Zusammenfassung des Dokumentes
des Päpstl. Rates für die Familie vom 8.12.1995
"Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung"
In seinen Ansprachen in Paderborn am 22. Juni 1996 hob Papst Johannes Paul II. das Elternrecht gegenüber Staat und Schule deutlich hervor: "Die Familie hat entscheidend als Ort der Erziehung aufzutreten." "Der Staat hat eine dienende und ordnende Funktion im Bereich der Schule. Der Elternwille ist entscheidend zu berücksichtigen." Mit diesen Feststellungen bestätigte der Hl. Vater die Verteidigung des GOTTgegebenen Elternrechts in der beständigen Lehre der Kirche.
Der "Päpstliche Rat für die Familie" hat dieselbe Antwort auf die Anfragen und Hilferufe zahlreicher Eltern gegeben, die sich an ihn wandten wegen einer Schul-Sexual"erziehung", gegen die sie sich zur Wehr setzen, weil sie ihrer christlichen Überzeugung widerspricht und die Gewissen der Kinder und Jugendlichen verbildet, statt sie zu einer guten Haltung entsprechend den Geboten GOTTES und den christlichen Tugenden zu erziehen.
Die kirchliche Sicht der Sexualerziehung ist dargelegt in dem Dokument "
Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung. Orientierungshilfen für die Erziehung in der Familie", das der Päpstliche Rat für die Familie am 8. Dezember 1995 veröffentlicht hat.Hier bieten wir eine Zusammenfassung dieses sehr wichtigen und hilfreichen Textes.
Die Nummern bei den Zitaten unten verweisen auf den betreffenden Absatz im durchnummerierten Dokument (1-150). - Das Dokument ist folgendermaßen aufgebaut: Ein einleitendes Kapitel, eine Grundlegung in Kapiteln über die Berufung des Menschen zur wahren Liebe, über den Zusammenhang von wahrer Liebe und Keuschheit, sodann über die Berufung zu Ehe oder zum jungfräulichen Leben, und schließlich über die Erziehung durch die Eltern in der Familie. Dann folgen zunächst im Kapitel "Die Schritte der Erkenntnis" vier Prinzipien zur Geschlechtserziehung und eine Darstellung der vier Entwicklungsphasen des Kindes und Jugendlichen, und schließlich werden daraus in "praktischen Richtlinien" die Konsequenzen gezogen. Mit "Schlussfolgerungen" endet das Dokument.
"Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung.
Orientierungshilfen für die Erziehung in der Familie"
Der Mensch: zur wahren Liebe berufen
Was ist der Sinn des menschlichen Lebens, wozu ist der Mensch geschaffen? Alle Überlegung über die menschliche Erziehung muss von dieser Frage ausgehen. Darum gibt das Dokument die Antwort der christlichen Wahrheit: Der Mensch ist als Ebenbild GOTTES geschaffen, um - GOTT und die Menschen - zu lieben. Die Liebe ist die grundlegende und naturgemäße Berufung des Menschen: Und zwar eine Liebe, die nicht Begehren eines Genussobjektes ist, sondern vielmehr personale Hingabe, aufopfernde, vom Egoismus befreite Liebe. In diese Urberufung zur Liebe ist auch die menschliche Geschlechtlichkeit eingebettet.
Zur wahren Liebe gehört die Keuschheit
Die wahre Liebe setzt die Keuschheit voraus, weil das Wachsen der hingebenden Liebe die Zügelung der Leidenschaften und Gefühle voraussetzt. "Niemand kann etwas geben, was er nicht besitzt: wenn der Mensch nicht Herr seiner selbst ist, dann gehört er nicht sich selbst und kann sich mithin auch nicht verschenken" (16). Keuschheit wird daher keineswegs negativ als Unterdrückung und Verlust gesehen, wie das landläufige Vorurteil die Keuschheit missversteht, sondern positiv als Befreiung: "Die Keuschheit ist jene geistige Kraft, die die Liebe gegen die Gefahren von Egoismus und Aggressivität zu schützen und zu ihrer vollen Entfaltung zu führen versteht" (4, vgl. 16).
"Die Keuschheit ist das frohe Bekenntnis dessen, der die Selbsthingabe frei von jeder Knechtschaft des Egoismus zu leben vermag" (17).
Keuschheit und Selbstbeherrschung
Keuschheit und Selbstbeherrschung gehören darum zusammen. "Jeder weiß aus Erfahrung, dass die Keuschheit es erforderlich macht, gewisse sündhafte Gedanken, Worte und Werke von sich zu weisen." "Diese Selbstbeherrschung besteht darin, dass man entweder die Gelegenheiten meidet, die zur Sünde herausfordern und verleiten, oder dass man die triebhaften Regungen der eigenen Natur zu beherrschen vermag" (18). Die Keuschheit muss also bewahrt oder errungen werden, und sei es im harten, ja heroischen Kampf - nach außen, wenn man in einem Umfeld lebt, in dem "die Keuschheit beleidigt und beschimpft wird", aber überhaupt, für jeden, denn "jeder wird einmal in irgendeiner Weise für kurze oder längere Zeit in eine Situation geraten, in der heroische Akte der Tugend unumgänglich sind". Aber es wird ermutigt: "Mit der Gnade GOTTES können alle keusch leben, auch wenn sie sich in einer dafür wenig günstigen Lage befinden" (19).
Erziehung zur Keuschheit
Darum muss zur Keuschheit erzogen werden. Diese christliche Geschlechtserziehung soll bewirken,
a) "in der Familie ein positives Klima der Liebe, der Tugend und der Ehrfurcht zu bewahren",
b) "den Kindern schrittweise den Wert der Geschlechtskraft und der Keuschheit begreiflich zu machen" - durch Unterweisung, Vorbild und Gebet,
c) den jungen Menschen "zu helfen, ihre eigene Berufung zur Ehe oder zur GOTTgeweihten Jungfräulichkeit zu entdecken" (22).
(Kapitel III behandelt darum die entscheidende Aufgabe der Familie als Hauskirche, bei den Kindern die jedem eigene Berufung zu fördern - die zur Ehe oder die Berufung zur Jungfräulichkeit und zum Zölibat.)
Wer soll und darf die Sexualerziehung - als Erziehung zur Keuschheit - durchführen?
Als Grundlage der Frage, wer die geschlechtliche Erziehung als Erziehung zur Keuschheit wie durchführen soll und darf, wird sehr nachdrücklich die kirchliche Lehre zum Elternrecht bekräftigt:
Erziehung überhaupt ist zuerst und hauptsächlich Aufgabe der Eltern, die "grundlegend zuständig" sind, einfach deshalb, "weil sie Eltern sind" (23)! Sie haben dazu einen besonderen Gnadenbeistand (37, 38); eine ähnliche Standesgnade gilt Alleinerziehenden oder Adoptiveltern usw. Das Recht und die Pflicht der Eltern zur Erziehung sind "unabgeleitet, ursprünglich, unersetzlich und unveräußerlich" (41). (D. h.: Kein Staat, kein Lehrer und keine Elternversammlung darf den einzelnen Eltern ihr Recht streitig machen oder sich als gleichberechtigt daneben stellen!)
Die Eltern werden ermahnt und ermutigt, ihre Rechte und Pflichten wahrzunehmen (ihren Kindern eine "angemessene Erziehung zur Keuschheit zuteil werden zu lassen" (44), auch einem Staat und einer Schule gegenüber, die dazu neigen, insbesondere dieses Gebiet des geschlechtlichen Unterrichtes an sich zu reißen: "Die Eltern würden sich schuldig machen, wenn sie es zuließen, dass ihre Kinder außerhalb ihres Zuhauses eine unsittliche oder unangemessene Erziehung erhalten" (44).
Bei der Erziehung allgemein ist die subsidiäre (!) Mitwirkung anderer (z. B. Schule) möglich, aber nie gegen die Eltern, sondern "jeder andere Mitwirkende kann nur im Namen der Eltern, auf Grund ihrer Zustimmung und in gewissem Maß sogar in ihrem Auftrag tätig werden" (23). (D. h. wenn die Eltern nach der Lehre der Kirche zur Keuschheit erziehen und das Schamgefühl hochhalten und folglich ihre Kinder nicht mit sexuellen Details überfordern und aufreizen und nicht Verhütungsmittel empfehlen - hat niemand das Recht, das für "ungenügend" zu erklären und mit Ausbreitung geschlechtlicher Details und Verhütungspropaganda zu "ergänzen", wie es weithin passiert!)
Geschlechtserziehung: in der Familie!
Bezüglich der Geschlechtserziehung sagt das Dokument sehr klar, dass die Familie der "normale und übliche Ort" (48) ist, um die Kinder und Jugendlichen zu Keuschheit, Schamhaftigkeit und Selbstbeherrschung zu erziehen, und dass eine - ausnahmsweise - Mitwirkung anderer nicht gegen die Eltern geschehen darf, weiter nur in völliger Übereinstimmung mit der Sittenlehre der Kirche, auch bezüglich der Lebensführung der Erzieher, und nur in der Form, dass mit den Eltern zusammengearbeitet wird, nicht aber, indem die Kinder beeinflusst würden (146). - Mit anderen Worten: eine klassenweise Behandlung sexueller Themen wird sehr klar verneint.
"Diese der Familie vorbehaltene Aufgabe beinhaltet für die Eltern das Recht, dass ihre Kinder nicht verpflichtet werden können, in der Schule Unterrichtsstunden zu diesem Thema beizuwohnen, wenn sie mit ihren eigenen religiösen und moralischen Überzeugungen nicht übereinstimmen." (64) |
Vier Prinzipien zur Geschlechtserziehung
legt der Päpstliche Rat für die Familie dann dar:Prinzip 1: "Jedes Kind ist eine einzigartige und unwiederholbare Person und muss eine individualisierte Erziehung erhalten" (65) - ein deutliche Absage an den Kollektiv-Unterricht der Schul-Sexual"erziehung"!
Prinzip 2: "Die sittliche Dimension muss stets Teil ihrer Erklärungen sein" (68) - die notwendigen Erklärungen (der Eltern!) sollen die Geschlechtlichkeit als Gabe GOTTES und den Wert der Keuschheit erkennen lassen: "Nur wer zur Keuschheit fähig ist, ist auch fähig zur Liebe in Ehe oder Jungfräulichkeit" (68). Die Ablehnung bestimmter Verhaltensweisen soll den Jugendlichen mit guten Begründungen verständlich gemacht werden (nicht bloß "das tut man nicht").
Prinzip 3: "Die Erziehung zur Keuschheit und die jeweils angebrachten Hinweise zur menschlichen Sexualität müssen im größeren Zusammenhang der Erziehung zur Liebe erteilt werden" (70)
Gemeint ist: Dem jungen Menschen muss Hilfe angeboten werden, geistlich-sittlich zu wachsen und zum Zeitgeist eine kritische Einstellung zu finden, und er muss Hilfen erfahren, damit er Schwierigkeiten und Versuchungen überwinden kann (natürlich-übernatürliche Mittel: z. B. Zucht der Sinne, Meiden der Sündengelegenheiten, Schamhaftigkeit, gesunde Ablenkungen, Gebet, Sakramente, Marienverehrung, Heilige als Vorbilder; vgl. 71).
Prinzip 4: "Die Eltern müssen diese Belehrung mit größtem Zartgefühl, aber unmissverständlich und zum geeigneten Zeitpunkt vornehmen" (75). Sexualerziehung (SE) ist also Sache der Eltern, aber auch sie müssen die Entwicklung jedes Kindes beachten, im Gebet um Erleuchtung für das rechte Vorgehen bitten, sich miteinander besprechen, mit größtem Zartgefühl vorgehen: "Es ist der Sache abträglich, dem Kind gegenüber zu sehr ins Detail zu gehen." (75)
Die wichtigsten Phasen in der Entwicklung des Kindes
Die Art und Weise der Keuschheitserziehung ist nun nach den Alters- und Entwicklungsstufen der Kinder und Jugendlichen verschieden:
1. Für die sog. "Jahre der Unschuld" (vom 5. Lebensjahr bis zum Beginn der Pubertät), wird nachdrücklich gefordert: "Diese Zeit der Ruhe und der Unbefangenheit darf keinesfalls von einer unnötigen sexuellen Information getrübt werden" (78). (Dagegen wird bei uns Geschlechtserziehung in der Grundschule und noch früher praktiziert mit Themen wie "Unterschied der Geschlechter" - Skizzen oder sogar farbige Nacktfotos, Auswendiglernen der Bezeichnungen, Ausmalen usw.) Das Dokument mahnt schon die Eltern, in dieser Phase eine vorsichtige Erziehung zu keuscher Liebe nur indirekt zu vollziehen; es stellt fest, dass das in vielen Länder übliche Aufzwingen verfrühter sexueller Information die Entwicklung der Gefühlswelt und der Bildung der Kinder beeinträchtigt. "Die Eltern sollen solche Versuche, die Unschuld ihrer Kinder zu verletzen, freundlich aber bestimmt ablehnen..." (83). Diese haben ein "Recht auf diese Unschuld" (83)!!
2. In der Pubertät, wenn der Mensch sich selbst und sein Inneres entdeckt, zum Empfinden der Liebe erwacht und wenn andrerseits durch die biologische Entwicklung die Sexualität bewusst wird, sollen die Eltern (!) die Entwicklung ihrer Kinder besonders aufmerksam beobachten und individuell, in einem Vertrauensverhältnis (Vater/Sohn, Mutter/Tochter) mit den Kindern sprechen: Fragen beantworten und das Gewissen bilden. Gemeint ist hier nicht die gewichtige "Aufklärungsstunde", sondern der Zeitpunkt ist von den Kindern und ihren Fragen her bestimmt, und die Hinweise sollen in zurückhaltendem Ton gegeben werden, in die Perspektive Ehe-Familie-Elternschaft eingebettet (vgl. 87-97).
3. In der eigentlichen "Jugendzeit" kommt es darauf an, dass die Eltern ihren Kindern bei der Suche nach ihrer persönlichen Berufung helfen; dafür ist ihr "Beispiel und Zeugnis von der Treue GOTTES und der gegenseitigen Treue im ehelichen Bund" sehr wichtig; ferner sollen sie "lehren, die Schönheit und Kraft der Keuschheit zu lieben" und "erklären, dass sie, um keusch zu leben, im Gebet und im häufigen und heilsamen Empfang der Sakramente, insbesondere der persönlichen Beichte, über eine unschätzbare Hilfe verfügen" (102).
Aber auch die wichtigen Fixpunkte der christlichen Moral sollen die Eltern erläutern können (als Stichworte werden im Dokument näher behandelt: ungeordneter sexueller Genuss, Homosexualität, Selbstbefriedigung, die hedonistische Propagierung der Lust in der Wohlstandsgesellschaft; die Notwendigkeit, gegen den Strom zu schwimmen).
4. Nur kurz wird dann als 4. Phase in der Entwicklung der jungen Menschen das Erwachsen-Werden angesprochen.
Praktische Richtlinien
In den "praktischen Richtlinien" (Kapitel VII) werden die Konsequenzen aus den Vorüberlegungen zu Geschlechtlichkeit, Liebe und Keuschheit, zu Elternrecht und den Entwicklungsphasen der Kinder gezogen und in Form von "Empfehlungen" ausgesprochen. Grundlage dieser Empfehlungen sind "das Recht jeder Person, den katholischen Glauben zu bekennen und zu praktizieren" sowie "die Rechte der Freiheit und Würde der Familie" (112, Fußn. 140). (Anmerkung: Da diese "Empfehlungen" also auf der Ordnung GOTTES beruhen, sind sie nicht "unverbindlich", sondern beinhalten im Gewissen verpflichtende Konsequenzen.)
An die Eltern
Den Eltern wird ans Herz gelegt, sich im Widerstand gegen schädliche Formen der sexuellen Aufklärung zusammenzuschließen; sich genau über Inhalt und Art dessen zu informieren, was ihren Kindern etwa in der Schule in dieser Hinsicht nahegebracht wird; man darf den Eltern nicht verweigern, sogar an solchem Unterricht teilzunehmen.
"Es wird den Eltern empfohlen, mit Aufmerksamkeit jede Form der sexuellen Information zu verfolgen, die ihren Kindern außerhalb von zu Hause erteilt wird, und sie davon fernzuhalten, wenn diese ihren eigenen Grundsätzen nicht entspricht. Diese Entscheidung der Eltern darf jedoch kein Anlass zur Zurücksetzung der Kinder sein. Andererseits haben die Eltern, die ihre Kinder aus einem solchen Unterricht herausnehmen, die Pflicht, ihnen eine angemessene, an das Entwicklungsstadium des jeweiligen Kindes oder Jugendlichen angepasste Bildung zuteil werden zu lassen." (113) |
(Anmerkung: Nicht automatisch werden Kinder, die an den SE-Stunden nicht teilnehmen, in der Klasse diskriminiert. Dies kann auch von der Haltung der Lehrkraft abhängen. So erklärte etwa eine Lehrerin, die den SE-Unterricht leider durchführte, ihrer Klasse: Eines der Kinder nehme an den betreffenden SE-Stunden nicht teil, weil seine Mutter überzeugt sei, es selber besser zu machen als sie, die Lehrerin. - Andere Eltern teilten uns mit: "Wir sagen unseren Kindern, dass es dazugehört, eventuelles dummes Gerede oder Diskriminierung auszuhalten, wenn man in unserer Zeit CHRISTUS treu ist.")
An die Erzieher
Den Erziehern wird deutlich ins Gewissen geredet:
"Da jeder junge Mensch die eigene Geschlechtlichkeit in Übereinstimmung mit den christlichen Grundsätzen leben und dabei folglich auch die Tugend der Keuschheit üben soll, darf kein Erzieher - auch nicht die Eltern - dieses Recht antasten (vgl. Mt 18,4-7)". (118) |
Weiter:
"Es wird empfohlen, das Recht des Kindes oder des Jugendlichen auf angemessene (!) Information zu den Fragen der Sittlichkeit und der Geschlechtlichkeit zu respektieren; diese Information soll ihm von seinen Eltern (!) in einer Weise erteilt werden, die sein Verlangen, keusch zu sein und in der Keuschheit erzogen zu werden, fördert. Dieses Recht wird näher bestimmt vom Entwicklungsstadium des Kindes, von seiner Fähigkeit, sittliche Wahrheit und geschlechtliche Information miteinander zu vereinbaren, und von der Rücksicht auf seine Unschuld und seinen inneren Frieden." (119)
(Aus dem innersten Sehnen jedes Menschen nach Wahrheit und Reinheit - beim Getauften durch die Tugenden des HL. GEISTES noch ausgeprägter - entspringt ein Recht des Kindes all seinen Erziehern gegenüber, nicht sexuell indoktriniert, nicht mit detaillierten Informationen zur falschen Zeit in Versuchung geführt und in seiner Schamhaftigkeit und Unschuld verletzt zu werden!)
Den Erziehern wird weiter ans Herz gelegt, "das Recht des Kindes.., sich von jeglicher Form außerfamiliären sexualkundlichen Unterrichts fernzuhalten, zu respektieren" (120)!
Vier handlungsbezogene Grundsätze
1. "Die menschliche Geschlechtlichkeit ist ein heiliges Geheimnis, das entsprechend der Glaubens- und Sittenlehre der Kirche und unter beständiger Berücksichtigung der Folgen der Erbsünde dargestellt werden muss." (122) - Der Verweis auf das Mysterium wird der üblichen "Banalisierung" der Sexualität gegenübergesetzt.
2. "Den Kindern und Jugendlichen dürfen nur solche Informationen geboten werden, die der jeweiligen Stufe ihrer individuellen Entwicklung angepasst sind." (124) (Also - wie vorher dargelegt - für die Zeit vor der Pubertät keine "Störung" der Jahre der Unschuld durch sexuelle Informationen; in der Pubertät: Fragen beantworten und das Gewissen bilden!)
3. "Kinder oder Jugendliche gleich welchen Alters (!) dürfen auf keinen Fall, weder einzeln noch in der Gruppe, mit Materialien erotischer Art konfrontiert werden." (126) - Konkret wird aufgezählt, dass sich dieses Verbot auf alle möglichen visuellen, schriftlichen, mündlichen erotischen Materialien und Darstellungen bezieht, auf jede Verunglimpfung der Tugend der Keuschheit, auf die Versuche, die Schwere der Sünde zu bagatellisieren...
4. "Niemand darf jemals dazu aufgefordert, geschweige denn dazu verpflichtet werden, sich in einer Weise zu verhalten, die objektiv gegen den Anstand verstoßen oder subjektiv sein Feingefühl oder seinen Sinn für die 'Privatsphäre' verletzen kann." (127) - Als "Methoden missbräuchlicher Sexualaufklärung" werden alle Gebärden- oder Rollenspiele mit sexuellen Inhalten genannt, die Verwendung von Bildern, Tafeln, Modellen dieser Art (Anmerkung: Erinnert sei nur z. B. an Modelle des männlichen Geschlechtsteils, an denen in der Schule, etwa bei der sog. Aidsaufklärung, das Aufziehen von Kondomen vorgeführt wird), ferner Aufforderungen an Kinder, diesbezüglich aus dem persönlichen oder familiären Bereich zu erzählen oder zu Fragen des genitalen oder erotischen Bereichs den Kindern Prüfungen abzuverlangen.
Zu meidende Methoden und Ideologien
Bei der Bewertung der einzelnen Methoden der Geschlechtserziehung bekräftigt der Päpstliche Rat für die Familie die Empfehlung der "individuellen Erziehung im Schoß der Familie":
"Der vertrauensvolle und offene Dialog mit den eigenen Kindern, der nicht nur die Entwicklungsstufen, sondern auch die Person des Jugendlichen selbst als Individuum berücksichtigt, ist tatsächlich nicht zu ersetzen." (129). Nochmals werden einzelne Möglichkeiten, wie Eltern sich helfen lassen können, erörtert.
Doch auch die "Katechese zu Fragen der Moral" (also die diesbezügliche Aufgabe schulischen Religionsunterrichtes) muss von den Eltern beobachtet werden: "Auch die Katechese wäre im Unrecht, wenn die untrennbare Einheit von Religion und Moral als Vorwand benützt würde, um in die religiöse Unterweisung diejenigen geschlechtlichen, biologischen und emotionalen Informationen einzubeziehen, die die Eltern aufgrund ihrer eigenen, klugen Entscheidung zu Hause erteilen sollten" (141, vgl. 133).
Abgelehnt werden selbstverständlich SE-Methoden, die "eine unsittliche Erziehung" vermitteln und "die Rechte der Eltern und das sittliche Leben ihrer Kinder bedrohen" (135). Die "säkularisierte und geburtenfeindliche Sexualaufklärung... großer Organisationen und internationaler Vereinigungen" (136) wird angeprangert. Vielmehr soll der "unmoralische Charakter der Abtreibung" (137) den Jugendlichen verständlich gemacht werden. Themen wie Sterilisierung und Verhütung dürfen "nicht vor dem Jugendalter und nur in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche" (137) erörtert werden. Gewarnt wird vor gewissen sogenannten Sexualerziehern und Sexualberatern. Der Päpstliche Rat für die Familie weist auch die unmoralischen Anti-Aids-Kampagnen für "safer sex" zurück, da sie "letztendlich zu einem Anwachsen der Promiskuität... unter falschen Voraussetzungen hinsichtlich der Sicherheit" (139, vgl. Fußn. 71) führen. Schließlich werden die Eltern noch aufmerksam gemacht, dass sexualkundliche Themen oft in anderen Schulfächern versteckt und schwerer zu kontrollieren sind (141).
Das Dokument schließt mit dem Appell an alle Glieder der Kirche, solidarisch mitzuwirken, "dass die Rechte der Eltern anerkannt, geschützt und aufrechterhalten werden" (148), und dem Aufruf, im Gebet die Hilfe GOTTES und die Fürsprache der Unbefleckten Jungfrau Maria bei der Erziehung zu erbitten (150).