Erfahrungen mit der Schulsexual„erziehung“

  

Aus: FMG-INFORMATION 117, Dezember 2016

 

  

Wir erinnern wieder an das Dokument des Päpstlichen Rates für die Familie vom 8.12.1995, das - in Übereinstimmung mit der Erziehungsenzyklika „Divini illius magistri“ von Papst Pius XI. und mit anderen Aussagen des kirchlichen Lehramtes - Leitlinien zur Geschlechtserziehung der Kinder und Jugendlichen vorlegt.

Die wesentlichen Aussagen:

Die Geschlechtlichkeit ist eine von GOTT gegebene Anlage zur Weitergabe des Lebens und zum Ausdruck der liebenden Einheit der Eheleute. Infolge der erbsündlichen Belastung des Menschen muss sie mit Hilfe der Gnade und durch eigenes Mühen (Selbstbeherrschung) geordnet sein.

Geschlechtserziehung im christlichen Sinn muss Erziehung zur Keuschheit sein. Dazu gehören Schamhaftigkeit und Opferbereitschaft. Sie muss also eine Haltungserziehung sein (ohne unnötige sexuelle Details).

Sie muss ganz individuell geschehen, der einzigartigen Person des Kindes entsprechend, unter strikter Beachtung der Latenzphase in der Kindheit (bis zur Pubertät) als „Raum der Unschuld“.

Darum: Geschlechtserziehung ist Aufgabe und Recht der Familie; die Eltern sind allein maßgebend, denn das Elternrecht hat nach der Schöpfungsordnung Vorrang.

Wo - z. B. in der Schule - gegen das grundlegende Recht des Kindes, in der Keuschheit erzogen zu werden, verstoßen wird, muss sein Recht, diesem Unterricht fernzubleiben, ohne Diskriminierung respektiert werden.

 

 

1. „Als Mutter entscheiden Sie…“

Baden-Württemberg, 6. Klasse, Realschule

Die Eltern wurden durch ein Schreiben der Schule von einer SE-Veranstaltung informiert, die Mitarbeiter einer außerschulischen Organisation zur Unterrichtszeit abhalten werden, und sollten ihre Zustimmung dazu erteilen. Eine Mutter suchte den Schulleiter persönlich auf, um die Befreiung ihres Kindes von dieser Veranstaltung (Projekttag?) zugesichert zu bekommen. Dieser betonte, sie habe als Mutter das Recht, über die Teilnahme ihres Kindes zu entscheiden, solle das aber auch noch schriftlich tun. Das Kind müsse dann währenddessen die Unterrichtszeit in einer anderen Klasse verbringen. Nach Kenntnis dieser Mutter war sie nicht die einzige, die so entschied.

 

Die sog. Dissensregelung in Baden-Württemberg

„Die Familien- und Geschlechtserziehung ist verpflich­tender Unterrichtsinhalt in der Grundschule. Ihre Inhalte sind aus anthropologischer Sicht so formuliert, dass es in der Regel zu keinem Dissens zwischen Elternrecht und Auftrag der Schule kommen wird. Sollte sich jedoch aus religiösen Gründen ein Dissens zwischen Elternhaus und Schule ergeben, muss ein klärendes Gespräch zwischen den betroffenen Eltern, dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin und der Schulleitung geführt werden. Kommt es in einem Gespräch nicht zu einer einvernehmlichen Lösung, so ist ein Fernbleiben einzelner Kinder von den Unterrichtsstunden bzw. Unterrichtssequenzen, in denen Inhalte der Geschlechtserziehung behandelt werden, seitens der Schule nicht zu ahnden. Mit Blick auf eine eventuell große Diskrepanz zwischen den Auffassungen des Elternhauses und der Schule ist in der Begegnung Elternhaus/Schule eine für das Kind pädagogisch sinnvolle Entscheidung anzustreben. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Grundschule nicht die Aufgabe hat, Kinder mit Inhalten zu konfrontieren, die erst in den weiterführenden Schularten in den Klassen 5, 7 und 9 bzw. 10 behandelt werden.

Wolfgang Riefler, Referent in der Schulabteilung des Ministeriums für Kultus und Sport.“ (Quelle: „Schulintern“ Nr.7/1995, Hrsg.: Kultusministerium Baden-Württemberg)

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass Herr Riefler auf Anfrage bestätigt hat, dass diese „Dissensregelung“ auch für höhere Klassen und andere Schularten gültig ist (vgl. FMG-INFORMATION 74 S. 4).

 

2. „Sensible Aufklärung“?

Bayern, 3. Klasse, Grundschule

Angekündigt wurden zwei Projekte „Wilde Kerle / Starke Mädchen“. Die Mutter eines neunjährigen Buben machte sich darüber im Internet kundig („Institut für innovative Bildung e. V.“), wo unter anderem mit den üblichen verharmlosenden Begriffen „sensible, altersgerechte Sexualaufklärung“ die „spielerische und ungezwungene Aufbereitung“ von Themen wie „körperliche Entwicklung, Pubertät; Liebe, Partnerschaft; Sexualität, Schwangerschaft (Verhütung)“ aufgeführt wird. Sie ließ ihr Kind nicht daran teilnehmen. – Nachher erfuhr die Mutter, dass ein muslimischer Mitschüler ihres Sohnes weinend nach Hause gekommen sei: „Soo bin ich auf die Welt gekommen?“ Das war seine Reaktion auf das Lernen des Geschlechtsverkehrs. Die berichtende Mutter kam ins Gespräch mit drei muslimischen Müttern und stellte ihnen den katholischen Standpunkt – von der Vernunft her – dar. Die Reaktion: „Zum ersten Mal seit 10 Jahren haben wir so etwas gehört…“

 

3. „Was bedeutet Sex haben“

Rheinland-Pfalz, 4. Klasse, Grundschule

Eine Mutter hatte über die Schulbehörde erreicht, dass ihre Tochter beim Behandeln des Geschlechtsverkehrs und der Verhütung im SE-Unterricht nicht dabei sein musste (zum Teil wurde sie in einer andere Klasse geschickt, zum Teil konnte die Mutter sie abholen). Dennoch bekam das Mädchen einen Teil der SE-Stunden mit; ein ausgeteiltes Arbeitsblatt enthielt die Frage: „Was bedeutet Sex haben?“ Dazu sollten verschiedene Bezeichnungen angegeben werden. Das führt dazu, dass das Mädchen mit ihrer Freundin diese Frage im Internet eingab. Es lässt sich leicht denken, welche Inhalte im Internet daraufhin sichtbar wurden; das Mädchen suchte jedenfalls daraufhin einen Ausweg aus ihrer Not in der hl. Beichte! Das Mädchen ließ sich auch in die Pflicht nehmen, zwei Leistungsnachweise (schriftliche Arbeiten) mit­zumachen, obgleich diese vernünftigerweise nicht benotbar waren, da das Mädchen am Unterricht nicht oder nur teilweise teilgenommen hatte. Eine andere Mutter erzählte der uns berichtenden Mutter, dass ihre Tochter nach dem SE-Unterricht „anders, komisch“ geworden sei. Und von einer anderen Lehrkraft dieser Schule erfuhr sie, dass diese den SE-Unterricht nicht halte, weil die Kinder nicht reif seien!

Hier wird deutlich, welcher „Kindesmissbrauch“ es ist, wenn die Schule - noch dazu in den „Jahren der Unschuld“ (hl. Joh. Paul Il.) – Kinder absichtlich sexualisiert!

 

4. Sachsen-Anhalt

Das CDU-geführte Ministerium für Justiz und Gleichstellung (!) ließ – im Rahmen eines landesweiten „Aktionsprogramms – Für die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Transsxuellen und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTTI) in Sachsen-Anhalt“ 2.000 Broschüren an Kitas und Grundschulen verteilen, damit sich bereits Kita-Kinder mit „Geschlechtervarianten“, „traditionellen Rollenklischees“ und „sexueller Vielfalt“ beschäftigen. Kindertagesstätten sollen künftig auch einen sog. „Kita-Koffer“ nutzen können, der Bücher und Lehrmaterialien dazu enthalten soll. „Wir wollen gegen Gewalt und Diskriminierungen eintreten und Anliegen dieser Personengruppen als Querschnittsthemen etablieren“, sagte Justizministerin Anne-Marie Keding. Das Programm soll von 2016 bis 2021 umgesetzt werden. Nach Pressemeldungen gab es in der CDU vereinzelt Widerstand; Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) soll sich lange geweigert haben, das Aktionsprogramm mitzuzeichnen. Doch die CDU trägt das Aktionsprogramm mit. Der Widerstand im Magdeburger Landtag kommt von der AfD, die seit der Wahl dort zweitstärkste Kraft ist. Anstoß zum dem Aktionsprogramm kam von einem „Lesben- und Schwulenpolitischen Runden Tisch“ 2013; die damaligen Oppositionsparteien Linke und Grüne brachten CDU und SPD im Landtag dazu, diesen Plan aufzugreifen und zur Grundlage des Aktionsprogramms zu machen.

Nach einem Artikel von Sebastian Krockenberger, DT 3.9.2016, heißt es in dem Papier, „sexuelle Identität“ solle als „verbindlicher Unterrichtsbestandteil“ in Religion, Ethik und Biologie aufgenommen werden, „in jedem an­deren Fach, wie etwa Geschichte, Deutsch und Mathematik soll das Thema auch Berücksichtigung finden“. Das Ministerium erklärt zwar, das Programm spiegle „generell keine spezielle ‚weltanschauliche Ausrichtung‘ wider“, doch die Absicht, Denken und Mentalität der Menschen zu verändern, ist deutlich erkennbar. Indem das, was von der Natur vorgegeben ist, nicht mehr normal sein soll, wird eben doch die LSBTTI-Weltanschauung propagiert.

Kritik an diesem Vorgehen kam insbesondere von der Aktion „Demo für alle“. „Kinder haben ein Recht darauf, von sexuellen Themen unbehelligt zu bleiben und vor Geschlechtsverwirrung und wissenschaftswidrigen Ideologien geschützt zu werden. Die zwangsweise Beschäftigung mit Gender- und Vielfaltsideologie in Kindertagesstätten und Grundschulen ist staatlicher Kindesmissbrauch“, erklärte „Demo für alle“ in einer Mitteilung. Der Geschäftsführer der Freien Evangelischen Schulen Weißenfels erklärte, der Vorstoß sei ein weiterer Beweis dafür, wie stark der Staat über das Bildungssystem in das private Leben der Familien eingreife (vgl. kath.net 23.8. 2016, 29.8.2016, Mitteilung „demofueralle“ 24.8.2016, DT 3.9.2016).

 

5. Bayern

Wie in der FMG-Information 116, S. 10-12 berichtet, wurde im Frühjahr 2016 ein Entwurf neuer SE-Richtlinien mit Gender-Ausrichtung bekannt. Die deswegen für 24. Juli geplante „Demo für alle“ in München wurde wegen des Attentats in einem Einkaufszentrum und der dadurch angespannten Situation für die Polizei von den Veranstaltern abgesagt. Die Organisation „Demo für alle“ von Hedwig von Beverfoerde hat stattdessen „gemeinsam mit der ‚Elternaktion Bayern‘ ein dringendes Schreiben an Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle geschickt“, in dem der CSU-Minister aufgefordert wurde, den Richtlinien­entwurf nicht in Kraft zu setzen; ein ähnliches Schreiben richteten Sabine Weigert (‚Elternaktion Bayern‘) und Hedwig von Beverfoerde (‚Aktonsbündnis Demo für alle‘) an Ministerpräsident Seehofer. – Nach dem Bericht von „demo für alle“ lud der Kultusminister am 12. September zu einem „gemeinsamen Arbeitsgespräch über den Richtlinienentwurf“ ein. Daran nahmen demnach teil: „neben Sabine Weigert (Elternaktion Bayern)“ Hedwig v. Beverfoerde („Demo für alle“) und „unsere Gender-Experten Prof. Dr. Manfred Spieker und Birgit Kelle“. Man habe eine Reihe kritischer Passagen im Richtlinienentwurf diskutiert und ein 9-Punkte-Forderungspapier überreicht (vgl. DT 21.7.16, 30.7.16, demofueralle 13.9.2016 u.a.).

„Die Tagespost“ veröffentlichte am 6.8.2016 den für die Demonstration vorgesehene Redebeitrag von Prof. Manfred Spieker, der so eingeleitet wird: „Eltern und Eltern­verbände haben viele Gründe, dem bayerischen Kultusministerium dankbar zu sein für die noch geltenden Richtlinien zur Familien- und Sexualerziehung in bayerischen Schulen“; diese würden „wirklich an Ehe und Familie orientiert“ sein.

Kommentar: So dankenswert die Vorstöße und Aktionen der genannten Gruppen und Persönlichkeiten sind, so sehr bedauern wir, dass Prof. Spieker ebenso wie das 9-Punkte-Forderungspapier an die SchulSE nur aus der Perspektive „Gender“ herangehen und die bislang geltenden Richtlinien dermaßen lobpreisen. Eltern und Erziehern, die seit Jahren darunter leiden und dagegen ankämpfen, dass das natürliche Schamgefühl der Kinder verletzt und zerstört wird, dass die christliche Sexualmoral unterlaufen wird, dass zur Verhütung, zum sexuellen „Ausprobieren“ verführt wird, dass das GOTTgegebene Elternrecht mit einem bloßen „Informieren“ ohne Recht des Einspruchs und der Ablehnung ausgehebelt wird, ihnen allen fallen die genannten Initiativen und Persönlichkeiten in den Rücken, wenn sie schönklingende Formulierungen in den staatlichen Richtlinien für die Wahrheit nehmen, aber nicht die Realität beachten (vgl. unsere Anmerkungen zum Richtlinienentwurf und zur Analyse von Birgit Kelle in FMG-INFORMATION 116, S. 10 ff).

 

6. Hessen: der heimlich eingeführte Gender-Lehrplan

Im September wurde offenbar, dass das CDU-geführte Kultusministerium unter Alexander Lorz bereits am 19. August 2016 einen radikalen Sexualerziehungs-Lehrplan erlassen hat. Fächerübergreifend sollen die Kinder zu Akzeptanz verschiedener sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten“ erzogen werden und u.a. folgende Themen verbindlich bearbeiten. Schüler 6-10 Jahre: „kindliches Sexualverhalten“, „gleichgeschlechtliche Partnerschaften“; 10-12 Jahre: „unterschiedliche sexuelle Orientierungen und geschlechtliche Identitäten (Hetero-, Bi-, Homo- und Transsexualität)“; 13-16 Jahre: „erste sexuelle Erfahrungen“, „Schwangerschaftsabbruch, § 218 und Beratungsangebote“, „Aufklärung über sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität, ggf. Unterstützung für Schülerinnen und Schülern beim Coming Out“, 16-19 Jahre: „Adoption, Leihmutterschaft, künstliche Befruchtung“, „Geschlechtsspezifische Rollenverhalten“, „das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung“. Ausdrücklich wird festgehalten, dass die SE „für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich und nicht an die Zustimmung der Eltern gebunden“ ist.

Dagegen wurde eine Petition an den hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) gestartet (www. aktion-kig.de/kampagne/petition_hessen.html) und eine weitere Petition an den Kultusminister Dr. Lorz: „Herr Minister, stoppen Sie sofort den neuen Lehrplan!“ (http:// citizengo.org/de/ed/ org/de/ed/37280-lehrplan-fuer-sexualerziehung-stoppen) – Ende Oktober wurden über 21.000 Unterschriften gemeldet.

Dieser Lehrplan wurde durch einen „Ministerentscheid“ in Kraft gesetzt, obgleich der komplette Landeselternbeirat seine nötige Zustimmung verweigert hatte; dieser hatte die Forderung der „Akzeptanz“ von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intersexuellen als zu weitgehend abgelehnt und sich für „Toleranz“ ausgesprochen, Ein Ministeriumssprecher betonte, dass gerade dieser Begriff „Akzeptanz“ „nicht verhandelbar“ gewesen sei. Das Kommissariat der katholischen Bischöfe Hessens kritisierte in einer Stellungnahme, die im Beteiligungsverfahren abgegeben wurde, es sei „nicht altersgerecht“, wenn sich schon Zehn- oder Zwölfjährige mit Hetero-, Homo-, Bi- und Transsexualität beschäftigen sollten, mangels eigener Erfahrungen könne das die Kinder verunsichern, statt sie aufzuklären. Hingegen erklärte der Sprecher der Evang. Kirche in Hessen-Nassau, man akzeptiere (!) vielfältige Formen des Zusammenlebens, wenn sie auf Verbindlichkeit und Dauerhaftigkeit angelegt seien; der Lehrplan passe zu diesem Menschenbild.

In einem Kommentar der „Welt“ wurde der neue Lehrplan des CDU-Ministers als Erfolg des Koalitionspartners „Die Grünen“ gewertet. Aufgrund des Widerstands von Eltern und Katholiken wurde der Lehrplan offensichtlich klammheimlich beschlossen, ohne übliche Pressekonferenz oder Presseerklärung.

Der Publizist Mathias von Gersdorff (Aktion „Kinder in Gefahr“) engagierte sich intensiv in Veröffentlichungen; er setzte sich detailliert auseinander mit einem Brief des Landesgeschäftsführers der CDU Hessen, Manfred Pentz MdL, in dem dieser den Lehrplan verteidigt und behauptet, „die sog. Gender-Ideologie findet sich in diesem Lehrplan in keiner Weise“, was von Gersdorff entschieden widerlegt.

Offenbar haben auch zahlreiche hessische CDU-Mitglieder ihren Parteiaustritt ausgesprochen oder ange­kündigt. Sogar die Professorin Karla Etschenberg, die eine emanzipatorische SE vertritt und sich vor einigen Jahren für die Verwendung pornografischer Filme im SE-Unterricht aussprach, kritisierte den neuen hessischen Lehrplan (FAZ-Artikel: „Das wäre ein Beitrag zur Sexualisierung von Kindern“ 23.9.16)

Bei einer Debatte im Hessischen Landtag am 13.10. zum Lehrplan wurde parteienübergreifend Zustimmung bekundet, auch von SPD und Linken.

Am 30. Oktober nahmen dann 1.900 Teilnehmer an der ersten „DEMO FÜR ALLE“ in Hessen teil – Koordination Hedwig von Beverfoerde. Es sprachen der Publizist Mathias von Gersdorff, der Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Manfred Spieker, hessische Eltern und andere, auch die Vorsitzende der Christdemokraten für das Leben, Mechthild Löhr [ihre Äußerung zeigt die mangelnde Klarsicht von manchen der Wortführer; Löhr „stellte“ – laut Mitteilung von „demofueralle“ 30.10.16 – nämlich „klar, dass man für Sexualaufklärung in der Schule sei, aber gegen den ‚Missbrauch staatlicher Autoritäten in der SE‘“]. Dass eine Gegendemonstration von Linksextremen den friedlichen Eltern- und Familienumzug aggressiv zu stören vermochte, wurde von den Polizeikräften verhindert. Der Fuldaer Bischof Heinz Josef Algermissen richtete ein Grußwort an die Demo-Teilnehmer aus der Region Fulda: „Für Sie war es genauso wir für mich ein Schock, als nach den großen Ferien bekannt wurde, dass der Hessische Kultusminister durch einen Ministererlass einen neuen Lehrplan zur Sexualerziehung in Kraft gesetzt und sowohl das Votum des Landeselternbeirates als auch die Stellungnahme der katholischen Bischöfe in Hessen ignoriert hat.“ Die Teilnehmer der Demo zeigten, dass ihnen die SE von Kindern und Jugendlichen in Deutschland nicht gleichgültig sei, und dass sie „Ihre Verantwortung als katholische Christen wahrnehmen und sich dafür einsetzen, dass unsere Gesellschaft christlich geprägt bleibt“.

Einen Tag vor der Demo hatte der hessische CDU-Generalsekretär Manfred Pentz gar noch in einem Rund­schreiben an viele CDU-Funktionsträger in Hessen die „Demo für alle“ als NPD-nah verleumdet und CDU-Mitglieder aufgefordert, sich davon zu distanzieren.

Anfangs November kritisiert aber auch der Hessische Philologenverband (Wiesbaden) vor allem das Ziel des Lehrplans, Schüler „zur Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intersexuellen Menschen“ zu erziehen; damit lasse er „weder Eltern und Schülern noch Lehrkräften die Freiheit, zumindest in Teilen zu anderen Bewertungen der verschiedenen Aspekte von Sexualität zu kommen“. Weiter kritisierte der Philologenverband, dass „Persönlichkeitsaspekte, die zutiefst privat und primär in den elterlichen Erziehungsbereich“ gehörten, in den Unterricht einbezogen würden; wenn „einerseits Gleichberechtigung und Geschlechtergerechtigkeit thematisiert“, anderseits auch „auf unterschiedliche kulturelle und religiöse Werte Rücksicht genommen werden“ sollten, überfordere das die Lehrkräfte.

(Vgl. demofueralle 21.9., 26.9., 30.10., 3.11.16; kath.net 22.9., 23.9., 30.9., 17.10., 23.10., 29.10., 6.11.16; kultur-und-medien-online. blogspot.de 22.9. 26.9., 1.10., 3.10., 6.10., 9.10., 25.10.16, DT 24.9., 27.9., 17.10., 18.10. 29.10.16; katholisches.info 27.10., 28.10.16.)

 

7. Rechtsgutachten Schleswig-Holstein: Unterrichtsmaterial zu „sexueller Vielfalt“ verfassungswidrig

Das Grundschulmaterial, das die Kieler Sozialministerin Alheit (SPD) im April 2014 beim Lesben- und Schwulenverband Schleswig-Holstein (LSVD SH) in Auftrag gege­ben hat (vgl. FMG-Information 115, S. 4) verstößt gegen das Indoktrinationsverbot des Staates und ist damit verfassungswidrig. Dies stellt das Rechtsgutachten des Hamburger Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Christian Winterhoff fest. (Es gilt sowohl für das Material, das im Januar 2015 als „Methodenschatz für Grundschulen zu Lebens- und Liebesweisen“ bekannt wurde wie für dessen finale Fassung, die Ministerin Alheit im Herbst 2016 in die neuen „Fachanforderungen für den HWS-Unterricht“ einbeziehen möchte. Diese bemerkenswerte Nachricht verbreitete der Auftraggeber des Gutachtens, der Verein „echte toleranz e.V.“ (Aumühle). In dem Gutachten heißt es u.a.: „Es ist verfassungswidrig…, wenn in öffentlichen Schulen mit dem Ziel auf Kinder eingewirkt wird, diese zur Akzeptanz sexueller Verhaltensweisen jedweder Art und zur Anerkennung derselben als gleichwertig zu erziehen“ (S. 16). „Schulische Veranstaltungen zum Thema ‚sexuelle Vielfalt‘, wie sie durch schwul-lesbische Aufklärungsteams… an öffentlichen Schulen… durchgeführt werden, verstoßen gegen geltendes Verfassungs- und Gesetzesrecht (Schulgesetz), wenn damit das Ziel der Vermittlung von Akzeptanz nicht-heterosexueller Verhaltensweisen verfolgt wird. Unabhängig davon sind sie wegen eines Verstoßes gegen das Schulgesetz rechtswidrig, soweit es sich um – staatlichen Lehrkräften vorbehaltenen – lehrplanmäßigen Unterricht handelt“ (S. 17). Das Rechtsgutachten, das als pdf beim Verein „echte toleranz e. V.“ heruntergeladen werden kann (www. echte-toleranz.de/files/Dokumente/Rechtsgutachten.von.Prof.Dr.Christian.Winterhoff.v.29.08.2016.pdf), gibt fundierte verfassungsrechtliche Argumente, mit denen Eltern die „SE zur Akzeptanz der sexuellen Vielfalt“ zurückweisen können. (Vgl. www. echte-toleranz.de/index.php/rechtsgutachten-schleswig-holsteins-unterrichtsmaterial-zu-sexueller-vielfalt-ist-verfassungswidrig.html, DT 13.9.16, kath.net 27.9.16, SchuzH-Info 9.9.16).

 

8. Bayern: Petition zur Zulassung von Homeschooling

Auf der Internet-Seite www. citizengo.org/de/ed/37778-hausunterricht-ermoeglichen-bildungspflicht-statt-starrer-schulpflicht kann seit Mitte Oktober eine Online-Petition unterschrieben werden, die wir sehr empfehlen und unterstützen. Darin wird Kultusminister Spaenle dringend aufgefordert, „zum Wohle unserer Kinder ein Relikt aus der NS-Zeit zu ändern: Bitte ersetzen Sie die Schulpflicht aus Art. 35 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz durch eine Bildungspflicht nach dem Vorbild Österreichs, der Schweiz, Belgiens und Dänemarks!“

Begründung: „Die derzeitige Regelung zur Schulpflicht, derzufolge der Schulbesuch für jedes Kind verbindlich festgeschrieben wird, wurde 1938 von Adolf Hitler im Reichsschulpflichtgesetz eingeführt. Ziel der Nationalsozialisten war es, keine Bereiche entstehen zu lassen, die der staatlichen Kontrolle entzogen wären.

Dieser Gedanke, der der Schulpflicht innewohnt, steht jedoch in fundamentalem Widerspruch zu einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat. In vielen unserer Nachbarländer gilt deshalb keine Schul- sondern eine Bildungspflicht:

Die Bildungspflicht ermöglicht Eltern, ihre Kinder zu Hause zu unterrichten oder den Unterricht anderweitig zu organisieren. – In jedem Schuljahr wird durch Prüfungen an staatlichen Schulen sichergestellt, dass die Kinder, die Hausunterricht erhalten, die Bildungsziele des Lehrplanes erreicht haben. – Nur wenn die Lernziele dauerhaft nicht erreicht werden, kann der Schulbesuch angeordnet werden. – Derartige Regelungen gelten beispielsweise bereits in Österreich, der Schweiz, Belgien und Dänemark, das die Schulpflicht bereits vor 150 Jahren abgeschafft hat. – In den USA gibt es ein normiertes Medienangebot für den häuslichen Unterricht. – Für jedes Kind, das zu Hause unterrichtet wird, kann sich der Staat bis zu 10.000 Euro im Jahr sparen.

Hingegen gibt es kaum sachliche Gründe, die für die Beibehaltung einer Schulbesuchspflicht sprechen. Einem freiheitlichen Staat darf es keine Rolle spielen, ob Kinder von staatlichen Lehrern oder ihren eigenen Eltern unterrichtet werden…“

 

9. Kolumbien: Protestmärsch

Die katholische Bischofskonferenz von Kolumbien begrüßte die Ankündigung der Regierung, die Gender-Ideologie nicht in die Lehrpläne der Schule aufzunehmen. Das Unterrichtsministerium hatte zuvor einen 93-seitigen Text mit dem Titel „Diskriminierungsfreies Schulumfeld“ veröffentlicht, den es mit drei UNO-Unterorganisationen (UNICEF, UN-Bevölkerungsfond, Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen) ausgearbeitet hatte. In vielen Städten Kolumbiens kam es daraufhin zu Protestmärschen. Die Bischöfe sahen in den Protesten ein starkes Zeichen für die Familie und für das Recht der Eltern, ihre Kinder nach ihren Überzeugungen und Werthaltungen zu erziehen. Am 11.8.2016 trafen drei Bischöfe mit Präsident Santos zusammen; tags darauf gab die Regierung bekannt, die Gender-Ideologie werde nicht in die Lehrpläne aufgenommen. Der mit den UN-Organisationen ausgearbeitete Text sei nur als Diskussionsgrundlage gedacht gewesen (vgl. kath.net 22.8.2016).

 

10. Panama: 100.000 protestierten gegen SchulSE

Die amerikanische Lebensrechtsorganisation C-Fam berichtete Ende Juli von einem Protestmarsch von 100.000 Menschen von Panama gegen einen Gesetzentwurf, der Sexualerziehung und Gender-Ideologie in die Schulen des Landes einführen soll. Einer der Organisatioren des Marsches, Juan Francisco de la Guardia, Präsident der „Panamaischen Allianz für Leben und Familie“, sagte dazu: „Dieses Gesetz ist ein Versuch des ideologischen Kolonialismus. Es wurde Panama aufoktroyiert vom UN-Bevölkerungsfond (UNFPA) und ist keine Frucht des Willens unseres Gesetzgebers.“

Der Gesetzentwurf, den ein Abgeordneter der „Demokratischen Revolutionären Partei“ eingebracht hat, ist verfasst nach der „Comprehensive Sexuality Education“ (CSE = umfassende SE), die von den UN-Organisationen unterstützt wird, unter dem Schlagwort der „Anerkennung der Rechte Minderjähriger auf ‚sexuelle und reproduktive Gesundheit‘“. Dazu gehört das angebliche „Recht auf Abtreibung“; Kinder werden zu sexueller Aktivität verführt, werden zum Experimentieren mit homosexuellen Beziehungen eingeladen und die „traditionellen“ sozialen Rollen werden als „sexistische Stereotypen“ verunglimpft.

Im Anschluss an die Massendemonstration betonte La Guardia im Namen aller Organisatoren, darunter mehrerer Pro-Life- und Pro-Familie-Bürgerinitiativen, verbunden mit der katholischen Kirche und anderer christlicher Konfessionen, in einer Stellungnahme vor Abgeordneten das Elternrecht, die Glaubens- und Religionsfreiheit und die Verweigerung aus Gewissensgründen und verurteilte den „ideologischen Charakter“ des Gesetzes. Es wird befürchtet, dass trotz des erfolgreichen Marsches die mit dem Gesetzentwurf verbundenen Richtlinien angewandt werden, auch wenn das Gesetz nicht verabschiedet würde (vgl. https:// c-fam.org/friday-Fax/1000000-panamaians-march-un-style-sex.ed/ 29.7.2016).

 

                                        

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