Erfahrungen mit
der Schulsexual„erziehung“
Aus: FMG-INFORMATION 114, August 2015
Wieder wollen wir erinnern an das Dokument des Päpstlichen Rates für die Familie vom 8.12.1995, das - in Übereinstimmung mit der Erziehungsenzyklika „Divini illius magistri“ von Papst Pius XI. und mit anderen Aussagen des kirchlichen Lehramtes - Leitlinien zur Geschlechtserziehung der Kinder und Jugendlichen vorlegt.
Die wesentlichen Aussagen:
◊ Die Geschlechtlichkeit ist eine von GOTT gegebene Anlage zur Weitergabe des Lebens und zum Ausdruck der liebenden Einheit der Eheleute. Infolge der erbsündlichen Belastung des Menschen muss sie mit Hilfe der Gnade und durch eigenes Mühen (Selbstbeherrschung) geordnet sein.
◊ Geschlechtserziehung im christlichen Sinn muss Erziehung zur Keuschheit sein. Dazu gehören Schamhaftigkeit und Opferbereitschaft. Sie muss also eine Haltungserziehung sein (ohne unnötige sexuelle Details).
◊ Sie muss ganz individuell geschehen, der einzigartigen Person des Kindes entsprechend, unter strikter Beachtung der Latenzphase in der Kindheit (bis zur Pubertät) als „Raum der Unschuld“.
◊ Darum: Geschlechtserziehung ist Aufgabe und Recht der Familie; die Eltern sind allein maßgebend, denn das Elternrecht hat nach der Schöpfungsordnung Vorrang.
◊ Wo - z. B. in der Schule - gegen das grundlegende Recht des Kindes, in der Keuschheit erzogen zu werden, verstoßen wird, muss sein Recht, einem solchen Unterricht fernzubleiben, ohne Diskriminierung respektiert werden.
Die Beispiele der folgenden Dokumentation zeigen den oft sehr schweren Kampf einzelner Eltern, ihre Kinder vor einer schulischen Sexual„erziehung“ (SE) zu bewahren, die ihrer christlichen Gewissensüberzeugung widerspricht. Ferner registrieren wir verschiedene Meldungen zu den aktuellen Entwicklungen.
1. Initiative geht von Lehrkraft aus
Baden-Württemberg, 8. Klasse, Realschule
Als die Mutter am Elternsprechtag mit der Lehrkraft über ihren Sohn sprach, machte sie diese selber darauf aufmerksam, dass ein „Projekttag“ mit einem Mitarbeiter der Aids-Hilfe bevorstehe, bei dem auch über Verhütung gesprochen werde. Die Lehrerin fragte, ob die Mutter wünsche, dass ihr Sohn während dieser Zeit in eine andere Klasse geht und dort Aufgaben zu bearbeiten hat. Die Mutter stimmte zu, freudig überrascht, dass die Lehrkraft von sich aus diese Möglichkeit vorschlug (in früheren Jahren war die SchulSE schon von den Eltern thematisiert worden). – Auch eine andere Mutter erreichte für ihre Tochter die Befreiung von diesem „Projekttag“.
2. „Mich hat der liebe GOTT so geschaffen!“
Hessen, 4. Klasse, Grundschule
Bei einem Gespräch der Mutter mit der Direktorin der Schule stellte ihr diese eine Befreiung ihres Buben von der SchulSE in Aussicht. Später machte sie einen Rückzieher – eine völlige Befreiung von den Inhalten der SE sei nicht möglich. Die Mutter verwies dabei auch auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 13.6. 2013, in der das „Recht von Eltern, ihre Kinder nach ihren moralischen, religiösen oder nicht religiösen Überzeugungen zu erziehen“ und „jede unangemessene und ihren religiösen… Überzeugungen zuwiderlaufende Einmischung… zurückzuweisen“, hervorgehoben wird (vgl. FMG-INFORMATION 109, S. 25f), was die Direktorin mit Interesse zur Kenntnis nahm. Als die SchulSE begann, war der Bub eine Stunde dabei (davon zeugt ein Arbeitsblatt: „Geschlechtsteile, Liebeskummer, gleichgeschlechtliche Liebe, Kuss, tiefes Gefühl, Verletzung, Gefühle-Liebe-Sexualität, Kinder bekommen…“). Die Mutter verhandelte nun mit der Lehrerin und erreichte, dass sie jedes Mal nach eigener Entscheidung ihren Buben aus dem SE-Unterricht herausnehmen könne – was sie tat (sie ging zu jeder angesetzten SE-Stunde in die Schule!). – An einer Stunde, in der es um die Charaktereigenschaften als Bub/Mädchen ging, nahm der Bub teil. Auf die zu bearbeitende Frage: „Ich freue mich, ein Junge zu sein, weil…“ schrieb er unkompliziert, er habe sich keine Gedanken gemacht, warum, denn: „Mich hat der liebe GOTT so geschaffen!“
Ihrem Sohn hatte die Mutter hinsichtlich der Sexualität erklärt, das sei etwas Heiliges, nicht wie Essen und Trinken; es gehöre nur in die Ehe. Wenn ein Kind komme, solle es doch Vater und Mutter haben und nicht, dass die Eltern sich wieder trennten. Der Bub ergänzte zustimmend, aus wacher Beobachtung: „Wie bei den Nachbarn, die sich getrennt haben!“
– Beim Elternabend war das Buch „Ben liebt Anna“ als Klassenlektüre vorgestellt worden. Die Mutter kündigte, nachdem sie sich informiert hatte, an, sie sei damit nicht einverstanden. Die Lehrerin machte daraufhin den Vorschlag, die Mutter könne selber ein Buch aussuchen, das sie mit ihrem Sohn bearbeiten könne.
[Zum Buch „Ben liebt Anna“ von P. Härtling: Es schildert als erstrebenswert die Beziehung eines Jungen und eines Mädchens der 4. Klasse, mit Küssen und schwüler Stimmung, bei einem Nacktbadeabenteuer mit engem Körperkontakt. Ein Vater, von Beruf Philologe und Linguist, beurteilte dieses Buch, vom christlich-moralischen Urteil abgesehen, auch sprachpädagogisch als „gänzlich ungeeignet“; die Sprache sei „nicht aufsatzfähig“ und auch nicht „gesprächsfähig“, zudem von Fäkaliensprache durchsetzt. Dieses offensichtlich bundesweit in vielen Grundschulen den Kindern aufoktroyierte „Kinderbuch“ übergeht und zerstört das natürliche Schamgefühl der Kinder, weckt erotische Emotionen, bietet aber keinerlei Rahmen sittlicher Normen, was massiv die „Zeit der Ruhe und Unbefangenheit“ vor der Pubertät verletzt (vgl. Dokument des Pp. Rates für die Familie!).]
3. Schockiert von Pro-Familia-Sexualberaterin
Bayern, Fördereinrichtung für geistig Behinderte
Den Eltern eines 16-Jährigen mit geistiger Behinderung wurde mitgeteilt, dass im Sachkundeunterricht das Thema „Sexualerziehung“ anstehe. In der Einladung zum Elternabend wird mitgeteilt, dass eine Sexualpädagogin von Pro Familia (spezialisiert auf „Sexualität und Behinderung“) dabei sein werde. Außerdem sollen die Eltern auf einem Fragebogen angeben, ob sie die SE „lieber selbst übernehmen“ oder einige Themenbereiche nicht im Unterricht behandelt bzw. ausdrücklich behandelt haben wollten. Von der Schule erhielten die Eltern neben den bayerischen SE-Richtlinien auch eine Medien- und Materialliste, auf der u.a. ein „Pro-Familia“-Aufklärungsfilm („Liebe und so Sachen – ein Liebesfilm, der aufklärt und Spaß macht“, Pro familia, Hessen, 2009), eine Reihe von Büchern („SE bei Jugendlichen mit körperlicher und geistiger Behinderung“, Cathrin Ehlers, Persen Verlag, Hamburg, 2014; „Julia und Peter entdecken ihre Lust“. Pro Familia, Hessen, 2012, u. a., einschließlich „Broschüren von pro Familia, durex, ritex“ [letztere sind Unternehmen, die z. T. weltweit Kondome usw. verkaufen und auf diese Weise auch in der Schule werben!]) sowie Modelle der Geschlechtsorgane, Hygieneprodukte und Kondome aufgeführt sind – offensichtlich zur Verwendung für den Unterricht!
Beim Elternabend wurde auch ein Pro-Familia-Prospekt ausgeteilt: „Weil es so viele Fragen zu Sex gibt, bieten wir dafür Fortbildungen an… Manchmal wollen Heimbewohner oder Schülerinnen etwas über Sex lernen. Manchmal müssen sogar die Lehrer und Betreuer etwas über Sex lernen…“ – „Wir finden, dass Liebe und Sex schön sind. Wir wollen, dass alle wissen, dass jeder ein Recht darauf hat… Und dass alle wissen, wie das geht.“
Die uns berichtenden Eltern (und nach ihrem Eindruck auch andere Eltern) waren schockiert davon, in welch brutaler Sprache ihnen die Pro-Familia-„Beraterin“ Dinge präsentierte, die sie als langverheiratete Eheleute als gemein und abstoßend empfanden: Und dies wird den jungen Menschen, noch dazu mit geistiger Behinderung und Empfindsamkeit, aufgedrängt! Dabei werden zudem die Würde der menschlichen Geschlechtlichkeit und der ihr innewohnende Intim- und Geheimnischarakter vollkommen zerstört.
Die Eltern drückten der Schule gegenüber ihr Unverständnis und ihre Ablehnung gegenüber dieser Art von Sexualaufklärung aus und beriefen sich darauf, diese Erziehung selber weiterhin durchzuführen. Darauf antwortete die Schule, dass der oben erwähnte Fragebogen kein Recht auf Befreiung bedeute, da die Inhalte Teil des offiziellen Lehrplans seien. Sie seien „als Schule verpflichtet, sicherzustellen, dass jeder Schüler im Lauf seiner Schulzeit alle Inhalte mitbekommen hat.“
Der Schüler solle „selbstbestimmt entscheiden, wenn er sich für manche Inhalte noch nicht bereit fühlt. Hier soll jeder Spaß an diesem Projekt haben…“
Die Eltern, gläubige, betende Menschen, ließen sich von dieser Absage nicht entmutigen und beantragten bei der Schule die Befreiung dieses Kindes von der SE. In ihrem Brief heißt es: „In großer Sorge um seine kindliche, reine Seele wenden wir uns als Christen an Sie… Die Art von Sexualkundeunterricht, die die Frau von Pro Famlia am vergangenen Elternabend darstellte, können wir als Christen so nicht verantworten. Wir möchten N. weiter in seinen Fragen, was Liebe und Sexualität betrifft, gefühlvoll und in Liebe begleiten. Wir möchten ihm das beantworten, was bei ihm gerade an Fragen ansteht. Unser verheirateter Sohn… brachte es auf den Punkt: ‚Mama, ich glaube nicht, dass N. in Zukunft kindlich und vergnügt mit seinen Freundinnen spielen kann. Er wird immer Sex im Hinterkopf haben und ist nicht mehr frei.‘ Was wir im Gefühl haben, hat er wunderbar in Worte gefasst. Deshalb bitten wir um Befreiung von N. vom Sexualkundeunterricht… Diesen Unterricht, der – wie die Lehrerinnen sagen – Spaß machen soll, müssen wir als Christen ablehnen. Für uns gehören Liebe, Treue und Sexualität zusammen. Es kann nicht getrennt gelehrt werden wie ein billiger Akt…“
Es folgte ein Gespräch mit den Lehrkräften und der Rektorin, die eine Befreiung erneut ablehnten. Der Jugendliche könne ja, auch wenn er sehr wenig sprechen kann, mit Hilfe einer Karte anzeigen, dass er nicht mehr mitmachen wolle. – Die Mutter kommentiert gegenüber dem FMG: „Für mich war das Gespräch sehr anstrengend. Bei den haarsträubenden Meinungen hat mein Herz geklopft… Wie weit sind wir hier in Deutschland gekommen? Werden wir und vor allem unsere Kinder Opfer einer fürchterlichen Manipulation? Wird wieder alles Böse in Gutes verpackt, so dass auch sehr intelligente Menschen nicht hellhörig werden?...“
Die Eltern wandten sich nun an den Hausarzt und erbaten ein ärztliches Attest, um es der Schule vorlegen zu können. Darin schreibt der langjährige Hausarzt des Jugendlichen, dass bei ihm – wegen „erheblicher geistiger Retardierung…“ – eine Teilnahme am Sexualkundeunterricht „sicherlich nicht sinnvoll“ sei. „Er würde die entsprechenden Inhalte nicht verstehen und unter Umständen würde der Unterricht verwirren oder in seelische Nöte bringen.“ Die Eltern bemühten sich nun auch noch darum, dass N. nicht in der Tagesstätte, wo er Therapien bekommt, mit SE-Inhalten konfrontiert wird.
4. Widerstand vieler Eltern
Baden-Württemberg, verschiedene Klassen
Eine Familie hat mehrere Kinder in der Schule; das Problem SchulSE stellt sich unterschiedlich dar. Bei einem Kind in der 6. Klasse Realschule hat die Mutter sich kundig gemacht, wann SE stattfindet, und lässt an diesem Tag ihr Kind zu Hause, ohne dass bislang Rückfragen gekommen wären.
In der 2. Klasse der Grundschule sprachen Polizeibeamte über sexuelle Belästigung und Kindesmissbrauch. Da die Mutter besorgt war, dass hier auch unnötige sexuelle Details besprochen werden, ließ sie ihr Kind nicht teilnehmen.
Beim Elternabend einer 4. Klasse Grundschule gab es von vielen deutschen und türkischen Eltern Widerstand gegen die vorgesehene SchulSE. Die Lehrerin reagierte darauf mit dem Vorschlag, dass die SE nachmittags und freiwillig sein solle. Gegenüber der uns berichtenden Mutter hatte sie schon in der Vorjahresklasse zugesagt, deren Kind nach Hause zu schicken. Da in diesem Jahr ihr Kind nie wegen SE heimgeschickt worden war und auch keine Elternmitteilung bezüglich eines Nachmittagsunterrichts kam, vermutet die Mutter, dass in diesem Schuljahr aufgrund des erheblichen Elternwiderstands nun gar keine SE stattfindet.
5. Kurzmitteilung
Hessen, 4. Klasse, Grundschule
Es war Sexualerziehung; die Mutter hat ihren Buben einen Tag ganz zuhause gelassen und am anderen Tag eine Stunde später zur Schule geschickt.
6. „Ich will diesen Mist nicht!“
Baden-Württemberg, 4. Klasse, Grundschule
Die Mutter machte sich kundig über das für die SchulSE vorgesehene Unterrichtsmaterial. Als sie den Lehrer auf verschiedene Inhalte aufliegender Unterrichtsfolien ansprach und deutliche Kritik äußerte, schien er sich dafür zu schämen und sagte, er mache es „nicht so“. Nach der ersten SE-Stunde kam der Bub nachhause und erklärte empört: „Ich will diesen Sch… nicht hören.“ Die Mutter bestärkte ihn: „Du musst nicht hingehen.“ Sie rief daraufhin den Lehrer an, der ihr zusagte, der Bub solle ein Buch mitnehmen und könne es während der SE-Stunden in einer anderen Klasse lesen. Als dann die nächste SE-Stunde anfing, stand er auf und sagte laut in die Klasse hinein: „Ich gehe raus! Ich will den Sch… nicht und werde ein Buch lesen.“ Der Lehrer ließ ihn gehen, während andere aus der Klasse riefen: „Wir wollen es auch nicht!“ Auch bei den folgenden SE-Stunden verließ der Junge die Klasse.
7. „Ich will nicht heiraten“
Baden-Württemberg, 2. Klasse, Grundschule
Die Mutter erfuhr erst durch die Reaktion ihrer Tochter, dass SchulSE stattgefunden hatte und der Geschlechtsakt behandelt worden war. Das Mädchen kommentierte nämlich: „Ich will einmal nicht heiraten, wo so etwas getan wird!“ Die empörte Mutter machte daraufhin der Lehrkraft den (berechtigen!) Vorwurf: „Sie haben in mein Recht eingegriffen!“
Da – wie dieser Fall zeigt – oft zu wenig Wissen bei den Eltern besteht, was in der Schule bezüglich SE abläuft, haben sich, so wurde uns berichtet, dort einige Mütter zu einem „Stammtisch“ zusammengetan, um Informationen zu teilen und weiterzugeben. Sie wollen sich gemeinsam bei der Grundschule einsetzen.
8. Kita-Skandal in Mainz: Sexuelle Übergriffe bei Kleinkindern kein Einzelfall? Und die Ursachen?
Mitte Juni wurde bekannt, dass es in einer Mainzer katholischen Kindertagesstätte über Monate hin unter den Kindern zu massiver Gewalt und sexuellen Übergriffen gekommen war. Es waren offenbar alle der 55 betreuten Drei- bis Sechsjährigen betroffen. Kinder wurden von anderen wiederholt und über einen längeren Zeitraum gedemütigt, erpresst, unter Androhung von Gewalt genötigt, z. B. ihre Geschlechtsteile zu zeigen oder Gegenstände in den Anus einführen zu lassen. Sieben pädagogische Mitarbeiter wurden vom Bistum Mainz fristlos entlassen, weil sie offenbar seit Monaten um die Vorgänge wussten, sie aber nicht abstellten, sondern vertuschten. Hinweise von Eltern etwa über Verletzungen ihrer Kinder im Genitalbereich hatte es schon vor 4-5 Monaten gegeben. – In der Presse dazu befragte Psychologen erklärten, solche Fälle seien „nicht so einzigartig“, „sexuelle Übergriffe gehören zum relativen Alltag in Kitas“; dass es sich hier um ein Gruppenphänomen handle, zeige aber, dass hier viele pädagogische Kontrollmechanismen versagt hätten. Ein Psychologe vermutete, ein solches „Gruppenphänomen“ gehe von zwei oder drei Kindern aus, offenbar habe es auch Täter-Opfer-Wechsel gegeben, und dass diese sich das nicht selber ausgedacht hätten, sondern negativen Einflüssen unterlagen – „sei es, dass Kinder pornografische Material gesehen und nachgeahmt haben, oder sei es, dass sie selbst Opfer von sexuellem Missbrauch waren“. Psychologen behaupteten in ihren Kommentaren aber auch, „klassische Doktorspiele“ seien ein „Teil der Persönlichkeitsentwicklung“, man könne sie vielleicht erzieherisch „thematisieren“, aber nicht moralisieren (vgl. SZ 12.6.2015, AZ Mainz 12.6.; 16..6.; 17.6.2015, DT 16.6.2015).
Man fragt sich, wie wahrhaftig das Entsetzen über diese sexuell-gewalttätigen Übergriffe von Kleinkindern auf Kleinkinder tatsächlich bei Behörden und in den Medien ist. Denn von derselben Seite wird ja die ideologische Sexualisierung schon der Kleinkinder in den Kindergärten und noch vermehrt bereits in der Grundschule vorangetrieben.
In der FMG-INFORMATION 105 (S. 5) hatten wir schon auf Materialien der „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ (BZgA) (die von all den Bundesregierungen über Jahrzehnte gefördert und mit Steuergeldern bezahlt wurde und wird) hingewiesen, z. B. eine sog. „Kindergartenbox“ mit verschiedenen Materialien, z. B. Spielkarten, Brettspiel, Grabbelsack, Bilderbuch „Mama bekommt ein Baby“ (mit Beschreibung des Geschlechtsverkehrs) usw. Das zugehörige „Handbuch für Erzieherinnen und Erzieher ‚Entdecken, schauen, fühlen!‘“ der BZgA beginnt mit der Maxime: „Sexualität ist ein grundsätzliches menschliches Bedürfnis und äußert sich von Geburt an“ (S. 3). Sexualaufklärung bedeute auch, „Kindern biologisch-medizinische Informationen der menschlichen Sexualität zu vermitteln“ (S. 5). Kinder verbrächten einen großen Teil des Tages im Kindergarten und „lernen ihren Körper im Kontakt mit sich und anderen kennen. Kindliche Sexualität erschöpft sich nicht in der Vermittlung von Wissen und Informationen, sondern schließt die Atmosphäre, den Körperkontakt (z. B. Toben, aber auch Streicheln und Massagen), die Gefühlswelt und die Sinneswahrnehmung mit ein.“ (S. 5). „Kindliche Sexualität“ zeichne sich „durch Spontaneität, Neugier und Ausprobieren aus. Doktorspiele, Vater-Mutter-Kind spielen, aber auch kindliche Formen der Selbstbefriedigung“ seien „Ausdrucksformen kindlicher Sexualität“ (S. 11.). Kinder bräuchten „diese Formen der Zuwendung, um zu überleben“. (S. 11) Denn „Sexualität als Lebensenergie verstanden“ begleite den Menschen „ein Leben lang von der Entstehung“ (schon im Mutterleib!) „bis ins hohe Alter" (S. 9f.). - Ist es so undenkbar, dass auch Kleinkinder dieses aufgrund ideologischer „Wissenschaftlichkeit“ im Kindergarten „Gelernte“ auch mit Druck und Erpressung Schwächerer „ausprobieren“? Wo bleibt nun bei der medialen Empörung die Einsicht?
Auch der Publizist Peter Helmes verwies im Zusammenhang mit dem Mainzer Kita-Skandal auf diese BZgA-„Kindergartenbox – Entdecken, Schauen, Fühlen“ und führt besonders zwei darin enthaltene ziemlich lebensnahe Stoffpuppen mit den Geschlechtsteilen an. Den Erziehern werde geraten, diese Geschlechtsteile die Kinder sehen zu lassen und die Puppen griffbereit in sog. Kuschelecken zu platzieren. Helmes erinnert daran, „dass es bereits (seit 1991) ein ähnliches ‚Aufklärungsbuch‘ gibt, in dem die kindlichen Akteure… Lisa und Jan heißen. Der Mitautor des Buches, Uwe Sielert, ist Professor für Gender und ‚Pädagogik der sexuellen Vielfalt‘, er berät seit vielen Jahren die BZgA. Die im Buch abgedruckten Bilder sind drastisch: Masturbierende und sich nackt an einem Baumstamm befriedigende… Mädchen und homosexuelle Handlungen von Jungen. Ein dazu passendes Kinderlied hat der Autor auch parat. Anfangszeile: ‚Spaß macht, dich im Ohr zu lecken‘…“ Und Helmes kommentiert: „So sieht’s aus in Genderland 2015. Soll niemand sagen, man habe es nicht kommen sehen. Die Gesellschaft wird seit Jahren von Grün/Rot auf Genderisierung und eine ‚sexuelle Früherziehung‘ vorbereitet. ‚Sex mit sechs‘ wird zur Selbstverständlichkeit, ebenso wie Sex mit allen und allem. Deshalb sind (unabhängig von den Vorfällen in Mainz) die aktuellen Pläne zur zwangsweisen Frühsexualisierung von Kindern ja so verwerflich. Kinder sollen hier mit Wissen konfrontiert werden, mit dem sie in ihrem Alter weder angemessen noch verantwortungsvoll umgehen können. Wen wundert’s, dass sich diese Queere Denken immer mehr verbreiten kann? Unsere Gesellschaft schützt die Kinder viel zu wenig…“ Helmes schließt seinen Kommentar: „Kindergärten bzw. Kitas sind kein Elternersatz. Kinder gehören in die Familie – sie gehören nicht dem Staat.“ (Vgl. http:// kultur-und-medien-online.blogspot.de 17.6.2015) [Nebenbei: Helmes, altgedienter CDU-Mann, müsste auch die eigene Partei in die Kritik einbeziehen, denn auch CDU und CSU treiben seit Jahrzehnten die SchulSE voran, tragen via Bundesregierung für die BZgA Verantwortung und laufen dem Gender-Mainstreaming nach! Und es ist nicht nur die Konfrontation mit nicht altersgemäßem „Wissen“, sondern auch die Störung der Latenzphase und Zerstörung des natürlichen Schamgefühls bzw. ihres Aufbaus und das brutale Unmöglichmachen der Entwicklung der Tugend der Keuschheit und des der menschlichen Würde entsprechenden Geheimnischarakters der Geschlechtlichkeit.]
9. BZgA-„Erlebnis-Ausstellung ‚Große Freiheit‘“ auf Deutschland-Tour
Aus einem Zeitungsartikel: „Auf dem Göppinger Marktplatz findet ab 27. April bis 2. Mai die Mobilausstellung ‚liebe.lust.leben‘ statt, in der über Spaß am Sex und Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten informiert wird.“ Es sei die 3. Station der „diesjährigen Deutschlandtour“, konzipiert von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Köln, initiiert vom Gesundheitsamt Göppingen… In einem großen Zelt und 6 Überseecontainern könne man sich „in 50 interaktiven Stationen, die zum Mitmachen einladen, informieren“. Die BZgA zeige „(fast) alles über sicheren Sex“. „Für Schulklassen und Gruppen werden speziell Führungen angeboten“. Weiter wird für ein Theaterstück „LiebesLeben“ von Jutta Schubert und Horst Emrich, aufgeführt „in der Love lounge“ auf dem Göppinger Marktplatz, geworben. – Kommentar überflüssig! (Vgl. Neue Württembergische Zeitung 25.4.2015)
10. Sachsen
Etwas widersprüchliche Meldungen kamen aus Sachsen. Die Landtagsfraktion der Linken forderte eine „Modernisierung“ des SE-Unterrichts in Richtung „Vielförmigkeit sexuellen Lebens“ und „Pluralisierung der Lebensstile“. Ganz gendergemäß hieß es in dem Antrag, die geschlechtliche Identität könne sich je nach Lebenslage ändern; sie könne mit dem bei der Geburt „zugewiesenen“ Geschlecht übereinstimmen, müsse es jedoch nicht. Der Dresdener Landtag (59 Sitze CDU, 27 Sitze Linke, 18 Sitze SPD, 14 Sitze AfD, 8 Sitze Grüne; CDU-SPD-Koalition) lehnte dann mehrheitlich den Antrag der Linken ab. Der Vorsitzende des Schulausschusses der CDU-Fraktion, Patrick Schreiber, kritisierte, es sei nicht Aufgabe der Linken, Schülern, Eltern und Lehrern vorzuschreiben, wie die SE von Kindern an Sachsens Schulen zu erfolgen habe. Zwar sei die Vermittlung von Akzeptanz und Toleranz für unterschiedliche Lebensmodelle wichtig, doch solle nicht die Geschlechterteilung in Mann und Frau infrage gestellt werden. Schreiber nannte es auch „Recht und Pflicht der Eltern“, über die Erziehung ihrer Kinder zu entscheiden. Sexualität gehöre zuallererst in die Intim- und Privatsphäre (vgl. kath.net 24.5.; 12.6.2015).
Wenig später aber war zu lesen, dass die sächsische Landesregierung doch – bis zum Jahresende – „Neuerungen“ für den Sexualkundeunterricht festlegen wolle. Die Kultusministerin Kurth erklärte, die Schule müsste mehr Rücksicht nehmen auf Jugendliche, die „sich gleichgeschlechtlich orientieren“ oder die sich nicht zu einem Geschlecht bekennen wollten. [Also war die Ablehnung des Antrags der Linken mehr parteipolitisch orientiert; Elternrecht und Privatsphäre doch nicht so wichtig?]
Kirchliche Kritik vom Leiter der bischöflichen Schulabteilung, Lenssen, richtete sich allerdings offenbar nur darauf, dass diese Änderung „unter Zeitdruck“ durchgeführt werde; er plädierte für einen „Dialogprozess“, um einen Konsens zu erzielen (vgl. DT 16.6.2015).
11. Kranker Junge zwangsweise zur SE gebracht
Die Härte, mit der insbesondere in Nordrhein-Westfalen gegen Eltern (und Kinder) vorgegangen wird, die sich der Schulideologie nicht unterwerfen, hat schon mehrfach Aufsehen erregt. Im Juni berichtete „SchuzH e.V.“ einen neuen Fall aus den Familien, die zu den Evangeliumschristen-Baptisten gehören: „Am 22. Juni um ca. 7.30 Uhr wurde der 10-jährige kranke Artur P. von den Mitarbeitern des Ordnungsamtes der Stadt Wuppertal von zu Haus abgeholt und der schulischen SE zwangszugeführt.“ Die Klassenlehrerin hatte schon einige Zeit vorher die Durchführung der SE in den drei Wochen vor den Ferien angekündigt und alle Versuche der Eltern für eine Befreiung ihres Sohnes abgewiesen. Sie kündigte sogar an, die SE gerade für diesen Schüler durchführen zu wollen, „da die anderen Kinder das alles schon wüssten, er „dagegen unzureichend aufgeklärt sei und im Notfall nicht wissen würde, was man tun solle, um die Entstehung eines Kindes zu verhüten“. [Man beachte: die Schüler sind 10 Jahre alt!] Die Eltern, die entsprechend der biblisch-christlichen Haltung die Überzeugung vertreten, „dass Ausleben der Sexualität nur für die Ehe bestimmt ist“ und anderseits auch jedes „ungeplante“ Menschenleben zu schützen sei, sahen sich gezwungen, ihr Kind während der Zeit der SE vom Unterricht fernzuhalten. Weil die Lehrkräfte nicht bereit waren, den konkreten Stundenplan mitzuteilen, besuchte der Junge zwei Wochen die Schule nicht. In der Nacht zum 22. Juni zeigten sich bei dem Jungen Anzeichen einer Magen-Darm-Grippe, so dass die Mutter mit ihm am Montagmorgen den Arzt aufsuchen wollte. Dazu kam es nicht, weil bereits um 7.30 Uhr zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes Einlass forderten. Der erkennbar kranke Anblick des verängstigten Jungen (mit Spuren des Erbrechens) beeindruckte wenigstens einen der Beamten nicht. Dem Kind wurde nicht einmal gestattet, sich umzuziehen, sondern es wurde weinend und sich wehrend zum Fahrzeug gebracht und zur Schule transportiert. Die Schulleiterin gab dem hinterher fahrenden Vater keine Möglichkeit zur Schilderung des Sachverhalts, sondern erteilte ihm Hausverbot, das sie mithilfe der Polizei durchsetzte.
Die der elterlichen Überzeugung entgegengesetzte SchulSE wurde als höherrangig gesehen als die Gesundheit des Schülers!
Im September 2014 war ein anderer Fall bekannt geworden. Eine Mutter von 11 Kindern, von denen das jüngste noch in der Stillzeit war, sollte polizeilich in Beugehaft genommen werden, um die Zahlung eines Bußgeldes zu erzwingen. Dieses war verhängt worden, weil diese Eltern ihren 12-jährigen Sohn – auf dessen Drängen hin – vor Eingriffen in seine Intimsphäre durch die Erziehung „zur sexuellen Vielfalt“ durch Nichtteilnahme am SE-Unterricht schützten. Lehrer, Schulleitung, Staatsanwälte und Richter waren zu diesem Schutz nicht bereit. Die Mutter war nicht bereit, ein Bußgeld zu zahlen dafür, dass sie ihrer Elternverantwortung und der Fürsorge für ihren Sohn entsprechend gehandelt hatte. (Rechtlich liegt die Erzwingungshaft im Übrigen im Ermessen der Behörden, sie soll sogar unterbleiben, wenn die Eintreibung des Bußgeldes auf diese Weise nicht erzielt werden kann.) – Ende März 2015 wurde dann gemeldet, dass die Mutter sich nun zur Erzwingungshaft – die offenbar wegen des Stillens des Kleinkindes aufgeschoben wurde – einzufinden habe (vgl. SchuzH-Info 9.9.2014; 24.3.2015).
In verwandten Fällen (Homeschooling) war Eltern schon das Sorgerecht entzogen worden. Im November 2014 hat allerdings das Bundesverfassungsrecht (wie schon vorher) in einem Fall eine Gerichtsentscheidung über die Sorgerechtsentziehung aufgehoben. Die Verfassungsrichter betonten das Elternrecht und sagten, „dass der Staat seine eigenen Vorstellungen von einer gelungenen Kindererziehung nicht an die Stelle der elterlichen Vorstellungen stellen darf“. Ein Kind dürfe den Eltern nur weggenommen werden, wenn deren Fehlverhalten massiv sei und wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl des Kindes nachhaltig gefährdet sei. Eltern müssten ihre Erziehung nicht positiv unter Beweis stellen. Vielmehr müsse für einen Kindesentzug ein gravierend schädigendes Erziehungsversagen vorliegen (vgl. kultur-und-medien-online.blogspot 2.12.2014).
12. Verband katholischer deutscher Lehrerinnen gegen Gender-Ideologie
Die VkdL-Bundesversammlung wandte sich in Fulda im Juni 2015 gegen die „Gender-Ideologie“. Sie ziele auf eine Negierung des biologischen Geschlechts von Mann und Frau, auf eine Abschaffung der traditionellen Ehe, auf totale sexuelle Freizügigkeit, auf eine Aufhebung der Elternrechte und eine „Pädagogik der Verunsicherung“. In der in Fulda verabschiedeten Erklärung heißt es, das christliche Menschenbild, das von einer Ganzheitlichkeit des Menschen ausgehe und eine Wertschätzung von Mann und Frau in ihren Unterschieden fordere, stehe dem „destruktiven Gender-Menschenbild“ diametral gegenüber (vgl. kath.net 21.6.2015).
13. Positionspapier der „Katholischen Elternschaft Deutschlands“
Die authentische kirchliche Lehre zur Sexualerziehung, wie sie etwa in der Erklärung des Päpstlichen Rates für die Familie von 1995 („Menschliche Sexualität – Wahrheit und Bedeutung“, siehe Vorspann) aufgezeigt ist, war unseres Wissens für die Kath. Elternschaft Deutschlands KED nicht Maßstab. Allerdings wurde nun in einem Positionspapier gegen „jede Form der Funktionalisierung, Instrumentalisierung, Ideologisierung und Indoktrination“ Stellung bezogen. Es heißt da, die „Lebenswirklichkeit“ junger Menschen solle in die SE einbezogen werden. „So schädlich wie Tabuisierung von Sexualität ist, so problematisch ist deren Überbetonung“. Entscheidend sei, dass sexuelle Beziehungen von Gefühlen der Liebe, Geborgenheit und Zärtlichkeit getragen würden. Aufgabe bei der Erziehung zu verantworteter Sexualität ist es nach Ansicht der KED nicht, eine bestimmte Moral vorzuschreiben. GOTTES Weisungen hält man offensichtlich für belanglos. Als „Ausdruck des christlichen Selbstverständnisses“ wird (einzig?) die Achtung gegenüber den Menschen, die ihre Sexualität in anderen Formen leben, betont (vgl. DT/KNA 30.10.2014). Wo ist die Achtung gegenüber Menschen, die für sich und ihre Kinder die Sexualität in Treue zur Weisung GOTTES leben wollen???
14. Eine bittere, enttäuschende Meldung:
„Woelki: Sexualaufklärung ab der Grundschule“
„Die Tagespost“ brachte am 6.6.2015 unter diesem Titel einen Kurzbericht, beruhend auf einer KNA-Meldung: dass für den Kölner Kardinal Sexualaufklärung „eine wichtige schulische Aufgabe“ sei, die bereits in der Grundschule beginnen müsse, usw.
Tatsächlich gab der Erzbischof von Köln dem sog. „Bildungsportal“, einem Internetportal des Schulministeriums von Nordrhein-Westfalen, ein Interview, in dem er nach Religionsunterricht und Kardinälinnen, Flüchtlingen, islamischem Religionsunterricht, „Kirche der Armen“ und Vordringen „radikaler (!) evangelikaler Gruppen“ gefragt wurde.
Die hier interessierenden Fragen:
„Sie gelten als reformorientierter modern denkender Kardinal, der dennoch die reine Lehre der katholischen Kirche vertritt. Ministerin Löhrmann hat soeben die Schirmherrschaft für das Projekt ‚Schule ohne Homophobie – Schule der Vielfalt‘ übernommen. Kirche sollte nicht diskriminieren, sondern offen sein für alle Menschen – also auch für Lesben und Schwule. Stimmen Sie dem zu?“
Und die Antwort Woelkis: „Voll und ganz. Genau so steht es auch im Katechismus.“
Das „voll und ganz“ weckt nun den Eindruck, dass Woelki das Schlagwortdenken von „Homophobie“ und „Vielfalt“ bedenkenlos bejaht, und dass die Kirche „für Lesben und Schwule“ offen sein müsse. So steht‘s aber gerade nicht im Katechismus! „Schwul“ und „lesbisch“, Bezeichnungen, die bis vor kurzem ordinären Klang hatten, heute aber hoffähig gemacht wurden als Bezeichnungen für Männer bzw. Frauen, die ihr Hingezogensein zu Menschen des gleichen Geschlechts ausleben.
Der Katechismus nun aber sagt: „Gestützt auf die Heilige Schrift, die sie als schlimme Abirrung bezeichnet, hat die kirchliche Überlieferung stets erklärt, dass die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind… Sie sind in keinem Fall zu billigen…“ In der Tat wird dann zurecht gewarnt, Menschen mit „tiefsitzenden homosexuellen Tendenzen“ (die „objektiv ungeordnet“ sind), „in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen“; man solle ihnen „mit Achtung, Mitgefühl und Takt begegnen“. Weiter heißt es: „Auch diese Menschen sind berufen, in ihrem Leben den Willen GOTTES zu erfüllen“, nämlich: „Homosexuelle Menschen sind zur Keuschheit gerufen“, und es werden Hilfen dazu angeführt (vgl. KKK 2357, 2358, 2359).
Hier wird nicht dem Schwul- und Lesbisch-Sein „voll und ganz“ zugestimmt, sondern Gnade und Kreuz, Keuschheit und Ruf zu christlicher Vollkommenheit verkündet.
Also ein erstes, bedauerliches Aufspringen auf den Gender-Zug, jedes „falsches“ Wort scheuend, das den Erzbischof angreifbar machen würde seitens der Vorkämpfer der LGBT-Ideologie! Schade, hier wurde versäumt, Zeugnis abzulegen und helfende Gnade anzubieten.
Die nächste Frage: „In Niedersachsen und Baden-Württemberg gibt es Streit um das Thema ‚sexuelle Vielfalt‘ im Unterricht. Eltern wehren sich gegen Aufklärungsunterricht. Wie bewerten Sie diese Debatten?“
Was würde man nun von einem katholischen Hirten erwarten? Dass er die Eltern, die sich für die Erziehung ihrer Kinder von GOTT als Erste beauftragt und vor GOTT verantwortlich wissen, in Schutz nimmt und stützt. Dass er wenigstens die Kernaussagen der vatikanischen „Charta der Familienrechte“ und der authentischen Lehre bezüglich der Sexualerziehung (Enzyklika Divini illius magistri, Erklärung des Päpstlichen Rates für die Familie von 1995) kennt und anführt – vom Recht auf Keuschheit und individuelle Erziehung mit Schutz der Intimsphäre und des Schamgefühls, vom vorrangigen Elternrecht, von der „Zeit der Unschuld“ vor der Pubertät, die von unnötigen sexuellen Inhalten freizuhalten ist, von einer Sexualerziehung, die nicht Verhütungspropaganda und sexuelle Bedarfsweckung ist… Nicht zuletzt gehört zum „ganzheitlichen Menschenbild“ der Bibel auch die Tatsache der Erbsünde!
Im Interview nichts von all dem! Kardinal Woelki fällt den Eltern erbarmungslos in den Rücken.
Seine Antwort auf die Interviewfrage:
„Der Aufklärungsunterricht ist eine wichtige schulische Aufgabe von der Primarstufe an.“
Konträr zu dem, was die Kirche ausdrücklich z. B. unter dem hl. Johannes Paul II. verkündet hat!
Zwar geht seine Antwort weiter:
„In vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Eltern sollen die Lehrerinnen und Lehrer wesentliche Inhalte auf einem jeweils altersgerechten Niveau vermitteln. Dabei ist es mir wichtig, dass Sexualerziehung den ganzen Menschen in den Blick nimmt und nicht auf eine einzelne menschliche Dimension reduziert. Als Kirche haben wir hier Wichtiges anzubieten, das zu einem gelingenden Leben beiträgt. Unsere Schulabteilung hat hier z. B. eine Arbeitshilfe für die Sexualerziehung an Grundschulen herausgebracht, der dieses ganzheitliche Menschenbild und die kostbare Mehrdimensionalität des Menschen zugrunde liegt.“
Kardinal Woelki malt da ein rosa Kuschelbild von der „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ und von „altersgerechtem Niveau“. Was aber, wenn die Lehrer eben nicht so sind? Wenn sie sich an die Unterrichtsmaterialien und Lehrpläne halten und den Zehnjährigen unbedingt Geschlechtsverkehr und Verhütung aufdrängen, damit sie „im Notfall die Entstehung eines Kindes verhüten“ können (siehe oben Nr. 11)? Wenn sie mit Modellen der Geschlechtsteile üben lassen und die oben genannten BZgA-Materialien einsetzen? Und wenn sie auf Elternnot und Elternkritik antworten: Der Kardinal hat ja gesagt, dass Aufklärungsunterricht eine wichtige schulische Aufgabe ist!
Wir sind enttäuscht, entsetzt, ratlos über solch leichtfertige Worte des Kölner Erzbischofs!
Zur „Arbeitshilfe“ der Kölner Schulabteilung, auf die er rühmend hinweist, haben wir in der FMG-INFORMATION 111 S. 3 schon ein wenig Stellung genommen. Daraus ein paar Absätze:
„Den ganzen Menschen sehen – Eine Sexualerziehung der Achtsamkeit“ Zu einer „Arbeitshilfe“ für Grundschulen, herausgegeben vom Erzbistum Köln
a) Die „Arbeitshilfe“ gibt vor (S.41-42), dass die Schüler sexuelle Ausdrücke der Familien-, Umgangs- und Fachsprache auf Kärtchen schreiben, dann in Gruppenarbeit sortieren und schließlich gemeinsam an der Tafel notieren. D.h., dass also auch die vulgären und gemeinen Worte von den Kindern mehrfach gebraucht und schließlich groß an der Tafel gelesen werden. Es soll der Versuch sein, die Verwendung vulgärer Ausdrücke zu verhindern. Doch ein Vater schreibt zurecht: „Ein Junge, der vulgäre Ausdrücke von sich gibt, tut dies nicht, weil ihm die Kenntnis des korrekten Fachausdrucks fehlt, so dass wir ein solches Verhalten durch diese Maßnahme unterbinden könnten. Er wird sich auch bei Kenntnis des Fachvokabulars in ähnlichen Situationen wieder ‚ordinär‘ verhalten, sei es weil er aufgestautem Ärger Luft machen möchte oder es irgendwie ‚cool‘ findet. Gleichzeitig aber wird durch diese Maßnahme zahlreichen Kindern, die die vulgäre Umgangssprache nicht kennen (solche gibt es auch!) diese erst beigebracht, was reichlich absurd ist! Ein ernstes persönliches Gespräch unter vier Augen zwischen Lehrkraft und dem vulgären Schüler wäre in solchen Situationen die angemessenere Maßnahme und sicherlich auch wesentlich effektiver.“ - In der Arbeitshilfe aufzufordern, „dass es nicht angemessen ist, die Begriffe der Umgangssprache zu benutzen“, wird wertlos durch die intensive Beschäftigung damit.
b) S. 20 der Mappe gibt es eine detaillierte Beschreibung des Geschlechtsverkehrs – für Grundschüler im Alter von 6-11 Jahren (und auch später) vollkommen unangemessen; sie belastet sie in den sog. „Jahren der Unschuld“ (5. Lebensjahr bis Beginn der Pubertät, vgl. Erklärung des Pp. Rat für die Familie) mit unnötigen sexuellen Informationen.
c) S. 20 werden die Kinder auch, mit großer Begeisterung, an verfrühte sexuelle Kontakte herangeführt („…ein besonderes Liebhaben, das Geschlechtsverkehr genannt wird…, ein körperlicher Ausdruck des besonderen Liebhabens…, ein aufregendes und besonders schönes Gefühl für beide…, intensives Glücksgefühl…“ „Leider meinen manche Menschen, dass allein Geschlechtsverkehr Liebhaben bedeutet…, zum Liebhaben gehören (aber) alle Dinge, die ihr gelernt habt, zusammen…“ und „wenn Du bereit bist, das Liebhaben zu lernen, dann kannst Du wirklich glücklich und geborgen mit einem anderen Menschen zusammenleben.“) Anschließend wird versucht, die Folgen davon durch Unterweisung in Verhütungsmethoden abzuwenden (S. 41: „Im Kontext der in diesem Kapitel thematisierten Regelblutung entwickeln sich möglicherweise Anfragen zur Empfängnisregelung. Auch wenn dies sicherlich zu einem späteren Zeitpunkt ein wichtiger Teilbereich der Sexualerziehung sein wird, können bereits im Grundschulalter Möglichkeiten einer natürlichen Empfängnisregelung erläutert werden…“). Dabei muss man sich doch klar sein, dass dies nicht wirklich erfolgversprechend ist zur Vermeidung von Frühschwangerschaften, sondern einzig und allein eine Sexuallehre, die die menschliche Sexualität wieder in den richtigen Rahmen stellt, d. h. sie im Sinne der kirchlichen Lehre wieder konsequent als Ausdruck wirklicher Liebe vorstellt mit allen dazugehörenden Aspekten, wie Verbindlichkeit, Dauerhaftigkeit, Treue, Hingabe und Aufopferungsbereitschaft, wie sie ja wohl im Falle irgendwelcher Teenagerfreundschaften kaum gegeben sind.“
Der Familienvater, der diese „Arbeitshilfe“ prüfte, erinnert sich nicht, dass ein einziges Mal der Begriff kirchliche/sakramentale Ehe auftaucht, obwohl nur diese die Beziehungsform ist, in der Aspekte wie Dauerhaftigkeit, Verbindlichkeit, Hingabe, Aufopferungsbereitschaft, Treue und GOTTES helfendes Eingreifen für ein gelingendes Beziehungsleben durch Seine im Sakrament gespendete Gnade vereint sind – Aspekte, die unerlässlich sind, will man die menschliche Sexualität in den richtigen Rahmen stellen und sie in dem von GOTT gedachten Sinne leben. Auch kann man in der Mappe nichts vom Wert der Keuschheit, der zeitweiligen Enthaltsamkeit und der Selbstbeherrschung lesen. Warum fehlen all diese Elemente? (Nochmals: Abgesehen von der grundsätzlichen Problematik, dass die vorher genannten Inhalte der „Arbeitshilfe“ nicht 6-11-Jährigen im Kollektiv der Klasse zugemutet werden dürfen!)
Man wird zugeben, dass eine solche kirchliche „Arbeitshilfe“ versucht, sich von einer ganz auf sexuelle Lustbefriedigung und Gender-Indoktrinierung ausgerichteten SchulSE abzusetzen, aber dennoch werden hier die Grundpositionen der kirchlichen Sexualpädagogik nicht beachtet.
15. „Demo für alle“
Über die „Demos für alle“ in Stuttgart gegen den sog. Bildungsplan der grün-roten Landesregierung Baden-Württembergs im vergangenen Jahr hatten wir schon kurz berichtet (vgl. FMG-Information 113 S. 8). Bei den Einladungen dazu waren schon Details des Umerziehungsprogramms bekanntgemacht worden, das alle Bürger Baden-Württembergs erfassen soll – über die Pläne für Kitas und Schule hinaus. Als bundesweites Vorreiterprojekt für sexuelle Offenheit und Vielfalt ist demnach geplant: ◊ gemeinsames Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare, ◊ Einführung einer „dritten Elternschaft“, ◊ Legalisierung von Leihmutterschaft; ◊ Kürzung oder Streichung von Zuschüssen für Hochschulen mit angeblich „veraltetem Menschenbild“; ◊ Streichung von Unterstützung oder Auftragserteilung an Institutionen, die „diskriminieren (z. B. Kirchen)“, ◊ Sanktionen für „transphobe“ und „homophobe Medieninhalte, ◊ LSBTTIQ-Quote in SWR, ZDF, Rundfunkrat, anderen Gremien ◊ Zulassung anderer Geschlechtsangaben im Personalausweis, ◊ verpflichtende Schulung für Landespersonal usw., ◊ kritische Betrachtung des Dudens, ◊ Diversity-Beauftragte für LSBTTIQ in Kommunen usw.
Am 21.März fand dann in Stuttgart eine „Demo für alle“ statt, an der mehr als 2.400 Menschen teilnahmen und friedlich für Ehe und Familie und gegen Gender-Ideologie und Sexualisierung der Kinder demonstrierten. (Vgl. DT 21.3.2015, kath.net 16.3.2015, Berichte der „Initiative Familienschutz www. familien-schutz.de u.a.)
Zu einer weiteren „Demo für alle“ kamen dann am 21. Juni in Stuttgart über 4.600 Menschen, darunter viele Familien und junge Menschen. 200-300 Gegendemonstranten aus dem linken Lager versuchten zu stören und wurden von den Polizeikräften (mehrere Hundertschaften) in Zaum gehalten. Laut Polizeiberichten kam es zu Platzverweisen und Beschlagnahmen von Vermummungsmaterial, Einhandmesser und Pfefferspray sowie 16 Strafanzeigen wegen Körperverletzung usw. (In Medien wurden darüber teilweise gravierende Falschmeldungen verbreitet, die den Eindruck erweckten, dass sich zwei aggressive Gruppen gegenübergestanden hätten und dass es auch von Seiten der „Demo für alle“-Teilnehmer zu Übergriffen gekommen wäre. Eine neue Plattform „https:// fairemedien.de“ hat diese Fehlmeldungen der dpa detailliert dokumentiert und protestiert.)
Bei der Kundgebung am 21. Juni wurden Grußworte der CDU-Bundestagsabgeordneten Dörflinger und Bareiß und des Stuttgarter Weihbischofs Thomas M. Renz („Gender-Theorie wissenschaftlich höchst umstritten“) verlesen. Unter mehreren Redebeiträgen war auch das beeindruckende Statement von zwei jungen Studentinnen („Eine Gehirnwäsche, wie der Bildungsplan sie von uns fordert, werden wir niemals akzeptieren!“)
Am 11. Oktober 2015* soll wieder eine Demonstration in Stuttgart stattfinden. (Vgl. DT 18.6.; 23.6.2015, www. familien-schutz.de, kath.net 22.6.; 23.6.; 10.7.2015 u.a.) - *In der Druckausgabe von INFO 114 steht irrtümlich "September".
16. Rom: Gewaltige Demonstration für die Familie und gegen Gender-Ideologie und Homo-„Ehe“
Am Samstag, 20. Juni, versammelten sich am Platz vor dem Lateranpalast – traditioneller Aufmarschplatz der italienischen Linken am 1. Mai – zur Verteidigung der Familie. Nach der KNA-Meldung waren es Hundertausende, „katholisches.info“ sprach von 1 Million Italiener. Die Öffentlichkeit, vor allem die regierende Linke, wurde überrascht, was sich auch in der Berichterstattung der italienischen Presse darüber niederschlug: „Ein wirklich beeindruckender Anblick, jenseits jeder Erwartung“ (La Stampa). „Verteidigen wir unsere Kinder“ war das Motto dieser Massenkundgebung für die Ehe und gegen die Einführung der Gender-Ideologie an den Schulen und Kindergärten durch die Linksregierung. Das Organisationskomitee der Kundgebung, auch „Family Day“ genannt, hatte sich erst 18 Tage vorher an die Öffentlichkeit gewandt, um auf einen Gesetzentwurf zu reagieren, der Homo-„Ehen“ der Ehe gleichstellen will. Die Demonstranten, darunter viele Familien und Jugendliche, waren aus ganz Italien angereist. Auf T-Shirts und Transparenten standen Slogans wie „Die Kinder zuerst“ und „Keine Familie ohne Mama und Papa“. Zu den Initiatoren gehörten zahlreiche katholische Organisationen wie der „Neokatechumenale Weg“, die Gemeinschaft „Commune e Liberazione“, die „Bewegung für das Leben“ u.a. Der Erzbischof von Ferrara, Luigi Negri, gehörte zu den wenigen Bischöfen, die öffentlich zur Teilnahme aufgerufen hatten. Das Bistum Rom erklärte in einem Brief an seine Religionslehrer, es gehöre nicht zu den Veranstaltern, empfehle jedoch die Teilnahme. Der Päpstliche Familienrat bekundete Medienberichten zufolge ebenfalls seine Zustimmung zu dem Protest. - Im September soll eine weitere Kundgebung stattfinden. (Vgl. kath.net 20.6.15; katholisches.info 22.6., 6.7.2015.)
Auch in Wien fand am 20.6. ein „Marsch für die Familie“ statt, an dem einige Hundert Menschen teilnahmen (vgl. DT 23.6.2015, katholisches.info 23.6.2015).