Erfahrungen mit der Schulsexual„erziehung“

(aus: FMG-INFORMATION 103, August 2011)

 

 

Diese Rubrik dokumentiert den oft mühsamen Kampf einzelner Eltern, ihre Kinder vor einer schulischen Sexual„erziehung“ (SE) zu bewahren, die ihrer christlichen Gewissensüberzeugung widerspricht.

Nicht selten begegnet von schulischer Seite das Argument, das sei vorgeschrieben, daran müsse sich der Lehrer halten, da habe er keine Möglichkeit, Ausnahmen zu machen. Natürlich basiert ein geordneter Staat auf dem Gehorsam gegenüber Gesetzen. Anderseits hat gerade unser Volk in der NS-Zeit die Erfahrung gemacht und bezahlt immer noch dafür, dass ein Gehorsam gegenüber unsittlichen, den grundlegenden Menschenrechten widersprechenden Forderungen des Staates ins Verderben führt. Und wird nicht zuletzt deswegen die „Zivilcourage“ gelobt? Genießt nicht ein Widerstand gegen Maßnahmen des Staates heute von Seiten der Medien große Bewunderung und Unterstützung (etwa „Stuttgart 21“, wo von manchen sogar Verständnis für Gewalt gezeigt wird)?

Beim Widerstand gegen die SchulSE mit ihrer Schamzerstörung und sittlichen Verführung ist die Gewalt höchstens auf staatlicher Seite festzustellen, wenn Eltern – wie wiederholt in Nordrhein-Westfalen – deswegen in Haft genommen werden.

 

Ein Beispiel des Widerstands gegen unsittliche Forderungen von Seiten der Staatsmacht gab der katholische General Theodor Groppe. l Als im Oktober 1939 auf Veranlassung des Innenministeriums vom Regierungspräsidenten Trier bei seinem General­kommando die „Anregung“ einging, hinter der Front Bordelle für die Truppe zu errichten, schrieb Groppe als Divisionskommandeur an das Generalkommando XXX. A.K., es sei eines Staates unwürdig, „das Laster unter seinen offiziellen Schutz zu nehmen oder dessen Pflege selbst zu organisieren“. Für die überwiegend verheirateten Soldaten würde „die Errichtung von Bordellen eine Beleidigung“ bedeuten, „zum mindesten aber eine gesetzliche Anerkennung des Ehebruchs“; „in gleichem Maße eine Beleidigung der daheimgebliebenen Frauen, die darin eine gewollte Verführung ihrer Männer zum Ehebruch sehen“ könnten. Die Errichtung von Bordellen unterblieb. l Als Groppe erfuhr, dass ein Kreisleiter eine „spontane Volkskundgebung gegen die Juden“ befohlen hat­te, erließ er sogleich einen Divisionsbefehl, „dass Ausschreitungen gegen die jüdische Bevölkerung, wenn nötig mit Waffengewalt, zu verhindern seien“. Als der Generalstabschef dieses Vorgehen Groppes missbilligte und es an den Oberbefehlshaber der 1. Armee, Generaloberst von Witzleben, meldete, ließ Groppe sich nicht einschüchtern – und erhielt die Rückendeckung des Generalobersten, der denselben Befehl für den Gesamtbereich der Armee gab.

l Als der Reichsführer der SS, Himmler, am 28.10.1939 „für die gesamte SS und die Polizei“ einen schändlichen Befehl erließ, „deutsche Frauen und Mädel guten Blutes“ sollten mit ins Feld ziehenden Männern unehelich Kinder zeugen, für die die SS sorgen werde, protestierte Groppe beim Generalkommando dagegen (das sei „an Schamlosigkeit kaum zu überbieten“ und würde „unsere Frauen und Töchter zum Freiwild für die SS und die Polizei stempeln“). Ende Dezember 1939 äußerte sich dann der damalige Ober­befehlshaber des Heeres, Generaloberst von Brauchitsch, in einem vertraulichen Schreiben an die hohen Kommandostellen ähnlich: „Der Erlass bedeutet einen Einbruch in das größte und bisher unangetastete Sittengesetz der Menschheit, das von der Masse des Volkes bejaht wird… Es liegt sehr nahe, dass auch die im Heer stehende Jugend glaubt, eine Pflicht und ein Recht für sich in Anspruch nehmen zu sollen, die der SS und der Polizei zugesprochen werden… Im Feld stehende Soldaten werden befürchten, dass in ihrer Abwesenheit ihre Töchter, Schwestern, Bräute oder sogar Ehefrauen von dem Einfluss dieses Erlasses nicht unberührt bleiben…“ Leider, so schreibt Groppe, geschah auf diesen Appell hin nichts; das SS-Organ „Das Schwarze Korps“ verbreitete gar einen Kommentar zu Himmlers Fortpflanzungsbefehl, in dem Mädchen, die sich dieser „höchsten Verpflichtung“ entziehen würden, so „fahnenflüchtig wie ein Kriegsdienstverweigerer“ zu sehen seien – letzteren droht damals die Todesstrafe. General Groppe sah sich daher veranlasst, bei einer Gelegenheit an Vertreter aller Gruppenteile seiner Division ganz deutliche Worte zu sprechen (es sei „eine Schweinerei, dass in einem christlichen Staate ein derartiger Befehl möglich ist“; sie sollten ihren Kameraden sagen, dass ihm „die Ehre ihrer Frauen und Töchter… heilig ist“ und dass er sie schützen werde). Der Inhalt seiner Ansprache gelangte natürlich sofort an Himmler und ein Vorgesetzter teilte Groppe mit, dass Himmler aufgrund des Heimtückeparagraphen gegen ihn vorgehen werde. Doch stellten sich Generaloberst von Witzleben und Generaloberst von Leeb hinter Groppe und drohten mit der Niederlegung des Kommandos, was Groppe zu diesem Zeitpunkt noch schützte. l Später wurde ihm sein Titel aberkannt; er wurde vor dem Reichskriegsgericht angeklagt (aber freigesprochen) und dann in Gestapo-Haft genommen. Dem Hinrichtungsbefehl Himmlers im April 1945 konnte sich Theodor Groppe durch die Flucht in den letzten Kriegstagen entziehen. 1952 wurde Theodor Groppe durch das Bundesinnenministerium rehabilitiert und erhielt von Papst Pius XII. einen hohen Orden (Quelle: „Theodor Groppe – der ‚Schwarze General’. Ein katholischer Soldat im Kampf für Recht und Sitte“, hrsg. von Thomas Marin, Bad Schussenried 2008).

 

 

 

1. „Jugendbuch verstößt gegen 6. Gebot“

Nordrhein-Westfalen, 8. Klasse Gymnasium

Aus dem Bericht einer Mutter: „Unser Sohn sollte im Fach Deutsch das Jugendbuch ‚Eine wie Alaska’ lesen. Als ich mir das Buch ansah, war ich über den Inhalt sehr schockiert, vor allem weil die Reinheit stark verletzt wird. Das Buch sollte aber bis zum Ende des Schuljahres ausführlich besprochen werden und es sollte eine Klassenarbeit dazu geschrieben werden. Dass mein Sohn ein solches Buch auch noch so intensiv betrachten sollte, beunruhigte mich sehr.

Ich wandte mich an einige andere Eltern, die entweder das Buch noch gar nicht angesehen hatten oder es nicht für schlimm hielten. Ich wandte mich an die Deutschlehrerin, die das Buch verteidigte als gute Lektüre, um mit Jugendlichen ins Gespräch zu kommen über Alkohol, Rauchen, Drogen und Sex. Dann wandten sich meine Mann und ich an die Schul­leiterin. Wir sagten, dass dieses Buch schwer gegen das 5. und 6. Gebot verstoße. Wir widerlegten auch das Argument, etwas Schockierendes zu zeigen, um mit den Jugendlichen ins Gespräch zu kommen, denn man kann nicht ein gutes Ziel mit schlechten Mitteln zu erreichen suchen.

Die Schulleiterin nahm dieses Argument an; sie sagte, dass sie selber dieses Buch nicht gut fände. Sie war dann bereit, unseren Sohn ganz von diesem Unterreicht zu befreien. Unser Sohn sollte eine andere Aufgabenstellung bekommen und diese Aufgabe, getrennt von der Klasse in einem anderen Raum, während des Deutschunterrichts bearbeiten. Mit dieser Lösung waren wir sehr zufrieden, auch unser Sohn. Die Umsetzung dieser Lösung klappt gut. Unser Sohn wird von seinen Mitschülern auch weiterhin sehr respektiert, auch wenn er nicht am gemeinsamen Deutschunterricht teilnimmt. Neulich kam ein Vater eines anderen Schülers auf mich zu und bestätigte, dass dieses Buch sehr schlecht ist. Es scheint, dass auch diese Familie jetzt etwas dagegen unternehmen will.“

Schon vorher hatte die Mutter uns Auszüge aus dieser Deutschlektüre gesandt. Das Buch steht in den USA in vielen Schulen und Büchereien auf dem Index, gemäß einer Aussage des Autors von 2010. Auch den Schulseelsorger hatte die Mutter angesprochen, der aufmerksam machte, dass das Buch von der Deutschen Bischofskonferenz als Jugendliteratur empfohlen wird. „Wir werden weiter beten und die Hilfe der Mutter GOTTES und der hl. Maria Goretti erbitten“, schrieb damals die Mutter.

Zu diesem Buch: John Green, „Eine wie Alaska“

Ein 16-Jähriger, Miles, verlässt seine Heimat Florida, um in ein Internat nach Alabama zu gehen, um „mehr aus seinem Leben zu machen“. Dort verliebt er sich in das Mädchen Alaska, das allerdings einen anderen Freund hat. Die Clique erlebt eine rauschhafte Zeit, der 16-Jährige, bisher Außenseiter, ist mittendrin. Alaska aber stirbt dann, als sie alkoholisiert mit dem Auto verunglückt. Langsam lernen die anderen, sich mit dem Verlust abzufinden. „Themen wie Liebe, Sexualität, Beziehun­gen, Außenseiterdasein und Internatsleben, aber auch Sterb­lichkeit, Verantwortung und Trauer stehen im Mittelpunkt der Erzählung“, heißt es in einer Besprechung, die auch sagt, dass der Roman „auch einige negative Kritik erfahren“ habe: „Besonders eine Szene, in der es zwischen Miles und einem Mädchen namens Lara zum Oralsex kommt, hat nicht nur in den USA Vorwürfe von Pornografie hervorgerufen“. Ein weite­rer Vorwurf sei der übermäßige Alkoholkonsum (beides wird in der Besprechung dann „erklärt“ und beschönigt!).

Das Buch wird vom Verlag als „zweimal für den Deutschen Jugendliteraturpreis 2008 nominiert“ für die Jahrgangsstufen 7 bis 9 (13-16-Jährige) empfohlen. [Im „Leseforum“ des Bayer. Kultusministeriums wird es übrigens für Schulbibliotheken „un­bedingt empfohlen“ und als Klassenlektüre für die Jahrgangs­stufen 9-12 aller Schularten für geeignet erklärt.] In der Liste der „besonders empfehlenswerten“ Bücher von der Jury des „Katholischen Kinder- und Jugenbuchpreises“ wird „J. Green, Eine wie Alaska“ aufgeführt, wenn auch nicht als „Preisträger“. – Wir halten es nicht für tragbar, die Phantasie von 14-Jährigen mit solchen sexuellen Schilderungen wie in diesem Buch zu belasten: das ist Verführung!

 

2. Wieder pornografische Deutschlektüre

Bayern, 10. Klasse Gymnasium

Auch hier geht es um Deutschlektüre, um das Buch „Crazy“ von Benjamin Lebert (es gibt auch einen Film). Es handelt von einem 16-Jährigen und seinen Mitschülern und Mitschülerinnen in einem Internat (mit „Nachtparty in einem Mädchenzimmer“ mit Geschlechtsverkehr; mit einem Abhauen aus dem Internat, bei dem ein älterer Mann die Jugendlichen unterstützt und sie sich in einem Striplokal vergnügen lässt…). Passagen des Textes in ganz ordinärer Sprache haben sogar einen blasphe­mischen Inhalt („Gott ist ein Lustmolch“ u. ähnl.)!

Die Eltern kämpften lange Zeit wegen dieser Lektüre. Ein Ministerialbeauftragter für die Gymnasien gab zu, dass es „sehr derb vulgäre Umgangssprache“ enthalte und „nicht ausge­schlossen werden kann, dass die Lektüre als sehr bedrängend empfunden wird“, doch dürfe es weiterhin als Schullektüre verwendet werden; Eltern hätten kein Recht darauf, über solche Lektüre vorab informiert zu werden.

Der Direktor der Schule teilte den Eltern nach langem Kampf mit, das Buch werde an der Schule nicht mehr verwendet. (Auf der Empfehlungsliste des „Leseforum Bayern“ [des „Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung München“] wird es nicht aufgeführt, soll aber früher empfohlen und dann gestrichen worden sein [ein anderer Titel von B. Lebert wird dort aber empfohlen]).

Der Vater wertet den Erfolg, dass „Crazy“ an dieser Schule nicht mehr verwendet wird, nicht sehr hoch, da z. B. einmal anstelle eines ausgefallenen Französischunterrichts 2 Stunden zwei Homosexuelle in die Klasse kamen, es wurden Bravo-Hefte verteilt und daraus Collagen gemacht. In „Ethik“ wurde Homosexualität in mehreren Stunden behandelt und als „natür­lich“ erklärt; Abtreibung bis zum 3. Monat sei erlaubt, die Frau entscheide; in „Biologie“ erhielten die Schüler eine Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) über „Verhütung für sie und ihn“ (incl. frühabtreibender Mittel); in einer früheren Klasse hatte der Zeichenlehrer seine bei einem Schamanen gemachten Erfahrungen in „Geistreisen“ weiterge­geben; im Religionsunterricht wurde Totenbefragung durch Pendeln praktiziert.

 

3. Teilerfolg

Hessen, 4. Klasse, Grundschule

Die berichtende Mutter weiß, dass ihr Kind ein sehr feines Schamgefühl hat und die SE nicht will. Beim Elternabend zur SE wurden bestimmte SE-Schriften der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vorgestellt, die verwendet wer­den sollten. Die Bitte um Befreiung ihres Kindes von der Schul­SE wurde abgelehnt – die SE wurde 3 Wochen lang viermal in der Woche durchgeführt (für Zehnjährige!); die Mutter erreichte, dass ihrem Kind (als einzigem) das BzgA-Material nicht ausgehändigt wurde und dass es einen SE-Film nicht anschauen musste, den die Lehrkraft zwar als „harmlos“ bezeichnete, der aber auch den Geschlechtsverkehr behan­delte. Das Kind war währenddessen in einer anderen Klasse. Das Mädchen kommt im nächsten Schuljahr in eine andere Schule.

 

4. Schülerin zuhause gelassen

Baden-Württemberg, 7. Klasse Realschule

Bei einem Elternabend war die SE nicht angekündigt worden. Als dann bekannt wurde, dass verschiedene SE-Filme vor­geführt werden sollten, hatte die Mutter vor, sich mit Hinweis auf die „Dissensregelung“ in Baden-Württemberg an den Klassenlehrer zu wenden. Das Mädchen aber wollte kein Aufsehen, weil es Ausgrenzung fürchtete. Die Mutter ließ es, weil es ihm auch gesundheitlich nicht gut ging, an den betreffenden drei Tagen zu Hause.

 

5. Hebamme in der Klasse

Bayern, 4. Klasse Grundschule

Durch die Erfahrung beim älteren Sohn war die Mutter wachsam geworden. Als er in der 4. Klasse gewesen war, war SE angekündigt. Eine Verwandte, Lehrerin, hatte damals die Mutter beruhigt, das werde kindgerecht gemacht. Doch der Sohn war von diesem Tag an verstört.

Nun brachte die Tochter aus der Grundschule einen Elternbrief mit, dass man „demnächst lehrplanmäßig das Thema ‚Ent­wicklung des Menschen’ durchnehmen“ werde; eine Hebamme werde an einem Vormittag den Kindern „aus erster Hand“ „einen altersentsprechenden, natürlichen Zugang“ zu den In­halten „Pubertät, Entstehung und Entwicklung menschlichen Lebens, Unterschied Mann-Frau, Mädchen-Junge, Gefühle…“ geben. Die Kosten von 100 Euro übernehme der Elternbeirat. - Die Mutter entschloss sich, ihr Kind zu Hause zu lassen und telefonisch in der Schule zu entschuldigen.

 

6. Die Mutter hatte selber unter der SE gelitten

Rheinland-Pfalz, 6. Klasse, Realschule

Es wurde, recht kurzfristig, SE angesagt. Die Mutter sprach mit dem Lehrer, der dem Schüler erlauben wollte, während der SE-Stunden die Klasse zu verlassen, auch die einbezogene Direktorin stimmte zu. Die Mutter selber war aber unsicher, ob ihr Sohn herausgehen würde, und ließ ihn während der SE-Stunden lieber zu Hause. Ein zweiter Sohn wird im kommen­den Jahr in diese Klasse kommen; die Mutter wird auch des­wegen wieder mit dem Lehrer sprechen. Bei diesem Kind ist sie sicher, dass es herausgehen wird. Die Mutter ist überzeugt, dass das Gebet geholfen hat.

 

7. Medizinstudenten in Schulen

Baden-Württemberg, 8. Klasse Gymnasium – und anderswo

Ein Artikel der Badischen Zeitung vom 1. Juli 2011 „Nur keine Hemmungen! Medizinstudenten der Universität Freiburg gehen ehrenamtlich in Freiburger Schulen, um Teenager sexuell aufzuklären“.

Es wird dann beschrieben, wie fünf (von ca. 15) Medizin­studenten/Innen vor eine 8. Gymnasialklasse gehen und „den Biologielehrern die sexuelle Aufklärung der pubertierenden Schüler abnehmen“. ‚Mit Sicherheit verliebt’ heißt das Projekt der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in 22 deutschen Städten, 300 angehende Ärzte machen ehrenamtlich mit“ [der Titel spielt natürlich mit den Begriffen: Verliebt = Sex, „Sicherheit“ = Kondom]. „Mit in die Klasse bringen die angehenden Ärzte in zwei schwarzen Verhütungsmittelkoffern reichlich Material zum Anschauen und Anfassen – alles von der Spirale bis hin zur Palette unterschiedlich großer“ männlicher Geschlechtsteile aus Holz. „An denen wird später am Vormit­tag, wenn sich Jungs und Mädchen in zwei Gruppen aufteilen, das Kondomüberziehen geübt.“ Was besprochen werde, bleibe im Raum, die Lehrer würden nichts davon erfahren, die Eltern nicht; es gebe keinen Druck, niemand müsse antworten, wenn er nicht wolle. „Angst und Scham – so das Ziel der Medizin­studenten – haben in den nächsten fünf Stunden im Klassenzimmer nichts zu suchen“. Dann schildert der Artikel ein Sex-ABC - die Schüler/innen sitzen im Halbkreis, zu jedem Buchstaben sollen sie etwas an die Tafel schreiben, auch Derbes…

Kommentar: Was da angeblich so frei, ohne Zwang, vor sich geht, heißt, dass alle Schüler einer Klasse (in der Schule, aber im Übrigen ohne Kontrolle durch den Lehrer!) diesen ganzen Unrat über sich ergehen lassen müssen.

Es gibt sicher Kinder und Jugendliche in den Schulklassen, die schon Pornos im Internet konsumiert haben oder in anderer Weise infiziert und irrgeleitet sind. Aber da sind sicher auch andere dabei, die noch ein natürliches Schamgefühl besitzen, denen vor diesem Wust ekelt, und die dennoch ihr Gedächtnis und vor allem ihre Phantasie vollgedröhnt bekommen und dem Gruppendruck ausgesetzt werden, nicht „prüde“ zu erscheinen, um nicht von anderen verspottet zu werden.

Und auch jene Kinder und Jugendlichen, die glaubensfern erzogen sind, die Internet, Bravo und all die Medien mit ihrer Unsittlichkeit konsumieren, die also „verdorben“ sind, haben ein Anrecht darauf, nicht in der Schamlosigkeit und Unzucht bestärkt zu werden, sondern vor Augen gestellt zu bekommen, dass das Ideal, das wahre Gut des Menschen anders ist, dass Scham nicht eine verkehrte, überholte Verklemmtheit bedeutet, sondern eine natürliche Schutzfunktion besitzt, und dass Entschamung, das Austreiben der Scham, einen Verlust, eine Zerstörung, eine Entwürdigung bedeutet.

 

Zur SchulSE siehe auch verschiedene Berichte unter „Aufgelesen-Kommentiert“!

 

                                         

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