(FMG-INFORMATION 94, Juli 2008)

 

„Humanae vitae“

und die Erfahrung eines jungen Ehepaares

 

Gerade noch vor Redaktionsschluss dieser FMG-INFORMATION, die in den Wochen erscheint, da sich die Veröffentlichung der Enzyklika „Humanae vitae“ zum 40. Mal jährt, erreichte uns die Zuschrift eines jungen Studentenpaares, das vor gut einem Jahr das Sakrament der Ehe geschlossen hat (und – wie sie es berichteten – als Frucht einer Novene zur GOTTESmutter auch im Trauungsmonat eine Wohnung fanden, so dass sie mit der Hochzeit auch das gemeinsame Leben beginnen konnten; sie sind verständlicherweise finanziell nicht üppig dran). Wir hatten damals die Broschüre „Liebe die aufs Ganze geht“ zugeschickt. In einer Antwort im Herbst dankten sie besonders dafür, denn dieser Schrift verdanken wir eine grundlegende Klärung bzw. Einsicht in die Bedeutung unserer Berufung als Eheleute“. Das wollten wir nun genauer wissen – und der sehr ehrliche und ermutigende Erfahrungsbericht dieser jungen Leute ist die Antwort: eine Freude!

 

»Ja, aber...“

Wir sind ein junges Ehepaar, beide Studenten, seit mehr als einem Jahr verheiratet und möchten gerne zur Unterstützung der Botschaft der Enzyklika „Humanae vitae“ von unserem Weg erzählen.

Wir beide sind in kirchenfernen Familien großgeworden und haben daher - sobald wir wussten, dass wir gerne auch schon in unseren jungen Jahren katholisch heiraten möchten - um so mehr Wert auf eine gute Ehevorbereitung gelegt. So lasen wir uns gegenseitig Literatur zur christlichen Ehe vor, besprachen Gelesenes und Gehörtes und beteten um die Gnade, einst eine gute Ehe führen zu dürfen. Selbstverständlich waren uns die Zwecke der Ehe – nämlich Zeugung und Erziehung von Kindern sowie gegenseitige Hilfestellung – bekannt, wir bejahten die kirchliche Ehelehre voll und ganz und hielten uns dank der Gnade GOTTES geradezu für ein katholisches „Vorzeigepaar“. Vor allem durch unsere Bereitschaft, früh zu heiraten – und damit nicht (wie dies heute leider bei den allermeisten unserer Altersgenossen der Fall ist) in einem ungeordneten Verhältnis miteinander zu verkehren -, hielten wir uns GOTT und seinen Geboten gegenüber für ausreichend großzügig. Bildlich gesprochen meinten wir, dass GOTT sich mit dem kleinen Finger an unserer Hand schon begnügen werde. Als geradezu heroisch galt es uns zudem, dass wir uns darin einig waren, in unserer Ehe dem Schöpfer nicht mit irgendwelchen künstlichen Verhütungsmitteln ins Handwerk pfuschen zu wollen. Im Ge­genteil: wir freuten uns auf besonders viel Nachwuchs.

So sehr wir auch den ersten Zweck der Ehe bejahten, so sehr meinten wir, dass der richtige Zeitpunkt für ein Kind aber erst irgendwann nach dem Studium (also damals in frühestens vier Jahren...) gekommen sein würde. Im Nachhinein ist uns klar, dass diese „uneingeschränkte“ Zustimmung zum Kind also nur eine (heute leider auch unter den meisten Katholiken so gängige) Zustimmung unter Vorbehalt war: „Kinder ja, aber nur zu unseren Bedingungen!“

 

Zweifel

Schon vor der Eheschließung hörten wir von der Möglichkeit der natürlichen Familienplanung (bzw. natürlichen Empfängnisregelung) und beschlossen, diese in der Ehe nutzen zu wollen. Denn wir glaubten, mit dieser Methode einen Weg gefunden zu haben, wie wir einerseits unsere „volle“ Bereitschaft für das Kind aufrecht erhalten und andererseits den Zeitpunkt der ersten Empfängnis nach unserem Geschmack gestalten könnten. Die Methode der NER schien uns deshalb richtig, weil wir ja nur das tun wollten, von dem wir ausgingen, dass es auch die Kirche gutheißt; denn schließlich wird NER oft als die ka­tholische Alternative zu Pille & Co. beworben.

Doch nach zwei Monaten Ehe tauchten erstmals leise Zweifel auf, ob denn unser Umgang mit der Kinderfrage tatsächlich so vorbildlich ist, wie wir das bis dahin annahmen.

Wir beide wissen nicht mehr, ob es überhaupt einen äußeren Anlass gab und wenn ja, welcher es konkret war, der uns anhielt, unsere Haltung zu überdenken. Zumindest mir als Ehefrau ist aber noch gut in Erinnerung, wie ich immer stärker ein ungutes Gefühl beim Praktizieren der natürlichen Empfängnisregelung hatte, da wir doch gerade immer die wertvollste Zeit im Zyklus völlig außen vor ließen.

Gerade als wir begannen uns intensiver über diese Frage auszutauschen und uns bewusst wurde, dass wir vor einem Problem standen, bekamen wir Post vom lieben GOTT: Absolut unvorhergesehen und unerwartet flatterte uns die Broschüre „Liebe, die aufs Ganze geht“ ins Haus – und mit ihr die Ausführungen der uns bisher fast nur vom Namen her bekannten Enzyklika „Humanae vitae“. Wir verschlangen geradezu die Lebenszeugnisse und Erfahrungen der Ehepaare und lasen aufmerksam die Auszüge der Enzyklika. Und wir wollten es genauer wissen und besorgten uns den vollständigen Text der Enzyklika. Insbesondere dort, wo der Papst von der erlaubten Geburtenregelung spricht, fielen uns zwei Dinge auf, die uns auch in den darauffolgenden Wochen sehr beschäftigen sollten: In Nr. 16 der Enzyklika schreibt der Papst: „Wenn also gerechte Gründe dafür sprechen, Abstände einzuhalten in der Reihenfolge der Geburten [...], ist es nach kirchlicher Lehre den Gatten erlaubt, dem natürlichen Zyklus der Zeugungsfunktionen zu folgen [...].“

In der Konsequenz dieser Stelle ergab sich für uns zunächst die Erkenntnis, dass wir gar nicht zur „Zielgruppe“ derer gehörten, für die die zeitweilige Enthaltsamkeit eine Möglichkeit der Geburtenplanung darstellte.

Denn zum einen gibt der Papst an, dass die natürliche Empfängnisregelung als Methode der Geburtenplanung nur dort rechtmäßig angewendet werden darf, wo schon ein Kind oder mehrere Kinder geboren sind („...in der Reihenfolge der Geburten...“). Dies allerdings war bei uns ja ganz offensichtlich nicht der Fall...

Zum anderen machten wir uns Gedanken darüber, was denn in unserem Fall „gerechte Gründe“ für die zeitweilige Enthaltsamkeit als Mittel der Geburtenplanung wären. Wir stellten uns zunehmend die Frage, was für uns die eigentlichen Beweggründe sind, die es uns als gerechtfertigt erscheinen lassen, in unserer Ehe die natürliche Empfängnisregelung zu praktizieren. Mehr und mehr wurde uns klar, dass wir keinen wirklich triftigen Grund anführen konnten, mit der Gründung einer Familie nicht schon jetzt zu beginnen. Denn keinesfalls müsste bei der Geburt eines Kindes dieses oder wir Hunger leiden oder frieren. Im Hinblick auf die Situation so mancher Familie in Entwicklungsländern, für die solche Gründe tatsächlich triftig sein können, erschien uns die Rücksicht auf unsere finanzielle Lage gerade in Deutschland eher als eine Ausrede. Den zweiten Grund, den wir prüften, war die Frage nach der Wichtigkeit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, besonders für mich als Ehefrau und eventuell zukünftigen Mutter. Aber auch hier sind wir zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen, dass für uns als Eheleute unbedingten Vorrang die Familie haben soll – schließlich erfüllt sich ja gerade hierin die Sendung, die GOTT selbst in die Ehe – auch in unsere - gelegt hat.

Uns wurde traurig bewusst, dass wir uns mit unserem eigenmächtigen Überlegen und Planen bezüglich des „richtigen“ Zeitpunktes für die Geburt eines Kindes weniger von der Dienstbereitschaft gegenüber dem Schöpfer und der göttlichen Vorsehung haben leiten lassen als vielmehr vom Zeitgeist. Drastisch formuliert könnte man sagen: die Heiden verhüten mit der Pille, wir als Katholiken aber praktizieren die natürliche Empfängnisregelung. Denn im Grunde genommen nutzten wir die periodische Enthaltsamkeit mit allen ihren technischen Zutaten wie Kalenderberechnung und Temperaturmessung ja in verhütender Absicht.

Und genau dies scheint unserer Meinung nach auch ein großer Nachteil der natürlichen Empfängnisregelung zu sein: die verhütende Absicht, mit der sie vielfach (oft auch unbewusst) praktiziert wird. Viel zu wenig wird selbst in solcher Literatur, welche die natürliche Empfängnisregelung empfiehlt, darauf aufmerksam gemacht, dass durch die allzu intensive Beschäftigung mit der Mechanisierung des geschlechtlichen Lebens die Grundrichtung der Seele von der Erfüllung der Liebe auf die Erfüllung des Begehrens abgelenkt wird.

Leider wies uns auch kein Priester darauf hin, dass junge Gatten ihr Eheleben normalerweise nicht mit der periodischen Enthaltsamkeit zur Hinausschiebung der Empfängnis beginnen sollten, falls nicht ganz besondere Verhältnisse vorliegen. Denn erst der bewusste heilige Dienst am Leben gibt ihrer Begegnung die beglückende Tiefe und die schützende Ehrfurchtshaltung; vielfach wachsen sie erst am Kind seelisch stark zusammen.

Durch die Lektüre der Schrift „Liebe, die aufs Ganze geht“ und der Enzyklika erhielt unsere Großzügigkeit gegenüber GOTT neue Schwungkraft. Immer anziehender wurde für uns auch die tiefere Einsicht in den zentralen Auftrag der Ehe, nämlich fruchtbar zu sein (vgl. Gen 1,28), zu dem uns der Schöpfer selbst als Seine Mitwirkenden berufen hat. Erst jetzt wurde uns auch für unsere Ehe so richtig der Zusammenhang zwischen ehelicher Liebe und Nachkommenschaft klar.

 

Entscheidung

Wir nahmen uns für eine endgültige Entscheidung bezüglich des „richtigen“ Zeitpunktes für das erste Kind bewusst Zeit. Wir wollten uns nicht überstürzt festlegen, sondern alles in Ruhe bedenken, die Mutter vom Guten Rat um Hilfe bitten, unser Anliegen wieder und wieder vor GOTT bringen und um rechte Erkenntnis bitten. Nach noch einmal drei Monaten war uns klar, dass es richtig ist, sich GOTTES Zeitplänen zu überlassen und darauf zu vertrauen, dass Seine Vorhaben mit uns die besten sein werden.

Nach dem langen Ringen war die Erleichterung, nun endlich den richtigen Weg gefunden zu haben, in jeder Hinsicht groß.

Nicht nur das Denken über die eheliche Sexualität hat sich seither geändert, auch das Erleben derselben ist ein anderes geworden. Es ist eine unsagbare Aufwertung der ehelichen Begegnung, wenn man sie bewusst – und ganz konkret - offen für neues Leben erleben darf. Auch ist es eine viel intensivere und innigere Nähe, die unter den Ehegatten unter diesen Umständen erfahrbar wird – eine Nähe, die weit in den ehelichen Alltag hinein ausstrahlt.

Nochmals im Bild gesprochen könnte man sagen: wir machten die Erfahrung, dass GOTT den kleinen Finger, der ihm großzügig entgegengestreckt wird, in seine große Hand nimmt, um so auf den guten Weg zu führen.

 

Und jetzt?

Wir erwarten nun voller Freude unser erstes Kind, dem hoffentlich noch viele Geschwister geschenkt werden. Wir wären darüber jedenfalls sehr glücklich und sind zutiefst dankbar, den Schatz der Enzyklika schon jetzt für unser Eheleben gehoben zu haben - zu einer Zeit, in der es uns noch möglich ist, ihn in unserem Leben mit GOTTES Hilfe fruchtbar werden zu lassen!«

 

 

 

Verschiedenes

 

Respekt für die schwere Sünde?

Köln. Eine Podiumsdiskussion im Kölner Domforum beschäf­tigte sich Mitte Juni mit der Aktualität der Enzyklika „Humanae vitae“ unter dem Titel „Sexualität und Mehr. 40 Jahre HV“. An der Diskussion nahmen der Kölner Generalvikar Dominik Schwaderlapp, der Freiburger Moraltheologe Eberhard Schockenhoff, die Kölner BDKJ-Vorsitzende N. Jansen, eine Beraterin der Schwangerenberatung „Esperanza“, S. Florian, und eine NFP-Beraterin und fünffache Mutter, E. Gasper, teil. Bemerkenswert im Bericht von Regina Einig in der „Tagespost“ (17.6.08): Der Moraltheologe Schockenhoff „mied peinlich das Wort ‚Sünde“, während der Generalvikar „auf Nachfrage eines Zuhörers klarstellte, dass die künstliche Empfängnisregelung, wenn klare Erkenntnis und freier Wille gegeben sind, schwere Sünde ist“; allerdings könnten viele junge Menschen die Trag­weite ihres Fehlverhaltens nicht erkennen. Der Theologe Schockenhoff forderte auch „Respekt“ für die „vielen treuen Gläubigen“, die einen anderen Weg gegangen seien, als „Humanae vitae“ zu folgen: „Auch künstliche Empfängnisregelung kann ein verantwortbarer Weg sein, wenn auch nicht auf Dauer“, so wird Schockenhoff zitiert. Generalvikar Schwaderlapp wider­sprach, dass der Theologe dafür „weder die Deckung von Humanae vitae noch von Familiaris consortio“ habe. Auch die NFP-Beraterin warnte vor dem „Hintertürchen“ Schockenhoffs, weil so der Versuch, nach der kirchlichen Lehre zu leben, von vornherein untergraben werde. Schockenhoff behauptete auch, dass Benedikt XVI. bei einem Kongress in Rom eine „Denkpause“ gefordert und die „vorsichtige Botschaft“ ausgesandt habe, man solle die abschließende Wertung späteren Genera­tionen überlassen. (Die in dieser FMG-INFORMATION zitierte Ansprache des Hl. Vaters zur 40. Jahr-Feier vom 10.5.2008 spricht eine an­dere Sprache.)

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„Die Ehelehre der Kirche darf nicht lebbar sein, sondern wir wollen ihre Änderung!“

Würzburg. Zu dem vorgenannten Bericht der „Tagespost“ über die Kölner Podiumsdiskussion zu 40 Jahre HV machte Elisa­beth Rötzer, Vöcklabruck/Österreich in einem Leserbrief (DT 28.6.08) eine sehr bemerkenswert historische Ergänzung. Sie berichtete von der Arbeit ihres Vaters, Prof. Dr. med. Josef Rötzer, der bereits 1965 das erste Buch zu der von ihm ent­wickelten Methode der Natürlichen Empfängnisregelung veröffentlicht habe. Er sei in der Vorbereitungszeit der Enzyklika bei verschiedensten Veranstaltungen der „Katholischen Deutschen Ärztearbeit“ in Zusammenarbeit mit Moraltheologen eingeladen gewesen. Bei einer Studientagung 1967 in Bad Godesberg sei es zum großen Bruch gekommen: „Anwesend waren fast alle Lehrstuhlinhaber der Moraltheologie und maßgebliche Vertreter der Katholischen Deutschen Ärztearbeit. Im Arbeitskreis mit den Ärzten war es meinem Vater gelungen, eine Einigung unter den Ärzten zu erreichen, dass der Weg der NER aus medizinischer Sicht der beste sei, er ist ja ohne schädliche Nebenwirkungen und führt zu keinen medizinischen Problemen“, und mit der Ausbildung von Mitarbeitern und Beratern in den Pfarreien wäre dies „für immer mehr Ehepaare lebbar“. Doch „im Plenum wurde diese Einigung durch einen führenden Moraltheologen zerstört, der sinngemäß vor allen Teilnehmern sagte: ‚Wenn wir wollen, dass die Lehre der Kirche lebbar ist, müssten wir den Vorschlag von Rötzer aufgreifen; da wir aber der Meinung sind, dass die Lehre geändert gehört, wollen wir, dass die Ehepaare einen anderen Weg wählen, wir müssen sie sogar dazu ermutigen, und wenn dann die Ehepaare die Lehre nicht mehr leben, muss die Kirche ihre Lehre ändern.’“ Die Teilnehmer der Tagung hätten daraufhin in einem Brief nach Rom verlangt, die Lehre zu ändern, nur Dr. Rötzer habe nicht unterschrieben; er sei auch danach zu keinen Veranstaltungen mehr eingeladen worden.

# Ein erschütternder Bericht über eine entlarvende Aussage, die deutlich macht, wie schon vor 1968 die deutschen Moraltheologen gegen die Kirche gearbeitet haben!

(Eine Bemerkung dazu: In der FMG-INFORMATION 77 [August 2002] hatten wir über eine Ehrung von Dr. Josef Rötzer berich­tet und seinen Einsatz gegen alle Widerstände des Zeitgeistes bewundernswert genannt, aber auch angemerkt, dass wir Einwände gegen einen Aspekt der symptothermalen Methode haben. In der FMG-INFORMATION 18 [März 1983] hatten wir bereits auf eine Erklärung der „Internationalen Weltorganisation der Ovulationsmethode Billings“ (WOOMB) vom März 1982 verwiesen. Die Billings-Methode wird in vielen Ländern der Welt erfolgreich angewandt. In dieser WOOMB-Erklärung wird die Technik der „Abtastung des Gebärmutterhalses“ – die nach unseren Informationen Teil der symptothermalen Methode Rötzers ist - deutlich abgelehnt, denn die Abtastung der Cervix sei überflüssig, unzuverlässig, widerspreche den Grundsätzen der Hygiene, würde auch von Frauen verschiedener Kulturen als abstoßend empfunden und sie habe auch in manchen Fäl­len Anreiz zur Masturbation verursacht. Diese Information möchten wir in Erinnerung rufen.)

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Rom. Aus Anlass des 40. Jahrestages der Enzyklika HV fand vom 11. bis 14. Juni 2008 in Rom eine vom „Pope Paul VI Institute for the Study of Human Reproduction” und der medizinischen Fakultät der „Creighton University“ (Omaha, Nebraska) veranstaltete Tagung statt. Nach dem Bericht der „Tagespost“ (Claudia Kock; 17.6.2008) stellte dabei der amerikanische Facharzt für Gynäkologie, Thomas W. Hilgers, seine „Natural Procreative Technology“ vor, der die Schleimbeobachtung der Billingsmethode weiterentwickelt hat. Unter anderen Referenten wird auch Prof. Dr. Vincent Twoomey erwähnt, der die Relativierung der Gewissensfrage behandelte und für eine Erneuerung der Moraltheologie eintrat, in der man der kirchlichen Norm wieder die ihr zukommende absolute Verbindlichkeit zugesteht, die auf dem Naturrecht gründet und eine religiös geprägte personalistische Auffassung der Bioethik vertritt. Kardinal James Frances Stafford habe über seine eigenen Erfahrungen in den Auseinandersetzungen um HV berichtet und diese Zeit als eine Zeit der Versuchung für die Kirche und viele ihrer Vertreter bezeichnet.

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Freiburg/Schweiz. Die Schweizer katholische Presseagentur „Kipa“ verbreitete eine „Serie ‚Vierzig Jahre Humanae Vitae’“. Da wird der Luzerner Moraltheologe Prof. Dr. Hans Halter zitiert: „Die kirchliche Sexualmoral hätte schon lange vor Aids geändert werden müssen“, der Fribourger Professor Dr. Adrian Holderegger meint, die Enzyklika „teilt die androzentrische [=Mann-zentrierte] Befangenheit ihrer Zeit“, Prof. Dr. Hanspeter Schmitt, Chur, sieht „zukunftsweisende Aussagen“ in der Enzyklika, aber auch „Anlass zur Kritik“ und fordert, „die Moralkommunikation der Kirche“ müsse „kritik- und lernfähig bleiben“, und einer Vertreterin des Schweizerischen Katholischen Frauenbundes, Maryse Durrer, wird das Forum für ihre Behauptung geboten, „dieses Lehrschreiben hat großen Schaden angerichtet“; sie könne „nichts Positives“ an dieser Enzyklika erkennen. Diese sei ein „ideologischer Text“, und weder vor noch nach Humanae vitae könne man danach leben. – Gefunden haben wir diese Pressemeldungen durch einen Link auf der Internetseite des „Münsteraner Forum für Theologie und Kirche“!

Dagegen verweisen  w i r  gerne auf die Homepage von „Humanae Vitae Priests“, die von der größten Pro-Life-Organisation der Welt „Human Life International“, eingerichtet wurde und alle Bischöfe, Priester, Diakone und Seminaris­ten aufruft, sich zur Enzyklika „Humanae vitae“ zu bekennen. Auf der Website www.humanaevitaepriests.org kann man unterschreiben, dass man hinter der Enzyklika und damit hinter der Lehre der Kirche steht. HLI-Präsident Thomas J. Euteneuer betont: „Angesichts einer ganzen ‚Generation des Schweigens und des Dissenses’ zu dieser kritischsten aller Papst-Enzykli­ken, bemüht sich HLI jetzt, eine neue ‚Generation der Zustimmung’ in der jetzigen Priestergeneration auszubilden... Es ist unser Wunsch, dass wir der Welt sagen, dass wir nicht zu dieser Enzyklika und zu dieser Lehre schweigen. Wir werden auch nicht untätig zusehen, wie sich die Prophezeiungen von Paul VI. über den kulturellen und spirituellen Niedergang derzeit überall durch zerbrochene Ehen, zerrüttete Familien und verdorbene Unmoral bestätigen. Wir glauben, dass der katholische Klerus einen wichtigen Part hat, um diese Situation umzukehren, und nur eine volle, bewusste und aktive Förderung der Lehre der Enzyklika durch den Klerus wird eine Kraft sein für einen Wechsel unserer gegenwärtigen Kultur des Todes.“

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Organspende eine Christenpflicht?

Padua. Das Heiligtum des hl. Antonius gibt als „offizielle Zeitschrift“ auch in deutscher Sprache den „Sendboten des hl. Antonius“ heraus, dessen Redaktion allerdings in Würzburg sitzt. Die Ausgabe vom April 2008 nun hatte als gro­ßes Titelthema „Im Tod Leben spenden“ – Organtransplantation und christliche Nächstenliebe“, in dem sehr für die Organ­spende geworben wird. Der Artikel beruft sich auf den Münsteraner Moraltheologen Prof. Antonio Autiero und den Direktor der Klinik für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie der Universität Münster, Dr. Hand Scheid. Scheid behauptet, der Mensch sei tot und keine Person mehr, „wenn seine Hirn­funktion komplett ausgefallen ist“ [die Frage ist: „komplett ausgefallen“ oder mit den Apparaten in den Krankenhäusern heute noch nicht messbar – auch Murmeltiere im Winterschlaf signalisieren in der Elektroenzephalographie „Hirntod“, so ein Wie­ner Naturwissenschaftler!]; die Diagnose „Hirntod“ sei „die sicherste Diagnose der ganzen Medizin überhaupt“, und es sei bis heute kein einziger Fall nachgewiesen, „in welchem nach sachgerecht durchgeführter Hirntod-Feststellung eine Umkehr des klinischen Verlaufs – oder gar ein Überleben – beobachtet wurde“. Nun gibt es aber Berichte, wo „Hirntote“ für Organtransplantation schon vorgesehen waren, aber wieder erwachten (vgl. Prof. Balkenohl in FMG-INFORMATION 91, April 2007). Nach Dr. Scheid war hier wohl die Hirntod-Feststellung nicht „sachgerecht durchgeführt“ – aber wer schützt davor, dann dennoch der Organe beraubt zu werden? Der Artikel behauptet dann auch u. a., die Theologie vor dem 2. Vatikanum habe für einen „verstümmelten Toten bei der Auferstehung des Körpers Schwierigkeiten“ gesehen: ein Argument, dessen Primitivität offensichtig ist (man denke nur an die Reliquienverehrung – hätten all diese Heiligen nach „vorkonziliarer Theologie“ Probleme bei der Auferstehung?). Prof. Autiero sieht auch die Zustimmung der Kirche zur Organspende und hält sie „so­gar für eine Pflicht“! Der Artikel befürwortet daher auch die staatliche „Widerspruchslösung“ (wie in Österreich), so dass jeder von vornherein Organspender ist, außer er legt schriftlich Widerspruch ein.

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Tabuverletzungen in der Transplantationsmedizin

Feldkirch. Der ORF - Radio Vorarlberg – strahlte am 8. März 2008 in seiner Reihe „Focus“ eine aufsehenerregende Sendung aus, in der Universitätsprofessorin Dr. Anna Bergmann das Thema „Tabuverletzungen in der Transplantationsmedizin“ behandelte. Auf der Homepage http://vorarlberg.orf.at/magazin/klickpunkt/focus/stories/261949/ - da kann die erschreckende Sendung auch nachgehört werden - heißt es dazu unter anderem, dass die Organspende als Akt christlicher Nächstenliebe idealisiert werde, dass man aber Abgründe ahnen könne, „wenn man weiß, dass die Organe einer Leiche nicht geeignet sind für eine Transplantation, sondern nur Organe, die noch leben, also vitale Organe“ – also Organe aus einem noch lebendigen Körper. Wenn ein Mensch einen Herz-Kreislauf- und Atemstillstand erlitten hat, also wenn er eine Leiche ist, dann seien die Organe unbrauchbar. Da man einem noch lebenden Menschen aber keine Organe entnehmen dürfe, habe die Medizin das Dilemma mit der Hirntoderklärung gelöst. Der Herztod werde auf dem Operationstisch herbeigeführt. Aus dieser Situation ergäben sich eine Fülle von Problemen: „Was bedeutet die Organentnahme für den Menschen, der noch nicht gestorben ist, aber hirntot erklärt wird? Was bedeutet die Organentnahme für Angehörige und das Pflegepersonal? Was bedeutet es für den oder die Empfängerin des Organs?“

Darüber sprach die Sozialwissenschaftlerin und Professorin Dr. Anna Bergmann bei den 5. Caritas-Gesprächen im Bildungshaus St. Arbogast in Götzis, und die Rundfunksen­dung gab diese kritischen Äußerungen wieder, zitierte aber auch Berichte von Betroffenen: der Mann einer Verunglückten, die auf seine Worte durch auffallende Ausschläge der Geräte reagierte, während der Arzt die Organentnahme wollte; einer Krankenschwester, die Reaktionen eines „Hirntoten“ feststellte (Handdrücken), dem dann Organe entnommen wurden (die Angehörigen waren solange bedrängt worden, bis sie zustimmten).

A. Bergmann kritisierte, dass man Patienten nicht in Frieden sterben lasse, sondern mehrere Tabus breche – in völliger Missachtung des hypokratischen Eides. Ärzte warteten sozu­sagen sehnsüchtig auf Verunglückte, nicht um ihnen zu helfen, sondern um ihren Leib zu zerlegen. Das Gehirn werde abgetrennt gesehen vom „noch lebendigen übrigen Körper“. Das prozesshafte biologische Sterben werde auf ein einziges Organ festgelegt, und kraft der Hirntod-Definition sei nun erlaubt, was früher als Vivisektion verboten war. Der „Multiorganspender“ werde einer radikalen Zergliederung ausgesetzt. Sterberituale und Bräuche des Totenkults würden aufgekündigt. Es gebe keine Begleitung des Sterbenden durch Angehörige. Die Mitarbeit an einer Explantation erzeuge bei den Beteiligten aber auch ein Tötungsbewusstsein und Gewissenskonflikte, das Pflegepersonal erfahre dies oft als schwer traumatisch. Den oft völlig unvorbereiteten Angehörigen müsse zugleich der „Hirntod“ des nahestehenden Menschen mitgeteilt und ihre Zustimmung zur Transplantation erreicht werden – eine sehr belastete und die Angehörigen überfordernde Situation, die bei dem noch atmenden Patienten nicht bleiben dürfen. „Leichen kommen als Spender nicht in Betracht.“ Als eines der Beispiele wurde in der Sendung aus der Erfahrung einer Mutter beim Unfall ihres 15jährigen Sohnes zitiert (vgl. die Broschüre von Renate Greinert, „Organspende – nie wieder!“ kostenlos zu beziehen vom emu-Verlag, Dr.-Max-Otto-Brucker-Str. 3, 56112 Lahn­stein/Rhein, Tel. 02621-91700). Bei vielen Angehörigen setzten Trauer, Reue und Zweifel an der Zustimmung zur Organspende ein.

Die Transplantationsmedizin stehe unter einem enormen Rechtfertigungsdruck, und daher bediene sie sich der religiösen Argumentation. – Angefügt wurde, dass eine Organtrans­plantation zwischen 50.000 und 120.000 Euro kostet! (Als Literaturhinweis wird angegeben: Anna Bergmann: Der entseelte Patient. Die moderne Medizin und der Tod. Aufbau-Ver­lag; Bernard Jakoby: Alles wird gefügt. Hilfen im Umgang mit Tod und Trauer. Verlag Langen-Müller.)

(Reaktionen auf diese Sendung haben – heißt es im Internet – „zu heftigen Reaktionen geführt“ und man gab auch den Befür­wortern der Organspende Raum zur Erwiderung – ein Erich Längle, Obmann der Interessengemeinschaft der Dialyse-Patienten und Nierentransplantierten in Vorarlberg, Vizepräsident der Arge Niere Österreich“ und ein Prof. Dr. Christoph Hörmann, „Transplantationskoordinator West an der Universität Innsbruck“, die natürlich auf der Hirntod-Definition bestanden.)

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Homeschooling-Eltern ins Gefängnis

Kassel. Ein christliches Ehepaar aus Hessen, das seit neun Jahren ihre schulpflichtigen Kinder aus Glaubens- und Gewis­sensgründen selber im Homeschooling unterrichtet, wurde vom Landgericht Kassel „wegen dauerndem und hartnäckigem Fernhalten“ von der Schule zu je drei Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Dazu ein Kommentar des „Netzwerkes Bildungsfreiheit“, (Schwarzenbruck bei Nürnberg), vgl. www.netzwerk-bildungsfreiheit.de:

„Hessische Vorzeigefamilie zu Haftstrafen verurteilt - Presseerklärung zum Gerichtsurteil über die Homeschool-Familie Dudek, Hausunterricht sei eine kriminelle Handlung, vergleichbar mit dem Lastwagenfahrer, der sich immer wieder neu betrunken hinter das Steuer seines Wagens setzt. So zumindest nach Meinung des vorsitzenden Richters Becker, der die Familie Dudek zu jeweils 3 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilte. Eine delikater Vergleich, denn Millionen Eltern sind gezwungen, ihre eigenen Kinder immer wieder in eine Schule zu schicken, die das Wohl ihrer Kinder immer öfter gefährdet.

Die Begründungen für das harte Vorgehen gegen zu Hause unterrichtende Familien sind zwar stereotyp immer gleich, halten aber einer seriösen sachlichen und rechtlichen Prüfung nicht stand:

Dass ‚die Allgemeinheit ein berechtigtes Interesse daran’ habe, ‚der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten ‚Parallelgesellschaften’ entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren’, ist keine rechtliche, sondern eine rein politische Begründung. Mit einem Rechtsstaat ist sie jedenfalls unvereinbar. In einem solchen sind unterschiedliche Lebensentwürfe selbstverständlich, der Staat regiert eben nicht in diese hinein. Ganz abgesehen davon, dass Homeschooling weltweit in alle Gesellschaften integriert ist. In vielen deutschen Großstädten existieren dagegen Parallelgesellschaften trotz eisernem Schulbesuchszwang.

Der immer wieder postulierte eigenständige ‚staatliche Erziehungsauftrag’ ist nirgendwo im Grundgesetz definiert, der dafür bemühte Art. 7 GG stellt lediglich das gesamte Schulwesen unter die Aufsicht des Staates. Allerdings steht auch das Kantinen- und Gaststättengewerbe unter staatlicher Aufsicht, niemand käme aber auf die Idee, deshalb das Essen zu Hause zu verbieten und von einem staatlichen Ernährungsauftrag zu reden.

Die jetzige Entscheidung ignoriert die geltend gemachten Grundrechte der Glaubens- und Gewissensfreiheit des Art. 4 sowie das natürliche und anerkannt vorstaatliche Elternrecht des Art. 6 GG und internationaler Menschenrechtsvereinbarun­gen.

Auch der immer wieder aufgestellte Grundsatz, dass der Schutz von Minderheiten ein Wesensbestandteil eines freiheit­lich-demokratischen Rechtsstaates sei, findet in dieser Entscheidung keinerlei Beachtung. Vielmehr wird er stillschweigend durch die neuen politischen Leitsätze der Verhinderung und Beseitigung von ‚Parallelgesellschaften’ ersetzt, als hätte es ihn nie gegeben. Das hat den Geschmack einer angestrebten Einheitsgesellschaft, die nach den schlechten Erfahrungen im Einheitsstaat kein Bürger mehr will.

Um das Wohl der Kinder und die beste Form der Bildung geht es Richter und Staatsanwalt dabei am wenigsten, blieb doch die Tatsache, dass der älteste Sohn der Familie Dudek bei seinem Wechsel auf die örtliche Schule die dortige Eignungsprüfung mit lauter Einsen als Klassenbester absolvierte, völlig außer Betracht. Auch einem Wechsel zum Oberstufengymnasium stehe nichts im Weg, wurde von dort signalisiert. Der Schulamtsdirektor zeigte sich sichtlich beeindruckt von der mi­nutiös geführten Dokumentation des häuslichen Unterrichts durch Vater Jürgen Dudek. Das alles sollte zu denken geben: Homeschooling ist tatsächlich so normal und funktioniert, wie es weltweit geschieht.

Deutschland, in Sachen Bildung ohnehin nicht Europameister, hat sich hier isoliert. So wies UN-Sonderbeauftragter Vernor Munoz in seinem Report ‚Mission on Germany’ letztes Jahr darauf hin, dass ‚Bildung nicht auf reine Schulanwesenheit reduziert werden darf’. Vielmehr stellten ‚Fernlehrmethoden und Homeschooling .... gültige Optionen dar, die unter bestimmten Umständen weiterentwickelt werden können, wobei nicht ver­gessen werden darf, dass Eltern das Recht haben, die geeig­netste Art der Bildung für ihre Kinder zu wählen, wie dies auch in Art. 13 der Internationalen Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte festgelegt ist.’

Auch Jan Figel, EU-Bildungskommissar, antwortete in einer öffentlichen Anhörung auf eine Frage zum Homeschooling: ‚Die Charta garantiert das Recht der Eltern, den von ihnen bevor­zugten Weg der Bildung zu wählen. Pluralismus ist der richtige Weg... Die EU ist ein Mosaik, aber wir müssen alle Unter­schiede respektieren, wir brauchen Verschiedenheit in Einheit.’

Längst haben weltweit, von einigen wenigen Staaten wie China oder Nordkorea abgesehen, fast alle Länder Regelungen zu freiem Lernen zu Hause getroffen und ermöglichen Familien alternative Bildungswege, teilweise wird die Bildung zu Hause sogar finanziell gefördert.

Das Urteil im Fall Dudek ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Abschaffung der im Grundgesetz verankerten Verantwortung der Eltern für ihre Kinder. Sie passt ins Bild wie Kindergartenpflicht, Ganztagsbeschulung und die geplante Krippen­pflicht. Mehr noch: Eine siebenfache Mutter, die ihr Jüngstes noch stillt, aus Gründen der Staatsräson ins Gefängnis zu stecken, zeugt nicht nur vom Verlust der Verhältnismäßigkeit der Mittel, sie ist Ausdruck einer eiskalten Unmenschlichkeit, in der Familien unter Generalverdacht stehen und der Staat die ‚Lufthoheit über den Kinderbetten’ (Olaf Scholz, SPD) für sich beansprucht. Schöne neue Welt?“!

PS: „Die Schulpflicht erfüllt man in staatlichen und staatlich anerkannten Schulen oder auch privat“ – Schulgesetz Italiens.

In Belgien wird ein Kind schulpflichtig, „wenn es nicht zu Hause unterrichtet wird“ (vgl. Informationsblatt der Philadelphia-Schule Juli 2008, S. 6, zitiert aus dem Plädoyer eines Heimschulvaters vor dem Amtsgericht Darmstadt).

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Caritas wirbt für Homosexuelle

Graz. Das „Straßenmagazin Megaphon“ (das offenbar von Nicht-Sesshaften auf der Straße verkauft wird, wobei vom Erlös die Hälfe bei ihnen bleibt) warb in der Februar-Nummer 2008 mit Titelbild und einem Artikel im Heftinneren für den „Tunten­Ball“, eine „schrille Veranstaltung“ in Graz am 16. Februar, deren Einnahmen dem Verein „Rosalila PantherInnen“ zugute kommen, der damit „Informations- und Aufklärungsbroschüren zum Thema Homosexualität finanziert“. – Herausgeber der Zeitschrift ist die CARITAS der Diözese Graz-Seckau.

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Lisbeth Burger

Poitiers. Die Erfahrungen von Lisbeth Burger aus ihrer langjäh­rigen Hebammentätigkeit Ende des 19., Anfang des 20. Jahr­hunderts, die wir seit Jahren unter dem Titel „Mit Zwillingen fing es an“ verbreiten, sind auch in fremdsprachigen Übersetzungen noch immer aktuell. Ein französischer Verlag in Chiré-en-Montreuil (bei Poitiers) bietet „Mon journal de sage-femme. Ma vie pour 2283 enfants) an – einen Nachdruck der französischen Ausgabe von 1980. Dazu heißt es, dass Lisbeth Burger 2283 Kinder entbunden habe; 1887 habe sie ihre Tätigkeit begonnen und dabei zu Fuß dreimal die Strecke um die Welt zurück­gelegt.

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Pornografie wie noch nie

Frankfurt. Der Herausgeber des Fouilletons der FAZ, Frank Schirrmacher, sagte in seiner Dankesrede für den Jacob-Grimme-Preis Deutsche Sprache in Kassel 2007: „Mag sein, dass die Warnung vor jugendgefährdenden Schriften und Fil­men in der Vergangenheit oft prüde und unrealistisch war. Doch was Kinder und Jugendliche heute unkontrolliert sehen können, ist pornographischer und gewalttätiger Extremismus, wie ihm niemals zuvor eine Generation ausgesetzt war, und gegen den man sich, zumindest als Jugendlicher, nicht immu­nisieren kann.“ (Zitiert auf www.kath-info.de, 5.5.08, mit Verweis auf den Hirtenbrief zur Pornografie von Bischof Finn).

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Krone der Frechheit

Villingen-Schwennigen. Ausgerechnet die „Deutsche Gesell­schaft für Familienplanung und Sexualpädagogik“ – kurz „pro familia“ –, die Abtreibungen durchführt und eine untragbare Form von Sexualaufklärung betreibt, weil ja alle Menschen, auch Behinderte, auch Kinder im Kindergarten „sexuelle Lust entdecken sollen“, macht sich Sorgen über die Fülle von Por­nografie im Internet. Michael Malina von pro-familia im Schwarzwald-Baar-Kreis bezieht sich in einem Zeitungsartikel auf eine Studie der Universität Landau und von pro-familia Rheinland-Pfalz, die 1352 Kinder und Jugendliche zwischen 11 und 19 Jahren befragte. Über zwei Drittel gaben an, min­destens schon einmal pornografische Bilder gesehen zu haben und konnten diese detailliert beschreiben; etwa jeder Sechste gab zu, schon sogenannte „harte“ Pornografie im Internet gesehen zu haben. Die übliche Schlussfolgerung für „pro familia“: Kinder und Jugendliche seien zwar von Natur aus neugierig, hätten aber „vom Thema erschreckend wenig Ahnung“ – also mehr „Sex-Aufklärung“ im pro-familia-Stil? (vgl. Albbote, 14.6.2008)

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Aufklärung kritisiert

Rom. In einer Spalte der Illustrierten „Bild der Frau“ (11/2008) äußert sich der Abtprimas der Benediktiner, Notker Wolf, unter dem Titel „Wir erziehen Kinder zu Sex-Robotern!“ Er be­richtet vom Vater einer vierjährigen Tochter, die „im Kindergar­ten offenbar gründlich aufgeklärt worden“ war und das nun mit dem Vater ausprobieren wollte. Ein weiteres Beispiel, das er berichtet: Eine Mutter geht mit ihrem kleinen Sohn in einen ab 6 Jahren freigegebenen Kinderfilm und ist entsetzt über drasti­sche Sexszenen auf der Leinwand. Dazu Notker Wolf: „Allmählich frage ich mich: Ist Sex inzwischen so eine Art Droge? Ist Miteinander-Schlafen wirklich bloß noch eine Spaßeinlage im stressigen Alltag? Ohne Nebenwirkungen?“ Er habe immer gedacht, körperliche Liebe sei etwas sehr Intimes, das mit Liebe zu tun habe und die Seele tief berühre: „Ist es nicht so, dass man dabei eine Nähe erlebt, die alle beide als Verspre­chen empfinden – als das Versprechen, wirklich und ernsthaft füreinander da zu sein? Weil das Leben nämlich kein Spiel ist und weil man da jemanden braucht, auf den man sich verlas­sen kann? Geht es also beim Sex nicht um viel, viel mehr als um den kleinen Genuss zwischendurch?“ Der oberste Benedik­tiner nennt es „verantwortungslos“, wenn den „Kindern nach Kräften erklärt und gezeigt wird, wie man’s macht. Am besten so früh wie möglich. Aufklärung als Gebrauchsanweisung für Körperteile. Eiskalt.“ Er sei gegen diese Art von Aufklärung. „Da werden Kinder missbraucht von Erwachsenen, die Lebens­freude zum Preis von Schleuderware verkaufen zu müssen meinen.“ Dem Vater der 4-jährigen Tochter und der Mutter im Kino sei der Spaß vergangen. „Vielleicht sollten die übereifri­gen Aufklärer mal nachfragen, wie Eltern darüber denken. Die haben nämlich etwas dagegen, dass ihre Kinder zu Sex-Ro­botern werden.“

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Spätfolgen der Abtreibung

Lublin/Polen. Aus einem Referat von Dr. Heinz-Georg Kuttner bei einem internationalen Kongress über Abtreibung in Lublin: „Die seelischen Spätfolgen eines Schwangerschaftsab­bruchs (Post-Abortion-Syndrom PAS): „Die häufigsten Symptome, unter denen Frauen nach einer Abtreibung leiden, sind nach einer amerikanischen Studie – 92,6% starke Schuldgefühle, 88,0% Depression, 82,3% Verlust des Selbstwertgefühls, 75,5% Verlust des Selbstvertrauens, 63,1% Flashbacks (blitzartige Erinnerungen an die Abtreibung im Wachzustand), 55,8% Selbstmordgedanken, 50,8% hysterische Weinkrämpfe, 46,6% Albträume, 40,6% Konsum von Drogen, 38,6% Essstörungen, 36,5% Alkoholmissbrauch; nur 5,1% der 260 Befragten fühlten einen ‚inneren Frieden’.“            n

 

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