Erfahrungen mit der Schulsexual„erziehung“

  

Aus: FMG-INFORMATION 116, August 2016

 

  

„Die Gläubigen (müssen) auch in unserer Zeit, ja heute noch mehr als früher, zu jenen Mitteln greifen, welche die Kirche schon immer empfohlen hat, um ein keusches Leben zu führen:

Zucht der Sinne und des Geistes, Wachsamkeit und Klugheit, um die Gelegenheiten zur Sünde zu meiden, Wahrung des Schamgefühls, Maß im Genuss, gesunde Ablenkungen, eifriges Gebet und häufiger Empfang der Sakramente der Buße und der Eucharistie. Vor allem die Jugend soll die Verehrung der unbefleckt empfangenen GOTTESmutter eifrig pflegen und sich ein Beispiel nehmen am Leben der Heiligen und anderer, besonders junger Glaubensbrüder, die sich durch keusche Reinheit ausgezeichnet haben. Vor allem sollen alle die Tugend der Keuschheit und ihren strahlenden Glanz hochschätzen. Sie erhöht die Würde des Menschen und macht ihn fähig zu wahrer, hochherziger, selbstloser Liebe, die den anderen achtet.“ Diese Wegweisung steht in der „Erklärung der Kongregation für die Glaubenslehre zu einigen Fragen der Sexualethik“ (29. 12. 1975). Wie sehr widerspricht die sogenannte Sexual„erziehung“ der Schule dieser - aus der 2000-jährigen authentischen Glaubens- und Morallehre der Kirche und aus der bewährten Pädagogik der Heiligen erwachsenen - christlichen Grundhaltung!

 

Diese Rubrik unserer Zeitschrift dokumentiert den oft sehr mühsamen Kampf einzelner Eltern, ihre Kinder vor einer schulischen Sexual„erziehung“ (SE) zu bewahren, die ihrer christlichen Gewissensüberzeugung widerspricht, und berichtet von der Realität der SchulSE.

 

1. Eltern kämpfen für ihr Kind

Bayern, 4. Klasse, Grundschule

Als beim Elternabend über den SE-Unterricht informiert wurde, waren nur etwa ein Viertel der Eltern gekommen – ein trauriges Desinteresse hinsichtlich dieser sensiblen, das Kind prägenden Thematik. Ein Elternpaar erhielt auf seinen Widerstand hin anfänglich die Zusage der Lehrkraft, ihr Kind aus dem SE-Unterricht zu befreien. Doch dies wurde dann widerrufen. Die Eltern befassten sich daraufhin noch intensiver mit dem vorgesehenen Unterrichtsmaterial (es wurde ihnen nicht erlaubt, Kopien zu machen; sie mussten handschriftliche Notizen anfertigen und selber recherchieren):

„Das kleine 9x2. Ein Leporello für Kinder“ (von der „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“, BZgA; Beschreibung des Heranwachsens im Mutterschoß, manche Bezeichnungen etwas unangemessen); „Mona, Lisa und Herr Hahnentritt“ (BZgA, comicartige, aufreizende Zeichnungen - z.B. männliches Geschlechtsteil mit Kondom, zwei nackte Personen beim Geschlechtsverkehr mit Beschreibung, Propaganda für Verhütung „gerade für Jugendliche besonders wichtig“ etc.); „Dem Leben auf der Spur“ (Medienpaket der BZgA, ab 8 Jahren [z. T. anderer Inhalt als 2009 – vgl. FMG-Information 98 S. 20f), nämlich: Geschichte „Dem Leben auf der Spur“ [vier Kinder sollen herausfinden „wie Menschen sich fortpflanzen“], „Das kleine Körper ABC“ [u. a Verhütung, Animieren zu sexuellen Kontakten u. Selbstbefriedigung], Faltblatt „Das Baby im Bauch der Mutter“ und Plakat „Wenn Eizelle und Samenzelle sich treffen“). Ferner: Thaddäus Troll „Wo kommen die kleinen Kinder her?“ (Verlagswerbung: „wie Kinder gemacht werden“, „Kinderbuchklassiker“); Britt Sternehäll, Maria Zetterlund „Weißt du, wie du entstanden bist?“; G. Fagerström, G. Hansson „Peter, Ida, Minimum“ (vermittelt bloße Triebbefriedigungs-„SE“: Geschlechtsakt nichts anderes wie Essen und Trinken, vgl. INFO 99 S. 9, 104 S. 5; Zitat: „Wenn Papa und ich ein Verhütungsmittel nehmen, können wir miteinander schlafen, ohne dass ein Kind entsteht.“). Aufklärungsfilm „Wo komme ich eigentlich her?“ (laut Internet „der meistgesehene Aufklärungsfilm in Deutschland“, „für Kinder von 5-9 Jahren“; beinhaltet sexuell stimulierende Darstellungen). Weiter: M. Doney, „Mama, Papa und ich – wo kommen die kleinen Babys her“ (aus einem protestantischen Verlag; zwar wird GOTT erwähnt, doch die „fröhlich-bunten“ Nacktzeichnungen von Junge und Mädchen, Mann und Frau wirken schamzerstörend; außerdem wird der Geschlechtsakt beschrieben).

Nach Prüfung dieser Unterrichtsmaterialien versuchten die Eltern nochmals schriftlich, die Schule zu überzeu­gen, dass diese Art der kollektiven Aufklärung nicht nur ihrer christlichen Überzeugung widerspricht, sondern auch mit den derzeit geltenden „Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den Bayerischen Schulen“ vom August 2002 nicht zu vereinbaren ist. So seien die Themen Zeugung und Verhütung im Grund­schulalter nicht vorgesehen, aber in den konkret verwendeten „Aufklärungsbüchern“ in Wort und Illustration vorhanden; auch der Aufklärungsfilm „Wo komme ich eigentlich her“ sei wegen der voyeuristisch-erregenden Darstellungen „schwerlich von den o. g. Richtlinien gedeckt“. Ferner missachteten die vorgesehenen „Arbeitsblätter“ die Forderung der Richtlinien, dass „in der Grundschule bei sexualpädagogischen Themen auf die bildliche und schriftliche Darstellung von Unterrichtsinhalten durch die Schüler zu verzichten“ sei. (So würde z. B. verlangt, dass die Kinder Begriffe wie „Kondom“, „Schamhaare“ usw. schriftlich eintragen; in nackte Körper die einzelnen Geschlechtsteile unterschiedlich farbig ausmalen sowie Text und Bild von Verhütungsmitteln zuordnen müssten.)

Das Unterrichtskonzept mache Kinder in der „Phase der Unschuld“ neugierig und interessiert an einem Thema, das ihrer Entwicklung nicht angemessen sei. Die Eltern schlagen vielmehr vor, die SE an folgenden Maßgaben zu orientieren: „Die Kinder und Jugendlichen müssen durch eine ganzheitliche Erziehung zu einer seelischen, affektiven und sittlichen Reife geführt werden, die der GÖTTlichen Schöpfungsordnung, dem Geist JESU CHRISTI und darum auch der Würde des Menschen entspricht. – Jede Sexualerziehung, die zu unnötiger Beschäftigung mit sexuellen Dingen führt und nicht Erziehung zu Schamhaftigkeit, Keuschheit und Selbstbeherrschung ist, ist sexuelle Bedarfsweckung und Stimulierung (Verlockung).“ Dagegen sei die vorgesehene SchulSE „Anleitung oder Hinführung zu selbstverletzen­dem Tun“ und deshalb abzulehnen. Das „Bayerische Gesetz für Unterrichts- und Erziehungswesen“ (BayEUG) schreibe vor: „Die Schulen… sollen Wissen und Können vermitteln sowie Geist und Körper, Herz und Charakter bilden. Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor GOTT… Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und… Aufgeschlossenheit für das Gute, Wahre und Schöne.“ (Art. 1). – „Sexualerziehung… ist als altersgemäße Erziehung zu verantwortlichem geschlechtlichem Verhalten Teil der Gesamterziehung mit dem vorrangigen Ziel der Förderung von Ehe und Familie.“ (Art. 48)

Anmerkung: Richtlinien und BayEUG beinhalten schöne Formulierungen, und es ist berechtigt, sich auf diese Aussagen zu berufen. Doch ist seit der Einführung der SchulSE in Bayern in den Jahren 1968-1980 offensicht­lich, dass die Praxis nicht den hehren Worten entspricht, sondern vielmehr wohlmeinende Eltern bzw. Wähler geblendet werden  – und das in zunehmendem Maße.

 

2. Lehrer: „Verklemmte Eltern!“

Baden-Württemberg, 3. Klasse, Grundschule

Anlässlich eines Elternabends äußerte eine Mutter ihre Kritik an der SchulSE: Diese gehöre nicht in die Schule, sondern in die Familie. Der Lehrer stimmte einer Befreiung des Kindes zu. Allerdings äußerte er, als er vor der SE-Stunde das Kind hinausschickte: „Jetzt musst du raus – schade!“ Das Kind erwiderte: „Nein, es ist nicht schade. Ich bespreche es mit der Mama!“ – Wegen dieser Be­merkung stellte die Mutter den Lehrer brieflich zur Rede, was diesen beim Lesen zu dem Ausspruch veranlasste: „Verklemmte Eltern!“ Das Kind erzählte den Eltern weinend davon. In einem Telefonat beschuldigte der Vater den Lehrer, er belästige sein Kind. Der Versuch der Eltern, das Kind – das während der SE-Stunde auf einem Stuhl am Flur sitzen musste - in eine Parallelklasse versetzen zu lassen, misslang. Weil das Kind unter der Ablehnung des Lehrers zu leiden hatte, wechselten die Eltern die Schule. Das Kind ist in der neuen Schule erleichtert und glücklich.

 

3. Indoktrination

Hessen, 10. Klasse, Gymnasium

Ein fünfzehnjähriger Schüler kam von der Schule nach Hause und äußerte: „Dieses Jahr haben sie es übertrieben, die ganze Schule ist vollgekleistert mit den Anti-Aids-Plakaten… Auch die Kleinen sehen sie!“ Die Mutter machte sich selber ein Bild davon, wie selbst die Schulräume und manche Fenster von den Plakaten voll waren. Sie sprach dann mit dem stellvertretenden Rektor, der auf die alles organisierende „Schülervertretung“ verwies; diese habe freie Hand; die UNO unterstütze das. Die Mutter nahm nach dieser verantwortungslosen Reaktion der Schulleitung Kontakt mit der Elternvertretung auf, die versprach, mit der Schülervertretung zu sprechen. Ein Religionslehrer nannte ihr gegenüber die Plakate „furchtbar, banal“. Ein Lehrer sagte: „Katastrophal; die Eltern wissen wahrscheinlich gar nicht, wie es hier aussieht.“ Es handelte sich um Plakate mit ähnlicher Gestaltung – ein Mann bzw. eine Frau oder ein Jugendlicher und daneben wechselnde Texte, dazu der Hinweis: „Mit Wissen und Kondom schützt du dich vor HIV und verringerst das Risiko einer Ansteckung mit anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI).“ Die angegebene Internetadresse verweist auf eine Aktionsseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung! Die Haupttexte waren z. B. „Ich will’s lustvoll“ oder „Ich will’s andersrum“ oder „Ich will’s zärtlich“. - Die Mutter wird versuchen, im kommen­den Schuljahr frühzeitig etwas gegen diese jährliche Anti-Aids-Woche zu unternehmen. – Eine erschreckende, offensichtlich von Steuergeldern finanzierte Dauerindoktrination der Kinder/Jugendlichen zum (vermeintlich „geschützten“) Geschlechtsverkehr, zur Unzucht!

 

Die sog. Dissensregelung in Baden-Württemberg

„Die Familien- und Geschlechtserziehung ist verpflichtender Unterrichtsinhalt in der Grundschule. Ihre Inhalte sind aus anthropologischer Sicht so formuliert, dass es in der Regel zu keinem Dissens zwischen Elternrecht und Auftrag der Schule kommen wird. Sollte sich jedoch aus religiösen Gründen ein Dissens zwischen Elternhaus und Schule ergeben, muss ein klärendes Gespräch zwischen den betroffenen Eltern, dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin und der Schulleitung geführt werden. Kommt es in einem Gespräch nicht zu einer einvernehmlichen Lösung, so ist ein Fernbleiben einzelner Kinder von den Unterrichtsstunden bzw. Unterrichtssequenzen, in denen Inhalte der Geschlechtserziehung behandelt werden, seitens der Schule nicht zu ahnden. Mit Blick auf eine eventuell große Diskrepanz zwischen den Auffassungen des Elternhauses und der Schule ist in der Begegnung Elternhaus/Schule eine für das Kind pädagogisch sinnvolle Entscheidung anzustreben. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Grundschule nicht die Aufgabe hat, Kinder mit Inhalten zu konfrontieren, die erst in den weiterführenden Schularten in den Klassen 5, 7 und 9 bzw. 10 behandelt werden.

Wolfgang Riefler, Referent in der Schulabteilung des Ministeriums für Kultus und Sport.“ (Quelle: „Schulintern“ Nr. 7/1995, Herausgeber: Kultusministerium Baden-Württemberg)

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass Herr Riefler auf Anfrage bestätigt hat, dass diese „Dissensregelung“ auch für höhere Klassen und andere Schularten gültig ist (vgl. FMG-INFORMATION 74 S. 4).

 

4. Ein Überblick

Auf eine Anfrage: „Auf welches „Recht“ kann ich mich beziehen, falls ich ein Kind bei der schulischen Sexualerziehung nicht teilnehmen lassen möchte?“ haben wir vor einiger Zeit versucht, die Sachlage zu skizzieren:

„…Wir verschweigen nicht die gegebenen Schwierigkeiten, wollen aber damit nicht entmutigen, denn die Reinheit der Kinder ist den oft notwendigen Kampf sicher wert, und er ist auch von der Verantwortung vor GOTT her geboten.

 

a) Wichtig ist nach unserer Überzeugung zunächst, dass die Eltern selber in der Sache gute Argumente haben, besonders von der katholischen Überzeugung und der authentischen Lehre der Kirche her (auch wenn zurzeit diesbezüglich von kirchlicher Seite oft wenig Unterstützung zu erhoffen ist).

Vgl. dazu die Stellungnahme des Päpstl. Rates für die Familie „Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung“ von 1995 (unser Sonderdruck „Erziehung zur Keuschheit“ und, evtl. auch als Unterstützung in der Argumentation gegenüber Lehrkräften zum Weitergeben die vierseitige Kurzfassung;

ferner die CD „Was sagt die Kirche zur SchulSE?“,

entsprechende Stellen in der „Charta der Familienrechte“ von 1983 – und weitere Texte, die Sie z.B. auf unserer Homepage www. freun deskreis-maria-goretti.de nachlesen oder ausdrucken können (Menü-Spalte links: „SEXUALERZIEHUNG [SE]“, „Wichtige Texte zur SE“)

Hilfreich ist es auch, in unserer fortlaufenden Dokumentation „Erfahrun­gen mit der SchulSE“ auf die Beispiele vom Vorgehen anderer Eltern zu schauen (Menü-Spalte links: „SEXUALER­ZIEHUNG [SE]“, „Erfahrun­gen mit der SchulSE“…)

Nicht zuletzt gibt auch der Sonderdruck „Wachsam sein – Aufrüttelnde Stimmen zur SchulSE“ eine Reihe wichtiger Stellungnahmen wieder, aus kirchlicher Sicht, aber auch von Psychologen etc.

 

b) Auf der Ebene des Rechts ist leider auch z. B. vom „Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“ für Eltern keine Hilfe gekommen, und im Europa-Parlament gab es schon mehrfach sog. „Berichte“ (=keine gesetzliche Verbindlichkeit, sondern als Antrag an die EU-Kommission als politisches Druckmittel), die für Recht auf Abtreibung und Verstärkung der SE usw. eintraten.

Immerhin hat im EU-Parlament auch eine „Empfehlung“ am 21.5.2013 eine Mehrheit gefunden, in der es heißt:

„Die Freiheit von Eltern und Vormunden, Kinder nach religiösen und moralischen Werten zu erziehen, darf nicht eingeschränkt werden…“ (1f). Unter dem Zwischentitel „Bildung“ heißt es nochmals: „Gemäß international anerkannten Normen genießen die Eltern oder der gesetzliche Vormund eines Kindes die Freiheit, für ihre Kinder eine ihren eigenen Überzeugungen entsprechende religiöse und sittliche Ausbildung zu wählen, und das Kind darf nicht gezwungen werden, an Religions- oder Weltanschauungsunterricht, der im Widerspruch zu den Wünschen seiner Eltern oder seines gesetzlichen Vormunds steht, teilzunehmen, wobei die Interessen des Kindes ausschlaggebend zu sein haben; das Recht der Eltern,  ihre Kinder im Einklang mit ihren religiösen oder nicht religiösen Überzeugungen zu erziehen, schließt das Recht ein, jede unangemessene und ihren religiösen oder nicht religiösen Überzeugungen zuwiderlaufende Einmischung von staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren in die Erziehung zurückzuweisen…“ (1k) – vgl. FMG-INFORMATION 109, S. 25 (zu finden auf der Homepage unter dem Menü-Punkt „FMG-INFORMATION“, „Aufgelesen-Kommentiert“, FMG-Information 109).

 

c) Was wir hier überblicksmäßig angeführt haben, soll also die eigene Überzeugung der Eltern stärken, dass sie nicht eine absonderliche, nicht mehr zeitgemäße Überzeugung verfechten, sondern sich auf das GOTTgegebene Elternrecht berufen und darauf, dass sie durchaus auch auf politischer und psychologischer Seite Verbündete haben.

 

d) Von der rechtlichen Situation in Deutschland her können wir als Hinweise geben, dass die SchulSE zwar in allen Bundesländern verpflichtend vorgeschrieben ist, aber Eltern doch auch Chancen haben, ihr Kind fernzuhalten.

Trotz der Vorschrift ist es im Gespräch mit den Lehrern manches Mal Eltern gelungen, zu überzeugen, dass sie aus ihrem Elternrecht und ihrer religiösen Überzeugung heraus ihr Kind in diesem sensiblen Bereich selber erzie­hen möchten, und dass sie ihrem Kind die Teilnahme an den SE-Stunden ersparen konnten (unterschiedlich: während dieser Zeit in einer Parallelklasse oder mit einer anderen Aufgabe in einem Nebenraum, oder auch von der Mutter abgeholt). In Einzelfällen haben Lehrer, wenn sie von Elterneinwänden erfuhren, ihr eigenes Unbehagen ausgedrückt, die SE-Stunden auf Schuljahresende verschoben, wo dafür dann „nicht mehr Zeit blieb“ und Ähnliches. Wenn so etwas zu erreichen ist, ist es natürlich noch besser, weil dann das oft sexuell aufgeheizte Klima einer ganzen Klasse nicht zustande kommt.

In Baden-Württemberg gibt es seit Jahren eine sog. Dissensregelung, durch die Eltern aus religiösen Gründen von den Lehrern erreichen können, dass ihr Kind an SE-Stunden nicht teilnimmt. – Auch das könnte man unter Umständen als ein Argument in einem Gespräch mit der Lehrkraft anführen, um eine Nachdenklichkeit und ein Entgegenkommen zu erreichen.

Manchmal haben Eltern aber auch ihr Kind dem SE-Unterricht ferngehalten mit der Entschuldigung „aus ge­sundheitlichen Gründen“ (das ist nicht unehrlich, denn Angriffe auf den Intimbereich der Kinder und Jugend­lichen durch die SchulSE beeinträchtigen durchaus die seelische Gesundheit schwer, weil der Mensch eine Leib-Seele-Einheit ist) oder sogar mit ärztlichem Gutachten.

 

e) Aus diesen Stichworten können Sie ersehen, dass es nach unseren Erfahrungen in der Regel nicht ganz leicht ist, das eigene Kind vor der SchulSE zu bewahren, weil das GOTTgegebene, dem Staat daher vorrangige Elternrecht vom Staat und den Gerichten nicht geachtet wird. Dass aber immer wieder Eltern für ihre Kinder das dennoch erreichen können – unterschiedlich je nach Persönlichkeit der Eltern und der Lehrkräfte und den Situationen.

Erfahrungsgemäß kann man sich auch nicht darauf verlassen, dass andere Eltern einen unterstützen – auch das gibt es, ist aber eher der Ausnahmefall. Daher ist es hilfreicher, nicht beim Elternabend (wo einem andere u. U. in den Rücken fallen), sondern im Einzelgespräch mit dem Lehrer die eigenen Argumente vorzutragen – freundlich, nicht aggressiv. Es ist ja ein Kampf für die seelische Unbefangenheit, Reinheit, Schamhaftigkeit der eigenen Kinder. Und – auch das aus der Erfahrung uns berichtender Eltern – es ist wichtig, diesen Kampf durch das Gebet vorzubereiten und zu begleiten.“

 

5.MFM“ und „KörperWunderwerkstatt“

Bayern, Grundschule, 4. Klasse

Eine Mutter wandte sich per Mail an uns, weil sie in den Texten unserer FMG-Information auf unserer Internet­seite etwas über „MFM“ gefunden hatte. Sie schreibt „vom mittlerweile deutschlandweit agierenden Verein ‚My Fertility Matters‘, der sich unter dem Deckmantel der katholischen Kirche von dem Pharmaunternehmen Boehringer Ingelheim sponsern lässt (welche wiederum auf dem Weltmarkt Flibanserin (‚Viagra‘ für die Frau) etablieren will… - Ist mein Kind verpflichtet, den Unterricht eines externen Anbieters zu besuchen, der möglicherweise als Podium für eine verdeckte Werbekampagne an die nächste sexuell aktive Generation genutzt wird? Zur Homepage von ‚körperwunderwerkstatt‘: Es ist erschreckend, wie ausnahmslos alle Kinder in Mimik und Gestik zeigen, was sie fühlen. Vier Stunden müssen sie sich mit einer Plüschriesenvagina und dem männlichen Pedant beschäftigen, besonders ‚wertvoll‘ u. a. dabei die Infor­mation, dass der wunderbare Saft (Ejakulat) auf ein ‚Suppenlöffelchen‘ passt! Ach wie köstlich, könnte man meinen, wenn die Referentin dies beim schlecht besuchten Elternabend verzückt… doziert. – Meine Kritik wird von allen Seiten abgelehnt, ich stehe als Mutter und Ärztin alleine da, obwohl ich weder verklemmt noch eine Helikoptermama bin. Ich denke, es liegt daran, dass die jetzige Elterngeneration selber schon so sexualisiert ist…“ Diese Mutter hatte sich an Schule, Schulamt, Kultusministerium und zuständigen Bischof gewandt.

Tatsache ist, dass das MFM-Programm von einer Vielzahl deutscher Diözesen gefördert wird. (In einer ersten Stellungnahme zum päpstlichen Schreiben „Amoris laetitia“ hat z. B. der Regensburger Bischof Voderholzer eigens angeführt, dass die Diözese Schulsexualerziehung mit MFM sehr fördere.)

Die Gründerin, Dr. Elisabeth Raith-Paula, hatte das Projekt 1999 in der Erzdiözese München-Freising, Fachbereich Ehe und Familie, entwickelt, zunächst an Mädchen von 10-12 Jahren gerichtet, dann, nach dem „großen Erfolg“, mit einem Parallelprogramm für Jungen ergänzt. Laut MFM-Homepage haben bis 2015 über 575.000 Kinder teilgenommen. Die erwähnte Verbindung mit dem Pharmaunternehmen Boehringer Ingelheim über „Ashoka“ wird angedeutet, auch die zahlreichen Auszeichnungen, die die Gründerin erhalten hat, werden angeführt.

Für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse wird das Programm „KörperWunderWerkstatt“ angeboten. Der Werbetext lautet: „In geschlechtsgetrennten Workshops erfahren die Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse auf sehr kindgerechte Weise, wie sich der Körper von Mädchen und Jungen in der Pubertät verändert. Sie lernen die weiblichen und männlichen Geschlechtsorgane kennen und erfahren behutsam, wie ein neues Leben entsteht. Anhand einer Fülle von bunten, anschaulichen Materialien, von Symbolen und Vergleichen lernen die Mädchen und Jungen, wie in der Wunderwerkstatt ihres eigenen Körpers gerade ein Meisterwerk entsteht! Sie spüren, wie kostbar und wertvoll ihr Körper ist.“

 

Bewertung: Wir sind der Überzeugung, dass das intensive, detaillierte Beschäftigen und Befrachten von Kin­dern – noch in der vorpubertären Phase der Unschuld und überhaupt mit kollektiver Vorgehensweise – scham­zerstörend und stimulierend wirkt und nicht der überlieferten kirchlichen Lehre zur SE (Enzyklika „Divini illius magistri“, Pius XII., Erklärung „Persona humana“, Dokument „Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung“) entspricht, auch wenn man sich darauf beruft, „wertorientierte sexualpädagogische Präventionsangebote“ zu machen und sich darin wohl von „pro familia“ etc. unterscheiden mag.

Andere MFM-Programme sind „Zyklusshow“ (10-12 jährige Mädchen), „Agenten auf dem Weg“ (10-12jährige Jungen; 6std. Workshop, bei dem „die Jungen als Spezialagenten in die Rolle der Spermien schlüpfen“) und „WaageMut“ für Jugendliche ab 9. Klasse (u.a. mit Wirkweise der Verhütungsmethoden). (Vgl. frühere Beiträge: FMG-INFORMATION 89, August 2006, S. 6, INFO 94, Juli 2008, S. 7; INFO 98, November 2009, S. 23; INFO 108, April 2013, S. 4; Info 112, August 2014, S. 6.)

 

6. Kita Mainz - „Kindliche Sexualität“ in Kinderkrippen der Stadt München

In der FMG-Information 114 (S. 5) hatten wir die Meldungen über den „Kita-Skandal“ in Mainz aufgegriffen. Jetzt wurde bekannt, dass das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft eingestellt worden ist, da sich keine Bestätigung für den Verdacht ergeben habe, dass es zu sexuellen Übergriffen unter Kindern gekommen sei. Das Bistum Mainz hat sich für den Vorwurf schwer verletzter Aufsichtspflicht nun beim Kita-Personal entschuldigt. Man habe damals unter enormem äußeren Druck gehandelt (vgl. DT 28.5., 7.6.2016).

Die weiteren Ausführungen in unserem erwähnten Beitrag zur Gefährdung durch eine das Elternrecht missachtende, schamzerstörende SE und Verhaltensweise im Kindergarten und schon in Kinderkrippen wird bestätigt durch einen Information, die uns übermittelt wurde:

„In der pädagogischen Rahmenkonzeption für die Kinderkrippen der Landeshauptstadt München lauten die Anweisungen zum Thema ‚Kindliche Sexualität‘ wie folgt:

‚Die sexuellen Körperspiele von Kindern sind spontan, spielerisch, sinnlich...‘

‚Um mehr Gelassenheit im Umgang mit sexuellen Äußerungsformen von Kindern zu erzielen, ist es wichtig, sich die Unterschiede zwischen Erwachsenen und Kindern klarzumachen. Für die Konzeption der Sexualerziehung bedeutet dies, dem Bedürfnis der Kinder nach Geborgenheit, Zärtlichkeit, Körperwärme und kindlicher Sexualität mit hoher Akzeptanz und Empathie zu begegnen. Dabei sollte bereits beim Säugling darauf geachtet werden, dass ihm beim Wickeln genügend Zeit geschenkt wird, ihn auch mal lustvoll nackt strampeln zu lassen und ihm zärtliche Zuwendung zu geben.‘

‚Bei Bedarf oder nach bestimmten Regen-, Matsch oder Schneeaktionen genießen es die Kinder sehr, gebadet oder geduscht zu werden. In diesem lustvollen Erleben nehmen die Kinder ihren eigenen Körper und den Körper der anderen Kinder wahr. Behutsame Berührungen und gegenseitiges Abspritzen wechseln sich ab, die Erwachsenen begleiten diese Bedürfnisse und gehen auf Fragen der Kinder ein.‘

‚Wir lassen es zu (ab dem 2. Lebensjahr!) wenn die Kinder zum Beispiel ihre Genitalien als Lustquellen entdecken und sie deshalb auch immer wieder anfassen und berühren wollen. (...) Sie reagieren positiv auf die kindliche Neugierde und begleiten die Kinder auf dieser Entdeckungsreise indem Sie ihre einzelnen Körperteile einschließlich der Genitalien benennen."

‚Die Fachkräfte unterstützen die Kinder in der Suche nach ihrer Geschlechtsidentität (alle LSGTTI-Formen zulässig).‘

 

7. SchulSE in Nordrhein-Westfalen:

auf dem Weg zur „Sexualisierung total“

Einige Pressemeldungen – vor allem ein Artikel des Journalisten Till-Reimer Stoldt in der „Welt“ (19.6.2016) – haben die unglaublichen Inhalte der SchulSE in NRW thematisiert. Stoldt bezieht sich auf die schulpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion in Düsseldorf, Yvonne Gebauer, die schon vor Jahren „schwulenfeindliche Einstellungen“ in Schule bekämpft habe. Doch nun kritisiert sie „sexualpädagogische Auswüchse“. So dürften z. B. schon Zwölfjährigen Sexualpraktiken wie Sado­masochismus oder Phänomene wie „Darkroom“ (Orte, wo Schwule in Gruppen sexuell aktiv sind) nahegebracht werden. Damit werde „das für die Persönlichkeitsentwicklung unerlässliche Schamgefühl von Kindern verletzt“, so zitiert die „Welt“ die FDP-Abgeordnete. Die Grundlage für diese SE-Inhalte sind Lehrmaterialien der sog. „Sexualpädagogik der Vielfalt“, über die wir schon in der FMG-INFORMATION 113 (S. 5, 9f: entsprechende ablehnende Bewertungen des Psychiaters Christian Spaemann, des Sexualwissenschaftlers Jakob Pastötter) und FMG-INFORMATION 112 (S. 10-12: „Standardwerk“ von Eli­sabeth Tuider; Kritik der Psychologin und Therapeutin Tabea Freitag).

Die „Welt“ schreibt: „Diese von Sexualpädagogen und schwul-lesbischen Gruppen gestalteten Unterrichtsangebote bestehen aus Rollenspielen, Workshops und Lektü­ren… In NRW werden diese Angebote vom Schulministerium und von der Initiative ‚Schwul-lesbische Aufklärung‘ (‚SchLAu‘) empfohlen und gefördert.“  So sollten Zwölfjährige sich „spielerisch“ mit Liebe und Sexualität auseinandersetzen und Begriffe; „die sie selbst stark betreffen“ (!), wie „Darkroom“, „zu früh kommen“, „Orgasmus“ oder „Sadomasochismus“ pantomimisch darstellen.

Die „Welt“ verweist auf Proteste, die es 2014 schon in Baden-Württemberg und Hamburg gegeben habe. „Die bürgerlichen Parteien in NRW dagegen verhielten sich still“; man habe sich nicht die Finger verbrennen wollen. Laut CDU-Schulpolitikerin Petra Vogt habe ihre Partei „zurzeit“ keine Meinung dazu. - Die Hoffnung, Rot-Grün werde nach der öffentlichen Kritik von sich aus auf diesen Materialien verzichten, sei nicht aufgegangen. Darum habe die FDP die Stimme erhoben; Gebauer wolle die Organisatioren wie ‚SchLAu‘ ‚für die Problematik sen­sibilisieren‘, denn „solche Unterrichtsangebote“ schössen über das „gute Ziel der Antidiskriminierung“ hinaus. „Respekt vor nicht heterosexuell empfindenden Menschen“ dürfe „nicht auf Kosten des Respekts vor dem kindlichen Schamgefühl gehen“. Um Toleranz zu fördern, müsse „man Zwölfjährige nicht vor versammelter Klasse einen Orgasmus oder Darkroom-Praktiken vorspielen lassen. Das Schamgefühl muss gewahrt bleiben“, so Gebauer.

[„Demo für alle“ erwähnt dazu, dass in vielen Schulen „SchLAu-Gruppen“ bereits als „Experten“ im Sexualkundeunterricht auftreten – in Abwesenheit des Lehrers.]

Das Schulministerium von NRW habe sich für unzuständig erklärt, das angeblich „wissenschaftliche“ Grundlagenbuch „Sexualpädagogik der Vielfalt“ von E. Tuider und S. Timmermanns (das auch für 13-Jährige die Darstellung von Analsex als Theaterstück vorsieht) zu bewerten. „Die Auswahl der Unterrichtsmaterialien“ obliege „den Lehrkräften in eigener Verantwortung.“

Auch Johannes-Wilhelm Rörig, der Beauftragte der Bundesregierung für Kindesmissbrauch, wird zitiert, der den Ansatz des Fachbuches „grenzüberschreitend“ und „nicht akzeptabel“ nennt: Bei „Mädchen und Jungen, die Grenzüberschreitungen gewohnt und deshalb desensibilisiert“ seien, hätten auf Kindesmissbrauch abzielende „Täter ein leichteres Spiel“.

Alexander Riebel führt in der „Tagespost“ (21.6.2016) auch die Internetseite www. schule-der-vielfalt.de an, auf der vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW die Gegner gleichgeschlechtlicher Lebensweisen als solche bezeichnet werden, die „ein Brett vor dem Kopf“ hätten und für Ausgrenzung seien. Dabei – so Riebel – solle unter der Vorgabe, Homophobie ausschalten zu wollen, von Schülern sogar ein „Puff für alle“ gebaut werden, in dem dann alle Praktiken dargestellt werden. Auch zu führende Interviews mit Mitgliedern der Homosexuel­lenszene sowie der Teilnehmer an Christopher-Street-Day-Paraden bewirkten, so kritisiert die DT, dass die Schüler „permanent  mit sexuellen Randgruppen konfrontiert werden, die damit in den Mittelpunkt des Interesses gerückt werden“. All das führe zu einer Prägung, die Liebe relativiere, das Schamgefühl gewaltsam beseitige und „noch intensiver die sexualisierte Gesellschaft“ herbeiführt: „die Sexualisierung ist total“.

(Vgl. www. welt.de/regionales/nrw/article156317177/Kinder-sollen-Anal sex-in-der-Schule-spielen.html; kath.net 21.6.16, DT 21.6.2016, Mail von „Demo für alle“ 28.6.2016)

 

8. Sachsen-Anhalt

„Kultur-und-Medien-Online“ meldete am 5.1.2016 mit Bezug auf „Junge Freiheit“ bzw. „Mitteldeutsche Zeitung“, dass die SPD-Justizministerin von Sachsen-Anhalt, Angela Kolb, mit speziellen „Kita-Koffern“ Kinder im Vor- und Grundschulalter mit Homosexualität und „Geschlechtervielfalt“ konfrontieren will. Vorgegeben wird, dass so Gewalttaten gegen Homosexuelle, Intersexuelle, Transsexuelle und Transgender entgegengewirkt werden solle. „Kultur-und-Medien-Online“ führt dagegen an, dass von 2007 bis 2014 von der Polizei in Sachsen-Anhalt 19 entsprechende Straftaten registriert worden seien. Damit ließe sich eine so radikale Erziehungsmaßnahme kaum rechtfertigen; vielmehr gehe es um die Indoktrinierung der Kinder schon im Vorschulalter mit der Gender-Ideologie.

 

9. Mecklenburg-Vorpommern

Auf der Online-Seite der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ (die von den linksliberalen Presseorganen als dem „rechten Rand“ zugehörig bekämpft wird, in der aber durchaus angesehene Journalisten publizieren) veröffentlichte am 29.12.2016 (nach einer Meldung von „kultur-und-medien-online“ 5.1.2016) Martin Voigt einen Artikel über den „Landesaktionsplan für die Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“, der im November beschlossen wurde. Die traditionelle Familie und heterosexuelle Menschen sollen demnach in den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns nicht mehr als normal dargestellt werden, sondern nur als Varianten vieler weiterer Partnerschaftsformen und sexueller Orientierungen. Martin Voigt beschreibt die hier zutage tretende Ideologie: Weil durch eine heteronormative Erziehung der Eltern schon Kindergartenkinder „einseitige Rollenbilder verinnerlichen“ oder in ihrer sexuellen Entfaltung behin­dert würden (weil sie vielleicht lieber schwul oder lesbisch geworden wären) und weil Kinder aus Hetero-Familien homosexuelle Mitschüler oder Kinder aus „Regenbogen“-Familien allein schon durch ihre anerzogene Vorstellung von Normalität diskriminierten, darum müsse Gender-Indoktrination so früh wie möglich beginnen. Nur dann würde man das Menschenbild, das die Kinder im Elternhaus erhalten haben, dekonstruieren können.

 

10. Baden-Württemberg

In Fortführung unserer Zusammenfassung in früheren FMG-Informationen zur Auseinandersetzung über den neuen Bildungsplan der bisherigen grün-roten Landes­regierung und über die „Demo für alle“ wieder einige Meldungen:

Am 23. Januar führte das Bündnis „Ehe und Familie – Demo für alle“ in Stuttgart ein Symposium durch unter dem Titel „Gender und Sexualpädagogik auf dem Prüfstand der Wissenschaften“. Es nahmen etwa 900 Besu­cher teil, für weitere 400 Interessierte gab es keinen Platz. Rund 100 (oder 300?) linke Demonstranten protes­tierten mit Plakaten und Sprechchören dagegen. Zeitweise erschwerten sie nach Angaben der Polizei den freien Zugang zum Kongresszentrum, so dass mehrere 100 Polizisten die Durchführung der Veranstaltung gewährleisten mussten. - Der Sozialwissenschaftler Prof. Manfred Spieker, Osnabrück, bezeichnete die Gendertheorie als eine leibfeindliche Ideologie, die die Natur nicht akzeptiere und unter der „Tarnkappe der Vielfalt“ Ehe und Familie zerstöre. Ein Germanist nannte die Umschreibung von Schulbüchern in „gender-sensible“ Sprache, den Druck von Universitäten auf Studenten, ihre Arbeiten „gender-gerecht“ zu verfassen usw. als „subtile Form politisch motivierter Umerziehung“. Prof. Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz wies die Gendertheorie zurück, da die Zweigeschlechtlichkeit des Menschen kein soziales Pro­dukt, sondern ein einzigartiges Wesensmerkmal sei. Jakob Pastötter, Präsident der Dt. Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Sexualwissenschaft (DGSS) kritisierte, dass sich die deutsche Sexualpädagogik gegen Erkenntnisse aus Humanbiologie, Entwicklungspsychologie oder Erfahrungen von Traumatherapeuten abschotte. (Vgl. kath.net 25.1.2016, DT 26.1.2016; die Vorträge auf YouTube: Raphael Bonelli: www. youtube.com/watch?v=nyW_Sn9unQg&feature =youtube; Dr. Tomas Kubelik: www. youtube.com/watch?v=Ri-kVYDTEAk; Prof. M. Spieker: www. youtube.com/watch?v=_0JYNs LEuSo; Prof. Gerl-Falkovitz: www. youtube.com/watch?v=eHill_lFy30; Dr. Pastötter: www. youtube.com/watch?v=UEYO8GoBi-U.)

 

Am 28. Februar 2016 fand dann – kurz vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg – nochmals eine „Demo für alle“ in Stuttgart statt. Da im Vorfeld in der Presse behauptet wurde, die „Demo für alle“ werde (auch) von der Partei „AfD“ getragen, gab Hedwig von Beverfoerde eine Erklärung heraus, in der sie hinwies, dass die von ihr vor 7 Jahren gegründete „Initiative Familienschutz“ zunächst unter dem Dach des Trägervereins „Zivile Koalition e.V.“ (Beatrix von Oldenburg/Storch) bestand, dass die „Demo für alle“ (nach dem Vorbild der französischen Bewegung „La Manif Pour Tous“) von ihr als breites Bündnis für Ehe und Familie 2014 gegründet und im Mai 2015 aus der Initiative Familienschutz herausgelöst wurde und dass daran weder AfD noch Beatrix v. Storch beteiligt sind (vgl. https:// demofueralle.wordpress.com.2016/02/11/richtigstellung-oeffentlic her-falschbehauptungen/).

 

An der „Demo für alle“ am 28.2.2016 nahmen über 4.500 Menschen teil. Ein Großaufgebot der Polizei ver­hinderte die stellenweise aggressiven Störversuche der Gegendemonstranten (initiiert von Antifa, Gewerkschaften und linken Jugend- und Parteiorganisationen, darunter den Stuttgarter Grünen). Es sprachen u.a. Hartmut Steeb, Generalsekretär der evangelischen Allianz, der das intransparente, bürgerferne Vorgehen in der Bildungspolitik kritisierte, ferner Ulrike Schaude-Eckert vom Verein Zukunft-Verantwortung-Lernen e.V. (der seinerzeit die Petition gegen den Bildungsplan initiiert hatte), eine 10fache Mutter, der Salzburger Weihbischof Andreas Laun sowie Birgit Kelle (vgl. demofueralle 28.2.16). – Mit einer Twitter-Meldung der Landtagsfraktion der Grünen wurde ein gefälschtes Foto verbreitet, auf dem „Demo für alle“-Plakate in ein Foto von holländischen Rechtsextremisten hineinmontiert war, um die Stuttgarter Veranstaltung als rechtsextrem zu diffamieren. Von CDU-Seite wurde daraufhin vom Grünen-Chef Ministerpräsi­dent Winfried Kretschmann eine Entschuldigung gefordert (vgl. kathnet 29.2.2016, DT 3.3.16).

 

Der Bildungsplan Baden-Württemberg ist noch schnell vor der Landtagswahl (13. März) von Kultusminister Andreas Stoch für das Schuljahr 2016/17 in Kraft gesetzt worden. Veröffentlicht wurde er am 4. April 2016. - Mathias von Gersdorff schrieb dazu, manche hätten sich erleichtert geäußert, weil es nicht schlimm sei, wie befürchtet. „Die Schärfe und Übergewichtung des Themas ‚sexuelle Vielfalt‘“ sei „als Reaktion auf die Bürgerprotes­te und Stellungnahmen massiv zurückgenommen“ worden, so habe sich der Vorsitzende der Evang. Lehrer- und Erziehergemeinschaft Roller geäußert. Die Landesvorsitzende des Evang. Arbeitskreises der CDU B/W, Sabine Kurtz, äußerte sich, die Proteste hätten viel erreicht, doch sie fürchte, dass durch den sog. Aktionsplan „Für Akzeptanz und gleiche Rechte“ könnte die Überbetonung des Themas sexuelle Vielfalt dennoch in die Schulen kommen. Von Gersdorff kommentiert, eine Entwarnung sei nicht angebracht. Ein genauer Blick auf die Leitperspektive „Bildung für Toleranz u. Akzeptanz von Vielfalt“ (BTV) zeige, „dass ‚Gender‘ noch in vollem Umfang im neuen Bildungsplan enthalten ist“. So werde die Gender-Ideologie im folgenden Absatz zu einem Kerninhalt des neuen Bildungsplans erhoben: „Schule als Ort von Toleranz und Weltoffenheit soll es jungen Menschen ermöglichen, die eigene Identität zu finden und sich frei und ohne Angst vor Diskriminierung zu artikulieren. Indem Schülerinnen und Schüler sich mit anderen Identitäten befassen, sich in diese hineinversetzen und sich mit diesen auseinandersetzen, schärfen sie ihr Bewusstsein für ihre eigene Identität. Dabei erfahren sie, dass Vielfalt gesellschaftliche Realität ist und die Identität anderer keine Bedrohung der eigenen Identität bedeutet.“ Hier werde unterstellt, dass man die eigene Identität nicht unmittelbar erkennen könne, sondern „finden“ müsse – auch die sog. sexuelle Identität, ungeachtet des biologischen Geschlechts. Und: wenn Schüler sich „in andere Identitäten hineinversetzen“, decke das das Programm, das aus dem Praxisbuch „Sexualpädagogik der Vielfalt“ von E. Tuider bekannt sei (vgl. kultur-und-medien-online 6.4.16).

 

Bei den Koalitionsgesprächen zur Bildung der neuen Landesregierung mit der CDU waren „die Grünen keineswegs bereit, am Leitprinzip der sexuellen Vielfalt für die Bildungspläne rütteln“, so meldete die FAZ. Tatsächlich heißt es im Koalitionsvertrag: „Der ‚Aktionsplan für Akzeptanz und gleiche Rechte Baden-Württemberg‘ will die Öffentlichkeit für das Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung sensibilisieren und Ausgrenzung und Benachteiligung entgegenwirken. Wir werden die Maßnahmen aus dem Aktionsplan auf ihre Eignung und Wirksamkeit hin prüfen und gegebenenfalls weiterentwickeln.“ Ähnlich heißt es im Koalitionsvertrag zum Bildungsplan nebulös und für Gender offen: „Wir werden die Umsetzung der Bildungspläne auch aufgrund des Anspruches der hohen Qualität eng begleiten und bei der Umsetzung auftretende fachlich erforderliche Korrekturen vornehmen. Das Instrument der Leitperspektiven werden wir auf seine Umsetzbarkeit und Praxistauglichkeit hin überprüfen.“ Es wurde nicht der bisherige bildungspoliti­sche Sprecher der CDU-Fraktion, Wacker, ein Gegner von Stochs Bildungsplan, Kultusminister, sondern die bisherige CDU-„Schulbürgermeisterin“ von Stuttgart, Susanne Eisenmann. Wo sie steht, ist unklar, laut FAZ neigt sie grünen Positionen zu. In einer Stellungnahme gegenüber dpa verharmloste sie: „Der Kernvorwurf war ja, dass der Bildungsplan zur Sexualisierung der Kinder beiträgt. Das kann ich Stand heute nicht erkennen.“ - Wiederum gibt es Stimmen, die sagen, der Koalitionsver­trag trage eine deutliche Handschrift der CDU, und das Wort „Gender“ komme darin nicht vor, die „befürchtete ‚Sexualisierung der Bildung‘ sei nicht erkennbar“. - Übri­gens hatte schon im Januar die „Tagespost“ darüber berichtet, dass das Jugendamt Stuttgart eine Neuauflage bedenklicher Broschüren zur Sexualaufklärung vorhatte. Ob die „Schulbürgermeisterin“ Eisenmann, auch wenn es nicht ihr unmittelbarer Zuständigkeitsbereich war, hier auch keine Sexualisierung erkennen konnte? (Vgl. dazu kath.net 7.5.16, 17.5.16, DT 19.1.16, 14.5.16, kultur-und-medien-online 24.5.16, aktion-kig.org 6.6.16).

 

11. Bayern:

CSU – Genderanschlag auf die Kinder

„Hatte man im Zusammenhang mit dem Bildungsplan 2015 in Baden-Württemberg, gegen den Eltern und Lehrer in Petitionen und Demonstrationen aufstanden, in München noch gesagt, für Bayern käme so etwas nicht in Frage, so wird die Hohlheit solcher Beteuerungen… entlarvt. Der bayerische Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) hat mehr als drei Millionen Euro für die Genderstudien bewilligt…“ So mussten wir in der FMG-INFORMATION 113 vom März 2015 schreiben.

Ein Jahr später kündigte sich die grauenvolle Wirklichkeit an. Die „Süddeutsche Zeitung“ jubelte am 11. März 2015: „Der Sexualkundeunterricht im Freistaat ist in der Moderne angekommen… Das Thema Geschlechterrollen und Identitätssuche war bisher auf die klassische Familie und Homosexualität beschränkt. Im neuen Konzept wird diesem Themenkomplex ein eigenes Kapitel gewidmet und mit einem Imperativ an die Lehrer belegt: ‚Die Vielfalt der Lebensformen und die Themen Hetero-, Homo-, Bi-, Trans- und Intersexualität werden dabei vorurteilsfrei von der Lehrkraft angesprochen.‘“ Und die „Bayerische Staatszeitung“ zitierte Ministerialrat Ellegast vom Kultusministerium: „Der Unterricht im Klassenverband ist eine Pflichtveranstaltung, der sich keiner entziehen kann – egal aus welchem Elternhaus.“

Der „Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband“ (BLLV) begrüßte den neuen Richtlinienentwurf als „absolute Chance“, ebenso begrüßte „Pro Familia“ das Vorhaben als Bestätigung des seit Jahren von ihr in den Klassen durchgeführten Workshops.

[Kommentar: Mehr denn je missachtet die „christliche“ CSU das GOTTgegebene Elternrecht und die naturrechtliche, von CHRISTUS geheiligte Einrichtung der Familie ebenso wie das Recht der Kinder auf Schutz ihrer Schamhaftigkeit und auf Keuschheit.] (Vgl. kultur-und-medien-online 29.3.16, 5.4.16.)

Der Bayerische Landtag veröffentlichte am 10.3.2016 einen Bericht über die Beratung im Bildungsausschuss, wo Dr. Ellegast vom Kultusministerium die neuen Richtlinien vorstellte „und viel Lob von allen Fraktionen erhalten“ habe. Auf die Forderung eines grünen Abgeordneten, die „sexuelle Vielfalt“ auch in der Grundschule zum Thema zu machen, halte das Kultusministerium für „zu früh“, es sei denn, die Lehrkraft sehe einen Bedarf dazu. „Für die weiterführenden Schulen ist die Aufnahme der sexuellen Vielfalt einer der Hauptgründe für die Überarbeitung der Richtlinien.“ (Vgl. www. bayern.landtag.de/aktuelles/ sitzungen/aus-den-ausschuessen/bildungsausschuss-bericht-ueber-sex ualerziehung/, Demofueralle.de 13.5.16.)

 

11.1 Zum Richtlinienentwurf:

Die Formulierungen im „Entwurf: Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen“ (https:// demofueralle.files.wordpress.com/2016/05/landtag-bayern-sexualrichtlinien-neu-april-2016_nicht-verc3b6ffentlicht.pdf) führen wie schon bisher, manche schöne hehre Formulierungen an, die aber praktisch keinerlei Wert habe:

1.1. „… orientiert sich an den im Grundgesetz und in der Bayerischen Verfassung festgelegten Wertentscheidungen, insbesondere der Achtung der persönlichen Würde des Menschen…, der besonderen Förderung von Ehe und Familie sowie des Rechts auf Glaubens- und Gewissensfreiheit… Für die Grund-, Mittel- und Förderschulen… darüber hinaus…maßgebend, wonach… nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse zu unterrichten und zu erziehen ist“. „Ideologisierung und Indoktrinierung sind den Lehrkräften untersagt… Die religiösen Empfindungen…, der schutzwürdige Intimbereich der einzelnen Schülerinnen und Schüler, der Erziehungsberechtigten und der Lehrkräfte sind zu achten“. Es wird „unbeschadet des natürlichen Erziehungsrechts der Eltern“ beharrt, dass SE „zu den „Aufgaben der Schulen“ gehöre, angeblich mit dem „vorrangigen Ziel der Förderung von Ehe und Familie“, und es wird erneut von der „rechtzeitigen und ausreichenden Information der Eltern“ gesprochen. Doch die Anmaßung des Staates lässt nach wie vor keinen Einspruch der Eltern gelten. Neu ist nun, wie zu erwarten, dass „Ehe und Familie“, dem Zeitgeist entsprechend, „festen Lebenspartnerschaf­ten“ gleichgestellt werden (vgl. 1.2). Für einen jährlichen „Aktionstag für das Leben“ wird die Zusammenarbeit mit „staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen“ betont [in vielen Schulen ist das die Abtreibungsorganisation „pro familia“!]. Immerhin sollten die Eltern sich darauf berufen, dass laut Richtlinien „audiovisuelle Medien“ mit den „Werten und Normen“ der Verfassung „übereinstimmen“ (1.3.3).

Dass SE „fächerübergreifend“ geschieht, wird erneut festgehalten und noch verstärkt (2.1): „Nicht alle Fächer tragen dabei in gleichem Maße zur Familien- und Sexualerziehung bei, aber alle Fächer können Inhalte der Familien- und Sexualerziehung aufgreifen“. Besonders angeführt werden „Heimat- und Sachunterricht, Natur und Technik, Biologie, Physik/Chemie/Biologie, gesellschaftswissenschaftliche und musische Fächer, Religionslehre, Ethik, Deutsch“, und dass „auf Schülerfragen oder aktuelle Anlässe jederzeit [!] unabhängig von der nachfolgenden Themenzuordnung zu einzelnen Jahrgangsstufen eingegangen werden“ kann. Die SE-Themen (2.2.) beginnen bereits in der 1. und 2. Klasse, in der 3./4. Jahrgangsstufe ist die Zeugung schon Thema, in der 5./6. Stufe der Geschlechtsakt, für die 8. Klasse wird mehrfach die Verhütung genannt [ob auch Enthaltsamkeit und ob die frühabtreibende Wirkung angesprochen werden, bleibt ungesagt]. Im Abschnitt „2.3. Geschlechterrollen und Identitätssuche“ heißt es – ohne dass das Wort „Gender“ fällt – dass „die Vielfalt der Lebensformen und die Themen Hetero-, Homo-, Bi-, Trans- und Intersexualität vorurteilsfrei von der Lehrkraft angesprochen“ werden. Unter dem Titel „2.4 Selbstkonzept und Gesellschaft“ sind schon in den Jahrgangsstufen 1/2 die „unterschiedlichen Familienformen“ Thema.

Im Abschnitt 3 ist von der Ernennung eines „Beauftragten für Familien- und Sexualerziehung an der Schule“ durch den Schulleiter die Rede (3.1), der „erster Ansprechpartner für Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie externe Experten“ zum Thema ist und auch „alle Angebote externer Anbieter“ prüft (3.2) – also wohl ein Aufpasser auch für einzelne Lehrer, die nicht mitmachen wollen. Abschnitt 3.3 bestimmt u.a., dass „persönlichkeitsbezogene oder emotionsbehaftete Inhalte der Familien- und Sexualerziehung nicht Teil der Leistungserhebung sein (dürfen)“ und dass „Fragebotenakti­onen über das sexuelle Verhalten der Schülerinnen und Schüler unzulässig (sind)“.

Die „Elterninformation“ für die Jahrgangsstufen 1-6 geschieht in den jährlichen Klassenelternversammlungen oder einem thematischen Elternabend, zu dem schriftlich eingeladen wird und bei dem „die vorgesehenen audiovisuellen Lehr- und Lernmittel vorgestellt und erläutert“ werden. Dann sollen die Erziehungsberechtigten Zeit finden, „mit ihren Kindern zuerst über Themen“ der SE zu sprechen; deshalb solle der entsprechende Unterricht „in der Grundschule und in den Jahrgangsstufen 5 und 6 in der Regel erst nach Ablauf von acht Wochen“ beginnen. Für höhere Klassen könne die Elterninformation in Klassenelternversammlungen oder durch Elternbrief erfolgen (3.4).

Im Abschnitt 4 „Prävention von sexueller Gewalt“ heißt es dann unter 4.2.1 „Persönlichkeitsstärkende Erziehungshaltung“: „Die Erziehung der Kinder liegt zuallererst in der Verantwortung der Eltern“ [aber offensichtlich meint die bayerische Regierung dabei nicht das vorran­gige Elternrecht, wie es dem Naturrecht und der Ordnung GOTTES entspricht, das auch die Entscheidung über das Ob und Wie einer schulischen SE beinhaltet, vgl. z.B. die „Charta der Familienrechte“ der Kath. Kirche von 1983!, sondern nur ein zeitliches ‚Zuallererst‘ – die Eltern sollen vorher mit den Kindern die Themen der Schule besprechen!].

 

11.2 Aus der Analyse von Birgit Kelle

Im Mai 2016 veröffentlichte Birgit Kelle („Frau 2000 plus.e.V.“) eine „vergleichende Analyse zu den Ent­würfen der neuen Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen“ (https:// demofueralle.files.wordpress.com/2016/05/richtlinienanalyse_birgit-kelle .pdf). Leider erliegt sie der Versuchung, die Genderlastigkeit der neuen Richtlinien durch ein Lob der vermeintlich „zurückhaltenden und christlichen“ bisherigen Richtlinien hervorzuheben (und behauptet z. B. auch, das „fächerübergreifende“ Prinzip sei neu, was nicht stimmt). Dabei reicht es, was Kelle an „Neuerungen“ herausstellt, z. B.:

Neu ist vor allem, dass die Schüler im Zuge ihrer Persönlichkeitsentwicklung Hilfe bekommen sollen, ihre ‚Gefühle differenziert wahrzunehmen und ihre geschlechtliche Identität sowie sexuelle Orientierung zu finden und anzunehmen‘. Für das Gelingen wird eine ‚wertschätzende Atmosphäre‘ beim Finden und Suchen derselben vorausgesetzt. Offenbar geht man inzwischen davon aus, dass Schüler neuerdings ohne Anleitung weder in der Lage sind ihre Gefühle differenziert selbst zu erkennen, noch ohne fremde Hilfe, ihre eigene sexuelle Identität und Orientierung zu finden. Diese muss also erst gesucht werden. Wie genau sexuelle Orientierung und sexuelle Identität unterschieden wird, wird nicht erklärt…“

„‚Partnerschaftliches Verhalten‘ und ‚Einstellungen, die zur Entwicklung einer gleichberechtigten und verantwortbaren Partnerschaft‘ führen, sollen gelehrt werden. Was genau ist eine ‚verantwortbare Partnerschaft‘? Und wann ist eine Partnerschaft nicht mehr verantwortbar? Haufenweise kommen immer mehr ausschweifende und in ihrer Definition nicht ganz klare Begriffe hinzu. So sollen auch ‚fragwürdige Rollenbilder‘ bzw. ‚Rollenvorbilder‘ deutlich gemacht und hinterfragt werden.“ Birgit Kelle weist darauf hin, dass eben gesellschaftlich hoch umstritten ist, welche Rollenvorbilder erstrebenswert sind oder nicht, und nennt als Beispiele die Hausfrau: „noch ein anerkanntes oder schon ein ‚fragwürdiges‘ Rollenvorbild für Mädchen?“ Hier liege viel in der Interpretation des Lehrers.

Kelle erwähnt dann die den Schülern zu vermittelnde „Schutzbedürftigkeit und Menschenwürde ungeborenen Lebens“ – gut klingend! -, die im Richtlinienentwurf verbunden ist mit dem Bildungsziel, dass „das sexuelle Selbstbestimmungsrecht Teil der Menschenrechte“ sei.

Dieser Slogan aber ist „ein markantes Codewort der Abtreibungsbefürworter, die seit Jahren versuchen, das Selbstbestimmungsrecht der Frau auf Abtreibung als Frauenrecht bzw. Menschenrecht international zu institutionalisieren… Möglicherweise sind es genau diese Sätze, warum sich beispielsweise Pro Familia in Presseberichten sehr zufrieden mit den neuen Richtlinien in Bayern zeigte.“

Neu ist auch, dass die Begrenzung des Umfangs des Unterrichts gefallen ist. In der aktuellen Fassung ist von 3-10 Unterrichtsstunden pro Klassenstufe die Rede, jetzt heißt es nur noch, der Umfang richtet sich nach den jeweiligen Lernzielen, der Situation in der Klasse und danach, dass auch der letzte Schüler die Chance bekommen soll, alle ‚Kompetenzen‘ zu erwerben, die für seine Jahrgangsstufe vorgesehen sind. Man hätte auch einfach sagen können: Macht solange ihr wollt und bis es der letzte begriffen hat... Der Themenkomplex Sexualität kann jederzeit in jedem Fach egal wie lan­ge behandelt werden.“

Birgit Kelle kritisiert weiter, dass der Themenkomplex „Geschlechterrolle und Identitätssuche“ komplett neu angefügt wurde. Man geht insgesamt offenbar davon aus, dass Kinder alleine und ohne Anleitung ihre Geschlechterrolle und Geschlechtsidentität nicht finden können… Das ist neu, bislang sollten Kinder ihre Persönlichkeit schulen, jetzt sind sie in der Schule auf Identitätssuche. Dafür sollen sie ‚medial inszenierte sexualisierte Bilder, Rollenbilder und Körpervorstellungen‘ (???) hinterfragen. Heißt konkret, sie müssen solche Darstellungen recherchieren, betrachten und diskutieren. Dabei sollen sie ‚unterschwellige sexuelle Botschaften in Bildern, Texten und Musik entlarven‘ und auch noch eigene selbstbewusste Vorstellungen von Körperlichkeit, Sexualität und Identität entwickeln. Das ist ein ganz schön großer Batzen Arbeit für zig Wochenstunden und mit Recherche in Musik, Deutsch, Bildlicher Darstellung, Medien. Was genau mit dem Wort ‚Körpervorstellungen’ gemeint ist, bleibt schwammig. Aber das ist es ja immer, wenn es um dieses Thema geht. Es stellt sich die Frage, welche sexuellen Botschaften Kinder selbst entlarven oder überhaupt entdecken würden, würde man ihnen es nicht haarklein erklären oder auch hineininterpretieren… Der Interpretations- und auch Suggestions-Spielraum gegenüber Kindern ist hier enorm und wieder hängt es massiv vom einzelnen Lehrer und seiner Meinung ab, was bei den Kindern ankommt.“

„Dann kommen in den Vorbemerkungen noch die ‚Vielfalt der Lebensformen‘ und die Themen Hetero-, Homo-, Bi-, Trans- und Intersexualität zum Zug. Diese sollen ‚vorurteilsfrei‘ von der Lehrkraft angesprochen werden. Wie die möglicherweise wertende Unterrichtung zu diesem Themen im katholischen Religionsunterricht zu einer ‚vorurteilsfreien‘ Vermittlung passen soll, wird nicht aufgelöst. Auch islamische oder jüdische Vorstellungen sind hier nicht neutral und auch nicht wertfrei…“

Noch eine Reihe von Aussagen der Richtlinien schaut Birgit Kelle näher an; sie lobt den Satz, dass die Erzie­hung „zuallererst in der Verantwortung der Eltern“ liegt, der aber auch bislang schon die konkrete Ohnmächtigkeit der Eltern gegenüber der Schule vertuschte. Sehr zurecht schreibt Kelle weiter: „‚Gefallen und Nichtgefallen‘ sollen den Kindern nicht vorgeschrieben werden, sie lernen, dass ein Nein ein Nein sein darf, außerdem sollen die Gefühle und Intuitionen von Kindern ernst genommen werden. Gut wäre, wenn dies auch in Bezug auf die Unterrichtsinhalte uneingeschränkt gilt, darüber existiert jedoch keine Aussage. Es stellt sich aber schon die Frage, wie man einerseits Intuition und Schamgefühl von Kindern respektiert und dies den Kindern auch als ihr Recht erklärt, andererseits nachweislich viele Kinder Sexualkunde als peinlich betrachten, allerdings hier nicht das gleiche Recht bekommen, eigenständig Nein oder Stopp zu sagen…“

 

11.3 Gegenaktionen

Eine uns nicht näher bekannte „Elternaktion Bayern“ hat – unterstützt auch von der Aktion „Demo für alle“ von Hedwig von Beverfoerde – gegen diese „Gender- und ‚sexuelle Vielfalt‘“-Sexualerziehung in Bayern mit dem Aufruf zu einer Petition bzw. E-Mails an Minister­präsident Seehofer und Kultusminister Spaenle reagiert und dabei eine Reihe von genderideologischen Formulierungen in der Neufassung der Richtlinien ablehnend angeführt. Wir halten das für eine sehr berechtigte Aktion (mit bislang 16.000 Unterschriften) – aber wir bedauern sehr, dass der Text der Petition die bisherige SE in Bayerns Schulen gutheißt („seine bewährten Richtlinien“!) und dabei alle Eltern, die in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten für ihre Kinder die SchulSE ablehnten, für unbedarft erklärt.

 

Ein Pressesprecher des Kultusministeriums wies die Kritik der Petition zurück. Die neuen Richtlinien seien zudem mit dem Landesschulbeirat abgestimmt, dem auch die „beiden großen Kirchen“ angehörten! [Dass da kein Einspruch kam, wundert uns nach den Erfahrungen von 40 Jahren nicht, da für die „deutsche Kirche“ die kirchlichen Aussagen etwa der Erklärung des Päpstl. Rates für die Familie von 1995 keiner Beachtung wert sind.]

 

Allerdings berichtet H. von Beverfoerde, dass auf einer offiziellen Fortbildung für bayerische Lehrer und Lehramtsstudenten in der Universität Erlangen im Februar 2016 alle führenden Köpfe der „modernen Sexualpädagogik“ wie Prof. Uwe Sielert, Prof. Elisabeth Tuider und Prof. Stefan Timmermanns als Referenten und Workshopleiter vertreten waren – eben jene, die das umstrittene Buch „Sexualpädagogik der Vielfalt“ mit all den unsagbaren Vorschlägen verfasst haben.

 

Der Vorsitzende der „Kirchlichen Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Bayern“, A. Späth, forderte eine Überarbeitung der neuen Richtlinien, etwa wenn den Schülern vermittelt werde, nicht nur Toleranz, sondern „Akzeptanz“ gegenüber sexuellen Orientierungen zu zeigen. (Vgl. kath.net 4.7.16.)

 

Demonstration in München

Für den 24. Juli (14 Uhr) lädt „Demo für alle“ nun zu einer „Weckruf-Demo“ in der Elisenstraße in München mit dem Thema „Stoppt Gender und ‚Sexualpädagogik der Vielfalt‘ in Bayerns Schulen!“

„Trotz dieses wachsenden Widerstandes sollen – wie jetzt von einer Presseagentur zu erfahren war – die neuen Sexualerziehungsrichtlinien in Kürze veröffentlicht und damit verbindlich werden. Dem widersprechen wir energisch“, so Hedwig von Beverfoerde. (Vgl. https:// demofueralle.wordpress.com/; 7. Juli 2016.)

 

„Es scheint mir sehr wichtig, daran zu erinnern, dass die ganzheitliche Erziehung der Kinder eine sehr strenge Pflicht und zugleich das erstrangige Recht der Eltern ist… ein wesentliches und unersetzliches Recht, das zu verteidigen sie aufgerufen sind; und niemand darf den Anspruch er­heben, es ihnen zu nehmen… Die Eltern haben das Recht, die Art der Ausbildung, die sie ihren Kindern gemäß ihren Überzeugungen geben wollen, frei zu wählen… Jeder andere Mitwirkende am Erziehungsprozess kann nur im Namen der Eltern, aufgrund ihrer Zustimmung und in einem gewissen Maße sogar in ihrem Auftrag tätig werden.“

Papst Franziskus, Amoris laetitia, 84

 

                                         

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