Ist der sogenannte Hirntod der Tod des Menschen?
In der FMG-INFORMATION 87 (Dezember 2005) hatten
wir unter dem Titel „‚Hirntod’ ist nicht Tod!“ einen Essay von einer Tagung der
Päpstlichen Akademie der Wissenschaften vom Februar 2005 wiedergegeben, in dem
die gewaltige Problematik von Organtransplantationen aufgezeigt wurde, wenn es
sich um sog. unpaarige Organe handelt, weil dazu die Organe einem noch lebenden
Körper entnommen werden müssen, der daran stirbt. Unsere Übersetzung des Essays
ist auch in einer Schrift der „Aktion Leben e. V.“, Abtsteinach, erschienen.
In der Zeitschrift „Theologisches“ war im
Januar/Februar 2006 ein Artikel von Prof. Dr. Charles Probst veröffentlicht,
auf den hin wir den Herausgeber, Dr. Dr. David Berger, baten, doch den Essay
dort abzudrucken. Er verwies darauf, dass er nur Erstveröffentlichungen in
seine Zeitschrift aufnähe, erklärte sich aber bereit, einen Originalbeitrag
eines Wissenschaftlers als Replik zu bringen. Wir konnten dann Universitätsprofessor
Dr. theol. Manfred Balkenohl dafür gewinnen, einen Laien und Familienvater, der
unter anderem im Fachbereich Katholische Theologie an den Universitäten
Osnabrück und Vechta Moraltheologie lehrte und Autor zahlreicher
moraltheologischer, sozialethischer und anthropologischer Veröffentlichungen
ist. Sein Aufsatz war in „Theologisches“, Januar/Februar 2007, veröffentlicht.
- Wir möchten seine Ausführungen, die nicht direkt auf den erwähnten Artikel in
„Theologisches“ Bezug nehmen, sondern vielmehr die Problematik der neuen
Todesdefinition „Hirntod“ sehr umfassend aufzeigen, nun gerne auch in der
FMG-INFORMATION wiedergeben, auch wenn die verwendeten wissenschaftlichen
Begriffe teilweise etwas mühsam sein mögen.
Doch das Thema ist zu wichtig. So war in einem
Münchner Krankenhaus erst vor kurzem eine für die Organspenden werbende
Ausstellung zu sehen, auf deren Schautafeln unter anderem - mit Papstfoto -
eine Meldung einer italienischen Zeitung von 1999 angeführt wurde, laut der
Kardinal Ratzinger sich geäußert hatte, er besitze einen Organspenderausweis;
ferner wurde aus der „Gemeinsamen Erklärung der Kirchen“ (Hannover/Bonn 1999)
zitiert: „Aus christlicher Sicht ist die Bereitschaft zur Organspende nach dem
Tod ein Zeichen der Nächstenliebe und Solidarisierung mit Kranken und
Behinderten“. – Ja: „nach dem Tod“. Aber die Ausstellung und alle Befürworter
der Organspenden unterstellen, der sogenannte Hirntod sei der wirkliche Tod.
Die folgende Darlegung zeigt erneut auf, dass dies nicht zutrifft!
Manfred Balkenohl
Der
Hirntod – Zur Problematik einer neuen Todesdefinition
In der Diskussion um das Hirntodkonzept und
der damit verbundenen Entnahme lebenswichtiger Organe für die Transplantation
sind seit dem letzten Jahrzehnt zwei gegenläufige Lemmata zu beobachten. Zum
einen wird auch wegen der immensen finanziellen Bereitstellungen weiterhin und
z. T. sogar verstärkt transplantiert. Zum anderen wächst, auch und gerade
interdisziplinär, mit zunehmender Deutlichkeit die Erkenntnis, dass eine neue,
biotechnisch inspirierte Qualität der medizinischen Definitions- und
Deutungsmacht den Menschen in seinen grundlegenden Lebensfunktionen geradezu
verkennt.[1]
In diesem Dilemma befinden wir uns, wenn wir
das Hirntodkonzept mit Blick auf die das Leben kennzeichnenden Merkmale
betrachten.
Wie kam es zu der Definition Hirntod?
Von der Öffentlichkeit lange Zeit unbemerkt, war in
der Medizin eine neue Todesdefinition hinzugekommen. Nicht mehr allein der
irreversible Stillstand der Herz- und Atmungstätigkeit, sondern ebenfalls eine
„schwere Hirnschädigung“ bei aufrecht erhaltener Funktion des Herzens und der
Atmung wurde unter bestimmten Bedingungen als Tod des Menschen deklariert. Die
sogenannte Hirntod-Definition ist neueren Datums. Einer der ersten, der sich
aus anthropologischer und ethischer Perspektive mit der Problematik dieses
Begriffes befasst hat, war Hans Jonas. Er bezieht sich zunächst auf einen
Bericht über die Definition des Hirntodes, den im August 1968 eine hierzu
eingesetzte Kommission der Harvard Medical School veröffentlicht hatte. Das
Harvard-Gutachten „definierte irreversibles Koma als Gehirntod, wenn folgende
diagnostischen Merkmale vorliegen: 1. Abwesenheit jeder feststellbaren
Gehirntätigkeit (flaches Elektroenzephalogramm) und jeder gehirnabhängigen
Körpertätigkeit wie spontane Atmung und Reflexe; 2. Er setzt den so
definitierten Gehirntod gleich mit dem Tode des ganzen Leibes, also des
Patienten, was außer der amtlichen Todeserklärung den Abbruch aller künstlichen
Funktionshilfen durch Atmungsgerät und sonstige Erhaltungsmaßnahmen erlaubt -
sowie unabhängig davon (also mit oder ohne solchen Abbruch) die Entnahme von
Organen für Transplantationszwecke: Der dies freistellende Leichnamstatus des
Leibes beginnt mit der Feststellung des Gehirntodes als solchen.“[2]
Es geht also darum, das bis dahin „irreversible Koma“
als neue Definition des Todes anzuerkennen mit dem Ziel, den Leichnamstatus des
Leibes zu erreichen mit allen daraus erwachsenden pragmatischen Konsequenzen.
Mit anderen Worten geht es also darum, „den Zeitpunkt der Toderklärung
vorzuverlegen: die Erlaubnis nicht nur, die Lungenmaschine abzustellen, sondern
nach Wahl auch umgekehrt sie (und andere „Lebenshilfen“) weiter anzuwenden und
so den Körper in einem Zustand zu erhalten, der nach älterer Definition Leben
gewesen wäre (nach der neuen aber nur dessen Vortäuschung ist) - damit man an
seine Organe und Gewebe unter den Idealbedingungen herankann, die früher den
Tatbestand der Vivisektion gebildet hätten.“[3]
Es sind vor allem zwei pragmatische (zweckhafte)
Ziele, die im Gegensatz zur traditionellen Todesbestimmung im Vordergrund
stehen. Zum einen möchte man Angehörige, Patienten, Mediziner und Pflegekräfte
nicht mehr die Last eines irreversiblen Komas aufbürden, zum anderen möchte man
transplantieren. Eine Neudefinierung des Todes erreicht beides. Wenn man sagt,
der Mensch sei tot, braucht man ihn nicht mehr als Lebenden zu pflegen und zu
versorgen. Und man kommt durch Definitionsmacht an seine Organe heran, ohne
dass ein Staatsanwalt wegen einschlägiger Delikte tätig werden müsste.
Macht und Herrschaft des Menschen über den
Menschen
Die absolute Herrschaft des Menschen über den Menschen
ereignet sich in unserer Zeit also auch und gerade durch Definition. Denn wenn
der Tod neu definiert worden ist und die entsprechenden Formalitäten erfüllt
sind, ist der komatöse Patient plötzlich - und zwar durch Unterschriften - kein
Patient mehr, sondern ein Leichnam. Ihm ist der Leichnam-Status nicht nur
zugestanden, sondern aufgezwungen, aufoktroyiert worden. Der mit Ausnahme des
geschädigten Gehirns gut funktionierende Organismus ist für tot erklärt worden.
Der Patient konnte sich wegen seines ultrakomatösen Zustandes nicht dagegen
wehren. Mit ihm wird und wurde verfahren.
Nun kann aber eine Definition nicht das ersetzen, was
an Wissen nicht vorhanden ist. Es ist im ursprünglichen Sinne des Wortes
arrogant, ohne tieferes Nachfragen, aus Unkenntnis also, etwas festzusetzen und
festzuschreiben, was sich schlicht der Erkenntnis entzieht.
Fiktion statt gültiger Definition
Eigentlich sollte eine Definition (lat. Abgrenzung)
eine eindeutige Bestimmung eines Sachverhaltes oder einer Wortbedeutung sein,
ausgedrückt in größtmöglicher Klarheit, Vollständigkeit und Kürze. Eine
Definition sollte realistisch sein, indem sie Wesensmerkmale des zu
Definierenden unmissverständlich gegenüber allen andersgearteten Gegenständen
abgrenzt. Eine Definition sollte eine echte und angemessene Wesenserfassung
über die Wahrheit eines Sachverhaltes oder Vorganges ermöglichen, also eine
wirkliche Einsicht in das Wesen der zu erklärenden Sache schaffen.
Bei der Definition „Hirntod“ ist aber das Gegenteil
der Fall. Es wird keine Klarheit über das Wesen einer Sache erreicht, sondern
es wird per definitionem Verschleierungs- und Verdunkelungstaktik betrieben zum
Zwecke der Durchsetzung eigener Interessen. Man setzt formal das Mittel einer
Definition ein. Unkritische Leser vermeinen nun, das Wesen einer Sache sei
unzweideutig angegeben. In Wirklichkeit aber will man etwas anderes erreichen.
Die Definition Hirntod erweist sich somit als Nebelkerze.
Feststellung des Todes
Nun gehörte es bislang jedenfalls zur Aufgabe der
medizinischen Wissenschaft und der ärztlichen Praxis, Kriterien und den
Zeitpunkt des Todes zu bestimmen. Das war in der Vergangenheit weltweit
einheitlich unumstritten und ohne erhebliche Kontroversen möglich. Man
definierte, wie oben angedeutet, den Tod nach dem irreversiblen Stillstand der
Herz- und Atmungstätigkeit und damit auch der Gehirnfunktionen. Will man sich
aber heute zum Beispiel anhand eines einschlägigen medizinischen Wörterbuches
in dieser Hinsicht informieren, dann stößt man alsogleich auf Schwierigkeiten.
Im „Pschyrembel“[4] etwa hat der
Terminus „Hirntod“ längst Einlass gefunden.
Unter „Hirntod“ heißt es hier: „(engl.) brain death;
Tod des Individuums durch Organtod des Gehirns; irreversibler Ausfall aller
Hirnfunktionen bei evtl. noch aufrechterhaltener Kreislauffunktion;
Voraussetzungen für die Feststellung des H.: Vorliegen einer schweren
Hirnschädigung u. hochwahrscheinlicher Ausschluss einer reversiblen Störung der
Hirnfunktionen od. von Bewusstseinsstörungen bekannter Ursachen, z. B. nach Vergiftungen
...“[5]
Das Augenmerk ist vor allem zu richten auf den
Terminus: „Vorliegen einer schweren Hirnschädigung“. In der 254. Auflage dieses
Wörterbuches war noch von „Teilhirntod“ die Rede. In den neueren Auflagen
entfällt unter „Koma“ der Unterbegriff „irreversibles Koma“. Das „Vorliegen
einer schweren Hirnschädigung“ wird hier also dem Terminus „Hirntod“ zugrunde
gelegt. Es kommt noch hinzu, dass der „Hirntod“ in der ganzen Welt keineswegs
einheitlich definiert wird. Auch daher werden ethische Fragestellungen
unumgänglich.
Einheitlicher Todesbegriff?
Heute gibt es auch und gerade im medizinischen Bereich
keine einheitliche Definition des Todes. Die Literatur weist weltweit über 300
verschiedene Hirntoddefinitionen auf. Der gegenwärtige Expertenstreit spiegelt
sich in der Praxis auch dadurch wieder, dass unterschiedliche Interessen immer
wieder zu einander divergierenden Definitionen führen.
Von „Apallikern“ oder „dauerhaft Vegetativen“ spricht
man häufig dann, wenn in diesen Patienten irreversible Pflegefälle erblickt
werden, von „Wach-Koma-Patienten“, wenn die Möglichkeit einer Genesung ins Auge
gefasst wird. Unter dem Gesichtspunkt, dass zum Zwecke der Organtransplantation
mehr Tote hermüssen, erklärt man solche Patienten gern als „Teilhirntote“. In
diesem Sinne wird in den USA z. B. (John Fletcher) die Ausdehnung der
Todesdefinition auf „Großhirntote“ gefordert.
Auch die jährlich rund 600 in Deutschland geborenen
„anenzephalen“ Säuglinge, die in Wahrheit eine erhebliche Schädigung oder
Verkümmerung des Großhirns aufweisen, haben in Anwendung der Hirntod-Definition
niemals gelebt und dürfen nach Auffassung einer Reihe von Experten zum Zwecke
der Organtransplantation verwendet werden. Man argumentiert in einer plausibel
klingenden, aber nichtsdestoweniger verhängnisvollen Weise: Wenn es denn als
erlaubt gilt, die Organe „Hirntoter“ zum Zwecke der Transplantation zu
explantieren, dann dürfe man auch solche Kinder verwenden, die angeblich
niemals ein Gehirn gehabt hätten bzw. ebenfalls hirntot seien.
Interessant ist indessen, dass man sich bei
dergleichen Vorgängen um ethische Rechtfertigungen bemüht, die man dann im
Vergleich zu anderen Vorgängen heranzieht.
Was aber insgesamt auffällt, ist der Tatbestand, dass
der Todesbegriff selbst in der Medizin nicht mehr einheitlich festgestellt
werden kann und dass es anstelle einer gültigen Definition diesbezügliche willkürliche
Setzungen gibt. Bei solcher schon allgemein gewordenen Unsicherheit,
Liberalisierung und Individualisierung ist schon gefordert worden, es möge doch
jeder gefälligst selber festlegen, wann er denn tot sei. So grotesk das klingen
mag: Tatsächlich machen Mediziner der University of Pittsburg den Vorschlag, in
Anbetracht der Unsicherheit bei den Ärzten solle doch jeder bei Lebzeiten
selbst bestimmen, wann er als tot gelten möchte: Bei Ausfall der Herz- und
Atmungstätigkeit (klassischer Tod), bei starken Beeinträchtigungen des Gehirns
(Hirntod) oder wenn sein Bewusstsein längere Zeit nicht wiederkehrt (irreversibles
Koma).
Bei dieser Lage, in der wir uns befinden, ist aber die
eingangs gestellte Frage durchzuhalten, ob heute wirklich die Medizin allein
die maßgebende Instanz sein kann, um Leben oder Tod eines Menschen
festzustellen, oder ob bei der gegenwärtigen Verwirrung ethische und theologische
Instanzen mahnend und korrigierend eingreifen müssen, um der Wirklichkeit des
Menschlichen gerecht werden zu können.
Immerhin ist in der Ausbildung der Mediziner seit
langem das Philosophikum durch das Physikum ersetzt worden. Und es ist evident,
dass man nicht leben und gleichzeitig tot sein kann. Beschwichtigend hört man
sagen: „Die Fähigkeit, Leben und Lebenszeichen festzustellen, ist bei
Medizinern unterschiedlich ausgeprägt.“ Mit solchen Hinweisen, die sicherlich
zutreffen, ist aber die Problematik, in der wir uns befinden, keineswegs
gelöst. Wohl kann man Menschen zu Tode definieren, aber in Wahrheit ist bis
heute an einer Definition noch niemand gestorben.
Grenze zwischen Leben und Tod
Die Grenze zwischen Leben und Tod festzusetzen, ist
nun einmal ein schwieriges Kapitel. Es gibt beim beginnenden wie beim
erlöschenden Leben von Menschen schwer zu erhellende Geheimnisse.[6]
Warum soll denn eigentlich der komatöse Patient, dessen Herz- und Atmungstätigkeit
künstlich unterstützt werden, kein Leben mehr haben, also tot sein? Nur darum,
weil die aus keineswegs abgesicherter Fachliteratur eruierbaren Kriterien für
den Eintritt des Hirntodes als gegeben erscheinen? Bei der
Elektroenzephalographie z. B. soll eine isoelektrische Linie (Nullinie)
bestehen.[7]
Ganz am Rande sei noch erwähnt, dass Tiere im Winterschlaf ebenfalls eine
isoelektrische Nulllinie aufweisen können. „Das EEG eines Murmeltiers im Winterschlaf
signalisiert Hirntod“, sagt Walter Arnold, Leiter des Forschungsinstituts für
Wildtierkunde und Ökologie der Veterinärmedizinischen Universität Wien.[8]
Das Leben von Menschen auf messbare Hirnströme zu reduzieren,
ist von vornherein anthropologisch fragwürdig, ja unstatthaft, u. a. darum,
weil der ganze Mensch als Geist-Seele-Leib-Einheit nicht mehr wahrgenommen
wird. Und es kommt auch, am Rande gesagt, noch hinzu, dass die Apparate, welche
die Hirnströme messen (EEG), nicht von Medizinern, sondern von Elektronikern
hergestellt worden sind. Mediziner, die mit dieser Technik umgehen, müssen sich
auf all das verlassen, was Elektroniker vorgeben. Mediziner sind also insofern
durchaus fremdgesteuert - übrigens hinsichtlich der Pharmazie ebenfalls.
Elektroniker aber sind es heute u. a. auch, welche auf
die grundsätzliche Unzuverlässigkeit von Apparaten aufmerksam machen und vor
allem darauf, dass heute vieles messbar ist, was vor kurzem elektronisch noch
nicht wahrgenommen werden konnte. Es kann mehr als vermutet werden, dass
zahlreiche Menschen zum Zwecke der Organtransplantation zu Tode definiert
worden sind; auch darum, weil elektronische Apparate gewünschte (oder auch
nicht gewünschte!) Hirnströme noch nicht aufzeichnen konnten. Und noch ein
Gesichtspunkt sollte erwähnt werden. Bevor Apparaturen dieser Art als
Massenprodukte in Krankenhäusern und Arztpraxen zur Anwendung kommen, haben sie
eine lange Zeit der Entwicklung hinter sich. Und was heute in solchen Apparaten
noch nicht messbar ist, das ist nach Angaben von Elektronikern in
elektronischen Laboratorien schon längst messbar. Bei sogenannten „Hirntoten“
sind Hirnströme messbar.
Das bestechende, aber nichtsdestoweniger fragwürdige
Argument, dass der Mensch nur dann lebe, wenn elektronisch wahrnehmbare
Hirnströme nachweisbar seien, dieses Argument wird heute in immer umfangreicher
werdender Fachliteratur entkräftet und widerlegt.[9]
Es kommt noch hinzu, dass bei Messung durch die Nase plötzlich all das wieder messbar
wird, was vorher unmöglich schien. Auch werden im Moment der Entnahme der Organe
zum Zwecke der Transplantation für eine kurze Zeit all die bislang vermissten
Ströme wieder messbar, und der sonst normale Blutdruck des „Hirntoten“ steigt
erheblich an. Ebenfalls gibt es glaubwürdige Berichte darüber, dass der
Hirntote bei beginnender Explantation die Augen öffnen kann. Daher wird das
Gesicht oftmals abgedeckt, um Pflegekräfte etwa nicht zu irritieren.
Darüber hinaus kennt der Insider grundsätzlich und in
jedem Einzelfall die Unzuverlässigkeit von Apparaten. Außerdem misst die
Elektroenzephalographie nur die elektrische Tätigkeit von der Oberfläche des
Gehirns. „Von Patienten, die ein isoelektrisches Elektroenzephalogramm
(Nullinie) gehabt haben, weiß man, dass sie wieder genasen.“[10]
Selbst wenn es möglich wäre, menschliches Versagen im
medizinischen Bereich auszuschließen, so mag doch niemand für die
Zuverlässigkeit von Apparaten zu garantieren. „Der Patient muss unbedingt sicher
sein, dass sein Arzt nicht sein Henker wird und keine Definition ihn
ermächtigt, es je zu werden. Sein Recht zu dieser Sicherheit ist unbedingt; und
ebenso unbedingt ist sein Recht auf seinen einen eigenen Leib mit allen seinen
Organen. Unbedingte Achtung dieses Rechtes verletzt keines anderen Recht. Denn
niemand hat ein Recht auf eines anderen Leib. - Um noch in einem anderen,
religiösen Geist zu sprechen: Das Verscheiden eines Menschen sollte von Pietät
umhegt und vor Ausbeutung geschützt sein.“[11]
Die Achtung vor dem menschlichen Leben
Und es muss ebenfalls angemerkt werden, dass aus
christlicher Perspektive niemand das Recht hat, über seinen eigenen Leib
willkürlich zu verfügen.
Ein Beispiel möchte ich erwähnen: Als ich auf einer
Vortragsreise zum Thema „Die Achtung vor dem menschlichen Leben“[12]
unterwegs war, wurde ich nach einem Vortrag in der Diskussion mit eben solchen
Fragen hinsichtlich der Grenzlinie zwischen Leben und Tod befragt. Im Verlauf
der Aussprache meldete sich eine Operationsschwester mit langjähriger
Berufserfahrung zu Wort, nannte ihren Namen, ihre Anschrift und ihre ehemalige
Arbeitsstelle. Sie teilte mit, dass ein Patient auf Organe eines „Hirntoten“
gewartet habe. Die Transplantation habe noch nicht stattfinden können, weil
eine Infektion bei dem aufnahmebereiten Patienten aufgetreten sei. Man habe
also warten müssen. In dieser Zwischenzeit nun sei der „Hirntote“ erwacht. Er
lebe heute gesund im Ort X., Name und Anschrift des ehemals „Hirntoten“ wurden
öffentlich mitgeteilt.
Nun mag dieses Beispiel Seltenheitswert besitzen, es
ist aber nicht das einzige dieser Art. Im deutschen Fernsehen sind bereits
etliche ehemalige „Hirntote“ und deren Angehörigen zu Wort gekommen. Zunehmend
macht der kritische Journalismus auf solche Vorgänge aufmerksam. Vor nicht
langer Zeit ist ein hirntot geschriebener 21jähriger Amerikaner namens John
Martin im Marin General Hospital im kalifornischen Greenbrae nach zehn Tagen
erwacht. Julie Christine wachte am Bett ihres Sohnes, als dieser einige Stunden
nach dem Ausschalten der Geräte plötzlich die Augen öffnete und mit den Worten
„ich liebe dich“ die Hände seiner Mutter ergriff. Die Beerdigung ihres Sohnes
hatte sie bereits vorbereitet. Nicht nur die Angehörigen, sondern ebenfalls die
Ärzte zeigten sich mehr als überrascht.[13]
Trotz solcher sich mehrender Berichte mag aber im
allgemeinen die Realität so aussehen, dass der als hirntot definierte,
irreversibel komatöse Patient nicht wieder zum Bewusstsein kommt. Aber darf der
Körper in diesem Fall als Organbank dienen? „Nur Geier und Schakale fallen
sofort darüber her“, vermerkt Willi Geiger, Senatspräsident a.D. am
Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsrichter a.D..[14]
Es gibt nicht nur das Grundrecht auf Leben, sondern auch und insbesondere „das
Grundrecht auf willkürfreie Behandlung.“[15]
Durch die heute immer weiter ausgreifenden
Explantationen von Organen unter bewusster Ausnützung der Verwischung der
Grenzen zwischen Leben und Tod des Spenders, und zwar dadurch, dass man
ebenfalls bewusst und manipulativ den definitorischen Übergang von der
Feststellung des irreversiblen Komas zur Feststellung des Hirntodes vollzieht,
auch dadurch betätigt sich heute keineswegs eine humane, jedenfalls aber eine
technisierte Medizin. Komatöse Patienten, die kraft Definition als tot gelten,
gelten nun ebenfalls definitiv nicht mehr als Patienten, sondern als Leichname,
mit denen all das angestellt wird, was als erlaubt gilt und wozu das Forschungs-
oder Transplantationsinteresse drängt. Es entwickelt sich eine Eigendynamik des
Machbaren. Und weil die Industrie des Körpers und am Körper unaufhaltsam
expandiert, übt das Faktische eine normative Kraft aus. So berufen sich
Spezialisten darauf, dass anderswo ebenso verfahren werde und dass dadurch ihre
Handlungen gerechtfertigt seien. Der ultrakomatöse Patient hat weitgehend keine
Chance mehr zu leben, er ist zu einer „postmodernen Leiche“[16]
geworden. Der gegenwärtige Transplantationsrausch, um nicht zu sagen die
Transplantationswut, ist übermächtig geworden.
Lebensfunktionen von „Untoten“
„Es ist kein Zweifel, dass wir es beim Hirntod noch
mit einem lebenden Organismus zu tun haben. 97 Prozent des Organismus sind beim
Hirntod noch lebendig. Es ist eine metaphorische Leistung, in solch einer
Situation doch vom Tod des Gesamtorganismus reden zu wollen ...“ resümiert
Detlev B. Linke[17], Professor
für Klinische Neurophysiologie und Neurochirurgische Rehabilitation.
Vermutlich sind sogar beim sog. Hirntod doch weit mehr
als 97 % des Organismus noch lebendig. Mit großer Sicherheit hat auch das
totgesagte Gehirn noch die Qualität des Lebendigen, denn ein Leichenteil im
Organismus würde dessen baldigen Tod verursachen. Es sind lediglich
beschreibbare Funktionen nicht mehr wahrnehmbar und messbar.
So gibt es bei „Hirntoten“ das sog. Lazarus-Syndrom,
worunter man versteht, dass der Totgesagte die Krankenschwester etwa umarmt,
wenn sie das Bett aufschüttelt. Hier haben wir es mit der von Linke genannten
„metaphorischen Leistung“ zu tun, solche Patienten als tot zu deklarieren. Man
spricht bezeichnenderweise vom „Hirntodsyndrom“, obwohl man im allgemeinen
unter „Syndrom“ ein Krankheitsbild versteht[18],
welches am lebenden Menschen diagnostiziert wird. Den Tod als Krankheitsbild zu
deklarieren, gehört in der Tat zu einer postmodernen Medizin.[19]
Des weiteren kann es bei „hirntoten“ Männern zu
dauerhaften Erektionen kommen, so dass sie unter gewissen Umständen noch Kinder
zeugen könnten. Und es ist durchaus möglich, dass Ärzte, die solche Patienten
zu Tode definiert haben, aufgrund von Potenzstörungen etwa keine Kinder zeugen
können. Was dergleichen Lebensäußerungen anbetrifft, können „Hirntote“ also
solchen Ärzten gegenüber weitaus überlegen sein.
Und was hirntoten Männern recht ist, das ist hirntoten
Frauen billig. Denn sie können u. U. als moderne „Zombies“ oder „Untote“, wie
man sie auch schon bezeichnet hat, noch Kinder gebären. Der Vorgang und die
Diskussion um das Erlanger Baby haben zur Genüge gezeigt, welcher Sprengstoff
in anthropologischer und ethischer Hinsicht hier verborgen ist. Während sich
nahezu das gesamte emanzipatorische Lager entrüstete, wieso man denn einer
toten Frau noch zumuten könne, ein Kind zu gebären, sie also zu missbrauchen,
bemühten sich hochqualifizierte Experten, wenigstens das Leben des Kindes zu
retten. Das Kind kam schließlich durch Spontangeburt - leider tot - zur Welt.
Man hatte übrigens schon Erfahrungen auf diesem Gebiet gesammelt. Schon öfter
waren Kinder von totgesagten Müttern - und zwar lebend - geboren worden. Die
Erlanger Rettungsaktion hat aber unmissverständlich erwiesen, dass diese Frau keine
Leiche war, dass also eine Leiche kein Kind gebären kann. Und eine
Spontangeburt ist ohne Einwirkung und Steuerung des totgeglaubten Gehirns
ebenfalls nicht möglich.[20]
Komplexe Lebensfunktionen als nachklingende Reflexe
von toten Menschen zu deklarieren, bedeutet nun aber, Willkür walten zu lassen
und eine Blickverengung auf jene Kriterien vorzunehmen, die man vorher
pragmatisch, also zweckhaft, festgelegt hat. Willkür heißt nun aber, dass der
Wille zur Dominanz gelangt ist, nicht aber tieferes Verstehen, nicht die
Einheit von Einsicht und Willen, die gemeinsam im Gewissen, dem Inbegriff des
Wissens, verankert sein sollten. Und man wird fragen dürfen, warum es denn so
viele verschiedene Register von Kriterien für den „Hirntod“ gibt. Inzwischen
weist die Literatur weltweit mehrere Hundert verschiedene Kriteriengruppen für
die Feststellung des „Hirntodes“ auf. So ist es denn auch nicht verwunderlich,
dass er längst nicht in allen Ländern akzeptiert wird.
Selbst wenn die von Menschen festgesetzten Kriterien
für den „Hirntod“ erfüllt werden, bleibt der Patient durch lebenserhaltende
Maßnahmen noch eine Zeitlang am Leben, denn „viele Systeme arbeiten in
gegenseitiger Abhängigkeit einschließlich das Cardiovascular-System
(Herz-Kreislauf-System), das Drüsensystem mit Absonderungen nach außen und
innen, das Ausscheidungssystem und das Verdauungssystem.“ Es fehlen die
typischen Merkmale einer Leiche, wie z. B. Kälte, Reaktionslosigkeit,
Starrheit, blauschwarze Flecken. „Mit anderen Worten: Die Körperfunktionen und
die Einheit des Körpers bestehen noch. Diese Einheit kann für einen Zeitraum
von Tagen, ja sogar Wochen andauern.“[21]
Eine weitere Frage schließt sich an, nämlich
diejenige, wie denn der Zustand eines als „hirntot“ definierten Patienten
beurteilt werden soll, bei dem schließlich die lebenserhaltenden Maßnahmen
abgestellt worden sind, bei diesem aber weiter die o. g. Lebensfunktionen
anhalten, also ohne jene stabilisierenden Maßnahmen? Wenngleich es Mediziner
gibt, welche diese Frage als belanglos abtun, so dürfte sie doch aus ethischer
und anthropologischer Perspektive von Belang sein. Es taucht nämlich ernsthaft
die Frage auf, ob es als akzeptabel betrachtet werden kann, „die Beerdigung
atmender Kadaver mit schlagendem Herzen“ vorzunehmen (größtes Problem bei den
Pittsburgh-Ärzten).[22]
Diese Frage erinnert mich fatal an den Ausspruch eines Transplantationschirurgen,
der auf die Frage, ob denn die „Hirntoten“ ganz und gar tot seien, antwortete:
„Das kann doch höchstens einen Totengräber interessieren, nicht aber einen
Transplantationschirurgen, der wirklich transplantieren will.“
Pragmatismus und Utilitarismus
Außerdem hört man gar nicht selten das Argument, dass
die als hirntot deklarierten, irreversibel komatösen Patienten ohnehin keine
Lebenschance hätten, also sterben müssten und dass sie daher für das
„organische Recycling“ noch nutzbringend verwendet werden könnten. Die
praktische Nützlichkeit und der praktische Erfolg, also Pragmatismus und
Utilitarismus, stehen somit im Vordergrund. Die Verwirklichung des Utilitarismus
wird übrigens ebenfalls deutlich bei der heute geübten selektiven Abtreibung.[23]
Parallelen hierzu gibt es auch bei der Frage, die im
Zusammenhang mit der In-vitro-Fertilisation gestellt wird, was denn etwa mit
überzähligen oder „verwaisten“ Embryonen zu geschehen habe, welche die „Chance
zur Menschwerdung“ nicht hätten und daher verworfen würden. Diese Embryonen
könnten dann, indem sie geopfert würden, der Menschheit einen letzten Dienst
erweisen.
Im übrigen ist das Argument, dem Tode Ausgelieferte
könnten noch Nutzen bringen, gar nicht so neu. Auch im Nationalsozialismus
glaubten Forscher und Praktiker, die Verfahren mit tödlichem Ausgang, also
terminale Experimente, an Menschen vornahmen, sich moralisch mit dem Hinweis zu
rechtfertigen, dass eben die Personen, an denen sie manipulierten, ohnehin dem
Tod ausgeliefert seien. Wenn man aber Leben willkürlich beenden darf, weil
Leben auf natürliche Weise oder durch Fremdeinwirkung ebenfalls ein Ende
findet, dann kann ja letztlich wohl kaum jemand mehr sicher sein, dass sein
Leben von anderen nicht manipulativ und definitiv ausgelöscht wird.[24]
Es ist grundsätzlich und in jedem Einzelfall ethisch
nicht erlaubt, dass das Leben von Menschen beendet wird, dass Menschen also
getötet werden, um dadurch die Lebenschancen anderer Menschen zu erhöhen. Tut
man es dennoch, dann handelt es sich um katastrophale Einbrüche in unerlaubte
Bereiche.[25]
Man darf aber keineswegs Medizinern allgemein ein
mangelndes Verständnis auf diesem Gebiet vorwerfen. Das wäre ungerecht. In
zunehmendem Maße melden heute immer mehr Vertreter unter ihnen erhebliche
Bedenken gegen den sog. Hirntod an, oder sie verwerfen diese pragmatische
Konzeption gänzlich.[26]
Insbesondere gibt es immer mehr Anästhesisten, welche bei Kolloquien etwa zu
diesen Themenbereichen die Frage aufwerfen, warum sie denn eigentlich
anästhesieren, also ein Narkoseverfahren in Gang setzen sollen, wenn der
Patient schon tot sei. Anästhesiert aber wird durchaus bei der Organentnahme
von „Hirntoten“ und sie werden fixiert. Von Kadavern wurde bislang noch nicht
berichtet, dass sie bei Sektionen hätten narkotisiert und angeschnallt werden
müssen. Nicht unerwähnt soll bleiben, dass neben zahlreichen Medizinern
ebenfalls Berufsorganisationen der Pflegeberufe das Hirntodkonzept vehement
ablehnen.
Weitere Fragen werden heute diskutiert, und zwar
weltweit. Drei will ich nur nennen, sie aber aus Platzgründen hier nicht weiter
behandeln. Einmal ist es die Frage, ob eine Organtransplantation überhaupt zum
Wohle des Organempfängers erfolgen kann.[27]
Zweitens gibt es jene, keineswegs immer öffentlich geführte Diskussion darüber,
dass man weniger Organe bekommen würde, wenn den betroffenen Angehörigen und
der Öffentlichkeit die Wahrheit über den wirklichen Zustand der komatösen
Patienten mitgeteilt würde. Prof. Pichelmair, Transplantationsmediziner,
resümiert: „Wenn wir die Gesellschaft über die Organspende aufklären, bekommen
wir keine Organe mehr.“[28]
Und es ist weiterhin die Frage, ob denn immer ausreichend genug reanimiert
wird, wenn die Möglichkeit der weitaus lukrativeren Organgewinnung besteht.
Denn es darf nicht verschwiegen werden, dass es in unserer Gesellschaft
einerseits auch finanzielle Nutznießer der Transplantationsmedizin gibt und
dass andererseits durch die dort verbrauchten Mittel Engpässe in der
medizinischen Versorgung anderswo mitbedingt werden.“[29]
Und es wäre an der Zeit, ein ganzes Buch vorzulegen
über Empfindungen solcher Menschen, die im - auch im sog. irreversiblen - Koma
gelegen und später darüber berichtet haben, dass sie also weitaus mehr
mitbekommen haben, als utilitaristisch und merkantil ausgerichtete
Transplantationschirurgen wahrhaben möchten.[30]
Solche Patienten haben zum Teil jedenfalls all das verfolgen können, was mit
ihnen angestellt wurde. Das gilt nach glaubwürdigen Berichten auch für jene,
die im „Hirntod“ gelegen haben.
Stellungnahme der Kirche
Angesichts solcher weltweit diskutierten Problemkreise
hatte Papst Johannes Paul II. bereits an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des
Kongresses der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften vom 14. Dezember 1989[31]
eine Ansprache gehalten, in der es heißt: „Man darf aus dem menschlichen Leib
kein bloßes Objekt machen oder ein Mittel für Experimente, wobei lediglich die
Normen der wissenschaftlichen Forschung und der technischen Möglichkeiten
gelten“ (3). Und es heißt weiter: „Das Problem des Augenblicks des Todes hat
auf praktischer Ebene schwerwiegende Folgen, und dieser Aspekt ist auch für die
Kirche von großem Interesse.“ ... „Genauer gesagt besteht die tatsächliche
Wahrscheinlichkeit, dass das Leben, dessen Weiterführung man durch Entnahme
eines lebenswichtigen Organs unmöglich macht, das einer lebenden Person ist,
während doch die dem menschlichen Leben geschuldete Achtung absolut verbietet,
es direkt und positiv zu opfern, wäre es auch zum Vorteil eines anderen
Menschenwesens, das man aus guten Gründen glaubt, bevorzugen zu dürfen. (5)
Noch deutlicher äußerte sich der Papst in der
Enzyklika „Evangelium vitae“: „Mit Hilfe äußerst spitzfindiger Systeme und
Apparate sind Wissenschaft und ärztliche Praxis heute in der Lage, nicht nur
für früher unlösbare Fälle eine Lösung zu finden und Schmerzen zu lindern oder
zu beheben, sondern auch das Leben selbst im Zustand äußerster Schwäche zu
erhalten und zu verlängern, Personen nach dem plötzlichen Zusammenbruch ihrer
biologischen Grundfunktionen künstlich wiederzubeleben sowie Eingriffe
vorzunehmen, um Organe für Transplantationen zu gewinnen.“
Indem in diesem Zusammenhang das Wort „Euthanasie“
ausdrücklich genannt wird, heißt es unter diesem Stichwort weiter: „In einem
solchen Umfeld zeigt sich immer stärker die Versuchung zur Euthanasie, das heißt, sich
zum Herrn über den Tod zu machen, indem man ihn vorzeitig herbeiführt und
so dem eigenen oder dem Leben anderer ‘auf sanfte Weise’ ein Ende bereitet. In
Wirklichkeit stellt sich, was als logisch und menschlich erscheinen könnte,
wenn man es zutiefst betrachtet, als absurd
und unmenschlich heraus. Wir stehen hier vor einem der alarmierendsten
Symptome der ‘Kultur des Todes’.“[32]
Dass die Kirche zu diesem schwerwiegenden Problem Stellung beziehen muss, liegt
auf der Hand. Auch die Päpstliche Akademie der Wissenschaften hat im Februar
2005 auf einer Tagung festgestellt, dass der Hirntod nicht Tod des Menschen ist
und daher nicht als Voraussetzung für die Organtransplantation gelten kann.[33]
Mit Blick auf die diesbezügliche Einschätzung der
Kirchen macht Klaus Peter Jörns aufmerksam: „Es ist erfreulich, dass die
leitenden Bischöfe der beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland
inzwischen von der in der Schrift ‚Organtransplantation’ noch akzeptierten
Gleichsetzung von Hirntod und Tod des Menschen abgerückt sind.“ Die
theologisch-ethische sowie kirchlich-seelsorgliche Unhaltbarkeit dieser
Gleichsetzung wird herausgearbeitet.[34]
Ideologien und Gefahren im
Wissenschaftsbereich
Es bestehen heute gerade im Wissenschaftsbereich
mannigfache Ideologien und Gefahren. Unsere Zeit ist ganz überwiegend von
Utilitarismus und Pragmatismus gekennzeichnet. Die Gefahr, zusammengehörende
Realitäten voluntativ und argumentativ auseinanderzureißen, ist besonders groß.
Es scheint ein neuer Dualismus gnostischer Prägung aufgekommen zu sein. Das
alte, gnostische Leib-Seele-Problem scheint heute in einer neuen Variante vor
uns zu stehen.[35]
Der gnostische Dualismus sieht u. a. eine
grundsätzliche, wesentliche und wertehafte Trennung von Geist-Seele und Leib,
wobei die Seele als Teil des Lichtes, der Leib dagegen als finsterer und böser
Bestandteil des Menschen in die Finsternis zurückfällt, von der er gekommen
ist. Für unseren Zusammenhang ist aber die gnostische Blickverengung im Sinne
eines Blickzwanges auf die Geistigkeit des Menschen aufschlussreich. Würde und
Existenz des Menschen werden fast ausschließlich aus seiner Geistbestimmung her
abgeleitet. Das ist ein Hauptpunkt der gnostischen Irrlehre.
„Der Leib ist eine große Vernunft“[36],
lässt Nietzsche seinen Zarathustra sagen und wendet sich zu Recht gegen die
Einseitigkeit derer, welche auch die geistige Realität des Leibes nicht ernst
nehmen.
Der Mensch ist eine Einheit aus Leib und Seele, auch
dann noch, wenn geist-seelische Aktions- und Reaktionsweisen nicht mehr
nachweisbar sind. Einen Menschen für tot zu erklären, nur weil Vorgänge im
Gehirn mit den Mitteln naturwissenschaftlicher Medizin nicht sichtbar und
messbar gemacht werden können, ist fundamental ungerecht und
wirklichkeitsfremd. Man darf den Menschen nicht einseitig zum „Hirnwesen“
degradieren. Das wäre eine Ignoranz der Schöpfungsordnung. Der Mensch ist
zeitlebens eine leib-seelische Einheit.[37]
Der KKK betont insbesondere: „Die Einheit von Seele und Leib ist so tief, dass
man die Seele als die „Form“ des Leibes zu betrachten hat, das heißt die
Geistseele bewirkt, dass der aus Materie gebildete Leib ein lebendiger
menschlicher Leib ist. Im Menschen sind Geist und Materie nicht zwei vereinte
Naturen, sondern ihre Einheit bildet eine einzige Natur.“[38]
Diese Einheit von Seele und Leib ist von Beginn der menschlichen Existenz an
gegeben und währt bis zu seinem natürlichen Tod. Die geistige Seele eines jeden
Menschen wird bei der Zeugung eines Kindes durch die Eltern unmittelbar von
Gott erschaffen: Gott ist der „Schöpfer der unsterblichen Geistseele eines
jeden Menschen“.[39]
Aus all dem geht schon hervor, dass der Leib des
Menschen niemals isoliert erscheinen kann. Er ist immer auf die Geist-Seele
angewiesen. Anders lautende Auffassungen und Definitionen sind realitätsferne,
reine Setzungen. Wir haben nicht Leib und Seele, wir sind eine leibseelische
Einheit.
Die Ausbreitung derzeitiger neurologischer und
neurochirurgischer Terminologie legt nicht selten eine rein sektorale
Perspektive nahe, nicht aber eine integrale Sicht, die allein der Wirklichkeit
des Menschen und der christlichen Auffassung entsprechen kann.
Perspektiven
Das Problem, um das es sich hier handelt, ist dieses:
Menschen, die sich im Prozess des Sterbens befinden, dürfen auch aus
pragmatischem Interesse nicht als tot deklariert werden. Der Mensch darf nicht
für tot erklärt werden, bevor nicht die Zerstörung des gesamten Gehirns und gleichzeitig
auch der irreversible Ausfall der Atmungs- und Kreislaufsysteme vorliegen. Mit
anderen Worten: „Der Tod darf nur nach seinem Eintritt, nicht vorher erklärt
werden.“[40]
Tut man es dennoch, dann ist das eine fundamentale Ungerechtigkeit, ein Anschlag
auf die Humanität und eine Ignoranz der Schöpfungsordnung. Ein Mensch, der sich
im Prozess des Sterbens befindet, ist noch lebendig und muss als Lebender
behandelt werden. Mehr noch, er bedarf der besonderen Zuwendung von Seiten der
Mitmenschen.[41]
Die Ehrfurcht vor dem sterbenden Menschen gehört zu
den Grundlagen jeder Kultur. Der Schwund einer Kultur zeigt sich aber gerade
dann, wenn die Schwächsten eliminiert werden.[42]
Das Konstrukt „Hirntod“ ist eine Setzung, für die kein Wahrheits- oder
Wahrscheinlichkeitsbeweis angetreten werden kann. Die Erkenntnis, was Leben
ist, auch wann Leben anfängt und wann Leben aufhört, darf nicht dezisionär
bestimmt werden, sondern ist durch physiologische Befunde vorgegeben. n
[1] Vgl. Andreas Zieger, Medizinisches Wissen und Deutung in der
„Beziehungsmedizin“ – Konsequenzen für Transplantationsmedizin und
Gesellschaft, in: A. Manzei, W. Schneider (Hrsg.), Transplantationsmedizin –
Kulturelles Wissen und gesellschaftliche Praxis, Münster 2006.
„Das
Hirntodkonzept ist hinsichtlich seines erkenntnistheoretischen und
methodologischen Reduktionismus, seiner immanenten Psychopathologie
(Dissoziation, Spaltung), seiner mangelnden Tragfähigkeit für einen
angemessenen Umgang mit Menschen im Hirntodsyndrom und hinsichtlich seiner
biopolitischen Implikationen kritisch zu beurteilen.“ Ebd. – Vgl. ebenfalls:
Zieger, A., Gleichsetzung von Hirntod und Gesamttod. Warum ist das Thema des
Hirntods nicht bewältigt?, in: Erzeugung und Beendigung des Lebens? Das
Menschenbild in der Medizin und seine Konsequenzen, hrsg. v. W. Greive, K.-H.
Wehkamp, Rehburg-Loccum 1995
[2] Hans Jonas, Technik, Medizin und Ethik. Zur Praxis des Prinzips
Verantwortung, Frankfurt 1985 (Insel) und 1987 (Suhrkamp), hier 1987, S. 220
[3] Ebd., S. 221.
[4] Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch mit klinischen Syndromen und
Nomina Anatomica, Berlin/New York, 2571994.
[5] Ebd.
[6] Balkenohl, M., Reis, H., Schirren, C., Vom beginnenden
menschlichen Leben. Ethische, medizinische und rechtliche Aspekte der
Gentechnologie und der Fortpflanzungsmedizin, Hildesheim, 1987.
[7] Jonas, ebd., S. 221.
[8] Der Tagesspiegel online, 15.10.2006.
[9] Vgl. Hirntod, immer noch umstritten. Eine kritische Abhandlung
von Dr. med. Joseph Evers, Prof. der Kinderheilkunde an der medizinischen
Fakultät der Georgetown-Universität in Washington, D.C.. und Dr. med. Paul A.
Byrne, Mitarbeiter der medizinischen Fakultäten der Universität von St. Louis,
Mo., sowie an der Creighton Universität in Omaha, Neb., und der Oral Roberts
Universität, seit 1989 Direktor der Kinderheilkunde-Abteilung des Ärztlichen
Zentrums St. Vincent in Bridgeport, Connecticut, U.S.A. Übersetzung von Prof.
Dr. Gerhard Fittkau, aus: The Pharos of Alpha Omega Alpha, Honor Medical
Society, Vol. 53, No. 4, Fall 1990, p. 10-12. Erschienen in: Medizin und Ideologie.
Informationsblatt der Europäischen Ärzteaktion, 16. Jahrg., Dez. 1994, 55ff.
[10] A. E. Walker and G. F.
Molinari, Criteria of cerebral death. Trans Am Neurol Assoc. 100: S. 29-35,
1975, zit. N. J. Evers, a.a.O., S. 56.
[11] Jonas, ebd., S. 223.
[12] M. Balkenohl, Die Achtung vor dem menschlichen Leben, in: Ders.,
Vom Sinn des Lebens, Orientierungen in unruhiger Zeit, Stein am Rhein, 1992.
[13] NB Nr. 12 v. 19. März 1995.
[14] Willi Geiger, Wie und wie weit schützt das Grundgesetz die Würde
und das Leben des Menschen? In: W. Böhme (Hg.), Menschenwürde und Schutz des
Lebens. Zur Ethik der Gentechnologie, Karlsruhe, 1987, S. 12.
[15] Ebd.
[16] Vgl. auch Detlev B. Linke, Hirnverpflanzung. Die erste
Unsterblichkeit auf Erden, Hamburg 1993, S. 120.
[17] Ebd., S. 117.
[18] Syndrom = Symptomenkomplex; Gruppe von gleichzeitig zusammen
auftretenden Krankheitszeichen.
[19] Vgl. Linke, a.a.O., S. 119.
[20] Vgl. H. Schneider, Die Erlanger Rettungsaktion. Eine achtseitige
Dokumentation von Pro Conscientia e.V. vom Schutze menschlichen Lebens und für
das ungeborene Kind, Heidelberg 30.3.1993; vgl. ferner M. Siegler and D.
Winkler, Brain death and livebirth, editorial JAMA 248: S. 1101-2, 1982, S.
1101, zit. N. J. Evers u.a., a.a.O., S. 58.
[21] P. A. Byrne, S. O’Reilly, P.M.
Quay et al., Brain death - the patient, the physician, and society. Gonzaga Law Review 18 (3),
429-516, 1982-83, in: Medizin und Ideologie, Informationsblatt der Europäischen
Ärzteaktion, 16. Jahrg., Dezember 1994, S. 57.
[22] Lt. Spiegel-Bericht vom 3.3.1997.
[23] Vgl. M. Balkenohl, Gentechnologie und Humangenetik. Ethische
Orientierungen, Stein am Rhein 1989, S. 21ff.
[24] Ebd., S. 81ff.
[25] Auf dem Deutschen Evangelischen Kirchentag 2005 in Hannover wurde
am 26. Mai 2005 am Vormittag im Convention Center 3 die Thematik erörtert:
„Behütetes Sterben und Organspende, vereinbar oder nicht? Kritische Aufklärung
über Organtransplantation“. Im Rahmen dieser Veranstaltung hielt der Verfasser
(Prof. Balkenohl) ein Referat zum Thema: „Das Menschenbild der
Transplantationsmedizin“. In diesem Zusammenhang wurden ihm zur Beantwortung
folgende Fragen vorgelegt:
Leben bis zuletzt: Wie ist
der kirchliche Auftrag zur Sterbebegleitung?
Was sind die Bedürfnisse des
Sterbenden und seiner Angehörigen? Welche seelsorglichen Konsequenzen hat das?
Tritt die Kirche bei
Organspendern in gleichem Maße für eine Begleitung bis zuletzt ein, wie bei anderen
Sterbenden?
„Liebe Deinen Nächsten wie
Dich selbst“ – Wer ist der Nächste?
Ich – als Empfänger, Spender,
Angehöriger?
Ist der Nächste der
Angehörige oder der Empfänger?
Findet eine Güterabwägung
statt?
Für den Spender soll der
Nächste der ferne unbekannte Empfänger sein, der Empfänger liebt sich selbst!
Wie vereinbart sich der
Widerspruch, beginnendes Leben zu schützen, aber nicht das verlöschende Leben
beim Organspender (wo gerade dort doch noch so sehr viel lebt)?
„Du sollst nicht begehren …“,
wird dieses Gebot bei der Organtransplantation verletzt?
Gibt es eine Güterabwägung
beim Leben?
[26] Vgl. R. Greinert, G. Wuttke (Hg.), Organspende. Kritische
Ansichten zur Transplantationsmedizin, Göttingen 1993. Vgl. H. Piechowiak,
Eingriffe in menschliches Leben. Sinn und Grenzen ärztlichen Handelns,
Frankfurt, 1987.
[27] Ebd.
[28] G. und J. Meyer (Hrsg.): KAO, Kritische Aufklärung über
Organtransplantation, Sinzig o.J.; Vgl. Bernhard Kathan, Das Elend der
ärztlichen Kunst, Kadmos 2002.
[29] Prof. Dr. Klaus Peter Jörns, Die ethische Beurteilung der
Hirntod-Diagnose und der Organtransplantation in theologischer Perspektive,
in: W. Ramm (Hrsg.), Organspende, Letzter Liebesdienst der Euthanasie?
Abtsteinach 42000, 84.
[30] Vgl. Günther Stolze, Ethische Fragen zu thanatologischen
Experimenten, in: R. Bäumer, A. v. Stockhausen (Hrsg.), Zur Problematik von
Hirntod und Transplantation, Weilheim-Bierbronnen 1998.
[31] L’Osservatore Romano. Wochenausgabe in deutscher Sprache, Nr. 7
vom 16. Febr. 1990, S.10.
[32] Enzyklika EVANGELIUM VITAE von Papst Johannes Paul II. vom 25.
März 1995, 64.
[33] Dr. med. Paul A. Byrne, Prof. Dr. Cicero G. Coimbra, Prof. Dr.
Robert Spaemann, Mercedes Arzú Wilson, „Hirntod ist nicht Tod!”, Essay von
einer Tagung der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften, Februar 2005,
in:FMG-Information 87 – Dezember 2005:. Weiterhin in: Schriftenreihe der Aktion
Leben e.V., Absteinach/Odw. 2005. Der Neonatologe Dr. Paul Byrne aus Toledo,
Ohio, betont hier: „Die Beobachtung eines Stillstandes der Gehirnfunktion oder
eines anderen Körperorgans zeigt noch nicht eine Zerstörung dieses Organs und
noch viel weniger den Tod dieser Person an.“
[34] Prof. Dr. Klaus-Peter Jörns, Die ethische Beurteilung der
Hirntoddiagnose und der Organtransplantation in theologischer Perspektive, in:
W. Ramm (Hrsg.), Organspende, Letzter Liebesdienst oder Euthanasie?,
Abtsteinach 42000.
[35] Vgl. M. Balkenohl, Gibt es Gnostizismus in Ethik und Moral? In:
W. Eckermann, R. Sauer, F. G. Untergaßmair (Hg.), Erlösung durch Offenbarung
oder Erkenntnis? Zum Wiedererwachen der Gnosis, Kevelaer, 1992.
[36] Friedrich Nietzsche, Werke in drei Bänden, München 1955, II, 300.
[37] Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, München 1993, 362-368.
[38] KKK 365. - Schon Aristoteles äußert sich antignostisch: „anima
forma corporis“.
[39] Paul VI., Credo des Gottesvolkes,
30. Juni 1968;
Die österreichischen Bischöfe, Leben in Fülle. Leitlinien für katholische
Einrichtungen im Dienst der Gesundheitsfürsorge, Wien 2006, S. 9.
[40] J. Evers u. a., a.a.O., 56; vgl. auch J. Bonelli,
Leben-Sterben-Tod, in: Der Status des Hirntoten, Heidelberg 1995, S. 94-107; F.
Largiader, Checkliste Organtransplantation, Stuttgart 1996; F. Schadt, Der
Hirntod-Tod des Menschen? Zur Kritik der Vorverlegung des Todeszeitpunktes“,
Frankfurt 1995; J. Hoff/J. in der Schmitten, Wann ist der Mensch tot?, Hamburg
1995.
[41] „In einem beziehungsethischen Verständnis ist ein dialogischer
Umgang mit Menschen im Hirntodsyndrom zu fordern, der den Sterbeprozess eines
Menschen bereits während der Hirntoddiagnostik wie bei ‚normal’ Sterbenden
empathisch wahrnimmt, begleitet und biosemiologisch übersetzt.“ In: A. Zieger,
Medizinisches Wissen und Deutung in der „Beziehungsmedizin“ – Konsequenzen für
Transplantationsmedizin und Gesellschaft, a.a.O.
[42] Vgl. Trautemaria Blechschmidt, Worauf es ankommt. Existentielle Aspekte zur Diskussion um Hirntod und Organtransplantation, in: R. Bäumer, A. v. Stockhausen (Hrsg.), Zur Problematik um Hirntod und Transplantation, a.a.O., 97-99. „Bei der Hirntodproblematik und tötenden Transplantation geht es in erster Linie darum, ob ein Mensch über Anfang und Ende seines Lebens oder das eines anderen entscheiden darf, selbst unter dem Motto „Humanität“., Ebd., 98f.; Vgl. Dies., Worauf es ankommt – wenn jemand stirbt, in: W. Ramm (Hrsg.), Organspende …, Abtsteinach 42000.