Erfahrungen mit der Schulsexual„erziehung“

  

Aus: FMG-INFORMATION 119, August 2017

 

  

„Die Gläubigen (müssen) auch in unserer Zeit, ja heute noch mehr als früher, zu jenen Mitteln greifen, welche die Kirche schon immer empfohlen hat, um ein keusches Leben zu führen:

Zucht der Sinne und des Geistes, Wachsamkeit und Klugheit, um die Gelegenheiten zur Sünde zu meiden, Wahrung des Schamgefühls, Maß im Genuss, gesunde Ablenkungen, eifriges Gebet und häufiger Empfang der Sakramente der Buße und der Eucharistie. Vor allem die Jugend soll die Verehrung der unbefleckt empfangenen GOTTESmutter eifrig pflegen und sich ein Beispiel nehmen am Leben der Heiligen und anderer, besonders junger Glaubensbrüder, die sich durch keusche Reinheit ausgezeichnet haben. Vor allem sollen alle die Tugend der Keuschheit und ihren strahlenden Glanz hochschätzen. Sie erhöht die Würde des Menschen und macht ihn fähig zu wahrer, hochherziger, selbstloser Liebe, die den anderen achtet.“ Diese Wegweisung steht in der „Erklärung der Kongregation für die Glaubenslehre zu einigen Fragen der Sexualethik“ (29. 12. 1975). Wie sehr widerspricht die sogenannte Sexual„erziehung“ der Schule dieser - aus der 2000-jährigen authentischen Glaubens- und Morallehre der Kirche und aus der bewährten Pädagogik der Heiligen erwachsenen - christlichen Grundhaltung!

 

Diese Rubrik unserer Zeitschrift dokumentiert den oft sehr mühsamen Kampf einzelner Eltern, ihre Kinder vor einer schulischen Sexual„erziehung“ (SE) zu bewahren, die ihrer christlichen Gewissensüberzeugung widerspricht, und berichtet von der Realität der SchulSE.

 

 

1. „Ben liebt Anna“

Bayern, Grundschule, 4. Klasse

Es geht um das Buch „Ben liebt Anna“ von Peter Härtling, das wir in dieser Rubrik schon häufiger behandeln mussten. Darin wird die Beziehung eines Jungen und eines Mädchens der 4. Klasse, mit Küssen und schwüler Stimmung, bei einem Nacktbadeabenteuer mit engem Körperkontakt, als erstrebenswert und zur Nachahmung anregend geschildert. – Das Buch wurde von einem Vater, von Beruf Philologe und Linguist, vom christlich-moralischen Urteil abgesehen, auch sprachpädagogisch als „gänzlich ungeeignet“ beurteilt; die Sprache sei „nicht aufsatzfähig“ und auch nicht „gesprächsfähig“, zudem von Fäkaliensprache durchsetzt.

Dieses offensichtlich bundesweit in vielen Grundschulen den Kindern aufoktroyierte „Kinderbuch“ und die Beschäftigung mit den dazugehörigen Arbeitsblättern übergeht und zerstört das natürliche Schamgefühl der Kinder, weckt erotische Emotionen, bietet aber keinerlei Rahmen sittlicher Normen, was massiv die „Zeit der Ruhe und Unbefangenheit“ vor der Pubertät verletzt (vgl. Dokument des Pp. Rates für die Familie!).

Als eine Mutter erfuhr, dass dieses Buch als Schullektüre (in Deutsch; parallel zum Sexualunterricht in HSU [Heimat-und Sachunterricht]) vorgesehen war, machte sie sich darüber kundig und wollte eine Befreiung für ihr Kind erwirken. Sie betete, ehe sie mit der Lehrerin sprach. Über die oben erwähnte Sachkritik hinaus brachte die Mutter religiöse Argumente vor: „Wir sind in einer pluralen Gesellschaft. Sie – Frau Lehrerin – finden das Buch passend für die 4. Klasse; ich finde es aus meiner katholischen Sicht sprachlich und moralisch nicht akzeptabel. Die erotische Szene – das engumschlungene Nacktbaden und Aufeinanderliegen im Wasser – verletzt zutiefst das Schamgefühl von 10-jährigen Kindern. Es stört die Latenzphase der Sexualität. – Unser Sohn ist getauft und hat die hl. Erstkommunion empfangen mit vorausgehender Tauferneuerung. Da heißt es: ‚Ich widersage dem Satan und seinen Verlockungen.‘ Dieses Buch verführt zur Unkeuschheit. Nacktbaden ist eine Sünde. Wir haben uns für JESUS entschieden. Hier sind Auszüge aus dem Buch ‚Selig die reinen Herzens sind‘; dort können Sie sehen, welche Schamgefühle und welche Treue zu JESUS Kinder dieses Alters haben können. Lassen Sie sich faszinieren vom Duft der Heiligkeit. Ich danke für Ihr Verständnis.“ Daraufhin gab die Lehrerin nach; das Kind durfte ein Buch nach eigener Wahl lesen.

 

2. Einspruch erfolgreich

Bayern, Realschule, 8. Klasse, kirchliche Schule

Es wurde SchulSE durchgeführt, in der auch die Verhütungsmittel den Schülern vorgestellt wurden – auch mit sachlich teilweise falschen Informationen. Als die Schülerin ihren Eltern davon berichtete, machten diese bei der Schule ihre Kritik und ihren Einwand geltend. Die überraschende Reaktion war, dass die SchulSE daraufhin ganz abgebrochen wurde. Der Vater teilte uns mit, dass er sich durch diese Erfahrung sehr bestärkt fühle, auch weiterhin seinen Standpunkt der Schule gegenüber zu vertreten.

 

3. Vater-Protest gegen Film

Bayern, Gymnasium, 5. Klasse

Ein Schüler kam ganz verstört aus dem Unterricht nach Hause: „Wenn ich es gewusst hätte, wäre ich heute nicht hingegangen!“ Es wurde nämlich ein Aufklärungs-Zeichentrickfilm gezeigt (offensichtlich ein skandinavischer Aufklärungsfilm „So kriegt man also Kinder“), der die Darstellung des Geschlechtsverkehrs beinhaltete, aber auch z. B. es als normal vermittelte, das Eltern sich vor ihren Kinder nackt zeigen. Die kultusministeriellen Richtlinien schreiben vor, dass die Lehrkraft Filme, die sie im Unterricht verwendet, vorher beim Elternabend vorstellt („Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen“, vom 15. Dezember 2016, „1.3.3 … Audiovisuelle Unterrichtshilfen, die für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 in Betracht kommen, werden vor ihrem Einsatz im Unterricht in Klassenelternversammlungen vorgestellt.“). Da dies aber hier nicht geschehen war, wandte sich der Vater an die Lehrkraft, teilte die verstörende Wirkung auf den Sohn mit und erhob Einspruch gegen das Vorgehen.

 

 

4. Theater „Schwules Känguru“ abgesetzt

Baden-Württemberg. In Baden-Baden wurde das umstrittene Theaterstück „Ein Känguru wie du“ abgesetzt, nachdem sich Eltern laut Bericht des „Badischen Tagblatts“ gegen die Aufführung wehrten und Schulklassen der Vorstellung fernblieben. Nach den Angaben auf der Homepage des Autors Ulrich Hub seien „die Zuschauer ausgeblieben..., offenbar haben viele Eltern ihre Kinder für den Tag des geplanten Theaterbesuchs krank gemeldet.“ Und es habe keinen Sinn gemacht, vor einem leeren Zuschauerraum zu spielen. Angeblich haben unterdessen „viele Theater anderer Städte die Inszenierung zu Gastspielen eingeladen“. Der Autor rühmt, er werde oft in Schulklassen oder Buchhandlungen zu Vorlesungen eingeladen, in Köln werde das Stück sei drei Jahren gespielt, die nächste Inszenierung werde in Göttingen sein. - Das Stück ist für Kinder „ab 8 Jahren“ bestimmt.

Während Zeitungs„kritiken“ das Stück und das zugrunde liegende Buch loben (z.B.: „Ein Panther…, ein Tiger…, ihrer beider Dompteur…, ein boxendes Känguru und eine Prinzessin…, sie alle werden in dieser rasant erzählten Geschichte mit der Macht von Vorurteilen konfrontiert und erfahren, wie viel schöner es sich ohne diese leben lässt. Am Ende ist nicht der Dompteur schwul, sondern das Känguru“, J. Scholter, Zeit.online 16.6.2016), haben Eltern hier wachsam reagiert.

 

5. Aus einem Interview der „Tagespost“ mit dem Wiener Neurologen, Psychiater und Psychotherapeu­ten Raphael Bonelli (DT 11.4.2017).

Auf die Frage, was bei der Konfrontation von 9- oder 10-jährigen Volksschulkindern in schulischen Workshops mit diversen Sexualpraktiken passiere, antwortet der Psychiater, es könne von Interesse bis Verstörung alles passieren. Er arbeite viel mit Opfern von sexuellem Missbrauch: „Da ist die Sexualisierung des kindlichen Opfers Teil des Missbrauchsgeschehens. Das Kind wird alters-inadäquat mit Sexualität konfrontiert, reagiert verstört und wird so mehr und mehr dem zugeführt, was der Täter später mit dem Kind vorhat.“ In der Schule würden „alle über einen Kamm geschert“ und einige Kinder „massiv traumatisiert“. „Gruppendynamisch betrachtet reagieren missbrauchsgeschädigte Acht- oder Neunjährige besonders ‚interessiert‘. Das auffällige, ungesunde Interesse ist aber ein Symptom ihrer Traumatisierung. Und diese Pathologie wird in den Klassen dann über die gesunden Kinder drübergestülpt. Langfristige psychische Störungen bis ins Erwachsenenalter können die Folgen sein.“

Darauf angesprochen, dass das kirchliche „Ehe- und Familienzentrum“ in Vorarlberg (vgl. FMG-Information 118 S. 8) damit argumentierte, dass viele Kinder schon über das Smartphone mit Porno-Bildern in Berührung gekommen seien und damit nicht allein gelassen werden dürften, erwidert Bonelli: „Der richtige Ort, um personenadäquat über Sexualität zu sprechen, ist das Elternhaus. Nur dort nimmt man wahr, was das individuelle Kind benötigt“, hier könne man Informationen anbieten und auf Nachfragen des Kindes warten, während in einer Gruppe andere Kinder Nachfragen eines möglicherweise geschädigten Kindes miterleben müssten. „Besonders die gesunden Kinder gehen häufig traumatisiert aus solchen Erfahrungen hervor.“

Manche Kinder empfänden in Sex-Workshops „Ekel und Abscheu“ oder reagierten, es sei „langweilig“ gewesen. Bonelli nennt das Vorschieben von Desinteresse eine Abwehrreaktion des Kindes, weil es das Erlebte nicht einordnen könne. Auch hier verweist er auf Missbrauchsopfer, die das Unfassbare von Übergriffen oft jahrelang aus der Erinnerung verdrängten. „Viele Neunjährige sind noch fern ihrer biologischen Pubertät und gehen deshalb auch bei solchen schulischen Übergriffen in die Bagatellisierung. Für ein normales Kind ist eine zu deutliche Darstellung von Sexualität eine Traumatisierung.“

 

6. „Demo für alle“ in Wiesbaden

Dass mündige Bürger sich gegen die Indoktrinierung der Kinder mit permissiver Sexualaufklärung und Gender-Ideologie wehren, fällt den Regierenden und ihren linksliberalen Zuarbeitern in den Medien immer mehr lästig, wie unsachliche Attacken im Vorfeld eines „Symposiums“ zur Kritik an der „Sexualpädagogik der Vielfalt“ am 6. Mai und der „Demo für alle“ im Juni zeigten, beide in Wiesbaden unter Federführung von Hedwig von Beverfoerde. Vor dem Symposium hatten die Grünen im Hessischen Landtag eine aktuelle Debatte beantragt; der Wiesbadener SPD-Oberbürgermeister Gerich hatte zur Teilnahme an einer Gegendemonstration aufgerufen (Tausende wurden erwartet, laut Polizei waren rund 300 Personen da). Unter den Referenten legte der Verfassungsrechtler Prof. Christian Winterhoff dar, dass z.B. das Oberverwaltungsgericht Münster 2007 feststellte, es bestehe „ein Vorrang des elterlichen Erziehungsrechts im Bereich der Sexualerziehung“; er verwies ferner auf das Bundesverwaltungsgericht von 2008, wonach eine SE, „die jede Art sexuellen Verhaltens gleichermaßen bejahen oder gar befürworten würde, eindeutig gegen das Zurückhaltungs- und Rücksichtnahmegebot“ verstieße. Die „Akzeptanzvermittlung“, die der hessische SE-Lehrplan vorschreibe, sei ein Verstoß gegen Grundgesetz und Hessisches Schulgesetz (vgl. Bericht in DT 9.5.2017).

Zur „Demo für alle“ in Wiesbaden am 25. Juni kamen laut Bericht (Beverfoerde-Email 25.6.2017) fast 700 Demonstranten, darunter Familien. Dank der Polizei konnte die angekündigte Blockade durch knapp 200 Gegendemonstranten nicht greifen. Es sprachen der überaus einsatzkräftige hessische Familienaktivist Mathias von Gersdorff, die Publizistin und Gender-Expertin Birgit Kelle, die stellvertretende ALfA-Vorsitzende Kaminski und Vertreter ähnlicher Aktionen Österreichs und Frankreichs.

Hedwig von Beverfoerde informierte am 25.7.2017 über einen Artikel der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ vom 23.7., in dem mit offensichtlichen Falschinformationen die früheren „Demos für alle“ in Stuttgart verunglimpft wurden, als ob deren Teilnehmer gewalttätig gewesen wären. Insbesondere aber behauptete der Journalist Volker Kitz: „Der Staat bestimmt, wann die Kinder in der Schule von Sex hören (…) Damit müssen Eltern leben, auch wenn sie die Dinge anders sehen.“

 

7. Schleswig-Holstein: Schul-LSBTIQ-Workshops

„Kultur-und-Medien-Online“ informiert am 21.7.2017 über eine Pressemitteilung des Vereins „Echte Toleranz e. V.“. Demnach nehme die CDU-Bildungsministerin Karin Prien den Verdacht ernst, dass die schwul-lesbischen Aufklä­rungsshops an den öffentlichen Schulen Schleswig-Holsteins verfassungs- und schulgesetzwidrig sind, und wolle den Sachverhalt „sorgfältig“ prüfen. Der „Verdacht“ war u. a. mit einem Rechtsgutachten des Hamburger Staatsrechtlers Winterhoff begründet worden.

 

                                        

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