(FMG-INFORMATION 98, November 2009)

 

Von den Gnaden des Ehesakraments

 

 

In der Zeitschrift „Lay Witness“ der Vereinigung „Catholics United for the Faith“ (July/August 2009) fanden wir den Aufsatz des katholischen Journalisten Gerald Korson, der nach einem Theologiestudium seit 25 Jahren für katholische Zeitschriften und Verlage schreibt. Er hat mit seiner Frau Christina elf Kinder und lebt in Indiana. - In dem Artikel lässt er sich von einigen Filmen der letzten Zeit anregen, ohne „auf Filme von fragwürdigem moralischem Kaliber Weihwasser auszusprengen“. Genauer betrachtet, würden sie „tatsächlich tiefe Wahrheiten über das Ehesakrament vermitteln“. In einem Film sage der Schauspieler Tom Cruise als Jerry Maguire zu einer Frau namens Renée Zellweger: „Du vervollständigst mich“ (you complete me). Und in einem anderen Film sage Jack Nicholson zu einer lange leidenden Helen Hunt: „Sie machen, dass ich ein besserer Mann sein möchte.“ An diese beiden Aussagen knüpft er an:

 

»In der christlichen Ehe ist diese Aussage [you complete me] tatsächlich sehr wahr. Die Kirche lehrt nämlich, dass die Beziehung zwischen Ehemann und Frau komplementär ist, und die erste Bedeutung von „complement“ ist, „etwas, das auffüllt, komplettiert, vervollkommnet“… Auch die Aussage „Du machst, dass ich ein besserer Mann sein möchte“ ist in einer guten christlichen Ehe wahr. Mann und Frau wollen sich füreinander bessern – nicht nur als Zeichen ihrer persönlichen Liebe zu ihrem Gatten, sondern auch als Antwort auf die Liebe, die sie empfangen, als wollten sie dieser Liebe etwas würdiger wer­den.

 

Die Ehe ist deshalb so einzigartig unter den Sakramenten, weil sie nicht von einem Priester oder Diakon gespendet wird, son­dern von dem Paar selbst. Mann und Frau sind durch dieses großartige Sakrament somit füreinander Instrumente der Gna­de. Diese Gnade bindet das Paar zu einer unlöslichen und le­benslangen Einheit - „vervollständigt“ sie und führt sie auf den Weg zur christlichen Vollkommenheit.

 

Dies ist ein Aspekt der Ehe, den wir manchmal vergessen: Die wichtigste Aufgabe von Mann und Frau ist – schlicht gesagt –, einander und ihren Kindern zu helfen, in den Himmel zu kom­men. Indem sie ihre Berufung zur Ehe auf CHRISTUS zentrie­ren, inspiriert jeder Gatte den anderen zu immer größeren Höhen der Selbsthingabe und Selbstaufopferung. Die Familie wird sehr richtig auch „Schule der Tugend“ genannt, weil Ehe und Familienleben, schon von ihrer Natur her, enorme Möglich­keiten anbieten, Liebe, Treue, Geduld, Selbstverleugnung und Beharrlichkeit zu üben, wie auch alle anderen Tugenden, die uns CHRISTUS ähnlicher machen.

Das Wachstum in der Tugend benötigt natürlich Gnade, und eine gesunde geistliche Führung lehrt uns, „die Gnade des Sakramentes der Ehe zu erbitten“, um alle Prüfungen bestehen zu können, die unweigerlich in einer Ehe auftauchen. Glück­licherweise wird diese Gnade nicht bloß zu Beginn der Ehe vermittelt. Wir bekommen reichlich heiligmachende Gnade bei der Feier des Ehesakraments, und diese Gnade bleibt bei uns, so lange wir frei von schwerer Sünde bleiben. Aber es geht noch weiter. Die Sakramente geben uns auch aktuelle Gnade, eine „Extradosis“, die wir brauchen, manchmal gerade in einem Moment wahrnehmbar, wenn die Versuchung uns heimsucht oder wenn ein besonderer Akt der Tugend von uns gefordert ist.

 

Die Gnade des Ehesakramentes auf sich herabzurufen, be­deutet nicht einfach, sich an den Hochzeitstag zu erinnern und zu denken: „O ja, ich muss dieses Versprechen ja auch hal­ten…“. Vielmehr gibt GOTT uns, durch unser Gebet und durch unsere Verpflichtung, die Gnade, die wir brauchen, um das Eheband zu stärken und jede beunruhigende Situation be­stehen zu können - ob das nun eine hitzige Meinungs­verschiedenheit, eine ernste Krankheit, finanzielle Probleme oder eine Versuchung zur Untreue ist. Die Gnade wirkt, indem sie die natürliche Liebe der Gatten vervollkommnet, sie auf eine höhere Ebene hebt, als sie diese je aus eigener Kraft erreichen könnten. Eingebettet in diese Liebe und in die damit verbundenen Tugenden, können Mann und Frau die nötige Kraft und Harmonie, die ihnen mangelt, wieder gewinnen.

Die aktuelle Gnade ist dann am wirksamsten, wenn beide Ehe­gatten sie suchen, aber auch ein Partner kann aus der Gnade Nutzen ziehen, selbst wenn der andere Gatte „spirituell nicht in einer guten Verfassung“ ist. Manchmal ist dies aber nicht ge­nug, um eine Ehe zu retten, die verletzend und selbstzer­störerisch geworden ist; und gelegentlich wird schließlich klar, dass eine sakramentale Ehe von Anfang an nicht bestanden hat. „Die Gnade baut auf die Natur auf“, sagt uns der hl. Tho­mas von Aquin. Aber das bedeutet auch, dass diese Gnade etwas braucht, mit dem sie arbeiten kann. Wir irren uns, wenn wir die Macht der Gnade des Ehesakramentes unterschätzen.

 

Eine übernatürliche Betrachtungsweise bezüglich der Ehe hilft uns, für ihre Gnade empfänglich zu bleiben. Also, ihr Ehe­männer, das nächste Mal, wenn ihr auf eure Frau schaut, sagt zu euch selbst: „Das hier ist nicht nur die Frau, mit der ich nun mal verheiratet bin; sie ist vielmehr die Berufung meines Le­bens, die Person, die zu lieben und mit der das Leben zu tei­len, GOTT mich berufen hat. Sie ist wahrhaftig meine „bessere Hälfte“, denn sie vervollständigt mich und wir sind eins. Wir sind aufgefordert, einander und unseren Kindern zu helfen, das ewige Leben zu erlangen. HERR, hilf mir, ein besserer Ehe­mann, ein besserer Vater, ein besserer Mann zu werden. Ge­währe uns die Gnade, die wir brauchen, um unsere Ehe immer in Übereinstimmung mit Deinem Willen zu leben.“ Und ihr Frauen, betrachtet eure Ehemänner auf die gleiche Weise.

Denkt daran, welche Herausforderungen auch immer in der Ehe oder im Elternsein auf euch zukommen werden, die Gnade des Sakraments der Ehe ist für uns da. Wir müssen sie nur erbitten.«

 

 

„Dank Ihnen, Heiliger Vater!“

 

Das Informationsblatt „Leben & Familie“ der belgischen Vereinigung „Pro Vita“ (A. Geudensstr. 19, B-2800 Mechelen) veröffentlichte in der Nr. 189 vom Juli-August 2009 folgenden bemerkenswerten „Offenen Brief an den Papst“, verfasst von einem sechzehnjährigen Jugendlichen, wohl auf dem Hintergrund der Attacken von Presse und Politik gegen Papst Benedikt XVI. bei dessen Afrika-Pastoralreise wegen der Ablehnung des Kondoms als HIV-Lösung. (Offenbar handelt es sich um eine – etwas holprige – Übersetzung, die wir ein wenig geglättet haben.)

 

»Heiliger Vater, ich heiße Charles, bin sechzehn und Schüler an einer Mittelschule.

Als ich vor einigen Wochen an einem Dienstagabend zur Messe ging, hörte ich diverse Worte des Apostels Paulus: „Ich beschwöre dich bei GOTT und bei CHRISTUS JESUS, dem kommenden Richter der Lebenden und der Toten, bei Seinem Erscheinen und bei Seinem Reich: Verkünde das Wort, tritt dafür ein, ob man es hören will oder nicht; weise zurecht, tadle, ermahne, in unermüdlicher und geduldiger Belehrung. Denn es wird eine Zeit kommen, in der man die gesunde Lehre nicht erträgt, sondern sich nach eigenen Wünschen immer neue Lehrer sucht, die den Ohren schmeicheln; und man wird der Wahrheit nicht mehr Gehör schenken, sondern sich Fabeleien zuwenden. Du aber sei in allem nüchtern, ertrage das Leiden, verkünde das Evangelium, erfülle treu deinen Dienst!“ (2 Tim 4,1-5).

Seitdem stelle ich mit Bestürzung fest, wie Sie durch die Me­dien gelyncht werdet, wobei ich an den hl. Paulus denken muss, wie er zu seiner Zeit zweifellos viele Beleidigungen und Schmach durch die Verkündigung des Evangeliums zu ertra­gen hatte. War die gebildete und hedonistische Zeit vor 2000 Jahren so unterschiedlich von unserer Welt?

Ich möchte Ihnen, Heiliger Vater, danken für Ihren Mut. Ich denke, dass es neben der drückenden Aufgabe, die auf Ihnen ruht, nicht einfach ist, gegen den Strom zu schwimmen und Widerstand zu leisten gegen die ideologische Dampfwalze, die uns zu zermahlen sucht.

Danke Ihnen, uns an unseren Wert als Kinder GOTTES zu er­innern: die Welt, in der wir leben, will uns so sehr uniformieren und einfachen statistischen Gegebenheiten gleichstellen! Dank Ihnen, dass Sie uns oftmals sagen, dass wir freie und verant­wortungsvolle Menschen sind. Einige würden so glücklich sein, wenn sie uns Brot, Spiele, Pillen und Verhütungsmittel geben könnten, wenn sie von uns ein Volk von Genussmenschen und angepassten Menschen machen könnten und Sklaven ihrer Im­pulse und ohne den Willen, sich zu erheben. Ein Volk, das be­quem beherrscht werden kann, das lebt in einem Loch, einem hässlichen und sterilen Universum.

Danke Ihnen, der uns erinnert, einfache Menschen zu sein, redlichen Wesens, während so viele, die sich als Intellektuelle bezeichnen, uns erniedrigen wollen in den Rang unserer vier­füßigen Freunde. Danke Ihnen dafür, dass Sie mir gesagt ha­ben, dass Reinheit eine Tugend ist, die schwer zu praktizieren ist, aber dennoch möglich, und dass sie uns zu entdecken hilft, was wahre Liebe ist. Vor einigen Tagen hörte ich einen Journa­listen sagen, dass Keuschheit eine unmögliche Tugend ist und dass man aufhören müsse, sie als Vorbild hinstellen zu müs­sen. Wann werden Integrität, Höflichkeit, Dienstbarkeit, Auf­richtigkeit und Gehorsam an der Reihe sein?

Auf welche Bildung bereitet man mich vor? Was mich ver­wundert, Heiliger Vater, ist, so viele Menschen zu sehen, die an Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit hängen – abstrakte Werte, die schwierig in die Praxis zu bringen sind, das weiß man doch allzu gut –, doch die dann in Entrüstung ersticken, wenn sie über Treue, Keuschheit und Enthaltung sprechen, gerade weil es abstrakte Werte sind und nur schwer in die Praxis umzusetzen sind…

Ich will weiterhin glauben, Heiliger Vater, dass wahre Liebe möglich ist. Auf meiner Mittelschule lehrt man uns, Verhütungs­mittel zu gebrauchen, und man sagt uns weiterhin, dass man alles darf mit Ausnahme der Vergewaltigung. Man sprach mit uns nicht mehr über ein ‚Mädchen’, sondern über einen ‚Part­ner’. Liebe ist nicht länger ein Gefühl, etwas Erhabenes, son­dern ein Konglomerat von Techniken und Prozessen… Ich will weiter glauben, dass das schönste Geschenk an die Frau, die mit mir das Leben teilen will, die Tatsache ist, dass ich mich für sie vorbehalten habe. Ich weiß wohl, dass man mich verspot­ten wird, man wird mir allerlei Worte an den Kopf werfen; man wird mir sagen, abnorm und frustriert zu sein.

Dank Ihnen, Heiliger Vater, dass Sie durch Ihre Ansprachen in Afrika indirekt allen jungen Menschen in der Welt einen Gürtel unter das Herz geschoben haben, die wie ich in diesem tota­litären Griff leben und die versuchen, Prinzipien und Werte zu bewahren. Sie haben im Namen derer gesprochen, die unter dem Druck der Umstände oft zum Schweigen verurteilt sind…

Ich kenne meine Schwachheiten… Ich kenne meine Sprödheit, ich bin nicht besser als die anderen. Andrerseits bin ich mit dem Enthusiasmus meiner sechzehn Jahre mit so einem Ideal so glücklich, einen Gipfel zu bezwingen, ein Abenteuer zu er­leben und alles, was, recht betrachtet, das Einzige ist, was der Mühe wert ist.

Mein Gebet begleitet Sie! Möge GOTT Sie stützen in Ihrer Sen­dung! Wir haben ein Bedürfnis für die Wahrheit und Freiheit, die das Evangelium uns gibt, um unser Leben zu formen und dem Guten GOTT zu folgen. Der Gute GOTT, dessen Sklaven wir nicht sind, sondern dessen Erben.

Empfangen Sie, Heiliger Vater, den Ausdruck meiner kindlichen Anhänglichkeit – Charles.«

 

 

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Die weitere Entrechtung der Eltern durch den Staat

 

Zu einer schlimmen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes

 

Unter dem Datum des 21.7.2009 nahm die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Präsident Papier, Richter Bryde und Schluckebier) eine Verfassungsbeschwerde nicht an. Vorausgegangen waren ein Urteil des Amtsgerichts Paderborn im Jahr 2008 und zwei Beschlüsse des Oberlandesgerichts Hamm vom März 2009. Nach der Darstellung der BVerfG-Entscheidung hatten Eltern, die einer baptistischen Glaubensgemeinschaft angehören, ihr beiden Söhne in einer Grundschule in Ostwestfalen von einem zweitägigen Theaterprojekt „Mein Körper gehört mir“ und von einer Karnevals­veranstaltung ferngehalten, obgleich beide „teilnahmepflichtige Schulveranstaltungen“ waren. Das Amtsgericht verhängte eine Gesamtgeldbuße von 80 Euro; die Eltern versuchten Rechtsbeschwerde einzulegen, die zurückgewiesen wurde, und gingen dann zum Bundesverfassungsgericht.

 

Die Verfassungsbeschwerde begründeten die Eltern damit, dass sie nicht gezwungen werden könnten, ihre Kinder an Schulveranstaltungen teilnehmen zu lassen, die auf einem anderen Glaubensbekenntnis beruhten. Die Glaubenserziehung sei Sache der Eltern, die staatliche Schule sei zu Neutralität und Toleranz verpflichtet. Fastnacht sei ein katholisches Fest mit Ess- und Trinkgelagen, das mit ihrem Glauben unvereinbar sei. Von einem angebotenen Alternativangebot sei den Eltern nichts bekannt gemacht worden.

Das Theaterprojekt „Mein Körper gehört mir“[1] basiere auf einer einseitigen emanzipatorischen Sexualerziehung, die den Kindern vermittle, sie hätten über ihre Sexualität allein zu be­stimmen, und einziger Ratgeber sei ihr Gefühl, das an die Stel­le elterlicher Erziehung trete. Damit werde das Wohl der Kinder gefährdet, die mit dieser vermeintlichen Freiheit überfordert seien. Das Gewissen verbiete den Eltern, ihre Kinder einer solch unguten Erziehung auszusetzen, die GOTTES Gebot aufhebe und Kinder zu sexuellen Handlungen animiere bis hin zur Pädophilie. Die Gerichte wiederum hätten ihre Gewis­senskonflikte nicht ernst genommen, die gestellten Beweis­anträge abgelehnt, so sei ihr Recht auf rechtliches Gehör ver­letzt.

Diese so geschilderte Verfassungsbeschwerde anzunehmen, lehnte nun das Verfassungsgericht ab, eine Grundrechts­verletzung sei „nicht hinreichend dargelegt“. Die Entschei­dungen der „Fachgerichte“, die „Feststellung und Würdigung des Tatbestandes“ und die „Auslegung des einfachen Rechts“ auf den Einzelfall seien der Nachprüfung durch das BVerfG entzogen. Dennoch wird dann, obgleich es ein „Nichtannahme­beschluss“ ist, inhaltlich entschieden. Zunächst werden die üblichen Formeln aufgezählt, dass das Grundgesetz Glaubensfreiheit verbürge und den Eltern das Recht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder garantiere, dass es Sache der Eltern sei, ihren Kindern Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln. Dann ist noch von „Einschränkungen“ durch den dem Staat im Grundgesetz er­teilten Erziehungsauftrag die Rede. Und der Staat dürfe „auch unabhängig von den Eltern eigene Erziehungsziele verfolgen“, müsse dabei aber Neutralität und Toleranz gegenüber den elterlichen Vorstellungen aufbringen und dürfe „keine gezielte Beeinflussung im Dienste einer bestimmten politischen, ideo­logischen oder weltanschaulichen Richtung betreiben“.

Dann wird das BVerfG konkret und behauptet, die Aussage des Amtsgerichts sei nicht zu beanstanden, dass die Schule mit der Präventionsveranstaltung gegen etwaigen sexuellen Miss­brauch die Neutralität nicht verletzt und die elterlichen Vor­stellungen von der SE ihrer Kinder nicht in Frage gestellt habe. Die Fachgerichte hätten sich die Bewertung des Theater­projekts durch die Eltern „aus nachvollziehbaren und vertret­baren Gründen“ nicht zu eigen gemacht: „Die Behauptung der Beschwerdeführer, das Theaterprojekt spreche Kindern eine ‚freie Sexualität’ zu oder stelle gar eine ‚Erziehung der Kinder zur Pädophilie’ dar“, finde im „vom Amtsgericht festgestellten Sachverhalt“ keine Stütze. Es sei nichts dagegen zu sagen, dass die Fachgerichte das Theaterprojekt „für unbedenklich erachtet“ hätten. Auch der Vorwurf, das Amtsgericht „habe den Gewissenskonflikt der Beschwerdeführer nicht ernst und deren Ausführungen nicht zur Kenntnis genommen“ entbehre jeder Grundlage. „Diese Entscheidung ist unanfechtbar“, schließen die drei Richter des BVerfG. (Die Ausführungen zum Thema der Karnevalsveranstaltung übergehen wir, weil wir bei aller Sorge um Auswüchse und Unmoral im Karneval die Sichtweise der baptistischen Familie hier für völlig überzogen halten.)

 

Diese Entscheidung des BVerfG (angeblich eine Entscheidung, nicht zu entscheiden, die dies aber doch tut!) stellt also einmal mehr neben das Elternrecht, das allem Recht des Staates vorausgeht[2], weil es ein unaufgebbares Naturrecht ist, einen angeblichen Erziehungsauftrag des Staates (dabei sagt das GG nur in Art 7 Abs. 1, dass das Schulwesen „unter der Aufsicht des Staates“ stehe). Das BVerfG spricht nun von „eigenständigen Erziehungszielen“ des Staates!). Mehr noch, das BVerfG verteidigt das staatliche Beschneiden und Beschränken des Elternrechts in einer Weise, die das Elternrecht aushebelt und aushöhlt. Art 6 Abs. 1 des GG, wonach „Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ stehen sollen, erweist sich in der Rechtsprechung des BVerfG einmal mehr als leere Phrase.

Das BVerfG hielt es nicht für nötig, zu prüfen, ob das Theaterprojekt verfassungsgemäß sei, sondern stellt dem Amtsgericht einen Freibrief aus, obgleich auch dieses die Beweisanträge der Eltern – durch die geklärt werden sollte, ob das Theaterprojekt der schulischen Neutralitätspflicht genügt, den Maßgaben der staatlichen SE entspricht und nicht zur Pädophilie verführt – gar nicht zugelassen hatte, weil sie „zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich, zumal sie stark von der eigenen Weltanschauung und Glaubensüberzeugung der Betroffenen geprägt“ seien; ganz abgesehen davon, dass die vorbeugende Wirkung solcher Projekte vor sexuellem Missbrauch von Kindern durch Erwachsene durchaus nicht nachgewiesen ist.

(Der Verdacht einer eventuellen Verführung zu Pädophilie seitens der Eltern ist wohl darin begründet, dass dieses Präventionsprogramm das Gefühl des Kindes zum einzigen Maßstab macht: ihr „Gefühl hat immer Recht“, heißt es im „Körpersong“, dem Merksong dieses Projekts. So könnte ja das „Gefühl“ eines Kindes auch einen sexuellen Kontakt zu einem Erwachsenen bejahen!)

 

Dass solche Präventionsprogramme – wie der US-Bischof Vasa zu Recht urteilte (vgl. in dieser FMG-INFORMATION auf Seite 20) – „einen ungerechtfertigten Einbruch sowohl in die Unschuld des Kindes als auch in die Integrität der Familie“ darstellen, interessiert die sich totalitär gebärdende Staats­macht und das Verfassungsgericht nicht. Ebenso wird geleugnet, dass die Art und Weise, wie über die Sexualität gesprochen und gehandelt wird, durchaus den Kindern eine prägende Wertung vermittelt, die nicht „neutral“ ist, sondern der christlichen Wertung entgegengesetzt und mindestens einer Weltanschauung der „politischen Korrektheit“ und moralischen Permissivität entstammt, wenn nicht einer Weltan­schauung wie etwa der Gender-Ideologie.

 

In Kürze

 

Kisslegg. Gabriele Kuby, 1997 katholisch gewordene Soziologin und Schriftstellerin, hat eine von vielen Seiten gelobte Broschüre „only you. Gib der Liebe eine Chance“ veröffentlicht. In der Presseinformation des Verlages heißt es darüber: „Sie wendet sich in einer erfrischend jugendgerechten Sprache an junge Menschen, die Zukunft wollen. Sie spricht mit ihren Lesern über Liebe und Sexualität, zeigt ihnen Wege in echte menschliche Freiheit… Für Gabriele Kuby ist gelebte Reinheit wie ein Stern, der die Menschen verändert und eine Schönheit sichtbar werden lässt…“ Schade nur, dass sie an einer Stelle sich seltsam inkonsequent ausdrückt: wenn sie nämlich auf Seite 64/65 im Hinblick auf AIDS, vollkommen richtig, für „Enthaltsamkeit vor der Ehe und Treue in der Ehe“ plädiert, dann aber afrikanische ABC-Methoden mit „C für Condom“ toleriert, ja empfiehlt: „Könnte man auch bei uns in den Schulen lehren. Aber das ist offenbar nicht gewollt.“ Schade um die Inkonsequenz – eine kleine richtigstellende Bemerkung hätte diese Irreführung ausräumen können!

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Freiburg. Die Kirchenzeitung der Erzdiözese Freiburg „Konradsblatt“ veröffentlichte in Nr. 39/2009 unter dem Titel „Jugendliche machen Konradsblatt“ zwei Seiten zum Thema Homosexualität, auf denen ein homosexueller Bekannter (der „keinen Widerspruch mit der Kirche“ sieht, „da ja die Bibel auch in anderen Bereichen interpretiert wird“) und „ein katholischer Pfarrer“ zitiert werden, der sagt, Homosexualität sei „nicht ganz im Sinne der Schöpfung“, aber diese Neigung sei „keine Abart, sondern natürlich“, und er werde zwar, da nicht erlaubt, keine homosexuellen Paare trauen, aber wohl „segnen“. Ein Absatz unter dem Titel „Die Meinung der Kirche“ führt als Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz an, dass eine Diskriminierung „sich verbiete“ und dass die Kirche „homosexuelle Beziehungen ablehnt, da die Geschlechtlichkeit nach der Schöpfungsordnung auf die eheliche Liebe von Mann und Frau hingeordnet ist“. Besonders wichtig scheint „die Meinung“ der Kirche nicht, denn abschließend wird eine Befragung von „etwa 40 Schülern, Lehrern und Eltern“ zitiert, die  z. B. 57% für Adoptionsrecht für Homosexuelle und 87% für Homo-Ehe als Ergebnis anführt.

Glaubensverkündigung, die Menschen für CHRISTUS begeistert, zum Glauben Seiner Kirche und zur Ausrichtung des Lebens nach dem Willen GOTTES führt, ist das nicht, sondern im Grund Beliebigkeit, aber kein Aufbruch („Den Aufbruch gestalten“ sind die „Pastoralen Leitlinien“ der Diözese des Vorsitzenden der Bischofskonferenz überschrieben.)

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San Diego. Für Kinder, die bei homosexuellen Paaren auf­wachsen, ist die Wahrscheinlichkeit, selber homosexuell zu werden, etwa siebenmal höher als bei anderen Kindern. Das geht laut „WorldNetDaily“ aus einer Zusammenfassung von neun Studien hervor, die die amerikanische Psychologin Dr. Trayce L. Hansen veröffentlichte. (Vgl. kath.net 4.7.09)

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Zürich. Der Journalist Philipp Gut, Kulturchef der Schweizer „Weltwoche“ stieß mit einem Artikel unter dem Titel „Hand­schellen in Rosarot. Homosexualität als Religion“ („Weltwoche“ 27/09, abgedruckt in der „Welt“ 17.10.09) eine lebhafte Debatte an. Was „als berechtigter Protest“ begonnen habe, sei „zum schrillen Kult geworden“. Die Homosexualisierung der Gegenwart errei­che Rekordwerte. Die gerade 40 Jahre alte Homosexuellen­bewegung habe wie „kaum eine andere Emanzipations­bewegung in so kurzer Zeit so viel erreicht. Von Ächtung und Diskriminierung kann keine Rede mehr sein.“ Der Staat fördere sie und die Gesellschaft buhle um ihre Gunst, öffentliche Hand und private Sponsoren überböten sich mit Unterstützungs­leistungen, wie der „Christopher Street Day“ in Berlin oder die „Euro-Pride“ in Zürich belege. Die Homosexuellen bestimmten heute, wie über sie zu denken und zu sprechen sei, „und vor allem, worüber man nicht sprechen darf. Der Punkt scheint erreicht, wo die Propagierung des eigenen Lebensstils auf Kosten der Meinungsäußerungsfreiheit ins Intolerante kippt.“

Selbst vor Kindern und Schulen machten die schwulen Pressure-Groups nicht halt; man fordere „die Thematisierung von Fragen zur sexuellen Orientierung… sowohl mit der allge­meinen Sexualerziehung als auch fächerübergreifend im je­weiligen Kontext in allen Altersstufen“ zu behandeln, so dass „Homosexualität“ gleichsam „lebensbegleitender Pflichtstoff“ werde. Hier gehe es, so Gut, nicht mehr um rechtliche Gleich­stellung oder das Tolerieren der homosexuellen Praxis in einem liberalen Staat. Protest gegen Diskriminierung schlage um „in peinliche Propaganda für persönliche Vorlieben“, und man könne dem Phänomen „religiöse Züge“ attestieren. „Die Minderheit gibt längst den Ton an. Umgekehrt erstaunt es, dass Lesben und Schwule Ehen schließen und selbst Kinder adoptieren wollen (und sich so die letzten Eigenheiten der Heterosexualität aneignen).“

Bemerkenswert, dass ein liberaler Journalist, der keineswegs eine christliche Sicht vertritt, die Peinlichkeit, Penetranz und Intoleranz der Homosexuellen-Ideologie so deutlich entlarvt!

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Straßburg. Eine links-liberale Mehrheit im Europäischen Parlament verurteilte eine neues Jugendschutzgesetz Litauens, das Minderjährige besser vor Brutalisierung und sexueller Verwahrlosung schützen will und daher verbietet, Bilder von Geschlechtsverkehr, Tod und schweren Ver­letzungen öffentlich zu zeigen, ebenso die Weitergabe von „öffentlichen Informationen, die für homosexuelle, bisexuelle oder polygame Beziehungen werben“, an Minderjährige. Die Resolution des EU-Parlaments verlangt dagegen mit Berufung auf das „Recht auf sexuelle Orientierung“ eine Änderung des litauischen Gesetzes, denn die EU sei „eine Wertegemein­schaft“, wozu „Gleichheit und Nichtdiskriminierung“ gehörten. Die „Tagespost“ kommentierte ganz zutreffend: „Warum soll es ein ‚Grundrecht’ geben, unter Minderjährigen für homosexuelle, bisexuelle oder polygame Beziehungen zu werben? Haben nicht umgekehrt die Minderjährigen ein Grundrecht darauf, vor solchem Werben geschützt zu werden? Haben nicht Kinder ein Menschenrecht auf eine Kindheit ohne sexuelle Belästigung, also auch ohne Verführung und Verwirrung? Wer wagt zu behaupten, dass die sexuellen Interessen Erwachsener (ob hetero-, homo- oder bisexuell) höher stünden als die Schutzbedürftigkeit der Kinder?… Wer Kinder gleich wie Erwachsene behandelt, der diskriminiert sie.“ (Vgl. DT 22.9.09; kath.net/idea 22.9.09)

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Zhou Zhi, China. Eine interessante Meldung veröffentlichte die kirchliche Nachrichtenagentur „Fidesdienst“ über die Feier des Festes der hl. Maria Goretti am 6. Juli in einer nach ihr benannten Pfarrei in Fu Feng, Diözese Zhou Zhi in der chine­sischen Provinz Shaan Xi. Bei einer feierlichen Frühmesse um 6.00 Uhr morgens konzelebrierten sechs Priester. Der predi­gende Priester erinnerte die Eltern daran, „den Kindern nach dem Vorbild der hl. Maria Goretti gesunde Prinzipien zu vermitteln“ und erwähnte auch schädliche Botschaften, die im Internet zugänglich seien. Die Verantwortung für die moralische Erziehung der Kinder liege bei den Eltern, und die Familie, vor allem die christliche Familie, müsse sich dieser Verantwortung bewusster stellen. Das Fest der hl. Maria Goretti ging um 18.00 Uhr mit einer eucharistischen Anbetung zu Ende. Die Gläu­bigen der Pfarrei werden von mehreren Priestern und Franzis­kanerinnen vom Hlst. Herzen JESU betreut. (Vgl. fidesdienst 10.7.09)

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Hannover. Der Erziehungswissenschaftler Wolfgang Bergmann übte in einem Idea-Interview scharfe Kritik an der Qualität der Kinderkrippen in Deutschland. Bergmann betreibt in Hannover das Institut für Kinderpsychologie und Lerntherapie. Nach seinen Angaben kommen in den Krippen durchschnittlich zwei Erzieher auf acht bis zwölf Kinder, „und das in der bindungs- und wahrnehmungsintensivsten Zeit ihres Lebens“. Die Folge „dieser Stunden an Vereinsamung, Isolation und Nicht-angeschaut-Werden“ werde eine Zunahme von Entwick­lungsstörungen sein. Eine 25-Jahre-Studie des US-National­instituts für Kinder, Gesundheit und Entwicklung zeige, dass bei Kindern mit starker innerer Gefühlssicherheit ein Krippen­aufenthalt von täglich ein bis zwei Stunden nicht schade. Längere Krippenaufenthalte sind nach Auffassung von Berg­mann „hochgradig riskant“. (Vgl. kath.net/idea 10.7.09)

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Spanien. Das „Forum für die Familie“ forderte eine Revision der schulischen Lehrpläne bezüglich der Sexualaufklärung. Sexualität dürfe nicht allein mechanistisch verstanden werden, die Vermittlung dürfe nicht wertfrei geschehen. Hintergrund für den Appell sind mehrere Fälle von Vergewaltigungen durch Minderjährige, die das Land erschütterten. So vergewaltigten fünf Minderjährige ein Mädchen in einem Schwimmbad in der Nähe von Granada; wenige Tage später waren es an einem anderen Ort sieben Minderjährige. (Vgl. rv 26.7.09)

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Vatikan. Bei der Vollversammlung der Päpstlichen Akademie der Sozialwissenschaften im Frühjahr 2009 sprach der emeritierte Professor für Politische Philosophie und Zeit­genössische Ideologien, Mons. Michel Schooyans, Löwen/­Belgien, über „Obama und Blair, der neu interpretierte Messi­anismus“. Er warf dem neuen US-Präsidenten, auf einer Linie mit den meisten US-Bischöfen, „Zweideutigkeiten in seinen Aussagen zur Abtreibung“ vor und formulierte gar, Obama habe in den USA „den Rassismus in seiner vorgeburtlichen Version wieder eingeführt“. „Obamas Messianismus“ werde weltweit zu einem Anstieg der Abtreibungszahlen führen und auch „andere subjektive Rechte“ stärken, nämlich Euthanasie, Homosexualität, Drogen usw. Dabei könne Obama auf die Hilfe des britischen früheren Premierministers Tony Blair setzen. Der von diesem gegründete Think Tank namens „Tony Blair Faith Foundation“ wolle die großen Religionen durch einen neuen, politisch korrekten Glauben „über allen Religionen“ einen, als „einigendes Band der Weltgesellschaft“, wie Obama sie auf­bauen wolle. Schooyans stellte die Katholizität des kürzlich vom Anglikanismus zum katholischen Glauben seiner Frau übergetretenen Blair in Frage. Er stehe für einen „Deismus“ und dafür, „dass die bürgerliche Macht definiert, was jemand glauben soll“. (Vgl. kath.net/rv 27.10.09)

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Salzkotten. Weil Eltern sich weigern, ihre Kinder an der Schulsexual„erziehung“ teilnehmen zu lassen und auch das auferlegte Bußgeld nicht zahlen wollen (sie würden es als Lüge empfinden, weil sie ihre Haltung nicht als Unrecht verstehen und ihre Kinder weiterhin vor der staatlichen SE verschonen wollen), musste der Vater für sechs Tage ins Gefängnis Bielefeld. Die Mutter berichtete: „Als wir von Bielefeld zurückkamen, lagen Briefe sowohl für mich als auch für meinen Mann im Briefkasten. Ich muss für dieselbe Tochter ins Ge­fängnis, für die er jetzt dringesessen hatte; wir beide müssen dann auch noch für die nächste Tochter hineingehen, denn auch für sie wurde uns 290 € Bußgeld pro Person [auferlegt], und zwar nur wegen eines einzigen Tages Theaterbesuch, den wir ablehnen.“

Der Kommentar von Rechtsanwältin Eckermann in einer Mitteilung der Vereinigung „SchuzH“ („Schulunterricht zu Haus“): „Hier ist Unrecht geschehen. Geltendes Recht wird nicht mehr angewandt“, und sie zitiert vom Bundesverfas­sungsgericht u. a.: „Es ist Sache der Eltern, ihren Kindern die­jenigen Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschau­ungsfragen zu vermitteln, die sie für richtig halten. Dem ent­spricht das Recht, sie von Glaubensüberzeugungen fernzu­halten, die den Eltern falsch und schädlich erscheinen“ (BVerfGE 93, /17).“ Die Gewissensüberzeugung sei in diesen Fächern nicht mehr gewährleistet, weil die Bedeutung einer Gewissensentscheidung nicht mehr erkannt werde, nämlich als „Entscheidung vor GOTT“, so dass das Handeln gegen eine Gewissensentscheidung eine „Ablösung von GOTT, ein Sich-wider-GOTT-Stellen“ bedeute, „einen Substanzverlust der Persönlichkeit wie Gefährdung des ewigen Lebens“. Besonders traurig stimmt, dass es sich im Fall dieser evangelischen Familie um eine katholische Grundschule handelt. (Vgl. E-Mails u. http:// kultur-und-medien-online.blogspot.com 12.10.09)

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Augsburg. In ihrem in diesem Jahr in Augsburg erschienenen Buch „Geschäft Abtreibung“ zeigt die Mutter und Lebens­rechtlerin Alexandra M. Linder auch auf, dass die Leichen abgetriebener Kinder längst ein begehrter und lukrativer Rohstoff sind für Anti-Aging-Produkte (Kosmetika gegen das Altern), aber auch für zahlreiche Impfstoffe. „Seit Jahrzehnten werden z. B. viele Impfstoffe, die Virenerkrankungen vor­beugen, auf Zellen von abgetriebenen Kindern kultiviert. Es gibt weltweit keinen Impfstoff gegen Windpocken, der ohne solche Zellen hergestellt wurde. Auch für die kombinierte Masern-Mumps-Röteln-Impfung gibt es in Deutschland keine Alterna­tive, während z. B. in Japan ethisch unbedenkliche Impfstoffe vorhanden sind. Man kann solche Impfstoffe auch auf den Zellen von Affen, Hunden, auf bebrüteten Hühnereiern oder Hefezellen kultivieren. Die Kleinstkinderzellen sind aufgrund der Verträglichkeit (keine Allergien), der Sicherheit (keine Über­tragung tierischer Krankheiten) und der Lukrativität (schneller und besser produzierbar) für die Herstellung attraktiver“, so schreibt Alexandra M. Linder. Auch wenn für die genannten Impfstoffe nicht immer wieder neue abgetriebene Kinder verwendet werden, sind letztere für neue Therapien zu Be­handlung von Alzheimer u.a. begehrt. (Vgl. Kirche heute 10/2009, DT 10.9.09)

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Mödling bei Wien. „Von der notwendigen Wiederentdeckung der Keuschheit“ sprach Dr. theol. habil. Josef Spindelböck beim „Forum Moraltheologie Mitteleuropa“ Ende August 2009. Er erinnerte an die soziologische Analyse des Anthropologen Joseph D. Unwin (1895-1936). Dessen Grund­these, wonach es „einen eindeutig feststellbaren empirischen Zusammenhang zwischen vorehelicher sexueller Enthalt­samkeit und strikter Monogamie auf der einen und dem höhe­ren kulturellen Status einer Gesellschaft auf der anderen Seite gibt“, sei bis heute nicht widerlegt. Die richtige Antwort gegen­über der „Sexualisierung der Medien“ in der heutigen Gesell­schaft, genauer einer „bloß instrumentellen Sicht des Men­schen und seines Leibes“ und einer „einseitigen Fixierung auf Sexualität als sinnlicher Bedürfnisbefriedigung“ könne, so Spindelböck, „nur eine sittliche und in letzter Konsequenz eine in der GOTTESbeziehung gründende“ Antwort sein. Es geht also „um die notwendige Wiederentdeckung der Keuschheit als sittlicher Tugend in der Einheit der GOTTES- und Nächsten­liebe“. Mit Verweis auf Karol Wojtyla hebt Spindelböck heraus, dass es bei der Keuschheit „um einen zugleich unbefangenen und ehrfurchtsvoll-liebenden Zugang zum eigenen Leib als auch zur leibseelischen Wirklichkeit des Mitmenschen geht“. Da der Mitmensch uns in seiner Innerlichkeit nur durch den Leib vermittelt begegne, verbiete sich jede Instrumentalisierung des Leibes der anderen Person. Auf diesem Hintergrund kommt der Referent dann auf die Darstellung in den Medien zu sprechen, die nie völlig vom wirklichen Menschen abstrahieren könne. „Es gibt per se entwürdigende Verhaltensweisen, die durch keine noch so gute Absicht oder Umstände zu recht­fertigen sind“. Das Böse etwa dürfe nicht einfach reproduziert werden, um es möglichst „realistisch“ darzustellen, denn da­durch würde sich dessen Immoralität medial wiederholen bzw. vervielfachen. So verleite etwa eine „realistische“ Darstellung einer Vergewaltigung in pornografisch-obszöner Weise zu einer instrumentellen Sicht der Person und zeige nicht das furchtbare Unrecht gegenüber dem Opfer auf. Der eheliche Akt als etwas, das den Gatten zu eigen ist, brauche den notwendigen Schutzraum, damit er wirklich Ausdruck der Ganzhingabe und Liebe sein könne. Der voyeuristische Außenbeobachter eines sexuellen Aktes nehme gerade die innere Dimension der Liebe nicht wahr, so dass dieser heiligste Akt der Gatten „auf sein biologisches Erscheinungsbild reduziert“ werde und in den Verdacht gerate, nichts anderes als ein Akt der Unzucht oder der Prostitution zu sein, wobei die Personen bloß Mittel zum Zweck der sexuellen Befriedigung sind. Spindelböck folgert aus seinen Überlegungen die Notwendigkeit gewisser „Regeln der Klugheit im Umgang mit Gefahren“, das Meiden von Gelegen­heiten, den Vorrang des Schutzes von Kindern und Jugend­lichen vor der Wahrnehmung der Freiheit Erwachsener, Selbst­disziplin auch Erwachsener im Umgang mit den Medien und die Inanspruchnahme der geistlichen Hilfen – Gebet, Sakramenten­empfang, geistliche Begleitung, treue Pflichterfüllung in der Ausrichtung zur Ehre GOTTES und zum Heil der Seelen. (Das Referat ist abgedruckt in „Theologisches“, Sept./Okt 2009).

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München. In früheren Nummern hatten wir schon mehrfach Beiträge zu den Themen „Organtransplantation“ bzw. „Hirntod“ veröffentlicht, nicht zuletzt zu dem Kongress der Päpstl. Akademie für das Leben im November 2008 – in Zu­sammenarbeit mit und gesponsert von Organtransplantateuren, der interessengeleitet kein Infragestellen des sog. „Hirntodes“ zuließ. Um die internationalen Gegenstimmen zu Wort kommen zu lassen, war dann im Februar 2009 auf Initiative des amerikanischen Neonatologen Paul A. Byrne und anderer hin in Rom ein internationaler Kongress „Zeichen des Lebens. Ist der ‚Hirntod’ noch Leben?!“ abgehalten worden (vgl. FMG-INFORMATION 96 – April 2009, S. 32f.). In Ergänzung dazu möchten wir hinweisen, dass Frau Dr. med. Regina Breul vom Arbeitskreis Bioethik St. Katharina von Siena, München, Videofilme von diesem Kongress (Interviews bzw. Vorträge) vom Februar 2009 ins Internet gestellt hat: http:// gloria.tv/? user=10009.

Eine Übersicht: 1.Zweifel am Hirntod (Sind für "hirntot" erklärte Patienten wirklich tot? Einführung in die Videos vom Kongress „Signs of Life“ in Rom im Februar 2009; 4:20 min); 2. Der tödliche Apnoetest (Interview mit Prof. Cicero Coimbra, Teil 1; 19:40 min); 3. Organentnahme statt lebenserhaltender Therapie? (2. Teil des Interviews mit Prof. Coimbra über die richtige Behandlung von schwerst Schädelhirnverletzten; 19:07 min); 4. Geld, Unwissen! Warum die Wahrheit verschwiegen wird (3. Teil des Interviews mit Prof. Coimbra über die Gründe, warum eine offene, wahrheitsgemäße Diskussion über den Hirntod verhindert wird; 9:13 min); 5. Der Hirntod ist nicht der wahre Tod! (Interview mit Prof. Dr. Paul Byrne; 9:34 min); 6. Der Hirntod ist nicht der wahre Tod! (Prof. Dr. Jan Talar, Polen, zeigte beim Kongress Bilder von für hirntot Erklärten, die weiter leben; 5:45 min); 7. Zusammenarbeit mit Pharmakon­zernen und Transplantationsgesellschaften (Mercedes Wil­son, Gründerin und Präsidentin der Stiftung „Family of the Americas“; 10:15 min); 8. Recht auf Leben für ‚Hirntote’! (Vortrag von Rainer Beckmann, Richter, Lehrbeauftragter für Medizinrecht an der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg; 20:55 min). Alle Filme sind auf Englisch – sehr aufschlussreich und erschütternd!

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Donum vitae

Köln. Die Präsidentin des sogenannten „Katholischen Deutschen Frauenbundes“, Ingrid Fischbach, „würdigte“ am 26.10.09 die Arbeit des Vereins „Donum vitae“ zu dessen zehnjährigem Bestehen. Der Verein habe in den zehn Jahren „Hervorragendes geleistet“. Neben der Beratung im Schwangerenkonfliktfall und allgemeiner Schwangerschafts­beratung leiste er Aufklärungsarbeit in Schulklassen und Ju­gendgruppen. – „Donum vitae“ war 1999 gegründet worden, als die deutsche Kirche endlich auf langdauerndes Drängen von Papst Johannes Paul II. hin aus der sog. Schwangerenkonflikt­beratung ausgestiegen war, weil dort der zur rechtlichen Er­laubnis der Abtreibung notwendige „Beratungsschein“ ausge­stellt und so „das Zeugnis der Kirche für den Lebensschutz“ verdunkelt wurde. Nur mühsam haben manche Bischöfe sich von „Donum vitae“ distanziert, und der Skandal der Mitwirkung im Abtreibungsgeschehen scheine immer noch kein Grund, solchen Vereinigungen wie dem „Katholischen Deutschen Frauenbund“ die kirchliche Anerkennung (und vermutlich auch finanzielle Förderung?) seitens der Bischöfe zu entziehen. So wie sie das von „Donum-vitae“-Befürwortern durchsetzte „Zentralkomitee der deutschen [welcher?] Katholiken“ weiterhin akzeptieren (aus dessen „Mitte heraus“ vor 10 Jahren „Donum vitae“ gegründet wurde in entschiedener Opposition gegen den Papst). Und wenn „Donum vitae“ vom Erzbistum Berlin in das Tageszentrum Katholische Akademie in Berlin-Mitte zur Veranstaltung von „Festakt“ und Jahrestagung gelassen wurde „wie jeder andere nichtkirchliche Mieter auch“, ist dies ein Aspekt mehr, der die Glaubwürdigkeit der Kirche in Deutschland weiterhin grundlegend erschüttert. – Dazu trägt auch bei, dass die „Aufklärungsarbeit in Schulklassen…“ nicht nur von „Donum vitae“, sondern auch von Caritas und SKF der kirchlichen Morallehre entgegengesetzt ist. (Vgl. DT 10.10.09, rv/kna 26.10.09)


 

[1] vgl. auch die Bewertung dieses Projektes „Mein Körper gehört mir“: FMG-INFO 96 S. 4f.

[2]  In einem Grundsatzurteil vom 16.8.06 (1 BvR 2529/05) heißt es: „Dieses Grundrecht garantiert den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Die Erziehung des Kindes ist damit primär in die Verantwortung der Eltern gelegt, wobei dieses "natürliche Recht" den Eltern nicht vom Staate verliehen worden ist, sondern von diesem als vorgegebenes Recht aner­kannt wird. Die Eltern können grundsätzlich frei von staatlichen Einflüssen und Eingriffen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie die Pflege und Erziehung ihrer Kinder gestalten und damit ihrer Elternverant­wortung gerecht werden wollen (vgl. BVerfGE 60, 79 <88>). Diese primäre Entscheidungszuständigkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes am besten von den Eltern wahrgenommen werden. Dabei wird sogar die Möglichkeit in Kauf genommen, dass das Kind durch einen Entschluss der Eltern über die Wahl des Bildungsweges Nachteile er­leidet, die im Rahmen einer nach objektiven Maßstäben betriebenen Begab­tenauslese vielleicht vermieden werden könnten (vgl. BVerfGE 34, 165 <184>). In der Beziehung zum Kind muss aber das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein (vgl. BVerfGE 60, 79 <88> m.w.N.).“ – Ähnlich hatte das BVerfG 2003 ausgesagt, der Staat müsse „stets den Vorrang der elterlichen Erziehung achten“. Allerdings war schon in einem Urteil des BVerfG von 1977 zu SE davon die Rede, der „allgemeine Auftrag der Schule zu Bildung und Erziehung der Kinder“ sei dem Elternrecht „nicht nachgeordnet, sondern gleichgeordnet“!

 

 

 

 


Vorwort der FMG-INFORMATION 98:

 

Liebe Freunde und Mitarbeiter, verehrte Leser und Förderer!

Sehr geehrte Abgeordnete, hochwürdigste Bischöfe!

 

Christus, Kind geworden – Christus, der König am Kreuz und in der Herrlichkeit des Vaters: Er war für die gläubigen Katholiken der wahre Führer, als so viele dem „Führer“ zujubelten; der Stern von Bethlehem, auf den Gläubige in der DDR schauten, als der Sowjetstern auf öffentlichen Gebäuden leuchtete (vgl. J. Kard. Meisner, Die Welt 23.10.09). Auch das demokratische Deutschland und Europa droht mehr und mehr totalitär und menschenverachtend zu werden, wenn Geld und Ideologie Christus verdrängen, der uns das Antlitz des Vaters zeigt und die wahren Werte und Ziele erkennen lässt.

Das menschliche Zusammenleben in Familie, Schule, Staat und globaler Welt braucht „die Gerechtigkeit und das Gemeinwohl“ als Orientierungsmaßstäbe für das moralische Handeln – und die Liebe, „die über die Gerechtigkeit hinausgeht“. So ruft es Papst Benedikt XVI. in seiner Enzyklika „Caritas in veritate“ in Erinnerung. „Als Empfänger der Liebe GOTTES sind die Menschen eingesetzt, Träger der Nächstenliebe zu sein…“ (5). Nur in der Wahrheit aber „erstrahlt die Liebe und kann glaubwürdig gelebt werden“, und ohne sie „gleitet Liebe in Sentimentalität ab“ (3). „Nur mit der vom Licht der Vernunft und des Glaubens erleuchteten Liebe ist es möglich, Entwicklungsziele zu erreichen, die einen menschlicheren und ver­menschlichenderen Wert besitzen“ (9) und – so möchte man hinzufügen – nur dann ist es möglich, politische Aufgaben zu bewältigen, Recht zu sprechen, Erziehung zu leisten usw., so dass das wirkliche Wohl des Menschen, der Kinder, der Familien, der Ungeborenen, der Alten gefördert wird.

Die trügerische „Liebe“ ohne Wahrheit ist auf dem Vormarsch in unserer Gesellschaft: wo geschlechtliche „Liebe“ zur eigennützigen sexuellen Befriedigung, zur Verkehrung der natürlichen Zielsetzung wird – und wo schon den Kindern dies als vermeintliche Freiheit aufgedrängt wird; wo mitleidige „Liebe“ krankmachend und todbringend ist (Abtreibung, Euthanasie); wo der, der dem Mainstream nicht folgt, unter dem Mäntelchen der „Toleranz“ und der „Antidiskriminierung“ zunehmend diskriminiert, bekämpft und beschimpft wird.

„Das entscheidende Problem ist das moralische Verhalten der Gesellschaft. Wenn das Recht auf Leben und auf einen natürlichen Tod nicht respektiert wird, wenn Empfängnis, Schwangerschaft und Geburt des Menschen auf künstlichem Weg erfolgen, wenn Embryonen für die Forschung geopfert werden“, wenn die jungen Menschen durch Entschamung und sexuelle Bedürfnisweckung und faktische Indoktrination geistig so ausgerichtet werden, dann „verschwindet schließlich der Begriff Humanökologie und mit ihm der Begriff Umweltökologie aus dem allgemeinen Bewusstsein. Es ist ein Widerspruch, von den neuen Generationen die Achtung der natürlichen Umwelt zu verlangen, wenn Erziehung und Gesetze ihnen nicht helfen, sich selbst zu achten.“ (51)

Wir wollen unseren kleinen Beitrag leisten, das zu verhindern und der „Liebe in der Wahrheit“ zu dienen, auch wieder mit den Beiträgen in dieser „Fmg-Information“.

Wir bitten die Verantwortlichen in Kirche, Politik und Gesellschaft, dem verderblichen Zeitgeist zu widerstehen.

Und wir bitten sie alle, in Gebet und Engagement zusammenzuwirken, dass das Königtum Christi sich ausbreitet zum wirklichen Wohl und Heil von uns allen.

Freundliche Grüße - Ihr Freundeskreis Maria Goretti e. V.


 

 

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