(FMG-INFORMATION 93, April
2008)
Pornografie ist eine zerstörerische Seuche
In der
FMG-INFORMATION 91 (April 2007) konnten wir durch die Veröffentlichung des
Hirtenbriefes des amerikanischen Bischofs Robert W. Finn über die Gefahren der
Pornografie und Hilfen zur Abwehr und Heilung diese wichtige Thematik recht
umfassend aufgreifen. In der Zeitschrift „Lay Witness“ der Vereinigung
„Catholics United for the Faith” (Januar/Februar 2008) nimmt ein
Psychotherapeut in einer Zuschrift zum Thema Pornografie Stellung. Wir möchten
diese wichtigen Aussagen gerne festhalten, auch ohne den dort vorher
veröffentlichten Artikel, auf den er Bezug nimmt.
Patrick Fleming, Psychotherapeut, schreibt:
»Ich fand den Artikel „Die Opfer der Pornografie“... sehr gut. Ich
stimme den [vom Autor Madden geschilderten] Beobachtungen vollkommen zu, dass durch Pornografie
immenser Schaden hervorgerufen wird. Ich finde aber, dass er nur die Hälfte
gesagt hat! Ich bin Therapeut und mein Spezialgebiet ist die Behandlung
sexueller Süchtigkeit. Ich sehe täglich in meinem Büro, wie stark die
Zerstörung ist, die durch die epidemische Seuche der Pornografie, besonders der
Internet-Pornografie, verursacht wird. Als Verfasser des Buches „Broken
Trust“„ („Zerstörtes Vertrauen“), eines Buches über die Krise aufgrund
sexuellen Missbrauchs durch Priester, habe ich gesehen, welche Rolle die
Pornografie – und zwar jede Art, nicht nur die Kinderpornografie,. – bei dieser
schrecklichen Wunde der Kirche gespielt hat.
Was ich zu Mr. Maddens großartigem Artikel
hinzufügen würde, kommt aus meiner klinischen Erfahrung und meinem Studium zu
diesem Problem:
Pornografie ist einer der Schlüsselantriebe bei der Entwicklung eines
zwangartigen sexuellen Suchtverhaltens jeder Art, einschließlich gewerbsmäßiger
Unzucht.
Wenn ein Kind der Pornografie ausgesetzt wird,
dann hat das manchmal traumatische Wirkungen auf dieses Kind, ähnlich wie wenn
es sexuell missbraucht worden wäre.
Pornografie in der Ehe ist sehr hoch
zerstörerisch für die eheliche Bindung und das Vertrauen
(der verletzte Ehepartner erfährt die Pornografie oft als eine Art skandalöses
Liebesverhältnis) und ist die Quelle vieler ehelicher Sexualprobleme.
Besonders Internet-Pornografie wirkt höchst
zerstörend, vergiftend und süchtig machend - es ist das Rauschgift ‚Kokain“ der
Pornografie.
Einer meiner Patienten hat mir die zerstörende Macht von Pornografie
deutlich gemacht, als er bekannte: „Nachdem ich immer und immer wieder
Pornografie angeschaut habe (Erwachsenen-Pornografie), da wollte ich das, was
ich gesehen habe, auch mit jemandem tun.“ Er sprach über das, was er mit
vierzehn Jahren tat, als er seine sechsjährige Schwester sexuell missbrauchte.
Pornografie ist eine weitverbreitete
Seuche, die unsere Gesellschaft in allen Altersstufen und auf allen gesellschaftlichen
Ebenen angesteckt hat.
Als Kirche müssen wir uns klar und deutlich dagegen aussprechen und
ebenso klar und deutlich von der Heiligkeit und Schönheit der
Geschlechtlichkeit sprechen, die so gelebt wird, wie GOTT sie gewollt hat.«
»Bekehrt euch, ändert euer Leben. Lasst euch helfen, ihr grausamen Menschen, die ihr die Unschuld der Kinder verletzt, die ihr ihnen das Recht zu leben verweigert: Eine kleine Heilige tritt bei GOTT für eure Bekehrung ein. Wenn ihr Kindern Gewalt angetan habt, dann übergebt euch der menschlichen Gerechtigkeit und der Barmherzigkeit GOTTES. Stellt euch, die ihr im Dunkel und im Schatten lebt. Bekennt eure Verbrechen. Erkennt euren Irrweg und ändert euer Leben.
Jeder der 14 Messerstiche dessen. der Maria Goretti missbrauchen wollte, sich dann bekehrte und nach 27 Jahren Haft Versöhnung suchte mit der Gesellschaft und der Familie, symbolisiert eine Verletzung des Kindseins. Das sind solche Angriffe:
1. Pädophilie, 2. Missbrauch durch Kinderprostitution, 3. Organhandel, 4. Kindersoldaten, 5. Kinder ohne Familie, 6. Kinderhandel, 7. Kinder im Gefängnis, 8. verschwundene Kinder, 9. Kinder ohne Ausbildung, 10. Kinder ohne Gesundheitsfürsorge, 11. Kinder, die ohne Nationalität sozusagen unsichtbar sind, 12. Kinder ohne Freiheit, ihre Stimme zu erheben, 13. Kinder ohne Spiel, 14. Kinder ohne Brot.
Vierzehn schlimme Wunden, vierzehn Dolchstiche, die jeden Tag Verderber Kindern in ihren unschuldigen Leib stoßen. Wie viele grausame verblendete Menschen verneinen so offenkundig das unschuldige Leben der Kinder, ihre Existenz und ihre Zukunft!
Bekehrt euch, die ihr Kinder missbraucht
und verderbt, bekehrt euch und kehrt um zum Leben nach einem Weg der Versöhnung
und geistlichen Erneuerung. Der GOTT, den die heilige Maria Goretti bezeugt
hat, ist ein GOTT der Liebe, ein GOTT auch für euch, wenn ihr die Waffen
streckt, eure Hände senkt, von eurem Handel, euren hinterhältigen Interessen
ablasst.
Die hl. Maria Goretti, Märtyrin der Reinheit, nur 12 Jahre alt, hat dem, der sie missbrauchen wollte und getötet hat, vergeben, und ihr Gebet hat Alessandro Serenelli bekehrt, der nach 27 Jahren der Haft auch die Mutter der Heiligen um Vergebung bat und 1961 in seinem geistlichen Testament schrieb: „Flieht das Böse, folgt immer dem Guten!... Ich habe immer noch ihre Worte im Herzen, vorwurfsvolle und zugleich verzeihende Worte. Sie betete für mich, sie legte Fürsprache ein für ihren Mörder. Maria Goretti, die nun heiliggesprochen ist, war der gute Engel, den die GÖTTliche Vorsehung mir als Wegweiser geschickt hat, um mich zu retten.“
Maria Goretti, mahnt, vergibt, führt die Schritte und
erbittet Umkehr. Das
ist die einzige Hoffnung, damit nicht geschieht – auch wenn wir wissen, dass es
jede Minute, jeden Tag geschieht – was nach Gerechtigkeit vor GOTT schreit. Was
aber auch als Schrei des Unschuldigen sich mit Macht an die Missbrauchstäter
wendet: Bekehrt euch und ändert euer Leben!«
Blindenmarkt/Österreich. Am
25. Januar 2008 starb überraschend P. Andreas Hönisch, der Gründer der „Servi
JESU et Mariae“ (SJM) und Mitbegründer und Bundeskurat der „Katholischen
Pfadfinderschaft Europas“ im Alter von 78 Jahren. Er war dem FMG ein wertvoller
Freund, der insbesondere auch hinsichtlich der Schulsexual„erziehung“ einen
sehr klaren und kämpferischen Standpunkt vertrat. Der HERR lohne ihm in der
Ewigkeit seinen aufopfernden, treuen Dienst und mache ihn zu einem Fürbitter
für alle, die weiter kämpfen!
Zum Gedenken zitieren
wir aus einem Artikel der SJM-Zeitschrift „Der Ruf des Königs“ (1. Quartal 2007), in dem P. Hönisch im Editorial
zur Schulsexual„erziehung“ klare Worte findet:
»... beim Hauptthema dieses Editorials...: unsere Einstellung zum Sexualkundeunterricht an staatlichen und auch kirchlichen Schulen; bei letzteren mag es Ausnahmen geben, die sich meinem Wissen entziehen. An anderer Stelle.. hatte ich schon darauf hingewiesen, dass durch fächerübergreifenden verpflichtenden Sexualkundeunterricht an den deutschen Schulen mehr als eine Generation Jugendlicher systematisch zur Unkeuschheit erzogen wurde. Und die Schulen, die sich nicht dem staatlichen Diktat beugen, geraten ins Kreuzfeuer....
Vor vielen Jahren, es war die Zeit der 68er Revolution, die Zeit der sog. Frankfurter Schule, wurde an den deutschen Schulen der Sexualkundeunterricht eingeführt... Damals kamen Jungen und Mädchen der Förderstufe, also 11-jährige Kinder, die ich im Religionsunterricht [in Gießen] hatte, zu mir und zeigten mir ein Sexualkundebuch, das von Schweden nach Deutschland „‚importiert“ worden war und das die Lehrerin im Unterricht gebrauchte. Ich konnte dieses im wahrsten Sinne des Wortes schamlose und zur Unkeuschheit aufreizende Buch nur in der Diagonale überfliegen, um nicht selber zu „verdrecken“.
Ich sagte den Kindern unverblümt: „Das sind Schweinereien!“ Die Lehrerin war wütend über mein Urteil. Ich selbst ging zum Direktor der Schule. Es war ein sehr aufrechter, besonnener und fähiger Schulmann vom alten Schlag. Er sagte mir: „Herr Pater, Sie haben völlig recht, was die Beurteilung des Buches betrifft. Aber ich kann nichts dagegen unternehmen, da das Buch vom Hessischen Kultusministerium offiziell für die Schulen zugelassen worden ist!“... Das Ganze hatte ein Nachspiel. Ich zeigte das Buch meinem damaligen Jesuitenprovinzial, weil ein Mitbruder von mir, der mit mir zusammen studiert hatte, dieses Buch, wie ich mich erinnere, zu positiv beurteilt hatte. Auch der Provinzial sah sich das Buch nur ‚in der Diagonale“ an, um sich selber nicht zu beschmutzen. Sein einziger Kommentar lautete: „Arme Jugend!“ Aber es änderte sich nichts. Und heute, nach über 30 Jahren?
Mir liegt ein Buch vor, welches vom Caritasverband der Erzdiözese Köln 2001 herausgegeben wurde. Der Titel lautet „Esperanza“: Der Untertitel: „Wenn es im Bauch kribbelt“. In dem Klappentext ist zu lesen, dass Esperanza das „Beratungs- und Hilfnetz im Erzbistum Köln“ ist. Ich habe auch dieses Buch – es ist eigentlich ein größeres Heft, das zu einer Schriftenreihe gehört, - nur in der Diagonale gelesen. Es ist nicht wesentlich besser als das, was vor über 30 Jahren aus Schweden importiert wurde.
Der Unterschied zwischen damals und heute? Vor 40 Jahren wusste man noch in der deutschen katholischen Kirche, welch ein Sumpf sich für die Kinder in den Schulen aufzutun drohte. Heute unterrichtet man im angemaßten Namen der katholischen Kirche selber im Sinne des sexuellen Sumpfes. Ich kann diese Aussage belegen. Im Klappentext oben erwähnten Heftes „Esperanza“ heißt es weiter: „Die Beraterinnen sprechen in Schulen, Jugendgruppen und ähnlichen Einrichtungen.“ Mir liegen Briefe entsetzter Eltern an das Ordinariat in Köln vor. Auch die Antworten von Bischof und Generalvikar liegen mir vor. Aber es nützt doch nichts, wenn man mit den Verfassern des Buches sprechen will und sich dennoch nichts ändert. Außerdem – um im Klartext zu sprechen: Wer ein solches Machwerk wie dieses Heft als Grundlage für Sexualkundeunterricht benutzt, der müsste zum nächstmöglichen Termin vom Ordinariat gekündigt bekommen.
Oder ein anderes mit Dokumenten belegtes Beispiel: In einer Diözese in Westfalen bekommen Beraterinnen des Sozialdienstes Katholischer Frauen (SKF) mehrere Stunden in Schulen eingeräumt, um an Modellen den Kindern zu zeigen, wie man Kondome gebraucht. Auf unseren Protest hin beim entsprechenden bischöflichen Ordinariat bekamen wir schriftlich mitgeteilt, dass dies alles in Ordnung sei.
Man kann fragen, ob es
denn überhaupt keinen Widerstand deutscher Bischöfe gegen die
staatlichen Richtlinien des Sexualkundeunterrichts gegeben hat. Doch, es hat
ihn in einem begrenzten Maße gegeben.« (P.
Hönisch erwähnt hier nicht die Kritik einzelner Bischöfe in der Anfangszeit der
SchulSE, und insbesondere nicht den unermüdlichen Kampf von Bischof Dr. Graber,
Regensburg, bis in den Bayerischen Landtag hinein. Er schildert vielmehr aus
der Zeit der Neubearbeitung der SE-Richtlinien in Nordrhein-Westfalen 1999,
dass damals die Bischöfe von NRW dagegen protestierten und sagten, „dass
die katholische Kirche mit dem Grundansatz der Richtlinien für die
Sexualerziehung nicht einverstanden“ sei. Sie traten dennoch am 1.8.2000 in
Kraft. Dazu wieder P. Hönisch:)
„Die Sexualerziehung gehört zum Erziehungsauftrag der Schule.“ Die Schüler dürfen also von der Schule auch gegen ihren Willen und gegen den Willen der Eltern zur Teilnahme gezwungen werden. Die Erziehungsberechtigten sind nur „rechtzeitig zu unterrichten“. Diese Sittenlehre stand und steht in krassem Widerspruch zur Sittenlehre der katholischen Kirche, die den Bischöfen z. B. aus dem ... Dokument „Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung“ aus dem Jahr 1995 bekannt sein musste. (So) werden auch die katholischen Schüler mit ausdrücklicher Zustimmung der Bischöfe vom Staat zur Teilnahme an der schulischen Sexualerziehung in NRW gezwungen, entgegen der katholischen Sittenlehre und häufig zum schweren Schaden der Kinderseelen.
Außerdem wundert man sich, weshalb trotz oben erwähnten Protesten gegen die staatlichen Vorgaben in einem Vorwort zu den „Ausführungsbestimmungen des Kölner Erzbischofs für die katholischen Schulen im Erzbistum Köln zu den Richtlinien für die Sexualerziehung in Nordrhein-Westfalen“ zu lesen ist: „Die Ausführungsbestimmungen treten zusammen mit den Richtlinien für die Sexualerziehung in NRW an den kath. freien Schulen im Erzbistum Köln zum 1.4.2003 in Kraft“ (Unterschrift des Kardinals). Um das Ausmaß der Zusammenarbeit der deutschen kath. Kirche mit dem Staat bzgl. der Sexualerziehung an den Schulen richtig beurteilen zu können, bleibt einem nicht erspart, einen Blick in die Staatlichen Richtlinien z. B. von Nordrhein-Westfalen zu werfen. Mir liegen die gesamten Richtlinien zur Einsicht vor. Da kann man z. B. lesen, um nur auf ein paar wenige Punkte aufmerksam zu machen:
„5.4. Sexuelle Orientierung
und Identität. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen sexuellen
Lebensweisen besteht die Chance, die eigene Sexualität zu reflektieren, die
eigene sexuelle Identität zu finden und bewusst dazu zu stehen.
In der Sexualwissenschaft
besteht Konsens darüber, dass sich menschliche Sexualität auf vielfältige Weise
ausdrücken kann. Demnach sind Hetero-, Bi-, Homo- und Transsexualität Ausdrucksformen
von Sexualität, die, ohne Unterschiede im Wert, zur Persönlichkeit des
betreffenden Menschen gehören.
Die Sexualerziehung dient der Ausbildung und
Förderung gegenseitiger Akzeptanz unter allen Menschen, unabhängig von ihrer
sexuellen Orientierung und Identität und den damit verbundenen Beziehungen und
Lebensweisen. Sie leistet damit ihren Beitrag zum Abbau der
Homosexuellenfeindlichkeit und zur Beseitigung der Diskriminierung von homo-,
bi- und transsexuellen Menschen.
Oder:
5.6. Empfängnisverhütung. Bei
sexuellen Kontakten achten viele Jugendliche zu wenig auf eine zuverlässige
Empfängnisverhütung. Es ist daher sowohl für die Erziehenden als auch für die
Jugendlichen wichtig, sich die Gründe dafür bewusst zu machen.
Erfahrungsgemäß sind dies vor
allem fehlende oder unzureichende Kenntnisse, gefühlsmäßige und soziale
Barrieren, situationsbedingte Schwierigkeiten und mangelnde
Kommunikationsfähigkeit.
Deswegen ist es dringend geboten, neben den medizinisch-biologischen Fakten der Kontrazeption (hormonelle, mechanische, so genannte natürliche Methoden, Nidationshemmung, Sterilisation) auch ihre Vor- und Nachteile für Jugendliche zu besprechen und die emotionalen Hemmschwellen abzubauen. Bei den Mädchen, besonders aber bei den Jungen, muss die Bereitschaft geweckt und gestärkt werden, die Verhütung ungewollter Schwangerschaften als eine gemeinsame partnerschaftliche Aufgabe auch der Lebens- und Familienplanung anzusehen.“ [Man beachte, dass hier die frühabtreibende Nidationshemmung ganz frei heraus als „Verhütung“ bezeichnet wird. Anm. FMG]
Das waren nur ein paar Beispiele. Dass bei dem ganzen Thema nie davon die Rede ist, dass es die Sünden der Unkeuschheit gibt, dürfte bei diesen Richtlinien selbstverständlich sein. Und wenn ich dies aber behaupte, dass nach den Aussagen der Hl. Schrift und nach den Aussagen der kath. Kirche, die auch heute noch dasselbe lehrt wie vor 2000 Jahren , wenn ich also mich auf die Dekrete des Hl. Vaters berufe und auf die schwere Sünde der Unkeuschheit verweise, die – wenn nicht bereut – zur ewigen Verdammnis führt, dann mache ich mich in den Augen der Welt lächerlich.
Das Skandalöse der ganzen traurigen Angelegenheit aber besteht darin, dass katholische Berater mit Unterstützung der Diözesen in eine ähnliches Horn blasen. Von ‚Esperanza“ habe ich schon oben geschrieben. Auch vom Sozialdienst katholischer Frauen (SKF). Aber damit man mir dies auch glaubt, ist es vielleicht nützlich, einen Abriss der Sonderstunden in den Schulen bei den Kindern, so wie SKF ihn plant, im Wortlaut abzudrucken:
„Nach der Begrüßung: Montagsmaler: Verschiedene
Begriffe aus dem Bereich Körper, Verhütung und Beziehung werden zeichnerisch
dargestellt und erraten. Lernziel: Überwindung der Redescheu.
Vorstellung der
unterschiedlichen Verhütungsmittel (Pille, Diaphragma, Spirale, Hormonpflaster,
Hormonimplantat, Pille danach) in geschlechtshomogenen Gruppen. Lernziel:
Kennenlernen der einzelnen Verhütungsmittel und Informationsvermittlung zur
Wirkung, Anwendung, Sicherheit, zu ethischen Aspekten, den Vorteilen und
Nachteilen, sowie zu den Kosten.
Information zur richtigen
Anwendung von Kondomen; Hinweis auf häufigste Fehler bei der Anwendung.
Möglichkeiten des praktischen Einübens mit Hilfe von Modellen in
geschlechtshomogenen Gruppen. Lernziel: Kennenlernen von Kondomen, Abbau von
Unsicherheiten.“
Weiter möchte ich nicht mehr in dem Sumpf herumwühlen. Die flächendeckende Verführung unserer Jugend ist traurig genug. Und am traurigsten ist dies, dass es von „katholischen“ Gruppen mit Duldung oder gar Unterstützung von Diözesen im angemaßten Namen der Kath. Kirche getan wird. Wir hatten Gelegenheit, in Rom im Vatikan ausführlich über all die Übel zu berichten. Vatikanische Stellen sind entsetzt über das, was in Deutschland passiert.
Um auch da die Dinge beim Namen
zu nennen: Wir haben dem Sekretär (des Päpstlichen Rates) für die Familien,
Seiner Exzellenz Erzbischof Romer, eine Passage aus dem von 14 deutschen
Bischöfen empfohlenen Schulbuch für den kath. Religionsunterricht vorgelegt,
Treffpunkt RU, und zwar die Seiten 25-27 über die Homosexualität; die wörtliche
Antwort des Erzbischofs: „Das ist ja entsetzlich!“ [Vgl. FMG-INFORMATION 91, S.
44: „Treffpunkt RU“! Anm. FMG]
Liebe Leser von „Ruf des Königs!“ Ich habe
diesen Artikel geschrieben, um meinen Protest hinauszuschreien gegen die
Verbrechen, die seit Jahren an der deutschen Jugend verübt werden, indem man
sie zum Ausprobieren verschiedenster
sexueller Praktiken hinführt. Im Klartext heißt das dass man sie anleitet, in
objektiv schwerer Sünde zu leben, die zum Tode führt und GOTT aufs Schwerste
beleidigt.
Wir Priester – auch ich – und jeder einzelne
Bischof werden einmal Rechenschaft ablegen müssen vor GOTT darüber, was aus
unseren Kindern durch unser Schweigen oder gar durch unsere Mitwirkung geworden
ist. Man wirft mir vor, dass ich zu einseitig auf ein und demselben Thema
herumreite. Ich wehre mich dagegen. Man lese meinen Artikel über die Schönheit
der Reinheit! Aber ich mache mich zum Anwalt der Eltern, die vom Staat und von
manchen bischöflichen Ordinariaten im „Regen stehen gelassen“ werden. Dass ich
mich dabei nicht beliebt mache bei höheren Kreisen, ist mir klar.
Aber
ich will einmal – was ich sonst nicht tue – meine Titel als Ordensgeneral eines
päpstlichen Ordens ins Spiel bringen. Es soll den bedrückten Eltern zum Trost
gereichen, dass es in Deutschland noch höhere kirchliche Superioren gibt –
natürlich nicht nur mich! -, die gegen die Dummheit, die Unverschämtheit und
die Ungerechtigkeit der verpflichtenden Sexualkunde an den Schulen kämpfen. Ich
bin sicher nicht der einzige! Zum Glück! Aber die meisten „heulen mit den
Wölfen“, bis die Wölfe unsere Jugend aufgefressen haben werden. Andreas Hönisch SJM«
Bald Seligsprechung
von „Nennolina“?
Das Leben und Sterben der
sechseinhalbjährigen Antonietta Meo, genannt Nennolina, machte in den
vergangenen Monaten mehrfach Schlagzeilen selbst in der Regenbogenpresse. Grund
war, dass in dem 1972 in der Diözese Rom begonnenen Seligsprechungsverfahren
ein wesentlicher Schritt vorwärts geschehen ist: die Erklärung des sog.
heroischen Tugendgrades durch Papst Benedikt XVI. am 17. Dezember 2007. 1999
waren die Gebeine der kleinen Dienerin GOTTES vom großen römischen Friedhof in
einen Nebenraum der römischen Pilgerbasilika Santa Croce, ihre frühere
Pfarrkirche, überführt worden. Das lenkte vermehrte Aufmerksamkeit auf das seit
langem in Italien verehrte kleine Mädchen. Sie hatte vom 15. 12. 1930 bis 3.
Juli 1937 gelebt. Der Heilige Vater selber wies – ungewöhnlich im Lauf eines
Seligsprechungsverfahrens – in einer Ansprache vor jungen Menschen der
italienischen „Katholischen Aktion“ hin auf Nennolina und sprach die Hoffnung
aus, dass der Seligsprechungsprozess bald zu einem positiven Ende komme: „In wenigen Jahren hat Nennolina den Gipfel
der Vollkommenheit erreicht, den zu erklimmen wir alle berufen sind, und sie ging
zügig voran auf der ‚Schnellstraße“, die zu JESUS führt.“ (Vgl. rv 20.12.07, zenit 20.12.07, DT 22.12.08) – Das Lebensbild des 1937 an Knochenkrebs
gestorbenen Mädchens, das kleine Briefchen an CHRISTUS gerichtet hat, die eine
tiefe GOTTESbeziehung verraten, ist in Band 2 unserer Reihe „GOTTES Kinder“
enthalten (S.140-165). Es kann vermutet werden, dass auch ein für die
Seligsprechung notwendiges Wunder bereits geprüft wird.
l
Unter dieser
Überschrift hatten wir in der FMG-INFORMATION 92 auf Seite 50 die Zuschrift
einer Frau aus Baden-Württemberg veröffentlicht. Sie hatte voll Sorge davon
berichtet, dass in einer Pfarrgemeinde schon seit Jahren bei einem verpflichtenden
Wochenende ausführlich Verhütungsmittel vorgestellt worden waren –
einschließlich der Vorführung des Kondomgebrauchs an einem Modell des
männlichen Geschlechtsteils. Wir hatten geraten, dem Bischof sachlich und
besorgt zu berichten – was auch mit präzisen Angaben geschah, darunter auch mit
der Angabe, dass zumindest in einem Jahr an diesem „Firmwochenende“ keine
Sonntagsmesse war. Wir rieten auch, falls vom Bischof über längere Zeit keine
Antwort käme, dann den Päpstlichen Rat für die Familie in Rom zu informieren.
Als der Brief an den Diözesanbischof nach etwa acht Wochen ohne Reaktion blieb,
schrieb die Frau den Brief nach Rom. Etwa zehn Tage darauf kamen fast
gleichzeitig zwei Antworten:
„Im
Namen unseres Bischofs, Dr. Gebhard Fürst, danke ich Ihnen für Ihren
vertrauensvollen und besorgten Brief... (Der) Bischof... hat ihn mit Erstaunen
und Verständnis für Ihre Besorgnis gelesen. Er hat den für die Firmvorbereitung
und Katechese zuständigen Hauptabteilungsleiter gebeten, sich bei den
Verantwortlichen kundig zu machen und entsprechende Gespräche zu führen. Er
dankt Ihnen für Ihre Mitsorge um eine verantwortliche Firmkatechese und sendet
Ihnen und Ihrer Familie seinen bischöflichen Segen.“
„Ihr
Schreiben an Herrn Kardinal Alfonso López Trujillo, Präsident des Päpstlichen
Familienrates ist hier eingetroffen, und hat uns ernste Sorge bereitet. Wir
teilen mit Ihnen die sehr berechtigte Entrüstung über das unbeschreibliche
Vorgehen im Unterricht für das Firmsakrament. Ich schreibe Ihnen im Auftrag
seiner Eminenz., Herrn Kardinal López Trujillo, der weitere Schritte einleiten
wird. Ich grüße Sie hochachtungsvoll und bin Ihnen und Ihrer verehrten Familie
im Gebete verbunden. In CHRISTUS + Karl Josef Romer, Bischof“.
Wir halten es für nötig
und sinnvoll, diese Reaktion auf die Leserzuschrift in FMG-INFORMATION 92 zu
veröffentlichen, da – auch wenn man nicht weiß, ob und wie vor Ort Konsequenzen
erfolgen – die beiden Antworten doch ermutigen, vor Missständen nicht einfach
zu resignieren, sondern die Verantwortlichen zu informieren und um Abhilfe zu
bitten.
l
Berlin. Der sog. Christopher Street Day ist ja in vielen
Großstädten jeweils ein großes Spektakulum für die „Anerkennung“ der homosexuellen
Lebensführung, bei dem alle möglichen Persönlichkeiten sich beeilen, ihre
„Toleranz“ durch Mitmachen zu darzustellen. Die Zeitschrift „Vision 2000“ (Nr.
1/2008) berichtete nun (Quelle: „Nord-Berliner 19.7.07), dass beim
letztjährigen Christopher Street Day in Berlin zehn von zwölf Bezirken die
„Regenbogenflagge“ hissten. „Zwei
Bezirke – Reinickendorf und Spandau – hissten die Fahne nicht. (...) Nach
Auskunft von Bezirksbürgermeisterin Marlies Wanjura wird (...) auch im nächsten
Jahr vor dem Rathaus Reinickendorf keine Regenbogenflagge wehen: ‚Wir werden im
nächsten Jahr trotzdem – sollte sich die Gesetzeslage bis 2008 nicht ändern –
keine Regenbogenflagge hissen (...). Vor dem Grundgesetz sind alle Menschen
gleich – da sind alle mit einbezogen, ganz gleich, welche Hautfarbe oder welche
sexuellen Neigungen sie haben. Das machen wir deutlich durch die Flaggen, die
immer vor dem Rathaus hängen. Somit sind wir 365 Tage im Jahr tolerant und
nicht nur an einem einzigen.“
In einem Interview („Wir in Berlin“ April 2007) äußerte
Bezirksbürgermeisterin Wanjura sich zu ihrer Motivation: „Behörden haben bei der Wahrnehmung ihrer
Aufgaben Distanz und Neutralität zu wahren und für alle Bürger und Bürgerinnen
gleichermaßen dazusein. Die Regenbogenfahne ist Symbol für eine Bewegung mit
gesellschaftspolitischen Zielen. Es gibt auch zahlreiche Menschen im Bezirk,
dazu gehöre auch ich mit meiner christlichen Einstellung und Erziehung, die
eine völlige Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften – beispielweise
mit dem Institut der Ehe – ablehnen.“
„Vision 2000“ kommentiert: „Erfreulich, dass es noch Politiker gibt,
die sich dem Druck der Homo-Lobby nicht beugen.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.
l
„Moralische
Überlegungen zu Impfstoffen, für deren Produktion Zellen von abgetriebenen
Föten verwendet werden“.
Vatikan. So ist eine Abhandlung der Päpstlichen Akademie
für das Leben überschrieben, die uns in deutscher Übertragung vorliegt (private, nicht autorisierte Übersetzung vom Sept. 2006, englische
Version „Moral Reflections On Vaccines Prepared From Cells Derived From Aborted
Human Foetuses“, www.cogforlife.org, www.academiavita.org). Darin wird ausführlich dargestellt, dass
Impfstoffe, die aktuell gegen Röteln verwendet werden, aus humanen Zelllinien
von abgetriebenen Föten stammen (die Impfstoffe u. Hersteller werden im
Einzelnen genannt); z. T. sind es auch Impfstoffe gegen Mumps, Masern,
Hepatitis A, Windpocken, Tollwut u. Pocken.
Zur ethischen
Bewertung heißt es, hier notwendigerweise stark verkürzt:
Es sei an sich „ein ‚Meilenstein“ im weltlichen Kampf
des Menschen gegen infektiöse und ansteckende Krankheiten“, wenn dagegen effektive Impfstoffe hergestellt
werden könnten. Wenn diese aber unter Verwendung von abgetriebenen Föten hergestellt
werden, stellt sich – wenn die Abtreibung grundsätzlich nicht erlaubt ist –
die Frage, ob solche Impfstoffe dann benützt werden dürften. Die
Stellungnahme der „Pp. Akademie für das Leben“ erinnert dann an die allgemeine
Unterscheidung der christlichen Moral hinsichtlich der „Mitwirkung am Bösen“. Die sog. „formelle Mitwirkung“ besteht dann, wenn jemand an der unmoralischen Tat einer anderen Person
mitwirkt und deren böse Absicht teilt – dies ist immer moralisch unerlaubt. Die
sog. „materielle
Mitwirkung“ kann eine „unmittelbare“ (direkte) oder eine „mittelbare“ (indirekte) Mitwirkung sein. Unmittelbar ist die Mitwirkung, wenn sie
in der Ausführung der sündhaften Tat an sich liegt oder wenn der Handelnde die
unmoralische Handlung möglich macht, z. B. durch das Bereitstellen von Instrumenten
oder Produkten (Letzteres kann eine nähere oder entferntere Mitwirkung sein). Eine solche materielle
Mitwirkung wird unter bestimmten Kriterien als unerlaubt beurteilt; wenn es
sich um unmittelbare materielle Mitwirkung bei einem Angriff gegen das
menschliche Leben handelt, „muss
sie wegen der bedeutenden Natur des in Frage gestellten Wertes immer als
unerlaubt angesehen werden“. Eine weitere
Unterscheidung wird dann zwischen aktiver
und passiver Mitwirkung am Bösen gemacht.
Im konkreten Fall gibt
es nun Menschen, die die Impfstoffe unter Nutzung von Zelllinien aus
Abtreibungen herstellen, andere, die am Vertrieb dieser Impfstoffe beteiligt
sind, und schließlich Menschen, die sie aus gesundheitlichen Gründen nutzen.
Moralisch unerlaubt
ist jede Form der formellen Mitwirkung an der Tat derer, die die Abtreibung
durchgeführt haben, durch die die Gewinnung fetalen Gewebes (für die
Impfstoffe) ermöglicht wurde. Herstellung, Vertrieb und Marketing von so
hergestellten Impfstoffen ist prinzipiell moralisch unerlaubt (weil sie
die Durchführung weiterer Abtreibung fördern könnten).
Wer solche Impfstoffe
anwendet (Ärzte, Eltern usw.), wirkt passiv mit. Von ihnen ist Einspruch
gefordert: Wörtlich heißt es:
„Daher haben Ärzte und Eltern die Pflicht, Zuflucht zu Alternativen zu nehmen
(wenn es diese gibt), auf die politischen Behörden und Gesundheitssystem Druck
auszuüben, dass andere Impfstoffe ohne moralische Probleme verfügbar werden.
Sie sollten, wenn nötig, aus Gewissensgründen sich weigern, Impfstoffe
anzuwenden, die mit Hilfe von Zelllinien von abgetriebenen menschlichen Föten
hergestellt werden. Gleichermaßen sollten sie mit allen Mitteln (schriftlich,
durch die verschiedenen Verbände, Massenmedien usw.) die Impfstoffe bekämpfen,
die bis jetzt noch keine moralisch akzeptablen Alternativen haben, und Druck
erzeugen, so dass alternative Impfstoffe hergestellt werden, die nicht mit der
Abtreibung eines menschlichen Fötus verbunden sind, sowie eine rigorose legale
Kontrolle der pharmazeutischen Hersteller fordern.“
Wenn es keine
akzeptablen alternativen Impfstoffe gibt, sei es richtig, die Anwendung der
problematischen Impfstoffe zu verweigern, wenn es ohne hohe
Gesundheitsgefährdung möglich ist. Wenn beträchtliche Gesundheitsgefahren
bestehen, könnten auch moralisch problematische Impfstoffe für begrenzte Zeit
genutzt werden (da die Pflicht, passive materielle Mitwirkung zu vermeiden,
nicht verpflichtend sei, wenn dies ernste Schwierigkeiten bereite). Im Hinblick
auf die Gefahr der Verbreitung des krankmachenden Erregers infolge mangelnder
Impfung der Kinder könne dies bei Röteln so sein. Jedenfalls ist dies aber „eine moralische Nötigung des Gewissens
der Eltern (die gezwungen sind, gegen ihr Gewissen zu handeln oder andernfalls
die Gesundheit ihrer Kinder und der Bevölkerung als Ganzes zu gefährden). Dies
ist eine ungerechte Wahlmöglichkeit, die sobald wie möglich beseitigt werden
muss.“
l
Karlsruhe. Der Lebensrechtler Günter Annen, der für die Veröffentlichung der Initiative „Nie wieder!“ verantwortlich zeichnet, berichtet in den „Nachrichten Europäischer Bürgerinitiativen“ (10/2007), dass der Bezirksverband Darmstadt-Bensheim von „Pro Familia“ beim Landgericht Mannheim gegen Annen den Antrag auf Unterlassung seiner Aussage gestellt hätte, dass „Pro Familia“ eine „lebensfeindliche Organisation“ sei. Das Landgericht Mannheim lehnte am 29.8.2007 den Unterlassungsantrag ab. Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe bestätigte am 2.10.2007 die Entscheidung des Erstgerichts, Landgericht Mannheim.
Günter Annen berichtet
über diese bemerkenswerte Entscheidung: »l Ich
sagte also: „‚Pro Familia“ ist eine lebensfeindliche Organisation“. Dazu das
Oberlandesgericht Karlsruhe: Die Bezeichnung ‚lebensfeindliche Organisation“
enthält keine implizite Tatsachenbehauptung. Ich habe ja nur zum Ausdruck
gebracht, dass ich die Tätigkeit von „Pro Familia“ im Zusammenhang mit
Schwangerschafts-Abbrüchen als lebensfeindlich bewerte. Meine Äußerung ist durch
die Meinungsfreiheit gedeckt, sagte das Gericht.
l Ich
äußerte auch: „Pro Familia“ sorge dafür, dass bereits ab dem Kindesalter eine
Verführung stattfinde. Dazu sagten die Gerichte sinngemäß: Meine kritische
Äußerung zu den Schriften von „Pro Familia“ muss aus dem Gesamtinhalt beurteilt
werden. „Pro Familia“ ist nämlich sogar der Auffassung, „Pornographie
sei für Kinder nicht ohne weiteres schädlich“. Zwar könnte schon die
Schlussfolgerung naheliegen, „Pro Familia“ wirke in strafbarer oder zumindest
rechtswidriger Weise auf Kinder ein. Aber mit dem Begriff „Verführung“ wollte
ich sagen, dass die Grundauffassung von „Pro Familia“ falsch sei. Meine Wertung
ist daher durch die Meinungsfreiheit gedeckt, sagt der 6. Senat.
l Mein
Aufruf: Eltern sollten nicht abwarten, bis ihre Kinder Opfer werden“ ärgerte
ebenfalls „Pro Familia“. Dazu sagte das Gericht sinngemäß: Der Begriff
„Opfer“ enthält nur eine Bewertung der von „Pro Familia“ tatsächlich
durchgeführten Beratungstätigkeit. Meine Äußerung ist durch die
Meinungsfreiheit gedeckt, sagen folgerichtig die Richter. Das Erstgericht Mannheim
hat daher den Antrag von „Pro Familia“, ich müsse es unterlassen, meine Meinung
zu äußern, zurecht abgelehnt, erklärte der 6. Senat.
l „Pro Familia“
unterhält einige medizinische Institute, die jährlich über 70 Prozent der
Abtreibungstötungen in Deutschland „erledigen“. Auch diese Äußerung sollte ich
nach Ansicht der Kläger unterlassen. Im „Pro Familia Magazin“ Ausgabe 2/92
heißt es aber, dass „Pro Familia“ 77 Prozent aller gemeldeten
Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland in „Pro Familia-Zentren“ vorgenommen
hat. Das sei unzutreffend, sagen heute die Profamilianer! Ich müsse daher
solche „Äußerungen“ unterlassen. Aber ich habe doch nur das verbreitet, was
„Pro Familia“ in ihrer eigenen Zeitung schrieb. War die hohe Anzahl an
getöteten Ungeborenen eine perverse Angeberei oder gar nur eine unverschämte
Lüge? Oder beginnen die Leute sich gar zu schämen? Graust ihnen vor sich
selber? So hohe Abtreibungszahlen, dazu der Begriff „Pro Familia“, das passt
doch nicht recht zusammen? Für die Familie`? „Pro Familia“ hat nie behauptet,
dass sie lügt. Warum sollte ich ihr nicht glauben? Was sollten die Richter
anderes sagen? Auch diesmal war und ist meine Äußerung durch die
Meinungsfreiheit gedeckt. Meine Behauptung, „Pro Familia“ sei jährlich an zirka
100.000 Schwangerschaftsabbrüchen beteiligt, beruht auf einer rechnerischen
Schlussfolgerung aus dem genannten Artikel von 77 Prozent. Ich darf laut Urteil
diese Schlussfolgerung ziehen, so sagen die Richter, solange mir nicht bekannt
ist, das die Prozentangabe im „Pro Familia Magazin“ unzutreffend sei. Also
durfte ich auch „äußern“: „Pro Familia“ sei jährlich an zirka 100.000
Schwangerschafts-Abbrüchen beteiligt.“ Damit aber meine Berichte und
„Äußerungen“ in Zukunft über „Pro Familia“ der vollen Wahrheit entsprechen,
fordere ich den Vereinsvorstand von „Pro Familia“ auf, in einer der nächsten
Ausgaben des „Pro Familia Magazin“ die Zahlen zu nennen, wie viele ungeborene
Menschen in den „Pro Familien Jahren“ in den Abtreibungszentren von „Pro
Familia“ getötet (vulgo umgebracht) wurden.
Zutreffend haben auch
die Richter die Ausdrücke „töten“ und „Blutgeld“ als Werturteile angesehen, die
noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Nur beim Begriff „Blutgeld“ bewegt
es sich nach Meinung der Richter schon an der äußersten Grenze der
Schmähkritik, aber ich hatte die Grenze doch noch nicht überschritten, weil
auch der dümmste „Demokrat“ im Lande die Folgen des Schwangerschafts-Abbruchs
schon erkennt. Wir sind ein aussterbendes Volk...«
l
Freiburg. Thomas von Aquin: Unkeuschheit gebiert eine Blindheit des
Geistes. In einem Aufsatz
über „das Verhältnis der Theologie zur Philosophie im katholischen Denken“
kommt der Freiburger Theologieprofessor Dr. Joseph Schumacher auch auf
die „ethischen Voraussetzungen des
Glaubensaktes“ zu sprechen und
verweist auf den hl. Thomas von Aquin, der die Verblendung des Geistes „als die erstgeborene Tochter der
‚immunditia luxuriae“ bezeichnet“ habe. „Diese ‚immunditia luxuriae“ bezeichnet
ein ausschweifendes Leben, die ‚fornicatio“ die Unkeuschheit in der Sprache der
Scholastik, die ‚porneia“ in der Sprache der Bibel. Andererseits erklärt
Thomas, es sei die Tugend der Keuschheit, die den Menschen am meisten bereit
mache für die ‚contemplatio“, für die Beschauung (Summa
Theologiae II/II q. 8a. 4 ad 1). Für Thomas gilt, dass die Tugend der
Klugheit mehr als andere Tugenden verfälscht und verdorben wird durch die
Unzucht (ebd., II/II q. 153 a. 5 ad 1), dass das, was
der Tugend der Klugheit widerstreitet, zumeist aus der ungeordneten Sexualität
hervorgeht und dass die Unkeuschheit jene Blindheit des Geistes gebiert, die
den Sinn für die Güter des Geistes nahezu völlig paralysiert (ebd., II/II q. 15 a 3).“ Schumacher stellt diese Aussagen dann in den Zusammenhang anderer
bedeutender Hindernisse für die Erkenntnis der Wahrheit – Unwahrhaftigkeit,
Stolz, Vorurteil, Bequemlichkeit und Resignation. Nicht selten aber hingen
diese Fehlhaltungen doch irgendwie mit der „incontinentia“ (Unenthaltsamkeit)
zusammen. (Vgl. Theologisches Nov./Dez 2007, Sp. 450)
- Übrigens legte auch der hl.
Paulus schon solche Überlegungen nahe, wenn er im 1. Kapitel des Römerbriefes
einen Zusammenhang der Unreinheit mit der Verblendung des Geistes aufzeigt,
allerdings in umgekehrter Wirkungsrichtung: „Sie haben GOTT erkannt, Ihn aber nicht als GOTT geehrt... Sie
verfielen in ihrem Denken der Nichtigkeit und ihr unverständiges Herz wurde
verfinstert... Darum lieferte GOTT sie durch die Begierden ihres Herzens der
Unreinheit aus, so dass sie ihren Leib durch ihr eigenes Tun entehrten...“ (Röm 1,21.24)
l
Flavigny-sur-Ozerain. Einer der bekannten Rundbriefe der „Abbaye
Saint-Joseph de Clairval“ (6.2.2008), in denen das Leben einer heiligen oder
heiligmäßigen Person zur Erhellung von Katechismuswahrheiten sehr ansprechend
dargestellt wird, wird P. Mateo Crawley (1875-1960) vorgestellt, der die
segensreiche Familienweihe an das heiligste Herz JESU in Form der „Herz-JESU-Thronerhebung“
verbreitete. Unter anderem wird berichtet, dass P. Crawley ein Buch
verfasste „über die drei
Beleidigungen, die von den modernen Gesellschaften unserem HERRN zugefügt
werden: die Autoritätskrise und das Chaos, das sie nach sich zieht, stellen
einen Affront gegen die Autorität des CHRISTKÖNIGS dar; die Unmoral und
insbesondere die Schamlosigkeit in der Kleidung beleidigen die Heiligkeit
CHRISTI; die Krise der Berufungen zum Priesteramt und zum Ordensleben
mindert die CHRISTUS gebührende Ehre. In Belgien sagte Pater Mateo vor einer
großen Menge von Frauen und jungen Mädchen: ‚Es gibt kein Christentum ohne
Keuschheit. Es gibt keine Keuschheit ohne Sittsamkeit*“.“ (*Leider ist im zitierten
Rundbrief das Wort „Bescheidenheit“ verwendet; der Zusammenhang legt aber
„Sittsamkeit, Schamhaftigkeit“ näher – was etwa das lateinische Wort modestia
beides bedeutet.)
l
Cincinnati/USA. „Die Hälfte aller sexuell aktiven
Heranwachsenden und jungen Erwachsenen ist mit HPV (humaner Papillom-Virus)
infiziert, einer der am häufigsten sexuell übertragbaren Krankheiten.“ Das ist eine der sexuell übertragbaren Infektionen,
von der wir in der FMG-INFORMATION 92, Seite 28-29, aufgrund eines Artikels aus
einer Zeitung aus Cincinnati und von Internetrecherchen berichteten. Das dort
erwähnte amerikanische „Medical Institute for Sexual Health“ (Medizinisches
Institut für sexuelle Gesundheit) versucht aufzuklären, dass es der einzig
sichere Weg, sexuelle Infektionen zu vermeiden, ist, mit Geschlechtsverkehr zu
warten, bis man in einer treuen, lebenslangen Verbindung lebt.. In einem in
deutschen Arztpraxen aufliegenden Blatt („Gesundheitszeitung“,
Beilage zu „Ärztliche Praxis“ 43/2007) ist auch von den HPV-Infektionen die Rede. Dort heißt es: „Das humane Papillomvirus (HPV) ist weit
verbreitet: schätzungsweise 70 Prozent aller sexuell aktiven Menschen kommen
irgendwann im Lauf ihres Lebens mit dem Virus in Kontakt.“ Zwar wird dann zunächst beruhigend gesagt, eine
HPV-Infektion heile meist folgenlos aus, dann aber angegeben, dass ein Fünftel
der Infektionen chronisch verlaufe. Und dass HPV verantwortlich ist für 75%
von Gebärmutterhalskrebs, 90 % der Genitalwarzen, und 95% der Krebserkrankungen
der Scheide und des äußeren Genitalbereichs. Als Hilfe dagegen wird dort eine
Impfung propagiert, die dagegen vorbeuge. (Wir kennen die Wirkweise der
Impfung nicht, ob sie völlig harmlos und ohne alle Nebenwirkungen ist. Von
anderen Impfungen ist bekannt, dass sie in einer geringen Zahl von Fällen auch
Risiken bringen.)
Bedenklich an der
Sache aber ist, dass die Eltern gedrängt werden, alle jungen Mädchen schon ab
12 Jahren impfen zu lassen (es wird auf
entsprechende allgemeine und kostenfreie Impfungen von 12-Jährigen in Italien
und Norwegen, von 14-Jährigen in Frankreich, von 9- bis 15-jährigen Mädchen UND
Jungen in Österreich usw. verwiesen; in Australien sei die Impfung in das
nationale Schul-Impfprogramm aufgenommen). Es wird also generell
unterstellt, dass alle diese zu Impfenden schon früh und ungeordnet
Geschlechtsverkehr haben werden. Dass junge Menschen rein in die Ehe gehen,
wird faktisch geleugnet. Eine solche Vorgehensweise hat natürlich auch wiederum
Aufforderungscharakter: Alle machen es, du wirst es auch bald tun, also lass
dich impfen. Eine entwürdigende Denkweise!
l
Australien. Die lebensfeindliche britische Organisation „Mary
Stopes International“ gab zu, dass Australierinnen schwanger werden, obwohl
sie Verhütungsmittel anwenden. Mehr als die Hälfte der Mütter, die
ungewollt schwanger wurden, würden zum Zeitpunkt der Empfängnis
Verhütungsmittel verwenden – 43% hormonelle wie die „Pille“, 27% Kondome. (Vgl. kath.net 31.1.08)
l
London/München.
Eine 33-jährige Britin, Lorraine Allard, lehnte während der
Schwangerschaft mit ihrem vierten Kind eine Chemotherapie ab, um das Leben
ihres Kindes zu retten. Im 4. Schwangerschaftsmonat erfuhr sie von ihrer
Leberkrebserkrankung, wobei die Ärzte sie vor die Wahl stellten: Abtreibung
und sofortiger Beginn einer Chemotherapie, oder Verzicht auf die Chemotherapie
bis zur Geburt des Kindes. Die Mutter entschied sich für das Kind, das sie am
18. November mit einer Frühgeburt durch Kaiserschnitt zur Welt brachte.
Allerdings konnte die dann beginnende Chemotherapie nichts mehr ausrichten –
die Mutter starb zwei Monate nach der Geburt ihres Sohnes Liam, am 18.1.2008.
Der Ehemann sagte gegenüber britischen Medien: „Lorraine war trotz der
Schmerzen auch am Ende sehr positiv eingestellt. Sie hatte die Stärke für uns
alle... Am Ende, als wir alle wussten, dass die Behandlung nicht gut verlief,
war sie noch immer voller Freude, dass sie Liam das Leben schenken konnte.“ –
In ähnlicher Weise verzichtete eine aus Kroatien stammende 35-jährige
Münchnerin, Milica I., auf eine Krebstherapie, um das Leben ihrer
ungeborenen Tochter zu retten. Larissa wurde am 19. Oktober geboren zur Freude
der schwerkranken Mutter: „Das war der schönste Moment meines Lebens“. Knapp
drei Monate später starb sie und hinterließ ihrer Tochter einen Brief.
(Vgl. kath.net 28.1. und 29.1.2008)
l
London. Die britische
Regierung erließ Richtlinien für Lehrer, in denen die Verwendung
bestimmter Begriffe als „bad words“ für politisch unkorrekt erklärt
werden, darunter die Wörter für Papa und Mama (dad and mum). Statt dessen
sollte der Begriff Eltern verwendet werden. Die Leitlinien waren im Auftrag der
Regierung von einer Gruppe „Stonewall“ erstellt worden, die zur
Homosexuellen-Lobby gehört. Es gehe darum, homosexualitätsfeindliches Mobbing
in Schulen zu vermeiden. „Unabhängig von ihrer Meinung zu Homosexuellen oder
zur sexuellen Orientierung müssen Eltern und Erzieher begreifen, dass Schulen
dafür verantwortlich sind, dass Schüler sicher sind“. Einzig zu schweigen
gestatten die Leitlinien: „Ein Mensch kann jede Ansicht haben, die er will,
aber es ist inakzeptabel, Meinungen auszudrücken, die andere schlecht machen.“
Auch die Verwendung des Ausdrucks „schwul“ (gay) wird verworfen, weil es
rassistisch empfunden werden könne. Unter der Regierung Tony Blairs war ein
Gesetz, das Homo-Werbung in Schule verbot, aufgehoben worden. Seither haben
Aktivisten Trainingsprogramme für Schüler und Lehrer entworfen, die Homosexualität
als vollkommen normal bewerben. (Vgl.
kath.net/LifeSitenews.com 31.1.08)
l
Vatikan. Der
deutsche Verfassungsrechtler Prof. Dr. Wolfram Höfling, der kürzlich bei
der Vollversammlung der Päpstlichen Akademie für das Leben referierte, äußerte
sich gegenüber dem deutschsprachigen Radio Vatikan (rv), er wundere sich, dass „der Hl. Stuhl“ den sog. Hirntod eines Menschen mit dem Tod gleichsetze. „Wie das mit den existentiellen Aussagen
der katholischen Moraltheologie in Übereinstimmung zu bringen ist“, sei für ihn ein Rätsel.
Damit ist ein Thema
erneut öffentlich aufgegriffen, das dem, der sich kundig gemacht hat über die
Maßnahmen, die zur „Feststellung“ des – offenbar sehr willkürlich und
zweckorientiert festgesetzten – „Gehirntodes“ vorgenommen werden. Zwar gibt es
keine definitive Aussage des Hl. Stuhles, doch wurden undeutliche Äußerungen
von Johannes Paul II. als Zustimmung zum sog. Hirntod gedeutet, in Deutschland
wird mit dem „Organspendeausweis“, den Papst Benedikt habe, für die
Organtransplantation geworben (die den „Hirntod“ zur Voraussetzung hat, das
heißt einen noch funktionierenden – lebendigen! - Leib mit seinen Organen, aber
ohne messbare Hirnströme). Manche Bischöfe und Moraltheologen haben, ohne die
Problematik des sog. Hirntodes wahrzunehmen, Organspende schlichtweg als Tat
der christlichen Nächstenliebe erklärt (ähnlich auch die polnischen Bischöfe in
einem Hirtenwort im September 2007). Bei einer Veranstaltung an der phil.
theol. Hochschule der Diözese St. Pölten äußerte sich der Moraltheologe Dr.
Josef Spindelböck und Bischof DDr. Klaus Küng auch zugunsten des
„Hirntodes“ (vgl. www.stjosef.at 21.11.07 und 24.11.07). So geht – im Sinn der Anfrage von Prof. Höfling –
die Hoffnung dahin, dass der Hl. Vater doch sich klar in lehramtlicher
Vollmacht äußert, dass die Verpflichtung, das Leben des Menschen „bis zu seinem
natürlichen Tod“ zu schützen (wie er es immer wieder sagt), nicht erlaubt,
einen willkürlich festgesetzten „Hirntod“ zu akzeptieren.
(Vgl. dazu FMG-INFORMATION 87, Dez. 2005 – Essay
von Teilnehmern der Tagung der Pp. Akademie der Wissenschaften 2005; FMG-INFORMATION
91, S. 36-42, Prof. Balkenohl: „Ist der sog. Hirntod der Tod des Menschen?“)
Wenn die Kirche den
sog. Hirntod unwidersprochen akzeptiert, kann man da einen Vergleich anstellen
mit dem sog. „Schwangerschaftsabbruch“, der ja im heutigen gesellschaftlich-juristischen
„Konsens“ erst ab der Einnistung des gezeugten neuen Menschen so genannt wird,
was „erlaubt“, die Vernichtung der neuen Menschen vor der Einnistung noch
„Verhütung“ zu nennen. Hier aber zieht die Kirche nicht mit, sondern tritt für
den Schutz von der Zeugung an ein!
Im Übrigen: Es ist zu bedenken, dass der medizinische Umgang mit
Sterbenden, denen Organe entnommen werden, eine christliche Gestaltung der
Sterbestunde verhindert. Dass schwerkranken Menschen mit der Transplantation
von Organen geholfen werden kann, kann aber keine moraltheologische Begründung
sein, den Tod des Spenders herbeizuführen! n