(FMG-INFORMATION 111, April 2014)
Ein heidnisches Götzenopfer –
die Abtreibung?
Wir haben schon den einen und anderen Text des amerikanischen Jesuiten P. John A. Hardon (1914-2000) übersetzt: über die Re-Evangelisierung (FMG-INFORMATION 104, S. 26), über die „Magna Charta“ der Frauenrechte: die Enzyklika Humanae vitae (FMG-INFORMATION 103, S. 17) und über „Opfer und Berufungen“ (FMG-INFORMATION 74, S. 20). In der CUF-Zeitschrift „Lay Witness“ (Jan./Febr. 2014) fanden wir nun eine sehr ernste Betrachtung über das Götzenopfer der Abtreibung, aber auch über das wahre Erlösungsopfer und den Weg, die Gnade der Bekehrung zu erbitten.
»Wir wissen, was das Wort „Opfer“ bezeichnet. Es meint die Darbringung von etwas Wertvollem an den Gott, an den eine Person glaubt. Seit Beginn der geschichtlichen Aufzeichnungen sind Opfer Bestandteil der Weltreligionen.
Was jedoch weniger bekannt ist, ist die Tatsache, dass diese Religionen die Darbringung von Kindern als Opfergabe forderten und dies sogar als Voraussetzung ansahen, um Segen durch die Götter zu erhalten. Wir lesen, dass der HERR durch den Propheten Jeremia sprach und die Juden beschuldigte, dass sie mit ihrer Gewohnheit, Kinder umzubringen, die Heiden nachahmten. Der HERR sagte: „Sie haben dem Baal Kulthöhen aufgerichtet, um ihre Söhne als Brandopfer für den Baal im Feuer zu verbrennen: So etwas habe ich nie befohlen oder angeordnet und es ist mir niemals in den Sinn gekommen.“ [Jer 19,5]
Die Abtreibung, die heute eine weit verbreitete Praxis geworden ist, ist - man wird es kaum glauben - eine religiöse Tat. Sie ist inspiriert von den bösen Geistern, die - in christlichen Begriffen ausgedrückt - die bösartigen Götzen des Heidentums waren und sind. Diese Götzen, oftmals auch Götzinnen, verlangten die Aufopferung von Kindern, um gnädig zu sein. Wenn nicht Kinder umgebracht und diesen Götzen geopfert wurden, würden sie die Menschen ihre Rache und Bosheit auf verheerendste Weise spüren lassen.
Als gläubige Katholiken wissen wir, dass hinter der Ermordung ungeborener Kinder das übermenschliche Hirn und der bösartige Wille des Satans und seiner Lakaien steckt. Indem wir das wissen, wissen wir auch, dass nur die GÖTTliche Kraft gegen die satanische Kraft, die hinter der Abtreibung steckt, ankämpfen kann. Diese GÖTTliche Kraft ist die Kraft des GOTTES, der Mensch wurde, um - wie Er uns sagte - den Teufel, den Herrscher der Welt, zu besiegen. [Joh 12,31]
Was hat CHRISTUS für den Sieg über Satan und dessen Helfer getan? Er ist am Kreuz gestorben. Derjenige, der auf Kalvaria gestorben ist, war ein Mensch, aber dieser Mensch war der lebendige GOTT. Unter diesen Bedingungen ist Kalvaria die GÖTTliche Aufopferung, weil es GOTT war, der einen menschlichen Leib und eine menschliche Seele angenommen hat, die in einem menschlichen Tod am Karfreitag getrennt werden konnte. Ohne diese GÖTTliche Aufopferung JESU CHRISTI würde es für die Menschheit keine Hoffnung geben.
Lassen Sie uns aber Eines klarstellen: CHRISTUS ist für unsere Rettung gestorben. Er hat Sein Blut auf Kalvaria vergossen. In diesem Sinn hat Er den Auftrag, den Ihm Sein VATER gegeben hat, erfüllt. Das aber war nur der Anfang. Mit Seinem Opfer auf Kalvaria hat Er uns den Zugang zur Gnade verschafft, die wir brauchen, damit wir unser ewiges Ziel erreichen. Dieser gleiche JESUS CHRISTUS jedoch hat ebenfalls sichergestellt, dass diese Gnaden der Menschheit bis ans Ende der Zeiten zuteil werden sollten. Die Hauptquelle dieser Gnaden ist das heilige Messopfer.
Die Gnaden, die CHRISTUS über eine sündige Welt durch die tägliche Opferfeier der hl. Messe ausströmen lässt, sind die Gnaden, die eine mörderische Welt braucht, um zur Anbetung des einen wahren GOTTES zurückzukehren und die Straftaten der Abtreibung, die in Wahrheit einen Akt der Anbetung der satanischen Götzen darstellen, zu beenden.
Das Messopfer vermittelt uns das Licht und die Kraft, die wir brauchen, um ein aufopferndes Leben zu führen. Wir müssen allerdings diese Gnaden einsetzen und auch wirklich ein Leben der Aufopferung führen. Wenn wir das tun, und in dem Maß, in dem wir das tun, können wir für die Vertreter einer Kultur des Todes die wunderbaren Gnaden erlangen, die sie brauchen, um ihrem Götzendienst abzuschwören und zur Anbetung des einen wahren GOTTES zurückzukehren.
Unser Glaube lehrt uns, dass das Opfer der heiligen Messe zugleich das Opfer Christi und auch unser Opfer ist. CHRISTUS hat alles getan, was Er konnte, indem Er am Kreuz gestorben ist. Wir müssen alles tun, was wir können, um Seinen Spuren nachzufolgen und uns selbst abzusterben aus Liebe zu Ihm.«
„Wir kennen das oberflächliche Schlagwort, die Kirche müsse barmherzig sein und daher z. B. alle zur Kommunion zulassen. Dabei wird nicht gesehen, dass eine Nahrungsaufnahme nicht möglich ist, wenn kein Leben da ist – der Sünder hat aber das Gnadenleben verloren. Totenspeisung ist nicht nur verboten, sondern sinnlos. Aber ignoriert wird dabei auch das Verhältnis von Barmherzigkeit und Gerechtigkeit überhaupt.“ Prof. Johannes Stöhr (Mariolog. Jahrbuch ‚Sedes Sapientiae‘ 17 [2013] Bd. 2, S. 52 f.)
„Hirntod“ und Organtransplantation
– ein todbringendes Verwirrspiel
„Organspende“ nachahmen?
Im November 2013 erhielten wir per E-Mail die folgende Nachricht: »Betreff: Text zur Organspende: Mein letzter Wille. Sehr geehrte Damen und Herren des Freundeskreises Maria Goretti, aller Orten mangelt es an Organen für schwerkranke Patienten. Die Diskussion um Organspende wird z. T. sehr emotional geführt. Daher habe ich mich entschlossen, mein Ja zur Organspende in dieser Weise öffentlich zu machen. Ich biete Ihnen daher an, diesen Text auf verschiedene Art und Weise zu veröffentlichen und anderen Menschen zugänglich zu machen. Möge dieser Text viele Menschen zur Nachahmung motivieren.« Dann folgte ein „Mein letzter Wille“ überschriebener Text, der den Leib als Geschenk GOTTES rühmt und dann auf einen „vorzeitigen Tod“ verweist. Nun solle „sein empfangenes Leben“ in Fülle weitergeschenkt werden. Die einzelnen Organe werden aufgezählt, die anderen, bei denen dieses Organ krank ist, nun gegeben werden sollen – und das mit Bibelzitaten untermalt (Mt 10,8; Lk 56,38). Dann wisse er, so der Absender, dass sein Sterben einen Sinn habe und anderen zum Geschenk werde.
Wir haben dem Schreiber geantwortet: »Sie senden uns einen frommen Text zu und möchten ihn verbreitet haben, einen Text, der die Organspende glorifiziert. Wir müssen jedoch sagen, dass uns dieses Vorhaben entsetzt, denn es ist die Glorifizierung der Erlaubnis zum Töten. Denn die Organe eines Toten nützen (fast alle, jedenfalls die, die Sie aufzählen) nichts mehr; der sog. Spender muss sie noch lebend ‚hergeben‘ und wird bei der Organentnahme getötet. Das ist nach dem Naturrecht und nach der katholischen Lehre nicht erlaubt: „…Organspende nach dem Tod ist…“ „Es ist sittlich unzulässig, … den Tod eines Menschen direkt herbeizuführen, selbst wenn dadurch der Tod anderer Menschen hinausgezögert würde" (KKK 2296). - „Es ist jedoch nützlich, daran zu erinnern, dass die einzelnen lebenswichtigen Organe nur aus einer Leiche [‚ex cadavere’] entnommen werden dürfen, die außerdem die einzigartige Würde behält, die zu respektieren ist… (Es) muss jedenfalls immer als Hauptkriterium die Achtung vor dem Leben des Spenders gelten, da die Organentnahme allein erlaubt ist bei Vorhandensein des wirklichen Todes..“ (Papst Benedikt XVI., November 2008).
Die willkürliche Todesfestsetzung, wenn eine Hirntätigkeit nicht mehr gemessen wird, ist erfunden worden, um bei der Organentnahme sich nicht strafbar zu machen. Inzwischen scheuen sich die Erfinder des „Hirntodes“ nicht mehr, zuzugeben, dass „the practice of brain death in fact involves killing the donor“ (Truog, Miller; Hastings Center Report 38, Nr. 6, 2008), und sie plädieren dafür, dass das Töten des Patienten durch die Organentnahme als „justified killing“ angesehen werden soll (deutsch: „die Praxis des Hirntodes schließt das Töten des Spenders in sich“; „gerechtfertigtes Töten“).
Davon abgesehen gibt es zahlreiche belegte Fälle, in denen „Hirntote“ nicht einmal Sterbende waren, sondern wieder zu Bewusstsein und Gesundheit kamen (vgl. Regina Breul, Wolfgang Waldstein „Hirntod-Organspende“). Und die Prozedur der Feststellung des „Hirntodes“, etwa im sog. Apneatest, kann die mögliche Gesundung eines gehirnverletzten Patienten wesentlich beeinträchtigen oder sogar den Tod des Patienten herbeiführen (vgl. „‚Hirntod’ ist nicht Tod!“, Essay von einer Tagung der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften, Februar 2005, von Paul A. Byrne, Cicero G. Coimbra, Robert Spaemann und Mercedes Arzú Wilson: www. freundeskreis-maria-goretti.de/fmg/menu4/43.087/Essay.htm).
Im Übrigen: Selbst wenn nur zweifelhaft wäre, ob ein „Hirntoter“ wirklich tot ist, wäre es moralisch nicht erlaubt, das Risiko einer eventuellen Tötung einzugehen. So wenig wie ein Jäger auf ein Objekt schießen darf, wenn er nicht sicher ist, dass es kein Mensch ist. - Wie gesagt wird aber selbst von Hirntod-Verfechtern nunmehr zugegeben, dass die Organentnahme den „Spender“ tötet.
Trotz all dem eine solch „hochherzige Gabe“ mit christlichen Motiven der Nächstenliebe und Worten des Hl. Schrift zu glorifizieren: Das kann man doch nur, wenn man das 5. Gebot GOTTES hier außer Kraft setzt. Das hieße: Das Tötungsverbot gilt offenbar dann nicht, wenn jemand sagt: „Ich erlaube den Ärzten, mich zu töten, indem sie meine Organe für andere entnehmen“. Hebt die „freiwillige, hochherzige Spende“ das 5. Gebot auf? Und gilt es offenbar nicht, wenn man ein Organ übertragen bekommt und in Kauf nimmt, dass jemand dafür getötet wurde? Der amerikanische Bischof Fabian W. Bruskewitz nannte die Zustimmung zur Organspende, die den Tod des „Spenders“ zur Folge hat, eine „selbstmörderische Zustimmung“ (auch wenn sie die „Wohltat“ beinhalte, „das irdische Leben eines anderen zu verlängern“).
Wir fragen uns zudem: Wenn die Tötungserlaubnis hier – aus „edlen Motiven“ – gegeben werden dürfte und das 5. Gebot hier außer Kraft gesetzt werden dürfte, dann dürfte man das doch auch bei Euthanasie, bei Abtreibung usw. Da kann man ja auch Fälle konstruieren, wo der Tod aus „hochherzigen, edlen“ Motiven herbeigeführt wird (als „Geschenk“ für die Schwangere, für die Angehörigen eines Dementen usw.)?
Sie schreiben in Ihrem „letzten Willen“: „Ich habe meinen Leib als Geschenk von GOTT erhalten…“ Als Geschenk, ja, doch GOTT allein ist der HERR über Leben und Tod, nicht wir.
Darum bedauern wir einen solch irreführenden Text, wie Sie ihn von uns verbreitet haben möchten. Das können wir vor unserem Gewissen nicht verantworten, und wir sehen uns auch verpflichtet, unsere Stellungnahme Ihnen mitzuteilen.« - Nebenbei: Hat das Sterben eine gläubigen Christen nur so (angeblich) einen Sinn – und bei allen, die seit Jahrhunderten und heute ohne „Weiterverwertung“ sterben, nicht?
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Braucht man keine vernünftigen Argumente?
Bemerkenswert dazu: In der Zeitschrift „Kirche heute“ (12/2013) erschien in unmittelbarem Anschluss an einen ausgezeichneten Artikel „Leben retten durch Töten ist absurd“ mit Ausführungen von Prof. Wolfgang Waldstein (aus dem Buch von Dr. Regina Breul „Hirntod – Organspende. Und die Kirche schweigt dazu“) ein Leserbrief eben dieses Briefschreibers an den FMG, der sich als Klinikseelsorger in Karlsruhe offenbarte. Unter dem Titel „Argumente gegen Organspende haltlos“ leitet er seinen oben erwähnten „Letzter-Wille“-Text mit den Worten ein, er halte die Argumente der Organspende-Kritiker „für völlig haltlos“.
Als Herausgeber von „Kirche heute“ wird im Impressum vor den beiden Chefredakteuren Fink und Rimmel, Weihbischof Dr. Andreas Laun (Salzburg) genannt. Und Weihbischof Laun reagierte nun am 3. Dezember 2013 in einem „Klartext“ auf der Internetseite kath.net sehr deutlich (in „Kirche heute“ ist seine scharfe Kritik dieses Leserbriefs nicht erschienen, warum eigentlich nicht?).
In diesem „Klartext“ zitiert Weihbischof Laun u.a. aus der Enzyklika „Fides et ratio“ von Johannes Paul II.: „Dem Menschen fällt die Aufgabe zu, mit seiner Vernunft nach der Wahrheit zu forschen, und darin besteht sein Adel“ (FR 17). Laun betont: „Anlass zu dieser Erinnerung an die tiefe Liebe der Kirche zu Wahrheit und Vernunft sind zwei Leserbriefe, die leider in ‚Kirche heute‘ erschienen sind und die ich, hätte ich um sie gewusst, nicht zugelassen hätte. Nicht, weil ich die Auseinandersetzung hätte verhindern wollen, sondern weil beide Zuschriften nur Behauptungen aufstellten, bar jeder Vernunft und rationaler Argumentation. Und dies, in einer typisch heutigen, gefährlichen Form der Irrationalität, und zwar so:
Als Antwort auf einen Artikel von Prof. W. Waldstein, der die Gültigkeit des Hirntod-Argumentes zur Legitimierung der Organ-Entnahme in Frage stellte, schrieb ein Krankenhausseelsorger, er halte Waldsteins Argumente für ‚haltlos‘ und fuhr dann mit emotionalem Pathos fort: ‚Macht aus meinem Tod Leben. Wenn mein Leib mir nicht mehr dienen kann, so soll er wenigstens einem anderen Menschen dienen.‘ Dann zählt der Autor seine Organe auf, die weiter dienen sollen, und schließt: ‚Dann weiß ich, dass nicht nur mein Leben, sondern auch mein Sterben einen Sinn hatten und anderen Menschen zum Geschenk wurden.“ Das klingt edel, aber der Verfasser merkt offenkundig nicht, dass er die von Waldstein kritisch diskutierte Voraussetzung der Transplantation, nämlich die Gültigkeit der Gehirntod-These, mit keinem Wort erwähnte und damit seine Behauptung, Waldsteins Argumente seien ‚haltlos‘, nichts anderes ist als eine blinde Behauptung, fernab dem Anspruch einer vernunftgeleiteten Diskussion…“
Weihbischof Laun geht dann auf die „Argumentation“ eines zweiten Leserbriefs in derselben Nummer von „Kirche heute“ ein, in dem das eheähnliche Zusammenleben Unverheirateter als „für mich vor GOTT verheiratet“ bezeichnet wird. Nachdem er den Inhalt dieses zweiten Leserbriefs kurz referiert, kommentiert der Weihbischof: „Man kennt diese Formulierung aus vielen Diskussionen, aber sie sind eben genau der für die Vernunft erstickende ‚Fließsand‘, von dem Papst Johannes Paul II. spricht.
In keiner naturwissenschaftlichen, technischen oder medizinischen Frage würde man wagen zu sagen: ‚Für mich gibt es keine Schleudergefahr auf Glatteis, für mich sind Aidsviren harmlos, für mich sind Zigaretten gut für die Lunge‘ und ähnlichen Unsinn. Nur in ideologisch ‚interessanten‘ Bereichen tut man, als wären solche ‚für mich Meinungen‘ ernst zu nehmen: ‚Für mich ist der Embryo nur ein Fleischklumpen‘ (Abtreibungsärzte), ‚für mich sind Juden Untermenschen‘ (Nazis) und eben auch: ‚Für mich sind Menschen, die zusammenleben, bereits verheiratet‘. Nein, nein und nochmals nein: Das ‚für mich‘ ist bei der Bestimmung dessen, was mir besser schmeckt, gefällt oder nicht gefällt, eine legitime und vernünftige Sprechform, aber in allen anderen Bereichen ist es eine hochgefährliche Absage an die Vernunft….
G. K. Chesterton hat bei seinen Geschichten von dem Detektiv-Priester ‚Pater Brown‘ eine, in der der Priester einen Schwindler entlarvt, der sich als Priester ausgab. Gefragt, woran er den Mann als Betrüger erkennen konnte, sagte Pater Brown: ‚Er hat gegen die Vernunft gesprochen, und das ist nicht katholisch.‘ Wie wahr, man lese die beiden großen Päpste Johannes Paul II. und Benedikt XVI. mit ihrem geradezu leidenschaftlichen Plädoyer für die Vernunft in ‚Fides et ratio‘.
Eines der großen Vorbilder ist ihnen Anselm von Canterbury (FR 41): ‚Der hl. Anselm unterstreicht die Tatsache, dass sich der Verstand auf die Suche nach dem begeben muss, was er liebt: je mehr er liebt, umso mehr sehnt er sich nach Erkenntnis. Wer für die Wahrheit lebt, strebt nach einer Erkenntnisform, die immer mehr von Liebe zu dem entbrennt, was er erkennt, auch wenn er einräumen muss, noch nicht alles getan zu haben, was in seinem Verlangen gelegen wäre… Das Streben nach Wahrheit drängt also die Vernunft, immer weiterzugehen; ja, sie wird gleichsam überwältigt von der Feststellung, dass ihre Fähigkeit immer größer ist als das, was sie tatsächlich erreicht.‘
Zu dieser brennenden, katholischen Wahrheitsliebe gehört die Achtsamkeit, um sich von der ‚Verengung‘ der Vernunft auf ein irrationales ‚Für mich ist…‘ oder auf eine argumentationslose Behauptung ‚der eigenen Meinung‘, nur weil diese die ‚eigene‘ sei oder gar die der Mehrheit, frei zu halten. Nur die ‚gesunde Vernunft‘ ist das, was der hl. Nikolaus von Flüe die ‚größte Gabe GOTTES‘ an den Menschen nannte.“
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Übrigens scheint dieser Krankenhausseelsorger sich auch in anderen kirchlichen Zeitungen als Propagandist der „Organspende“ betätigt zu haben: Der „Altöttinger Liebfrauenbote“ (26.1.2014) veröffentlichte den Text des „Pallottinerpaters Klaus Schäfer, 55“ vom „Karlsruher St.-Vincentius-Klinikum“ mit der werbenden Behauptung, Organspende stehe „in keinem Widerspruch zum Glauben, im Gegenteil“.
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„Klare Position“?
München. Auf eine aus Steuerzahlergeldern finanzierten Werbeaktion „Herzensangelegenheit“ für Organspende hin wandte sich im Januar 2014 eine Katholikin an das verantwortliche Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und an das Erzbischöfliche Ordinariat München, da die „Katholische Kirche – Bayerische (Erz-)Diözesen“ als Mitinitiatorin der Aktion zeichnet. Ein Ministerialrat behauptet in der amtlichen Antwort, mit Hinweis auf das Transplantationsgesetz, der „Hirntod“ sei „ein sicheres Zeichen für den eingetretenen Tod eines Menschen“; so habe es die Bundesärztekammer 2007 festgestellt, und es gebe keinen Anlass, das in Frage zu stellen. Auch „die beiden großen Kirche in Deutschland“ hätten sich für die Organspende ausgesprochen und unterstützten das Hirntodkonzept. – Und ähnlich nun äußert sich namens des Generalvikars ein Hauptabteilungsleiter des Münchner Ordinariats. Es sei wichtig, dass die Kirche sich „in Fragen der Gesellschaft einbringt und ihre Position bezieht“, und diese sei „immer klar und deutlich“. Dann zitiert er den Katechismus (Nr. 2301), dass die „unentgeltliche Organspende nach dem Tode“ erlaubt sei und verdienstlich sein könne. (Es heißt: „nach dem Tod“!). Die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der EKD hätten 1990 eine Erklärung zur Organtransplantation herausgegeben, in der „der Hirntod ebenso wie der Herztod“ als der Tod des Menschen bezeichnet werde. „Mit dem Hirntod fehlt dem Menschen die unersetzbare und nicht wieder zu erlangende körperliche Grundlage für sein geistiges Dasein in dieser Welt.“ Ein Hirntoter könne „nie mehr“ eine Wahrnehmung machen, verarbeiten, beantworten, nie mehr einen Gedanken fassen, nie mehr eine Gefühlsregung empfinden usw. Es fehle „die integrierende Tätigkeit des Gehirns für die Lebensfähigkeit des Organismus…“ Damit hoffe er zu zeigen, „dass die katholische Kirche sich gerade in ethischen Fragen äußert und klar Position bezieht“. Klare Position?
Hier wird also eine quasi lehramtliche Entscheidung behauptet in einer Frage, die schon 1990, vor bald einem Vierteljahrhundert, nicht unumstritten war, in der sich aber die wissenschaftliche Diskussion unterdessen wesentlich verändert hat. Es ist bedauerlich und bedrückend, dass man sich von einer interessegeleiteten Haltung von Medizinern (und zwar das Interesse der Transplantationsindustrie, nicht das Interesse des möglicherweise Sterbenden!) vereinnahmen ließ und nicht bereit ist, eine überholte Ansicht zu revidieren. Dabei geht es um Leben und Tod! Und um das 5. Gebot GOTTES!
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„Die ‚Tod-Spender-Regel‘ aufgeben“?
Hannover. Überraschend, aber auch bestürzend, ist eine Pressemitteilung der „Evangelischen Frauen in Deutschland e.V.“, Hannover, vom 21.10.2013: „Die Mitgliederversammlung der Evangelischen Frauen in Deutschland e. V. (EFiD) hat… ein Positionspapier zur Organtransplantation beschlossen. Darin schließt sich der Dachverband der Frauenverbände in der evangelischen Kirche der zunehmenden Kritik am Hirntodkonzept an, das der Transplantationsmedizin in Deutschland zugrunde liegt. ‚Hirntote Menschen sind keine Leichen, sondern Sterbende‘, sagt Ilse Falk, EFiD-Vorsitzende und ehemalige stellvertretende Vorsitzende der CDU-Bundestagsfraktion. ‚Statt an der fragwürdigen Gleichsetzung von Hirntod und Tod festzuhalten, müssen wir uns gesamtgesellschaftlich darüber verständigen, ob wir nicht besser die sogenannte ‚Tod-Spender-Regel‘ aufgeben‘, fordert Pfarrerin Angelika Weigt-Blätgen, stellvertretende EFiD-Vorsitzende und Vorsitzende der Konferenz für Diakonie und Entwicklung. Stattdessen sei zu definieren, unter welchen Bedingungen die Explantation von Organen bei hirntoten Sterbenden erlaubt sein soll…“.
Immerhin wird hier die „fragwürdige Gleichsetzung von Tod und Hirntod“ beendet, aber es wird auch definitiv das 5. Gebot außer Kraft gesetzt. Muss man fürchten, dass im Zug der Ökumene bald auch Verantwortliche katholischer Verbände oder der Caritas so etwas fordern?
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Die Fiktion des „Hirntodes“ aufrechterhalten?
Bielefeld. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete am 6. November 2013 von einer Bielefelder Tagung zur Ethik der Organ-Transplantation. Der Bericht beginnt mit der Feststellung, dass die vermeintliche Selbstverständlichkeit, dass Organe nur toten Spendern entnommen werden dürfen, ins Wanken geraten sei. Doch „Hirntote sind nicht steif, blau und kalt. Oft müssen sie lediglich beatmet werden. Ihre Wunden heilen, ihr Immunsystem bekämpft Infektionen, hirntote Kinder wachsen, Schwangere können sogar eine Schwangerschaft fortsetzen.“ Zwar werde behauptet, dass das Gehirn den Körper zu einem funktionierenden Ganzen integriere. Dagegen habe Alan Shewmon, Los Angeles, „der wohl bekannteste Kritiker des Hirntodkriteriums“, auf einer Tagung des Bielefelder Zentrums für interdisziplinäre Forschung, eingewandt, dass der Körper der Hirntoten nicht desintegriert ist. Auch Claudia Wiesemann, Göttingen, argumentierte, das Nervensystem werde im Blick auf den Organismus als Ganzem überbewertet; das Immunsystem oder die Fähigkeit der Körperzellen, sich zu reproduzieren und zusammenzuwirken, seien wichtiger für die Integration des Körpers als das Gehirn. Der hirntote Mensch sei jedenfalls noch nicht tot. Da in Bielefeld niemand bereit gewesen sei, die Organtransplantation aufzugeben, bleibe nur die Alternative, die „Dead Donor Rule“ aufzugeben. Kontrovers debattiert worden sei aber, ob man akzeptiere, dass „Spendeorgane Lebenden entnommen werden, die der Arzt durch die Entnahme tötet“. Jürgen in der Schmitten, Düsseldorf, wie Karen G. Gervais, St. Paul, hätten sich dafür ausgesprochen, eine Ausnahme von der „Tod-Spender-Regel“ bei Zustimmung des umfassend informierten „Spenders“ zu ermöglichen. Eckard Nagel, Bayreuth/ Essen, hingegen wollte von der „Dead Donor Rule“ nicht abgehen, weil das das Selbstverständnis des Arztes untergrabe, und habe beharrt, das Hirntodkriterium sei sicher. Klaus Steigleder, Bochum, sah darin ein Kreisen um den heißen Brei. Wenn ernsthaft diskutiert werde, ob man Menschen, die noch nicht tot sind, Organe entnehmen dürfe, dann zeige dies, dass die Begriffe nicht mehr die bisherige moralische Relevanz hätten. Franklin G. Miller, Bethesda, sagte, die „Dead Donor Rule“ werde ohnehin ständig verletzt, man soll nicht weiterwursteln und hoffen, dass keiner nachfrage. Er vertrat die Auffassung, dass tot sein nicht notwendig sei für eine „moralisch akzeptable“ Organspende. Ralf Stoecker, Bielefeld, Mitorganisator der Tagung, habe die Frage, ob Hirntote tot seien, beiseitegeschoben; es gehe (nur) darum, ihr Sterben „mit Respekt“ zu begleiten und Angehörigen das Abschiednehmen zu ermöglichen…
Kommentar: Offensichtlich ist die Hemmschwelle, dass der Arzt einen Menschen nicht töten dürfe, längst überschritten. Unterschiedlich ist nur, ob man das zugibt oder nicht. Motto ist nur, dass die Organtransplantation ja nicht in Frage gestellt werden darf, um nicht „Menschen auf der Warteliste sterben zu lassen“. Welche Ethik: Man tötet Menschen, um andere eine Zeit weiterleben zu lassen!
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Bedauerlich
Zug, Schweiz. In der Zeitschrift „HLI-Report“ 4/2013 trägt der verantwortliche Redakteur, Domherr Dr. Roland Graf, unter dem Titel „Organe transplantieren ohne Zustimmung? Nein danke“ Informationen zur Thematik Organtransplantation zusammen (Empfänger fremder Organe müssen von da an Medikamente einnehmen, die ihr Immunsystem unterdrücken; deren Nebenwirkungen werden häufig unterschätzt; auch sehr belastende psychiatrische Störungen werden erwähnt). Er berichtet, dass schon seit einigen Jahren mit patienteneigenen adulten Stammzellen aus dem Knochenmark Herzmuskelgewebe und Lebergewebe erneuert werden kann, ja dass die regenerative Medizin enorme Fortschritte macht, auch wenn man nicht erwarten könne, dass in naher Zukunft komplexe Organe herangezüchtet werden. Bezüglich der moralischen Beurteilung hält sich Graf aber quasi neutral, er stellt das nur als „andauernden Expertenstreit“ dar, in dem eine „detaillierte offizielle Stellungnahme der katholischen Kirche“ noch ausstehe. So könne er eine Entscheidung für eine Organtransplantation „nachvollziehen“, würde diesen Standpunkt „sofort aufgeben, falls die Kirche offiziell im Expertenstreit im entgegengesetzten Sinn entscheiden sollte“.
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Information: Eine Ärztin behauptete, das Untersagen der Hirntoddiagnose, wie es z. B. im Ausweis von KAO vorliegt (vgl. FMG-INFORMATION 109 S. 25), sei rechtlich unwirksam, weil die Hirntodiagnose nicht invasiv (gewebsverletzende medizinische Diagnostik oder Therapeutik, also schadenbringend) sei. – Dr. Regina Breul nahm dazu Stellung (E-Mail der Ad-Hoc-Gruppe Hirntod, 17./20.02.14): „Zu jeder Untersuchung muss der Patient seine Einwilligung geben. Im Vollbesitz der geistigen Kräfte kann ich sehr wohl die Hirntoddiagnostik verbieten: Es werden dem Patienten starke Schmerzen zugefügt und außerdem wird er durch den Apnoetest gefährdet. Alles, was ich an einem Patienten mache, muss von ihm erlaubt werden. Außerdem ist die Hirntoddiagnostik eine fremddienliche Untersuchung, da sie nur für eine Organentnahme durchgeführt werden muss. Für das Abstellen der Beatmung ist sie nur fakultativ.“
Kommentar: Hier wird einmal mehr ganz klar, wie dringend eine verbindliche kirchliche Aussage zum „Hirntodkriterium“ ist, die nicht gegensätzlich ausgelegt werden kann. Beziehungsweise wo man die verbindliche Aussage, nur von einem wirklich Toten dürften Organe entnommen werden (siehe oben „Katechismus der Katholische Kirche“ und Papst Benedikt XVI.) nicht durch ein Nicht-Wahrhaben-Wollen der Realität missachten kann: Denn (nichtpaarige) Organe eines Toten nützen nichts, sie müssen aus einem lebendigen Organismus kommen, von einem lebendigen Menschen. Als katholischer Gläubiger kann man die Vernunft nicht beurlauben. Und selbst wenn man unsicher wäre: Es ist auch nicht erlaubt, einen „möglicherweise“ noch Lebenden zu töten!
„TeenSTAR“
Als „wertorientierte Sexualpädagogik“ wird das TeenSTAR-Programm von mehreren Seiten beworben (neuerdings wieder von Radio Horeb, DT 15.2.2014, Der Fels 3/2014 u.a.). Sicherlich hebt es sich von der gängigen, verhütungsorientierten und sexuell bedarfsweckenden schulischen SE ab. Dennoch ist der Freundeskreis Maria Goretti e. V. der Überzeugung, dass dieser von einer österreich-amerikanischen Gynäkologin und Schwester Hanna Klaus entwickelte Kurs nicht der authentischen Sexualpädagogik der Kirche entspricht, wie sie in der Erziehungsenzyklika „Divini illius magistri“ von Pius XI. (1929) und in der Erklärung des Päpstlichen Rates für die Familie vom 8. Dezember 1995 „Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung“ (MS) dargelegt ist.
Der FMG steht mit seiner Kritik an „TeenSTAR“ nicht allein da (vgl. Gregory P. Lloyd, Executive Director „National Coalition of Clergy and Laity“, USA, FMG-Information 92 S. 51). Die US-Organisation „Mother’s Watch“ äußerte sich kritisch über verschiedene, von Bischöfen in den USA gutgeheißene SE-Programme, darunter „TeenSTAR“ (vgl. FMG-Information 74, S. 22).
Die internationale Vereinigung „Human Life International“ hatte schon 1993 ihre sehr kritische Studie über „TeenSTAR“ veröffentlicht, an der sie auch nach Diskussionen festhielt, wie uns der HLI-Gründer Father Marx OSB bestätigte und wie eine Stellungnahme des nunmehrigen HLI-Präsidenten Euteneuer vom Juni 2001 ebenfalls bekräftigte (vgl. FMG-Information 74, S. 22).
Wir wiederholen unsere kurzgefassten Darlegungen (vgl. FMG-Information 90 S. 19).
Maßgaben des Dokuments des Päpstl. Rates für die Familie von 1995, die bei „TeenSTAR“ nicht eingehalten sind:
1. SE als Recht und Pflicht der Eltern, individuelles Vorgehen, keine unnötig detaillierte Methode:
Das Dokument legt die Verantwortung für die geschlechtliche Erziehung (nicht „Aufklärung“!) der jungen Menschen klar in die Hand der Eltern in der Familie, denen die Elterngnade aus dem Ehesakrament zur Verfügung steht. (MS 23, 40; 38 u.a.)
„Weitere Personen“ (z. B. für Waisen) werden auch die Standesgnade erhalten (MS 39). Die Einbettung in die familiäre Liebe, das Vorbild der Eltern, die Gemeinschaft des Gebets werden herausgestellt (MS 48, 50, 52, 59, 62, 63). Die subsidiäre Mitwirkung ist der Ausnahmefall (MS 132.3), und „ergänzende Erziehung“ durch andere muss nach dem Dokument in Unterordnung unter die Eltern geschehen (MS 23, 43, 113, 145, 146) – und unter denselben Bedingungen, die das ganze Dokument durchziehen: das heißt individuell (MS 65; dagegen verstößt TeenSTAR ganz eindeutig!), zurückhaltend und nicht detailliert (MS 75, 89-91), die Intimsphäre beachtend (MS 57) und Weiteres.
Aus den uns vorliegenden Beschreibungen von TeenSTAR aber wird deutlich, dass es zwar Elternabende gibt (solche gibt es bei der SchulSE auch, aber wie!), dass aber die Jugendlichen in kollektiver Weise über die Geschlechtlichkeit unterrichtet werden und offensichtlich auch in detaillierter Form. Wenn TeenSTAR gar in Schulklassen durchgeführt wird, mag es sich zwar – wie gesagt – von der hedonistischen und verhütungsorientierten SchulSE unterscheiden, es steht aber doch unter dem Gruppenzwang, der auch die Eltern leicht unter Druck setzt.
2. Achtung der Altersphasen:
Das Dokument unterscheidet:
- „die Jahre der Unschuld“ bis zur Pubertät (sie dürfen „keinesfalls von einer unnötigen sexuellen Information getrübt werden“, MS 78, 83, 84),
- die „Pubertät“ (in dem die Eltern „der Entwicklung ihrer Kinder... besondere Aufmerksamkeit widmen“ müssen, MS 88; ihre Aufgabe ist es, „detailliertere Erklärungen zur Geschlechtlichkeit zu geben“, wenn die Kinder sich an die Eltern wenden, MS 89; mit „angepasster“ und „ausreichender“ Information, MS 90, 91),
- und die „Jugendzeit“ (hier wird das Beispiel und Zeugnis der Eltern herausgestellt, aber auch Vermittlung der Fixpunkte der Moral etwa bezüglich Selbstbefriedigung, Homosexualität etc., MS 98, 102 ff).
Wenn – wie von Vertretern von TeenSTAR dargelegt – sich „das für eine längere Zeit begleitende Kursangebot an Mädchen und Jungen ab 11 Jahren“ richtet, dann wird hier wiederum eindeutig gegen die Maßgaben von MS verstoßen, denn es richtet sich ja bereits an Vorpubertierende und Pubertierende. (MS 125 sagt: „In der späten Jugendzeit müssen die Heranwachsenden zunächst mit den Anzeichen der Fruchtbarkeit und dann mit der natürlichen Empfängnisregelung vertraut gemacht werden, doch ausschließlich im Zusammenhang mit der Erziehung in der Liebe, mit der ehelichen Treue und mit GOTTES Plan der Fortpflanzung und der Ehrfurcht vor dem menschlichen Leben.“ Der zweite Teil dieses Satzes wird zutreffen, doch ist offensichtlich, dass Elf-, Zwölfjährige (und auch 16-Jährige) noch keine „Heranwachsenden in der späten Jugendzeit“ sind. Und aus dem ganzen Zusammenhang und der Zielsetzung des Dokumentes MS kann nicht gefolgert werden, das die Information über die Fruchtbarkeitsanzeichen zu einem monatelangen Kurs über die detallierte Handhabung ausgeweitet werden soll und darf. Jugendliche heute sollen sicher um die Grundtatsache und die (theoretischen) Wesenszüge der Natürlichen Empfängnisregelung wie um die ethischen Motivationen wissen; wir sind aber der Auffassung, dass der „geeignete Zeitpunkt“ (der in MS immer wieder unterstrichen wird) dafür, solch intensive detaillierte Beobachtungen und Selbstuntersuchungen zu lehren, die Situation der Ehefrau ist, die aus schwerwiegenden Gründen natürliche Empfängnisregelung praktiziert, allenfalls die unmittelbare Ehevorbereitung, aber nicht früher.
3. Beachtung der Realität der Erbsünde in der Methodik
„Die menschliche Geschlechtlichkeit ist ein heiliges Geheimnis, das entsprechend der Glaubens- und Sittenlehre der Kirche und unter ständiger Berücksichtigung der Folgen der Erbsünde dargestellt werden muss“ (MS 122). „Zugleich müssen bei der Vermittlung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre zur Geschlechtlichkeit die dauerhaften Folgen der Erbsünde berücksichtigt werden, das heißt die menschliche Schwäche und die Notwendigkeit der Gnade, um den Versuchungen zu widerstehen und die Sünde meiden zu können“ (MS 123). Nach der beständigen Pädagogik der Kirche ist ein Mittel zur Bewahrung der Keuschheit auch die „gesunde Ablenkung“, wie es in „Persona humana“ (Nr. 12) heißt: „Entsprechend dieser dringenden Ermahnung müssen die Gläubigen auch in unserer Zeit, ja heute noch mehr als früher, zu jenen Mitteln greifen, welche die Kirche schon immer empfohlen hat, um ein keusches Leben zu führen: Zucht der Sinne und des Geistes, Wachsamkeit und Klugheit, um die Gelegenheiten zur Sünde zu meiden, Wahrung des Schamgefühls, Maß im Genuss, gesunde Ablenkungen...“.
Wenn Jugendliche, ja schon Kinder (11-, 12-Jährige) wöchentlich oder zweiwöchentlich über ein halbes Jahr hin, mit „Wiederholung oder Weiterführung nach einem Jahr“ (so in einem TeenSTAR-Prospekt; in früheren Prospekten war gar von „ein Jahr lang ein- bis zweimal wöchentlich“ die Rede) unterwiesen werden, wenn junge Mädchen bei der Schleimbeobachtung täglich ihre Genitalien zu berühren, Aufzeichnungen darüber zu machen und Gespräche darüber zu führen haben, dann wird dem geschlechtlichen Bereich ein unangemessen großes Schwergewicht eingeräumt, was die Realität der erbsündlichen Versuchbarkeit des Menschen missachtet. Schon Papst Pius XI. hatte in seiner Erziehungsenzyklika „Divini illius magistri“ gewarnt, das Wissen zu überschätzten, da „besonders bei den jungen Menschen die bösen Handlungen nicht so sehr aus der intellektuellen Unwissenheit entstehen als aus der Schwäche eines Willens, der gefährlichen Gelegenheiten ausgesetzt und nicht von den Hilfsmitteln der Gnade unterstützt wird“, denn „unsere Armseligkeit und unsere Neigung zur Sünde ist derart, dass wir oft gerade in den Dingen, die uns Heilmittel gegen die Sünde sein sollten, Gelegenheit und Anreiz zur Sünde finden“. Darum sollten Eltern beim Gespräch mit ihrem Kind in dieser sensiblen Sache nicht „auf Einzelheiten eingehen“, um nicht „anstatt dieses Feuer zu löschen, es unbeabsichtigt im ... Herzen des Kindes“ zu entzünden. (DIM 65, 67). Aus eben diesen Gründen mahnt auch das Dokument „Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung“ mehrfach zu Zurückhaltung, Behutsamkeit, Abstraktheit (MS 75 „mit größtem Zartgefühl“, „weder zu deutlich noch zu ungenau“, „es ist abträglich, zu sehr ins Detail zu gehen“ - und wenn es in MS 89 heißt, es sei „an den Eltern, detailliertere Erklärungen zur Geschlechtlichkeit zu geben“, so ist „detaillierter“ ja keine Erweiterung, sondern eine Einschränkung von „alle Details“! -; MS 89: eine „zum Wert der Keuschheit hinführenden Erziehung, (muss) sich ja auch in der Art und Weise der sexuellen Information bewähren“).
Zusammenfassend sind also unsere entscheidenden Ablehnungsgründe für „TeenSTAR“ - und dies gilt auch für verwandte Projekte:
● TeenSTAR greift sehr umfassend in den Erziehungsbereich der Eltern ein, unterscheidet sich in der gruppen- und klassenweisen Vorgehensweise nicht von der SchulSE, während die Kirche keine SE-Delegierung an Lehrkräfte mit kollektiver Unterrichtsweise (soweit die Sexualmoral-Erziehung überschritten wird) kennt, und widerspricht der notwendigen ganz individuellen Erziehung auf diesem Gebiet, auch dem Intim- und Geheimnischarakter der menschlichen Geschlechtlichkeit,
● es setzt sich massiv über die vom Dokument MS gesetzten Schranken bezüglich der einzelnen Entwicklungsphasen hinweg, wenn schon Elf-, Zwölfjährige hingeführt werden zu einem Wissen, das seinen Platz in der Ehe hat
● es beinhaltet eine Überbewertung der biologischen Fakten und eine langzeitige, intensive Hinlenkung auf den geschlechtlichen Bereich, was die Realität der Erbsünde und die Weisungen der Kirche zur Zurückhaltung missachtet.
In Kürze
Kindheitsgeschichte der Evangelien
Religionstest in einer 10. Klasse einer bayerischen Schule: „Neues Testament: Die Kindheitsgeschichten JESU im Matthäusevangelium sind Legenden. Deute sie…“ Eine weitere Frage richtet sich auf „das mythische Bethlehem“ und auf die Probleme des heutigen Bethlehem. Kommentar eine katholischen Priesters, dem diese Testfragen vorgelegt wurden: „Immer noch und immer wieder plagt man unsere Schüler und führt sie in die Irre, indem man ihnen viele Berichte der Heiligen Schrift als Märchen hinstellt. Mit dem heutigen Bethlehem sollen sie sich beschäftigen und die sozialen und politischen Probleme beschreiben“ (im Religionsunterricht!). „Bethlehem als Geburtsstadt JESU wird ihnen als Mythos serviert!“ Und Zusatzbemerkung des Priesters: „Wenn Sie dies erwähnen, bitten nennen Sie den Ort X. nicht, denn man würde vielleicht gleich den Schüler als Informanten vermuten, was ihm und seinen gläubigen Geschwistern schaden könnte. Wir leben ja in einer Situation, in der es gar manche Diözesanspitzel gibt. Die Irrlehren freilich dürfen vielfach munter weiter verbreitet werden!)“
Anmerkung: Im 3. Band seines „JESUS-Buches“ hat sich Joseph Ratzinger/Papst Benedikt XVI. mit der Kindheitsgeschichte der Evangelien befasst, und er steht ausdrücklich zur Historizität. Lukas setze einiges daran, mit seiner historischen Einordnung JESU ernst genommen zu werden, und „er stand immerhin noch näher an den Quellen und an den Ereignissen, als wir es trotz aller historischen Gelehrsamkeit für uns beanspruchen können“.- Nach Auffassung von Benedikt XVI. wollten Lukas und auch Matthäus „in ihrer je eigenen Art nicht ‚Geschichten‘ erzählen, sondern Geschichte schreiben, wirkliche, geschehene Geschichte, freilich gedeutete und vom Wort GOTTES her verstandene Geschichte.“ Der emeritierte Papst sah das Berichtete als Familientraditionen, die wohl auf Maria selbst zurückgehen könnten. „Warum sollte es nicht eine solche Überlieferung gegeben haben, die im engsten Kreis festgehalten und dabei theologisch geformt worden ist?“ - „JESUS ist nicht im Irgendwann des Mythos geboren und aufgetreten. Er gehört einer genau datierbaren Zeit und einem genau bezeichneten geographischen Raum zu: Das Universale und das Konkrete berühren einander. In Ihm ist der Logos, der schöpferische Sinn aller Dinge, in die Welt hereingetreten. Der ewige Logos ist Mensch geworden, und dazu gehört der Kontext von Ort und Zeit. An diese konkrete Realität ist der Glaube gebunden…“
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„Pädophilie“ ist Pädokriminalität
Wir haben in den vergangenen Ausgaben der FMG-Information immer den gängigen Begriff „Pädophilie“ gebraucht. Nun sind wir von zwei Seiten aufmerksam gemacht worden, dass statt dieses euphemistischen, ja die Wirklichkeit pervertierenden Begriffs besser das Wort „Pädokriminalität“ verwendet werden sollte. Das griechische Wort „philia“ bedeutet ja Liebe, Zuneigung, Freundschaft, Freundschaftsdienst. Es ist geradezu Hohn, scheußliche Verbrechen an Kindern mit diesem Wort zu bezeichnen. Pädokriminalität ist viel zutreffender.
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Brigitte Irrgang
Loitz, Krs. Demmin, Vorpommern. Hier starb am 29. September 1954 die aus der heutigen Slowakei stammende Reinheitsmärtyrin Brigitte Irrgang elfjährig in der Verteidigung ihrer Reinheit (vgl. (vgl. FMG-INFORMATION 70 S.34ff.; 78 S. 22ff.; 84 S. 26f.; 86 S. 24 und ; 90 S. 22, 106 S. 23). Ihr Martyrium ist auch im deutschen „Martyrologium des 20. Jahrhunderts“ („Zeugen für CHRISTUS“) beschrieben. Im September 2004 fand dort eine Gedenkfeier, an der auch der verstorbene Berliner Kardinal Sterzinsky teilnahm. Die vor Jahrzehnten dort erbaute kleine katholische Kapelle, der hl. Maria Goretti geweiht, wird seit Monaten auf der Internetseite der Erzdiözese als Immobilie zum Verkauf angeboten. Zwar ist die Katholikenzahl dort recht gering, dennoch ist es natürlich für die Freunde der „Loitzer Maria Goretti“ – sie hatte sich die Keuschheitsheilige als Firmpatronin gewählt und war dann im Martyrium nachgefolgt – schmerzlich, wenn diese Kapelle verkauft und einem anderen Zweck zugeführt wird. Wie wir gehört haben, war im vergangenen September, kurz vor dem Gedenktag des Todes der Märtyrin, schon der Notartermin für den Verkauf abgemacht und die beiden Vertreter der katholischen Pfarrgemeinde Demmin warteten zur festgelegten Uhrzeit auf den Käufer (von einem humanistischen Verlag in Berlin). Aus bislang unbekannten Gründen erschien der Käufer aber nicht, was Freunde Brigittes als Gebetserhörung ansehen, weil sie der Blutzeugin das Anliegen vorgetragen hatten, sie möge den Verkauf der Maria-Goretti-Kapelle verhindern. (Das könnte auch eine Anregung sein, die Fürbitte Brigittes in persönlichen oder öffentlichen Anliegen zu erbitten!)
Für den 60. Todestag Brigittes ist wieder eine Gedenkveranstaltung für Ende August 2014 geplant (vgl. die Internetseite des Brigitte-Irrgang-Freundeskreises www. brigitte-irrgang.de). Für 2015 ist die Uraufführung eines kompositorischen Werkes „Brigitte – 7 Szenen für Sprache und Musik“ von N. Schapfl und M. Everding mit dem weltbekannten tschechischen Permonik-Konzertchor geplant.
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Erfolge für das Lebensrecht
New York. In den USA haben im Jahr 2013 siebenundachtzig Abtreibungskliniken geschlossen. Wie die Pro Life Organisation „Operation Rescue“ berichtet, seien dafür erfolgreiche Aufklärungsarbeit der Lebensrechtler und neue Staatsgesetze, die die Abtreibung einschränken, die Ursache. Die Zahl der Abtreibungszentren in den USA ist damit im Vorjahr von 669 auf 582 zurückgegangen, und weitere elf davon sind wegen laufender Gerichtsverfahren lahmgelegt. Grund dafür ist insbesondere der Skandal um den Abtreibungsarzt Kermit Gosnell. Lebensrechtsorganisationen konnten mit Videos aufdecken, dass die Tötungsfabrik Gosnells keine Ausnahme darstellt. – 1991 gab es in den USA 2.176 Abtreibungskliniken. Der Schließung von Abtreibungskliniken entspricht zwar nicht im selben Ausmaß ein Rückgang der getöteten Kinder. Doch nach Angabe des staatlichen „Centers for Disease Controll and Prevention“ gingen die Abtreibungszahlen in den vergangenen drei Jahren um drei Prozent zurück; die Auswirkungen der jüngsten Klinikschließungen sind in diesen Zahlen noch nicht berücksichtigt. (Vgl. www. katholi sches.info/?p=35099, 28.12.2013)
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Zusammenleben vor der Ehe erhöht Scheidungsrisiko
New York. In einem Gastkommentar in der New York Times schrieb eine Psychologin der Universität Virginia, Meg Jay, dass Paare, die vor der Eheschließung zusammenleben, ein höheres Scheidungsrisiko haben als Paare, die erst nach der Hochzeit in einen gemeinsamen Haushalt ziehen. Mehr als die Hälfte der Ehepaare hätten bereits vor der Hochzeit zusammengelebt – wegen finanzieller Vorteile, aber auch in der Erwartung, wenn es nicht funktioniere, könne man sich schnell und einfach wieder trennen. Letzteres stelle sich oft als Irrtum heraus, denn je länger Paare zusammen lebten, umso schwieriger sei es finanziell und emotional, sich zu trennen. Anderseits lasse sich feststellen, dass das Engagement für die Beziehung niedriger sei als für einen Ehepartner. Beides seien keine guten Voraussetzungen für ein Ehe, die oft ohne wirkliche Entscheidung füreinander folge (vgl. kath.net 5.2.2014).
Schon 1999 warnten die Bischöfe Pennsylvaniens in einem Brief an Paare, die kirchlich heiraten wollen (siehe FMG-Sonderdruck „Zusammenleben vor der Ehe? - Fragen und Antworten zum Zusammenleben Unverheirateter im Licht des Glaubens“) vor der falschen Annahme, durch Zusammenleben könne man feststellen, „ob es gutgeht: ‚Studien belegen übereinstimmend, dass Paare, die unverheiratet zusammenleben, deutlich weniger geistigen Austausch und Zufriedenheit überhaupt zeigen. Oberflächlich gesehen scheint eine ‚Ehe auf Probe‘ Sinn zu machen, indem sie einem erlaubt, die Partner auszusondern, die weniger zu einem passen. Aber das geht nicht auf diese Weise. Paare, die vor der Ehe zusammenleben, haben in Wirklichkeit eine um 50 % höhere Wahrscheinlichkeit der Scheidung als jene, die das nicht tun. Und über 60 % der Paare, die zusammenleben, trennen sich ohne zu heiraten. Ein Zusammenleben vor der Ehe ist sehr verschieden vom Zusammenleben in der Ehe, weil es keine verpflichtende Bindung gibt, die die Beziehung stützt.“
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Scheidung
München. „Heute wird hart und erbarmungslos geschieden“, schrieb Deutschlands prominentester Scheidungsanwalt Hermann Messmer (München) in der Zeitung „Bild am Sonntag“; er hat an über 5.000 Verfahren mitgewirkt. Scheidungen würden immer schärfer ausgefochten, oft werde noch jahrelang über Vermögen und Unterhalt gestritten. Viele Geschiedene lernten aus ihren Fehlern nicht, denn inzwischen seien Zweit-Ehen genauso scheidungsgefährdet wie Erst-Ehen. Ein Grund sei, dass man vorbelastet in die neue Partnerschaft gehe, etwa durch Kinder, die ein oder beide Partner mitbringen.
Die kath.net/idea-Meldung (28.1.2014) über diese Aussagen des Scheidungsanwalts wird ergänzt durch statistische Angaben: In Deutschland wird etwa jede dritte Ehe geschieden (2004: 213.691; 2012: 179.147); die meisten Paare trennen sich nach 5 bis 9 Jahren. Im Jahr 2012 waren 143.022 minderjährige Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. – Die Zahl der standesamtlichen Eheschließungen lag im Jahr 2012 bei 387.423; sie stieg gegenüber dem Vorjahr um 2,5 %, die Zahl der „Zweitehen“ um 9 %. Die durchschnittliche Dauer der Ehen stieg von 12,9 Jahre (2000) auf 14,6 (2012).
Kommentar: Anscheinend nimmt nicht nur die Gesellschaft, sondern auch die Kirche in Deutschland die Scheidung als quasi unabänderliches „Naturereignis“ hin. Denn die Sorge scheint ja nur denen zu gelten, die nach einer Scheidung „wiedergeheiratet“ haben. Müssten die Hirten nicht viel mehr pastoralen Einsatz aufwenden, um den Menschen zu helfen, Scheidungen zu verhindern und ihnen überhaupt zu einem besseren, von Glaubenswissen und Streben nach Gnadenhilfen geprägten Weg in die christliche Ehe zu helfen?
Dass gerade die Verhütungsmentalität zur Zerrüttung der Ehen führt, wird ausgeblendet. Schon vor Jahren haben wir einen Erfahrungsbericht des US-amerikanischen Ehepaars Laird veröffentlicht (vgl. Bob und Gerri Laird, „Die Verhütungshaltung ruinierte fast unsere Ehe“; in „Familie und Glaube“ bzw. gekürzt in „Liebe die aufs Ganze geht“, beides noch zu bestellen!)
»1970 heirateten wir... Wir tranken etliche Jahre vom Gift der Empfängnisverhütung. Jedes Mal, wenn wir entschieden, ein Kind zu bekommen, stellten wir die Verhütung ein. Aber jedes Mal, wenn wir damit aufhörten, standen wir den physischen Folgen unseres Verhaltens gegenüber: zwei Fehlgeburten. Dazu litten wir an emotionaler und geistiger Leere… Unser Vertrauen zueinander begann zu zerfallen, unsere Kommunikation verringerte sich. Je härter wir unsere Offenheit für Kinder erstickten, umso schwerer fiel es uns, unsere Leidenschaften zu beherrschen. Wir waren damit nicht allein. Viele unserer Freunde bewegten sich auf einem parallelen Pfad abwärts - Verhütung, Nicht-Kommunikation, Trennung und schließlich Scheidung... Würden wir die nächsten sein?
Wir begannen, NFP zu praktizieren, doch anstatt für Kinder offen zu sein, gebrauchten wir vielmehr NFP lediglich als eine Methode der Empfängniskontrolle… Mit der Zeit entdeckten wir, dass es genau diese Anti-Kind-Haltung war, die uns so elend machte. Nach neun Jahren Ehe sahen wir schließlich Licht! … Wir hatten nie GOTT eingeladen, in unserer Ehe voll zu wirken. Was für eine peinliche Entdeckung war das für uns! … Unser Glaube vertiefte sich. Der Entschluss, einander zu lieben, wuchs vom Mittelmaß zur Dynamik. Wie unsere Liebe sich intensivierte, verstärkte sich auch unser Wunsch nach mehr Kindern. Wir sahen sie nun als leibhafte Manifestation… Als unsere Ehe für Kinder verschlossen war, fehlten ihr Anreiz, Vorfreude und Geheimnis. Eingeschränkte Liebe mit Grenzen erstickt in ihrer eigenen Selbstsucht.«
Die gleiche Erkenntnis wie dieses Ehepaar Laird beschreibt Msgr. Christoph Casetti, Chur, in der „Kath. Wochenzeitung“ (44/2013) mit Verweis auf die amerikanische sog. Rhomberg-Studie. Sie ergab, dass Ehepaare, die ihren Lebensstil nach der natürlichen Empfängnisregelung ausrichten, ein signifikant geringeres Scheidungsrisiko haben. Selbst bei Ehepaaren ohne religiöse Motivation ist es bei „nur“ 12 %; bei kirchlich praktizierenden Ehepaaren sinkt das Scheidungsrisiko auf ca. 2-5 %. Diese Studie bestätige eine andere amerikanische Befragung. Der Hauptgrund, so Casetti, „liegt darin, dass diese Lebensweise den gegenseitigen Respekt und die Kommunikation des Ehepaares fördert und verbessert“.
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„Angepasstes“ Christentum ohne Anziehungskraft
Aus der evangelischen Kirche in Deutschland waren – wie Andreas Püttmann in einem Buch 2010 berichtete – seit 1970 6,6 Millionen Menschen ausgetreten, aus der katholischen nur fast 3,8 Millionen. Auch 2011 und 2012 gab es bei der evangelischen Kirche mehr Austritte als bei der katholischen (2011: 141.497 und 126.488, 2012; ca. 138.000 und 118.335). P. Recktenwald kommentiert auf www. kath-info.de: „Die evangelische Kirche schafft also mehr Austritte ganz ohne die Skandale, von denen die katholische Kirche heimgesucht wird, ohne Zölibat, ohne strenge Morallehre, dafür mit Pfarrerinnen und größtmöglichem Anschluss an die Trends und Moden der Zeit. Warum also wird der katholischen Kirche ständig empfohlen, es der evangelischen Kirche nachzumachen?“
Ähnlich schreibt der Generalvikar des Bistums Chur, Dr. Grichting (Kath. Wochenzeitung 7/2014), dass „Papst Benedikt XVI. und Bischöfe, welche nicht auf Tauchstation gegangen sind“, in den Medien und kirchenintern kritisiert wurden, „das Festhalten an dem, was katholisch ist, sei rückständig und treibe die Gläubigen aus der Kirche“. Doch die Veröffentlichung des Schweizer „Bundesamts für Statistik“ zeige, dass der Anteil der reformierten Christen an der Gesamtbevölkerung in der Schweiz zwischen 1970 und 2012 um 48,8 % auf 26,9 % gesunken sei. Bei den Katholiken ging der Anteil nur von 46,7 % auf 38,2 % zurück. Die Beteiligung am Sonntagsgottesdienst sei bei den evangelischen Freikirchen doppelt so hoch wie bei den reformierten Landeskirchen, bei den Katholiken wiederum ein Drittel höher als bei den Freikirchen.
„Hier ist ein stilles Drama geschehen. Und dabei haben die Reformierten alles… Frauen als Pfarrer, Demokratie in der Kirche, Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren, kein Zölibat und kein verbindliches Glaubensbekenntnis, nichts gegen Abtreibung, Pille und Wiederheirat.“ Man wolle nicht über die Reformierten urteilen, doch: „Kann man noch ernsthaft fordern, die katholische Kirche solle es mit dem reformierten Rezept versuchen?“
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Vater und Mutter wichtig für die Kindesentwicklung
Montreal. Das renommierte kanadische McGill University Health Centre berichtete von einer neuen Studie, die der Frage nachgeht, wie wichtig die Anwesenheit beider Elternteile für das Kind ist. Viele Studien hätten bisher den Wert der Mutter hervorgehoben, nur wenige die Bedeutung des Vaters untersucht. Die Studie wurde an Mäusen durchgeführt, dennoch „sind die Ergebnisse von größter Bedeutung für den Menschen“, so die Psychologieprofessorin Gabriella Gobbi, die Senior-Autorin der Studie. „Die Verhaltensdefizite, die wir beobachtet haben, entsprechen den Studien über Kinder, die vaterlos aufgewachsen sind. Diese Kinder weisen ein erhöhtes Risiko für Verhaltensstörungen auf, vor allem die Mädchen zeigen ein erhöhtes Risiko zum Drogenmissbrauch.“
Mäuse-Studien im Labor seien klarer zu interpretieren als beim Menschen, bei dem es unmöglich sei, alle Einflüsse während der Entwicklung zu kontrollieren, so erklärte der Erstautor F. Bambico. Dr. Gobbi und ihre Kollegen verglichen das Sozialverhalten und die Anatomie des Gehirns von Mäusen, die mit beiden Eltern aufgewachsen waren, mit denen, die nur von bei ihrer Mutter aufgezogen wurden. „Dies ist das erste Mal, dass Forschungsergebnisse zeigten, dass das Fehlen des Vaters während der Entwicklung die Neurobiologie der Nachkommen beeinflusst.“ Die Ergebnisse sollten, so Dr. Gobbi, „die Forschung veranlassen, verstärkt die Rolle der Väter während der kritischen Wachstumsphasen zu untersuchen, und sie belegen, dass beide Eltern für die Entwicklung der psychischen Gesundheit der Kinder wichtig sind“. – Die Studie widerlegt damit die Gender-Ideologie und insbesondere die Behauptung, Kinder würden bei homosexuellen Paaren keine Nachteile haben. (http:// much.ca/newsroom/news/dads-how-important-are-they, vgl. auch www. katholisches.info/?p=35224.)
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Hirnforscher widersprechen Gender
Erlangen. Die Gender-Ideologie bestreitet grundsätzliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern und behauptet, die Verschiedenheit sei nur kulturell konstruiert. Eine aktuelle Studie der US-Universität von Pennsylvania widerspricht dieser Theorie. Darin wird festgestellt, dass männliche Hirnhälften mehr Nervenbahnen aufweisen als weibliche, während das weibliche Gehirn mehr Brücken zwischen den beiden Seiten hat. Dementsprechend verteilen sich Stärken und Schwächen der Geschlechter. Die Studie der Gehirnforscher beruht auf der Untersuchung von 949 Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Wissenschaftlerin Madhura Ingalhalikar und ihr Team nutzten ein Verfahren, das die Bewegung von Wassermolekülen im menschlichen Gehirn sichtbar macht und so Rückschlüsse auf Zahl, Verlauf und Länge der Nervenfasern ermöglicht. So stellten die Wissenschaftler fest, dass Männer-Hirne offenbar optimiert seien für die Kommunikation zwischen den Gehirnhälften. Eine frühere Verhaltensstudie mit deutlich mehr Probanden hatte ergeben, dass Frauen sich besser Wörter und Gesichter merken können, generell aufmerksamer sind und ein besseres soziales Erkenntnisvermögen haben. Dafür konnten die Männer räumliche Informationen besser verarbeiten und Bewegungen besser koordinieren.
Für den Gehirnforscher und bekennenden Christen Prof. Manfred Spreng, Erlangen, kommen die Feststellungen der Universität in Philadelphia nicht überraschend. Die Verschiedenheit der Geschlechter liege in der „Optimierungsabsicht“ des „genialen Schöpfer-GOTTES“ begründet, wonach Mann und Frau sich ergänzen sollten. Wer sie gleichmachen wolle, „vergewaltige“ beide Geschöpfe; die Leidtragenden seien die Kinder und Familien. Spreng sieht den hohen Anteil depressiv-kranker Mädchen und Frauen in Schweden als Folge der konsequenten Gender-Erziehung an, die insbesondere Frauen ihrer Identität beraube. Frausein werde damit häufig nur auf das Äußerliche reduziert (vgl. kath.net/idea 9.12.2013).
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Kinder in homosexuellen Haushalten benachteiligt
Frankfurt. Im Jahr 2009 erschien die sog. Bamberger Studie von Marina Rupp, in der die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften positiv bewertet wurde. Schon damals wurde die Studie kritisiert, weil die Studie nur auf der telefonischen Befragung von 95 Jugendlichen mit einem Durchschnittsalter von 14 Jahren beruhte, von denen 78 % durchweg ihre ersten fünf Lebensjahre gemeinsam mit Mutter und Vater verbracht hatten. Außerdem waren die Befragten von ihren homosexuellen Quasi-Eltern vorgeschlagen worden. In einem Artikel der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ war dieses Thema wieder angesprochen worden. Prof. Dr. Manfred Spieker, emeritierter Sozialwissenschaftler, nahm nun in einem Leserbrief am 4.12.2013 dazu Stellung. Er schreibt: „Es gibt gegenteilige Studien, die zeigen, dass Kinder in gleichgeschlechtlichen Haushalten gegenüber solchen in Familie mit Vater und Mutter Nachteile erleiden. Die jüngste dieser Studien nach jenen von Sotirios Sarantakos (Australien), Mark Regnerus (Vereinigte Staaten) und Loren Marks (Vereinigte Staaten) stammt von Douglas M. Allen, einem Ökonomen der Simon Fraser Universität in Vancouver.“ Er habe auf der Basis der kanadischen Volkszählung von 2006 und der Tatsache, dass in Kanada die Homo-„Ehe“ bereits 1995 legalisiert wurde, die Frage nach dem High-School-Abschluss von Kindern aus gleichgeschlechtlichen Haushalten untersucht („Review of Economics of the Household“, 2013, 635-658). Die Untersuchung habe ergeben, dass die Wahrscheinlichkeit, einen High-School-Abschluss nach 12 Schuljahren zu erreichen, „im Vergleich mit Kindern aus heterosexuellen Haushalten nur 65 Prozent“ beträgt. Differenziert nach lesbischen und schwulen Haushalten sowie nach dem Geschlecht der Kinder habe sich gezeigt, dass insbesondere Mädchen Schwierigkeiten haben: „Sie erreichen den High-School-Abschluss mit einer Wahrscheinlichkeit von 45 % in lesbischen und von nur 15 % in schwulen Haushalten.“ Als Ökonom lasse Allen offen, was die Ursache dafür sei; fest stehe für ihn nur, „dass die landläufige Annahme, es gebe keine Unterschiede, nicht haltbar ist“.
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Kinderpsychiater kritisiert falsche Erziehung
Zürich. In einem Interview mit der Züricher Zeitung „Tagesanzeiger“ warnte der Kinderpsychiater Michael Winterhoff, die Eltern zögen heute eine Generation von Narzissten und Egomanen heran. Wenn Eltern ihren Kindern erlaubten zu dominieren und, weil sie Spannungen nicht ertrügen, ihnen reflexartig jeden Wunsch erfüllten, werden „Kinder solcher Eltern in ihrer Entwicklung gebremst. Ihre emotionale und soziale Psyche bildet sich nicht aus“. Diese sei aber Voraussetzung, dass Menschen miteinander klarkommen. „Stattdessen wird das Entwicklungsdefizit zum Massenphänomen“. Kinder und Jugendliche, die in seine Praxis kämen, hätten „keine Frustrationstoleranz, kein Unrechtsbewusstsein, keine Empathie oder sehen sich dauernd als Opfer.“ Kinder, die lustorientiert dem Moment leben und jegliche Anstrengung meiden, hätten nicht gelernt, in der Schule still zu sitzen, zuzuhören oder etwas zu tun, worauf sie keine Lust haben. Ihr Entwicklungsdefizit mache es unmöglich, dass sie ihre Intelligenz ausschöpfen. Winterhoff beklagte das Zunehmen dieser Erscheinungen. Er arbeite seit 28 Jahren als Kinder- und Jugendpsychiater. 1995 hätte es zwei auffällige Schüler pro Klasse gegeben, heute seien es zwei, die nicht auffällig sein.
Schuld daran sei eine gesellschaftliche Entwicklung, dass Erwachsenen nicht mehr Anerkennung und Sicherheit zuteil werde. Sie kompensierten dies, indem sie sich pausenlos um die Bedürfnisse des Kindes kümmerten, damit sie sich unbedingt von ihm geliebt fühlten. Das habe zu einer „Machtumkehr“ geführt: „Der Erwachsene ist bedürftig und braucht das Kind, um dieses Bedürfnis zu stillen.“ Um das zu ändern, müsse man aufhören, Selbständigkeit und Selbstbestimmung zu verwechseln. Kinder würden heute nicht selbständig groß, sondern selbstbestimmt. Das sei verheerend, denn so lernten sie nicht, dass sie sich auf ein Gegenüber oder eine Situation einstellen und sich anpassen müssten, um mit anderen Menschen klarzukommen.
Ist das nicht eine Bestätigung dafür, wie richtig und hilfreich eine gesunde christliche Erziehung ist, die auf der Basis echter Liebe eben auch Gehorsam, Verzicht und Ehrfurcht vor GOTT und vor dem anderen kennt.
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Europaparlament: Estrela-Bericht, Lunacek-Bericht
In der FMG-Information 110 (S. 20f) hatten wir von unserem Einsatz gegen den sog. „Estrela-Bericht“, benannt nach der portugiesischen sozialistischen EU-Abgeordneten, berichtet. Am 22.10. hatte das Europa-Parlament diesen Antrag – der versuchte, das Recht des ungeborenen Lebens in ein Recht auf Abtreibung zu pervertieren und letztlich die Bürgerinitiative „One of us“ (mit 1,8 Millionen Unterschriften) auszuhebeln, aber auch einen verpflichtenden „tabufreien und interaktiven Sexualkundeunterricht“ ohne Einverständnis der Eltern mit Homo-Werbung usw. durchzusetzen – erst Mal scheitern lassen, indem er an den „Frauenausschuss“ zurückverwiesen wurde.
Der Erfolg vom 22. Oktober war nur von kurzer Dauer; die europäischen Abtreibungs- und Gender-Ideologen ließen nicht locker. Ohne reguläres Verfahren mit Änderungsanträgen und Debatten wurde der Estrela-Bericht fast unverändert dem EU-Parlament am 10. Dezember erneut zur Abstimmung vorgelegt. Wieder richteten Bürger zehntausende Protestmails an die Parlamentarier, auch der FMG; es gab eine Demonstration vor dem EU-Parlament in Straßburg. Der Estrela-Bericht wurde verworfen, indem mit knapper Mehrheit von 324 zu 327 Stimmen ein Alternativer Entschließungsantrag der „konservativen“ EVP-Fraktion angenommen wurde. Doch darf man trotz dieses positiven Ergebnisses nicht übersehen, dass der alternative Antrag nicht die Inhalte ablehnt, sondern nur behauptet, dass die behandelten Fragen in die Zuständigkeit der Mitgliedsländer fallen. Die Mehrheit kam also zustande, weil auch nicht christliche oder „wertkonservative“, sondern euroskeptische Abgeordnete zustimmten. Immerhin entschied auch die EU-Kommission am 17. Januar, die EU-Organe hätten kein Recht, sich in Fragen von Abtreibungspolitik und Sexualerziehung einzumischen, das sei Sache der Einzelstaaten.
Doch dann kam ein erneuter Vorstoß mit dem „Lunacek-Bericht“, benannt nach einer radikal-feministischen österreichischen EU-Abgeordneten. Diese Entschließung zur Einführung eines, wie es offiziell hieß, „EU-Fahrplans zur Bekämpfung von Homophobie u. Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität“, wurde am 4. Februar von der Mehrheit angenommen. 394 dafür, 176 dagegen, 72 Enthaltungen.
Auch einige CDU-Abgeordnete stimmten dafür.
Zustimmung zum Lunacek-Bericht: Reimer Böge, CDU, Niedersachsen; Christian Ehler, CDU, Brandenburg; Karl-Heinz Florenz, CDU, NRW; Ingeborg Gräßle, CDU, Baden-Württemberg [gab nachträglich ihre Ablehnung an]; die EP-Abgeordneten aller anderen Parteien. –
Enthaltung: Burkhard Balz, CDU, Schleswig-Holstein; Werner Kuhn, CDU, Mecklenburg-Vorpommern; Klaus-Heiner Lehne, CDU, NRW; Doris Pack, CDU, Saarland; Hans-Gert Pöttering, CDU, Niedersachsen [gab nachträglich Ablehnung an].
Ablehnung: nur 31 CDU/CSU-Abgeordnete, plus 2 nachträglich! (allerdings. abwesend: Birgit Collin-Langen, Rh.-Pfalz; nicht abgestimmt: Michael Gahler, CDU, Hessen).
Von den österreichischen EP-Abgeordneten stimmten 9 dafür, 9 dagegen [6 ÖVP; 2 FPÖ; 1 BZÖ]; 1 enthielt sich [Martin]. Nach www. votewatch.eu/en/homophobia-and-discrimi nation-on-grounds-of-sexual-orientation-and-gender-identity-motion-for-resolu-2.html.
Im Lunacek-Bericht geht es letztlich um die Bevorzugung sogenannter LGBTI-Menschen (Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle) einschließlich der subtilen Umerziehung der Bevölkerung, beginnend in der Kindheit.
Ergänzend sei noch registriert, dass die anfangs November abgeschlossene EU-Bürgerinitiative „One of us“ („Einer von uns“) zum Schutz des Lebens am 1. März von der EU-Kommission angenommen wurde. Sie habe insgesamt rund 1,72 Millionen Unterzeichner und die erforderliche Mindestanzahl von Unterstützern in mindestens sieben Mitgliedsstaaten erreicht. Binnen drei Monaten muss die EU-Kommission die Organisatoren der Initiative einladen, damit sie ihr Anliegen näher erläutern können. Auch eine öffentliche Anhörung im EU-Parlament ist vorgesehen. Danach liegt es an der EU-Kommission, zu entscheiden, ob sie die Forderung in Form einer neuen Gesetzgebung aufgreifen will oder nicht (vgl. DT 6.2.14, kath.net 17.1.14, 1.3.14).
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Meinungsfreiheit
Berlin. Ein Ende der „inquisitorischen Jagd“ auf jene, die der „Gleichwertigkeit von Hetero- und Homosexualität“ nicht zustimmen, fordert in einem Artikel der Berliner Tageszeitung „Tagesspiegel“ der Forschungsdirektor des Hamburger Instituts für Theologie und Frieden, Gerhard Beestermüller. Auf dem Hintergrund der Medienreaktion auf das „Outing“ des Fußballspielers Hitzelsberger schreibt Beestermüller, er nehme nicht zur Homosexualität oder zum angemessenen Umgang mit Homosexuellen Stellung, sondern zur Meinungsfreiheit und den Gefahren des „political correctness“. Viele Wortmeldungen hätten den Eindruck erweckt, „nur dumme oder verstockte Menschen“ würden die Gleichwertigkeit von Hetero- und Homosexualität in Frage stelle. Der Forschungsdirektor spricht den „neuen Sittenwächtern“ „die gleiche Verbindung von absolutem, intoleranten Wahrheitsbesitz und die gleiche Bekämpfungswut“ zu; er spricht von einer „moralpädagogischen Attitüde, das unaufgeklärte Volk auf eine neue Stufe der Humanität zu heben“ und von der „inquisitorischen Jagd auf jeden, der sich auch nur traut, die Frage aufzuwerfen, ob Homosexualität gegenüber der gegengeschlechtlichen Sexualität vielleicht defizitär ist“. Beestermüller beklagt, dass eine offene Diskussion kaum noch möglich sei, kritisiert dabei zugleich jene, „die meinen, die Verwerflichkeit der Homosexualität sei für alle Zeiten geklärt“, gibt aber zu, dass „diese Gruppe heute wohl kaum die öffentliche Meinung“ beherrsche. Es gelte das Recht jener zu verteidigen, die die „Gleichwertigkeit“ in Frage stellten. „Wer, wie ich, sich über die Intoleranz der Konservativen ereifert, muss genauso gegen die Intoleranz der selbsternannten Apostel der Liberalität auftreten“. (Vgl. www. tagesspiegel.de/meinung/andere-meinung/ sexuelle-vielfalt-geben-sie-gedankenfreiheit/9357634. html 20.01.2014)
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Umerziehung mit staatlichem Zwang droht
Frankfurt. Bemerkenswert ein ähnlicher Mahnruf von Professor Dr. Christian Hillgruber, Dozent für öffentliches Recht an der Universität Bonn, in einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (21.02.2014).
„Obwohl es sich um eine kleine Minderheit handelt, die in einer Demokratie eigentlich durchsetzungsschwach sein müsste“, sei es der Gruppe der Homosexuellen in Deutschland, im westlichen Europa und in Nordamerika gelungen, die volle Gleichstellung „zu einer Agenda der Mehrheitsgesellschaft zu machen“. Der politische Erfolg und der Umschwung in der öffentlichen Meinung seien vollständig. Nur noch „eine kleine Minderheit“ sehe dies anders. Doch dieser „legitime Kampf“ zeige „unverhohlen selbst eklatant freiheitsfeindliche Tendenzen zu Lasten Dritter“. Aus einem „berechtigten Freiheitsanliegen“ drohe nun „der Versuch einer Umerziehung mit staatlichem Befehl und Zwang“ zu werden. Die Lobby der Homosexuellen sei nicht zufrieden damit, die Meinungsführerschaft erstritten zu haben, sie wolle der Minderheit mit abweichender Meinung „die Freiheit nehmen, Homosexualität weiterhin negativ zu bewerten und ihr Verhalten gegenüber Dritten“ daran auszurichten. Schlimmer noch sei, dass Gerichte dieser freiheitswidrigen Forderung nachgeben. Es sei an der Zeit, zu erinnern, „dass auch andere Personen als Homosexuelle Freiheit und Würde haben und daher nicht gegen ihr religiös oder anders begründetes Gewissen gezwungen werden dürfen, praktizierter Homosexualität im Wortsinne wie im übertragenen Sinne Raum zu geben“. Diese Gewissensfreiheit umfasse auch die äußere Freiheit, das gesamte Verhalten an der eigenen moralischen oder religiösen Überzeugung auszurichten und dieser Überzeugung gemäß in der Öffentlichkeit zu handeln. Der Angriff auf die Meinungsfreiheit werde schon vorbereitet mit der Benennung als „homophob“ als Synonym für eine „schlechthin irrationale ‚gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit‘ aus Angst“, für die es keine Meinungsfreiheit geben dürfe. Freiheit aber sei immer die Freiheit der Andersdenkenden. Homosexuelle müssten sich, „wie jeder andere, auch gefallen lassen, dass ihr Lebensstil von anderen anders, auch negativ bewertet“ werde, wie auch Gegner der Homosexualität für ihre Haltung Kritik hinnehmen müssten. In den westlichen Gesellschaften seien mittlerweile nicht die Homosexuellen, sondern jene, die homosexuelle Praxis für anstößig halten, in ihrer Freiheit, anders zu denken und in Übereinstimmung mit ihrer inneren Überzeugung zu leben, gefährdet.
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Einflüsse aus der Kindheit
Philadelphia. Ein Ausdruck der Bedrohung der Freiheit durch die Homosexuellen-Lobby ist auch das Bekämpfen jeder Aussage und jedes Angebots, homosexuellen Menschen, die unter ihrer Neigung leiden und Befreiung suchen, Hilfe anzubieten.
Camille Paglia, eine lesbische Feministin und Professorin für Geistes- und Medienwissenschaften, hat nun dem gegenwärtigen psychologischen Establishment vorgeworfen, aus politischen Gründen sich selber auszuschalten. In einem Interview mit dem konservativen Radiomoderator Dennis Prager sagte sie: „Jede einzelne homosexuelle Person, die ich kenne, trägt irgendein Kindheitsdrama in sich.“ Es sei etwas passiert, über das man heute nicht mehr sprechen dürfe. Sie erkenne bestimmte Muster, die in ihrer Biographie und der anderer lesbischer Frauen auftauchten. Das deutlichste Muster sei bei schwulen Männern zu beobachten. Diese seien ihrer Mutter näher gestanden als ihrem Vater, gleichzeitig habe eine Distanz zwischen Vater und Mutter bestanden. Die Mutter habe daher den Sohn als gleichgestellt oder als Freund betrachtet, als den eigentlich Seelenverwandten. Dies könne sich auf verschiedene Weise akzentuieren. Doch heute dürfe man diese Einflüsse aus der Kindheit nicht mehr untersuchen. Bereits die Frage danach gelte als „homophob“. Das Establishment der Psychologie habe sich selbst ausgeschaltet, weil auch die psychologische Forschung politisiert worden sei (vgl. kath.net 27.1.2014 und www. objectivistliving.com/forums/index.php? showtopic=14028).
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Therapierungsverbot für Homosexuelle abgelehnt
Washington. Eltern dürfen im US-Bundesstaat Virginia weiterhin frei entscheiden, ihre Kinder therapieren zu lassen, wenn sie bei diesen eine homosexuelle Identitätsstörung feststellen. Ein von Homo-Verbänden initiierter Gesetzentwurf wurde von der zuständigen Parlamentskommission abgelehnt, der darauf abzielte, jede Therapierung der „sexuellen Orientierung“ von Minderjährigen zu verbieten. Diese Entscheidung bedeutet einen Erfolg der Bewegung ehemaliger Homosexueller, der gegen Versuche in einigen US-Bundesstaaten ankämpft, es Eltern und Erziehungsberechtigten zu verbieten, Minderjährigen mit homosexueller Verhaltensstörung durch therapeutische Betreuung zu helfen. „Homosexuelle wollen natürlich viele Homosexuelle, und je jünger, desto besser“, erklärte Cliff Istian vor dem Parlament in Virginia. Auch er ist ein ehemaliger Homosexueller, der sich nach seiner Bekehrung zu CHRISTUS von der Homosexualität lossagte. „Welches Recht hat der Staat, Eltern zu verbieten, ihren Kindern zu helfen, die Hilfe brauchen?“ Als erster Staat hatte 2012 Kalifornien ein Therapieverbot festgelegt; im August 2013 war der Staat New Jersey gefolgt. In Virginia war ein ähnliches Verbotsgesetz im Januar 2014 im Repräsentantenhaus eingebracht worden, von einem katholischen demokratischen Abgeordneten, Patrick Hope, der sein Vorhaben damit begründete, es sei offenkundig, dass eine sexuelle Orientierung nicht veränderbar sei. Vom Parlament wurde auch der Psychotherapeut Christopher Doyle angehört, Vorsitzender der Vereinigung „Voice of the Voiceless“. Er berichtete von seinem eigenen Ausstieg aus der Homosexualität, aber auch aus psychotherapeutischer Sicht. Doyle war es dank therapeutischer Hilfe gelungen, seine homosexuellen Neigungen umzupolen, er ist heute verheiratet und Vater von drei Kindern. „Voice of the Voiceless“ kämpft für die Anerkennung von ehemaligen Homosexuellen auf Bundesebene. Im Bundesdistrikt Washington D.C. wurde 2009 die Minderheit der ehemaligen Homosexuellen offiziell anerkannt. Die Behauptung von Homo-Aktivisten, es gebe ein Homo-Gen, musste die „American Psychological Association“ 2008 verneinen: weder ein Homo-Hormon noch ein Homo-Gen konnte gefunden werden (vgl. www. katholisches.info/?p= 36097; 1.2.14).
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Pädokriminalität und „Grüne“
Göttingen. Das Göttinger Institut für Demokratieforschung legte im Dezember 2013 seinen Zwischenbericht zur „pädophilen Vergangenheit“ der Grünen vor. Die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ vom 15.12. berichtete, dass es in dem Bericht heiße, es sei „seitens der Grünen ganz unvermeidbar, sich zu erinnern, auch wenn es qualvoll und ‚elektoral abträglich‘ sein mag“. Es reiche nicht, auf Zeitgeist, einige Verirrte und Sektierer in den eigenen Reihen zu verweisen, „die man längst hinter sich gelassen habe“. Aufgrund ihrer „organisationsstrukturellen und kulturellen Eigenheiten“ hätten die Grünen einen „besonderen Resonanzboden für Anliegen von Minderheiten und Randgruppen verschiedener Couleur“ geboten. Daher sei es auch „präpädophilen Kräften über mehrere Jahre hinweg möglich“ gewesen, ihre Forderungen bei den Grünen „einzuspeisen“. Nach dem Forschungsprojekt habe die Pädophiliedebatte aber nicht „den Kern der Parteientwicklung oder Parteiidentität“ der Grünen gebildet (vgl. faz.net 16.12.2013). Vgl. dazu FMG-Information 110, S. 22-25.
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Pädokriminelle willkommen?
Stuttgart. Am 1. März 2014 fand eine zweite Demonstration von zahlreichen Familien und besorgten Bürgern gegen den „Bildungsplan 2015“ der grün-roten Landesregierung in Baden-Württemberg in Stuttgart statt.
Zu Gegenveranstaltungen, organisiert vom CSD Stuttgart („Christopher-Street-Day“), hatte neben der Gewerkschaft GEW Baden-Württemberg und Bündnis 90/Die Grünen u. a. auch die Pädophilenorganisation „Krumme 13“ eingeladen, wie die „Initiative Familienschutz“ am 4.3.14 mitteilt. Diese Unterstützung seitens Pädophiler stelle aber für die Veranstalter offenbar kein Problem dar. Auf Nachfrage der „Internetzeitung Freie Welt“ habe sich Christoph Michl, Vorstand und Gesamtleiter beim Veranstalter der Demonstration, der Interessengemeinschaft CSD Stuttgart, nicht vom Aufruf der Pädophilenszene distanzieren wollen. Dass „bekennende Pädophile den Kampf für die ‚Akzeptanz sexueller Vielfalt‘ unterstützen und innerhalb der Gemeinschaft der LSBTTIQ aktiv sind“, schließe er nicht aus. Es sei ausdrücklich „allen Unterstützern“ gedankt worden (vgl. www. freiewelt.net/reportage/padophile-begrusen-bildungsplan-2015-1002615 7/, kath.net 7.2.14).
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Kroatien: Zwei Drittel für Ehe
Zagreb. Hatte in Kroatien eine Bewegung aus dem Volk erreicht, dass im Mai 2013 das Verfassungsgericht die von der linken Regierung aufoktroyierte Schulsexualerziehung außer Kraft setzte, so konnten im Juni mit in kurzer Zeit rund 750.000 gesammelten Unterschriften eine Ergänzung der Verfassung gefordert werden (vgl. FMG-Information 109, S. 4 u. S.26f.). Initiiert hatte das Referendum eine christliche Initiative „U ime obitelji“ („Im Namen der Familie), die von den Bischöfen und weiten Teilen des Klerus unterstützt wurde. 38% der Wahlberechtigten hatten sich beteiligt. Die Regierung hatte bis zuletzt mit Verfahrenstricks versucht, das von 750.000 Wahlberechtigten geforderte Referendum zu verhindern. Das Verfassungsgericht gab dann im November grünes Licht für einen Volksentscheid.
In- und ausländische Medien hatte das Referendum bekämpft und als Hasskampagne gegen Homosexuelle dargestellt. Tatsächlich wurde die positive Bedeutung von Ehe und Familie dargestellt, auch die Wichtigkeit von Vater und Mutter für die Kinder.
Gegen den erbitterten Widerstand des Staatspräsidenten und der Regierung votierten die Kroaten am 1. Dezember 2013 für die Ehe. In dem landesweiten Referendum stimmten 65,9 % dafür, „dass in der Verfassung festgeschrieben wird, dass die Ehe eine Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau ist“. Die Bischöfe hatten das Referendum mit einem Hirtenwort unterstützt. Auch Vertreter der serbisch-orthodoxen Kirche in Kroatien sowie der jüdischen und der muslimischen Glaubensgemeinschaften hatten sich für diese Verfassungsergänzung ausgesprochen.
In Missachtung des Abstimmungsergebnisses beschimpfte der sozialistische Ministerpräsident Milanović den Volksentscheid als „Ausdruck der Homophobie“ und kündigte an, ein Gesetz zur eingetragenen Partnerschaft auf den Weg bringen zu wollen. Doch „selten hat ein Wahlvolk seiner Regierung so deutlich signalisiert, dass es mit dem ideologischen Linksdrall der aktuellen Machthaber ganz und gar nicht einverstanden war“ (Stephan Baier) (vgl. kultur-und-medien-online 18.11.13, kath.net 29.11.13, katholisches.info 2.12.13, DT 16.11., 3.12.13).
Kritik auch an der bloß „biologischen“ Aufklärung
„Ein anderes grauenvolles totalitäres Vorgehen aber ist auch die Einführung der Sexualerziehung in die Schulen. Hierbei wird das Recht der Eltern in der Erziehung ihrer Kinder mit Füßen getreten - und das ist ein unerhörter totalitärer Eingriff. Aber noch viel schmählicher ist der Eingriff in die Seele des Kindes, dem man ein Gebiet, das zur spezifischen Intimsphäre des menschlichen Lebens gehört, in einer neutralisierten Form in der Öffentlichkeit der Klasse darbietet. Eine Sphäre, die für jeden sein Geheimnis darstellt, zu deren Wesen es gehört, dass man sie nicht objektivieren und wie andere Gebiete: Sprachen, Naturwissenschaften, Mathematik lehren kann. Jeder einzelne Mensch hat diese Sphäre in seiner besonderen Weise zu entdecken. Es muss ein gewisser Schleier über dieser Sphäre gebreitet bleiben, bevor das Kind die Reife erreicht verstehen zu können, dass diese Sphäre in besonderer Weise der ehelichen Liebe zugeordnet ist, der einzigartigen gegenseitigen Selbstschenkung. Die ‚wissenschaftliche‘ Belehrung, die schon Kindern vom sechsten Jahr erteilt wird und die sexuelle Sphäre selbst als eine rein biologische Angelegenheit und in einer nüchternen Weise behandelt, verfälscht diese Sphäre und das richtige Verhältnis zu ihr.
Der Schaden ist nicht nur groß vom moralischen Standpunkt aus, sondern auch verhängnisvoll vom rein menschlichen. Diese Neutralisierung des sexuellen Gebietes, die schon in der Publizität des Schulzimmers liegt – und erst recht dadurch, dass es als ein Lehrstoff behandelt wird – ist eine Entmenschlichung, ein unerhörter totalitärer Eingriff des Staates.
Eine der bedauerlichsten Folgen dieser Entmenschlichung ist auch das Ersterben des Schamgefühls… Die wahre echte Scham dem sexuellen Gebiet gegenüber, die auch die Heiden kannten..., ist ein klassischer menschlicher Zug, eine adäquate Antwort auf die geheimnisvolle Intimität dieses Gebietes. Ein Blick auf die heutige Zeit genügt, um die unerhörte Schamlosigkeit in Film, Theater, Fernsehen, Presse, Annoncen der pornographischen Literatur… zu konstatieren…“
Dietrich von Hildebrand (1889-1977),
„Der verwüstete Weinberg“, Regensburg 1973, S.40f.
„Wenn in Zukunft einmal die intellektuelle Geschichte der katholischen Kirche im 20. Jahrhundert geschrieben wird, so wird der Name Dietrich von Hildebrand unter den Gestalten unserer Zeit herausragend sein.“
Josef Kardinal Ratzinger
Liebe Freunde und Mitarbeiter, verehrte Leser und Förderer!
Sehr geehrte Abgeordnete, hochwürdigste Bischöfe!
In der Bergpredigt JESU folgen gleich nach den Seligpreisungen zwei Bildworte, die Herausforderung und Zusage an die Jünger zugleich sind: „Ihr seid das Salz der Erde! Ihr seid das Licht der Welt!“ (Mt 5,13f.). Salz meint jenes Element, das viele Speisen erst genießbar und bekömmlich macht, das vor Fäulnis bewahrt (Einpökeln), das Heilkraft hat (Solbäder), das Eis auftaut. Salz der Erde sollen die Jünger, sollen wir Christen sein. Nicht schal, für Fäulnis anfällig, dem Einheitsgeschmack angepasst. Das Evangelium, das die Kirche zu verkünden und zu leben hat, hat Schärfe, Würze, Radikalität, die mitunter auch „beißt“. Der Glaube kommt mit dem Anspruch der Wahrheit. Wahrheit verlangt Unterscheidung, „diskriminiert“ also. CHRISTUS sagt im Übrigen nicht: „Ihr sollt sein“, sondern: „ihr seid Salz“. Wenn das Salz schal wird (wörtlich im Griechischen: töricht, dumm), ist es nutzlos, wird zertreten. Jüngerschaft ist Salz, oder sie ist nicht mehr.
Dieses Salz-Wort JESU gibt zu denken, wenn heute selbst Bischöfe über die Medien verkünden: Die Lehre der Kirche müsse angepasst werden, weil „die Gläubigen überwiegend“ sie ansähen als „lebensfern“, als nicht mehr „zeitgemäß“, als „nicht haltbar“ (so Bischof Ackermann, Trier, „in einem Gespräch mit der Mainzer Allgemeinen“, zitiert nach „Bistum Trier Online“ 6. Februar 2014“). Wenn das Salz nicht mehr Salz sein darf – dann sind die Jünger auch nicht mehr Licht für die Welt!
Das heißt aber: Was JESUS fordert und was Er zugleich Seinen Jüngern zusagt – weil diese als „neue Menschen“ nicht auf die eigene Kraft zurückgeworfen, sondern mit der Zusage der Gnadenhilfe beschenkt sind – das sei „nicht haltbar“. War es vor 2000 Jahren leichter „haltbar“? Waren die Gläubigen damals und all die Jahrhunderte nicht ebenso herausgefordert und auf die Gnadenhilfe verwiesen wie die Menschen des 21. Jahrhunderts?
Es ist bezeichnend, wie man die vom Vatikan an die Bischöfe gegebenen Fragen, ob / wie die Lehre der Kirche zu Geschlechtlichkeit, Ehe und Familie denn weitergegeben wurde, zu einer Art Plebiszit umfunktioniert hat darüber, wie sie dem Geschmack der Massen angepasst werden könne. Der Weg, wie ein „Christentum light“ fabriziert werden kann, ohne einzugestehen, dass man Unveränderliches ändert, ist schon gefunden: Man sagt, dass man das Gebot CHRISTI nicht antaste, sondern 1. nur „in diesem und jenem konkreten Fall“ eine Ausnahme zulasse (wobei dann jeder diesen „Einzelfall“ auf sich anwenden kann). Und 2. dass die „Gewissensentscheidung“ des Einzelnen maßgebend sei. Dass das Gewissen nicht die ethische Norm schafft, sondern diese im Gebot GOTTES und der Lehre der Kirche erkennen und umsetzen muss, ist mit „Königstein“ 1968 schon vernebelt worden.
Dass die heilbringende und frohmachende Botschaft der Kirche seit Jahrzehnten weithin kaum mehr positiv verkündet wurde, gibt man nicht zu. Reform als Umkehr ist umso notwendiger, je mehr Ehe und Familie, schöpfungsgemäße Sicht der Geschlechtlichkeit, Lebensrecht, Elternrecht usw. von Staat, Gesellschaft, Medien und internationalen totalitären Lobbys bekämpft werden.
Bekennen wir Farbe und erflehen wir die Hilfe des HL. GEISTES!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr FREUNDESKREIS MARIA GORETTI e. V., München
[Foto: © Freundeskreis Maria Goretti e. V.]