(FMG-INFORMATION 93, April 2008)

 

 

Pornografie ist eine zerstörerische Seuche

 

In der FMG-INFORMATION 91 (April 2007) konnten wir durch die Veröffentlichung des Hirtenbriefes des amerikanischen Bischofs Robert W. Finn über die Gefahren der Pornografie und Hilfen zur Abwehr und Heilung diese wichtige Thematik recht umfassend aufgreifen. In der Zeitschrift „Lay Witness“ der Vereinigung „Catholics United for the Faith” (Januar/Februar 2008) nimmt ein Psychotherapeut in einer Zuschrift zum Thema Pornografie Stellung. Wir möchten diese wichtigen Aussagen gerne festhalten, auch ohne den dort vorher veröffentlichten Artikel, auf den er Bezug nimmt.

 

Patrick Fleming, Psychotherapeut, schreibt:

»Ich fand den Artikel „Die Opfer der Pornografie“... sehr gut. Ich stimme den [vom Autor Madden geschilderten] Beobachtungen vollkommen zu, dass durch Pornografie immenser Schaden hervorgerufen wird. Ich finde aber, dass er nur die Hälfte gesagt hat! Ich bin Therapeut und mein Spezialgebiet ist die Behandlung sexueller Süchtigkeit. Ich sehe täglich in meinem Büro, wie stark die Zerstörung ist, die durch die epidemische Seuche der Pornografie, besonders der Internet-Pornografie, verursacht wird. Als Verfasser des Buches „Broken Trust“„ („Zerstörtes Vertrauen“), eines Buches über die Krise aufgrund sexuellen Missbrauchs durch Priester, habe ich gesehen, welche Rolle die Pornografie – und zwar jede Art, nicht nur die Kinderpornografie,. – bei dieser schrecklichen Wunde der Kirche gespielt hat.

Was ich zu Mr. Maddens großartigem Artikel hinzufügen würde, kommt aus meiner klinischen Erfahrung und meinem Studium zu diesem Problem:

Pornografie ist einer der Schlüsselantriebe bei der Entwicklung eines zwangartigen sexuellen Suchtverhaltens jeder Art, einschließlich gewerbsmäßiger Unzucht.

Wenn ein Kind der Pornografie ausgesetzt wird, dann hat das manchmal traumatische Wirkungen auf dieses Kind, ähnlich wie wenn es sexuell missbraucht worden wäre.

Pornografie in der Ehe ist sehr hoch zerstörerisch für die eheliche Bindung und das Vertrauen (der verletzte Ehepartner erfährt die Pornografie oft als eine Art skandalöses Liebesverhältnis) und ist die Quelle vieler ehelicher Sexualprobleme.

Besonders Internet-Pornografie wirkt höchst zerstörend, vergiftend und süchtig machend - es ist das Rauschgift ‚Kokain“ der Pornografie.

Einer meiner Patienten hat mir die zerstörende Macht von Pornografie deutlich gemacht, als er bekannte: „Nachdem ich immer und immer wieder Pornografie angeschaut habe (Erwachsenen-Pornografie), da wollte ich das, was ich gesehen habe, auch mit jemandem tun.“ Er sprach über das, was er mit vierzehn Jahren tat, als er seine sechsjährige Schwester sexuell missbrauchte.

Pornografie ist eine weitverbreitete Seuche, die unsere Gesellschaft in allen Altersstufen und auf allen gesellschaftlichen Ebenen angesteckt hat.

Als Kirche müssen wir uns klar und deutlich dagegen aussprechen und ebenso klar und deutlich von der Heiligkeit und Schönheit der Geschlechtlichkeit sprechen, die so gelebt wird, wie GOTT sie gewollt hat.«

 

 

Die heilige Maria Goretti

als Fürbitterin für die Bekehrung von Pädophilen

 

Der in Italien bekannte Priester Fortunato Di Noto, Gründer der Vereinigung „Meter“ (www.associazionemeter.org), die sich gegen den Missbrauch von Kindern einsetzt, richtete anlässlich des Besuchs der Reliquien der Reinheitsmärtyrin Maria Goretti in der sizilianischen Diözese Noto einen Aufruf an Menschen mit pädophilem Verhalten: „Bekehrt euch und ändert euer Leben!“ Die Reliquien der jungen Heiligen waren insbesondere am 19./20. Februar im Gefängnis dieser Stadt, wo der Mörder der hl. Maria Goretti, Alessandro Serenelli, während seiner siebenundzwanzigjährigen Haft eine Zeit lang einsaß und sein Verbrechen büßte.

Der Aufruf Di Notos ist noch umfassender. Er sieht in den 14 Messerstichen, mit denen Maria Goretti getötet worden war, ein Symbol für die verschiedenen Anschläge auf die Würde und das Leben der Kinder (ob sie Missbrauchsopfer sind, zu Kindersoldaten manipuliert werden, der Kinderprostitution preisgegeben, versklavt, vom Organhandel betroffen, ohne Gesundheitsfürsorge, ohne Nahrung, ohne Familie, ohne Ausbildung, ohne Stimme sind. Alle, die so Kindern Gewalt antun, sollen sich von Maria Goretti zur Umkehr aufgefordert sehen. Hier der Text des Aufrufs:

 

»Bekehrt euch, ändert euer Leben. Lasst euch helfen, ihr grausamen Menschen, die ihr die Unschuld der Kinder verletzt, die ihr ihnen das Recht zu leben verweigert: Eine kleine Heilige tritt bei GOTT für eure Bekehrung ein. Wenn ihr Kindern Ge­walt angetan habt, dann übergebt euch der menschlichen Ge­rechtigkeit und der Barmherzigkeit GOTTES. Stellt euch, die ihr im Dunkel und im Schatten lebt. Bekennt eure Verbrechen. Erkennt euren Irrweg und ändert euer Leben.

Jeder der 14 Messerstiche dessen. der Maria Goretti missbrauchen wollte, sich dann bekehrte und nach 27 Jahren Haft Versöhnung suchte mit der Gesellschaft und der Familie, symbolisiert eine Verletzung des Kindseins. Das sind solche Angriffe:

1. Pädophilie, 2. Missbrauch durch Kinderprostitution, 3. Organhandel, 4. Kindersoldaten, 5. Kinder ohne Familie, 6. Kinderhandel, 7. Kinder im Gefängnis, 8. verschwundene Kinder, 9. Kinder ohne Ausbildung, 10. Kinder ohne Gesundheitsfürsorge, 11. Kinder, die ohne Nationalität sozusagen unsichtbar sind, 12. Kinder ohne Freiheit, ihre Stimme zu erheben, 13. Kinder ohne Spiel, 14. Kinder ohne Brot.

Vierzehn schlimme Wunden, vierzehn Dolchstiche, die jeden Tag Verderber Kindern in ihren unschuldigen Leib stoßen. Wie viele grausame verblendete Menschen verneinen so offenkundig das unschuldige Leben der Kinder, ihre Existenz und ihre Zukunft!

Bekehrt euch, die ihr Kinder missbraucht und verderbt, bekehrt euch und kehrt um zum Leben nach einem Weg der Versöhnung und geistlichen Erneuerung. Der GOTT, den die heilige Maria Goretti bezeugt hat, ist ein GOTT der Liebe, ein GOTT auch für euch, wenn ihr die Waffen streckt, eure Hände senkt, von eurem Handel, euren hinterhältigen Interessen ablasst.

Die hl. Maria Goretti, Märtyrin der Reinheit, nur 12 Jahre alt, hat dem, der sie missbrauchen wollte und getötet hat, vergeben, und ihr Gebet hat Alessandro Serenelli bekehrt, der nach 27 Jahren der Haft auch die Mutter der Heiligen um Vergebung bat und 1961 in seinem geistlichen Testament schrieb: „Flieht das Böse, folgt immer dem Guten!... Ich habe immer noch ihre Worte im Herzen, vorwurfsvolle und zugleich verzeihende Worte. Sie betete für mich, sie legte Fürsprache ein für ihren Mörder. Maria Goretti, die nun heiliggesprochen ist, war der gute Engel, den die GÖTTliche Vorsehung mir als Wegweiser geschickt hat, um mich zu retten.“

Maria Goretti, mahnt, vergibt, führt die Schritte und erbittet Umkehr. Das ist die einzige Hoffnung, damit nicht geschieht – auch wenn wir wissen, dass es jede Minute, jeden Tag geschieht – was nach Gerechtigkeit vor GOTT schreit. Was aber auch als Schrei des Unschuldigen sich mit Macht an die Missbrauchstäter wendet: Bekehrt euch und ändert euer Leben!«

 

 

Pater Andreas Hönisch SJM +

 

Blindenmarkt/Österreich. Am 25. Januar 2008 starb überraschend P. Andreas Hönisch, der Gründer der „Servi JESU et Mariae“ (SJM) und Mitbegründer und Bundeskurat der „Katholischen Pfadfinderschaft Europas“ im Alter von 78 Jahren. Er war dem FMG ein wertvoller Freund, der insbesondere auch hinsichtlich der Schulsexual„erziehung“ einen sehr klaren und kämpferischen Standpunkt vertrat. Der HERR lohne ihm in der Ewigkeit seinen aufopfernden, treuen Dienst und mache ihn zu einem Fürbitter für alle, die weiter kämpfen!

Zum Gedenken zitieren wir aus einem Artikel der SJM-Zeitschrift „Der Ruf des Königs“ (1. Quartal 2007), in dem P. Hönisch im Editorial zur Schulsexual„erziehung“ klare Worte findet:

 

»... beim Hauptthema dieses Editorials...: unsere Einstellung zum Sexualkundeunterricht an staatlichen und auch kirchlichen Schulen; bei letzteren mag es Ausnahmen geben, die sich meinem Wissen entziehen. An anderer Stelle.. hatte ich schon darauf hingewiesen, dass durch fächerübergreifenden verpflichtenden Sexualkundeunterricht an den deutschen Schulen mehr als eine Generation Jugendlicher systematisch zur Unkeuschheit erzogen wurde. Und die Schulen, die sich nicht dem staatlichen Diktat beugen, geraten ins Kreuzfeuer....

Vor vielen Jahren, es war die Zeit der 68er Revolution, die Zeit der sog. Frankfurter Schule, wurde an den deutschen Schulen der Sexualkundeunterricht eingeführt... Damals kamen Jungen und Mädchen der Förderstufe, also 11-jährige Kinder, die ich im Religionsunterricht [in Gießen] hatte, zu mir und zeigten mir ein Sexualkundebuch, das von Schweden nach Deutschland „‚importiert“ worden war und das die Lehrerin im Unterricht gebrauchte. Ich konnte dieses im wahrsten Sinne des Wortes schamlose und zur Unkeuschheit aufreizende Buch nur in der Diagonale überfliegen, um nicht selber zu „verdrecken“.

Ich sagte den Kindern unverblümt: „Das sind Schweinereien!“ Die Lehrerin war wütend über mein Urteil. Ich selbst ging zum Direktor der Schule. Es war ein sehr aufrechter, besonnener und fähiger Schulmann vom alten Schlag. Er sagte mir: „Herr Pater, Sie haben völlig recht, was die Beurteilung des Buches betrifft. Aber ich kann nichts dagegen unternehmen, da das Buch vom Hessischen Kultusministerium offiziell für die Schulen zugelassen worden ist!“... Das Ganze hatte ein Nachspiel. Ich zeigte das Buch meinem damaligen Jesuitenprovinzial, weil ein Mitbruder von mir, der mit mir zusammen studiert hatte, dieses Buch, wie ich mich erinnere, zu positiv beurteilt hatte. Auch der Provinzial sah sich das Buch nur ‚in der Diagonale“ an, um sich selber nicht zu beschmutzen. Sein einziger Kommentar lautete: „Arme Jugend!“  Aber es änderte sich nichts. Und heute, nach über 30 Jahren?

Mir liegt ein Buch vor, welches vom Caritasverband der Erz­diözese Köln 2001 herausgegeben wurde. Der Titel lautet „Esperanza“: Der Untertitel: „Wenn es im Bauch kribbelt“. In dem Klappentext ist zu lesen, dass Esperanza das „Beratungs- und Hilfnetz im Erzbistum Köln“ ist. Ich habe auch dieses Buch – es ist eigentlich ein größeres Heft, das zu einer Schriftenreihe gehört, - nur in der Diagonale gelesen. Es ist nicht wesentlich besser als das, was vor über 30 Jahren aus Schweden importiert wurde.

Der Unterschied zwischen damals und heute? Vor 40 Jahren wusste man noch in der deutschen katholischen Kirche, welch ein Sumpf sich für die Kinder in den Schulen aufzutun drohte. Heute unterrichtet man im angemaßten Namen der katholischen Kirche selber im Sinne des sexuellen Sumpfes. Ich kann diese Aussage belegen. Im Klappentext oben erwähnten Heftes „Esperanza“ heißt es weiter: „Die Beraterinnen sprechen in Schulen, Jugendgruppen und ähnlichen Einrichtungen.“ Mir liegen Briefe entsetzter Eltern an das Ordinariat in Köln vor. Auch die Antworten von Bischof und Generalvikar liegen mir vor. Aber es nützt doch nichts, wenn man mit den Verfassern des Buches sprechen will und sich dennoch nichts ändert. Außerdem – um im Klartext zu sprechen: Wer ein solches Machwerk wie dieses Heft als Grundlage für Sexualkundeunter­richt benutzt, der müsste zum nächstmöglichen Termin vom Ordinariat gekündigt bekommen.

Oder ein anderes mit Dokumenten belegtes Beispiel: In einer Diözese in Westfalen bekommen Beraterinnen des Sozialdienstes Katholischer Frauen (SKF) mehrere Stunden in Schulen eingeräumt, um an Modellen den Kindern zu zeigen, wie man Kondome gebraucht. Auf unseren Protest hin beim entsprechenden bischöflichen Ordinariat bekamen wir schrift­lich mitgeteilt, dass dies alles in Ordnung sei.

Man kann fragen, ob es denn überhaupt keinen Widerstand deutscher Bischöfe gegen die staatlichen Richtlinien des Sexualkundeunterrichts gegeben hat. Doch, es hat ihn in einem begrenzten Maße gegeben.« (P. Hönisch erwähnt hier nicht die Kritik einzelner Bischöfe in der Anfangszeit der SchulSE, und insbesondere nicht den unermüdlichen Kampf von Bischof Dr. Graber, Regensburg, bis in den Bayerischen Landtag hinein. Er schildert vielmehr aus der Zeit der Neubearbeitung der SE-Richtlinien in Nordrhein-Westfalen 1999, dass damals die Bischöfe von NRW dagegen protestierten und sagten, „dass die katholische Kirche mit dem Grundansatz der Richtlinien für die Sexualerziehung nicht einverstanden“ sei. Sie traten dennoch am 1.8.2000 in Kraft. Dazu wieder P. Hönisch:) 

»Das Schulministerium hat damals jedoch dem Drängen der katholischen Kirche in Nordrhein-Westfalen nachgegeben und den Richtlinien ein Zitat aus dem damaligen Schulordnungsgesetz §1 Abs. 5 vorangestellt: „Die Sexualerziehung gehört zum Erziehungsauftrag der Schule. Ihr Ziel ist es, die Schüler altersgemäß mit den biologischen, ethischen, sozialen und kulturellen Fragen der Sexualität vertraut zu machen... Die Erziehungsberechtigten sind über Ziele, Inhalt und Methoden der Sexualerziehung rechtzeitig zu unterrichten.“ Mit dieser Intervention haben die Bischöfe in NRW sich schriftlich hinter folgende Lehre des Staates gestellt:

Die Sexualerziehung gehört zum Erziehungsauftrag der Schule.“ Die Schüler dürfen also von der Schule auch gegen ihren Willen und gegen den Willen der Eltern zur Teilnahme gezwungen werden. Die Erziehungsberechtigten sind nur „rechtzeitig zu unterrichten“. Diese Sittenlehre stand und steht in krassem Widerspruch zur Sittenlehre der katholischen Kirche, die den Bischöfen z. B. aus dem ... Dokument „Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung“ aus dem Jahr 1995 bekannt sein musste. (So) werden auch die katholischen Schüler mit ausdrücklicher Zustimmung der Bischöfe vom Staat zur Teilnahme an der schulischen Sexualerziehung in NRW gezwungen, entgegen der katholischen Sittenlehre und häufig zum schweren Schaden der Kinderseelen.

Außerdem wundert man sich, weshalb trotz oben erwähnten Protesten gegen die staatlichen Vorgaben in einem Vorwort zu den „Ausführungsbestimmungen des Kölner Erzbischofs für die katholischen Schulen im Erzbistum Köln zu den Richtlinien für die Sexualerziehung in Nordrhein-Westfalen“ zu lesen ist: „Die Ausführungsbestimmungen treten zusammen mit den Richtlinien für die Sexualerziehung in NRW an den kath. freien Schulen im Erzbistum Köln zum 1.4.2003 in Kraft“ (Unterschrift des Kardinals). Um das Ausmaß der Zusammenarbeit der deutschen kath. Kirche mit dem Staat bzgl. der Sexualerziehung an den Schulen richtig beurteilen zu können, bleibt einem nicht erspart, einen Blick in die Staatlichen Richtlinien z. B. von Nordrhein-Westfalen zu werfen. Mir liegen die gesamten Richtlinien zur Einsicht vor. Da kann man z. B. lesen, um nur auf ein paar wenige Punkte aufmerksam zu machen:

„5.4. Sexuelle Orientierung und Identität. In der Auseinan­dersetzung mit unterschiedlichen sexuellen Lebensweisen besteht die Chance, die eigene Sexualität zu reflektieren, die eigene sexuelle Identität zu finden und bewusst dazu zu ste­hen.

In der Sexualwissenschaft besteht Konsens darüber, dass sich menschliche Sexualität auf vielfältige Weise ausdrücken kann. Demnach sind Hetero-, Bi-, Homo- und Transsexualität Aus­drucksformen von Sexualität, die, ohne Unterschiede im Wert, zur Persönlichkeit des betreffenden Menschen gehören.

Die Sexualerziehung dient der Ausbildung und Förderung ge­genseitiger Akzeptanz unter allen Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und Identität und den damit ver­bundenen Beziehungen und Lebensweisen. Sie leistet damit ihren Beitrag zum Abbau der Homosexuellenfeindlichkeit und zur Beseitigung der Diskriminierung von homo-, bi- und trans­sexuellen Menschen.

Oder:

5.6. Empfängnisverhütung. Bei sexuellen Kontakten achten viele Jugendliche zu wenig auf eine zuverlässige Empfängnisverhütung. Es ist daher sowohl für die Erziehenden als auch für die Jugendlichen wichtig, sich die Gründe dafür bewusst zu machen.

Erfahrungsgemäß sind dies vor allem fehlende oder unzureichende Kenntnisse, gefühlsmäßige und soziale Barrieren, situationsbedingte Schwierigkeiten und mangelnde Kommunikationsfähigkeit.

Deswegen ist es dringend geboten, neben den medizinisch-biologischen Fakten der Kontrazeption (hormonelle, mechanische, so genannte natürliche Methoden, Nidationshemmung, Sterilisation) auch ihre Vor- und Nachteile für Jugendliche zu besprechen und die emotionalen Hemmschwellen abzubauen. Bei den Mädchen, besonders aber bei den Jungen, muss die Bereitschaft geweckt und gestärkt werden, die Verhütung ungewollter Schwangerschaften als eine gemeinsame partnerschaftliche Aufgabe auch der Lebens- und Familienplanung anzusehen.“ [Man beachte, dass hier die frühabtreibende Nidationshemmung ganz frei heraus als „Verhütung“ bezeichnet wird. Anm. FMG]

Das waren nur ein paar Beispiele. Dass bei dem ganzen Thema nie davon die Rede ist, dass es die Sünden der Unkeuschheit gibt, dürfte bei diesen Richtlinien selbstverständlich sein. Und wenn ich dies aber behaupte, dass nach den Aussagen der Hl. Schrift und nach den Aussagen der kath. Kirche, die auch heute noch dasselbe lehrt wie vor 2000 Jahren , wenn ich also mich auf die Dekrete des Hl. Vaters berufe und auf die schwere Sünde der Unkeuschheit verweise, die – wenn nicht bereut – zur ewigen Verdammnis führt, dann mache ich mich in den Augen der Welt lächerlich.

Das Skandalöse der ganzen traurigen Angelegenheit aber besteht darin, dass katholische Berater mit Unterstützung der Diözesen in eine ähnliches Horn blasen. Von ‚Esperanza“ habe ich schon oben geschrieben. Auch vom Sozialdienst katholischer Frauen (SKF). Aber damit man mir dies auch glaubt, ist es vielleicht nützlich, einen Abriss der Sonderstunden in den Schulen bei den Kindern, so wie SKF ihn plant, im Wortlaut abzudrucken:

„Nach der Begrüßung: Montagsmaler: Verschiedene Begriffe aus dem Bereich Körper, Verhütung und Beziehung werden zeichnerisch dargestellt und erraten. Lernziel: Überwindung der Redescheu.

Vorstellung der unterschiedlichen Verhütungsmittel (Pille, Diaphragma, Spirale, Hormonpflaster, Hormonimplantat, Pille danach) in geschlechtshomogenen Gruppen. Lernziel: Kennenlernen der einzelnen Verhütungsmittel und Informationsvermittlung zur Wirkung, Anwendung, Sicherheit, zu ethischen Aspekten, den Vorteilen und Nachteilen, sowie zu den Kosten.

Information zur richtigen Anwendung von Kondomen; Hinweis auf häufigste Fehler bei der Anwendung. Möglichkeiten des praktischen Einübens mit Hilfe von Modellen in geschlechtshomogenen Gruppen. Lernziel: Kennenlernen von Kondomen, Abbau von Unsicherheiten.“

Weiter möchte ich nicht mehr in dem Sumpf herumwühlen. Die flächendeckende Verführung unserer Jugend ist traurig genug. Und am traurigsten ist dies, dass es von „katholischen“ Gruppen mit Duldung oder gar Unterstützung von Diözesen im angemaßten Namen der Kath. Kirche getan wird. Wir hatten Gelegenheit, in Rom im Vatikan ausführlich über all die Übel zu berichten. Vatikanische Stellen sind entsetzt über das, was in Deutschland passiert.

Um auch da die Dinge beim Namen zu nennen: Wir haben dem Sekretär (des Päpstlichen Rates) für die Familien, Seiner Exzellenz Erzbischof Romer, eine Passage aus dem von 14 deutschen Bischöfen empfohlenen Schulbuch für den kath. Religionsunterricht vorgelegt, Treffpunkt RU, und zwar die Seiten 25-27 über die Homosexualität; die wörtliche Antwort des Erzbischofs: „Das ist ja entsetzlich!“ [Vgl. FMG-INFORMATION 91, S. 44: „Treffpunkt RU“! Anm. FMG]

Liebe Leser von „Ruf des Königs!“ Ich habe diesen Artikel geschrieben, um meinen Protest hinauszuschreien gegen die Verbrechen, die seit Jahren an der deutschen Jugend verübt werden, indem man sie zum  Ausprobieren verschiedenster sexueller Praktiken hinführt. Im Klartext heißt das dass man sie anleitet, in objektiv schwerer Sünde zu leben, die zum Tode führt und GOTT aufs Schwerste beleidigt.

Wir Priester – auch ich – und jeder einzelne Bischof werden einmal Rechenschaft ablegen müssen vor GOTT darüber, was aus unseren Kindern durch unser Schweigen oder gar durch unsere Mitwirkung geworden ist. Man wirft mir vor, dass ich zu einseitig auf ein und demselben Thema herumreite. Ich wehre mich dagegen. Man lese meinen Artikel über die Schönheit der Reinheit! Aber ich mache mich zum Anwalt der Eltern, die vom Staat und von manchen bischöflichen Ordinariaten im „Regen stehen gelassen“ werden. Dass ich mich dabei nicht beliebt mache bei höheren Kreisen, ist mir klar.

Aber ich will einmal – was ich sonst nicht tue – meine Titel als Ordensgeneral eines päpstlichen Ordens ins Spiel bringen. Es soll den bedrückten Eltern zum Trost gereichen, dass es in Deutschland noch höhere kirchliche Superioren gibt – natürlich nicht nur mich! -, die gegen die Dummheit, die Unverschämtheit und die Ungerechtigkeit der verpflichtenden Sexualkunde an den Schulen kämpfen. Ich bin sicher nicht der einzige! Zum Glück! Aber die meisten „heulen mit den Wölfen“, bis die Wölfe unsere Jugend aufgefressen haben werden. Andreas Hönisch SJM«

 

 

 

Verschiedenes

 

Bald Seligsprechung von „Nennolina“?

Das Leben und Sterben der sechseinhalbjährigen Antonietta Meo, genannt Nennolina, machte in den vergangenen Monaten mehrfach Schlagzeilen selbst in der Regenbogenpresse. Grund war, dass in dem 1972 in der Diözese Rom begonnenen Seligsprechungsverfahren ein wesentlicher Schritt vorwärts geschehen ist: die Erklärung des sog. heroischen Tugendgrades durch Papst Benedikt XVI. am 17. Dezember 2007. 1999 waren die Gebeine der kleinen Dienerin GOTTES vom großen römischen Friedhof in einen Nebenraum der römischen Pilgerbasilika Santa Croce, ihre frühere Pfarrkirche, überführt worden. Das lenkte vermehrte Aufmerksamkeit auf das seit langem in Italien verehrte kleine Mädchen. Sie hatte vom 15. 12. 1930 bis 3. Juli 1937 gelebt. Der Heilige Vater selber wies – ungewöhnlich im Lauf eines Seligsprechungsverfahrens – in einer Ansprache vor jungen Menschen der italienischen „Katholischen Aktion“ hin auf Nennolina und sprach die Hoffnung aus, dass der Seligsprechungsprozess bald zu einem positiven Ende komme: „In wenigen Jahren hat Nennolina den Gipfel der Vollkommenheit erreicht, den zu erklimmen wir alle berufen sind, und sie ging zügig voran auf der ‚Schnellstraße“, die zu JESUS führt.“ (Vgl. rv 20.12.07, zenit 20.12.07, DT 22.12.08) – Das Lebensbild des 1937 an Knochenkrebs gestorbenen Mädchens, das kleine Briefchen an CHRISTUS gerichtet hat, die eine tiefe GOTTESbeziehung verraten, ist in Band 2 unserer Reihe „GOTTES Kinder“ enthalten (S.140-165). Es kann vermutet werden, dass auch ein für die Seligsprechung notwendiges Wunder bereits geprüft wird.

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Firmung mit Einführung in Verhütung

Unter dieser Überschrift hatten wir in der FMG-INFORMATION 92 auf Seite 50 die Zuschrift einer Frau aus Baden-Württemberg veröffentlicht. Sie hatte voll Sorge davon berichtet, dass in einer Pfarrgemeinde schon seit Jahren bei einem verpflichten­den Wochenende ausführlich Verhütungsmittel vorgestellt worden waren – einschließlich der Vorführung des Kondomgebrauchs an einem Modell des männlichen Geschlechtsteils. Wir hatten geraten, dem Bischof sachlich und besorgt zu berichten – was auch mit präzisen Angaben geschah, darunter auch mit der Angabe, dass zumindest in einem Jahr an diesem „Firmwochenende“ keine Sonntagsmesse war. Wir rieten auch, falls vom Bischof über längere Zeit keine Antwort käme, dann den Päpstlichen Rat für die Familie in Rom zu informieren. Als der Brief an den Diözesanbischof nach etwa acht Wochen ohne Reaktion blieb, schrieb die Frau den Brief nach Rom. Etwa zehn Tage darauf kamen fast gleichzeitig zwei Antworten:

„Im Namen unseres Bischofs, Dr. Gebhard Fürst, danke ich Ihnen für Ihren vertrauensvollen und besorgten Brief... (Der) Bischof... hat ihn mit Erstaunen und Verständnis für Ihre Besorgnis gelesen. Er hat den für die Firmvorbereitung und Katechese zuständigen Hauptabteilungsleiter gebeten, sich bei den Verantwortlichen kundig zu machen und entsprechende Gespräche zu führen. Er dankt Ihnen für Ihre Mitsorge um eine verantwortliche Firmkatechese und sendet Ihnen und Ihrer Familie seinen bischöflichen Segen.“

„Ihr Schreiben an Herrn Kardinal Alfonso López Trujillo, Präsident des Päpstlichen Familienrates ist hier eingetroffen, und hat uns ernste Sorge bereitet. Wir teilen mit Ihnen die sehr berechtigte Entrüstung über das unbeschreibliche Vorgehen im Unterricht für das Firmsakrament. Ich schreibe Ihnen im Auftrag seiner Eminenz., Herrn Kardinal López Trujillo, der weitere Schritte einleiten wird. Ich grüße Sie hochachtungsvoll und bin Ihnen und Ihrer verehrten Familie im Gebete verbunden. In CHRISTUS + Karl Josef Romer, Bischof“.

Wir halten es für nötig und sinnvoll, diese Reaktion auf die Leserzuschrift in FMG-INFORMATION 92 zu veröffentlichen, da – auch wenn man nicht weiß, ob und wie vor Ort Konsequen­zen erfolgen – die beiden Antworten doch ermutigen, vor Miss­ständen nicht einfach zu resignieren, sondern die Verantwort­lichen zu informieren und um Abhilfe zu bitten.

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Nicht alle beugen sich dem Druck der Homo-Lobby

Berlin. Der sog. Christopher Street Day ist ja in vielen Großstädten jeweils ein großes Spektakulum für die „Anerkennung“ der homosexuellen Lebensführung, bei dem alle möglichen Persönlichkeiten sich beeilen, ihre „Toleranz“ durch Mitmachen zu darzustellen. Die Zeitschrift „Vision 2000“ (Nr. 1/2008) berichtete nun (Quelle: „Nord-Berliner 19.7.07), dass beim letztjährigen Christopher Street Day in Berlin zehn von zwölf Bezirken die „Regenbogenflagge“ hissten. „Zwei Bezirke – Reinickendorf und Spandau – hissten die Fahne nicht. (...) Nach Auskunft von Bezirksbürgermeisterin Marlies Wanjura wird (...) auch im nächsten Jahr vor dem Rathaus Reinickendorf keine Regenbogenflagge wehen: ‚Wir werden im nächsten Jahr trotzdem – sollte sich die Gesetzeslage bis 2008 nicht ändern – keine Regenbogenflagge hissen (...). Vor dem Grundgesetz sind alle Menschen gleich – da sind alle mit einbezogen, ganz gleich, welche Hautfarbe oder welche sexuellen Neigungen sie haben. Das machen wir deutlich durch die Flaggen, die immer vor dem Rathaus hängen. Somit sind wir 365 Tage im Jahr tolerant und nicht nur an einem einzigen.“

In einem Interview („Wir in Berlin“ April 2007) äußerte Bezirksbürgermeisterin Wanjura sich zu ihrer Motivation: „Behörden haben bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben Distanz und Neutralität zu wahren und für alle Bürger und Bürgerinnen gleichermaßen dazusein. Die Regenbogenfahne ist Symbol für eine Bewegung mit gesellschaftspolitischen Zielen. Es gibt auch zahlreiche Menschen im Bezirk, dazu gehöre auch ich mit meiner christlichen Einstellung und Erziehung, die eine völlige Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften – beispielweise mit dem Institut der Ehe – ablehnen.“

„Vision 2000“ kommentiert: „Erfreulich, dass es noch Politiker gibt, die sich dem Druck der Homo-Lobby nicht beugen.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.

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„Moralische Überlegungen zu Impfstoffen, für deren Produktion Zellen von abgetriebenen Föten verwendet werden“.

Vatikan. So ist eine Abhandlung der Päpstlichen Akademie für das Leben überschrieben, die uns in deutscher Übertragung vorliegt (private, nicht autorisierte Übersetzung vom Sept. 2006, englische Version „Moral Reflections On Vaccines Prepared From Cells Derived From Aborted Human Foetuses“, www.cogforlife.org,  www.academiavita.org). Darin wird ausführlich dargestellt, dass Impfstoffe, die aktuell gegen Röteln verwendet werden, aus humanen Zelllinien von ab­getriebenen Föten stammen (die Impfstoffe u. Hersteller werden im Einzelnen genannt); z. T. sind es auch Impfstoffe gegen Mumps, Masern, Hepatitis A, Windpocken, Tollwut u. Pocken.

Zur ethischen Bewertung heißt es, hier notwendigerweise stark verkürzt:

Es sei an sich „ein ‚Meilenstein“ im weltlichen Kampf des Menschen gegen infektiöse und ansteckende Krankheiten“, wenn dagegen effektive Impfstoffe hergestellt werden könnten. Wenn diese aber unter Verwendung von abgetriebenen Föten hergestellt werden, stellt sich – wenn die Abtreibung grund­sätzlich nicht erlaubt ist – die Frage, ob solche Impfstoffe dann benützt werden dürften. Die Stellungnahme der „Pp. Akademie für das Leben“ erinnert dann an die allgemeine Unterscheidung der christlichen Moral hinsichtlich der „Mitwirkung am Bösen“. Die sog. „formelle Mitwirkung“ besteht dann, wenn jemand an der unmoralischen Tat einer anderen Person mitwirkt und deren böse Absicht teilt – dies ist immer moralisch unerlaubt. Die sog. „materielle Mitwirkung“ kann eine „unmittelbare“ (direkte) oder eine „mittelbare“ (indirekte) Mitwirkung sein. Unmittelbar ist die Mitwirkung, wenn sie in der Ausführung der sündhaften Tat an sich liegt oder wenn der Handelnde die unmoralische Handlung möglich macht, z. B. durch das Bereitstellen von Instrumenten oder Produkten (Letzteres kann eine nähere oder entferntere Mitwirkung sein). Eine solche materielle Mitwirkung wird unter bestimmten Kriterien als unerlaubt beurteilt; wenn es sich um unmittelbare materielle Mitwirkung bei einem Angriff gegen das menschliche Leben handelt, „muss sie wegen der bedeutenden Natur des in Frage gestellten Wertes immer als unerlaubt angesehen werden“. Eine weitere Unterscheidung wird dann zwischen aktiver und passiver Mitwirkung am Bösen gemacht.

Im konkreten Fall gibt es nun Menschen, die die Impfstoffe unter Nutzung von Zelllinien aus Abtreibungen herstellen, andere, die am Vertrieb dieser Impfstoffe beteiligt sind, und schließlich Menschen, die sie aus gesundheitlichen Gründen nutzen.

Moralisch unerlaubt ist jede Form der formellen Mitwirkung an der Tat derer, die die Abtreibung durchgeführt haben, durch die die Gewinnung fetalen Gewebes (für die Impfstoffe) ermöglicht wurde. Herstellung, Vertrieb und Marketing von so hergestellten Impfstoffen ist prinzipiell moralisch unerlaubt (weil sie die Durchführung weiterer Abtreibung fördern könnten).

Wer solche Impfstoffe anwendet (Ärzte, Eltern usw.), wirkt passiv mit. Von ihnen ist Einspruch gefordert: Wörtlich heißt es: „Daher haben Ärzte und Eltern die Pflicht, Zuflucht zu Alternativen zu nehmen (wenn es diese gibt), auf die politischen Behörden und Gesundheitssystem Druck auszuüben, dass andere Impfstoffe ohne moralische Probleme verfügbar werden. Sie sollten, wenn nötig, aus Gewissensgründen sich weigern, Impfstoffe anzuwenden, die mit Hilfe von Zelllinien von abgetriebenen menschlichen Föten herge­stellt werden. Gleichermaßen sollten sie mit allen Mitteln (schriftlich, durch die verschiedenen Verbände, Massenmedien usw.) die Impfstoffe bekämpfen, die bis jetzt noch keine moralisch akzeptablen Alternativen haben, und Druck erzeugen, so dass alternative Impfstoffe hergestellt werden, die nicht mit der Abtreibung eines menschlichen Fötus verbunden sind, sowie eine rigorose legale Kontrolle der pharmazeutischen Hersteller fordern.“

Wenn es keine akzeptablen alternativen Impfstoffe gibt, sei es richtig, die Anwendung der problematischen Impfstoffe zu ver­weigern, wenn es ohne hohe Gesundheitsgefährdung möglich ist. Wenn beträchtliche Gesundheitsgefahren bestehen, könn­ten auch moralisch problematische Impfstoffe für begrenzte Zeit genutzt werden (da die Pflicht, passive materielle Mitwir­kung zu vermeiden, nicht verpflichtend sei, wenn dies ernste Schwierigkeiten bereite). Im Hinblick auf die Gefahr der Verbreitung des krankmachenden Erregers infolge mangelnder Impfung der Kinder könne dies bei Röteln so sein. Jedenfalls ist dies aber „eine moralische Nötigung des Gewissens der Eltern (die gezwungen sind, gegen ihr Gewissen zu handeln oder andernfalls die Gesundheit ihrer Kinder und der Bevölke­rung als Ganzes zu gefährden). Dies ist eine ungerechte Wahlmöglichkeit, die sobald wie möglich beseitigt werden muss.“

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Oberlandesgericht Karlsruhe weist „Pro Familia“ in die Schranken

Karlsruhe. Der Lebensrechtler Günter Annen, der für die Veröffentlichung der Initiative „Nie wieder!“ verantwortlich zeichnet, berichtet in den „Nachrichten Europäischer Bürgerinitiativen“ (10/2007), dass der Bezirksverband Darmstadt-Bensheim von „Pro Familia“ beim Landgericht Mannheim gegen Annen den Antrag auf Unterlassung seiner Aussage gestellt hätte, dass „Pro Familia“ eine „lebensfeindliche Organisation“ sei. Das Landgericht Mannheim lehnte am 29.8.2007 den Unterlassungsantrag ab. Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe bestätigte am 2.10.2007 die Entscheidung des Erstgerichts, Landgericht Mannheim.

Günter Annen berichtet über diese bemerkenswerte Entscheidung: »l Ich sagte also: „‚Pro Familia“ ist eine lebensfeindliche Organisation“. Dazu das Oberlandesgericht Karlsruhe: Die Bezeichnung ‚lebensfeindliche Organisation“ enthält keine implizite Tatsachenbehauptung. Ich habe ja nur zum Ausdruck gebracht, dass ich die Tätigkeit von „Pro Familia“ im Zusammenhang mit Schwangerschafts-Abbrüchen als lebensfeindlich bewerte. Meine Äußerung ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt, sagte das Gericht.

l Ich äußerte auch: „Pro Familia“ sorge dafür, dass bereits ab dem Kindesalter eine Verführung stattfinde. Dazu sagten die Gerichte sinngemäß: Meine kritische Äußerung zu den Schriften von „Pro Familia“ muss aus dem Gesamtinhalt beurteilt werden. „Pro Familia“ ist nämlich sogar der Auffassung, „Pornographie sei für Kinder nicht ohne weiteres schädlich“. Zwar könnte schon die Schlussfolgerung naheliegen, „Pro Familia“ wirke in strafbarer oder zumindest rechtswidriger Weise auf Kinder ein. Aber mit dem Begriff „Verführung“ wollte ich sagen, dass die Grundauffassung von „Pro Familia“ falsch sei. Meine Wertung ist daher durch die Meinungsfreiheit gedeckt, sagt der 6. Senat.

l Mein Aufruf: Eltern sollten nicht abwarten, bis ihre Kinder Opfer werden“ ärgerte ebenfalls „Pro Familia“. Dazu sagte das Gericht sinngemäß: Der Begriff „Opfer“ enthält nur eine Bewertung der von „Pro Familia“ tatsächlich durchgeführten Beratungstätigkeit. Meine Äußerung ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt, sagen folgerichtig die Richter. Das Erstgericht Mann­heim hat daher den Antrag von „Pro Familia“, ich müsse es unterlassen, meine Meinung zu äußern, zurecht abgelehnt, erklärte der 6. Senat.

l „Pro Familia“ unterhält einige medizinische Institute, die jährlich über 70 Prozent der Abtreibungstötungen in Deutschland „erledigen“. Auch diese Äußerung sollte ich nach Ansicht der Kläger unterlassen. Im „Pro Familia Magazin“ Ausgabe 2/92 heißt es aber, dass „Pro Familia“ 77 Prozent aller gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland in „Pro Familia-Zentren“ vorgenommen hat. Das sei unzutreffend, sagen heute die Profamilianer! Ich müsse daher solche „Äußerungen“ unterlassen. Aber ich habe doch nur das verbreitet, was „Pro Familia“ in ihrer eigenen Zeitung schrieb. War die hohe Anzahl an getöteten Ungeborenen eine perverse Angeberei oder gar nur eine unverschämte Lüge? Oder beginnen die Leute sich gar zu schämen? Graust ihnen vor sich selber? So hohe Abtreibungszahlen, dazu der Begriff „Pro Familia“, das passt doch nicht recht zusammen? Für die Familie`? „Pro Familia“ hat nie behauptet, dass sie lügt. Warum sollte ich ihr nicht glauben? Was sollten die Richter anderes sagen? Auch diesmal war und ist meine Äußerung durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Meine Behauptung, „Pro Familia“ sei jährlich an zirka 100.000 Schwangerschaftsabbrüchen beteiligt, beruht auf einer rechnerischen Schlussfolgerung aus dem genannten Artikel von 77 Prozent. Ich darf laut Urteil diese Schlussfolgerung ziehen, so sagen die Richter, solange mir nicht bekannt ist, das die Prozentangabe im „Pro Familia Magazin“ unzutreffend sei. Also durfte ich auch „äußern“: „Pro Familia“ sei jährlich an zirka 100.000 Schwangerschafts-Abbrüchen beteiligt.“ Damit aber meine Berichte und „Äußerungen“ in Zukunft über „Pro Familia“ der vollen Wahrheit entsprechen, fordere ich den Vereinsvorstand von „Pro Familia“ auf, in einer der nächsten Ausgaben des „Pro Familia Magazin“ die Zahlen zu nennen, wie viele ungeborene Menschen in den „Pro Familien Jahren“ in den Abtreibungszentren von „Pro Familia“ getötet (vulgo umgebracht) wurden.

Zutreffend haben auch die Richter die Ausdrücke „töten“ und „Blutgeld“ als Werturteile angesehen, die noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Nur beim Begriff „Blutgeld“ bewegt es sich nach Meinung der Richter schon an der äußersten Grenze der Schmähkritik, aber ich hatte die Grenze doch noch nicht überschritten, weil auch der dümmste „Demokrat“ im Lande die Folgen des Schwangerschafts-Abbruchs schon erkennt. Wir sind ein aussterbendes Volk...«

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Freiburg. Thomas von Aquin: Unkeuschheit gebiert eine Blindheit des Geistes. In einem Aufsatz über „das Verhältnis der Theologie zur Philosophie im katholischen Denken“ kommt der Freiburger Theologieprofessor Dr. Joseph Schumacher auch auf die „ethischen Voraussetzungen des Glaubensaktes“ zu sprechen und verweist auf den hl. Thomas von Aquin, der die Verblendung des Geistes „als die erstgeborene Tochter der ‚immunditia luxuriae“ bezeichnet“ habe. „Diese ‚immunditia luxuriae“ bezeichnet ein ausschweifendes Leben, die ‚fornicatio“ die Unkeuschheit in der Sprache der Scholastik, die ‚porneia“ in der Sprache der Bibel. Andererseits erklärt Thomas, es sei die Tugend der Keuschheit, die den Menschen am meisten bereit mache für die ‚contemplatio“, für die Beschauung (Summa Theologiae II/II q. 8a. 4 ad 1). Für Thomas gilt, dass die Tugend der Klugheit mehr als andere Tugenden verfälscht und verdorben wird durch die Unzucht (ebd., II/II q. 153 a. 5 ad 1), dass das, was der Tugend der Klugheit widerstreitet, zumeist aus der ungeordneten Sexualität hervorgeht und dass die Unkeuschheit jene Blindheit des Geistes gebiert, die den Sinn für die Güter des Geistes nahezu völlig paralysiert (ebd., II/II q. 15 a 3).“ Schumacher stellt diese Aussagen dann in den Zusam­menhang anderer bedeutender Hindernisse für die Erkenntnis der Wahrheit – Unwahrhaftigkeit, Stolz, Vorurteil, Bequemlichkeit und Resignation. Nicht selten aber hingen diese Fehlhaltungen doch irgendwie mit der „incontinentia“ (Unenthaltsamkeit) zusammen. (Vgl. Theologisches Nov./Dez 2007, Sp. 450)  -  Übrigens legte auch der hl. Paulus schon solche Überlegungen nahe, wenn er im 1. Kapitel des Römerbriefes einen Zusammenhang der Unreinheit mit der Verblendung des Geistes aufzeigt, allerdings in umgekehrter Wirkungsrichtung: „Sie haben GOTT erkannt, Ihn aber nicht als GOTT geehrt... Sie verfielen in ihrem Denken der Nichtigkeit und ihr unverständiges Herz wurde verfinstert... Darum lieferte GOTT sie durch die Begierden ihres Herzens der Unreinheit aus, so dass sie ihren Leib durch ihr eigenes Tun entehrten...“ (Röm 1,21.24)

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Flavigny-sur-Ozerain. Einer der bekannten Rundbriefe der „Abbaye Saint-Joseph de Clairval“ (6.2.2008), in denen das Leben einer heiligen oder heiligmäßigen Person zur Erhellung von Katechismuswahrheiten sehr ansprechend dargestellt wird, wird P. Mateo Crawley (1875-1960) vorgestellt, der die se­gensreiche Familienweihe an das heiligste Herz JESU in Form der „Herz-JESU-Thronerhebung“ verbreitete. Unter anderem wird berichtet, dass P. Crawley ein Buch verfasste „über die drei Beleidigungen, die von den modernen Gesellschaften unserem HERRN zugefügt werden: die Autoritätskrise und das Chaos, das sie nach sich zieht, stellen einen Affront gegen die Autorität des CHRISTKÖNIGS dar; die Unmoral und insbesondere die Schamlosigkeit in der Kleidung beleidigen die Heiligkeit CHRISTI; die Krise der Berufungen zum Priesteramt und zum Ordensleben mindert die CHRISTUS gebührende Ehre. In Belgien sagte Pater Mateo vor einer gro­ßen Menge von Frauen und jungen Mädchen: ‚Es gibt kein Christentum ohne Keuschheit. Es gibt keine Keuschheit ohne Sittsamkeit*“.“ (*Leider ist im zitierten Rundbrief das Wort „Bescheidenheit“ verwendet; der Zusammenhang legt aber „Sittsamkeit, Schamhaftigkeit“ näher – was etwa das lateinische Wort modestia beides bedeutet.)

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Cincinnati/USA. „Die Hälfte aller sexuell aktiven Heranwachsenden und jungen Erwachsenen ist mit HPV (humaner Papil­lom-Virus) infiziert, einer der am häufigsten sexuell übertragba­ren Krankheiten.“ Das ist eine der sexuell übertragbaren Infek­tionen, von der wir in der FMG-INFORMATION 92, Seite 28-29, aufgrund eines Artikels aus einer Zeitung aus Cincinnati und von Internetrecherchen berichteten. Das dort erwähnte amerikanische „Medical Institute for Sexual Health“ (Medizinisches Institut für sexuelle Gesundheit) versucht aufzuklären, dass es der einzig sichere Weg, sexuelle Infektionen zu vermeiden, ist, mit Geschlechtsverkehr zu warten, bis man in einer treuen, lebenslangen Verbindung lebt.. In einem in deutschen Arztpraxen aufliegenden Blatt („Gesundheitszeitung“, Beilage zu „Ärztliche Praxis“ 43/2007) ist auch von den HPV-Infektionen die Rede. Dort heißt es: „Das humane Papillomvirus (HPV) ist weit verbreitet: schätzungsweise 70 Prozent aller sexuell aktiven Menschen kommen irgendwann im Lauf ihres Lebens mit dem Virus in Kontakt.“ Zwar wird dann zunächst beruhigend gesagt, eine HPV-Infektion heile meist folgenlos aus, dann aber angegeben, dass ein Fünftel der Infektionen chronisch verlaufe. Und dass HPV verantwortlich ist für 75% von Gebärmutterhalskrebs, 90 % der Genitalwarzen, und 95% der Krebserkrankungen der Scheide und des äußeren Genitalbereichs. Als Hilfe dagegen wird dort eine Impfung propagiert, die dagegen vorbeuge. (Wir kennen die Wirkweise der Impfung nicht, ob sie völlig harmlos und ohne alle Nebenwirkungen ist. Von anderen Impfungen ist bekannt, dass sie in einer geringen Zahl von Fällen auch Risiken bringen.)

Bedenklich an der Sache aber ist, dass die Eltern gedrängt werden, alle jungen Mädchen schon ab 12 Jahren impfen zu lassen (es wird auf entsprechende allgemeine und kostenfreie Impfungen von 12-Jährigen in Italien und Norwegen, von 14-Jährigen in Frankreich, von 9- bis 15-jährigen Mädchen UND Jungen in Österreich usw. verwiesen; in Australien sei die Impfung in das nationale Schul-Impfprogramm aufgenommen). Es wird also generell unterstellt, dass alle diese zu Impfen­den schon früh und ungeordnet Geschlechtsverkehr haben werden. Dass junge Menschen rein in die Ehe gehen, wird faktisch geleugnet. Eine solche Vorgehensweise hat natürlich auch wiederum Aufforderungscharakter: Alle machen es, du wirst es auch bald tun, also lass dich impfen. Eine entwürdi­gende Denkweise!

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Australien. Die lebensfeindliche britische Organisation „Mary Stopes International“ gab zu, dass Australierinnen schwanger werden, obwohl sie Verhütungsmittel anwenden. Mehr als die Hälfte der Mütter, die ungewollt schwanger wurden, würden zum Zeitpunkt der Empfängnis Verhütungsmittel verwenden – 43% hormonelle wie die „Pille“, 27% Kondome. (Vgl. kath.net 31.1.08)

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London/München. Eine 33-jährige Britin, Lorraine Allard, lehnte während der Schwangerschaft mit ihrem vierten Kind eine Chemotherapie ab, um das Leben ihres Kindes zu retten. Im 4. Schwangerschaftsmonat erfuhr sie von ihrer Leberkrebs­erkrankung, wobei die Ärzte sie vor die Wahl stellten: Abtreibung und sofortiger Beginn einer Chemotherapie, oder Verzicht auf die Chemotherapie bis zur Geburt des Kindes. Die Mutter entschied sich für das Kind, das sie am 18. November mit einer Frühgeburt durch Kaiserschnitt zur Welt brachte. Allerdings konnte die dann beginnende Chemotherapie nichts mehr ausrichten – die Mutter starb zwei Monate nach der Geburt ihres Sohnes Liam, am 18.1.2008. Der Ehemann sagte gegenüber britischen Medien: „Lorraine war trotz der Schmerzen auch am Ende sehr positiv eingestellt. Sie hatte die Stärke für uns alle... Am Ende, als wir alle wussten, dass die Behandlung nicht gut verlief, war sie noch immer voller Freude, dass sie Liam das Leben schenken konnte.“ – In ähnlicher Weise verzichtete eine aus Kroatien stammende 35-jährige Münchnerin, Milica I., auf eine Krebstherapie, um das Leben ihrer ungeborenen Tochter zu retten. Larissa wurde am 19. Oktober geboren zur Freude der schwerkranken Mutter: „Das war der schönste Moment meines Lebens“. Knapp drei Monate später starb sie und hin­terließ ihrer Tochter einen Brief. (Vgl. kath.net 28.1. und 29.1.2008)

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London. Die britische Regierung erließ Richtlinien für Lehrer, in denen die Verwendung bestimmter Begriffe als „bad words“ für politisch unkorrekt erklärt werden, darunter die Wörter für Papa und Mama (dad and mum). Statt dessen sollte der Begriff Eltern verwendet werden. Die Leitlinien waren im Auftrag der Regierung von einer Gruppe „Stonewall“ erstellt worden, die zur Homosexuellen-Lobby gehört. Es gehe darum, homosexualitätsfeindliches Mobbing in Schulen zu vermeiden. „Unabhängig von ihrer Meinung zu Homosexuellen oder zur sexuellen Orientierung müssen Eltern und Erzieher begreifen, dass Schulen dafür verantwortlich sind, dass Schüler sicher sind“. Einzig zu schweigen gestatten die Leitlinien: „Ein Mensch kann jede Ansicht haben, die er will, aber es ist inakzeptabel, Meinungen auszudrücken, die andere schlecht machen.“ Auch die Verwendung des Ausdrucks „schwul“ (gay) wird verworfen, weil es rassistisch empfunden werden könne. Unter der Regierung Tony Blairs war ein Gesetz, das Homo-Werbung in Schule verbot, aufgehoben worden. Seither haben Aktivisten Trainingsprogramme für Schüler und Lehrer entworfen, die Homo­sexua­lität als vollkommen normal bewerben. (Vgl. kath.net/LifeSitenews.com 31.1.08)

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Vatikan. Der deutsche Verfassungsrechtler Prof. Dr. Wolfram Höfling, der kürzlich bei der Vollversammlung der Päpstlichen Akademie für das Leben referierte, äußerte sich gegenüber dem deutschsprachigen Radio Vatikan (rv), er wundere sich, dass „der Hl. Stuhl“ den sog. Hirntod eines Menschen mit dem Tod gleichsetze. „Wie das mit den existentiellen Aussagen der katholischen Moraltheologie in Übereinstimmung zu bringen ist“, sei für ihn ein Rätsel.

Damit ist ein Thema erneut öffentlich aufgegriffen, das dem, der sich kundig gemacht hat über die Maßnahmen, die zur „Feststellung“ des – offenbar sehr willkürlich und zweckorientiert festgesetzten – „Gehirntodes“ vorgenommen werden. Zwar gibt es keine definitive Aussage des Hl. Stuhles, doch wurden undeutliche Äußerungen von Johannes Paul II. als Zustimmung zum sog. Hirntod gedeutet, in Deutschland wird mit dem „Organspendeausweis“, den Papst Benedikt habe, für die Organtransplantation geworben (die den „Hirntod“ zur Voraussetzung hat, das heißt einen noch funktionierenden – lebendigen! - Leib mit seinen Organen, aber ohne messbare Hirnströme). Manche Bischöfe und Moraltheologen haben, ohne die Problematik des sog. Hirntodes wahrzunehmen, Organspende schlichtweg als Tat der christlichen Nächstenliebe erklärt (ähnlich auch die polnischen Bischöfe in einem Hirtenwort im September 2007). Bei einer Veranstaltung an der phil. theol. Hochschule der Diözese St. Pölten äußerte sich der Moraltheologe Dr. Josef Spindelböck und Bischof DDr. Klaus Küng auch zugunsten des „Hirntodes“ (vgl. www.stjosef.at 21.11.07 und 24.11.07). So geht – im Sinn der Anfrage von Prof. Höfling – die Hoffnung dahin, dass der Hl. Vater doch sich klar in lehramtlicher Vollmacht äußert, dass die Verpflichtung, das Leben des Menschen „bis zu seinem natürlichen Tod“ zu schützen (wie er es immer wieder sagt), nicht erlaubt, einen willkürlich festgesetzten „Hirntod“ zu akzeptieren.

(Vgl. dazu FMG-INFORMATION 87, Dez. 2005 – Essay von Teilnehmern der Tagung der Pp. Akademie der Wissenschaften 2005; FMG-INFORMATION 91, S. 36-42, Prof. Balkenohl: „Ist der sog. Hirntod der Tod des Menschen?“)

Wenn die Kirche den sog. Hirntod unwidersprochen akzeptiert, kann man da einen Vergleich anstellen mit dem sog. „Schwangerschaftsabbruch“, der ja im heutigen gesellschaftlich-juristischen „Konsens“ erst ab der Einnistung des gezeugten neuen Menschen so genannt wird, was „erlaubt“, die Vernichtung der neuen Menschen vor der Einnistung noch „Verhütung“ zu nennen. Hier aber zieht die Kirche nicht mit, sondern tritt für den Schutz von der Zeugung an ein!

Im Übrigen: Es ist zu bedenken, dass der medizinische Umgang mit Sterbenden, denen Organe entnommen werden, eine christliche Gestaltung der Sterbestunde verhindert. Dass schwerkranken Menschen mit der Transplantation von Organen geholfen werden kann, kann aber keine moraltheologische Begründung sein, den Tod des Spenders herbeizuführen!                n

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