Erfahrungen mit der Schulsexual„erziehung“

 

(aus FMG-INFORMATION 96, April 2009)

 

Vor 80 Jahren, im Jahr 1929, legte Papst Pius XI. die „Magna Charta“ der Erziehungslehre der Kirche vor, die klassische Enzyklika über „die christliche Erziehung der Jugend“, nach den ersten Worten im lateinischen Text „Divini illius magistri“ benannt. Sie wird in der deutschen Übersetzung so eingeleitet: „Als Stellvertreter CHRISTI hinieden, jenes GÖTTlichen Meisters, der in seiner unermüdlichen Liebe alle Menschen, auch die Sünder und Unwürdigen umfasste, gegen die Kinder aber eine beson­ders zärtliche Vorliebe zeigte und sich in jenen rühmenden Worten äußerte: ‚Lasst die Kleinen zu mir kommen’, haben auch Wir bei jeder Gelegenheit die wahrhaft väterliche Vorliebe, die Wir zu ihnen hegen, zu bekunden gesucht, namentlich durch die ständige Sorge und, so oft sich eine Gelegenheit bot, durch Belehrungen über die christliche Erziehung der Jugend.“ Der Papst behandelt dann in diesem mehr als hundert Abschnitte enthaltenden Text die Frage der Erziehungsberechtigten (Nr. 11-56), zunächst die Familie mit „natürlichem und rechtlichem Vorrang vor dem Staat“, dann auch den Staat und als Drittes die Kirche, in die der Mensch durch die Taufe hineingeboren wird. In Nr. 29 heißt es da entsprechend der beständigen, auf dem Naturrecht aufbauenden Lehre der Kirche, wie sie auch das II. Vatikanum bekräftigt: „Die Familie hat somit unmittelbar vom Schöpfer den Auftrag und daher auch das Recht, ihre Nachkommenschaft zu erziehen, ein unveräußerliches Recht, weil unzertrennlich verbunden mit der strengen Verpflichtung, ein Recht, das jedwedem Recht der Volksgemeinschaft und des Staates vorausgeht, und darum ein unverletzbares Recht gegenüber jeder irdischen Macht.“

Im 2. Kapitel (Nr. 57 – 69) geht es um den „Gegenstand der Erziehung“. Im Hinblick auf die heutige Schulsexual„erziehung“ von besonderer Bedeutung sind die Abschnitte 64 bis 67:

 

„Eine weitere sehr ernste Gefahr ist der Naturalismus, der heute in den Bereich der Erziehung eindringt, und zwar in die über­aus sensiblen Fragen der moralischen Reinheit.

Sehr weit verbreitet ist der Irrtum derer, die mit gefährlicher Dreistigkeit und abstoßender Terminologie eine sogenannte Sexual­erziehung propagieren. Dabei haben sie die falsche Vorstellung, sie könnten junge Menschen gegen die Gefährdungen der Sinnlichkeit durch rein natürliche Mittel schützen - wie durch eine verwegene vorbeugende sexuelle Aufklärung: unterschiedslos für alle, sogar in der Öffentlichkeit. Ja, schlimmer noch: indem sie die jungen Menschen im frühen Alter den Gelegenheiten aussetzen, um sie – wie sie sagen – durch Gewöhnung gegen solche Gefahren abzuhärten.

Diese Personen erliegen einem schlimmen Irrtum, weil sie sich weigern, die angeborene Schwäche der menschlichen Natur anzuerkennen... Sie ignorieren die Erfahrungstatsachen, die beweisen, dass besonders bei den jungen Menschen die bösen Handlungen nicht so sehr aus der intellektuellen Unwissenheit entstehen als aus der Schwäche eines Willens, der gefährlichen Gelegen­heiten ausgesetzt und nicht von den Hilfsmitteln der Gnade unterstützt wird.

Wenn auf diesem überaus sensiblen Gebiet – nachdem alle Umstände in Betracht gezogen sind – eine individuelle Unterweisung als notwendig und angebracht erscheint, und zwar von Seiten derer, denen GOTT mit der Erziehungsaufgabe auch die beson­dere Standesgnade gegeben hat, dann muss das mit aller Vorsicht geschehen.

Solche Zurückhaltung ist in der traditionellen christlichen Erziehung sehr wohl bekannt und wurde von Kardinal Silvio Antoniano (in seinem Werk „Über die christliche Kindererziehung“) angemessen beschrieben. Er sagte: ‚Unsere Armseligkeit und unsere Neigung zur Sünde ist derart, dass wir oft gerade in den Dingen, die uns Heilmittel gegen die Sünde sein sollten, Gelegenheit und Anreiz zur Sünde finden. Deshalb ist es überaus wichtig, dass ein guter Vater, wenn er mit seinem Sohn eine so sensible Sache bespricht, sehr auf der Hut ist und weder auf Einzelheiten eingeht noch all die verschiedenen Weisen erwähnt, in denen der Versucher, die höllische Schlange, einen so großen Teil der Welt vergiftet. Sonst könnte es geschehen, dass er, anstatt dieses Feuer zu löschen, es unbeabsichtigt im einfachen und zarten Herzen des Kindes entzündet oder schürt. Allgemein kann man sagen: Während der Periode der Kindheit genügt es, die Heilmittel anzuwenden, die zweifach wirken, nämlich der Keuschheit den Weg bereiten und der Untugend das Tor verschließen’.“ (DIM 64-67)

 

 

1. „Jahre der Unschuld“ missachtet

Bundesland X., 3. Klasse, Grundschule

Beim Elternabend wurde die bevorstehende SchulSE angekündigt. Etwas später erhielten die Eltern ein Rundschreiben mit der Information über eine Theateraufführung „Mein Körper gehört mir“, als sog. Präventivprogramm vor sexuellem Missbrauch. Daraufhin wandten sich Eltern an die Schule mit einem „Antrag auf Befreiung“ ihres Kindes „von allen Unterrichtsstunden und -stundenteilen, in denen Inhalte der Geschlechtserziehung behandelt werden“. Sie wiesen auf ihr vorrangiges Elternrecht hin und bestanden darauf, ihr Kind „selbst individuell in der Familie entsprechend unseren Glaubensüberzeugungen (zu) erziehen“. Sie beriefen sich auf das Dokument des Pp. Rates für die Familie vom 8.12.1995 „Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung“, „in dem die für alle gültige Schöpfungsordnung auf diesem Gebiet aufgezeigt wird, die natürlich Katholiken im Gewissen ganz besonders bindet. Darin wird unter anderem die Notwendigkeit der nur im Elternhaus möglichen individuellen Erziehung auf diesem sensiblen Gebiet hervorgehoben, die einen schulischen Kollektivunterricht oder Kollektivveranstaltungen diesbezüglich verbietet.“ Sehr wichtig sei auch die Wahrung des Schamgefühls als „Ehrfurcht vor dem Geheimnis der Ehe und der Fruchtbarkeit, das, vom Schöpfer im Menschen angelegt, die Würde des Menschen und seines Leibes schützt.“ Das Dokument „hebt auch die ‚Vorrangigkeit des Elternrechts vor dem Recht des Staates und der Schule’ heraus und formuliert auch das ‚Recht des Kindes oder des Jugendlichen, sich von jeglicher Form außerfamiliären sexualkundlichen Unterrichts fernzuhalten’ und fordert, dass aufgrund einer solchen Entscheidung ‚weder die Schüler noch andere Familienmitglieder auf irgendeine Weise zur Rechenschaft gezogen oder benachteiligt werden’ (Nr. 120).“ Da die Mutter durch eine Erkrankung des Kindes verhindert war, an der Informationsveranstaltung teilzunehmen, informierte sie sich bei einer anderen Mutter und im Internet über das Projekt. Von daher würdigen die Eltern in ihrem Brief zwar die Zielsetzung des Projekts, kritisierten aber „die Art (u.a. Rollenspiele) und die Ausführlichkeit… Die ‚Lerneinheit Sexualität’ beginnt damit nicht mit Beispielen aus dem Bereich wahrer ehelicher und familiärer Liebe, sondern mit Abarten sexuellen Verhaltens. Diese Vorgehensweise kann bei den Kindern eine negative Prägung bewirken. Außerdem werden die Kinder dazu gebracht, sich weit vor der Pubertät mit Themen der sexuellen Perversion zu befassen, für die sie weder reif sind, noch im Regelfall irgendein konkretes kindgemäßes Informationsbedürfnis besteht. Dies führt wie die gesamte schulische SE, soweit sie ins Detail geht und kollektiv… verabreicht wird, zu einer Frühsexualisierung der Kinder mit all ihren üblen Auswirkungen wie voreheliche sexuelle Beziehungen und daraus eventuell entstehende ungewollte Schwangerschaften oder gar Abtreibungen. Es geht nicht an, dass vergleichsweise im Fach Mathematik, das die Gesamtpersönlichkeit des Kindes gar nicht betrifft, sehr viel Wert auf individuelles Lerntempo und Interesse gelegt wird…, dass aber bei einem so wichtigen Themenbereich wie der menschlichen Sexualität, der auf alle Lebensbereiche des Kindes wie auch auf die Gesellschaft so weitreichende Auswirkungen hat, alle Kinder mit den gleichen Themen undifferenziert konfrontiert werden, und das völlig unabhängig von ihren persönlichen, körperlichen sowie seelisch-geistigen Entwicklungsständen… Der Körpersong, der bei den Theateraufführungen von den Kindern gesungen werden soll, lässt den Geist der ganzen Veranstaltung erkennen: ‚unser Körper macht, was immer er will…, mein Gefühl hat immer recht --- ich bin mein eigener Stern’. Dabei wird verkannt, dass das Gefühl eben nicht immer recht hat, etwas sittlich Falsches kann sich zunächst einmal gut anfühlen; moralisch Richtiges kann sich aber am Anfang auch schlecht anfühlen, wenn ich z. B. auf etwas verzichte, um es einem anderen zu schenken. Es gibt objektive, von GOTT gegebene Maß­stäbe, was richtig und falsch ist, was wahrer Liebe entspricht und was nicht.“

Das Schreiben der Eltern leitete die Schule weiter; nach vier Wochen erhielten die Eltern von der Schule Nachricht, dass der Befreiungsantrag abgelehnt sei; ihnen wurde zugleich ein merkwürdigerweise anonymes Blatt ausgehändigt, auf dem mit Hinweis auf Gerichtsurteile ausgesagt wird, eine Befreiung von der SE „aus religiösen Gründen“ sei „nicht möglich“. Der Bildungsauftrag der Schule sehe vor, „den Kindern Wissen zu vermitteln, sie aber nicht zu beeinflussen.“ Das Blatt beharrt darauf, dass „das elterliche Erziehungsrecht mit dem gesetzlichen Bildungsauftrag der Schule gleichrangig“ sei.

Die Mutter, die sich mit der Ablehnung nicht zufriedengeben konnte, führte daraufhin ein Gespräch mit dem Schulleiter. Dieser verwies sie zunächst auf den Weg der Rechtsprechung bzw. auf den Schulwechsel zu einer Konfessionsschule [jedoch: Die bisherigen Gerichtsurteile bis hin zum Bundesverfassungsgericht lassen keine Aussicht auf Erfolg zu; sog. Konfessionsschulen sind bezüglich der SchulSE keineswegs besser! Anm. FMG]. Die Mutter teilte dem Schulleiter nun mit, dass ihr Kind an den drei Tagen des Theaterstücks zuhause bleiben werde, egal welche Konsequenzen das nach sich ziehe. Bezüglich der SchulSE (im Sachunterricht) gestand der Schulleiter zu, wenn das Kind sich dabei nicht wohlfühle, dürfe es den Klassenraum verlassen. Als die Mutter die Befürchtung aussprach, der Schulleiter würde die Polizei auf sie jagen, erklärte dieser: „Das wird der Schulleiter nicht tun.“

In der Folge erwies sich, dass die Lehrerin auch die Stunden des Religionsunterrichtes für die Nachbereitung des Theaterstücks benutzte. Als sie begann, über „Verliebtheit“ zu sprechen, stand das Kind auf: „Meine Mama und der Schulleiter haben gesagt, ich darf rausgehen!“ und ging in den Aufenthaltsraum. Beim nächsten Mal traute sich das Kind nicht, rauszugehen, wurde dann durch eine Frage von der Lehrerin blamiert und gedemütigt und kam traurig nach Hause, aber mit der Entschlossenheit, nicht mehr an dem Unterricht teilzunehmen. Ein Gespräch mit der Lehrerin, das die Mutter anstrebte, wurde mit der Begründung Zeitmangel bislang verweigert.

 

2. Abneigung gegen SchulSE wird gleich verdächtigt

Bayern, 5. Klasse, Realschule

Die Mutter entdeckte im Biologiebuch „Prisma“ ihres elfjährigen Kindes einige Seiten zur SE mit z. T. detailierten Nacktzeichnungen des menschlichen Körpers, der Geschlechtsorgane, mit Anweisungen zur Verhütung („Verhütung – erst recht beim ersten Mal“), wobei über die Sicherheit der „Kondome“ wie der „Pille“ in die Irre geführt wird („Kondome verhindern eine Schwangerschaft, wenn sie richtig und nur einmal benutzt werden“; „nach Vorschrift eingenommen, ist sie ein sicheres und weitverbreitetes Verhütungsmittel“); dass die „Pille“ auch frühabtreibend wirkt, wird unterschlagen. Die Mutter war erschüttert; sie suchte das Gespräch mit der Lehrerin, die ihr die Befreiung des Kindes vom SE-Unterricht zusagte. Die Rektorin jedoch verweigerte eine Befreiung. Ihr sagte die Mutter, dass dem Kind dieser Unterricht zuwider sei. Rektorin: „Und wenn sie mit 12 Jahren schwanger wird?“ Mutter: „Und wenn sie durch die SE seelischen Schaden nimmt?“ Rektorin: „Wissen Sie, was in Auerbach gewesen ist?“ Mutter: „Ja, ich weiß davon.“ Rektorin: „Die Schwestern mussten sich auch beugen. Ihre Tochter muss an der SE teilnehmen!“

[Aus den Biologiebüchern in der von Ordensschwestern in Auerbach/Opf. geführten Realschule wurden SE-Seiten entfernt; das Ganze wurde zu einer Medien- und Politik-Kampagne, bei der die Schwestern auch vom Bistum Bamberg im Stich gelassen wurden.]

Die Rektorin äußerte, wenn dem Kind die SE zuwider sei, müsste es dafür Gründe geben und man müsste das Jugendamt einschalten, weil vielleicht sogar ein Missbrauch an dem Kind vorliege. [Es ist empörend, wenn die ganz normale schamhafte Reaktion eines Kindes schon als psychische Störung oder Trauma verdächtigt wird!]

Die Mutter hatte vom Hausarzt ein Attest erbeten, in dem dieser „negative Auswirkungen auf die Psyche des Kinder durch das genannte Thema im Fach Biologie“ befürchtet und „aus Fürsorgepflicht“ „aus medizinischen Gründen“ die Schule bittet, das Kind von SE freizustellen. Daraufhin erlaubte die Rektorin, dass das Kind während der SE-Stunden in eine andere Klasse gehen darf. (Die Großmutter hatte die ganze Auseinandersetzung betend begleitet.)

 

3. Hartnäckigkeit zahlt sich aus

Bayern, 4. Klasse Grundschule / 5. Klasse Gymnasium

Der Vater wusste, dass in der 4. Klasse intensiv SE betrieben wird. Beim Elternabend meldete er sich als Gegner dieser SE zu Wort, fand aber bei den übrigen Eltern keine Unterstützung; eine Mutter – eine Zeugin Jehovas - fiel ihm sogar in den Rücken. In einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Lehrer wurde geklärt, dass er ein Zuhause-Behalten des Kindes an den betreffenden Tagen toleriere. – Im folgenden Schuljahr, nun im Gymnasium, wurde beim Elternabend angekündigt, man wolle auch über Verhütung sprechen. Als der Vater mit der Lehrerin sprach, erwiderte sie ihm: „Sex macht Spaß!“ Es kamen die immer gleichen Schein-Argumente wie z.B. Teenager-Schwangerschaften, frühere Reife, auf die der Vater sich schon vorbereitet hatte und konterte. Die Eltern ließen sich nicht einschüchtern, sondern beharrten auf ihrem Elternrecht. Der Kampf war härter als in der Grundschule, aber die Befreiung wurde doch gegeben. Die Lehrkraft hatte auch darauf verwiesen, dass die Erzdiözese München-Freising SE unter dem Motto „Was man kennt, braucht man nicht fürchten“ fördere.

 

4. Ordensschule unterrichtet über sexuellen Lusthöhepunkt und lädt „Donum vitae“ ein

Bayern, 9. Klasse, kirchliches Gymnasium

In einem am Schuljahresanfang ausgeteilten Infoheft bemerkte die Mutter bei den Ankündigungen zu Einkehrtagen der einzelnen Klassen, dass für die 8. Klassen angegeben war: „‚Liebe’: Referenten von ‚Donum Vitae’“. Sie sprach daraufhin den für die Einkehrtage zuständigen Pater an, der auch Biologielehrer ist, und er erwiderte ihr, er habe diesen Einkehrtag angesetzt, um „Donum Vitae“ bekannt zu machen. Er kenne diese Leute. [Vgl. zu „Donum Vitae“ auf Seite 23f!] Die Mutter forderte ihn dringend auf, dem Lebensschutz wirklich verpflichtete Organisationen einzuladen. Sie übergab ihm auch die Zusammenfassung des Dokumentes des Pp. Rates für die Familie „Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung“ (1995) und den FMG-Sonderdruck von Bischof Danylak über SE u.a. Sie führte ihm auch vor Augen, dass sie in ihrer Familie kein Fernsehgerät und keine schlechten Zeitschriften hätten.

Einige Zeit danach entdeckte die Mutter im Biologieordner ihres Sohnes aus dem vorherigen Schuljahr vier Blätter über Verhütung und Verhütungsmittel mit detaillierter Beschreibung und farbigen Bildern (wiederum wird behauptet, die „Pille“ sei „sehr zuverlässig“ und das Kondom sei, „richtig angewendet, ein sicheres Verhütungsmittel“; bei der „Pille“ wird zwar als 3. Wirkweise erwähnt, dass sie das Einnisten des „befruchteten Eis“ verhindern könne – ohne aber zu verdeutlichen, dass dies eine Frühabtreibung ist). Eine handschriftliche Hinzufügung auf dem Blatt zeigt, dass der Lehrer für zusätzliche Verhütungsinformationen auf die Internetadresse der „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ (BzgA) verwiesen hatte. Weitere Blätter beschreiben mit Bildern und Bemerkungen die Geschlechtsorgane und bieten vorgedruckte Felder, die mit offenbar an der Tafel „erarbeiteten“ Einträgen über „die Reaktionen des Körpers bei sexueller Lustempfindung“ ausgefüllt sind.

Die Mutter: „Ich war schockiert, fassungslos!“ Sie erkannte, dass der vorhin erwähnte Pater diese Inhalte unterrichtet hatte. Sie suchte ihn in seiner Sprechstunde auf: „Diesmal war mein Ton schärfer.“ Sie zeigte ihm die Arbeitsblätter und er bestätigte, dass sie höchstwahrscheinlich von ihm für die Schüler ausgedruckt worden waren. Die Mutter schildert das Gespräch: „Wissen Sie, dass das eine Einleitung zur Verführung zum Bösen ist?“ Pater: „Wir müssen auch mit Material, Text arbeiten. Die Schüler müssen mit Texten umgehen.“ Mutter: „Wo steht das geschrieben?“ Pater: „In unserem Lehrplan.“ Mutter: „Im Bayerischen Gesetz heißt es: Sie sind verpflichtet, Ziel, Inhalt und Form der SE den Eltern mitzuteilen. Und in den ‚Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den Bayerischen Schulen’ steht: ‚Die religiösen Empfindungen (Art. 136 Abs. 1 BV) sowie das Persönlichkeitsrecht des Individuums, insbesondere der schutzwürdige Intimbereich des einzelnen Schülers, seiner Eltern und des Lehrers sind zu achten.’ Selbst das haben Sie nicht eingehalten. Sagen Sie das unserem GOTT, wenn Sie Rechenschaft ablegen müssen, dass das im Lehrplan stand! Pater, wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich meinen Sohn befreien lassen.“ Pater: „Das konnte man machen.“ Die Mutter konfrontierte den Ordensmann auch mit verschiedenen Zitaten, u. a. von Josef Stalin: „Es soll die sexuelle Beherrschtheit lächerlich gemacht werden. Durch die Vergeudung der Zeugungskräfte soll der westliche Mensch verweichlicht und entnervt werden.“ (Vor dem Obersten Sowjet, 21.12.1952)

Weiter im Gespräch – die Mutter: „Sie haben mir mein Elternrecht genommen. Sie sollen zur Reinheit erziehen… Für alles, was sie den Schülern beigebracht haben, tragen sie vor GOTT volle Verantwortung. Wenn mein Sohn in Zukunft irgendwann versagt, geht das auf Sie zurück.“

 

5. Nacktduschen

Bayern, 3. Klasse, Grundschule

Mehrere Lehrerinnen drängen darauf, dass die Kinder sich vor und nach dem schulischen Schwimmsport gemeinsam nackt duschen müssen. Zwei Mädchen: „Wenn es verlangt wird, will ich nicht mehr zum Schwimmen gehen.“ Eine Mutter sprach mit einer anderen, gut eingestellten Lehrerin, dass das Duschen doch vorher schon zuhause stattfinden könne. Und für das Duschen nach dem Schwimmen wurde als Ausweg gefunden, dass die beiden Mädchen vor oder nach der großen Gruppe im Badeanzug in einem durch Vorhang abgetrennten Teil des Duschraums duschen dürften. Die andere Mutter sprach im gleichen Sinn mit dem Bademeister, der einverstanden war.

Es ist bedauerlich, dass offenbar kaum mehr das Gespür für die Ungehörigkeit gemeinsamen Nacktduschens vorhanden ist. „Das Schamgefühl ist genuin menschlich. Es ist das Fundament für Ehrfurcht und Religiosität. Nicht von ungefähr wird in der Sprache schamlos gleichgesetzt mit rücksichtslos und barbarisch… Verlust des Schamgefühls bedeutet sittliche Enthemmung… Das Schamgefühl lässt jene Sensibilität heranreifen, die notwendig ist für das Verstehen des anderen Ge­schlechts, für die polare Spannung der Geschlechter in ihrer Natürlichkeit und Geistigkeit“ (F. X. Förg). Die ins Feld geführte körperliche Hygiene ist kein Freibrief dafür, die (höherstehende) Psychohygiene zu missachten und damit die gesamtmenschliche Erziehung schwer zu schädigen. Die christliche Moral zeigt, dass die Nacktheit des Menschen und alle Beschäftigung mit sexuellen Tatsachen den Charakter der Stimulierung und Aufreizung in sich tragen (vgl. Gen 3,7; 9,21-25; Mt 5,28; Eph 5,3 u. a.). Fixieren von Denken und Fühlen des Menschen auf dieses Gebiet (nicht nur, aber wegen der Macht des sexuellen Triebes besonders) birgt beim erbsündlich geschädigten Menschen die Gefahr in sich, in Wollen oder gar Tun die Ordnung GOTTES zu verletzen, d. h. zu sündigen. Es ist dies keine Ablehnung oder Abwertung der Sexualität. Die Kirche hat die manichäische Verachtung des Leibes und der Geschlechtlichkeit klar verurteilt. Sexualität ist ja als liebende Totalhingabe von Mann und Frau in der sakramentalen Ehe Abbild der Liebe CHRISTI zur Kirche und Teilhabe an der Schöpferkraft GOTTES und so hochgewürdigt. Es ist ein alter Grundsatz der Moraltheologie, dass jede unnötige Beschäftigung mit Dingen, die zur Sünde verleiten können, zu meiden ist. Man darf sich – ganz allgemein – nicht unnötig in Sündengefahr begeben. Weil aber das intakte Schamgefühl der beste Schutzwall der Keuschheit ist, darf es nicht ohne Not verletzt werden. Eine notwendige Arztuntersuchung ist nicht vergleichbar mit dem unnötigen Entblößen beim gemeinsamen Nacktduschen.

 

6. Aufgeschlossene junge Lehrerin

Bayern, 4. Klasse, Grundschule

Eine Mutter wandte sich an den FMG mit der Bitte um „ausformulierte Argumentationshilfe“ gegen SchulSE. Dann hatte sie, um eine Befreiung ihres Kindes von der SchulSE aus Glaubensgründen zu erreichen, ein Gespräch mit der jungen Lehrerin und war überrascht über deren Aufgeschlossenheit: „Sexualerziehung ist Ihre Sache als Mutter! Die Angelegenheit geht nicht über das Schulamt. Das Kind wird, wenn SE ist, in eine andere Klasse gehen.“

 

7. „Heute sieht man es nicht so.“

Nordrhein-Westfalen, 4. Klasse, kath. Bekenntnisschule

Beim Elternabend wurden zur Information vor dem Beginn des SE-Unterrichts Bücher gezeigt, in denen u a. von „Gefühlen“, von den Geschlechtsteilen und vom Geschlechtsverkehr die Rede war. Weil die (ältere) Lehrerin als Voraussetzung für Geschlechtsverkehr nur von „Zuneigung“ sprach, wandte eine Mutter ein: „Man muss verheiratet sein“. Entgegnung der Lehrerin: „Heute sieht man es nicht so“. Als die Mutter nach dem Thema Verhütung fragte, bejahte die Lehrerin, wenn Kinder Fragen hätten. – Die Mutter hätte gerne für die Befreiung ihres Kindes von der SE gekämpft, doch wagte sie dies unter dem Druck ihres (ebenfalls katholischen) Ehemannes nicht. In der Hoffnung, die Lehrerin umzustimmen, gab sie ihr aber wenigs­tens das Dokument des Pp. Rates für die Familie von 1995.

 

8. „Wir müssen“ – aber doch bislang keine SE

Nordrhein-Westfalen, 2. Klasse, Grundschule

Schon als ihr Kind in der 1. Klasse war – so berichtet eine Mutter –, äußerte sich die Schulleiterin, eine Abmeldung von der SE gebe es nicht; sie sei auch nicht dafür: Aber: „Wir müssen sie durchführen.“ Doch fand in der ersten und in der zweiten Klasse keine SE statt. Die Mutter hatte der Schulleiterin und dem Klassenlehrer die 4-seitige Zusammenfassung des Dokuments des Pp. Rates für die Familie gegeben, so dass die Schule klar wusste, dass Eltern die SE nicht wollten. Vielleicht doch eine Wirkung davon?

 

9. „BzgA“-Material und „Pro-Familia-Film“

Nordrhein-Westfalen, 4. Klasse, kath. Bekenntnisschule

Beim Elternabend wurde das für die SE vorgesehene Material den Eltern zur Information gezeigt. Dabei war Material von der „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“: „Dem Leben auf der Spur“ mit 3 Broschüren „Das kleine Körper-ABC“, „Mona, Lisa und Herr Hahnentritt“ und „Das kleine 9x2. Ein Leporello für Kinder“. „Gerade für Jugendliche ist es besonders wichtig, sich ein Verhütungsmittel auszusuchen, das besonders sicher ist“ (MLH 73f). Im „Körper-ABC“ wird Homo­sexualität als etwas ganz Normales hingestellt (S. 42) und für Selbstbefriedigung geworben: „ganz okay“ (S. 66f) (vgl. FMG-INFORMATION 81 S. 10).

Zwei Mütter, eine davon Lehrerin, wandten sich gegen die Verwendung dieses ausgelegten Materials, andere Eltern wollten es. Die Lehrerin kündigte an, es zu bestellen; wer von den Eltern wolle, könne es bei ihr abholen (immerhin erreichte der Protest der beiden Mütter, dass dieses Material nicht in der Klasse an alle ausgeteilt wurde).

Ferner war angekündigt, einen „Pro-Familia“-Film mit dem Titel „Wo komme ich eigentlich her“ in der Klasse zu zeigen. Die Mutter lieh sich den Film aus und schaute ihn an. Sie sprach daraufhin mit der Rektorin („praktizierende“ Katholikin), die den Film persönlich „blöd“ fand, aber meinte, er werde „keinen großen Schaden anrichten“. Dennoch wird der Film nicht gezeigt dank des Protestes.

 

10. Obszöner Film

Baden-Württemberg, 8. Klasse, Gymnasium

„Unsere Tochter brachte eine Einladung von der Klassenlehrerin mit für einen Filmabend (Pizza-Essen, danach Film). Die Lehrerin ging auf den Wunsch der Kinder ein, sich einmal außerhalb des Unterrichts treffen zu wollen.“ Der Filmtitel war auf der Einladung nicht genannt, das Mädchen teilte ihn der Mutter mit: „American Pie“. Die Mutter informierte sich im Internet darüber: Vier Freunde an einer High School beschlossen, bis zum Schul-Abschlussball in einigen Wochen ihre Unschuld zu verlieren, indem sie Geschlechtsverkehr mit einer Frau haben wollten. Dies wird in dem Film – der 1999 zu den erfolgreichsten Filmen zählte und etliche Auszeichnungen bekam – dann angeblich humorvoll, in Wirklichkeit obszön ausgewalzt.

Die Mutter zog die Konsequenz aus diesen Informationen: „Ich werde meine Tochter nicht zum Film gehen lassen, trotz Rücksprache mit der Lehrerin und dem Konrektor. Die Lehrerin meinte, die Kinder würden diesen Film ja sowieso sehen (also sie unterstellt uns Eltern, dass wir unsere Kinder vor obszöne Filme setzen). Der Konrektor sah darin auch kein Problem, es ist ja freiwillig und auch die Lehrerin opfert ihre Freizeit, bzw. es ist ja kein Unterricht, dann ist ja das ‚Bildungsniveau’ auch ganz egal.“

Die Mutter - sie informierte andere Eltern über den Inhalt des Filmes und erfuhr die entsetzte Reaktion einer anderer Mutter, die sich bedankte - bedauert, dass es ihr nicht gelang, die ganze Klasse vor „bildlichem sexuellem Missbrauch zu beschützen“.

 

11. Zehnjährige sollen Kondome von zuhause mitbringen

Baden-Württemberg, 4. Klasse, Grundschule

Eine Mutter wundert sich in einem Brief an den FMG darüber, dass in der 4. Klasse ihres Kindes Bücher der „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ (BzgA) kostenlos verteilt werden: „Mona, Lisa und Herr Hahnentritt“ („dafür gibt es Geld“): „Dass die Kinder heute ein Paket an Aufklärung anhand von ‚lustigen’ schriftlichen präzisen Beschreibungen von diesem Amt bekommen.. für 8-12-Jährige sei dies geschrieben, dass die Lehrer dann ein gutes Gefühl bekommen, dass sie etwas Gutes getan hätten für die Kinder, wenn sie diese Schriften und dieses Thema im Unterricht behandeln, verstehe ich wirklich nicht!!!“ Sie berichtet, dass der Lehrer aufgefordert habe, „ein Kind könne doch von zu Hause oder so ein paar Kondome mitbringen“, ein Junge habe gemeint, er müsse welche kaufen gehen. Und schließlich wird das Buch „Ben liebt Anna“ gelesen, „was mir auch nicht gefiel, und ich erfuhr davon zu spät.“                                                                                

Die sog. Dissensregelung in Baden-Württemberg

„Die Familien- und Geschlechtserziehung ist verpflichtender Unterrichtsinhalt in der Grundschule. Ihre Inhalte sind aus anthropologischer Sicht so formuliert, dass es in der Regel zu keinem Dissens zwischen Elternrecht und Auftrag der Schule kommen wird. Sollte sich jedoch aus religiösen Gründen ein Dissens zwischen Elternhaus und Schule ergeben, muss ein klärendes Gespräch zwischen den betroffenen Eltern, dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin und der Schulleitung geführt werden. Kommt es in einem Gespräch nicht zu einer einvernehmlichen Lösung, so ist ein Fernbleiben einzelner Kinder von den Unterrichtsstunden bzw. Unterrichtssequenzen, in denen Inhalte der Geschlechtserziehung behandelt werden, seitens der Schule nicht zu ahnden. Mit Blick auf eine eventuell große Diskrepanz zwischen den Auffassungen des Elternhauses und der Schule ist in der Begegnung Elternhaus/Schule eine für das Kind pädagogisch sinnvolle Entscheidung anzustreben. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Grundschule nicht die Aufgabe hat, Kinder mit Inhalten zu konfrontieren, die erst in den weiterführenden Schularten in den Klassen 5, 7 und 9 bzw. 10 behandelt werden.

Wolfgang Riefler, Referent in der Schulabteilung des Ministeriums für Kultus und Sport.“ (Quelle: „Schulintern“ Nr. 7/1995, Herausgeber: Kultusministerium Baden-Württemberg)

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass Herr Riefler auf Anfrage bestätigt hat, dass diese „Dissensregelung“ auch für höhere Klassen und andere Schularten gültig ist (vgl. FMG-INFORMATION 74 S. 4).

 

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