Erfahrungen mit der Schulsexual„erziehung“

  

(Aus: FMG-INFORMATION 107, Dezember 2012)

 

 

Wieder wollen wir erinnern an das Dokument des Päpstlichen Rates für die Familie vom 8.12.1995, das - in Übereinstimmung mit der Erziehungsenzyklika „Divini illius magistri“ von Papst Pius XI. und mit anderen Aussagen des kirchlichen Lehramtes - Leitlinien zur Geschlechtserziehung der Kinder und Jugendlichen vorlegt.

Die wesentlichen Aussagen:

n Die Geschlechtlichkeit ist eine von GOTT gegebene Anlage zur Weitergabe des Lebens und zum Ausdruck der liebenden Einheit der Eheleute. Infolge der erbsündlichen Belastung des Menschen muss sie mit Hilfe der Gnade und durch eigenes Mühen (Selbstbeherrschung) geordnet sein.

n Geschlechtserziehung im christlichen Sinn muss Erziehung zur Keuschheit sein. Dazu gehören Schamhaftigkeit und Opferbereitschaft. Sie muss also eine Haltungserziehung sein (ohne unnötige sexuelle Details).

n Sie muss ganz individuell geschehen, der einzigartigen Person des Kindes entsprechend, unter strikter Beachtung der Latenzphase in der Kindheit (bis zur Pubertät) als „Raum der Unschuld“.

n Darum: Geschlechtserziehung ist Aufgabe und Recht der Familie; die Eltern sind allein maßgebend, denn das Elternrecht hat nach der Schöpfungsordnung Vorrang.

n Wo - z. B. in der Schule - gegen das grundlegende Recht des Kindes, in der Keuschheit erzogen zu werden, verstoßen wird, muss sein Recht, einem solchen Unterricht fernzubleiben, ohne Diskriminierung respektiert werden.

Die Beispiele der folgenden Dokumentation zeigen den oft sehr schweren Kampf einzelner Eltern, ihre Kinder vor einer schulischen Sexual„erziehung“ (SE) zu bewahren, die ihrer christlichen Gewissensüberzeugung widerspricht.

 

 

1. Wie vorgehen?

Bayern, 4. Klasse, Grundschule

Die Eltern (italienischer Herkunft) hatten die Erstkommunion ihres Kind in Italien begangen, weil in der hiesigen Pfarrei keine Beichte vor der Erstkommunion vorgesehen war (also gegen die Ordnung der Kirche den Kindern der Zugang zum Bußsakrament vorenthalten wurde). – Beim Elternabend bezüglich der SchulSE wurde den Eltern Material der „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ (BZgA) vorgelegt: „Mona, Lisa und Herr Hahnentritt“.

Dieses Heft ist Teil eines aufwendig aufgemachtes Päckchens (Aufklapp-Karton etc.) mit drei Broschüren „Das kleine Körper-ABC“, „Mona, Lisa und Herr Hahnentritt“ und „Das kleine 9x2. Ein Leporello für Kinder“, die für die „Klassenstufen 4 bis 7“ empfohlen werden.

Und was wird in diesen verlockend und spannend gestalteten kleinen Broschüren vermittelt? Wir bitten um Entschuldigung, wenn wir mit den folgenden Zitaten aufzeigen, was im Namen unseres Staates – unter völliger Missachtung der „Phase der Unschuld“ [Dokument des Pp. Rates f. d. Familie], schamzerstörend und verführend – hier Grundschulkindern nahegebracht wird. Neben comic-artigen, aber durchaus realistischen (und darum aufreizenden) Zeichnungen etwa des männlichen Geschlechtsteils mit Kondom oder von zwei nackten Personen beim Geschlechtsverkehr wird – schon Achtjährigen! – vermittelt: dass es normal ist, wenn ein Kind keinen Vater hat bzw. dieser „woanders eine neue Familie“ hat (Mona, Lisa, Hahnentritt [MLH] Seite 10), dass der Mensch sich vom Urknall her aus dem Affen entwickelt hat (MLH 18f.), wie der Geschlechtsverkehr verläuft (MLH 43-47), dass „viele Männer und Frauen Sex miteinander (haben), auch wenn sie noch kein Kind bekommen wollen“ und wie sie verhüten können: „Gerade für Jugendliche ist es besonders wichtig, sich ein Verhütungsmittel auszu­suchen, das besonders sicher ist“ (MLH 73f). Mehrfach wird zu sexuellen Kontakten verlockt, weil dies „schön ist und Lust macht“ (MLH 74, 85, 88: Körper-ABC 6f. [bezüglich des Gesäßes!], 12, 18, 24, 39, 44, 50, 52, 53, 66). Auch in der Broschüre „Körper-ABC“ wird mehrfach die Verhütung behandelt (13, 15; 27: „wenn du ein verschreibungspflichtiges Verhütungsmittel oder Informationen für Verhütung brauchst“ [an schon 8-Jährige gerichtet!]; 48: „Natürliche Verhütungs­methoden“ [!!] sind „für junge Mädchen noch nicht geeignet“; 55f.:Pille „sehr sicher“, Pille danach „verhindert eine Schwangerschaft“ [mit Ignorierung, dass hier ein empfangener Mensch getötet werden kann!], 73). Im „Körper-ABC“ wird Homosexualität als „etwas ganz Normales“ hingestellt (42: „Lesbisch sein... dass eine Frau eine andere Frau liebt und mit ihr Sex hat. Das ist für manche Menschen ungewohnt, aber es ist etwas ganz Normales“; 66: „Es ist ganz normal, schwul zu sein“) und für Selbstbefriedigung geworben (66f.: „Um sich selbst schöne Gefühle und auch mal einen Orgasmus zu machen, braucht es manchmal nur einen Menschen: sich selbst... Und es ist weder ungesund noch schädlich, sondern ganz o. k.) - Unsere Kinder sind offensichtlich vollkommen der Sexualisierung ausgeliefert, die keine Scham kennt, für die Lust alles ist, und die darum die Verhütung in den Mittelpunkt stellt. Schon Kinder von 8 oder 10 Jahren werden auf Verhütung und Lustgewinn – auf welche Weise auch immer – hingetrimmt!

Einer zur Einsichtnahme aufgelegten Mappe war zu entnehmen, dass eine Befreiung von der SchulSE nicht möglich sei. – Die Mutter möchte ihr Kind nicht am SE-Unterricht teilnehmen lassen. Anderseits machen die Fälle in NRW (wo Eltern deswegen zu Geldstrafen – und wenn sie diese nicht bezahlten, sogar zu Haft verurteilt worden sind), auch Angst. So will diese Mutter, wenn die SE beginnt, ihr Kind möglichst unauffällig fern­halten.

Wie wir in diesen Dokumentationen schon berichtet haben, fanden Eltern manchmal Verständnis beim Lehrer und konnten ihr Kind fernhalten; in anderen Fällen konnte ein fälliger Arzt-Termin auf die SE-Zeit gelegt werden; auch haben Mütter das Fernbleiben mit „gesundheitlichen Gründen“ schriftlich entschuldigt - im Wissen, dass die SE ihrem Kind in seiner Entwicklung schaden würde. Auch Atteste vom Arzt oder von einem Psychotherapeuten waren in manchen Fällen nützlich.

Die berichtende Mutter kennt auch mehrere andere Eltern, die die SchulSE ablehnen und ihr Kind lieber zuhause („Homeschooling“) unterrichten würden.

[Hier beharrt ja die deutsche Politik weiter stur auf einem der NS-Zeit entstammenden Schulpflicht-Gesetz, während dies in anderen Ländern möglich ist. Auch der Vertreter des Hl. Stuhls bei der UNO hatte vor einigen Monaten gefordert, das „vorrangige Elternrecht“ zu achten und ihre Freiheit der Wahl der Schule oder des Homeschoolings für ihre Kinder zu respektieren (vgl. FMG-INFORMATION 106, S. 15).

 

2. Geburtsfilm

Bayern, 6. Klasse Realschule

Die Lehrerin kündigte der Klasse an, sie würde gerne einen Geburtsfilm vorführen. Eine Mutter gab ihrem Sohn ein Schreiben mit, in dem sie in freundlichem Ton ihre Ablehnung der Vorführung dieses Geburtsfilmes zum Ausdruck brachte. Da auch die Mutter eines weiteren Schülers Einspruch erhob, wurde der Film nicht gezeigt. - Allerdings hat der Sohn nun trotz aller Bemühung der Mutter eine ungute sittliche Richtung eingeschlagen, nicht zuletzt wohl deshalb, weil der Vater die gläubige Ausrichtung der Mutter nicht mitträgt und kein gutes Beispiel gibt. - Ein zweites Kind dieser Familie, eine ältere Tochter, besucht das Gymnasium. Dort war in einer Klasse für das Schuljahresende SE angekündigt; sie fiel dann allerdings wegen Erkrankung der Lehrkraft aus.

 

3. Vom Lehrer akzeptiert

Hessen, 6. Klasse Gymnasium

Die Mutter eines Schülers erklärte dem Lehrer in einem Gespräch, sie werde ihren Sohn von den SchulSE-Stunden  fernhalten. Der Schüler blieb dann drei-, viermal zu Hause, war z. T. auch krank. Der Lehrer akzeptierte dies.

 

4. Stehen Bischöfe geschlossen hinter Sexualunterricht?

Hessen, integrierte Gesamtschule

Eine Mutter versuchte – im Jahr 2010 - in einem Brief vom Rektor die Befreiung ihres Sohnes von der SchulSE zu erreichen, was ihr abgeschlagen wurde: Es gebe für eine „Befreiung von diesem Unterricht keine Gründe“. Die Mutter hatte von ihrer Erfahrung her, aber auch mit Verweis auf ihren katholischen Glauben, argumentiert. Der Rektor hatte deshalb beim Bischöflichen Ordinariat in Mainz nachgefragt; dort wurde ihm mitgeteilt – so seine schriftliche Antwort an die Mutter –, „dass die Deutschen Bischöfe geschlossen hinter dem Sexualkundeunterricht stehen – auch an ausgewiesenen kirchlichen Schulen!“

Nun wird man hier etwas differenzieren sollen, weil unsere Bischöfe –  auf konkrete Inhalte der SE wie Verhütung, faktische Befürwortung homosexuellen Verhaltens usw. angesprochen – sicher nicht „geschlossen dahinter“ stünden. Dennoch bedeutet die Zustimmung der Bischöfe bzw. der in ihrem Namen agie­renden Ordinariate zu den Lehrplänen in der Praxis einen Frei­brief für die Schulen und zugleich ein Im-Stich-Lassen der christlichen Eltern, die für ihre Gewissensfreiheit, für ihr Elternrecht und für das Recht ihrer Kinder auf ein keusches Aufwachsen eintreten. Und ebenso werden damit das Dokument des Päpstl. Rates für die Familie von 1995 und entsprechende warnende Worte des Papstes missachtet, um nicht zu sagen, „die Bischöfe“ distanzieren sich davon.

 

Die sog. Dissensregelung in Baden-Württemberg

„Die Familien- und Geschlechtserziehung ist verpflichtender Unterrichtsinhalt in der Grundschule. Ihre Inhalte sind aus anthropologischer Sicht so formuliert, dass es in der Regel zu keinem Dissens zwischen Elternrecht und Auftrag der Schule kommen wird. Sollte sich jedoch aus religiösen Gründen ein Dissens zwischen Elternhaus und Schule ergeben, muss ein klärendes Gespräch zwischen den betroffenen Eltern, dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin und der Schulleitung geführt werden. Kommt es in einem Gespräch nicht zu einer einvernehmlichen Lösung, so ist ein Fernbleiben einzelner Kinder von den Unterrichtsstunden bzw. Unterrichtssequenzen, in denen Inhalte der Geschlechtserziehung behandelt werden, seitens der Schule nicht zu ahnden. Mit Blick auf eine eventuell große Diskrepanz zwischen den Auffassungen des Elternhauses und der Schule ist in der Begegnung Elternhaus/Schule eine für das Kind pädagogisch sinnvolle Entscheidung anzustreben. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Grundschule nicht die Aufgabe hat, Kinder mit Inhalten zu konfrontieren, die erst in den weiterführenden Schularten in den Klassen 5, 7 und 9 bzw. 10 behandelt werden.

Wolfgang Riefler, Referent in der Schulabteilung des Ministeriums für Kultus und Sport.“ (Quelle: „Schulintern“ Nr. 7/1995, Herausgeber: Kultusministerium Baden-Württemberg)

Ergänzend: Herr Riefler bestätigte auf Anfrage, dass diese „Dissensregelung“ auch für höhere Klassen u. andere Schularten gültig ist (vgl. FMG-INFORMATION 74, 4)

 

5. Sich selber befreit

Bayern, 8. Klasse Gymnasium

Die Tochter einer Familie lehnte selber den SE-Unterricht ab und blieb 2-3 Mal von den Biologie-Stunden mit SE-Inhalten zu Hause; der Vater hatte das Fernbleiben telefonisch erklärt. Ein Mitschüler war ebenso wegen der SE dem Unterricht fern­geblieben.

 

6. „Sex we can“

Bayern, 8. Klasse Mittelschule (= seit 2011/12 neuer Name für Hauptschulen mit bestimmten Kriterien)

Den Schülern wurde ein Film „Sex we can“ gezeigt; eine Mutter hatte sich dann im Internet kundig gemacht und war entsetzt. Abtreibung, Pille seien okay, der Geschlechtsverkehr werde mit Computer-Figuren gezeigt. – Bei diesem „Film“, der sich aus drei jeweils ca. 7-8 Minuten langen „Episoden“ zusammensetzt und für 12-18-Jährige vorgesehen ist,  handelt es sich um ein Produkt des „Österreichischen Instituts für Sexualpädagogik“ in Verbindung mit dem Österreichischen Unterrichtsministerium; dazu wird ein umfangreiches Handbuch erwähnt.

 

7. Eine Verdeutlichung: In früheren FMG-INFORMATIONEN wurde bei Fällen aus Nordrhein-Westfalen von „katholischen Schulen“ gesprochen (vgl. FMG-INFO 106, S.4f), was zu Miss­verständnissen führen kann. In NRW wie auch in Niedersachsen gibt es Konfessionsschulen als staatliche Schulen in der Trägerschaft von politischen Gemeinden; die „katholischen Schulen“ darunter haben eigentlich die Bestimmung, sich an der Lehre der Kirche auszurichten. Es sind aber, wie gesagt, öffentliche Schulen, die nicht in der Trägerschaft der Kirche stehen.

 

8. Mandalas in der Schule

Bayern, Grundschule 3. Klasse

Nicht um die Thematik SchulSE geht es hier, sondern um Praktiken, die fernöstlichen Religionen entstammen, wie Yoga und das Malen von Mandalas, denen auch Schulkinder ausgesetzt werden.

Ein Vater berichtete, dass an der Schule seines Buben das Ausmalen von Mandalas praktiziert wird. Sogar im Religionsunterricht legte der Pfarrer eine Art Erntedankzeichung zum Ausmalen vor, auf die er – als der Bub das Bild nicht ausmalen wollte, sondern stattdessen auf die Blattrückseite eine Madonna malte – als kritische Bemerkung schrieb: „Warum darfst du kein Mandala ausmalen“? Der Vater begründet seine Ablehnung mit der fernöstlichen Herkunft des Mandala aus heidnischen Religionen und verweist auf ein Schreiben der vatikanischen Glaubenskongregation vom 15.10.1989 „an die Bischöfe der kath. Kirche über einige Aspekte der christlichen Meditation“ („Orationis formas“), in dem die Problematik von Fehlformen des Gebets und der Meditation behandelt wird und insbesondere „östliche Methoden“ wie Zen oder Yoga benannt werden. In diesem Zusammenhang schrieb Papst Johannes Paul II. („Die Schwelle der Hoffnung überschreiten“, S. 117): „Es ist daher nicht falsch, jene Christen zu warnen, die sich voller Begeisterung beispielsweise gewissen Vorschlägen, z. B. den Techniken und Methoden der Meditation und der Askese widmen, die den religiösen Traditionen des Fernen Ostens entstammen. In gewissen Kreisen ist dies zu einer Art Mode geworden, die auf recht unkritische Weise angenommen wird.“

Zwar wird da das „Mandala“ nicht explizit genannt, doch ist Tatsache, dass das Mandala (ein Sanskrit-Wort) dem religiösen Kontext des Buddhismus und Hinduismus entstammt. Of­fenbar zielt die Symbolik eines Mandalas auf das Unbewusste und will durch Formen und Farben bestimmte Bereiche der Psyche stimulieren (vgl. wikipedia).

Zum Stichwort Yoga: Vor einigen Jahren wurden auf den Einspruch der katholischen Bischöfe und auch protestantischer Geistlicher in der Slowakei hin Pläne fallen gelassen, Yoga in den Schulen zur Vorbeugung gegen Haltungsschäden bei Kindern einzuführen. In einem Hirtenbrief hatten die Bischöfe aufmerksam gemacht, dass Yoga den Glauben an den SchöpferGOTT, an JESUS CHRISTUS und Sein Versöhnungswerk  ablehne, ja ein „Pfad zum völligen Atheismus“ sei (vgl. FMG-INFO 75 S. 22). – Gegen ein ähnliches Vorhaben in Kroatien wandte sich 2003 der Ständige Rat der Kroatischen Bischofskonferenz (vgl. kath.net 15.7.03). – Aus Polen wurde 2008 berichtet, das dort ein großes Exorzismus-Zentrum entstehen solle, das auch der Heilung von Opfern der New-Age-Bewegung und von Yoga-Anhängern und Internetsüchtigen dienen solle (vgl. kath.net 4.2.2008).

 

9. Gerichtsurteil zum Homeschooling in Schweden

Nach einer Meldung (http:// kultur-und–medien-online) vom 29.10.2012 gab in Schweden ein Gerichtsurteil (jüdischen) Eltern Recht, die gegen ein Bußgeld wegen Hausunterrichts Einspruch erhoben hatten. Die Schulbehörde versucht die zu Hause unterrichten­den Eltern seit Jahren zu zwingen, ihre fünf Kinder in die öf­fentliche Schule zu schicken. In einer 9-seitigen Urteilsbegründung führten die drei Richter in Göteborg aus, das Ehepaar stelle seinen Kindern durch Fernschule und Privatunterricht eine „sehr zufriedenstellende Alternative“ zu den Schulen bereit. Dabei würden auch die religiösen Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt. Hausunterricht gehe mit dem Menschenrecht auf Religionsfreiheit konform.

 

 

 

                                         

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