeigt der Rektor eines Gymnasiums, der die Organisation „Pro Familia“ in seine Schule lässt? Bekanntlich wirbt „Pro Familia“ für sexuelle Praxis von Kindern und Jugendlichen, verbreitet die Verhütungsmentalität und führt Abtreibungen durch. Offensichtlich entspricht das nach seiner Auffassung dem geltenden Lehrplan! Wenn die Eltern mit Berufung auf das Dokument des Pp. Familienrates ihr Kind befreien wollen, schmettert er ihre schweren Gewissensbedenken damit ab, die Sicht der Kirche sei „für den schulischen Verantwortungsbereich irrelevant“. Gewissensbedenken bezüglich der Ideologie, wie sie z. B. „Pro Familia“ vertritt, hat er nicht!

Der Lehrplan spricht davon, dass „die individuellen Befindlichkeiten der am Unterricht Beteiligten – im gleichen Maße Lehrer/Lehrerin und Kinder..., die hier im besonderen Maß die Möglichkeiten des Unterrichts bestimmen“ berücksichtigt werden müssten. Davon ist der Rektor weit entfernt! – Die 1995 im Presseorgan des BW-Kultusministeriums publizierte „Dissensregelung“ - siehe Kasten! – wonach aus religiösen Gründen ein Fernbleiben der Schüler von der SchulSE „nicht geahndet“ wird, d.h. dass es nach einem Gespräch mit Klassenlehrer und Rektor, in dem die Eltern ihre „religiösen Gründe“ darlegen, faktisch eine Befreiung gibt, nimmt wenigstens den Vorrang des Elternrechts auf diesem sensiblen Gebiet einigermaßen wahr.

Nach dem Zusammenbruch des gottlosen NS-Regime wurde für Deutschland das Grundgesetz „im Bewusstsein seiner Verantwortung vor GOTT und den Menschen“ geschaffen, in dem es heißt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ (Art. 1). „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich“ (Art. 4). „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ (Art. 6).

Für gläubige Christen in ihrer „Verantwortung vor GOTT“ gelten, besonders auch in der Erziehung ihrer Kinder, die Worte der Hl. Schrift: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und GOTT, was GOTTES ist.“; „Man muss GOTT mehr gehorchen als den Menschen“, „Ohne Mich könnt ihr nichts tun“ und „Wer einem von diesen Kleinen Ärgernis gibt, für den wäre es besser, wenn ihm ein Mühlstein um den Hals gehängt und er in die Tiefe des Meeres versenkt würde“.

In dem schweren Kampf um die Seelen der Kinder und Jugendlichen ist das Gebet aller notwendig (gezieltes Gebet der FMG-Gebetsnächte, des Gebetes am Kultusministerium in München – vgl. „HINWEISE“! -, der FMG-Sühne- und Bitt-Wallfahrt usw.), aber auch die Ermutigung der Eltern bes. durch die Verbreitung des Dokumentes des Pp. Familienrates „Menschliche Geschlechtlichkeit: Wahrheit und Bedeutung“ vom 8.12.1995, wo es ganz klar zur Geschlechtserziehung heißt: „Diese der Familie vorbehaltene Aufgabe beinhaltet für die Eltern das Recht, dass ihre Kinder nicht verpflichtet werden können, in der Schule Unterrichtsstunden zu diesem Thema beizuwohnen, wenn sie mit ihren eigenen religiösen und moralischen Überzeugungen nicht übereinstimmen“ (Nr. 64). Es wird auch den Erziehern ans Herz gelegt, „das Recht des Kindes..., sich von jeder Form außerfamiliären sexualkundlichen Unterrichts fernzuhalten, zu respektieren“ (Nr. 120). Dies gründet auf der für alle Menschen gültigen Schöpfungsordnung, die ins Herz jedes Menschen von GOTT eingeschrieben ist und die Eltern, Lehrer und Kinder verpflichtet. Es lohnt sich, sich für diese Schöpfungsordnung intensiv einzusetzen.

 

Die sog. Dissensregelung in Baden-Württemberg

„Die Familien- und Geschlechtserziehung ist verpflichtender Unterrichtsinhalt in der Grundschule. Ihre Inhalte sind aus anthropologischer Sicht so formuliert, dass es in der Regel zu keinem Dissens zwischen Elternrecht und Auftrag der Schule kommen wird. Sollte sich jedoch aus religiösen Gründen ein Dissens zwischen Elternhaus und Schule ergeben, muss ein klärendes Gespräch zwischen den betroffenen Eltern, dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin und der Schulleitung geführt werden. Kommt es in einem Gespräch nicht zu einer einvernehmlichen Lösung, so ist ein Fernbleiben einzelner Kinder von den Unterrichtsstunden bzw. Unterrichtssequenzen, in denen Inhalte der Geschlechtserziehung behandelt werden, seitens der Schule nicht zu ahnden. Mit Blick auf eine eventuell große Diskrepanz zwischen den Auffassungen des Elternhauses und der Schule ist in der Begegnung Elternhaus/Schule eine für das Kind pädagogisch sinnvolle Entscheidung anzustreben. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Grundschule nicht die Aufgabe hat, Kinder mit Inhalten zu konfrontieren, die erst in den weiterführenden Schularten in den Klassen 5, 7 und 9 bzw. 10 behandelt werden.

 

Wolfgang Riefler, Referent in der Schulabteilung des Ministeriums für Kultus und Sport.“ (Quelle: „Schulintern“ Nr. 7/1995, Herausgeber: Kultusministerium Baden-Württemberg)

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass Herr Riefler auf Anfrage bestätigt hat, dass diese „Dissensregelung“ auch für höhere Klassen und andere Schularten gültig ist (vgl. FMG-INFORMATION 74 S. 4).

 

6. Massive Sexindoktrination von Zehnjährigen

Hessen, 4. Klasse, Grundschule

Die Mutter suchte sich für den Elternabend bezüglich Thema Verhütung zu rüsten mit einem Buch über den Zusammenhang von Pille und Brustkrebs. Das wurde beim Elternabend abgetan; dieser Zusammenhang sei wissenschaftlich nicht anerkannt. Auch der dabei anwesende Frauenarzt (späterer Referent für Verhütung) wies den Zusammenhang ab. Ein Schlaglicht auf die Einstellung der katholischen Lehrerin zeigt ihre Bemerkung, sie sei nicht für Verhütung, aber sie sei für Homosexualität. Sie sei nicht mit allem einverstanden, was die Kirche zur Homosexualität sage. Sie habe die Sexualerziehung mit dem Pfarrer abgestimmt. - Es waren schlimme Bücher zur SE aufgelegt. Pro familia werde in die Klasse hereingeholt; die Mutter wandte sich dagegen. Ebenso protestierten einige freikirchliche Eltern.

Über die Dauer von sechs Wochen war dann SE für diese vierte Klasse. Es wurden Verhütungsmittel gezeigt; der Frauenarzt war auch mit Modellen gekommen. Die Mutter hatte den Kampf leider aufgegeben.

 

7. Direktorin: „SE schadet nicht“

Nordrhein-Westfalen, 3./4. Klasse, Gemeinschaftsschule

Beim Elternabend brachte die Lehrerin einen Ordner mit SE-Material mit; die Mutter war entsetzt. Andere Eltern fanden die SE gut. Die Mutter hatte ein Gespräch mit der Lehrkraft, die ihr rundheraus erklärte, ihre Tochter müsse an der SE teilnehmen.

Allerdings wurde die SE zunächst auf die 4. Klasse verschoben. Ihr Kind brachte Kopien zur SE nach Hause mit Nacktbildern; diese Arbeitsblätter sollten die Kinder ausfüllen, sie sollten sich den Orgasmus vorstellen. Das Kind erzählte der Mutter, es habe bei der SE weggeschaut, und wollte auch die Arbeitsblätter gar nicht anschauen. Die SE erstreckte sich über mehrere Wochen. Bei einem einstündigen Gespräch mit der Direktorin hielt die Mutter dieser vor, sie könne gar nicht ermessen, was in den Kindern passiere, während die Direktorin behauptete, die SE schade nicht. Die Mutter meldete jetzt ihr Kind bei einer anderen (katholischen Mädchen-) Schule an, von der sie einen guten Eindruck hat.

 

8. Nacktduschen

Grundschule, 4. Klasse

Bereits in der 2. Klasse sollte SE stattfinden. Nach einer Rücksprache der Mutter wurde die SE damals fallengelassen. – Der aktuelle Brief der Mutter an uns berichtet nun ein anderes Problem: das Nacktduschen:

„Nach dem abendlichen Rosenkranzgebet sagte mein 10-jähriger Sohn: Morgen lege ich in der Schule einen Brief in den Beschwerdekasten. Wir müssen unseren Namen nicht darauf schreiben, aber ich schreibe ihn darauf. – Wir ermutigten ihn, das zu tun, und ich versprach ihm meine Unterstützung. Sein Brief: ‚Im Schwimmbad. Ich hasse, dass alle Jungen in  e i n e Kabine gehen müssen. Ich finde das nicht normal. Man sieht dann jeden nackt. Ich habe es satt, das mitanzusehen. Warum gibt es die Einzelkabinen. Manche (ich möchte keine Namen nennen!) machen dann übertriebenen Quatsch und sind noch nicht angezogen während andere schon bei der Tür warten. Die kommen in die Kabine ziehen die Badehose aus und machen Schweinereien. Ich bin dafür dass wir in Einzelkabinen gehen. Ich hoffe es ändert sich was!’

Als der Brief in der Schule gelesen wurde, sagte die Lehrerin, es sei unmöglich, vom gemeinsamen Duschen befreit zu werden, denn das sei immer so gewesen.

Ich beschloss, die Feinde der Reinheit unserer Kinder mit den eigenen Waffen zu bekämpfen. Ich nahm die UN-Charta der Kinderrechte unter die Lupe. Ich beschloss den Artikel, in dem geschrieben steht, dass Kinder ein Recht auf Privatsphäre hätten, zu Hilfe zu nehmen, und wandte mich an die Schwimmlehrerin. Ich sagte, mein Sohn hätte in seinem Brief ausgedrückt, dass er nicht am gemeinsamen Nacktduschen teilnehmen wolle. Ich hätte ihm versprochen, ihn zu unterstützen. Weil die UN-Charta der Kinderrechte den Kindern ein Recht auf Privatsphäre zugestehe, würde ich davon ausgehen, dass dann das Recht auf Intimsphäre erst recht geschützt sei. Dass das angeborene Schamgefühl die Kinder vor Übergriffen von Fremden schütze und dass durch Nacktduschen dieses Schamgefühl vergewaltigt würde. Zudem würde auch niemand von uns Erwachsenen verlangen, uns gegen unseren Willen im Schwimmbad gemeinsam nackt zu duschen.

Sie antwortete mir: ‚Was heißt Kinderrechte?’ Man würde jetzt eine bessere Aufsicht garantieren; sonst würden noch mehr Kinder dasselbe fragen; es seien sowieso nicht genug Einzelkabinen da.

Ich sagte, ich würde das nicht akzeptieren, mein Sohn wolle die anderen nackten Kinder nicht anschauen. Einige Tage später teilte sie mir mit, nach Mitsprache mit dem Schulrat müsse sie mir leider mitteilen, dass mein Sohn aus Sicherheitsgründen nicht in eine Einzelkabine gehen dürfe.

Darauf wandte ich mich telefonisch an den Schulrat. Dieser sagte mir, er dulde in seinem Verantwortungsbereich keine Ausnahmen. Ich sagte ihm dann dasselbe wie der Schwimmlehrerin. Er schlug vor, mein Sohn solle sein Badetuch beim Ankleiden umschlagen (was er sowieso schon tat). Ich sagte, dann sei er doch noch gezwungen, die anderen anzuschauen, und er weigere sich entschieden, hinzugehen. Des Weiteren müsse ich den Staat leider als Feind meines Kindes betrachten, wenn er die zuerkannten Rechte nicht respektieren würde. Im Übrigen habe der Staat schon versucht, meinem Kind das Leben vor der Geburt wegen einer zu erwartenden Behinderung zu nehmen. Der Schulrat sagte: ‚Dafür kann ich doch nichts.’ Ich antwortete: ‚Als Schulrat vertreten Sie die Interessen des Staates, und ich sehe mich gezwungen, die Rechte meines Kindes gegen den Staat zu verteidigen.’ Er darauf: ‚Ja, wenn Sie das so sehen’ Darauf haben wir uns dann geeinigt, dass mein Sohn früher aus dem Schwimmbecken gehen darf, um allein in der Gemeinschaftsdusche zu duschen und sich anzuziehen. Ich erhielt die strenge Aufgabe, niemandem etwas von dieser Sonderbehandlung zu sagen.“

Kommentar: Aus dem Geschilderten wird deutlich, wie fadenscheinig die Erklärung mit „Beaufsichtigung“ wirklich ist – ist denn die Lehrerin beim Umziehen der Buben mit in der Gemeinschaftskabine? Ist sie auch dabei, wenn einer die Toilette besucht? – Die Mutter erzählte uns auch, sie habe fünf Nachbarskinder gefragt und alle hätten gesagt, sie verabscheuten das gemeinsame Nacktduschen!

Es ist schlimm, wie Lehrkraft und Schulbehörde (Pädagogen?) das Schamgefühl und die Intimsphäre abwerten und beschädi­gen.

„Das Schamgefühl ist genuin menschlich. Es ist das Fundament für Ehrfurcht und Religiosität. Nicht von ungefähr wird in der Sprache schamlos gleichgesetzt mit rücksichtslos und barbarisch. Das Schamgefühl lässt jene Sensibilität heranreifen, die notwendig ist für das Verstehen des anderen Geschlechts, für die polare Spannung der Geschlechter in ihrer Natürlichkeit und Geistigkeit.“            (Dipl. Psych. F. X. Förg)

 

9. „Gut informiert klappt Verhütung besser“

Rheinland-Pfalz, 8. Klasse, Hauptschule

„Seit Jahren bietet das Diakonische Werk regelmäßig Kurse in der Kirner Hauptschule an“, so heißt es in einem Zeitungsarti­kel („Öffentlicher Anzeiger“, 21.7.07): „Um ‚das erste Mal’, die Verhütung mit Kondomen oder der Anti-Baby-Pille sowie der ‚Pille danach’ drehte sich alles bei der besonderen Unterrichts­einheit für die drei siebten Klassen der Kirner Hauptschule. Diese altersgerechte gesundheitliche Aufklärung unter der Überschrift ‚Sexualpädagogik an Schulen’ wurde in Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk im Kirchenkreis an Nahe und Glan durchgeführt...“ Als eine Referentin „den richtigen Umgang mit Kondomen anschaulich erklärt, wird gekichert... Was Kondome kosten und wo es billige gibt, wusste jeder Teilnehmer... Jeder Junge bekam ein Kondom mit. Die Pille soll möglichst täglich zur selben Uhrzeit genommen und keinen Tag vergessen werden, erfuhren die Mädchen. 70 verschiedene Präparate sind auf dem Markt. Mädchen bis 16 Jahre sollten mit Einverständnis der Eltern zunächst eine Frauenärztin konsultieren. Und wenn doch etwas ‚passiert’ ist? Es gebe eine Pille danach, die ein Arzt verschreiben kann...“

Kommentar: Das „Diakonische Werk“ schwimmt also vollständig im Strom der Verhütungsideologie mit und hat auch keine Bedenken, frühabtreibende Mittel anzupreisen. Offenbar in „guter Ökumene“ mit manchen unkatholischen Katholiken. Der FMG-Freund, der uns diesen Artikel zugesandt hatte, hatte darüber auch mit seinem katholischen Pfarrer gesprochen und gesagt bekommen: Wenn es zu Schwangerschaften bei Kindern und Jugendlichen komme, seien diese eben nicht genug aufgeklärt gewesen.

 

10. SE im Kindergarten

Aus einem Zeitungsartikel (Passauer Neue Presse 29.11.07):

„Das Thema ‚Sexualerziehung im Kindergarten’ stand im Mittelpunkt eine Workshops, zu dem das Gesundheitsamt unter dem Thema ‚Nase, Bauch, Po’ im Rahmen eines Präventionsprojekts der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) eingeladen hatte.“ Erzieherinnen nahmen an einer „Fortbildung“ gemäß dem „Bildungs- und Erziehungsplan“ teil, die Mitarbeiter der „Präventionsfachstelle des Gesundheitsamts“ und von „pro familia“ durchführten. „Sexualerziehung ermögliche es Kindern, ihren Körper kennenzulernen, ihre Genitalien benennen zu können und gute und schlechte Gefühle wahrzunehmen... SE... solle so früh wie möglich stattfinden... Die Referentinnen stellten die Materialbox ‚Entdecken, schauen, fühlen!’ für Kindergärten vor, ausgearbeitet von der BzgA. Sie enthält Informationsmaterial, Anregungen für die Elternarbeit, bietet Vorschläge für Spiele. Auch die beiden Puppen ‚Lutz’ und ‚Linda’ sowie CDs mit Kinderliedern und Hörspiele helfen Erzieherinnen, die kindgemäßen Worte zu intimen Themen zu finden...“

Kommentar: Das SE-Aufklärungstheaterstück, dessen Besuch der Fuldaer Bischof Algermissen im Oktober 2007 den katholischen Kindergärten verboten hatte (vgl. FMG-INFORMATiON 92, S. 23f.) trägt den selben Titel „Nase, Bauch, Po“ und wird von der BzgA seit mehreren Jahren präsentiert. Dieses SE-Aufklärungsmusical und die in der Nähe von Passau präsentierten Medien gehören also zum selben „Präventionsprojekt“. Insofern stellt sich die Frage, ob die hier genannten „CDs mit Kinderliedern“ womöglich die Lieder aus jenem Musical sind, deren obszöne Texte in Fulda zu Recht massive Kritik ausgelöst haben.

Unwillkürlich denkt man auch an das Vorantreiben der sog. Kinderkrippen für immer noch jüngere Kinder – ob dadurch nicht nur die Frauen der Wirtschaft zur Verfügung sein sollen, sondern auch die Kleinkinder möglichst früh und flächendeckend der Aufklärungsideologie ausgeliefert werden sollen?            n


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