Es gibt keine Schulsexual"erziehung"
ohne Verletzung des Schamgefühls der Kinder
Aus einem Vortrag von Bischof Roman Danylak, Rom,
in New York im Herbst 1999
Bischof Roman Danylak (*1930), seit 1993 Administrator der ukrainisch-katholischen Diözese (Eparchie) von Toronto/Kanada und dann nach Rom berufen, hat sich von seiner pastoralen Erfahrung und Sorge her intensiv mit der schulischen Sexual"erziehung" in Kanada und den USA auseinandergesetzt. Schon 1998 wendete sich Bischof Danylak in einer Stellungnahme sehr deutlich gegen die Schulsexual"erziehung" (SchulSE) und die sog. Aids-Aufklärung. Er kam in Wahrnehmung seiner bischöflichen Verantwortung für die Kinder und die Familien zu der Schlussfolgerung: "Dieser Unterricht im Bösen kann nur dem sexuellen Ausprobieren und der Sünde Vorschub leisten".
In einem Vortrag bei einer Veranstaltung in New York im Herbst 1999 nahm dieser Bischof wiederum in klarer, aufrüttelnder Weise zu diesem Thema Stellung.
Er konnte es, wie er zu Beginn sagt, wegen einer schweren Infektion, die ihn überfiel und einen mehrtägigen Krankenhausaufenthalt zur Folge hatte, nicht persönlich halten, sondern hat seinen Text dem Veranstalter - der Vereinigung "CHRISTI-Fideles" für deren "annual communion breakfast" am 30. Oktober 1999 per Fax übermittelt. (Entnommen der Veröffentlichung von "National Coalition of Clergy & Laity", 621 Jordan Circle, Whitehall, PA 18052-7119. Private Übersetzung ins Deutsche: FMG-INFORMATION Nr. 71, August 2000)
In der Einleitung schreibt Bischof Danylak u. a.: »Ich vertraue darauf, dass Sie meine Überlegungen akzeptieren und Wege finden werden zur Verwirklichung nicht bloß meiner persönlichen Vorschläge, sondern der beständigen Lehre des universalen Lehramtes der katholischen Kirche. Und das in diesen schwierigen Zeiten, in denen wir leben - in Hoffnung und Vertrauen auf unseren HEILAND, dass Er uns nicht verlässt, sondern dass Er in der Allmacht und Weisheit der GÖTTlichen Vorsehung den verheißenen Triumph des Unbefleckten Herzens Seiner allerseligsten Mutter herbeiführen wird, um Seine eucharistische Herrschaft zu errichten, wenn Er zu uns zurückkehrt in Seiner zweiten glorreichen Wiederkunft... GOTT segne Sie für die wundervolle Arbeit, die Sie vollbringen!«
Bei der Lektüre könnte der Einwand gemacht werden, die Ausführungen des Bischofs würden einer ganz anderen Situation gelten, als wir sie in Deutschland haben: Sie beträfen nur katholische Schulen (wie sie in Kanada und den USA in großer Zahl bestehen), für deren Unterricht die Kirche Verantwortung trägt. Bei uns aber schreibe der Staat die Unterrichtsrichtlinien vor, auch für Schulen in kirchlicher Trägerschaft. Im übrigen sind die Inhalte des Religionsunterrichtes bei uns in kirchlicher Verantwortung - und auch dort werden die Weisungen des katholischen Lehramtes weithin nicht verwirklicht, ja nicht einmal zur Kenntnis genommen.
Tatsächlich aber spricht Bischof Danylak auch vom Druck zur "moralischen Gleichschaltung", der von politisch-staatlicher Seite auf die katholischen Schulen in Nordamerika ausgeübt wird. Und die grundlegende Kritik an jeder schulischen Sexual"erziehung", die der Bischof - mit Berufung auf die authentische katholische Lehre - übt, trifft bei uns nicht weniger zu. Schließlich stellt sich ja auch die Frage: Kann es - in Deutschland! - der Weg der katholischen Kirche sein, ein staatliches Erziehungsprogramm stillschweigend hinzunehmen oder sich zur "Absegnung" einbinden zu lassen? Kann es der Weg der Kirche sein, hinzunehmen, dass junge Menschen zum sexuellen Ausprobieren verführt werden und dass damit der Sünde Vorschub geleistet wird? Kann es, wie es faktisch geschieht, der Weg der Kirche sein, Eltern zur Anpassung an dieses System zu drängen, statt deren vorrangiges Elternrecht zu verteidigen, wie es der Lehre der Kirche entspricht?
Die Ausführungen aus Nordamerika sind also in der Tat für unsere Situation sehr bedeutsam und gültig! Und für jene Eltern, die fast ohnmächtig kämpfen, ermutigend!
Bischof Roman Danylak:
"Es gibt nur entweder Sexualerziehung
oder christliche Erziehung der Jugend"
»Ich beginne meine Ausführungen mit den Aussagen des HERRN, wie Er den Auftrag versteht, mit dem Er uns betraut hat - Hüter der Gabe zu sein, die Er uns anvertraute: unserer Kinder, berufen, Miterben Seines ewigen Reiches zu werden.
"Wer aber einen von diesen Kleinen, die an mich glauben, zum Bösen verführt, für den wäre es besser, wenn er mit einem Mühlstein um den Hals im tiefen Meer versenkt würde." (Mt 18,6)
"Hütet euch davor, einen von diesen Kleinen zu verachten! Denn ich sage euch: Ihre Engel im Himmel sehen stets das Angesicht meines himmlischen VATERS.’ (Mt 18,10)
Hätte ich mehr Zeit, dann hätte ich Ihnen gern einen Überblick gegeben über die kanadische Situation hinsichtlich der christlichen Erziehung und der Sexualerziehung1 und über die neuesten Entwicklungen in der Erziehung der Jugendlichen (Teenager) - mit all dem Druck, der von politischer Seite auf die Kirche und die katholischen Schulen ausgeübt wird, um die christliche Moral den Pressionen bezüglich Homosexualität und Aids zu unterwerfen...
Sie werden feststellen, dass meine kurze Ansprache mit dem Titel: "Keuschheit contra SE in katholischen Schulen" angekündigt war. Offen gesagt meine ich, ein besserer Titel wäre: "Die Notwendigkeit, statt SchulSE den katholischen Glauben zu lehren". Ich könnte über dieses Thema stundenlang sprechen, aber meine Bemerkungen werden recht kurz, aber hoffentlich treffend sein.
Ich werde meine Ausführungen in fünf Abschnitte unterteilen: Erstens: Die Notwendigkeit, die katholische Glaubenslehre in katholischen Schulen zu unterrichten. Dann einige Gedanken über die SchulSE. Drittens, sehr kurz, das Thema Keuschheit. Viertens: Der Unterschied zwischen der SchulSE und dem Lehren der authentischen katholischen Sexualmoral. Schließlich werde ich untersuchen, was für ein Handeln jedem einzelnen von Ihnen am Herzen liegen sollte bezüglich des Übels der SchulSE.
1. Die Notwendigkeit, an katholischen Schulen den katholischen Glauben zu unterrichten
Sie sagen vielleicht: "Okay, Bischof, es ist von fundamentaler Bedeutung, dass die katholische Glaubenslehre in ihrer Gesamtheit unterrichtet werden sollte". Nun bin ich aber sicher, dass Sie mit mir übereinstimmen, dass in den Vereinigten Staaten ebenso wie in Kanada und weit darüber hinaus, wenigstens in den letzten drei Jahrzehnten, der Glaube allzu oft nicht gerade besonders intensiv gelehrt wurde.
Als ich und viele von Ihnen heranwuchsen, wurden wir im Glauben unterrichtet, und zwar sehr gut. Wir lernten, kurz gesagt, unsere Religion, und von der ersten Klasse an wussten wir, dass wir geschaffen waren, um GOTT zu erkennen, zu lieben und Ihm in dieser Welt zu dienen, um bei Ihm in der kommenden Welt auf ewig glücklich zu sein.
Gerechterweise dürfen die heutigen Eltern sicherlich von katholischen Schulen erwarten, dass sie den katholischen Glauben vermitteln; und wenn das geschähe, hätten wir nicht das Problem der SchulSE.
2. SchulSE und die diesbezügliche authentische Lehre der katholischen Kirche
Schulsexual"erziehung" ist die Vermittlung sexueller Informationen in einer öffentlichen, in Gruppen gegliederten oder die ganze Klasse erfassenden Unterweisung, losgelöst von der Familie - entweder als eigenständiges Curriculum (Lehrprogramm) oder integriert in ein ordentliches Unterrichtsfach; in der Grundschule und/oder in weiterführenden Schulen. Die SchulSE hat eine lange und verwickelte Geschichte; sie ist tief verwurzelt in malthusianischen, eugenischen und sexuellen Reformbewegungen des letzten (19.) Jahrhunderts und der sexuellen Revolution unseres Jahrhunderts.
Die SchulSE bringt Kinder in die unmittelbare Gelegenheit zur Sünde. Durch den systematischen Angriff auf die Tugend der Schamhaftigkeit und durch die Zerstörung des allgemeinen Schamgefühls ist sie eine Hauptursache aller Formen sexueller Unmoral. SchulSE zerrt an die Öffentlichkeit, was von seiner wahren Natur her in die Privat- und Intimsphäre gehört. Alle Bildung ist ein Unternehmen, das im wesentlichen öffentlich geschieht. Weil aber der Gegenstand des Geschlechtlichen persönlicher und intimer Natur ist (und grundsätzlich in die Familie gehört), kann die SE niemals in der Schule durchgeführt werden, ohne dass das Schamgefühl oder die Unschuld der Kinder verletzt werden. Eine solche Verletzung ist ein verabscheuungswürdiges Ärgernis.
SchulSE ist überhaupt keine Erziehung. Es ist eine falsche Bezeichnung, weil sie tatsächlich auf eine Einführung in sexuelle Handlungen oder in eine Form sexueller Belästigung hinausläuft.
Nun mögen Sie fragen, ob die Kirche die SchulSE verboten hat.
In seiner prophetischen Enzyklika über die christliche Jugenderziehung (Divini illius magistri, DIM), veröffentlicht am 31. Dezember 1929, hat Papst Pius XI. die SchulSE verboten. Die Enzyklika enthält die höchst verbindliche Entscheidung des Lehramtes zu dieser Sache. Darin sagt der Hl. Vater:
"Falls auf diesem heiklen Gebiet unter Berücksichtigung aller Umstände eine individuelle Belehrung bei passender Gelegenheit von Seiten derer, denen GOTT mit der Erziehungsaufgabe auch die Standesgnade verliehen hat, sich als nötig erweisen sollte, dann ist mit aller jener Vorsicht zu Werke zu gehen, die der traditionellen christlichen Erziehung bekannt und von dem erwähnten (Kardinal) Antoniano hinlänglich gezeichnet ist, wo er sagt:
‘Derart groß ist unsere Armseligkeit und der Hang zur Sünde, dass wir oft gerade von den Dingen, die Heilmittel gegen die Sünde sein sollten, Gelegenheit und Anreiz zur Sünde nehmen. Deswegen ist es höchst wichtig, dass ein guter Vater, wenn er mit seinem Sohne über eine so verfängliche Sache spricht, wohl Acht zu geben hat, dass er nicht auf Einzelheiten eingehe und auf die verschiedenen Weisen, in denen diese höllische Schlange einen so großen Teil der Menschheit vergiftet, damit er nicht, anstatt das Feuer zu löschen, dasselbe in dem einfältigen und zarten Herzen des Kindes entzünde. Ganz allgemein kann man sagen: solange noch das Kindesalter andauert, wird es genügen, die Heilmittel anzuwenden, welche die Doppelwirkung haben, der Tugend der Keuschheit den Weg zu bereiten und dem Laster die Tore zu verschließen’." (DIM, 66-67)
Der gewöhnliche Zuhörer könnte jetzt sagen: "Ach komm, Bischof, die Erklärung von Papst Pius XI. stammt aus dem Jahr 1929, und die Dinge haben sich seitdem ein wenig geändert, und Rom hat zu diesem Thema mehrere Stellungnahmen veröffentlicht."
Ja, es hat andere Stellungnahmen des Vatikans zu diesem Thema gegeben, und ich wünsche mir nur, ich hätte die Zeit, sie angemessen zu behandeln. Der springende Punkt ist, dass die Erklärung von Papst Pius XI. die maßgebendste und erschöpfendste Aussage ist, die jemals zu diesem Thema gemacht wurde; sie ist aufrecht erhalten und niemals zurückgenommen worden. Im Gegenteil haben seine Nachfolger, von Papst Pius XII. bis zum jetzigen Papst Johannes Paul II., seine Lehre wiederholt, nicht nur in maßgebenden Enzykliken, sondern auch besonders in Ansprachen an einzelne Bischofskonferenzen bei ihren Ad-limina-Besuchen in Rom. All dies ist zusammengefasst in der kürzlich herausgegebenen, klaren Lehre des Päpstlichen Rates für die Familie "Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung" vom 8. Dezember 1995. Dieses Dokument wurde etwa sechsundsechzig Jahre nach der Enzyklika von Papst Pius XI. über die christliche Jugenderziehung verfasst. Obwohl sich dieses Schreiben nicht namentlich auf das Verbot der SchulSE von Pius XI. beruft, bietet es eine generelle Richtlinie für katholische Eltern dar, um jeglichen Unterricht, der sich mit Sexualität befasst, zu beurteilen:
"Schließlich sei zur allgemeinen Orientierung darauf hingewiesen, dass alle diese unterschiedlichen Methoden der Geschlechtserziehung von den Eltern auf der Grundlage der Prinzipien und sittlichen Normen der Kirche beurteilt werden müssen, die Ausdruck der menschlichen Werte im alltäglichen Leben sind." (Nr. 142)
Da diese allgemeine Richtlinie die Katholiken auffordert, alle diese Methoden im Licht der sittlichen Normen und Prinzipien der Kirche zu beurteilen, und wenn wir uns erinnern, dass das Verbot der Schulsexualerziehung durch Papst Pius XI. Norm und Prinzipien des Lehramtes zu diesem Thema mit höchster Verbindlichkeit darstellt, können wir einen zweifachen Schluss ziehen:
1. Dass das Dokument die Lehre und das Verbot Pius’ XI. voraussetzt und dadurch bestätigt, auch wenn es Papst Pius XI. nicht namentlich erwähnt.
2. Dass diese allgemeine Richtlinie auch von Eltern genutzt werden soll, um den Unterricht zu beurteilen, der in den Schulen über Dinge der Sexualmoral gegeben wird.
An diesem Punkt möchte ich erinnern an die maßgebende Lehre des hl. Kirchenlehrers Thomas von Aquin, wie sie in "Divini illius magistri" erläutert wird:
"Zunächst steht mit der Erziehungsaufgabe der Kirche in wundervollem Einklang die der Familie, die beide in ganz ähnlicher Weise von GOTT ausgehen. In der Tat teilt GOTT der Familie in der natürlichen Ordnung unmittelbar die Fruchtbarkeit, das Prinzip des Lebens, mit und darin das Prinzip der Erziehung zum Leben zusamt der Autorität, dem Prinzip der Ordnung. Der Doctor angelicus (Thomas von Aquin) sagt mit seiner gewohnten Klarheit des Gedankens und Genauigkeit des Ausdrucks:
‚Der leibliche Vater teilt in besonderer Weise den Begriff des Ursprungs, der in allumfassender Weise in GOTT sich findet... Der Vater ist der Ursprung der Zeugung und Erziehung und Zucht alles dessen, was zur Vervollkommnung des menschlichen Lebens gehört.’ (S. th. 2, 2, q.192, a.1)
Die Familie hat somit unmittelbar vom Schöpfer den Auftrag und daher auch das Recht, ihre Nachkommenschaft zu erziehen, ein unveräußerliches Recht, weil unzertrennlich verbunden mit der strengen Verpflichtung, ein Recht, das jedwedem Recht der Volksgemeinschaft und des Staates vorausgeht, und darum ein unverletzbares Recht gegenüber jeglicher irdischen Macht.
Für die Unverletzbarkeit dieses Rechtes gibt der hl. Thomas als Grund an:
‚Das Kind ist nämlich von Natur etwas vom Vater... Daher entspricht es dem natürlichen Recht, dass das Kind vor dem Gebrauch der Vernunft der Sorge des Vaters untersteht. Gegen das Naturrecht wäre es daher, wenn das Kind vor dem Vernunftgebrauch der Pflege der Eltern entzogen, oder wenn gegen deren Willen irgendwie über dasselbe bestimmt würde.’ (S. th. 2, 2, q.10, a.12)
Weil die Verpflichtung der Eltern zur Pflege fortdauert bis zu dem Zeitpunkt, da die Nachkommenschaft imstande ist, selber für sich zu sorgen, dauert auch das unverletzliche elterliche Erziehungsrecht fort.
‚Denn die Natur hat nicht nur die Erzeugung der Nachkommenschaft zum Ziel, sondern auch ihre Entwicklung und ihren Fortschritt bis zum Vollendungszustand des Menschen, sofern er Mensch ist, das heißt bis zur sittlichen Vollreife’, sagt wieder der hl. Thomas (Suppl. S. th. 3, q.41, a.1).
Deswegen drückt sich die gesetzgeberische Weisheit der Kirche über diesen Punkt mit zusammenfassender Bestimmtheit und Klarheit im Kanon 113 des kirchlichen Rechtsbuches [1917] also aus:
‚Die Eltern haben die strenge Verpflichtung, sowohl für die religiöse und moralische wie für die körperliche und staatsbürgerliche Erziehung der Nachkommenschaft und auch für deren zeitliches Wohlergehen nach Kräften Sorge zu tragen.’" (DIM 28-31)
Ich bin ein katholischer Bischof der Ukrainischen Kirche. Als geweihter Bischof und ernannter Apostolischer Administrator für das Gebiet Toronto bin ich vom Hl. Vater in die Synode der Ukrainisch-katholischen Kirche berufen worden. Ich wohne in Rom. Ich möchte Sie daran erinnern, dass am 8. März 1990 Kardinal Lubachivsky diese Sache in einem Brief an die "National Coalition of Clergy and Laity" (NCCL, Nationale Vereinigung von Klerus und Laien) angesprochen hat.
"In Übereinstimmung mit der traditionellen Lehre des kirchlichen Lehramtes bin ich für ein allgemeines Verbot der Schulsexualerziehung... Die NCCL sollte die Unschuld der Kinder weiterhin schützen, indem sie auf ein allgemeines Verbot der Schulsexualerziehung hinarbeitet."
Seine Position wurde von Erzbischof Stephan Sulyk, dem gegenwärtigen Metropoliten und Erzbischof der Ukrainischen Katholiken in den USA wiederholt.
Ein letztes Wort, ehe wir uns dem nächsten Thema zuwenden. Das universale Lehramt der Kirche hat immer, zwanzig Jahrhunderte hindurch, eine Kontinuität und Unversehrtheit in seiner Lehre beibehalten und handelt im gegenwärtigen Pontifikat weiter so. Das zeigt sich in der Lehre über die christliche Ehe, über die Übel der Abtreibung und der Empfängnisverhütung und auch in den Ermahnungen hinsichtlich der christlichen Jugenderziehung.
Wenn wir das Übel der SchulSE betrachten, sollten wir buchstäblich weinen, wenn wir sehen, wie in den letzten zwanzig Jahren katholische Katechese in den Glaubens- und Sittenlehren durch Sexual-Katechese ersetzt worden ist.
3. Die Tugend der Keuschheit
Das Ziel der Keuschheit ist es, unter Kontrolle zu halten, was immer ungeordnet ist an sinnlichen Freuden. Diese Freuden haben als Hauptzweck die Sicherung des Fortbestandes des Menschengeschlechts durch den rechten Gebrauch der Ehe. Sie sind nur rechtmäßig zwischen verheirateten Personen und dann auch nur, wenn sie das erste Ziel der Ehe, die Zeugung von Kindern, fördern oder zumindest nicht beeinträchtigen.
Keuschheit wird mit Recht die engelgleiche Tugend genannt, weil sie uns mit den Engeln vergleicht, die von Natur aus rein sind. Es ist eine strenge Tugend, denn wir üben sie nicht erfolgreich, wenn wir nicht unseren Leib und unsere Sinne der Abtötung unterwerfen. Es ist eine zarte, zerbrechliche Tugend, die vom kleinsten willentlichen Versagen getrübt wird. Deshalb ist es auch eine schwierige Tugend, da sie nicht beobachtet werden kann ohne hochherzigen und fortwährenden Kampf gegen die tyrannischste der Leidenschaften.
Keuschheit ist eine zarte und empfindliche Tugend, die nicht bewahrt werden kann, wenn sie nicht von anderen Tugenden geschützt wird. Sie ist sozusagen eine Zitadelle, die zu ihrer Verteidigung äußere Schutzwälle benötigt. Es sind vier:
1. Die Demut, die [gesundes] Selbstmisstrauen erzeugt und uns dazu veranlasst, gefährliche Gelegenheiten zu meiden.
2. Die Abtötung (Überwindung), die, indem sie gegen die Vergnügungssucht ankämpft, das Übel an der Wurzel fasst.
3. Das Bemühen um Erfüllung seiner Standespflichten, das uns vor den Gefahren des Müßiggangs schützt.
4. Die Liebe zu GOTT, die - indem sie unser Herz erfüllt - uns davor bewahrt, uns gefährlichen Neigungen hinzugeben.
Geschützt durch diese vier Wälle, ist die Seele nicht nur imstande, die Angriffe des Feindes zurückzuschlagen, sondern auch in der Reinheit zu wachsen.
In einem Brief an die NCCL vom 31. Mai 1990 beschrieb es Bischof - jetzt Erzbischof - Carlo Caffarra sehr treffend:
"Es ist wichtig, dass allen Kindern eine gesunde Katechese der Glaubenswahrheiten erteilt wird, damit sie den Glauben vollständig verstehen und ihn leben können. Natürlich muss innerhalb dieser gesunden Katechese des Glaubens auch Sexualmoral gelehrt werden. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass die Kirche, wenn sie Kinder in der Grundschule oder in höheren Jahrgängen im Hinblick auf Sexualmoral erzieht, dies beständig im Rahmen des regulären Religionsunterrichts getan hat, und sie hat es nicht unternommen, Sexualmoral oder sog. ‚Keuschheitserziehung’ in separaten Unterrichtsprogrammen ohne Bezug zu den anderen Tugenden isoliert zu unterrichten."
Es ist sehr wichtig, im Gedächtnis zu behalten, dass alle Tugenden miteinander in Beziehung stehen.
Was ich damit sagen will: Keuschheit ist keine Sache, die in isolierter Weise unterrichtet werden sollte, denn dies kann sehr gefährlich sein. Halten Sie im Bewusstsein, dass wir sagen: Die Schulsexualerziehung muss weg und muss von einer authentischen katholischen Katechese über Glauben und Moral ersetzt werden...
4. Was SchulSE von der Unterweisung in authentischer katholischer Sexualmoral unterscheidet
Es ist wichtig, den entscheidenden Unterschied zur Kenntnis zu nehmen, denn fast jeder Diskussion über Schulsexual"erziehung", vor allem in katholischen Kreisen, liegt ein Fehler zugrunde: das Versäumnis, richtig zwischen SchulSE und der öffentlichen2 Unterweisung in Sexualmoral zu unterscheiden.
Schulsexual"erziehung" ist nicht die Praxis von Heiligen; sie stellt Kinder in die unmittelbare Gelegenheit zur Sünde und ist vom Lehramt der Kirche verboten. - Öffentliche Unterweisung über die Sexualmoral - das heißt der Unterricht über den Glauben und die Gebote als Gesetz des moralischen Lebens - ist andererseits nicht nur erlaubt, sondern schon immer hat das kirchliche Lehramt von den kirchlichen Schulen erwartet, dass sie dies der Jugend bieten.
Die Schulen sollen die Eltern unterstützen bei der Formung ihrer Kinder in der Reinheit der Sitten. (Es ist eine ganz andere - und zweifelhafte - Frage, ob es unter den gegenwärtigen Umständen genügend qualifizierte Lehrer dafür gibt.) Die Schulen und ihre Lehrer handeln jedoch nur als von den Eltern Beauftragte. Diese sind die hauptsächlichen Autoritäten bei der Erziehung ihrer Nachkommen und verpflichtet, in Übereinstimmung mit dem Gesetz des Allmächtigen GOTTES ihre Kinder entsprechend den Pflichten ihres christlichen Standes und ihrer Berufung zu erziehen. Niemand besitzt eine Befugnis, Kinder in die unmittelbare Gelegenheit zur Sünde hineinzustellen - und genau das tut die SchulSE - oder sich elterliche Autorität anzumaßen.
Was sind nun einige Bedingungen, die die öffentliche Unterweisung in Sexualmoral von der Schulsexual"erziehung" unterscheiden?
1. Öffentlicher Unterricht in Sexualmoral geht nicht ins Detail, liefert keine deutlichen Informationen und geht auf sexuelle Dinge nicht näher ein, sondern gibt angemessene Unterweisung, wobei abstrakte Normen und Definitionen benutzt werden. - SchulSE dagegen geht ins Detail, liefert ausführliche Information und/oder verweilt bei sexuellen Dingen.
2. Öffentliche Unterweisung in Sexualmoral isoliert nicht, was sie lehren darf, von der Gesamtkatechese über den Glauben und das sittliche Leben, sondern stellt ihr Thema in den Kontext der ununterbrochenen und unversehrten Katechese über Glauben und Moral. - Die SchulSE dagegen integriert ihr Unterrichtsprogramm in die anderen Fächer oder hält eigene Kurse.
3. Öffentlicher Unterricht in Sexualmoral reserviert alles, was über Abstraktes hinausgeht und was notwendig und angebracht sein könnte, für die individuelle Unterweisung (in erster Linie durch die Eltern). - Ein grundlegendes Ziel der SchulSE ist dagegen, öffentlich zu machen und offen zu legen, was privat und intim ist.
4. Öffentliche Unterweisung in Sexualmoral hat das Ziel, den Willen zur Heiligkeit und den Widerstand gegen die Unreinheit zu stärken. Zu diesem Zweck führt der öffentliche Unterricht in Sexualmoral die Jugendlichen vor allem zu den Hilfen zu Heiligkeit und Reinheit des Herzens und der Sitten: häufiger Sakramentenempfang, Gebet, Verehrung Mariens und der Heiligen, Abtötung usw. - Das Ziel der Schulsexual"erziehung" dagegen ist Kenntnis und sogar Expertenwissen in den fleischlichen Dingen, insbesondere unter dem Vorwand von Werten.
5. Was Sie gegen das Übel der Schulsexual"erziehung" tun können
Zusammenfassend möchte ich Ihnen Folgendes für Ihre Überlegungen empfehlen:
1. Befassen Sie sich intensiv mit der Sache und sehen Sie selbst, wie übel die SchulSE ist.
2. Erinnern Sie sich an die Worte Allan Guttmachers, des früheren Präsidenten von "Planned Parenthood", der auf die Frage, wie die Abtreibung in Amerika durchgesetzt werden könne, antwortete: "Durch Sexualerziehung"3 .
3. Wenn sie Kinder haben, die in katholischen oder öffentlichen Schulen an SE-Programmen teilnehmen, dann nehmen Sie diese aus einem solchen Unterricht heraus.
4. Warnen sie so viele Menschen wie möglich vor dem Übel der SchulSE.
5. Sprechen sie mit Schulrektor, Pfarrer und Diözesanverantwortlichen über das Übel dieser Programme.
6. Bemühen Sie sich darum, dass solch ausgezeichnete katholische Religionsbücher wie die "Faith and Life"-Katechese-Serien in Ihrer Schule verwendet werden.
7. Unterrichten Sie Ihre Kinder zu Hause, wann immer es möglich ist4.
8. Zuletzt, aber natürlich nicht an minderer Stelle: Beten Sie zur allerseligsten Jungfrau, dass diese Pest der Schulsexual"erziehung" für immer aus den Klassenzimmern katholischer Schulen verbannt wird.«
Anmerkungen des FMG:
1 Im amerikanischen Text steht hier „Sex-ed“. In unserer Übersetzung geben wir das mit „SE“ bzw. für „Classroom Sex-ed“ mit „SchulSE“ wieder!
2 Der Bischof spricht immer wieder von „öffentlicher“ Unterweisung über Sexualmoral. - Im Unterschied zur individuellen Unterweisung eines Kindes durch die Eltern (auch dafür gelten einschränkende Maßgaben, vgl. Pius IX., „Divini illius magistri“, und Päpstl. Rat für die Familie, „Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung“) verurteilt die Kirche den öffentlichen Sexualunterricht, der als kollektives Geschehen unter anderem die individuelle Reife der Kinder und die Intimsphäre missachtet. Bischof Danylak hebt - als grundsätzlich verschieden - davon die Behandlung der Sexualmoral im Rahmen der Glaubens- und Moralerziehung im Religionsunterricht, also auch „öffentlich“, ab. Diesen entscheidenden Unterschied zeigt er in den folgenden Punkten deutlich auf.
3 „Der einzige Weg, auf dem Planned Parenthood die Schlacht [für die Freigabe der Abtreibung in den USA] gewonnen hat, ist die SE in den Schulen.“ A. Guttmacher in der Washington Post, 3.5.1973. - „Planned Parenthood“ gehört wie „pro familia“ zur weltweit agierenden Bewegung für Verhütung, Abtreibung und Sterilisierung „International Planned Parenthood Federation“.
4 Der Bischof spielt hier auf die in Nordamerika in den letzten Jahren sehr gewachsene Bewegung des „Home-Schooling“ an.