Erfahrungen mit der Schulsexual„erziehung“

 

(aus FMG-INFORMATION 100, Juli 2010)

 

Diese Rubrik dokumentiert den oft mühsamen Kampf einzelner Eltern, ihre Kinder vor einer schulischen Sexual„erziehung“ (SE) zu bewahren, die ihrer christlichen Gewissensüberzeugung widerspricht, und berichtet von der Realität der SchulSE.

 

 

1. Schulleiter gab nach

Bayern, 4. Klasse, Grundschule

Die Eltern erhalten eine Mitteilung der Schule über die bevorstehende SchulSE, die von „pro familia“ in sechs Unterrichtsstunden durchgeführt werde. Dazu werden sie zu einem von ‚pro familia’ organisierten Info-Abend eingeladen. „Dieser Info-Abend für die Eltern der Viertklässler war richtig schlimm für mich. Man sagte uns, ein Schüler muss sich hinlegen und sein Körperumriss wird auf einem Riesenblattpapier gemalt. Dann malt die ganze Klasse Körperteile darauf. Nachdem uns so ein fertiges Bild von Mann und Frau gezeigt wurde, ist mir richtig übel geworden. Es war eklig und ich dachte an mein sensibles Kind. Es würde wahrscheinlich so ein Trauma bekommen, dass es nie würde heiraten wollen. Ansonsten wurde uns ein Film präsentiert, der einfach ein pornografischer Trickfilm war, der alles Heilige lächerlich und schmutzig machte. Ein Glück, dass sich doch noch ein paar Eltern dagegen gewehrt haben; der Film wird nicht gezeigt. Als Hilfsmittel für den Unterricht gab es Plüsch-Geschlechtsteile und Literatur, zum Beispiel dreidimensionale Bücher mit sehr groß abgebildeten, grell dargestellten intimen Körperteilen. Alles in allem für einen Erwachsenen furchterregend. Von GOTT und Seiner Aufgabe an Menschen, Seine Gebote zu halten und in Reinheit zu leben, haben die Leute von ‚pro familia’ nicht ein Wort gesagt. Es war eher eine Einführung in die Verführung. Danach konnte ich die ganze Nacht nicht schlafen. Für mich, mehrfache Mutter, war es schockierend. Wie kann man den neun- bis zehnjährigen Kindern auf diese Art und Weise die Kindheit rauben!“

Die Mutter wusste um die Abneigung ihres Kindes gegen die Behandlung sexueller Themen in der Schule (bei einem früheren Heimaufenthalt war es mit anderen, sexualisierten Kindern beisammen gewesen und hatte unter deren Reden und Verhalten gelitten). Sie führte dreimal ein Gespräch mit der Lehrerin, die eine Befreiung des Kindes von der SchulSE absolut ausschloss und die Mutter richtig einschüchterte. Ein Gespräch mit einem Psychologen einer katholischen Beratungsstelle offenbarte einen ganz anderen Standpunkt; er riet nur, das Kind solle sich halt verschließen, nicht zuhören, öfter rausgehen… Nun suchte die Mutter die Hilfe eines vom FMG vorgeschlagenen gläubigen Facharztes, eines diplomierten Psychologen und Psychotherapeuten; dieser nahm sich viel Zeit, bestärkte die Mutter in ihrem Widerstand und versprach jede Art von Hilfe. Sein Rat war, zunächst doch ein Gespräch mit dem Schulleiter zu führen. Die Mutter bereitete sich (zusammen mit ihrem Kind) auf das Gespräch betend vor (Triduum vor dem Fest des hl. Aloisius, Beichte, hl. Kommunion, Anrufung aller Reinheitsheiligen usw.).

Der Schulleiter wies die Berufung auf das Elternrecht zurück; er war gegen das Anliegen der Mutter ganz verschlossen und berief sich auf den obligatorischen Lehrplan. Er argumentierte auch damit, dass es zu wenige Eltern gebe, die ihrer Pflicht zur Aufklärung nachkämen, deswegen müsse es die Schule machen. Er kenne „pro familia“ schon seit Jahren. Die Mutter erwiderte, das sei eine Sexualaufklärung ohne Liebe u. ohne GOTT, sie wolle ihrem Kind nötiges Wissen in einer Atmosphäre der Liebe selber vermitteln und lehne Gassenausdrücke ab. Der Schulleiter suchte die Mutter mit dem Hinweis auf die in den nächsten Klassen erfolgende SE abzuschrecken; sie erwiderte, auch da werde sie um die Befreiung kämpfen. Ein weiterer Einwand des Schulleiters: Er habe 124 Kinder, und sie sei die einzige, die sich wehre. Das Kind sei bedauernswert, sie grenze es aus, und sie werde es noch bereuen! Sie ließ sich aber davon nicht kleinkriegen, so dass der Schulleiter nach 40 Minuten Diskussion schließlich nachgab: er werde das Kind herausnehmen. Als sie daheim den Erfolg berichten konnte, sprang ihr Kind vor Freude und umarmte die Mutter. Beide dankten GOTT im Gebet.

 

2. Intensive Vorarbeit für Gespräch

Bayern, 5. Klasse, Gymnasium

Schon in der 4. Klasse (Grundschule) war ein Aufklärungstag von „Donum vitae“ angekündigt; der Vater, der schon über „Donum vitae“ informiert war (vgl. FMG-INFORMATION 98 S. 4: Kondompropaganda, Hinführung zur Masturbation, Falschinformation über „Pille danach“, Gutheißung homosexueller Praxis usw.), sah auch noch Sexualaufklärungsmaterial dieser Organisation ein, war entsetzt und telefonierte mit der Lehrkraft. Diese war überrascht von den Inhalten und sagte: „Wenn ich das gewusst hätte, wäre ich nicht einverstanden gewesen, dass ein Kollege ‚Donum vitae’ für alle 4. Klassen eingeladen hat“. Die Lehrkraft sagte dem Vater zu, dass er sein Kind zu Hause lassen könne. (Den Schülern wurde damals die stimulierende und sexualisierende BZgA-Broschüre „Das kleine Körper-ABC“ ausgeteilt; vgl. FMG-INFORMATION 97 S. 3). – Als nun in der 5. Klasse SE anstand, führte der Vater ein Gespräch mit der Biologielehrerin, deren Einstellung auf ihn allerdings einen guten Eindruck machte, so dass er beruhigt war. Der FMG machte ihn aufmerksam, sich doch das Biologiebuch anzuschauen, in dem er Nacktzeichnungen, Schilderungen der Masturbation, des Geschlechtsverkehrs etc. fand und sich bestärkt sah, doch auf die Befreiung seines Kindes zu dringen. Er übergab Lehrerin und Schulleiter einen von ihm durchgearbeiteten und farblich markierten Text des Dokuments des Pp. Rates für die Familie von 1995. Nach den Osterferien führte er dann ein – unaufgeregtes, sachliches – Gespräch mit Schulleiter und Lehrkraft, berief sich auf sein Elternrecht und bekam die Zusage der Befreiung.

 

3. Gossensprache

Bayern, 4. Klasse, Grundschule

Es wurde ein Theaterstück gezeigt und daran anknüpfend den ganzen Schultag über Sexualaufklärung betrieben. Die uns berichtenden Eltern hielten ihr Kind zu Hause. Die Auswirkung dieses SE-Tages: Danach war die Sprache der Schüler Gossensprache.

 

4. Durch vatikanisches Dokument ermutigt

Bayern, 8. Klasse, Mädchenschule

Gleich zu Schuljahresbeginn führte der Vater ein Gespräch mit der Schulleitung; die Mutter suchte dann auch den Kontakt zum Biologielehrer; beide machten der Schule deutlich, dass sie ihr Kind zur Keuschheit erziehen (bis zur Ehe warten). Der Biologielehrer lachte zwar die Mutter aus; dennoch wurde Verständnis für die Einstellung der Eltern gezeigt und die Tochter von der Teilnahme an der SE befreit. Sie nahm während der SE-Stunden am Unterricht einer Parallelklasse teil. Die Eltern: „Das Dokument des Pp. Rates für die Familie ‚Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung’ hat uns Mut gemacht, uns für die Befreiung unserer Tochter einzusetzen.“

 

5. Wer ist realitätsfern?

Bayern, 2. Klasse, Grundschule

Die Lehrkraft will SE gegen Ende des Schuljahres durchführen; die Mutter lässt sich das Dokument des Pp. Rates für die Familie zusenden, um es der Lehrkraft zu übergeben. Beim Gespräch sagte die Lehrerin zur Mutter, sie sei „nicht realitätsbezogen“. Dennoch – vielleicht dem mütterlichen Wi­derstand nachgebend, oder im Blick auf den bald beginnenden Ruhestand – kündigt sie dann an, dass keine SE mehr sein werde. – Ist es nicht eher realitätsfremd, siebenjährige Kinder in der Phase der Unschuld mit sexuellen Informationen zu be­drängen?!

 

6. „Hast du’s gut!“

Hessen, 4. Klasse, Grundschule

Die Mutter konnte schon vor einigen Jahren eines ihrer Kinder von der SE freibekommen. Die Lehrerin hatte damals auch bei der Klasse Verständnis geweckt: „Ihre Mama meint, dass sie es selber besser macht; das wollen wir so annehmen.“

Nun ging es um ein anderes Kind. Die Mutter setzte sich mit der Lehrerin (es ist dieselbe) in Verbindung, die ihr zusicherte, dass das Kind während der SE-Stunden in eine andere Klasse geschickt werde – aber sie möge das für sich behalten. Sie sagte der Mutter, sie finde deren Meinung richtig. - Als die Mutter dann im Sachunterrichtsheft sieht, dass SE-Themen behandelt werden, kommt sie vor Beginn der betreffenden Stunde in die Schule, um ihr Kind zu stärken. Sie trifft die Lehrkraft, die von sich aus fragt: „Soll ich Ihr Kind in eine andere Klasse schicken?“, was die Mutter bejaht. Das Kind erhält eine Mathe-Aufgabe gestellt und hält sich in der Parallelklasse auf. Das ist auch in den folgenden SE-Stunden der Fall. – Klassenkameraden fragten dann das Kind: „Warum warst du nicht im SE-Unterricht?“ Als es antwortete: „Meine Mama will es nicht“, sagte ein Mädchen: „Hast du’s gut! Ich will auch nicht, dass wir so Schweinisches hören!“ Ein anderes Kind sprach mit seiner Mutter, es wolle auch fernbleiben; diese lehnte einen Einsatz um Befreiung ab mit der (falschen) Begründung: „Das ist wie Schule-Schwänzen.“

 

7. Orthodoxer Pfarrer: Schützt eure Kinder vor der SE

Rheinland-Pfalz, 4. Klasse, Grundschule

Die uns berichtenden Eltern hatten von Eltern, deren Kind dieselbe Klasse besucht, gehört, dass der Lehrer eine SE-Befreiung strikt abgelehnt hat, und sie waren dadurch entmutigt. Zur Erleichterung der Mutter erkrankte ihr Kind aber zum Zeitpunkt der SE. Die Mitschüler der Klasse erhielten Materialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) („Das kleine Körper-ABC“, „Mona Lisa und Herr Hahnentritt“). – In derselben Klasse ist ein Kind einer Familie orthodoxen Glaubens; als diese Eltern bezüglich der SE mit dem Lehrer sprachen, schrie dieser die Mutter an (und ihr Gatte verteidigte sie ebenso lautstark). In der orthodoxen Gemeinde, zu der sie gehören, wurde ein erschütternder Fall bekannt: Ein Junge, der der Schul-SE ausgesetzt war, war daraufhin völlig verstört und verschlossen und sprach eine Woche lang nicht einmal mit den Eltern, denen er dann zurief: „Ich hasse euch!“ Das wurde der SE-Teilnahme zugeschrieben. Der orthodoxe Pfarrer rief dazu auf, die Eltern sollten ihre Kinder vor der SE schützen.

 

8. Sie beneideten meine Tochter sehr

Bayern, 5. Klasse, Ordensgymnasium

Ein Fall vor etlichen Jahren, der uns jetzt erst mitgeteilt wurde:

„Als meine Tochter 11 Jahre alt war, wurde an diesem Mädchengymnasium die SE eingeführt. Es wurde dafür eigens ein Biologielehrer eingestellt. Für uns kam so ein Unterricht aber gar nicht in Frage. Zum Glück kannten wir schon den FMG, mit dessen Unterlagen ich mich auf ein Gespräch mit der Schulleiterin/Oberin vorbereitete. Noch wichtiger aber war uns der Beistand der lieben GOTTESmutter. Am 8. Dezember (!) war der Termin, und meine Tochter und ich ließen uns in aller Frühe nach der hl. Messe das Skapulier vom Berge Karmel auflegen. Dann ging’s in die Schule. Das Gespräch war sehr kurz. Die Schulleiterin war freundlich und hilfsbereit, wenngleich sie uns nicht verstand. Sie erbot sich, die Befreiung von der SE mit dem Biologielehrer zu regeln. Nach der ersten SE-Stunde kamen nicht wenige Mitschülerinnen zu meiner Tochter und erzählten, wie schrecklich es für sie gewesen sei. Eine fiel ohnmächtig vom Stuhl. Die Mädchen beneideten meine Tochter sehr. Meine Tochter bot an, dass ich für alle die Befreiung erstreiten könnte, wenn sie wollten. Aber die Schülerinnen hatten Angst, dass dies ihre Eltern erfahren könnten und nicht ein­verstanden wären. So einen ‚Übergriff’ hätte ich mir freilich nicht erlaubt, aber die Kinder taten mir schon sehr leid. Wir beide aber waren glücklich und dankbar…“

 

9. „Ich geh raus!“

Rheinland-Pfalz, 8. Klasse, Hauptschule

Sexualerziehung war in diesem Schuljahr angekündigt, aber – nach unseren Informationen – bis kurz vor Schuljahresende nicht gehalten worden. Die Schülerin hat aber fest vor, wenn in den letzten Tagen SE doch kommen würde, aufzustehen und rauszugehen.

 

10. Verhütung für Zehnjährige

Hessen, 4. Klasse, Grundschule

Im Elternabend wurde SE angekündigt: Die Lehrerin teilte mit, dass das Thema Verhütung vorgesehen sei. Die berichtende Mutter erhob als einzige ihre Stimme dagegen. Andere Eltern äußerten sich ihr gegenüber, auch sie fänden das Thema Verhütung nicht richtig, aber sie sagten das nicht öffentlich.

Die Lehrerin sagte der Mutter dann selber, sie könne ihre Einstellung verstehen, sie habe „Bauchschmerzen“, das Thema Verhütung durchzuziehen. Sie hat das Thema dann auch weggelassen. Die Mutter ließ der Lehrerin auch Informationen zukommen, z. B. die Darlegung einer Ärztin, die die „Pille“ nicht mehr verschreibt, Fakten über Aids und Kondome etc.

 

Anmerkung zu den dokumentierten Beispielen:

Wir berichten natürlich lieber und ausführlicher über Fälle, in denen ein Umschwenken des Lehrers oder doch wenigstens die Befreiung von Kindern vom SE-Unterricht erreicht werden konnte. Das ist, wie uns schon mitgeteilt wurde, eine Ermutigung für Eltern, die sich - von ihrer Verantwortung als Eltern GOTT gegenüber - mit dieser ungeheuerlichen Situation nicht abfinden können. Es gibt aber auch Fälle, wo es große Schwierigkeiten gab und Eltern – aus welchen Gründen auch immer – aufgaben oder sich mit halben Lösungen abfanden.

Umso drängender ist es, dass alle gläubigen Christen erkennen, dass sie im Hinblick auf ihr Gebet mit in die Pflicht genommen sind und diese einzelnen Familien nicht allein lassen dürfen!                       

 

 

Die sog. Dissensregelung in Baden-Württemberg

„Die Familien- und Geschlechtserziehung ist verpflichtender Unterrichtsinhalt in der Grundschule. Ihre Inhalte sind aus anthropologischer Sicht so formuliert, dass es in der Regel zu keinem Dissens zwischen Elternrecht und Auftrag der Schule kommen wird. Sollte sich jedoch aus religiösen Gründen ein Dissens zwischen Elternhaus und Schule ergeben, muss ein klärendes Gespräch zwischen den betroffenen Eltern, dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin und der Schulleitung geführt werden. Kommt es in einem Gespräch nicht zu einer einvernehmlichen Lösung, so ist ein Fernbleiben einzelner Kinder von den Unterrichtsstunden bzw. Unterrichtssequenzen, in denen Inhalte der Geschlechtserziehung behandelt werden, seitens der Schule nicht zu ahnden. Mit Blick auf eine eventuell große Diskrepanz zwischen den Auffassungen des Elternhauses und der Schule ist in der Begegnung Elternhaus/Schule eine für das Kind pädagogisch sinnvolle Entscheidung anzu­streben. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Grundschule nicht die Aufgabe hat, Kinder mit Inhalten zu konfrontieren, die erst in den weiterführenden Schularten in den Klassen 5, 7 und 9 bzw. 10 behandelt werden.

Wolfgang Riefler, Referent in der Schulabteilung des Ministeriums für Kultus und Sport.“ (Quelle: „Schulintern“ Nr. 7/1995, Herausgeber: Kultusministerium Baden-Württemberg)

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass Herr Riefler auf Anfrage bestätigt hat, dass diese „Dissensregelung“ auch für höhere Klassen und andere Schularten gültig ist (vgl. FMG-INFORMATION 74 S. 4).

 

                                         

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