Erfahrungen mit der Schulsexual„erziehung“

  

Aus: FMG-INFORMATION 111, April 2014

 

Den Erziehern wird im Dokument des Päpstlichen Rates für die Familie „Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung“ (8.12.1995) ans Herz gelegt, „das Recht des Kindes, sich von jeglicher Form außerfamiliären sexualkundlichen Unterrichts fernzuhalten, zu respektieren“ (Nr. 120).

„Diese der Familie vorbehaltene Aufgabe [ihre Kinder mit den Geheimnissen des menschlichen Lebens vertraut zu machen] beinhaltet für die Eltern das Recht, dass ihre Kinder nicht verpflichtet werden können, in der Schule Unterrichtsstunden zu diesem Thema beizuwohnen, wenn sie mit ihren eigenen religiösen und moralischen Überzeugungen nicht übereinstimmen.“ (Nr. 64)

„Es wird den Eltern empfohlen, mit Aufmerksamkeit jede Form der sexuellen Information zu verfolgen, die ihren Kindern außerhalb von zu Hause erteilt wird, und sie davon fernzuhalten, wenn diese ihren eigenen Grundsätzen nicht entspricht. Diese Entscheidung der Eltern darf jedoch kein Anlass zur Zurücksetzung der Kinder sein.“ (Nr. 117)

 

1. Ging ihr zu weit

Bayern, 4. Klasse, Grundschule

Eine Lehrerin zeigte Verständnis in einem Gespräch mit einer Mutter, die die schulische SE für ihr Kind ablehnt, weil das Schamgefühl verletzt wird schon durch die Darstellung und Bezeichnung der Geschlechtsorgane auf den Arbeitsblättern. Ihr Kind soll während dieser Zeit in eine andere Klasse kommen. Die Lehrerin schilderte ihre eigene negative Erfahrung mit der durch eine Hebamme praktizierten SE, als die Schüler den Geburtsvorgang spielerisch nachahmen sollten. Das sei ihr zu weit gegangen, sie habe Einspruch erhoben und dieses Vorgehen abgebrochen. Eine Befreiung von der SE-Stunde und ein Aufenthalt in einer anderen Klasse wären, so meinte die Lehrerin, möglich. Aber vielleicht könne sie den SE-Unterricht auch ans Ende des Schuljahres schieben, wo vielleicht „keine Zeit mehr dafür“ wäre – wenn nicht andere Eltern auf der Schule bestünden. Die Mutter hat daraufhin versucht, einige Mütter anderer Klassenkameraden ihres Kindes zu bewegen, ebenfalls der Lehrerin ihre Bedenken gegen die SchulSE mitzuteilen.

2. „Den ganzen Menschen sehen – Eine Sexual-erziehung der Achtsamkeit“

Zu einer „Arbeitshilfe“ für Grundschulen, herausgegeben vom Erzbistum Köln

Ein Familienvater hat sich mit dieser „Arbeitshilfe“, die vom Erzbistum Köln für die staatlichen sogenannten „Ka­tholischen Grundschulen“ seit 2011 herausgegeben wird, auseinandergesetzt. Wir zitieren einige Absätze aus sei­ner Stellungnahme und fügen Anmerkungen hinzu.

Zunächst wertet der Vater als „erfreulich“, dass die Arbeitshilfe (sie besteht aus einer Arbeitsmappe für die Lehrkraft incl. Projektionsfolien u. Kopiervorlagen; einem „Lernbegleitheft“ für die Schüler und aus einem Heft zur Vorbereitung eines Elternabends) aufzuzeigen versuche, dass die menschliche Sexualität „nur   e i n e   Dimension einer menschlichen Beziehung“ sei. Er führt dann aber einige Stellen an, „mit denen ich absolut nicht einver­standen bin“.

„1. (S. 41-42) Der Versuch, durch Vermitteln und Differenzieren von Familien-, Umgangs- und Fachsprache die Verwendung von ‚vulgären‘ Ausdrücken zu verhindern. Ein Junge, der vulgäre Ausdrücke von sich gibt, tut dies nicht, weil ihm die Kenntnis des korrekten Fachausdrucks fehlt, so dass wir ein solches Verhalten durch diese Maßnahme unterbinden könnten. Er wird sich auch bei Kenntnis des Fachvokabulars in ähnlichen Situationen wieder ‚ordinär‘ verhalten, sei es weil er aufgestautem Ärger Luft machen möchte oder es irgendwie ‚cool‘ findet. Gleichzeitig aber wird durch diese Maßnahme zahlreichen Kindern, die die vulgäre Umgangssprache nicht kennen (solche gibt es auch!) diese erst beigebracht, was reichlich absurd ist! Ein ernstes persönliches Gespräch unter vier Augen zwischen Lehrkraft und dem vulgären Schüler wäre in solchen Situationen die angemessenere Maßnahme und sicherlich auch wesentlich effektiver beim Verbannen eines solchen Vokabulars aus den Schulen. So gesehen scheint mir diese Maßnahme nicht wirklich konsequent bis zum Ende durchdacht zu sein.“

[Die „Arbeitshilfe“ gibt vor, dass die Schüler Ausdrücke der verschiedenen Arten auf Kärtchen schreiben, dann in Gruppenarbeit sortieren und schließlich gemeinsam an der Tafel notieren. D.h., dass also auch die vulgären und gemeinen Worte von den Kindern mehrfach gebraucht und schließlich groß an der Tafel gelesen werden. Eine Aufforderung, „dass es nicht angemessen ist, die Begriffe der Umgangssprache zu benutzen“, wird wertlos durch die intensive Beschäftigung damit.]

„2. Die detaillierte Beschreibung des Geschlechtsverkehr aus S. 20 der Mappe ist für Grundschüler im Alter von 6-11 Jahren vollkommen unangemessen und belastet sie in den sog. ‚Jahren der Unschuld‘ (5. Lebensjahr bis Beginn der Pubertät) mit unnötigen sexuellen Informationen und Details .“ [Der Vater verweist hier auf das Dokument des Päpstl. Rates für die Familie von 1995; er betont, dass darin „die offizielle Sichtweise der kath. Kirche zu der gesamten Thematik aufgezeigt“ werde. – Unangemessen ist nach unserer Überzeugung die detaillier­te Beschreibung des GV auch über die Grundschule hinaus. Das erwähnte Dokument fordert, dass in der Zeit der Pubertät die Eltern – d.h. individuell, nicht die Schule – im vertrauensvollen familiären Kontext, mit Einbezie­hung der Glaubenssicht von Erbschuld und Gnade, „de­tailliertere Erklärungen zur Geschlechtlichkeit“ (Nr. 89) geben – aber eben „zurückhaltend“ (Nr. 91), nicht –„zu sehr ins Detail“‘ gehend (Nr. 75), mit besonderer Achtung des Schamgefühls und Intimcharakters.]

„Wenn ich dann noch erfahre, dass es sogar katholische Grundschulen gibt, in denen mit den Kindern das Überziehen von Kondomen am Modell geübt wird, dann muss ich mit Entsetzen feststellen, dass hier nicht nur jede Vernunft- und Schamgrenze überschritten wird und das (gerade auch zum Schutz vor Missbrauch so wichtige) natürliche Schamgefühl der Kinder verletzt wird (nicht zuletzt, weil dieser ‚Unterricht‘ im Kollektiv der Schulklasse geschieht), sondern man sich in den entsprechenden katholischen Schulen offenbar ganz von der Lehre der Kirche (wie sie im obenerwähnten Dokument klargestellt wird) verabschiedet hat, um sich auf die Irrwege unserer westlichen Gesellschaften auf diesem Gebiet zu begeben. – Nicht das Heranführen schon von Kindern an verfrühte sexuelle Kontakte, wie das auf S. 20 der Mappe mit großer Begeisterung geschieht, mit anschließendem Versuch, die Folgen davon durch Unterweisung in Verhütungsmethoden abzuwenden, ist erfolgversprechend zur Vermeidung von Frühschwangerschaften, sondern einzig und allein eine Sexuallehre, die die menschliche Sexualität wieder in den richtigen Rahmen stellt, d. h. sie im Sinne der kirchlichen Lehre wieder konsequent als Ausdruck wirklicher Liebe vorstellt mit allen dazugehörenden Aspekten, wie Verbindlichkeit, Dauerhaftigkeit, Treue, Hingabe und Aufopferungsbereitschaft, wie sie ja wohl im Falle irgendwelcher Teenagerfreundschaften kaum gegeben sind.“

[Siehe: „…ein besonderes Liebhaben, das Geschlechtsverkehr genannt wird…, ein körperlicher Ausdruck des besonderen Liebhabens…, ein aufregendes und besonders schönes Gefühl für beide…, intensives Glücksge­fühl…“ „Leider meinen manche Menschen, dass allein Geschlechtsverkehr Liebhaben bedeutet…, zum Liebhaben gehören (aber) alle Dinge, die ihr gelernt habt, zusammen…“ und „wenn Du bereit bist, das Liebhaben zu lernen, dann kannst Du wirklich glücklich und geborgen mit einem anderen Menschen zusammenleben.“ (Arbeitshilfe 20) – „Im Kontext der in diesem Kapitel thematisierten Regelblutung entwickeln sich möglicherweise Anfragen zur Empfängnisregelung. Auch wenn dies sicherlich zu einem späteren Zeitpunkt ein wichtiger Teilbereich der Sexualerziehung sein wird, können bereits im Grund­schulalter Möglichkeiten einer natürlichen Empfängnisregelung erläutert werden…“ (Arbeitshilfe S. 41). Im Alter von 10-11 Jahren!! – Auch natürliche Empfängnisregelung ist im Übrigen, außerhalb der Ehe und ohne „gerechte Gründe“ praktiziert, wie die Verhütung ein Missbrauch der Geschlechtskraft!]

 

„Man sieht die deutliche Diskrepanz“ des Inhalts der Mappe zur klaren Sexuallehre der Kirche „und ich frage mich z. B., weshalb in der Mappe (trotz des beträchtlichen Umfangs), wenn ich mich recht erinnere, kein einziges Mal der Begriff kirchliche/sakramentale Ehe auftaucht, obwohl nur diese die Beziehungsform ist, in der Aspekte wie Dauerhaftigkeit, Verbindlichkeit, Hingabe, Aufopferungsbereitschaft, Treue und GOTTES helfendes Eingreifen für ein gelingendes Beziehungsleben durch Seine im Sakrament gespendete Gnade vereint sind, Aspekte, die unerlässlich sind, will man die menschliche Sexualität in den richtigen Rahmen stellen und sie in dem von GOTT gedachten Sinne leben. Auch kann man in der Mappe nichts vom Wert der Keuschheit…, der zeitweiligen Enthaltsamkeit und der Selbstbeherrschung lesen. Warum fehlen all diese Elemente? Sie alle kann man auch in einer altersgerechten Form den Kindern vermitteln…“

Die Problematik einer solchen kirchlichen „Arbeitshilfe“, die sehr wohl versucht, sich von einer ganz auf sexuelle Lustbefriedigung und Gender-Indoktrinierung ausgerichteten SchulSE abzusetzen, liegt darin, dass hier doch die Grundpositionen der kirchlichen Sexualpädagogik nicht beachtet werden. Daher wundert es auch nicht, dass, wohl als eine Art Weiterführung, das „MFM-Projekt“ auf Seite 69 ausführ­lich empfohlen wird [vgl. FMG-Information 108, S.4f]. – Eine KNA-Meldung berichtete kürzlich, dass der weltliche Schöningh-Verlag diese Kölner Mappe demnächst verlegt und anpreist (vgl. DT 22.1.2014).

3. Totale Schamzerstörung

Frankreich. Guiseppe Nardi berichtet auf katholisches.info von einem Buch, das der französische Bildungsminister Vincent Peillon in die Liste empfohlener Texte des neuen Programms „ABCD der Gleichheit: Tous à poil“ („Alle nackt“) aufgenommen hat. Das Buch, das zum neuen gender-gerechten Umerziehungsprogramm gehört, zeigt Bilder von alten Menschen, der Lehrerin, des Polizisten und der Kinder; alle sind nackt dargestellt, um „durch die Nacktheit die Gleichheit aller zu lernen“. – Die Bürgerrechtsbewegung „Manif pour tous“ forderte die Regierung von Staatpräsident Hollande auf, das Buch aus der Liste empfohlener Schulbücher zu streichen und die Übermittlung von ganzen Klassensätzen des Buches an jede Schulbibliothek auf Kosten der Steuerzahler und von mindestens einem Exemplar an jede öffentliche Bibliothek einzustellen (vgl. www. katholisches.info/?p=36573; 18.2.2014).

4. „Lehrmaterialien, die in Punkto Sexualität nichts auslassen“

Ein Artikel und die Entwicklung der SchulSE

Die Zeitung „Die Welt“ veröffentlichte schon vor einem Jahr (24.03.13, vgl. www. welt.de/politik/deutschland/article115526137/ So-schoen-ist-dass-es-schoener-nicht-werden-kann.html) einen Artikel von Miriam Hollstein. Darin wird unter anderem von einer jungen Mutter aus Baden-Württemberg erzählt, die sich über Berichte ihres zehnjährigen Sohnes vom Sexualkundeunterricht wunderte und schließlich schockiert war, als er „etwas verwirrt“ erzählte, „er wisse jetzt, wie sich Lesben befriedigen…“ Ein Zehnjähriger müsse nicht solches Wissen haben; das Thema gehöre nicht in den Sexualkundeunterricht. Nach Beschwerden mehrerer Eltern habe der Schuldirektor entschieden, „die betreffende Lehrerin nicht mehr im Sexualkundeunterricht einzusetzen“; diese selbst habe sich uneinsichtig gezeigt. Ein Klassenkamerad ihres Sohnes, so die Mutter, „habe nach dem Unterricht erklärt, er wolle nie mit einer Frau etwas haben“. Dann erwähnt die Journalistin von einem Vorfall in einer Berliner Grundschule. Eltern hatten sich beschwert, „weil in einer Klasse schon bei den Erstklässlern ein sehr explizites Aufklärungsbuch zum Einsatz kommen sollte“, mit der Darstellung erigierter männlicher Geschlechtsteile und detaillierter Beschreibung des Geschlechtsakts. Dieses von „Pro Familia“ ab fünf Jahren empfohlene Buch „Woher kommst Du?“ (der Welt-Artikel gibt einige völlig schamlose Illustrationen wieder) sei den Eltern zu weit gegangen. Sie hätten aber bei der Lehrerin kein Gehör gefunden, erst als eine Berliner Zeitung berichtete, sei auch die Schulleitung aufmerksam geworden. Die zuständige Senatsverwaltung habe erst auf mehrfach Nachfrage eingeräumt, dass das Buch an der Schule vorhanden, aber nicht für Kinder zugänglich sei. Der Senat habe in der Vergangenheit keine Beschwerden bekommen. „Diese Aussage mutet seltsam an“, schreibt „Die Welt“, da vor zwei Jahren ein „Medienkoffer“ zur „sexuellen Vielfalt“ für Aufregung gesorgt habe.

Die Journalistin schreibt dann, dass SE ein heikles The­ma sei und bis Ende der 60er Jahre den Familien über­lassen blieb. Die 68er hätten dann die Enttabuisierung ins Extrem getrieben: „Thesen wie die des Sexualforschers Wilhelm Reich (1897-1957), die Unterdrückung von Sexualität sei der Ursprung autoritärer Gesellschaften, führten dazu, dass auch die SE von Kindern zur tabulosen Zone erklärt wurde – bis hin zur Tolerierung von Pädophilie in bestimmten Gesellschaftskreisen“. Es wird weiter erinnert, dass am 3.10.1968 die Kultusministerkonferenz die „Empfehlungen zur SE in den Schulen“ beschloss; dass Eltern, kirchliche Verbände und andere Organisationen mit Protesten reagierten und dass das Bundesverfassungsgericht 1977 entschied, die schulische SE habe sich auf Wissensvermittlung zu beschränken und auf die „religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen“ der Eltern Rücksicht zu nehmen. Wenn das geschehe, sei keine besondere Zustimmung erforderlich, doch müssten Eltern rechtzeitig über Inhalt und Methodik informiert werden. Die Einführung der SchulSE sei Ländersache.

[FMG: Hintergrund der Entscheidung des BVerfG waren Klagen gegen die Einführung der SchulSE auf bloßem Verwaltungsweg; auf das zwielichtige Urteil hin, dass das Elternrecht dem staatlichen Recht „gleichgeordnet“ wertete und den bis dahin noch öffentlich vertretenen Vorrang des Elternrechts, wie er der Naturordnung entspricht und auch von der kath. Kirche festgehalten wird, leugnete und den Eltern nur ein Recht auf „Information“, aber nicht auf Einspruch und Ablehnung einräumte, kam es zur Zementierung der SchulSE per Gesetz.]

Der „Welt“-Artikel umreißt dann die in einzelnen Bundes­ländern unterschiedlichen Vorgaben für die SchulSE und für die Unterrichtung der Eltern. Die Quintessenz des Artikels ist allerdings keine wirklich inhaltliche Kritik an der SchulSE: „Probleme, das zeigen die Fälle der Vergangenheit, gibt es immer dann, wenn die Eltern nicht ausreichend informiert waren“.

Bemerkenswert: Gegen die neu eingeführte SchulSE hatte es in den Siebzigerjahren bis hin zur gesetzlichen Zementierung der SchulSE viel Widerstand und öffentlichen Protest gegeben (z. B. hatte der damalige führende Landtagsjournalist des Bayerischen Rundfunks, Bernhard Ücker, das Thema mehrfach in Radiokommentaren aufgrund von Hörerzuschriften sehr kritisch behandelt, ähnlich machte sich der damalige Regensburger Bischof Rudolf Graber zum Sprecher vieler Eltern und Lehrer, die sich an ihn wandten. Auch der 1976 gegründete FMG hatte sich gleich deutlich zu Wort gemeldet). Doch dann war das Thema leider von vielen verharmlost worden und hatte auch die Gutheißung der Bischöfe gefunden, deren Fachreferenten in die Richtlinienfestlegung eingebunden waren und meinten, der SE eine „christliche“ Ausrichtung zu geben. Die Warnungen vor diesem Dammbruch infolge der 68er sexuellen Revolution wurden in den Wind geschlagen, und die SchulSE verschärfte sich immer mehr, z. B. mit der breiten Kondom-Propaganda, als Aids zum Thema wurde (angeblich „safer sex“ mit Kondom), dann mit der Homosexualisierung, und nun, bis vor kurzem ohne große öffentliche Wahrnehmung mit der Gender-Ideologie, immer weiter. Auch die Debatte um den sexuellen Missbrauch führte zu Programmen, die unter dem Deckmantel der „Vorsorge“ teilweise die schamzerstörende SE vertieften und weiter verfrühten.

Umso erfreulicher, dass Eltern, die vielfach selber durch die SchulSE und die allgemeine öffentliche Sexualisierung der letzten vier Jahrzehnte gegangen sind, nun in der letzten Zeit wach und sensibel gegen die sexuelle Indoktrinierung ihrer Kinder und die Missachtung ihres Elternrechts aufstehen.

Allerdings – das bedauern wir sehr – beziehen sich diese Proteste häufig nur auf das Grundschul- und womöglich Kindergarten-Alter. Doch auch für Kinder in der Pubertät oder im Jugendalter ist die intensive, detaillierte, gemeinschaftlich-öffentliche Befrachtung mit diesen sexuellen Themen schamzerstörend, bedarfsweckend und zu einem freizügigen, lustorientierten Verhalten verführend und missachtet das Recht des jungen Menschen auf ein keusches Aufwachsen. Die Argumentation, dass die allgemeine Sexualisierung eine entsprechende schulische „Erziehung“ erfordere, ist kurzschlüssig: die SchulSE hat beträchtlichen Anteil an der Sexualisierung der Medien und der Öffentlichkeit in den letzten Jahrzehnten. Und warum muss man dann Kinder aus intakten Familien mit moralisch hohen Standards auch dieser Indoktrination aussetzen und achtet nicht wenigstens bei ihnen das vorrangige Erziehungsrecht der Eltern? Weil es letztlich nicht um positive Pädagogik geht, sondern um die flächendeckende, ja weltweite Durchsetzung einer von der Verhütungs- und Abtreibungslobby und der Gender-Ideologie gewollten und mit Zwang vorangetriebenen Sex-Vergötzung.

Eltern machen mobil

Eine bemerkenswerte Entwicklung in der öffentlichen Diskussion wird erkennbar: Nicht nur in Frankreich ste­hen Massen auf in den großen Kundgebungen von „Manif pour tous“ gegen die familienzerstörerische Politik des Präsidenten. Auch in anderen europäischen Ländern gehen Menschen auf die Straße für die Werte der Familie und des Lebens. Und das verbunden mit Internet-Petitionen gegen die Abtreibungsförderung, gegen die Gender-Ideologie und für die Familie und gegen den homo-dominierten „Bildungsplan 2015“ von Baden-Württemberg.

 

5. Nordrhein-Westfalen

So gab es am 18. Januar 2014 eine Demonstration in der Kölner Innenstadt, an der rund 1000 Teilnehmer, darunter viele junge Familien, gegen den Zwang zur SchulSE protestierten (allerdings auch hier nur in Bezug auf die Grundschule und Kindergärten). Aufgerufen hatte eine Aktion „Besorgte Eltern NRW“. Der Zug durch die Kölner Innenstadt mit zahlreichen eindrucksvollen Plakaten („Frühsexualisierung stoppen“, „Stopp dem Sexzwang – Kindheit hat Vorrang“, „Erziehung ist Elternrecht“, „Kinder brauchen Liebe und keinen Sex“ usw.) endete mit einer Abschlusskundgebung auf dem Roncalli-Platz beim Kölner Dom; es gab, besonders im Hinblick auf Haftstrafe für Eltern, die ihre Kinder von der SchulSE ferngehalten hatten, Sprechchöre: „Das lassen wir nicht zu“ oder „Gemeinsam sind wir stark“.

(Vgl. http:// charismatismus.wordpress.com/?s=Demonstration+Köln, 5.3.14. Videos der Veranstaltung waren zeitweise im Internet zu finden)

 

Ein Fall, der zur Gründung des Aktionsbündnisses „Besorgte Eltern NRW“ geführt hat (vgl. kath.net 20.1.14):

Das Kind Melitta der Eheleute Eugen und Luise M. verließ den Unterricht der 4. Klasse, weil es die detaillierte Beschreibung des Geschlechtsaktes als unangenehm empfand. Melitta wurde nach einem Gespräch mit der Schulleitung von der Rektorin und einer weiteren Lehrerin gewaltsam ins Klassenzimmer gezogen und musste wegen ihres Widerstandes dann den Rest der Stunde im Lehrerzimmer absitzen. Dem Schulamt wurde die Stunde im Lehrerzimmer sowie eine weitere Sexualkundestunde als Fehlstunden gemeldet. Daraufhin erhielten die Eltern des Mädchens einen Bußgeldbescheid von 30 Euro. Da sie auf ihrer Unschuld beharrten und die Zahlung verweigerten, folgte eine Anklage vor Gereicht, dann der Besuch des Gerichtsvollziehers und schließlich die Weiterleitung an das Oberlandesgericht, wo sich die Eltern nicht mehr selber verteidigen durften. Schließlich ordneten die Behörden für die Eheleute Erzwingungshaft an, die der Vater bereits abgesessen hat. Die Erzwingungshaft für die schwangere Ehefrau wurde aufgeschoben.

 

Von anderer Seite wurde in NRW auch eine Petition initiiert, die die Streichung des § 33 (Sexualerziehung) aus dem Schulgesetz von NRW oder alternativ eine Befreiungsmöglichkeit zum Ziel hat  (vgl. https:// www. open­petition.de/petition/online/streichung-des-33-sexualerziehung-aus-dem-schulgesetz-fuer-das-land-nordrhein-westfalen), die allerdings Mitte März nur ca. 2500 Unterzeichner hatte; offenbar läuft sie bis 8.4.14 und benötigte mindestens 50.000 Unterzeichner.

6. Baden-Württemberg (BW)

6.1 Der sog. „Bildungsplan 2015“ der grün-roten Lan­desregierung in Stuttgart erregte Ende des Jahres 2013 erste öffentliche Aufmerksamkeit.

Nach der Vorgabe des Kultusministeriums beinhaltet dieser „Bildungsplan“ „fünf Leitprinzipien“ („berufliche Orientierung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Medi­enbildung, Prävention und Gesundheitsförderung und Verbraucherbildung“). Und „alle diese Leitprinzipien sollen unter dem Gesichtspunkt der Akzeptanz sexueller Vielfalt“ stehen. Da ist also in einer Breite und Massierung vorgesehen, dass die Kinder und Jugendlichen sich „mit der eigenen geschlechtlichen Identität und Orientierung“ auseinandersetzen, sie hinterfragen („Abgleich von Selbst- und Fremdbild“) und zwischen „erlebtem Geschlecht, biologischem Geschlecht, sozialem Geschlecht und juristisch zugeschriebenem Geschlecht“ unterscheiden. Sie sollen die „verschiedenen Formen des Zusammenlebens von/mit LSBTTI-Menschen“ in einer angeblich „sich wandelnden Welt“ kennen, faktisch werden ihnen diese werbend nahegebracht, während die heterosexuelle Familie als „Stereotype“ hinterfragt werden soll. Die „Geschichte der Unterdrückung von bi-, homo-, trans- und intersexuellen Menschen“ und „schwule, lesbische, transgender und soweit bekannt intersexuelle Kultur“ sollen behandelt werden usw. Die tägliche Überflutung der Kinder mit sexuellen Themen und Eindrücken in allen möglichen Medien wird hier im Schulunterricht in aller Breite verstärkt.

Es liegt auf der Hand, dass es hier nicht darum geht, Achtung vor dem anderen aufzubauen und schlicht zu vermitteln, dass Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung nicht diskriminiert werden dürfen, sondern dass die „LSBTTI“-Lebensweisen privilegiert werden, während die – verfassungsrechtlich zu schützende – „klassische Familie“, der Normalfall, abwertend dargestellt wird. Dass hier das vorrangige Erziehungsrecht der Eltern geradezu totalitär ausgeschaltet wird, ist offensichtlich.

Das bedeutet eine pädagogische, moralische und ideologische Umerziehung. Unter Ausnutzung der Schulpflicht ist hier vorgesehen, schon Kinder in alle Spielarten sexueller Betätigung einzuführen: „ein Übergriff auf die psychische und sittliche Integrität der Kinder“ (H. von Beverfoerde).

 

6.2 Dabei hat die Landesregierung von Baden-Württemberg offensichtlich den Entwurf in Zusammenarbeit mit wenigen Lobbygruppierungen erarbeitet – so der linken Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW, dem Netzwerk LSBTTIQ: „Allerdings zeugt es nicht von allzu großer Klugheit in Stuttgart, nahezu wörtlich die Ziele einschlägiger Interessengruppen in den neuen Entwurf für den Bildungsplan zu übernehmen“ (FAZ 24.1.14).

Von der GEW BW wurde im Zug der öffentlichen Diskussion (Fernsehsendung „Maischberger“) auch ein Materialheft „Lesbische und schwule Lebensweisen – ein Thema für die Schule“ bekannt (2013 bereits in 6. Auflage). Ziel sei es laut Vorwort der GEW-Landesvorsitzenden Doro Moritz, dass Diskriminierung von LGBT-Personen „verlernt, Anerkennung dagegen erlernt wird“. Es geht also nicht nur um Tolerieren, sondern um Akzeptieren. Das Materialheft hat als Unterrichtsbeispiel für das 4. Schuljahr ein „Wunschhaus“ mit sieben verschiedenen „Familienformen“; für die 7. Schulstufe wird ein „heterosexueller Fragebogen“ vorgelegt, mit Fragen wie: „Woher, glaubst du, kommt deine Heterosexualität? Wann und warum hast du dich entschlossen, heterosexuell zu sein?“ usw.). Ende Februar meldete eine Zeitung, dass die GEW den Fragebogen „überarbeiten“ und mit einem deutlichen Hinweis auf die Methodik der Verfremdung und Satire versehen wolle.

 

6.3 Von dem evangelischen Realschullehrer Gabriel Stängle (Nagold/Nordschwarzwald) wurde eine Petition „Kein Bildungsplan unter der Ideologie des Regenbogens“ initiiert, die trotz heftiger Attacken in den Medien in kurzer Zeit über 192.000 Unterzeichner fand und Ende Januar dem Landtag übergeben wurde. Darin wird eine „grundlegende Überarbeitung“ des Entwurfs gefordert; im Einzelnen unter anderem ein „Nein zur Überbetonung einzelner Gruppen und ihrer Interessen“, die Orientierung an den Werten des Grundgesetzes mit Schutz von Ehe und Familie, ein „uneingeschränktes Ja zum Wissenschaftsprinzip“ in der Schule und die Ablehnung „ideologischer Kampfbegriffe und Theorienkonstrukte“ und der „Erhalt des vertrauensvollen Verhältnisses von Schule und Elternhaus“ und der sofortige „Stopp einer propagierenden neuen Sexualmoral“ [Sehr bedauerlich finden wir darin enthaltene fraglose Akzeptanz der bisherigen SchulSE!].

Die Initiatoren und Unterzeichner der Petition wurden das Ziel von Angriffen und hetzerischen Unterstellungen in den Medien und durch Politiker. Ein paar Beispiele: „Unterstützung vom rechten Rand“ (SWR 1, auf Proteste zurückgezogen). „Homo-Hasser“ (Queer – Internetportal für Homosexuelle). „Wie stark Homophobie noch immer in Deutschland verankert ist, zeigt die bisherige Teilnehmerzahl“ an der Petition (Teenie-Magazin „Mädchen“) usw. Es gab auch zwei Online-Gegenpetitionen, die 88.000 und 136.000 Unterschriften erreicht haben sollen.

„Es wird ein Vokabular bemüht, das an rechtsextreme und fundamentalistische Strömungen erinnert“, so der Landesvorsitzende der Grünen, Hildenbrand. „Die Online-Petition birgt den Geist massiver Intoleranz wie politisch unterster Schublade“, so der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Fulst-Blei.

 

6.4. Der grüne Ministerpräsident von BW, Winfried Kretschmann, nannte die Gegner des Bildungsplans abwertend „religiös imprägniert“; man werde sich nicht nach „fundamentalistischen Grundlagen“ richten. Zu beachten ist, dass Kretschmann, katholisch, laut Wikipedia in seiner Jugend Schüler eines katholischen Internats und Oberministrant, heute Mitglied im Diözesanrat der Erzdiözese Freiburg, Kuratoriumsmitglied der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart und Mitglied des Zen­tralkomitees der deutschen Katholiken ist.

 

6.5 Nach einer ersten kritischen Äußerung der evangelischen Landeskirche in Baden am 9. Januar erklärten am 10.1. die Schulbeauftragten der beiden katholischen Bistümer Freiburg und Rottenburg und der beiden evang. Landeskirchen, jede Form von „Instrumentalisierung, Ideologisierung und Indoktrination“ müsse vermieden werden. Ein „Bezugsrahmen“ des Bildungsplans müssten die Menschenrechte sein; dabei komme der religiös-ethische Bildung als Orientierungshilfe für den Einzelnen besondere Bedeutung zu. Die Kirchen hofften darauf, in Gesprächen den politisch Verantwortlichen eine „verantwortbare Lösung zu finden“. Es stehe auch jedem Bürger frei, sich „in geeigneter Weise“ zu Wort zu melden, allerdings nicht „durch Hetzportale und diffamierende Blogeinträge“.

 

6.6 Der Diözesanrat der Erzdiözese Freiburg hingeben begrüßte am 16. Januar in einem Brief an den Kul­tusminister Stoch (SPD) den Entwurf des Bildungsplans 2015 und lobte ihn „als gut für die Schülerinnen und Schüler“. Es sei bedauerlich, wenn die Initiative der Landesregierung als „ideologische Indoktrination“ diskre­ditiert werde. Zugleich werde „ein erschreckendes Maß an Homophobie und Hass“ sichtbar; Christentum dürfe nicht als Begründung „für solche menschenverachtende Haltungen missbraucht werden“.

[Hat her Kretschmann mitgestimmt?]

 

6.7 Von der CDU meldeten sich mehrere Abgeordnete zu Wort, die die Petition begrüßten und den Bildungsplan-Entwurf ablehnten. In einer viel beachteten Rede im Landtag am 23. Januar nannte der CDU-Fraktionsvorsitzende Peter Hauk den Umgang der Grünen mit den Kritikern „beschämend, nach eigenem Maßstab intolerant, vielleicht auch diskriminierend“. Jeder habe das Recht, sich mit einer Petition an die Gesetzgebungskörperschaft zu wenden und den Politikern stehe es nicht zu „dieses elementare Bürgerrecht bei seiner Anwendung zu beurteilen oder viel schlimmer, wie Sie es getan haben, zu verurteilen“. Zuvor hatte Kretschmann die Petitionsunterstützer als „religiös imprägniert“ abgewertet. – Allerdings wird vom CDU-Landesvorsitzenden Thomas Strobl in Medien berichtet, dass er eine vollständige Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe befürworte und auch mit der Erziehungseinheit „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ keine großen Probleme habe.

Auch die „Alternative für Deutschland“ wandte sich in einer Presseaussendung „gegen die eklatante Missach­tung der Elternrechte bei der Erziehung und die Relativierung und Diskreditierung traditioneller Geschlechterrollen unter der Flagge des Gender-Mainstreaming“.

Der Deutsche Philologenverband riet, auch auf Werte und religiöse Gefühle Rücksicht zu nehmen, gerade in diesem Bereich sei „das Elternrecht sehr stark“. Der Verein katholischer deutscher Lehrerinnen e. V. (VkdL) nahm deutlich Stellung: „Die gegenwärtige Diskussion über sexuelle Entwicklungen zeigt, dass Sexualerziehung nicht in die Schule, sondern in die Familie gehört, solange Bildungsziele und Bildungsinhalte politisch und nicht pädagogisch bestimmt werden“. Die Fehlformen menschlicher Sexualität seien nicht naturgegeben, sondern politisch gewollt, weil sie Menschen verfügbar machten mit „langfristig unübersehbaren negativen Auswirkungen“.

 

6.8 Aus einem Kommentar von Birgit Kelle (Focus 27.1.2014): „Offenbar reicht der bisherige Sexualkunde­unterricht nicht aus, um alle Schüler im Land der Dichter und Denker umfassend darüber zu bilden, welche sexuellen Spielarten existieren und wie sie praktiziert werden… Anscheinend ist der Toleranzfraktion entgangen, dass schon heute Sexualkundeunterricht stattfindet, der Schamgrenzen durchbricht und das Etikett ‚altersgerecht‘ nonchalant übergeht. FSK 18 für Grundschüler. Man muss als Eltern schon Glück haben beim Lehrer-Bingo; läuft es schlecht, bekommt man einen überengagierten Eiferer für seine Kinder ab. Da dürfen Viertklässler dann, wie die ‚Welt‘ berichtete, in einer Grundschule in Baden-Württemberg erfahren, dass sich Lesben zur Befriedigung gegenseitig ‚mit der Zunge lecken‘, oder Kinder sollen wie in Berlin lustige Pantomime-Spiele darbieten, um Begriffe wie ‚Darkroom‘ oder ‚Porno‘ zu erraten…“

„Gerade die heterosexuellen Menschen greift der Bildungsplan an und Kretschmann sanktioniert dies. 95 Prozent der Kinder und Jugendlichen lässt Kretschmann gerade nicht in Ruhe. 95 Prozent der Kinder akzeptiert er nicht als Menschen ‚wie sie nun mal sind in ihrer Veranlagung‘. Denn die Kretschmänner stellen im Prinzip alle Menschen unter den Generalverdacht, dass sie Schwule, Lesben, Transsexuelle, Transgenderisten, Intersexuelle usw. diskriminieren und durch hoheitliche Bildungseingriffe schon im Kindesalter erzogen, besser zurecht getrimmt werden müssten“, so schreibt Bettina Röhl in ihrer Kolumne in der „Wirtschaftwoche“ 28.01.2014, wo sie Kretschmann zunächst eine Vergangenheit in den sozialistischen K-Gruppen der 70er Jahre vorwirft).

 

6.9 Am 1. Februar fand in Stuttgart eine Protestveranstaltung der Kritiker des Bildungsplans 2015 statt, initiiert von der „Initiative Besorgte Eltern Baden-Württemberg“. Nach Angaben der Veranstalter nahmen etwa 600 Personen teil. Zu einer parallelen Gegendemonstration (etwa 500 Personen) hatten ein „Netzwerk von Menschen mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen“, der Verein „Christopher Street Day CSD“, der Landesverband BW der Grünen und die Links-Jugend aufgerufen. Teilnehmer dieser Gegendemonstration störten auch die Kundgebung der Bildungsplan-Kritiker teilweise gewalttätig und verhinderten deren Zug durch die Innenstadt. Nach Ansicht des Sprechers der Initiative „Besorgte Bürger BW“, Hans Christian Fromm, diskriminiere der Bildungsplan die heterosexuelle Mehrheit in der Bevölkerung und bedeute eine „staatlich verordnete Frühsexualisierung“. Das verletzte Elternrecht unterliege.

 

6.10 Der Initiator der Online-Petition, Gabriel Stängle, distanzierte sich im Voraus von der Demonstration in Stuttgart. Man vertraue darauf, dass die Petition im Landtag bearbeitet werde.

Ende Februar äußerte Ministerpräsident Kretschmann, man müsse „alles tun, um zu verhindern, dass da Kulturkämpfe entstehen“. Vorwürfe, die Landesregierung wolle Schüler umerziehen, wies er „in aller Schärfe“ zurück. Er beharrte, die Landesregierung strebe an, Schüler künftig stärker über unterschiedliche Formen des Zusammenlebens zu informieren, doch wolle man Formulierungen in dem Papier überarbeiten, um „missverständliche Interpretationen“ zu verhindern. Die Initiatoren der Petition reagierten in einer Pressemeldung erfreut darauf; es zeige sich, dass der Landesregierung „die offensichtlichen Schwachstellen in den bisherigen Arbeitspapieren zur Bildungsreform bewusst geworden sind“.

 

6.11 Am 1. März 2014 fand eine erneute Kundgebung „Gegen die Indoktrination unserer Kinder – Stoppt den Bildungsplan 2015“ auf dem Stuttgarter Schlossplatz statt, an der nach dem Polizeibericht ca. 800 Personen teilnahmen, nach Angaben der Initiatoren rund 1800 Personen.

Redebeiträge und Grußworte kamen von Gabriele Kuby. Christa Meves, Mathias von Gersdorff, Inge Thürkauf u.a.

Der Polizeibericht spricht davon, dass Demonstrationsteilnehmer und Polizeibeamte mit Gegenständen (Bananenschalen, Tomaten, Farbbeuteln) beworfen wurden und dass Gruppen von mutmaßlich der linken Szene zuzurechnenden Gegnern versuchten, gegen die Demonstrationsteilnehmer anzugehen. Die Polizei musste die Kundgebung mit massivem Kräfteeinsatz (400 Beamte und Polizeireiter) schützen; es gelang ihr nur mit vielfachem Einsatz, den Kundgebungsteilnehmern den Weg zum angemeldeten Zug gegen Blockierer freizumachen. Ein Polizeibeamter wurde durch einen Störer verletzt.

Die „Grüne Jugend“ beschimpfte Kritiker des Bildungsplans: „Es darf in der Frage der Akzeptanz sexueller Vielfalt im Bildungsplan kein Einknicken geben. Wir erwarten von den Grünen, dass sie nicht gegenüber dem homophoben Schlossplatz-Mob zurückziehen.“

 

6.12 Mitte März kündigte Ministerpräsident Kretsch­mann an, das Bemühen um „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ solle auch in einem überarbeiteten Bildungsplan enthalten sein. Er wies wieder den Vorwurf zurück, der Bildungsplan strebe eine moralische und pädagogische Umerziehung an Die Änderungen in den Formulierungen sollen offenbar nur „Reizbegriffe“ löschen, die zu übertriebener Kritik geführt hätten. Ansonsten sei der Bildungsplan für ihn einwandfrei. Auch eine Verschiebung des Bildungsplans um ein Schuljahr, wie sie die GEW nun vorgeschlagen hatte, lehnte Kretschmann ab. Für Christen, die in der Bibel eine Ablehnung homosexueller Praktiken sehen, äußerte er Verständnis und kündigte an, sich mit den Kirchen bzw. mit protestantischen Gruppen zu treffen. – Die Kritiker des Bildungsplans bezweifeln, dass Kretschmann bei diesem Treffen mit den „Kirchen“ bzw. christlichen Gruppierungen Entgegenkommen zeigen werde, da weder die Vertreter der „Besorgten Eltern BW“ noch die Initiatoren der Petition eingeladen worden seien.

Es hat also bislang nicht den Anschein, als ob die Landesregierung von Baden-Württemberg wirklich zu einem Abrücken oder wenigstens einer wesentlichen Veränderung ihres Vorhabens bereit wäre.

(Vgl. kath.net 16.12.13; 7.1., 9.1., 10.1., 13.1., 14.1., 17.1., 20.1., 25.1., 3.2., 17.2., 8.3., 14.3.13; DT 4.1., 14.1., 18.1., 21.1., 24.2., 25.2.14; Die Welt 9.1.14; kultur-und-medien-online 13.1., 2.2., 5.2., 17.2., 3.3., 7.3, 12.3., 13.3.14; www. polizei-bw.de 2.3.14.)

7. Schweiz

In der FMG-Information 106 (S. 25f) hatten wir berichtet, dass eine überparteiliche Initiative in der Schweiz zum „Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule“ (leider nur da!) eine Verfassungsänderung anstrebt. - Nun wurde gemeldet (katholisches.info 20.2.2014), dass die „Schweizer Bundeskanzlei“ Ende Januar die Gültigkeit von über 110.000 Unterschriften von Schweizer Stimmbürgern bestätigte, die sich für eine Volksinitiative „Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule“ aussprachen. Diese im Juni 2012 gestartete Volksinitiative fordert eine Änderung der Schweizer Bundesverfassung; danach soll „SE Sache der Eltern sein“ (Art. 11, Abs. 3), doch wird eingeschränkt: „Unterricht zur Prävention von Kindesmissbrauch“ könne ab dem Kindergarten erteilt werde, allerdings ohne „Sexualkunde“, und „freiwilliger Sexualkundeunterricht“ könne ab dem 9. Altersjahr von den Klassenlehrpersonen erteilt werden (Abs. 4 und 5). Dann soll leider „ab dem vollendeten 12. Altersjahr“ „obligatorischer Unterricht“ durch „Biologielehrpersonen“ in der Verfassung (Art. 11, Abs. 6) festgeschrieben werden, wenn auch „weitergehender Sexualkundeunterricht“ nicht erzwungen werden solle (Abs. 7). Der Schweizer Bundesrat, die Regierung, hat die Volksinitiative bis Jahresende zu prüfen und kann einen Gegenentwurf zur Abstimmung stellen.

Berichtet wird auch von einer neuen Online-Petition gegen Gender im Lehrplan 21, gerichtet an die Erziehungs- und Bildungsdirektoren der Deutschschweizer Kantone (vgl. Katholische Wochenzeitung 6/2014).

 

                                         

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