Erfahrungen mit der Schulsexual„erziehung“

  

Aus: FMG-INFORMATION 113, März 2015

 

„Die Gläubigen (müssen) auch in unserer Zeit, ja heute noch mehr als früher, zu jenen Mitteln greifen, welche die Kirche schon immer empfohlen hat, um ein keusches Leben zu führen:

Zucht der Sinne und des Geistes, Wachsamkeit und Klugheit, um die Gelegenheiten zur Sünde zu meiden, Wahrung des Schamgefühls, Maß im Genuss, gesunde Ablenkungen, eifriges Gebet und häufiger Empfang der Sakramente der Buße und der Eucharistie. Vor allem die Jugend soll die Verehrung der unbefleckt empfangenen GOTTESmutter eifrig pflegen und sich ein Beispiel nehmen am Leben der Heiligen und anderer, besonders junger Glaubensbrüder, die sich durch keusche Reinheit ausgezeichnet haben. Vor allem sollen alle die Tugend der Keuschheit und ihren strahlenden Glanz hochschätzen. Sie erhöht die Würde des Menschen und macht ihn fähig zu wahrer, hochherziger, selbstloser Liebe, die den anderen achtet.“ Diese Wegweisung steht in der „Erklärung der Kongregation für die Glaubenslehre zu einigen Fragen der Sexualethik“ (29. 12. 1975). Wie sehr widerspricht die sogenannte Sexual„erziehung“ der Schule dieser - aus der 2000-jährigen authentischen Glaubens- und Morallehre der Kirche und aus der bewährten Pädagogik der Heiligen erwachsenen - christlichen Grundhaltung!

Diese Rubrik unserer Zeitschrift dokumentiert den oft mühsamen Kampf einzelner Eltern, ihre Kinder vor einer schulischen Sexual„erziehung“ (SE) zu bewahren, die ihrer christlichen Gewissensüberzeugung widerspricht, und berichtet von der Realität der SchulSE und den aktuellen Entwicklungen.

 

1. „Aufgewühlt“

Bayern, 6. Klasse, Gymnasium

Eine Mutter, die in ihrer eigenen Schulzeit schon SchulSE erlebte („Ich hab es gar nicht gut gefunden!“), versuchte von der Schule eine Befreiung ihres Kindes zu erlangen, das schon in einer früheren Klasse SE hatte und davon sehr „aufgewühlt“ war. Die Schule lehnte ab. Die Mutter wandte sich an den für ihren Regierungsbezirk zuständigen Ministerialbeauftragten, der auf den vorgeschriebenen Lehrplan verwies und ebenfalls die Befreiung ablehnte. Allerdings empfand die Mutter bei ihm eine gewisse Hilflosigkeit. Auf die Themen Schamhaftigkeit und Enthaltsamkeit angesprochen, stimmte er der Mutter zu, zog sich aber auf den Standpunkt zurück: „Heute leben die Leute anders“. Da die Mutter auf diesem Weg nichts erreichte, wird sie ihr Kind bei der – wahrscheinlich gegen Schuljahresende – anstehenden SchulSE „aus Gesundheitsgründen“ zu Hause lassen.

 

2. Nicht ausgefüllt

Baden-Württemberg, 3. Klasse, Grundschule

Die Mutter ermutigte ihren Sohn, der selber eine Beschäftigung mit sexuellen Themen in der Schule nicht wollte: „Wenn SchulSE kommt, kannst du rausgehen.“ Als in der Klasse Arbeitsblätter zur SE ausgegeben wurden, verließ der Junge zwar nicht die Klasse, weigerte sich aber, das Arbeitsblatt zu bearbeiten und gab es unausgefüllt zurück. Der Lehrer akzeptierte dies problemlos. (Die Familie hat mit all ihren Kindern an der Stuttgarter „Demonstration für alle“ teilgenommen; sie vertraut auch auf die Macht des Gebets.)

 

3. Fehlgriff in Caritas-Kindergarten

Baden-Württemberg, Kindergarten

Eine Mutter berichtete, dass ihr Kind, das den örtlichen Caritas-Kindergarten besuchte, erzählte, es wisse nun, wie „es funktioniert“ mit den Babys. Es stellte sich heraus, dass eine der Erzieherinnen ein Baby erwartete und dass das Kindergartenkind eine Bemerkung dazu gemacht hatte. Statt darauf mit einem behutsamen, kurzen Satz zu antworten, holte die Erzieherin eines der leider gängigen detaillierten Aufklärungsbücher herbei und schaute es mit dem Kind an; danach legte sie es sogar in die Kinderspielecke, damit es allen zur Verfügung stand. Sie verletzte damit die natürliche Unbefangenheit des Kindes und zwang ihm biologisch-sexuelle Details auf, wobei sie zugleich das Elternrecht missachtete. Für einen Kindergarten in kirchlicher Trägerschaft ist dies ein umso gravierenderer Verstoß gegen die kirchliche Moral und Pädagogik. - Nach diesem Vorfall wollte die entsetzte Mutter mit der Erzieherin sprechen, traf sie aber nicht mehr an. Sie wandte sich an den Leiter des Kindergartens, der auf Kritik der Mutter nicht einging und eine Sozialarbeiterin einschaltete. Die Mutter zieht daraus die Folgerung, sie wolle nie mehr ein Kind in fremde Institutionen geben.

 

4. Sex und Ehe haben nichts miteinander zu tun?

Baden-Württemberg, 4. Klasse, Grundschule

Von einer Lehrkraft wurde den Grundschülern in der Sexualaufklärung mitgeteilt: „Ihr lernt jetzt, wann ihr geschlechtsreif seid. Dann könnt ihr tun, was ihr wollt. – Mit Hochzeit hat das nichts zu tun!“ Die Mutter war über die aus dieser Äußerung erkennbare Einstellung der Lehrkraft empört, aber mit einer Reaktion noch unsicher. Dann wurde ein Aufklärungstheater „Mein Körper gehört mir“, auf drei Tage verteilt, aufgeführt und im Unterricht besprochen. Die Mutter hielt daraufhin ihr Kind „aus gesundheitlichen Gründen“ von den weiteren Stunden fern.

„Gesundheitliche Gründe“: Das umfasst auch die geistig-seelische Verfassung des Kindes, das unter dieser Überfrachtung mit sexuellen Inhalten litt und auch äußerte, es sei von „schlechten Gedanken tyrannisiert“ worden.

 

5. Anmaßende Haltung eines Schulleiters

6. Klasse, Gymnasium (Länderangabe weggelassen)

Auf mündliche und schriftliche Bemühungen einer Mutter um die Befreiung ihres Kindes von der SchulSE („aus Glaubens- und Gewissensgründen melde ich mein Tochter von der SchulSE ab. Zudem befürchte ich seelische Störungen bei meiner Tochter…“) reagierte der Schulleiter mit strikter Ablehnung: „…Der Schulbesuch hat unabhängig davon zu erfolgen, ob die Eltern mit den Unterrichtseinheiten einverstanden sind oder nicht, und es bedarf keiner Zustimmung durch die Erziehungsberechtigten… Ich weise Sie darauf hin, dass ein unentschuldigtes Fernbleiben Ihrer Tochter zur Folge haben könnte, dass ich die Angelegenheit dem Ordnungsamt zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens melde.“ Der Mutter gelang es, mit ärztlichen Bescheinigungen ihr Kind von den SE-Stunden fernzuhalten.

 

„Die Familie hat unmittelbar vom Schöpfer den Auftrag und daher das Recht, ihre Nachkommenschaft zu erziehen – ein unveräußerliches Recht, weil unzertrennlich verbunden mit der strengen Verpflichtung. Es geht jedwedem Recht der Volksgemeinschaft und des Staates voraus, und darum ist es keiner Macht auf Erden erlaubt, es zu verletzen.“ 

Papst Pius XI., Enzyklika Divini illius magistri, 1929

 

„Weil sie ihren Kindern das Leben geschenkt haben, besitzen die Eltern das ursprüngliche, erste und un­veräußerliche Recht, sie zu erziehen; darum müssen sie als die ersten und vorrangigen Erzieher ihrer Kinder anerkannt werden.“

„Charta der Familienrechte“ 1983

(vgl. Vatikanum II, Gravissimum educationis, Nr. 6)

 

6. Befreiung als Frucht von Einsatz und Gebet

Baden-Württemberg, verschiedene Klassen

Eine Mutter: „Wir wollen nur mitteilen, dass nach vierjährigem unermüdlichem ‚Kampf‘ von drei Familien endlich der Durchbruch gelungen ist. Unsere Kinder (in verschiedenen Jahrgangsstufen) können nun stundenweise vom Sexualunterricht befreit werden. Das ist ein kleines Wunder, denn der Rektor war sehr uneinsichtig. Wir hoffen nun natürlich, dass Eltern, die bisher ‚niedergebügelt‘ wurden, nun auf diese Präzedenzfälle Bezug nehmen und dies für ihre Kinder auch einfordern. Das Schöne ist, dass dieser Durchbruch einen ‚Schneeballeffekt‘ haben könnte. Das wäre schön. Zu verdanken haben wir das in erster Linie der Fürsprache der GOTTESmutter. Danke auch für Ihr Gebet!“

 

7. pro familia

„Pro-Familia“-Veranstaltungen waren für zwei Tage angesagt; die Eltern wandten sich an den FMG mit der Frage, ob sie dies für ihre Tochter dulden müssten. Wir er­mutigten sie zum Widerstand. Ein brieflicher Vorstoß bei der Schule war erfolgreich; der Tochter wurde zugesagt, die betreffenden Unterrichtsstunden in einer anderen Klasse zu verbringen.

 

8. Lehrer prüft Film vor Vorführung nicht

Baden-Württemberg, 8. Klasse, Kath. Gymnasium

Im Unterricht sollte ein Film mit sexuellen Inhalten vorgeführt werden. Die Mutter erhob beim Lehrer dagegen Einspruch; er versprach einen alternativen Film (der aber noch schlimmer war). Die Mutter brachte daraufhin gegenüber dem Lehrer ihr Unverständnis zum Ausdruck. Der Lehrer entschuldigte sich nun schriftlich gegenüber der Mutter und auch vor der ganzen Klasse für diesen Missgriff; er finde den Film selber nicht gut. In einem anschließend geführten Gespräch mit dem Schulleiter erreichte die Mutter die Zusicherung, dass im folgenden Schuljahr keine Filme mit sexuellem Inhalt vorgeführt würden.

 

9. Religionsunterricht: Ist das alles?

Hessen, 10. Klasse, Gesamtschule

Ein Arbeitsblatt zum Religionsunterricht fordert auf, in Gruppenarbeit zum Stichwort „Let’s talk about sex“ eine Passage aus dem Jugendroman „Ein Schritt zu viel“ und eine Aussage von Erzbischof Zollitsch zu bearbeiten. Im Romanabschnitt geht es um eine 16-Jährige, die „seit ihrer ersten sexuellen Erfahrung, die für sie deutlich einen Schritt zu weit ging“, traumatisiert ist. Der Text beschreibt körperliche Berührungen des Mädchens durch einen anderen Jungen, die es letztlich abwehrt. Er tut das in aufreizender Weise, die zugleich solche Berührungen als selbstverständlich und „normal“ erscheinen lässt.

Das Zitat des Vorsitzenden der Dt. Bischofskonferenz, spricht davon, Sexualität solle „menschlich gelebt“ wer­den, „verantwortlich“, „in Ehe und Familie verwirklicht“, nicht als „Genussmittel, losgelöst von Liebe“. Doch geht der Text nicht über vage Formulierungen hinaus wie „man müsse mit Jugendlichen ganz neu über Sexualität sprechen“. Die Verkündigung des Gebotes GOTTES als verbindliche Weisung, die das Heil des Menschen betrifft, fehlt auf diesem Arbeitsblatt für den Religionsunterricht! – Die Mutter beschwerte sich bei der Religionslehrerin, die aber von ihrer Linie nicht abgehen wollte.

 

10. Widerstand mehrerer Eltern bringt Erfolg

4. Klasse, Grundschule (Länderangabe aus Vorsicht weggelassen)

Da sehr viele Eltern einer Klasse, darunter auch türkische Eltern, auf die Ankündigung der SchulSE im neuen Schuljahr ablehnend reagierten, erklärte die Lehrkraft, die SE solle freiwillig (!) nachmittags stattfinden.

 

11. Befreiung

Baden-Württemberg, 3. Klasse, Grundschule

Eine Mutter berichtete uns, dass die von ihr gewünschte Befreiung ihres Kindes von den SchulSE-Stunden problemlos gewährt wurde.

 

12. Mutig

Bayern, 8. Klasse, Mittelschule

Bei der Vertretung eines Kollegen in einer anderen Klasse war eine Lehrkraft mit der Situation konfrontiert, dass im Zug des Sexualkundeunterrichts jemand von der Caritas sowie ein Aidskranker eingeladen waren. Letzterer „outete“ sich, dass er homosexuell lebe. Die Lehrkraft meldete sich zu Wort, um zum homosexuellen Verhalten eine Wertung aus christlicher Sicht einfließen zu lassen. Sie ließ sich dabei leiten vom Bezug der bayerischen SE-Richtlinien auf Art. 135 der Bayerischen Verfassung, wo festgeschrieben ist, dass in den Volksschulen „nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse unterrichtet und erzogen“ wird.

 

13. Mode

Beim Elternabend gab der Schulrektor einer großen Realschule seine Anweisung bekannt, dass die Schülerinnen nicht in Minirock und Top (ärmelloses Oberteil in der Damenmode) zur Schule kommen dürfen. Die anwe­senden Eltern akzeptierten diese Vorschrift widerspruchslos (auch Mütter, die selber manchmal so bekleidet sind).

 

„Wenn Christinnen eine Ahnung hätten von Versuchung und Fall, die sie bei anderen durch ihre Klei­dung verschulden, sie würden erschrecken vor ihrer Verantwortung! Seht Ihr nicht, dass es eine Grenze gibt, die von keinem Einfall der Mode überschritten werden darf, weil sonst die Mode zum Verderben für die eigene Seele und für die der anderen wird?"

Pius XII.

 

„Das Üben von Schamhaftigkeit und Zurückhaltung in Wort, Tat und Kleidung ist sehr wichtig, um ein der Entfaltung der Keuschheit angemessenes Klima zu schaffen.“

Päpstlicher Rat für die Familie, „Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung" 1995, 56

 

14. Nicht von Unverständnis verunsichern lassen

Aus der Mitteilung einer Mutter: „Bei einem Gespräch mit einer Lehrerin bezüglich der SchulSE wurde ich von ihr erstaunt angeschaut. Sie ließ mich merken, dass ich ‚hinterm Mond‘ lebe. Besonders erschüttert mich auch, dass selbst eine 80-jährige Ordensschwester den Scheinargumenten der SchulSE-Befürworter erlegen ist. Sie verteidigte die sexuelle Aufklärung wegen der Teen­ager-Schwangerschaften und wegen Kindesmissbrauch.“

 

15. Beharrliche Mutter erringt wenigstens Teilerfolg

4. Klasse, Grundschule, Rheinland-Pfalz

Eine Mutter strebte die Befreiung ihres Kindes von der SchulSE an. Die Lehrerin wäre dazu bereit gewesen, doch die Direktorin verweigerte eine Befreiung. Sie bot der Mutter nur an, an den Unterrichtsstunden teilnehmen zu dürfen, was deren Bedenken nicht ausräumte. Noch dazu wird in der Klasse das üble Material der „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ (BzgA) verwen­det. Die SE sollte sich über vier Wochen hinziehen. – Die Mutter wendete sich an den zuständigen Referenten der „Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion“ (ADD), Schulaufsichtsbezirk Koblenz. [„ADD“ in Rheinland-Pfalz ist vergleichbar mit den Regierungspräsidien in anderen Bundesländern.] Sie informierte ihn auch über die verwendeten Materialien der BzgA, die er nach seiner Aussage nicht kannte und auch nicht für gut befand. Daraufhin teilte die Schuldirektorin der Mutter mit, ihr Kind dürfe in eine andere Klasse ausweichen, wenn in der SchulSE der Geschlechtsakt behandelt und wenn BzgA-Material verwendet werde.

 

16. Entwicklungen in einzelnen Bundesländern

16.1 Nordrhein-Westfalen

Nach einer Meldung der „Tagespost“ vom 18.12.2014 hatte die CDU-Opposition von NRW von der rot-grünen Landesregierung Aufklärung über die Formen und Inhalte der Sexualpädagogik an den NRW-Schulen verlangt und darüber, in welchem Umfang schulfremde Experten und Organisationen im Unterricht sexuelle Aufklärung betrieben, sowie über umstrittene Materialien. Als Beispiel wird u.a. der „Kondomführerschein“ genannt, den die Landesarbeitsgemeinschaft Jungenarbeit mit einem Theorie- und Praxistest für den Schulunterricht anbietet. In der Kritik stehen auch die im Unterricht eingesetzten Bücher „Sexualpädagogik weiter denken“ und „Sozialpädagogik der Vielfalt“. – Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) zog sich in der Antwort auf die üblichen Leerformeln zurück: Die Lehrkräfte seien „zu besonderer Toleranz und Rücksicht gegenüber verschiedenen Wertvorstellungen verpflichtet“. Die Lehrer wählten Unterrichtsmaterialien zwar „eigenverantwortlich und verantwortungsbewusst“ aus. Die Eltern seien aber von der Schule rechtzeitig über Ziele, Inhalt, Methoden und Medien der SE zu informieren. SE sei „zu allererst“ Teil des natürlichen und verfassungsmäßig verankerten Erziehungsrechts der Eltern, die schulische SE erfolge ergänzend. Über die außerschulischen Einrichtungen, mit denen die Schulen dabei kooperierten, lägen dem Minis­terium keine Angaben vor. Elternbeschwerden seien nicht bekannt (vgl. DT 18.12.2014).

 

16.2 Hamburg

Eine Meldung vom November 2014: Die Hamburger Schulbehörde zieht, wie der NDR berichtet, das Handbuch „Sexualpädagogik der Vielfalt“ zurück. Man reagiert auf Kritik von CDU-Politikern und sogenannten „konservativen“ Publizisten. Sie hatten z. B. hinterfragt, ob 14-Jährige im Schulunterricht mit Themen wie Oralsex, Vaginalkugeln, Herrentangas und Lederpeitschen konfrontiert werden sollten. Das Lehrbuch steht auf der Lite­raturliste des Hamburger Lehrerinstituts; diese Liste wurde nach Angaben des Hamburger Senats aus dem Internet genommen und werde überarbeitet (zum Buch „Sexualpädagogik der Vielfalt“ von Elisabeth Tuider u.a. von der Uni siehe FMG-INFORMATION 112 S. 10f.).

Unter anderem hatte der Spiegel-Redakteur Jan Fleischhauer in seiner Kolumne starke allgemeine Kritik an den gegenwärtigen Entwicklungen der SchulSE geäußert: „Für mich war neu, wie früh man in Deutschland mit der Einführung in das weite Reich der Sexualität beginnt… Ich ging bislang davon aus, dass Kinder im Aufklärungsunterricht vor allem etwas über Verhütungsmittel lernen, um ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass offenbar auch die Einübung in Sexualtechniken, die selbst vielen Erwachsenen fremd sind, zum Unterrichtsstoff gehört…“ (vgl. Spiegel online 28.10.14).

[Kommentar: Hier wird deutlich, dass Fleischhauer und manch andere gut formulierende Kritiker der heutigen genderisierten schrankenlosen schulischen Sexualisierung die SchulSE, die sich seit über 40 Jahren ständig verschräfte, als harmlos einschätzten und also nicht von einer Schamhaftigkeit und Keuschheit wertschätzenden (christlichen) Sicht ausgingen, dass sie heute aber doch entsetzt sind.

Reaktionen auf öffentliche Kritik wie hier durch die Hamburger Schulbehörde sind leider nur ein minimaler Rückzug, der einzelne auffällige Elemente, die Protest herausfordern, reduziert. Doch die familienfeindliche, schamzer­störende, permissive Grundlinie der sich seit über vier Jahrzehnten beständig steigernden Sexual„pädagogik“ wird damit keineswegs verändert.]

In Hamburg gab es am 24. Januar 2015 eine Demonstration von „Besorgte Eltern“ gegen den „Sexualkundezwang an Grundschulen“ mit insgesamt etwa 150 Teilnehmern. Schon in der Anfangsphase umstellten zahlreiche Gegendemonstranten die sich friedlich versammelnden Demonstranten und mussten durch eine Polizeikette geschützt werden. Die Zahl der Gegendemonstranten wuchs dann laut Polizeibericht auf ca. 600 an. „Sie bewarfen die die Versammlungsteilnehmer massiv mit Eiern, Schneebällen, Pyrotechnik und Plastikflaschen mit gefrorenem Wasser“, zwei Demonstranten hängten ein Transparent „Homophobie“ auf. Ein Versammlungsteilnehmer wurde durch einen Eier-Wurf im Gesicht verletzt. Auch Polizeibeamte wurden mit Flaschen beworfen. Als sich die Demonstranten von „Besorgte Eltern“ zum Aufzug in Bewegung setzten, begleiteten sie etwa 750 Gegendemonstranten. Diese waren ein Teil einer zu diesem Zeitpunkt schon beendeten Ge­genveranstaltung des Aktionsbündnisses „Vielfalt statt Einfalt“, das von Grünen und Linkspolitikern unterstützt wurde (nach Polizeiangaben bis zu 1000 Teilnehmer). „Nach Widerstandshandlungen in der Aufzugspitze kam es zu einem Schlagstockeinsatz. Ein 15jähriges Mädchen erlitt durch den Bewurf mit einer Fernbedienung eine Kopfplatzwunde…“ heißt es im Polizeibericht… „Es waren knapp 200 Polizeibeamte im Einsatz“. - Die CDU stellte später Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Störung der Demonstration von „Besorgte Eltern“, da es, „auch wenn man die Ziele einer Demonstration für abwegig und falsch hält“, nicht üblich werden dürfe, demokratische Demonstrationen als Ausdruck von Grundrechten durch Gewalt und Störung zu unterbinden (vgl. kultur-und-medien-online 28.1.15, kath.net 27.1.15).

Hinweis: Diese Initiative – „www. besorgte-eltern.net“ – informiert auf ihrer Internetseite über Demonstrationen im vergangenen Jahr in Köln, Frankfurt, Augsburg, Dresden und am 24.1.2015 in Hamburg.

[Es ist erfreulich, wenn an vielen Orten Bürger gegen die sexuelle Indoktrination der jungen Menschen aktiv werden und für das in der Verfassung formulierte Recht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen, gekämpft wird.

Wir bedauern, dass hier (wie ja auch bei manch anderen kritischen Stimmen) nur „gegen Frühsexualisierung in Kitas, Kindergärten und Schulen“ Stellung genommen oder das Stoppen des Sexualkundezwangs „an Grund­schulen“ gefordert wird. Das suggeriert, dass die Sexualisierung der Elf-, Zwölfjährigen und Älterer in Ordnung sei.

Festzuhalten ist, dass „Besorgte Eltern“ sich laut der Formulierung auf dem Flyer „politisch unabhängig und neutral, auch in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht“ bezeichnet und dies von allen Unterstützern unbedingt respektiert haben will. Auf der Homepage von „besorgte-eltern.net“ ist unter der Aufzählung von „gelaufenen Demos“ eine „Compact Konferenz“ im November aufgeführt, die gegen die „kriegerische Eskalation der NATO-Politik“ gerichtet ist. Das macht stutzig hinsichtlich der behaupteten Unabhängigkeit und Neutralität, doch können wir es ohne nähere Kenntnis nicht bewerten. – Angegebene neue Termine von Demonstrationen sind: „28.03.15 München, 18.04.15 Kassel, 16.05.15 Augs­burg, 30.05.15 Münster, 13.06.15 Hamburg usw.]

 

16.3 Schleswig-Holstein:

Die Landesregierung aus SPD, Grünen und Südschleswigscher Wählerverband hatte Anfang 2014 die Einführung von „Miteinander stärken, Homophobie und Diskriminierung bekämpfen“ in die Grundschulen beschlossen. In den bislang ausgearbeiteten Unterrichtsmaterialien, z. B. „Methodenschatz ‚Echte Vielfalt unter dem Regenbogen‘“ werden die Grundschulkinder mit Leihmutterschaft, Geschlechterumwandlung, Polygamie usw. tief verunsichert und moralisch indoktriniert, während die klassische Familie nur als Randerscheinung vorkommt. In einem Diktattest für die 3. Klasse heißt es: „Hin und wieder gibt es einen Papa und eine Mama…“, „Meine Mama Loris kommt aus Dänemark und hat dort Samenzellen von einem netten Mann bekommen. Dann bin ich in ihrem Bauch aufgewachsen. In Deutschland hat mich dann meine Mama Dani adoptiert.“ Und an anderer Stelle: „Zusätzlich zu meinen Eltern gibt es in meiner Familie noch Robin und Noa. Robin ist die Liebste meines Papas und Noa ist die beste Freundin meiner Mama.“ Obgleich Leihmutterschaft, die das Kind zur Ware macht, in Deutschland verboten ist, wird sie im Diktattest Neunjährigen als normal und gut eingetrichtert; Gleiches gilt für Polygamie. Insgesamt wird der werbende Eindruck erweckt, eine „Regenbogenfamilie“ sei die Regel: eine klare Diskriminierung der großen Mehrheit von Familien. Die Materialien wurden im Auftrag des Lesben- und Schwulenverbandes vom „Petze-Institut für Gewaltprävention“ erarbeitet. Auf der „Jahreskonferenz zum Aktionsplan Echte Vielfalt“ am 10.11.2014 im Kieler Landtag in Anwesenheit der Landessozialministerin Alheit (SPD) war man der Auffassung, das Material ließe sich so im Unterricht verwenden, doch soll es auf Proteste hin überarbeitet werden und im Frühjahr 2015 starten. Zudem wird ein „Regenbogen-Medienschatz“ für Kitas erwogen! (Quelle: Mitteilung von www. familien-schutz.de, 23.01.2015, kultur-und-medien-online 28.1.2015).

 

16.4 Niedersachsen

Die rot-grüne Landesregierung trieb ihre Pläne, „Homo-, Bi-, Trans- und Intersexualität“ an Schulen verbindlich zu thematisieren, voran. Im September wurde der Gesetzesantrag im Kulturausschuss beraten; die CDU hatte da­mals Kritik geäußert: Kinder und Jugendliche dürften nicht überfordert werden. Auf keinen Fall könne es sein, „dass beispielsweise Schwule und Lesben in den Klassen allein gegenüber den Kindern auftreten“, forderte die Schulexpertin der CDU-Fraktion, Bertholdes-Sandrock, die sich dadurch den Zorn von Homosexuellengruppen zuzog. Sie verteidigte sich, sie bestehe nur auf den gültigen Schulregeln für externe Gäste, etwa von Parteien oder der Bundeswehr (vgl. kath.net 13.10.14). Nachdem der Kulturausschuss den Antrag diskussionslos mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP angenommen hatte, war der Landtag damit befasst: Schulbücher sollten nur noch zugelassen werden, wenn sie die „Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten berücksichtigen und angemessen behandeln und abbilden“. Schulen sollten zur Zusammenarbeit mit Homo-Lobby-Gruppen wie der Schwul-lesbischen Initiative SchLAu Niedersachsen verpflichtet werden (vgl. DT 6.11.14).

Die Schüler Union Niedersachsen sprach sich gegen die geplante Umstrukturierung der Lehrpläne zugunsten einer „ominösen sexuellen Vielfalt in Schulen“ aus, die vor allem einer „Übersexualisierung und Perversion“ des Unterrichts die Tür öffne. „Laut der rot-grünen Logik wären selbst Mathebücher, in denen Textaufgaben mit einem ‚normalen heterosexuellen‘ Paar und Kindern auftauchten, ohne irgendwelche Aufgaben mit homo- oder bisexuellen Eltern eine offene Diskriminierung“, so äußerte der Landesvorsitzende der Schüler Union, Lösser. Grundschüler bereits mit verschiedensten sexuellen Orientierungen zu konfrontieren, würde die Kinder überfordern und verwirren. Außerdem könnten einige der ange­strebten Projekte durchaus zu sexuellen Übergriffen führen. Es sollten ja externe Organisationen in den Schulen tätig werden, die ihre Programme ohne Aufsicht durch die Lehrkräfte durchziehen könnten, einschließlich der Präsentation verschiedenster „Streicheleinheiten“.

Eine ganze Reihe von Organisationen und Persönlichkeiten lud gegen die Regierungspläne zu einer „DEMO FÜR ALLE“ am 22. November nach Hannover ein. In der Presse war dann von „ultrakonservativen Demonstranten“, die den Entschließungsantrag von SPD und Grünen für „Teufelswerk“ hielten, die Rede. 250 bis 300 Teilnehmern hatte eine Gegendemonstration „Vielfalt statt Einfalt“. immerhin wird erwähnt, das „ein Großteil der Regenbogenfraktion“ anschließend die „Demo für alle“ zu stören suchten mit „Haut ab“-Rufen oder Versen wie „Eure Kinder werden so wie wir“ und Schlimmerem bis zu blasphemischen Sprüchen. Die Stadtverwaltung Hannover hatte Dutzende von Regenbogenflaggen hissen lassen, deren Personaldezernent beschimpfte die Eltern als „Dumpfbacken“ und überbrachte in diesem Sinn Grüße seines SPD-Oberbürgermeisters Schostok. Aufgerufen zu dieser Gegendemonstration hatten Schwulen- und Lesbenverbände sowie SPD, Grüne, FDP und Linke (vgl. HAZ 24.11.14, familien-schutz.de 27.11.14. kath.net 22.12.14, Informationen aus Kirche und Welt Jan. 2015).

Nach dem Bericht der „Tagespost“ (25.11.14) waren es 1200 Teilnehmer der friedlichen Demonstration des Aktionsbündnisses „Ehe und Familie vor – stoppt Gender-Ideologie und Sexualisierung unserer Kinder“, die trotz der Störungsversuche zum niedersächsischen Landtag zogen.

Am 15. Dezember beschloss dann die Mehrheit des Landtags von Niedersachsen (SPD, Grüne, FDP) in „einem mehr als durchsichtigen Hauruck-Verfahren“ (so Hedwig Beverfoerde von „Familien-Schutz.de“), wiederum ohne Anhörung von Experten oder Beschäftigung mit teils sehr kritischen Stellungnahmen verschiedener Verbände, den rot-grünen Antrag. Ein alternativer Entschließungsantrag der CDU wurde abgelehnt. Während der Landtagssitzung hatten sich in der Nähe 40 Personen zu einer Mahnwache versammelt (vgl. familien-schutz.de 16.12.14).

Der Publizist Alexander Kissler schrieb am 16.12.2014 (www. cicero.de/salon/aufklaerung-niedersaechsischen-schulen-sex-ist-die-neue-algebra/58633) unter anderem: „Ist es nicht herrlich emanzipatorisch, wenn auch an niedersächsischen Grundschulen nun endlich ‚Homo-, Bi-, Trans- und Intersexualität (…) verbindlich thematisiert werden‘ müssen? So steht es im gestern von den Regierungsparteien SPD und Grüne und der Oppositionspartei FDP im Hannoveraner Landtag durchgewunkenen Entschließungsantrag 17/2348. In ‚allen Fächern‘ und ‚allen Klassenstufen‘ muss nun die ‚Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten und gleichgeschlechtlicher Lebensweisen‘ angemessen behandelt und abgebildet werden. Der frisch eingeschulte Fünfjährige kann sich freuen… Ein schönes Subventionsprogramm für die Schulbuchindustrie ist den Roten und Grünen und Gelben da gelungen… Wer künftig um ‚Genehmigung von Schulbüchern‘ ersucht, der muss nämlich nachweisen können, dass die ‚Vielfalt sexueller Identitäten‘ in ihnen berücksichtigt wird... So wäre am Ende allen geholfen. Neue Texte, neue Bücher, neue Lehrer, neue Kommissionen und neue Kurse, neue Gremien und neue Zensoren werden Niedersachsen in eine blühende pädagogische Provinz verwandeln… Und leider hat niemand die Sechs- und Sieben- und Elf- und Zwölfjährigen gefragt…“

 

16.5 Hessen

In diesem Bundesland, wo die CDU zusammen mit der Partei Bündnis 90/Die Grünen seit Januar 2014 die Re­gierung bildet (CDU 38,3%, Grüne 11,1%) steht die LGBTI-Programmatik. Im Koalitionsvertrag heißt es, Hessen habe „inzwischen eine gute Tradition, für Akzeptanz von Menschen mit unterschiedlichen sexuellen und geschlechtlichen Identitäten zu werben“. „Auf der Grundlage des bisher eingeschlagenen Weges und des 2014 erfolgenden Beitritts zur ‚Koalition gegen Diskriminierung‘ werden wir zusammen mit den Selbstvertretungsorganisationen der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen einen ‚Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt‘ erarbeiten. Dazu gehört insbesondere eine bessere Begleitung von jungen Menschen in der immer noch oftmals schwierigen Phase des ‚Coming Out‘ und die stärkere Sensibilisierung für das Thema in Schulen auf der Basis der bereits vorhandenen SchLAu-Projekte…“

SchLAu (=„Schwul Lesbisch Bi Trans Aufklärung“) Hessen, getragen von einem Verein in Frankfurt/M., ist nach deren Homepage „die landesweite Vernetzung der hessischen SchLAu-Projekte. SchLAu hat es sich zur Aufgabe gemacht über sexuelle Orientierung und Geschlechteridentitäten aufzuklären“, vor allem in Schulklassen und Jugendgruppen.

[Kommentar: Das heißt: Auch in Hessen sollen letztlich qua Gesetz schwul-lesbische Interessengruppen den Unterrichtsinhalt der Kinder ausgestalten. - Wie in anderen Bundesländern verbinden sich hier Staat und Schule mit einer ideologisch-einseitigen Gruppierung. Warum gibt es keine Projekte, die „landesweit“ über die traditionelle Ehe und Familie, wie sie im Naturrecht und in der christlichen Überlieferung verankert ist, „aufklären“ und jungen Menschen bei ihrem „Coming Out“ für Keuschheit, voreheliche Enthaltsamkeit, Sehnsucht nach Treue etc. „begleiten“? So zu fragen zeigt schon, wie einseitig, diskriminierend und intolerant die sog. Bildungspolitik geworden ist!]

 

16.6 Thüringen

Der Koalitionsvertrag der Linkspartei, der SPD und der Grünen sieht die stärkere Berücksichtigung „der Gleichstellung von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität“ im Unterricht vor; der neue Bildungsplan soll für Kinder von null bis 18 Jahren gelten (vgl. Kultur und Medien online, 26.11.2014).

 

16.7 Brandenburg: Landesweite Verteilung von Kondomen an Schüler

Folgendes berichtet die Homepage des Landkreises Teltow-Fläming (südlich von Berlin) vom 16.10.2014:

„Rund 1400 ‚Lümmeltüten‘ wurden dieser Tage von den Mitgliedern des Arbeitskreises Aids-Prävention und Se­xualpädagogik im Landkreis Teltow-Fläming gepackt. Die handliche Papiertüte – ein originelles Präventionsangebot – wird von den Ärzten des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes Teltow-Fläming sowie den Mitgliedern des Arbeitskreises an Zehntklässler der Region verteilt.“ In diesen „Lümmeltüten“, die rund 800 Schulabgänger und 600 Gymnasiasten bekämen, enthielten „ein Kondom, eine Landkreiskarte mit allen Beratungsangeboten zu HIV/Aids, sexuell übertragbaren Krankheiten und Schwangerschaft sowie kleine Info-Broschüren zum Thema“.

Die Aktion „Lümmeltüte“ gehöre zur „Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids“ und werde „in Kooperation mit der AIDS-Hilfe Potsdam e. V. in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs durchgeführt“. In Teltow-Fläming komme die Aktion schon seit einigen Jahren gut an (vgl. www. teltow-flaeming.de/de/aktuelles/ 2014/10/luemmeltueten.php).

Kommentar eines Vaters, der uns aufmerksam machte: „Wie üblich wird Verführung Minderjähriger zur Information umgelogen.“

 

16.8 Baden-Württemberg

Über den Protest gegen den sog. „Bildungsplan 2015“ der grün-roten Landesregierung hatten wir in der FMG-INFORMATION 111 (S. 6ff) und 112 (7f) schon berichtet – Petition, Demonstrationen (1.2, 1.3., 5.4., 28.6.14). Am 8. Oktober befasste sich dann der Petitionsausschuss des baden-württembergischen Landtags mit der von fast 200.000 Bürgern unterschriebenen Petition, die Ende Januar 2014 übergeben worden war und eine „grund­legende Überarbeitung“ des Entwurfs gefordert hatte (allerdings die bisherige SchulSE fraglos akzeptierte). Wie die Ausschuss-Vorsitzende Beate Böhlen (Bündnis 90/Die Grünen) mitteilte, entschied der Ausschuss mit den Stimmen der Mehrheit, „dass der Petition zum Entwurf für den Bildungsplan 2015 nicht abgeholfen werden kann“. Begründet wurde die Ablehnung schlicht und alle Besorgnisse von Hunderttausenden Menschen arroganz-undemokratisch verachtend damit, dass die Landesregierung an ihrem Ziel festhalte, das Thema „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ im neuen Bildungsplan zu verankern.

Der Initiativkreis für die Petition um den Realschullehrer Gabriel Stängle nannte den Beschluss „nicht nachvoll­ziehbar“. Bereits bei einer öffentlichen Anhörung der CDU-Landtagsfraktion am 9.5.2014 hätten Experten die Pläne der Landesregierung als verfassungsrechtlich und pädagogisch bedenklich kritisiert. Auch die Rechte des Landtags seien durch den Ausschuss übergangen worden, denn seine Aufgabe sei es nur, dem Landtag Be­schlussempfehlungen zu Petitionen vorzulegen.

Auch eine zweite Petition, die „die Überprüfung ‚lobbyistischer Einflussnahme verschiedener Organisationen auf das Kultusministerium und die Einführung eines Codex für mehr Transparenz und Unabhängigkeit“ zum Gegen­stand hatte, wurde abgelehnt.

Am 19. Oktober war daher erneut zu einer „Demonstration für alle“ nach Stuttgart aufgerufen; dem Aktions­bündnis „Demo für alle – Ehe und Familie vor! Stoppt Gender-Ideologie und Sexualisierung unserer Kinder“ gehören ca. 20 Vereinigungen an, darunter „Kirche in Not Deutschland“, „Forum deutscher Katholiken“, Initiative Familienschutz u.a. Es nahmen rund 3.000 Demonstranten an dieser „Demo für alle“ teil (der Polizeibericht sprach von 1200; die Medien wie der SWR von „einigen hundert Menschen“; tatsächlich haben die Veranstalter zur Ermittlung einer möglichst genauen Zahl die Teilnehmer durch Zähltore gehen lassen und so die Zahl von 3000 erhalten). Etwa 200 Gegendemonstranten wurden von der Polizei in Schach gehalten, die mit ca. 500 Einsatzkräften vor Ort war („im Vorfeld wurde bei mehreren  mutmaßlichen Gegnern der Bildungsplan-Demo Böller, Quarzhandschuhe und Vermummungsmaterial beschlagnahmt; gegen fünf Personen mussten Platzverweise ausgesprochen werden“; Einsatzkräfte wurde durch Gegendemonstranten angespuckt, so der Polizeibericht). Das Wort ergriffen ein Sprecher der erstmals beteiligten Petitionsinitiative, ein Vertreter des CDU-Fraktionsvorsitzenden im Stuttgarter Landtag, die Geschäftsführerin von „Kirche in Not“, ein Vertreter von „La Manif Pour Tous“ aus Frankreich, eine Vertreterin der polnischen Bewegung „Stoppt Sexualisierung unserer Kinder“ u.a. (Vgl. kath.net 10.10.14 u.a., Initiative Familienschutz 9.10.14, 19.10.14, SWR 20.10.14)

Während die bislang fünf Demonstrationen der Bildungsplan-Gegner in Baden-Württemberg friedlich verliefen, kam es „aus den Reihen der Gegendemonstranten bei allen fünf Versammlungen in Stuttgart zu Rechtsverstößen“, so stellte das Innenministerium Stuttgart fest: „Die Bandbreite reichte hierbei vom unzulässigen Einwirken auf die Versammlung der Bildungsplangegner, z. B. lautstarkes Stören von Redebeiträgen oder Versperren der Aufzugsstrecke, über Sachbeschädigungen, u. a. durch Farbbeutel und Tomatenwürfe auch gegen Einsatzkräfte der Polizei, Körperverletzungen, die Verwendung von Pyrotechnik und Beleidigungen bis hin zu Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte… In den Reihen der Gegendemonstranten haben hierbei nach den vorliegenden Erkenntnissen dem linksextremistischen Spektrum zuzuordnende, gewaltgeneigte Gruppierungen dominiert“ (vgl. kultur-und-medien-online, 11.2.2015).

Bemerkenswert ist die deutliche Kritik des Vorsitzenden des Philologenverbandes in Baden-Württemberg, Bernd Sauer, der im Nachrichtenmagazin Focus unter dem Titel „Schamlos im Klassenzimmer“ davor warnte, den Schulunterricht zu sexualisieren. Die Kinder müssten vor Übergriffen durch „entfesselte, offensichtlich komplett enttabuisierte Sexualpädagogen“ geschützt werden. Es werde versucht, unter dem Deckmantel der „Sexualpädagogik“ Themen wie „Spermaschlucken, Dirty Talking, Oral- und Analverkehr und sonstige Sexualpraktiken“ in den Klassenzimmern zu diskutieren. Sauer bezeichnete dies als „staatlich sanktionierte Vergewaltigung der Kinderseele“. Allerdings sprach sich Sauer für eine „altersgemäße Aufklärung“ auch über „nicht heterosexuell basierte“ Partnerschaften aus, forderte aber, da­bei das Elternrecht nicht zu brechen. Es könne „nicht Aufgabe des Staates sein, Schulkinder zwangsweise auf solch schlüpfriges Terrain zu führen“, kritisierte Sauer. Die angestrebte Pornografisierung der Kinder stelle eine offensichtliche Verletzung der Schamgrenze dar. – Der Stuttgarter Kultusminister Andreas Stoch, SPD, reagierte auf die Kritik Sauers sehr erzürnt und warf ihm vor, er trage zur Verschärfung des öffentlichen Diskurses bei. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Schmiedel erklärte sogar, man werde nicht mehr mit dem Philologenverband reden, solange er sich nicht von Sauer distanziere.

Zwar sind die Pläne der Landesregierung in Baden-Württemberg vorerst auf das Schuljahr 2016/17 verschoben, doch Einsicht ist offensichtlich keine eingezogen (vgl. Initiative Familienschutz 23.10.14, Junge Freiheit 21.10.14, Eurokurier 1/2015, Medrum 22.10.14, Fuldaer Zeitung 27.11.14).

Für 21. März 2015 ist eine neue „Demo für alle“ in Stuttgart angekündigt.

 

16.9 Bayern

Hatte man noch vor einem Jahr im Zusammenhang mit dem Bildungsplan 2015 in Baden-Württemberg, gegen den Eltern und Lehrer in Petitionen und Demonstrationen aufstanden, in München gesagt, für Bayern käme so etwas nicht in Frage, so wird die Hohlheit solcher Beteu­erungen nun durch eine Pressemeldung entlarvt. Der bayerische Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) hat mehr als drei Millionen Euro für die Genderstudien in München bewilligt. Eine Presseerklärung des Kultusministeriums München vom 3.2.2015 trägt die Überschrift „Bayern baut Grundlagen für Spitzenstellung in Gender- und Careforschung weiter aus“. Spaenle hat die Einrichtung eines Forschungsverbunds „ForGenderCare“ an der Ludwigs-Maximilian-Universität in München genehmigt. „Die Tagespost“ schreibt dazu am 7.2.2015: „Das Ministerium unterstützt also die Sicht auf die Geschlechter als kulturelle Konstrukte… Wenn ein Ministe­rium die Genderidee so offensiv unterstützt, kann sie dann als Schulfach noch zurückgewiesen werden?“ Die Leiterin des „Lehrstuhls für Soziologie und Gender Studies“, an den der neue Forschungsverbund angeschlossen werden soll, Prof. Paula-Irene Villa, überschreibt die Internetseite ihres Instituts mit den Worten: „Geschlecht – eine ominöse soziale Tatsache“. Die Auflösung der natürlichen Geschlechteridentität wird also offensichtlich hier schon vorausgesetzt. Mit „Care“ (Sorge) ist gemeint, dass „weiterhin wesentlich von Frauen geleistete Arbeit“ in Haushalt, Pflege oder Erziehung, bisher als „natürlich“ angesehen, nun kritisch hinterfragt werden solle. Bei den Themenankündigungen ist die amerikanische Feministin Judith Butler ebenso thematisiert wie der „Candy Club als sicherlich die queerste Party Münchens…“. Wissen­schaftsminister Ludwig Spaenle – so heißt es in der Pressemeldung des Ministeriums – „dankte allen, die an der Erstellung des exzellent begutachteten Forschungs­auftrags beteiligt waren.“ (Vgl. DT 7.2.15)

 

17. „Missbrauchsprävention“ in DRK-Kitas

Kreis Pinneberg. Nach einem Bericht des Hamburger Abendblattes vom August 2013 hat das Deutsche Rote Kreuz im Kreisverband Pinneberg (nach der Aufdeckung von Missbrauchsfällen 2009) ein „Schutzkonzept gegen sexuelle Gewalt und Missbrauch“ für „alle 17 DRK-Kitas im Kreis Pinneberg“ erstellt. Ein wichtiger Baustein sei, „den Kindern der Einrichtungen“ altersgerecht den Umgang mit der eigenen Sexualität zu vermitteln. Nach Aussage einer Kita-Leiterin sollen die Kinder „ein positives Körpergefühl bekommen und sinnliche Wahrnehmungen erleben…“ Daher erlauben die Mitarbeiter der Kitas den Kindern „Neugierspiele und leiten Körperforschungsspiele an, auch in unbekleidetem Zustand… auf freiwilliger Basis“.

 

18. Polen

Ein Bürgerkomitee „Stoppt Pädophilie“ versuchte in einer Volksinitiative gegen Sexualkundeunterricht an Schu­len Polens vorzugehen. Das Parlament wies mit 264 gegen 169 Stimmen einen entsprechenden Gesetzent­wurf ab. Der Entwurf sah für die „öffentliche Förderung oder Billigung“ von Sexualverhalten in Gegenwart von Kindern unter 15 Jahre eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Die Initiative „Stoppt Pädophilie“, von rund 250.000 Bürgern unterschrieben, wirft der Regierung vor, den Schülern durch den Aufklärungsunterricht das Schamgefühl zu nehmen und sie so für Sexualstraftäter anfällig zu machen. Trotz der Ablehnung bemerkenswert: 39% des Parlaments stimmten für diese Initiative! (Vgl. kath.net 14.9.2014).

 

Es ist ein selbstverständlicher Grundsatz nicht nur des streng demokratischen Staates, sondern des Rechtsstaates überhaupt, dass, je stärker die Schule an den Staat gebunden ist, von diesem umso peinlicher Rücksicht auf den Willen der Erziehungsberechtigten genommen werden muss.“    Papst Pius XII. 24.2.1957

 

19.

Psychiater Christian Spaemann über „Sexualpädagogik der Vielfalt.

Auszüge aus einem Interview des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin mit „FreieWelt.net“.

Quelle: kath.net 19.12.2014

Bei der „Sexualpädagogik der Vielfalt“ handle es sich nicht nur um ein Buch, sondern „um eine Richtung in der Sexualpädagogik, die unmittelbar davor steht, unsre Schulen und Kindergarten zu dominieren“, und Spaemann kritisiere sie nicht nur, sondern verabscheue sie. Denn sie sei ein „von öffentlicher Hand finanziertes Umerziehungsprogramm, das sich die Dekonstruktion von allem zum Ziel gesetzt hat, was wir bisher unter Geschlecht, Sexualität und Familie verstanden haben“. Dafür würden die Schwächsten der Gesellschaft, die Kinder, instrumentalisiert. Sie, die in unserer Gesellschaft zu 75% bei ihren leiblichen Eltern lebten und „in ihrem Herkunfts-Narrativ zu 100% auf Vater und Mutter bezogen“ seien, „sollen nun verwirrt werden“ mit tausenderlei Möglichkeiten von Sex ohne Rücksicht auf ihre Scham. „Das ist unanständig und schmutzig“. Ju­gendlichen mit ihren tiefsten Sehnsüchten nach einem gelungenen Leben, „zu dem, wie wir wissen, verbindliche Beziehungen und meist eine Familie gehören“, ergehe es nicht besser.

Es handle sich „um eine Form radikalisierter Emanzipationsideologie in neomarxistischer Tradition“. Nach dem Scheitern des gesellschaftlichen Projekts sozialer Gleichheit mache man sich nun über die menschliche Natur her, die uns bestimmte Lebensformen nahelegt und Ungleichheiten schafft. „So wird die natürlich vorgegebene und unsere Evolution bestimmende Zweiteilung der Geschlechter von Mann und Frau im An­schluss an die Queer-Theorie der amerikanischen Philosophin Judith Butler als zu Herrschaftszwecken sozial konstruiert und damit auch als de-konstruierbar gesehen“. Für diese Ideologie instrumentalisiere man ohne Bedenken auch Menschen, die unter Störungen der Differenzierung ihrer Geschlechtsorgane leiden oder Transsexuelle, d. h. Menschen, die sich dem anderen Geschlecht zugehörig fühlen, dabei aber immer auf eines der beiden Geschlechter bezogen bleiben, oder homosexuell empfindende Menschen, die ihr Geschlecht gar nicht in Frage stellten.

Dieses Programm sei in die Institutionen der UNO, WHO, der nationalen Politik, Verwaltung, Kultur und Pädagogik eingedrungen. Die Verantwortlichen der „Sexualpädagogik der Vielfalt“ könnten sich auf die im Auftrag der Weltgesundheitsorganisation WHO von der deutschen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BfgA) erarbeiteten (!) und 2011 herausgegebenen WHO-Standards für die Sexualaufklärung in Europa berufen. Es gehe offensichtlich darum, die Natur des Menschen zur Privatsache zu erklären. „Sexualität wird so zur Ware, zu einem Konsumgut, das nach Belieben bedient werden kann. Zum Gesamtpaket gehören dann natürlich auch Abtreibung, Euthanasie und das unbeschränkte Abschöpfen fortpflanzungsmedizinischer Möglichkeiten.“

Rücksichtslos würden die Interessen der Kinder und deren Wohlergehen übergangen: „Kinder brauchen nämlich Vater und Mutter und für sie ist jede, mit Brüchen versehene Herkunfts- und Familienstruktur eine seelische Verletzung, die man möglichst vermeiden, auf keinen Fall aber fördern sollte“.

Die „Ideologen der ‚Vielfalt‘“ nähmen auch keine Rücksicht auf die empirischen Kenntnisse über Mensch, Natur und Gesellschaft. Durch die Entwicklung der letzten Jahrzehnte zu einer „Konjunktur der Orientierungslosigkeit“ stießen sie weithin auf ein geistiges Vakuum und formten es zu einem radikalisierten dogmatischen Relativismus.

Die Verfasser der WHO-Standards setzten Sexualität mit allgemeiner Lebensenergie gleich und „postulieren daher eine Sexualaufklärung ab der Geburt“. Wenn ein kleines Kind seine Geschlechtsteile berühre, weil es dies als angenehm empfinde, so könne man das aber „nicht mit einem intentionalen, auf Befriedigung zielenden Akt einer Masturbation in Zusammenhang bringen“. Solche Verhaltensweisen noch, wie ausdrücklich vorgesehen, „sexualpädagogisch aufgreifen“ zu wollen, sei eine Grenzüberschreitung und führe zu einer Sexualisierung der Pädagogik. Man solle die Kinder in Ruhe lassen!

Kinder und Jugendliche brauchten gerade in einer „in vieler Hinsicht toleranter gewordenen“ Gesellschaft ein Leitbild. „Dazu taugen Begriffe wie ‚Vielfalt der Lebensformen‘ oder ‚sexuelle Vielfalt‘ allerdings nicht“, sie seien „Euphemismen“. So ständen z. B. hinter Patchwork-Familien Brüche und Leid, und man dürfe den Heran­wachsenden nicht „die Sprache nehmen, dieses Leid auszudrücken und zu verarbeiten“. „Staat und Gesellschaft haben dem zu dienen und das als Leitbild zu fördern, was für die Menschen, die Gesellschaft und ihre Zukunft das Beste ist. Die Begriffe ‚Diskriminierung‘ und ‚Nicht-Diskriminierung‘ verstellen den Blick auf die Tatsache, dass das, was unterschiedlich ist, auch unterschiedlich behandelt und gefördert werden darf.“ Es würde auch niemand fordern, Fastfood ebenso wie gesundes Essen oder Bewegungsmangel bei Kindern ebenso wie Bewegung zu fördern.

Wenn Eltern gegen solche Bildungspläne protestieren, „tun sie das zu Recht“. „Wenn unschuldige junge Mädchen Präservative über Holzpenisse stülpen müssen, zehnjährige Buben über sexuelle Vorlieben diskutieren sollen und 15jährige die Aufgabe bekommen, ein Geschäftsmodell für ein Bordell zu entwerfen, sind die Eltern zu recht empört.“ Bei den Protesten handle es sich „um einen Aufstand der Vernünftigen gegen die Un­vernünftigen, der Anständigen gegen die Unanständigen“.

 

20.

„Sexualpädagogik der Vielfalt“ unwissenschaftlich

Aus einem Interview mit Jakob Pastötter, Präsident der Dt. Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Sexualforschung

Quelle: www. derfreijournalist.de/?e=144

Vorbemerkung: Dr. Pastötter, „deutscher Sexualwissenschaftler, Kulturanthropologe und seit 2006 Präsident der DGSS“ (wikipedia), hat u. a. am (berüchtigten) Kinsey Institute for Research Sex, Gender and Reproduction in den USA studiert. (Dessen Gründer, Alfred Kinsey, hatte ja mit seinem „Kinsey Report“ die Idee vom Menschen als „sexuellem Wesen“ von Geburt an und ein freizügiges sexuelles Verhalten gefördert, besonders die explosionsartige Ausbreitung der Pornografie und auch der Pädophilie, obgleich sein wissenschaftlich unseriöser Report keinesfalls repräsentativ war [insbesondere Befragung von Prostituierten, Homosexuellen und Gefängnisinsassen]).

So ist Pastötter sicherlich keine christliche Stimme; laut wikipedia nennt er z. B. Pornografie ein legitimes „sexuelles Märchen für Erwachsene“. Pastötter heißt auch im folgenden Interview die auf die „Empfehlung der Kultusministerkonferenz“ von 1968 hin betriebene Schul-SE ausdrücklich gut.

Dennoch betrachtet er als „Sexualwissenschaftler“ die „Pädagogik der sexuellen Vielfalt“ sehr kritisch. So sagt Pastötter über den Kieler Prof. Dr. Uwe Sielert, eine zentrale Gestalt der „Sexualpädagogik der Vielfalt“, der z.B. dem Niedersächsischen Landtag eine „wissenschaftliche Stellungnahme“ vorgelegt hatte:

„Im Gegensatz zur Behauptung von Sielert gibt es KEINE wissenschaftlichen Belege für die Notwendigkeit oder auch nur für die Sinnhaftigkeit der sog. emanzipatorischen Sexualpädagogik, die in der Anleitung und Förde­rung sexueller Handlungen vom Kleinkindalter bis in die Schule hinein einen unverzichtbare Basis für ein gelungenes Sexualleben sieht.“ Statt Wissenschaft werde „eine spezielle Sexualutopie als Legitimationsgrundlage verwendet“, die ihre Wurzel in der Tiefenpsychologie von Wilhelm Reich und in den Behauptungen von Herbert Marcuse hat, frei ausgelebte Sexualität immunisiere gegen Autoritarismus.

Sielert sei „nicht nur ein Visionär in punkto Sexualität, sondern zudem Lobbyist, der auch das Interesse der von ihm und seinen Mitarbeitern in Sexualpädagogik ausgebildeten Schülern vertritt.“

Die ‚Pädagogik der sexuellen Vielfalt’ betrachte die Erkenntnisse aus Biologie und Verhaltenspsychologie für „überholt“ und sehe Gender als die einzig gültige Basis der Sexualpädagogik, doch könne „der biologische Kon­text von Sexualität und Geschlecht nicht einfach geleugnet werden“. „Entwicklungs- und lernpsychologisch nicht abgesicherte Methoden“ könnten bei Kindern und Jugendlichen sogar „zur Ablehnung der Toleranzbotschaften führen“. Es habe auch bisher „keine wissenschaftliche Evaluation der didaktischen Methoden der ‚Pädagogik der sexuellen Vielfalt’ gegeben, die ihre direkten oder Langzeitauswirkungen bezüglich Entdiskriminierung auf die Kinder und Jugendlichen beschreiben würde: Das wäre aber dringend notwendig, bevor der Gesetzgeber sie legitimiert. Rückmeldungen von Eltern, deren Kinder in der Schule damit konfrontiert wurden, berichten allerdings von emotionaler/intellektueller Überforderung und sogar von Ekelreaktionen.“ Das ist das Gegenteil von dem, was Sexualpädagogik erreichen wolle. Auch hätten (Gruppen-) therapeutische Methoden in der Schule wegen deren gesetzlichen Pflichtcharakter nichts verloren.

 

21. 

Kinder mit erwachsener Sexualität zu konfrontieren kaum von sexueller Gewalt unterscheidbar

Ein Interessenverband für Opfer sexuellen Missbrauchs namens „Netzwerk B“, 2010 gegründet, fordert eine kritische, transparente und differenzierte Diskussion in Politik und Gesellschaft über die SchulSE. Ein Unterricht, der Kinder und Jugendliche weit über ihre eigene natürliche Phase ihrer jeweiligen Entwicklung hinaus mit erwachsener Sexualität konfrontiert, sei „kaum zu unterscheiden von sexualisierter Gewalt“. Es dürften auch nicht an Schulen Bücher zugelassen werden von Autoren, die sich „nicht nachdrücklich distanzieren von zweifelhaften Pädagogen“ wie Helmut Kentler, der anfangs der 70er Jahre verwahrloste Jugendliche bei vorbestraften Päderasten unterbringen ließ. Eine „zu frühe Konfrontation mit sexuellen Praktiken, Methoden und eventuellen späteren Bedürfnissen“ verletze die Kinder „in ihrer zu schützenden natürlichen Entwicklung und öffnet zudem Pädokriminellen Tür und Tor“. (Es sei nicht unterschlagen, dass „Netzwerk B“ in der Pressemitteilung dann auch einhaut auf angebliche „Gruppen am rechten Rand, ultra Religiöse“ mit „intoleranten“ Thesen, die sich zum Sprachrohr von Eltern und Kindern machten.) (Vgl. kultur-und-medien.online 22.10.2014)

 

22.

Schamgefühl und Intimität jederzeit respektieren

Johannes-Wilhelm Röhrig, der unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, forderte, dass die Sexualpädagogik Grenzen respektieren müsse. Wenn Schüler etwa über ihre eigenen sexuellen Erfahrungen sprechen sollten, sei das nicht akzeptabel, erklärte Röhrig in einem Beitrag für die Berliner „tageszeitung“ und ähnlich in einem KNA-Interview. Dasselbe gelte, „wenn Schüler dazu aufgefordert werden, gemeinsam körperliche Erkundungsübungen zu machen“.

Es gelte sensibel mit den Grenzen von Intimität und Scham umzugehen und Schamgefühl und Intimität der Kinder jederzeit zu respektieren. Schamgefühl sei ein wichtiger Schutz für Mädchen und Jungen, um zu spüren, wann ihre Grenzen verletzt würden, und sich entsprechend zu schützen. Es sei eine bekannte Täterstrategie, schützende Widerstände bei Kindern, die sie in sexuelle Gespräche verwickelten, mit „falscher Scham“ abzutun. Bei Kindern, die Grenzüberschreitungen „gewohnt“ seien, hätten die Täter ein leichtes Spiel. (Auch hier sei nicht verschwiegen, das Röhrig sich zugleich von „pauschalen Anfeindungen gegen eine moderne Sexualpädagogik“ distanziert; „grenzachtende“ moderne Sexualpädagogik sei wichtig.) (Vgl. kath.net 17.2.2015, 7.11.2014, DT 8.11.2014)

 

23.

Das internationale Aktionsprogramm der Vereinten Nationen seit 1995.

Sexualkundeunterricht, der zu sexuellem Experimentieren ermutigt

Seit Jahren wird auf der Ebene der Vereinten Nationen und ihrer Zweigorganisationen wie auch in der Europäischen Union versucht, unter dem Deckmantel von „Gleichstellung“ und „sexueller und reproduktiver Gesundheit“ Abtreibung, Verhütung, verpflichtende Schulsexualerziehung, Werbung für Homosexualität bei Jugendlichen, die Abschaffung der Gewissensfreiheit für medizinische Berufe usw. weltweit zu forcieren, ja obligatorisch und unwiderruflich zu verankern. Dazu gehört auch der im Oktober 2013 - dank Tausender von Bürgerunterschriften gescheiterte - sog. Estrela-Bericht im Europäischen Parlament (und nachfolgend der Lunacek-Bericht). Am 10. März hat der nach dem belgischen sozialistischen EU-Abgeordneten Marc Tarabella benannte Bericht weitgehend Erfolg gehabt, der die Abtreibung zum „Menschenrecht“ erklärt; im Juni 2015 soll es durch die bayrische Sozialistin Maria Noichl weiter gehen in dieser lebens- und freiheitsfeindlichen Agenda, die weltweit wirken will, indem sie auch den Ländern der 3. aufgezwungen wird, wenn die Vergabe von Entwicklungshilfegeldern der EU mit der generellen Freigabe der Abtreibung etc. in diesen Ländern verknüpft wird.

Prof. Werner Münch, Politikwissenschaftler, der EU-Abgeordneter und Ministerpräsident  von Sachsen-Anhalt war, deckt in einem Artikel der „Tagespost“ (5.3.2015) auf, dass dahinter ein auf der UN-Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 von 189 Staaten unterzeichnetes „Aktionsprogramm“ steht. Münch:

„Darin waren fünf Ziele formuliert, deren Implementierung in den Folgejahren höchste Priorität hatte und immer noch hat. Sie lauteten:

Erstens: ‚In der Welt braucht es weniger Menschen und mehr sexuelle Vergnügungen. Es braucht die Abschaf­fung der Unterschiede zwischen Männern und Frauen sowie die Abschaffung der Vollzeit-Mütter. Zweitens: Da mehr sexuelles Vergnügen zu mehr Kindern führen kann, braucht es freien Zugang zu Verhütung und Abtreibung für alle und Förderung homosexuellen Verhaltens, da es dabei nicht zur Empfängnis kommt. Drittens: In der Welt braucht es einen Sexualkundeunterricht für Kinder und Jugendliche, die zu sexuellem Experimentieren ermutigt; es braucht die Abschaffung der Rechte der Eltern über ihre Kinder. Viertens: Die Welt braucht eine 50/50-Männer/Frauen-Quotenregelung für alle Arbeits- und Lebensbereiche. Alle Frauen müssen zu möglichst allen Zeiten einer Erwerbsarbeit nachgehen. Fünftens: Religionen, die diese Agenda nicht mitmachen, müssen der Lächerlichkeit preisgegeben werden (Dale O’Leary, Autorin des Buches ‚The Gender Agenda‘; sie war selbst Teilnehmerin in Peking).

Zwei Jahre nach dieser Konferenz erhob die EU im Amsterdamer Vertrag, der 1999 in Kraft trat, Gender Mainstreaming zu einer verbindlichen Vorgabe für alle ihre Mitgliedstaaten. Die deutsche Bundesregierung erklärte 1999 durch Kabinettsbeschluss, ohne Debatte und Abstimmung im Bundestag, Gender Mainstreaming ‚zum Leitprinzip und zur Querschnittsaufgabe der Politik‘…“

 

24.

Diözesane Verpflichtungserklärung zur Prävention

Wo ist der „grenzachtende Umgang“ bei der SchulSE?

Die Deutsche Bischofskonferenz hat 2010 eine Rahmenordnung zur „Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen“ erlassen, die 2013 überarbeitet verabschiedet wur­de. Die Umsetzung liegt in der Hand der einzelnen Diözesen. Auf der Internetseite der Erzdiözese Freiburg findet sich der Text einer „Verpflichtungserklärung“, deren Einhaltung alle erwachsenen kirchlichen Mitarbeiter mit ihrer Unterschrift bestätigen müssen (ähnlich auch die jugendlichen Mitarbeiter in der Jugendarbeit). In dieser Verpflichtungserklärung zu einem „grenzachtenden Umgang“ heißt es u. a.:

„Ich unterstütze Kinder, Jugendliche und alle schutzbefohlenen Menschen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen, glaubens- und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Ich unterstütze ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit und ihr Recht auf Hilfe… Ich achte ihre Rechte und ihre Würde… Ich gehe acht­sam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Ich respektiere die Intimsphäre und die persön­lichen Grenzen der Scham der Kinder, Jugendlichen und schutzbefohlenen Menschen. Dabei achte ich auf meine eigenen Grenzen. Dies gilt auch für den Umgang mit Bildern und Medien sowie für die Nutzung des Internets…“ (Vgl. www. erzbistum-freiburg.de/html/praevention _und_ hilfe_bei_missbrauch.html; mit ähnlichen Formulierungen www. erzbistum-muenchen.de/media/media28952320.PDF)

 

Kommentar: Man fragt sich, ob erkannt wird, dass dies auch im Hinblick auf die Sexualerziehung gelten muss, für Religionslehrer (wir hatten im Lauf der Jahre immer wieder auch Mitteilungen von Eltern, die entsetzt waren, wie im Religionsunterricht Sexuelles thematisiert wurde – ohne Achtung der Schamhaftigkeit und der Achtung der Kinder- und Elternrechte), für kirchlich geförderte Aufklärungsprojekte wie MFM (vgl. auch FMG-Information 94 S. 7) und für Sexualaufklärung durch Caritas, Sozialdienst katholischer Frauen usw.

Mehr noch aber gilt das - außerhalb des kirchlichen Bereichs - doch für Lehrkräfte und von außen in die Schulen eingeladene „Sexualpädagogen“ und Lobby-Vertreter der LGBT-Gruppierungen: Wo ist die Achtung der seelischen und körperlichen Unversehrtheit, der Intimsphäre und Scham l bei der schulischen Sexual„erziehung“, l bei den entsprechenden Medien, l bei den oft eingesetzten Materialien der „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ und l erst recht bei dem, was nun die sogenannte „Sexualpädagogik der Vielfalt“ entsprechend den Empfehlungen von Prof. Elisabeth Tuider, Kassel, den Kindern und Jugendlichen antut?

Die groß inszenierte Empörung über Fälle von Missbrauch durch Priester oder kirchliche Mitarbeiter (wo jeder einzelne Fall entsetzlich ist und die Lehre wie den seelsorglichen Auftrag der Kirche zutiefst verletzt!) war und ist offenbar von politischer Seite her ein gefundenes Fressen, um die Kirche und insbesondere ihre dem Zeitgeist zuwiderlaufende Sexualmoral zu attackieren. Wenn es aber um amtliche Schulprogramme und die Gender-Ideologie geht, haben Rechte und Würde, Intimsphäre, Schamgefühl der Kinder und Jugendlichen keine Bedeutung; da ist „Grenzüberschreitung“ hin zu sexueller seelischer Gewalt Teil des Umerziehungsprogramms.

 

25.

Vulgäre Sprache und Banalisierung der Sexualität als Symptom seelischer Verletzungen

In einem Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 30.1.2014 nahm Martin Voigt, Doktorand an der Fakultät für Sprache und Literaturwissenschaft der LMU München und Jugendforscher besonders im Blick auf neue soziale Medien, die Petition gegen den baden-württembergischen Bildungsplan 2015 zum Anlass, die Selbstinszenierung junger Mädchen im Internet zu untersuchen unter dem Titel: „‚Sexy bitch‘ liebt ‚klaiines luuder‘. Mal zotig, mal vulgär: Schon junge Mädchen inszenieren sich in sozialen Netzwerken im Internet als abgeklärte Lolitas. Es gilt: ‚Alles, was Spaß macht, ist okay.‘ doch die tabulose Freiheit im Jugendzimmer hinterlässt ihre Spuren.

Voigt beobachtet, dass die Selbstbilder der Mädchen zwischen romantisierender Sehnsucht nach Liebe und sexualisierter Alltagsrealität pendelten. „Die vulgäre Sprache und die Banalisierung der Sexualität können ein Symptom für seelische Verletzungen sein.“ Kinder, die sich in der gegenseitigen Liebe ihrer Eltern geborgen fühlten, hätten in der Regel ein gesundes Schamgefühl. Beim Verlust dieser Geborgenheit spiegle sich ihre innere Blöße auch im Verhalten. Voigt weist darauf hin, dass viele Kinder und Jugendliche sich den größten Teil des Tages im Kollektiv außerhalb der Familie aufhielten und so an Gleichaltrigen orientierten. Schon Karl Marx habe geschrieben: „Wir heben die trautesten Verhältnisse auf, indem wir an die Stelle der häuslichen Erziehung die gesellschaftliche setzen.“ So vermittelten sich Gleichaltrige gegenseitig gängige Moralvorstellungen einschließlich Sex entsprechend einem Slogan der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: „Alles, was Spaß macht, ist okay, wenn du nur richtig verhütest.“ Der Aufklärungsunterricht hole die Schüler genau dort ab. „Pädagogen von Pro Familia initiieren Rollenspiele, und sie bilden Teenager zu sog. Sexperten aus… Gezielt bauen die minderjährigen Sexperten Hemmungen ab, damit ihre Mitschüler gut vorbereitet sind. Dass Verantwortung auch heißt, zu zweit und in Liebe für ein Kind zu sorgen, wird nicht vermittelt.“ Voigt verweist auf den Erziehungswissenschaftler H. J. Gamm 1970: „Wir brauchen die sexuelle Stimulierung der Schüler, um die sozialistische Umstrukturierung der Gesellschaft durchzuführen und den Autoritätsgehorsam einschließlich der Kinderliebe zu den Eltern gründlich zu beseitigen“ und auf Sigmund Freud: „Kinder, die sexuell stimuliert werden, sind nicht mehr erziehungsfähig, die Zerstörung der Scham bewirkt die Enthemmung auf allen anderen Gebieten, eine Brutalität und Missachtung der Persönlichkeit des Mitmenschen.“ Voigt zieht das Resümee: „Lustige Zoten, zynische Vulgarismen und ein betont normaler Umgang mit Sex, etwa das demonstrative Einnehmen der Pille in der Schule, aber auch bloß die Angst, vor seinen Freunden als prüde zu gelten, sind Indikatoren einer enttabuisierten Sexualität, die das zerstört, was Sex eigentlich ausmacht.“

 

                                         

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