(FMG-INFORMATION 118, Mai 2017)
„Die ‚Gender‘-Ideologie leugnet den Unterschied und die natürliche Aufeinander-Verwiesenheit von Mann und Frau. Sie höhlt die anthropologische Grundlage der Familie aus. Es ist beunruhigend, dass sie versucht, sich als einzige Denkweise durchzusetzen und sogar die Erziehung der Kinder zu bestimmen.“
Papst Franziskus, Amoris laetitia, 56
Was gilt seit „Amoris laetitia“?
Im Embolismus, dem priesterlichen Gebet nach dem Vaterunser in der Messliturgie, bittet die Kirche GOTT um Frieden, „ut simus… ab omni perturbatione securi“ (dass wir von jeder Verwirrung gesichert seien (in der deutschen Fassung heißt: „Bewahre uns vor Verwirrung…“). Seit Papst Franziskus vor einem Jahr sein Schreiben „Amoris laetitia“ (AL) vorgelegt hat, ist aufgrund einiger unklarer Formulierungen, vor allem im 8. Kapitel, Verwirrung ausgebrochen: Was meint der Papst? Stimmt, was der Präfekt der Glaubenskongregation sagt, dass AL „eindeutig im Licht der gesamten Lehre der Kirche zu interpretieren“ ist und dass eine Sakramentenzulassung von wiederverheirateten Geschiedenen nur möglich ist, wenn sie enthaltsam leben*? Oder stimmt, wie einflussreiche, papstnahe Interpreten sagen und einige Bischöfe in Richtlinien vorgelegt haben, dass es Ausnahmen gibt?
(*Interview von „Il Timone“ mit Gerhard Kardinal Müller, Februar 2017, vgl. kath.net 1.2.2017.)
Der englische Bischof Philip Egan von Portsmouth antwortete auf die Frage aus seinem diözesanen Priesterrat: „Wem sollen wir gehorchen, dem Bischof oder dem Papst?“ in seinem Twitterauftritt: „Ich würde sagen, beiden! Doch es gibt ein wachsendes Problem, deshalb sollten wir für die Kirche beten!“ - Bischof Egan hatte unter Verweis auf die kirchliche Ehelehre und Sakramentenordnung erklärt, dass wiederverheirateten Geschiedenen die Zulassung zu den Sakramenten verwehrt ist, wenn sie in der neuen Verbindung nicht abstinent leben (vgl. katholisches.info 10.2.2017, kath.net 10.2.2017).
Die FMG-INFORMATION hat schon in den Nummern 116 und 117 dazu viele Stimmen dokumentiert. Vor allem kam und kommt es uns darauf an, solche Aussagen zu Wort kommen zu lassen, die in Klarheit zur beständigen Lehre der Kirche stehen.
So wie sich die FMG-INFORMATION schon 1993 gemüht hat, dem Hirtenbrief der drei Bischöfe der Oberrheinischen Kirchenprovinz (Saier, Freiburg; Lehmann, Mainz; Kasper, Rottenburg-Stuttgart), der „nach ernster Gewissensprüfung“ der betroffenen Gläubigen den Eucharistieempfang gewährte, die kirchliche Lehre gegenüberzustellen. Wir waren sehr dankbar, dass nach etwa einem Jahr (15.10.1994) die Glaubenskongregation unter Kardinal Ratzinger diese bischöfliche Weisung mit Bezug auf die kirchliche Lehre, vor allem „Familiaris consortio“ deutlich abgelehnt hat. Darin hieß es, dass da „dem persönlichen Gewissen eine Macht zugeschrieben wird, in letzter Instanz auf der Grundlage der eigenen Überzeugung über das Bestehen oder Nichtbestehen der vorhergehenden Ehe und über den Wert der neuen Verbindung zu entscheiden. Eine solche Auffassung ist jedoch unzulässig… Ein Kommunionempfang, im Gegensatz zu den Normen der kirchlichen Gemeinschaft, ist ein in sich widersprüchlicher Akt… und kann nicht in rechter und fruchtbarer Weise erfolgen, wenn sich ein Glaubender, der sich CHRISTUS direkt nähern möchte, diese Ordnung nicht wahrt“.
Der Versuch, einigermaßen einen Überblick über die weitere Entwicklung der Debatte seit dem Herbst 2016 zu geben, scheitert an der riesigen Fülle von Stellungnahmen, Kommentaren, Artikeln seitdem. Es ist nur möglich, Einiges herauszustellen.
Zunächst dokumentieren wir den Wortlaut der „Anfrage“ von vier Kardinälen, dann einen wichtigen Gebetsaufruf von drei Bischöfen aus Kasachstan, schließlich zwei Hirtenbriefe aus dem deutschsprachigen Raum, die AL klar in Übereinstimmung mit der bisherigen Lehre der Kirche umsetzen. Danach folgen eine Reihe weiterer Stellungnahmen und Kommentare.
Die vier Kardinäle Walter Brandmüller, Raymond Burke, Carlo Caffarra und Joachim Meisner legten die „Dubia“ im September 2016 dem Papst vertraulich vor. Nachdem sie nach längerem Warten keine Antwort erhielten und offenbar auch die Auskunft bekamen, es werde keine Antwort geben, sahen sie sich in seelsorglicher Verantwortung genötigt und berechtigt, diese „fünf Zweifel“ (lateinisch Dubia; entsprechend der kirchlichen Tradition und Rechtsordnung formuliert) Mitte November zusammen mit einer von ihnen selber verfassten „notwendigen Vorbemerkung“ zu veröffentlichen.
Allein das hat schon heftige Kritik hervorgerufen. Doch es geht ja nicht um eine Antwort, die diese Kardinäle für sich haben wollen, sondern sie sehen sich in der Verpflichtung, auch für viele beunruhigte und verwirrte Gläubige Klarheit herzustellen. Sie sehen durch die verwirrende Interpretation von AL wesentliche Aussagen der kirchlichen Morallehre bedroht, daher geht es nicht nur um die Zulassung von sog. wiederverheirateter Geschiedener zu den Sakramenten.
(Quelle des Textes: www. katholisches.info/2016/11/vier-kardinaele-stellen-sich-papst-franziskus-mit-fuenf-dubia-zu-amoris-laetitia-frontal-in-den-weg/ Demnach wurde der Wortlaut der Vorbemerkung und der Dubia in deutscher Sprache vom Vatikanisten Sandro Magister veröffentlicht. - Hervorhebungen im Text vom FMG).
Interessant ist es, wenn man angesichts des vorgebrachten Vorwurfs, das hätte nicht veröffentlicht werden dürfen, in der Apostelgeschichte nachliest:
Nachdem beim sog. Apostelkonzil (Apg 2,1-10) die Freiheit der Heidenchristen vom jüdischen Gesetz anerkannt worden war und Petrus zunächst mit den Heidenchristen auch Tischgemeinschaft hielt, gab er diese freie Haltung auf, als es von manchen Judenchristen missbilligt wurde. Paulus beschreibt es im Galaterbrief:
„Als Kephas aber nach Antiochia gekommen war, bin ich ihm offen entgegengetreten, weil er sich ins Unrecht gesetzt hatte. Bevor nämlich Leute aus dem Kreis um Jakobus eintrafen, pflegte er zusammen mit den Heiden zu essen. Nach ihrer Ankunft aber zog er sich von den Heiden zurück und trennte sich von ihnen, weil er die Beschnittenen fürchtete. Ebenso unaufrichtig wie er verhielten sich die anderen Juden, so dass auch Barnabas durch ihre Heuchelei verführt wurde. Als ich aber sah, dass sie von der Wahrheit des Evangeliums abwichen, sagte ich zu Kephas in Gegenwart aller: Wenn du als Jude nach Art der Heiden und nicht nach Art der Juden lebst, wie kannst du dann die Heiden zwingen, wie Juden zu leben?...“ (Gal 2,11-14). (Verglichen wird hier keineswegs die Anklage des Paulus, sondern dass er das Problem „in Gegenwart aller“ [„coram omnibus“] thematisierte, weil ja alle betroffen waren!)
Die fünf „Dubia“ der vier Kardinäle
»Eine notwendige Vorbemerkung
Wenn vier Kardinäle den Brief an den Heiligen Vater Franziskus geschickt haben, dann ist das aus einer tiefen pastoralen Sorge heraus geschehen.
Wir haben eine ernste Verunsicherung vieler Gläubiger und eine große Verwirrung festgestellt, und zwar im Hinblick auf Fragen, die für das Leben der Kirche von großer Wichtigkeit sind. Wir haben festgestellt, dass auch innerhalb des Bischofskollegiums einander widersprechende Interpretationen des achten Kapitels von Amoris laetitia gegeben werden.
Die große Tradition der Kirche lehrt uns, dass der Ausweg aus Situationen wie dieser darin besteht, sich an den Heiligen Vater zu wenden und den Apostolischen Stuhl zu bitten, diejenigen Zweifel aufzulösen, welche die Ursache von Verunsicherung und Verwirrung sind.
Das, was wir tun, ist also ein Akt der Gerechtigkeit und der Liebe.
Ein Akt der Gerechtigkeit: Durch unsere Initiative bekennen wir, dass der Petrusdienst der Dienst der Einheit ist und dass Petrus – dem Papst – der Dienst zukommt, im Glauben zu stärken.
Ein Akt der Liebe: Wir wollen den Papst dabei unterstützen, Spaltungen und Entgegensetzungen vorzubeugen, indem wir ihn bitten, jede Mehrdeutigkeit zu zerstreuen.
Wir haben damit auch eine genau bestimmte Pflicht erfüllt. Nach dem Codex Iuris Canonici (Kan. 349) ist den Kardinälen, auch den jeweils einzelnen, die Aufgabe anvertraut, den Papst in seiner Sorge für die universale Kirche zu unterstützen.
Der Heilige Vater hat entschieden, nicht zu antworten. Wir haben diese seine souveräne Entscheidung als eine Einladung aufgefasst, das Nachdenken und die Diskussion fortzusetzen, friedlich und voller Respekt.
Und daher informieren wir das ganze Volk GOTTES von unserer Initiative und stellen sämtliche Dokumente zur Verfügung.
Wir wollen hoffen, dass niemand dies nach dem Schema „Fortschrittliche-Konservative“ interpretiert: Damit würde man vollständig fehlgehen. Wir sind tief besorgt um das wahre Wohl der Seelen, das höchste Gesetz der Kirche, und nicht darum, in der Kirche eine gewisse Art von Politik zu fördern.
Wir wollen hoffen, dass niemand uns – zu Unrecht – als Gegner des Heiligen Vaters und als Menschen beurteilt, denen es an Barmherzigkeit fehlt. Das, was wir getan haben und jetzt tun, entspringt aus der tiefen kollegialen Verbundenheit mit dem Papst und aus der leidenschaftlichen Sorge für das Wohl der Gläubigen.
Walter Kardinal Brandmüller
Raymond L. Kardinal Burke
Carlo Kardinal Caffarra
Joachim Kardinal Meisner«
Der Brief der vier Kardinäle an den Papst
»An den
Heiligen Vater Franziskus
und zur Kenntnis
an Seine Eminenz Kardinal Gerhard L. Müller
Heiliger Vater,
in der Folge der Publikation Ihres Nachsynodalen Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ sind seitens von Theologen und Gelehrten Interpretationen vorgetragen worden, die nicht nur divergieren, sondern auch im Gegensatz zueinander stehen, insbesondere im Hinblick auf das Kapitel VIII. Darüber hinaus haben die Kommunikationsmedien diese Auseinandersetzung weiter angefacht und dadurch bei vielen Gläubigen Ungewissheit, Verwirrung und Verunsicherung hervorgerufen.
Daher sind bei uns Unterzeichnern, aber auch bei vielen Bischöfen und Priestern zahlreiche Anfragen von Gläubigen aus unterschiedlichen sozialen Schichten eingegangen, welche die korrekte Interpretation betreffen, die dem Kapitel VIII des Apostolischen Schreibens zu geben ist.
Und nun erlauben wir uns, im Bewusstsein unserer pastoralen Verantwortung und in dem Wunsch, die Synodalität, zu der Eure Heiligkeit uns ermahnt, immer mehr Wirklichkeit werden zu lassen, und mit tiefem Respekt, Sie, Heiliger Vater, als obersten Lehrer des Glaubens, der vom Auferstandenen dazu berufen ist, seine Brüder im Glauben zu stärken, zu bitten, die Ungewissheiten zu beseitigen und Klarheit zu schaffen, indem Sie gütig Antwort geben auf die „Dubia“, die wir diesem Brief beizulegen uns erlauben.
Möge Eure Heiligkeit uns segnen, während wir Ihnen ein stetes Gedenken im Gebet versprechen.
Walter Kard. Brandmüller
Raymond L. Kard. Burke
Carlo Kard. Caffarra
Joachim Kard. Meisner
Rom, den 19. September 2016
Die „Dubia“
1. Es stellt sich die Frage, ob es aufgrund dessen, was in „Amoris laetitia“ Nr. 300–305 gesagt ist, nunmehr möglich geworden ist, einer Person im Bußsakrament die Absolution zu erteilen und sie also zur heiligen Eucharistie zuzulassen, die, obwohl sie durch ein gültiges Eheband gebunden ist, „more uxorio“ mit einer anderen Person zusammenlebt – und zwar auch wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, die in „Familiaris consortio“ (Nr. 84) festgelegt sind und dann in „Reconciliatio et paenitentia“ (Nr. 34) und „Sacramentum caritatis“ (Nr. 29) bekräftigt werden. Kann der Ausdruck „in gewissen Fällen“ der Anmerkung 351 (zu Nr. 305) des Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ auf Geschiedene in einer neuen Verbindung angewandt werden, die weiterhin „more uxorio“ zusammenleben?
2. Ist nach dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ (vgl. Nr. 304) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 79) des heiligen Johannes Paul II. über die Existenz absoluter moralischer Normen, die ohne Ausnahme gelten und in sich schlechte Handlungen verbieten, noch gültig?
3. Ist es nach „Amoris laetitia“ Nr. 301 noch möglich, zu sagen, dass eine Person, die habituell im Widerspruch zu einem Gebot des Gesetzes GOTTES lebt – wie beispielsweise dem, das den Ehebruch verbietet (vgl. Mt 19,3–9) –, sich in einer objektiven Situation der habituellen schweren Sünde befindet (vgl. Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung vom 24. Juni 2000)?
4. Soll man nach den Aussagen von „Amoris laetitia“ (Nr. 302) über die „Umstände, welche die moralische Verantwortlichkeit vermindern“, die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 81) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, nach der „die Umstände oder die Absichten niemals einen bereits in sich durch sein Objekt unsittlichen Akt in einen ’subjektiv‘ sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt verwandeln“ können?
5. Soll man nach „Amoris laetitia“ (Nr. 303) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 56) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, die eine kreative Interpretation der Rolle des Gewissens ausschließt und bekräftigt, dass das Gewissen niemals dazu autorisiert ist, Ausnahmen von den absoluten moralischen Normen zu legitimieren, welche Handlungen, die durch ihr Objekt in sich schlecht sind, verbieten?
Erläuternde Anmerkung der vier Kardinäle
Der Kontext
Die „Dubia“ (lateinisch: „Zweifel“) sind formelle Fragen, die dem Papst und der Kongregation für die Glaubenslehre gestellt werden, um Klärungen hinsichtlich bestimmter Themen zu erbitten, welche die Lehre und die Praxis betreffen.
Das Besondere im Hinblick auf diese Anfragen besteht darin, dass sie so formuliert sind, dass sie als Antwort „Ja“ oder „Nein“ erfordern, ohne theologische Argumentation. Diese Weise, sich an den Apostolischen Stuhl zu wenden, ist nicht unsere Erfindung; sie ist eine jahrhundertealte Praxis.
Kommen wir zu der Sache, um die es konkret geht.
Nach der Publikation des Nachsynodalen Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ über die Liebe in der Familie hat sich eine breite Debatte entwickelt, vor allem über das achte Kapitel. Insbesondere sind die Abschnitte 300–305 Gegenstand auseinanderstrebender Interpretationen geworden.
Für viele – Bischöfe, Pfarrer, Gläubige – deuten diese Abschnitte einen Wandel in der Disziplin der Kirche an im Hinblick auf die Geschiedenen, die in einer neuen Verbindung leben, oder lehren ihn sogar ausdrücklich; andere dagegen vertreten, auch wenn sie den Mangel an Klarheit in den betreffenden Passagen und auch deren Mehrdeutigkeit einräumen, dennoch die Ansicht, dass diese selben Seiten in Kontinuität mit der vorhergehende Lehre des Lehramts gelesen werden könnten und keine Änderung in der Praxis und der Lehre der Kirche enthielten.
Durch pastorale Sorge um die Gläubigen dazu bewogen, haben vier Kardinäle einen Brief an den Heiligen Vater gesandt, und zwar in der Gestalt von „Dubia“ – in der Hoffnung, auf diese Weise Klarheit zu bekommen, denn Zweifel und Unsicherheit sind stets in hohem Maße schädlich für die Hirtensorge.
Die Tatsache, dass die Interpreten zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen, ist auch unterschiedlichen Weisen geschuldet, das christliche Leben aufzufassen. In diesem Sinne ist das, worum es in „Amoris laetitia“ geht, nicht nur die Frage, ob diejenigen Geschiedenen, die eine neue Verbindung eingegangen sind, (unter bestimmten Bedingungen) wieder zu den Sakramenten zugelassen werden können oder nicht.
Vielmehr impliziert die Interpretation des Dokuments auch unterschiedliche, einander entgegengesetzte Zugänge zum christlichen Lebensstil.
Und so gilt: Während die erste Frage der „Dubia“ ein praktisches Thema im Hinblick auf die zivil wiederverheirateten Geschiedenen betrifft, beziehen sich die anderen vier Fragen auf grundlegende Themen des christlichen Lebens.
Die Fragen:
Zweifel Nr. 1:
Es stellt sich die Frage, ob es aufgrund dessen, was in „Amoris laetitia“ Nr. 300–305 gesagt ist, nunmehr möglich geworden ist, einer Person im Bußsakrament die Absolution zu erteilen und sie also zur heiligen Eucharistie zuzulassen, die, obwohl sie durch ein gültiges Eheband gebunden ist, „more uxorio“ mit einer anderen Person zusammenlebt – und zwar auch wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, die in „Familiaris consortio“ Nr. 84 festgelegt sind und dann in „Reconciliatio et paenitentia“ Nr. 34 und „Sacramentum caritatis“ Nr. 29 bekräftigt werden. Kann der Ausdruck „in gewissen Fällen“ der Anmerkung 351 (zu Nr. 305) des Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ auf Geschiedene in einer neuen Verbindung angewandt werden, die weiterhin „more uxorio“ zusammenleben?
Die erste Frage nimmt besonders Bezug auf „Amoris laetitia“ Nr. 305 und auf die Fußnote 351. Die Anmerkung 351 erwähnt, wenn sie speziell von den Sakramenten der Buße und der Kommunion spricht, die zivil wiederverheirateten Geschiedenen nicht, und auch der Haupttext tut dies nicht.
Der Abschnitt 84 des Apostolischen Schreibens „Familiaris consortio“ von Papst Johannes Paul II. hat bereits die Möglichkeit ins Auge gefasst, zivil wiederverheiratete Geschiedene zu den Sakramenten zuzulassen. Er nennt drei Bedingungen:
n Die betreffenden Personen können sich nicht trennen, ohne ein neues Unrecht zu begehen (beispielsweise könnten sie für die Erziehung ihrer Kinder Verantwortung tragen).
n Sie übernehmen die Verpflichtung, gemäß der Wahrheit ihrer Situation zu leben, indem sie aufhören, zusammenzuleben, als ob sie Mann und Frau wären („more uxorio“), und sich der Akte enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind.
n Sie vermeiden es, Anstoß zu geben (das heißt, sie vermeiden das In-Erscheinung-Treten der Sünde, um die Gefahr zu vermeiden, dass sie andere zum Sündigen hinführen).
Die von „Familiaris consortio“ (Nr. 84) und von den darauf folgenden Dokumenten genannten Bedingungen werden unmittelbar vernünftig erscheinen, sobald man sich daran erinnert, dass die eheliche Verbindung nicht allein auf gegenseitiger Zuneigung beruht und dass die sexuellen Akte nicht lediglich eine Aktivität unter den anderen sind, die das Paar vollzieht.
Die sexuellen Beziehungen sind für die eheliche Liebe da. Sie sind etwas so Wichtiges, so Gutes und so Wertvolles, dass sie einen besonderen Kontext erfordern: den Kontext der ehelichen Liebe. Daher müssen nicht nur die Geschiedenen sich enthalten, die in einer neuen Verbindung leben, sondern auch all diejenigen, die nicht verheiratet sind. Für die Kirche hat das sechste Gebot – „Du sollst nicht ehebrechen“ – immer jede Ausübung der menschlichen Sexualität mit umfasst, die keine eheliche ist, das heißt jede Art von sexuellen Akten außer denjenigen, die mit dem eigenen rechtmäßigen Ehegatten vollzogen werden.
Es scheint, dass die Kirche, wenn sie diejenigen Gläubigen zur Kommunion zulassen würde, die sich von ihrem rechtmäßigen Ehegatten getrennt haben oder sich von ihm haben scheiden lassen und die eine neue Verbindung eingegangen sind, in der die so leben, als ob sie Mann und Frau wären, durch diese Praxis der Zulassung einen der folgenden Sätze lehren würde im Hinblick auf die Ehe, die menschliche Sexualität und das Wesen der Sakramente:
n Eine Scheidung löst das Eheband nicht auf, und die Partner der neuen Verbindung sind nicht verheiratet. Trotzdem können Personen, die nicht verheiratet sind, unter bestimmten Bedingungen in legitimer Weise Akte sexueller Intimität vollziehen.
n Eine Scheidung löst das Eheband auf. Personen, die nicht verheiratet sind, können nicht in legitimer Weise sexuelle Akte vollziehen. Die Geschiedenen und Wiederverheirateten sind auf legitime Weise verheiratet, und ihre sexuellen Akte sind auf erlaubte Weise eheliche Akte.
n Eine Scheidung löst das Eheband nicht auf, und die Partner der neuen Verbindung sind nicht miteinander verheiratet. Personen, die nicht verheiratet sind, dürfen keine sexuellen Akte vollziehen. Daher leben die zivil wiederverheirateten Geschiedenen in einer Situation habitueller, öffentlicher, objektiver und schwerer Sünde. Wenn die Kirche Personen zur Eucharistie zulässt, bedeutet das jedoch nicht, dass sie auch ihren öffentlichen Lebenswandel gutheißt; der Gläubige kann auch im Bewusstsein schwerer Sünde zum eucharistischen Tisch hinzutreten. Um im Bußsakrament die Absolution zu empfangen, ist nicht immer der Vorsatz erforderlich, sein Leben zu ändern. Die Sakramente sind also vom Leben losgelöst: Die christlichen Riten und der Kult bewegen sich in einer anderen Sphäre als das christliche moralische Leben.
Zweifel Nr. 2:
Ist nach dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ (vgl. Nr. 304) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 79) des heiligen Johannes Paul II. über die Existenz absoluter moralischer Normen, die ohne Ausnahme gelten und in sich schlechte Handlungen verbieten, noch gültig?
Der zweite Zweifel betrifft die Existenz der sogenannten in sich schlechten Handlungen. Der Abschnitt 79 der Enzyklika „Veritatis splendor“ vertritt die Auffassung, dass es möglich sei „die bewusste Wahl einiger Verhaltensweisen bzw. konkreter Handlungen nach ihrer Spezies […] als sittlich schlecht zu bewerten, ohne die Absicht, mit der diese Wahl vollzogen wurde, oder ohne die Gesamtheit der vorhersehbaren Folgen jener Handlungen für alle betroffenen Personen zu berücksichtigen“.
Die Enzyklika lehrt also, dass es Handlungen gibt, die immer schlecht sind, die durch moralische Normen verboten sind, die ohne Ausnahme verpflichten („moralische Absoluta“). Diese moralischen Absoluta sind immer negativ, das heißt, sie sagen uns, was wir nicht tun dürfen: „Du sollst nicht töten“, „Du sollst nicht ehebrechen“. Lediglich negative Normen können ohne Ausnahme verpflichten.
Nach „Veritatis splendor“ ist im Falle in sich schlechter Handlungen keine Unterscheidung der Umstände oder der Intentionen notwendig. Das gilt auch dann, wenn ein Geheimagent aus der Frau des Terroristen, falls er mit ihr einen Ehebruch begehen würde, wertvolle Informationen herausholen könnte, um so das Vaterland zu retten. (Das klingt wie ein Beispiel aus einem James-Bond-Film, ist aber schon vom heiligen Thomas von Aquin in „De Malo“, q. 15, a. 1 erörtert worden.) Johannes Paul II. vertritt die Auffassung, dass die Absicht (hier „das Vaterland retten“) die Spezies der Handlung („Ehebruch begehen“) nicht verändere und dass es genüge, die Spezies der Handlung („Ehebruch“) zu kennen, um zu wissen, dass man sie nicht tun darf.
Zweifel Nr. 3:
Ist es nach „Amoris laetitia“ Nr. 301 noch möglich, zu sagen, dass eine Person, die habituell im Widerspruch zu einem Gebot des Gesetzes GOTTES lebt – wie beispielsweise dem, das den Ehebruch verbietet (vgl. Mt 19,3–9) –, sich in einer objektiven Situation der habituellen schweren Sünde befindet (vgl. Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung vom 24. Juni 2000)?
Im Abschnitt 301 erinnert „Amoris laetitia“ daran, dass die Kirche „im Besitz einer soliden Reflexion über die mildernden Bedingungen und Umstände“ ist. Und sie schließt: „Daher ist es nicht mehr möglich zu behaupten, dass alle, die in einer sogenannten ‚irregulären‘ Situation leben, sich in einem Zustand der Todsünde befinden und die heiligmachende Gnade verloren haben.“
In der Erklärung vom 24. Juni 2000 wollte der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte den Kanon 915 des Codex Iuris Canonici klären, der sagt: „Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden […] sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren.“ Die Erklärung des Päpstlichen Rates sagt, dass dieser Kanon auch auf diejenigen Gläubigen anwendbar ist, die geschieden und zivil wiederverheiratet sind. Sie stellt klar, dass die „schwere Sünde“ objektiv verstanden werden muss, da ja derjenige, der die Kommunion austeilt, keine Möglichkeit hat, die subjektive Zurechenbarkeit der jeweiligen Personen zu beurteilen.
Für die Erklärung betrifft also die Frage der Zulassung zu den Sakramenten das Urteil über die objektive Lebenssituation der jeweiligen Person und nicht das Urteil, dass diese Person sich im Stand der Todsünde befinde. Sie könnte nämlich subjektiv nicht vollständig verantwortlich sein, oder auch gar nicht.
Auf derselben Linie liegt es, wenn der heilige Johannes Paul II. in seiner Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“ (Nr. 37) daran erinnert, „dass das Urteil über den Gnadenstand nur dem Betroffenen zukommt, denn es handelt sich um ein Urteil des Gewissens“. Also hat die von „Amoris laetitia“ vorgetragene Unterscheidung zwischen der subjektiven Situation der Todsünde und der objektiven Situation der schweren Sünde ein solides Fundament in der Lehre der Kirche.
Johannes Paul II. besteht jedoch weiterhin auch darauf: „Aber in den Fällen, in denen ein äußeres Verhalten in schwerwiegender, offenkundiger und beständiger Weise der moralischen Norm widerspricht, kommt die Kirche nicht umhin, sich in ihrer pastoralen Sorge um die rechte Ordnung der Gemeinschaft und aus Achtung vor dem Sakrament in Pflicht nehmen zu lassen.“ Er bestätigt also erneut die Lehre des oben erwähnten Kanons 915.
Die Frage 3 der „Dubia“ möchte also klären, ob es auch nach „Amoris laetitia“ noch möglich ist, zu sagen, dass diejenigen Personen, die habituell im Widerspruch zum Gebot des Gesetzes GOTTES leben, in einer objektiven Situation habitueller schwerer Sünde leben – auch wenn es aus gewissen Gründen nicht sicher ist, ob ihre habituelle Übertretung ihnen subjektiv zurechenbar ist.
Zweifel Nr. 4:
Soll man nach den Aussagen von „Amoris laetitia“ Nr. 302 über die „Umstände, welche die moralische Verantwortlichkeit vermindern“, die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 81) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, nach der „die Umstände oder die Absichten niemals einen bereits in sich durch sein Objekt sittenlosen Akt in einen ’subjektiv‘ sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt verwandeln“ können?
Im Abschnitt 302 betont „Amoris laetitia“, dass „ein negatives Urteil über die objektive Situation kein Urteil über die Anrechenbarkeit oder die Schuldhaftigkeit der betreffenden Person“ beinhalte. Die „Dubia“ nehmen Bezug auf die Lehre, wie sie von Johannes Paul II. in „Veritatis splendor“ formuliert worden ist: Danach verwandeln Umstände oder gute Absichten niemals eine in sich schlechte Handlung in eine entschuldbare oder auch gute.
Die Frage lautet, ob „Amoris laetitia“ der Aussage zustimmt, dass keine Handlung, die das Gesetz GOTTES übertritt (wie Ehebruch, Diebstahl, Meineid), jemals, auch unter Berücksichtigung der Umstände, welche die persönliche Verantwortung mildern, entschuldbar oder auch gut werden kann.
Sind diese Handlungen, welche die Tradition der Kirche als schwere Sünden und als in sich schlecht bezeichnet hat, weiterhin zerstörerisch und schädlich für jeden, der sie begeht, in welchem subjektiven Verantwortlichkeitsstatus er sich auch befinden mag?
Oder können diese Handlungen in Abhängigkeit vom subjektiven Status der Person und von den Umständen und von den Intentionen aufhören, schädlich zu sein, und lobenswert oder wenigstens entschuldbar werden?
Zweifel Nr. 5:
Soll man nach „Amoris laetitia“ Nr. 303 die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 56) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, die eine kreative Interpretation der Rolle des Gewissens ausschließt und bekräftigt, dass das Gewissen niemals dazu autorisiert ist, Ausnahmen von den absoluten moralischen Normen zu legitimieren, welche Handlungen, die durch ihr Objekt in sich schlecht sind, verbieten?
„Amoris laetitia“ sagt (in Nr. 303): Das „Gewissen kann nicht nur erkennen, dass eine Situation objektiv nicht den generellen Anforderungen des Evangeliums entspricht. Es kann auch aufrichtig und ehrlich das erkennen, was vorerst die großherzige Antwort ist, die man GOTT geben kann […]“. Die „Dubia“ erbitten eine Klärung dieser Aussagen, da sie divergente Interpretationen zulassen.
Für diejenigen, welche die Idee eines kreativen Gewissens ins Spiel bringen, können die Vorschriften von GOTTES Gesetz und die Norm des individuellen Gewissens in Spannung oder auch im Gegensatz zueinander stehen, wobei das letzte Wort immer dem Gewissen zukommen solle, das die letzte Entscheidung trifft im Hinblick auf gut und böse. „Veritatis splendor“ (Nr. 56) sagt: „Auf dieser Grundlage maßt man sich an, die Zulässigkeit sogenannter ‚pastoraler‘ Lösungen zu begründen, die im Gegensatz zur Lehre des Lehramtes stehen, und eine ‚kreative‘ Hermeneutik zu rechtfertigen, nach welcher das sittliche Gewissen durch ein partikulares negatives Gebot tatsächlich nicht in allen Fällen verpflichtet würde.“
Nach dieser Sichtweise wird es für das Gewissen niemals genügen, zu wissen: „Dies ist Ehebruch“, „Dies ist Mord“, um zu wissen, dass es sich um etwas handelt, was nicht getan werden darf und soll.
Vielmehr solle man auch auf die Umstände und die Intentionen schauen, um zu wissen, ob diese Handlung nicht schlussendlich entschuldbar oder auch verpflichtend sein kann (vgl. Frage 4 der „Dubia“). Für diese Theorien könnte das Gewissen nämlich auf legitime Weise entscheiden, dass in einem bestimmten Fall der Wille GOTTES für mich in einer Handlung besteht, mit der ich eines Seiner Gebote übertrete. „Du sollst nicht ehebrechen“ würde gerade noch als eine allgemeine Norm angesehen. Hier und jetzt und angesichts meiner guten Absichten wäre Ehebruch zu begehen dasjenige, was GOTT wirklich von mir verlangt. So gesehen wären Fälle von tugendhaftem Ehebruch, legalem Mord und verpflichtendem Meineid mindestens vorstellbar.
Das würde bedeuten, dass man das Gewissen auffassen würde als eine Instanz, autonom zu entscheiden hinsichtlich gut und böse, und das Gesetz GOTTES als eine Last, die willkürlich auferlegt worden ist und die an einem gewissen Punkt zu unserem wahren Glück im Widerspruch stehen könnte.
Jedoch entscheidet das Gewissen nicht über gut und böse. Die Idee einer „Gewissensentscheidung“ ist irreführend. Der dem Gewissen eigene Akt ist das Urteilen und nicht das Entscheiden. Es sagt: „Das ist gut“, „Das ist schlecht“. Dieses Gutsein oder Schlechtsein hängt nicht von ihm ab. Es nimmt das Gutsein oder Schlechtsein einer Handlung hin und erkennt es an, und um das zu tun, das heißt um zu urteilen, braucht das Gewissen Kriterien; es ist vollständig abhängig von der Wahrheit.
Die Gebote GOTTES sind eine willkommene Hilfe, die dem Gewissen geschenkt ist, damit es die Wahrheit erfassen und somit wahrheitsgemäß urteilen kann. Die Gebote GOTTES bringen die Wahrheit zum Ausdruck über das Gute, über unser tiefstes Sein, und erschließen etwas Entscheidendes im Hinblick darauf, wie man gut leben kann.
Auch Papst Franziskus drückt sich in „Amoris laetitia“ (Nr. 295) in denselben Begriffen aus: „Denn das Gesetz ist auch ein Geschenk GOTTES, das den Weg anzeigt, ein Geschenk für alle ohne Ausnahme“.«
„Aufruf zum Gebet:
damit Papst Franziskus die unveränderliche Praxis der Kirche von der Wahrheit der Unauflöslichkeit der Ehe bekräftige“
Drei Bischöfe aus Kasachstan, also – wie der Hl. Vater sagen würde: „von den Rändern“ – wandten sich am 18. Januar 2017 in einem bemerkenswerten Gebetsaufruf an das gläubige Volk. Es ist bewegend, aus dem Text die intensive Sorge um das Heil der Menschen und die treue Bewahrung der authentischen Lehre der katholischen Kirche zu spüren.
(Quelle: www. katholisches.info/2017/01/gebetsaufruf-aus-der-peripherie-damit-papst-franziskus-die-unveraenderliche-praxis-der-kirche-von-der-wahrheit-der-unaufloeslichkeit-der-ehe-bekraeftige/. Hervorhebungen im Text vom FMG, die unterstrichenen Sätze sind von den Autoren hervorgehoben)
»Nach der Veröffentlichung des Apostolischen Schreibens Amoris laetitia wurden in einigen Teilkirchen Durchführungsbestimmungen und Interpretationen veröffentlicht, laut denen die Geschiedenen, trotz des sakramentalen Bandes, das sie an ihren rechtmäßigen Ehegatten bindet, dennoch die Ehe zivil mit einem neuen Partner geschlossen haben, zu den Sakramenten der Buße und der Eucharistie zugelassen werden, ohne der von GOTT vorgeschriebenen Pflicht nachzukommen, die Verletzung ihres sakramentalen Ehebandes zu beenden.
Das Zusammenleben more uxorio mit einer Person, die nicht der rechtmäßige Ehegatte ist, stellt eine Beleidigung des Heilsbundes dar, dessen Zeichen die sakramentale Ehe ist (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2384), und ebenfalls eine Beleidigung des bräutlichen Charakters des eucharistischen Geheimnisses. Papst Benedikt XVI. hat auf diesen Zusammenhang mit Nachdruck hingewiesen: „Die Eucharistie stärkt in unerschöpflicher Weise die unauflösliche Einheit und Liebe jeder christlichen Ehe. In ihr ist die eheliche Bindung kraft des Sakraments innerlich verknüpft mit der eucharistischen Einheit zwischen dem Bräutigam CHRISTUS und Seiner Braut, der Kirche (vgl. Eph 5,31-32)“ (Apostolisches Schreiben Sacramentum caritatis, 27).
Hirten der Kirche, die es dulden oder es sogenannten „wiederverheirateten“ Geschiedenen sogar erlauben – wenn auch in Einzelfällen oder ausnahmsweise – das Sakrament der Eucharistie zu empfangen, ohne dass sie das „Hochzeitsgewand“ tragen, obwohl GOTT selbst in der Heiligen Schrift (vgl. Mt 22,11 und 1 Kor 11,28-29) es mit Blick auf eine würdige Teilnahme am eucharistischen Hochzeitsmahl vorgeschrieben hat, wirken auf diese Weise mit an einer ständigen Beleidigung des Bandes des Ehesakraments, der bräutlichen Verbindung zwischen CHRISTUS und der Kirche und der bräutlichen Verbindung zwischen CHRISTUS und der Seele, die Seinen eucharistischen Leib empfängt.
Mehrere Teilkirchen haben pastorale Richtlinien erlassen oder empfohlen mit dieser oder einer ähnlichen Formulierung: „Sollte dann diese Entscheidung [in Enthaltsamkeit zu leben] wegen der Stabilität des Paares schwierig zu praktizieren sein, schließt ‚Amoris laetitia‘ die Möglichkeit, zur Beichte und zur Eucharistie zu gehen, nicht aus. Das bedeutet eine gewisse Öffnung wie im Fall, wo die moralische Gewissheit vorhanden ist, dass die erste Ehe nichtig war, aber die Beweise fehlen, um dies vor Gericht beweisen zu können. Es kann also niemand anderes als der Beichtvater sein, der an einem bestimmten Punkt, nach reiflicher Überlegung und Gebet vor seinem Gewissen die Verantwortung vor GOTT und dem Pönitenten zu übernehmen hat und der bittet, dass die Zulassung zu den Sakramente auf diskrete Wiese geschehe.“
Die erwähnten pastoralen Richtlinien widersprechen der universalen Tradition der katholischen Kirche, die, was die Wahrheit der Unauflöslichkeit der Ehe betrifft, durch den ununterbrochenen Petrusdienst der Päpste immer treu und ohne den Schatten eines Zweifels oder der Zweideutigkeit sowohl in der Lehre als auch in der Praxis bewahrt wurde.
Die obenerwähnten Bestimmungen und pastoralen Richtlinien widersprechen zudem in der Praxis den folgenden Wahrheiten und Lehren, die die katholische Kirche ununterbrochen und als sicher gelehrt hat.
n Die Befolgung der Zehn Gebote GOTTES, besonders des Sechsten Gebotes, ist ausnahmslos für jede Person immer und in jeder Situation verbindlich. In diesem Bereich können keine Ausnahmefälle oder -situationen zugelassen werden, ebenso wenig kann hier von einem vollkommeneren Ideal gesprochen werden. Der hl. Thomas von Aquin sagt: „Die Vorschriften des Dekalogs beinhalten die Absicht des Gesetzgebers selbst, nämlich GOTTES. Daher lassen die Vorschriften des Dekalogs keine Dispens zu“ (Summa theol., 1-2, q. 100, a. 8c).
n Die moralischen und praktischen Anforderungen, die aus der Befolgung der Zehn Gebote GOTTES folgen, und besonders aus der Unauflöslichkeit der Ehe, sind nicht einfache Normen oder positive Gesetze der Kirche, sondern Ausdruck von GOTTES heiligem Willen. Dementsprechend ist es nicht möglich, in diesem Zusammenhang vom Vorrang der Person gegenüber der Norm oder dem Gesetz zu sprechen. Es ist vielmehr vom Vorrang von GOTTES Willen gegenüber dem Willen der sündigen menschlichen Person zu sprechen, damit diese gerettet werde, indem sie mit der Hilfe der Gnade GOTTES Willen erfüllt.
n An die Unauflöslichkeit der Ehe zu glauben, ihr aber durch die eigenen Handlungen zu widersprechen, und sich dabei sogar frei von schwerer Sünde zu betrachten, indem man das eigene Gewissen allein durch den Glauben an die GÖTTliche Barmherzigkeit beruhigt, stellt eine Selbsttäuschung dar, vor der bereits Tertullian, ein Zeuge des Glaubens und der Praxis der frühchristlichen Kirche, warnte: „Gewisse Leute behaupten jedoch, es genüge GOTT, wenn man Seinen Willen im Herzen und im Geiste annimmt, auch wenn die Handlungen dem nicht entsprechen: und so glauben sie, dass die GOTTESfurcht und der Glaube durch die Sünde nicht verletzt würden. Das wäre genau so, als würde einer behaupten, ohne Verletzung der Keuschheit Ehebruch begehen zu können“ (Tertullian, De paenitentia 5,10).
n Die Befolgung der Gebote GOTTES, und besonders der Unauflöslichkeit der Ehe, können nicht als ein vollkommeneres Ideal dargestellt werden, das nach dem Kriterium des Möglichen oder Machbaren zu erreichen ist. Es handelt sich hingegen um eine Pflicht, die GOTT selbst unmissverständlich geboten hat, und deren Nichtbefolgung gemäß Seinem Wort zur ewigen Verdammnis führt. Den Gläubigen das Gegenteil zu sagen, hieße, sie zu täuschen und zu bewegen, den Willen GOTTES zu missachten, wodurch ihr ewiges Seelenheil in Gefahr gebracht wird.
n GOTT gibt jedem Menschen die nötige Hilfe zur Befolgung Seiner Gebote, wenn dieser Ihn aufrichtig darum bittet, wie die Kirche es unfehlbar gelehrt hat: „Denn GOTT gebietet nicht Unmögliches; sondern ermahnt durch das Gebieten, zu tun, was du kannst, und zu bitten um das, was du nicht kannst; und er hilft dir, dass du es kannst“ (Konzil von Trient, 6. Session, 11. Kapitel), und: „Wenn jemand sagt, die Gebote GOTTES seien auch für den gerechtfertigten und im Stand der Gnade befindlichen Menschen unmöglich zu halten, der sei im Bann“ (Konzil von Trient, 6. Session, 18. Kanon). Dieser unfehlbaren Lehre folgend lehrte der hl. Johannes Paul II.: „Die Befolgung des Gesetzes GOTTes kann in bestimmten Situationen schwer, sehr schwer sein: niemals jedoch ist sie unmöglich“ (Enzyklika Veritatis splendor, 102), und: „Alle Eheleute sind nach dem GÖTTlichen Plan in der Ehe zur Heiligkeit berufen, und diese hehre Berufung verwirklicht sich in dem Maße, wie die menschliche Person fähig ist, auf das GÖTTliche Gebot ruhigen Sinnes im Vertrauen auf die Gnade GOTTES und auf den eigenen Willen zu antworten“ (Apostolisches Schreiben Familiaris Consortio, 34).
n Die sexuelle Handlung außerhalb einer gültigen Ehe, besonders der Ehebruch, ist objektiv immer eine schwere Sünde, und kein Umstand und kein Zweck kann sie zulässig und in den Augen GOTTES wohlgefällig machen. Der hl. Thomas von Aquin sagt, dass das Sechste Gebot selbst dann verbindlich ist, wenn durch einen Ehebruch ein Land vor der Tyrannei gerettet werden könnte (De Malo, q. 15, a. 1, ad 5). Der hl. Johannes Paul II. lehrte diese immer gültige Wahrheit der Kirche: „Die negativ formulierten sittlichen Gebote hingegen, das heißt diejenigen, die einige konkrete Handlungen oder Verhaltensweisen als in sich schlecht verbieten, lassen keine legitime Ausnahme zu; sie lassen keinerlei moralisch annehmbaren Freiraum für die ‚Kreativität‘ irgendeiner gegensätzlichen Bestimmung. Ist einmal die sittliche Artbestimmung einer von einer allgemeingültigen Regel verbotenen konkret definierten Handlung erkannt, so besteht das sittlich gute Handeln allein darin, dem Sittengesetz zu gehorchen und die Handlung, die es verbietet, zu unterlassen“ (Enzyklika Veritatis splendor, 67).
n Eine ehebrecherische Verbindung von zivilrechtlich „wiederverheirateten“ Geschiedenen, die „gefestigt“ ist, wie man so sagt, und die in ihrer ehebrecherischen Sünde durch sogenannte „erwiesene Treue“ gekennzeichnet ist, kann nicht die moralische Qualität ihrer Verletzung des sakramentalen Ehebandes, also ihres Ehebruches, ändern, der immer eine in sich böse Handlung bleibt. Eine Person, die den wahren Glauben und die kindliche GOTTESfurcht hat, kann nie „Verständnis“ für in sich böse Handlungen haben, wie sie bei sexuellen Handlungen außerhalb einer gültigen Ehe der Fall ist, da diese Handlungen GOTT beleidigen.
n Die Zulassung der „wiederverheirateten“ Geschiedenen zur Hl. Kommunion stellt in der Praxis eine implizite Entbindung von der Befolgung des Sechsten Gebots dar. Keine kirchliche Autorität hat die Macht, eine solche implizite Dispens zu gewähren, nicht einmal in einem einzigen Fall oder in einer außergewöhnlichen und komplexen Situation oder zur Erreichung eines guten Zweckes (wie zum Beispiel die Erziehung der gemeinsamen Kinder, die aus einer ehebrecherischen Verbindung geboren wurden), indem man sich für die Gewährung einer solchen Dispens auf das Prinzip der Barmherzigkeit beruft, auf die „via caritatis“, die mütterliche Fürsorge der Kirche oder indem man in diesem Fall behauptet, der Barmherzigkeit nicht viele Bedingungen stellen zu wollen. Der hl. Thomas von Aquin sagte: „Für keine Nützlichkeit sollte jemand Ehebruch begehen“ (pro nulla enim utilitate debet aliquis adulterium committere, De Malo, q. 15, a. 1, ad 5).
n Eine Bestimmung, die die Verletzung des Sechsten Gebotes GOTTES und des sakramentalen Ehebandes auch nur in einem einzigen Fall oder in außergewöhnlichen Fällen erlaubt, um vielleicht eine allgemeine Änderung der kanonischen Normen zu vermeiden, bedeutet nichtsdestotrotz immer einen Widerspruch gegen die Wahrheit und den Willen GOTTES. Dementsprechend ist es psychologisch irreführend und theologisch falsch, in diesem Fall von einer restriktiven Regelung oder von einem kleineren Übel im Gegensatz zu einer Regelung allgemeinen Charakters zu sprechen.
n Da eine gültige Ehe der Getauften ein Sakrament der Kirche und durch ihre Natur eine Realität öffentlichen Charakters ist, kann ein subjektives Urteil des Gewissens über die Ungültigkeit der eigenen Ehe im Widerspruch zum entsprechenden rechtskräftigen Urteil des kirchlichen Gerichts keine Konsequenzen für die sakramentale Ordnung haben, die immer öffentlichen Charakter hat.
n Die Kirche und konkret der Beichtvater haben nicht die Zuständigkeit, über den Gewissenszustand des Gläubigen oder die Rechtschaffenheit der Absicht des Gewissens zu urteilen, da der Grundsatz gilt: „ecclesia de occultis non iudicat“ (Konzil von Trient, 24. Session, Kapitel 1). Der Beichtvater ist weder der Stellvertreter noch ein Vertreter des HL. GEISTES, um mit Dessen Licht in die Falten des Gewissens eindringen zu können, da GOTT allein sich den Zutritt zum Gewissen vorbehalten hat: „sacrarium in quo homo solus est cum Deo“ (Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et spes, 16). Der Beichtvater kann sich vor GOTT und dem Pönitenten nicht die Verantwortung anmaßen, ihn implizit von der Befolgung des Sechsten Gebotes und der Unauflöslichkeit des Ehebandes durch die Zulassung zur Hl. Kommunion zu entbinden. Die Kirche hat nicht die Vollmacht, auf der Grundlage einer angeblichen Gewissensüberzeugung über die Ungültigkeit der eigenen Ehe im Forum internum, Konsequenzen für die sakramentale Ordnung im Forum externum abzuleiten.
n Eine Praxis, die es den sogenannten zivilrechtlich geschiedenen und wiederverheirateten Personen erlaubt, die Sakramente der Buße und der Eucharistie zu empfangen, trotz deren Absicht auch in Zukunft weiterhin das Sechste Gebot und ihren sakramentalen Ehebund zu verletzen, wäre im Widerspruch zur GÖTTlichen Wahrheit und würde gegen das stets gleichbleibende Verständnis der katholischen Kirche und gegen die bewährte, aus der Zeit der Apostel empfangene und stets treu bewahrte Praxis verstoßen, die zuletzt auf sichere Weise vom hl. Johannes Paul II. (vgl. Apostolisches Schreiben Familiaris Consortio, 84) und von Papst Benedikt XVI. (vgl. Apostolisches Schreiben Sacramentum caritatis, 29) bekräftigt wurde.
n Die erwähnte Praxis wäre für jeden vernünftigen Menschen ein offensichtlicher Bruch und würde daher nicht eine Entwicklung in Kontinuität mit der apostolischen und immerwährenden Praxis der Kirche darstellen, da gegen eine so offensichtliche Tatsache Argumente keine Gültigkeit haben: contra factum non valet argumentum. Eine solche pastorale Praxis wäre ein Gegen-Zeugnis zur Unauflöslichkeit der Ehe und eine Art von Mitwirkung von Seiten der Kirche an der Ausbreitung der „Geißel der Scheidung“, vor dem das Zweite Vatikanische Konzil gewarnt hatte (vgl. Gaudium et spes, 47).
n Die Kirche lehrt durch das, was sie tut, und muss tun, was sie lehrt. Über das pastorale Handeln in Bezug auf Personen in irregulären Verbindungen sagte der hl. Johannes Paul II.: „Die Pastoral wird die Notwendigkeit einer Übereinstimmung zwischen der Lebenswahl und dem Glauben, den man bekennt, verständlich zu machen suchen und möglichst bemüht sein, diese Menschen dahin zu bringen, ihre eigene Situation im Licht christlicher Grundsätze in Ordnung zu bringen. Obwohl man ihnen mit viel Liebe begegnen und sie zur Teilnahme am Leben ihrer Gemeinden einladen wird, können sie von den Hirten der Kirche leider nicht zu den Sakramenten zugelassen werden“ (Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, 82).
n Eine authentische Begleitung der Personen, die sich in einem objektiven Zustand der schweren Sünde befinden, und ein entsprechender Weg der pastoralen Unterscheidung können sich nicht der Pflicht entziehen, diesen Personen mit Liebe die ganze Wahrheit über den Willen GOTTES zu verkündigen, damit sie von ganzem Herzen die sündhaften Handlungen des Zusammenlebens more uxorio mit einer Person, die nicht der rechtmäßige eigene Ehegatte ist, bereuen. Zugleich muss eine authentische Begleitung und pastorale Unterscheidung sie ermutigen, damit sie mit der Hilfe der Gnade GOTTES aufhören, in Zukunft solche Handlungen zu begehen. Die Apostel und die ganze Kirche haben zweitausend Jahre lang den Menschen immer die ganze Wahrheit GOTTES über das Sechste Gebot und die Unauflöslichkeit der Ehe verkündet, folgend der Ermahnung des heiligen Apostels Paulus: „Denn ich habe mich der Pflicht nicht entzogen, euch den ganzen Willen GOTTes zu verkünden“ (Apg 20, 27).
n Die Pastoral der Kirche bezüglich der Ehe und des Sakramentes der Eucharistie hat solche Bedeutung und so entscheidende Konsequenzen für den Glauben und für das Leben der Gläubigen, dass die Kirche, um dem geoffenbarten Wort GOTTES treu zu bleiben, in diesem Bereich jeden Schatten des Zweifels und der Verwirrung vermeiden muss. Der hl. Johannes Paul II. hat diese immerwährende Wahrheit der Kirche formuliert: „Mit diesem nachdrücklichen Hinweis auf die Lehre und das Gesetz der Kirche möchte ich bei allen das lebendige Gespür für die Verantwortung wachrütteln, die uns im Umgang mit den heiligen Dingen leiten muss, die – wie die Sakramente – nicht unser Eigentum sind oder – wie das Gewissen der Menschen – ein Anrecht darauf haben, nicht in Ungewissheit und Verwirrung belassen zu werden. Ich wiederhole: Beides sind heilige Dinge, die Sakramente und das Gewissen der Menschen, und sie fordern von uns, dass wir ihnen in Wahrheit dienen. Das ist der Grund für das Gesetz der Kirche“ (Apostolisches Schreiben Reconciliatio et Paenitentia, 33).
Trotz der wiederholten Erklärungen über die Unveränderlichkeit der Lehre der Kirche bezüglich der Scheidung wird sie inzwischen von zahlreichen Teilkirchen durch die sakramentale Praxis akzeptiert, und dieses Phänomen breitet sich aus. Nur die Stimme des Obersten Hirten der Kirche kann definitiv verhindern, dass in Zukunft die Situation der Kirche unserer Tage durch die folgende Aussage gekennzeichnet wird: „Es stöhnte der ganze Erdkreis und wunderte sich, dass er arianisch geworden war“ (ingemuit totus orbis et arianum se esse miratus est, Adv. Lucif., 19), um ein Wort des hl. Hieronymus aufzugreifen, mit dem er die arianische Krise beschrieben hat.
- Angesichts dieser realen Gefahr und der weiten Verbreitung der Geißel der Scheidung im Leben der Kirche, die implizit durch die erwähnten Durchführungsbestimmungen und Richtlinien zum Apostolischen Schreiben Amoris laetitia legitimiert wird;
- angesichts der Tatsache, dass die genannten Bestimmungen und Richtlinien in einigen Teilkirchen in unserer globalisierten Welt öffentlich bekannt geworden sind;
- angesichts der Wirkungslosigkeit zahlreicher Bittgesuche, die auf privater und vertraulicher Ebene seitens vieler Gläubigen und einiger Hirten der Kirche an Papst Franziskus gerichtet wurden, sind wir gezwungen diesen Aufruf zum Gebet zu machen. Als Nachfolger der Apostel bewegt uns dazu auch die Pflicht, unsere Stimme zu erheben, wenn die heiligsten Dinge der Kirche und das ewige Heil der Seelen in Gefahr sind.
Die folgenden Worte des hl. Johannes Paul II., mit denen er die ungerechten Angriffe gegen die Treue des kirchlichen Lehramtes beschrieb, mögen allen Hirten der Kirche in diesen schweren Zeiten ein Licht und ein Ansporn zu einem immer einträchtigeren Handeln sein: „Nicht selten wirft man dem kirchlichen Lehramt in der Tat vor, es sei bereits überholt und verschließe sich den Forderrungen des modernen ‚Zeitgeistes‘; es entfalte ein Vorgehen, das für die Menschheit, ja für die Kirche selbst schädlich sei. Durch das hartnäckige Verharren auf ihren Positionen würde die Kirche – so heißt es – an Popularität verlieren, und die Gläubigen würden sich immer mehr von ihr abwenden“ (Brief an die Familien, Gratissimam sane, 12).
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Zulassung der sogenannten „wiederverheirateten“ Geschiedenen zu den Sakramenten der Buße und der Eucharistie, ohne von ihnen die Erfüllung der Pflicht einzufordern, enthaltsam zu leben, eine Gefahr für den Glauben und für das Heil der Seelen und zudem eine Beleidigung des Heiligen Willens GOTTES darstellt,
unter Berücksichtigung der Tatsache, dass eine solche pastorale Praxis folglich nie Ausdruck der Barmherzigkeit, der „via caritatis“ oder des mütterlichen Mitgefühls der Kirche für die sündigen Seelen sein kann,
machen wir in tiefer pastoraler Sorge diesen dringenden Gebetsaufruf, damit Papst Franziskus die oben erwähnten pastoralen Orientierungen, welche bereits in einigen Teilkirchen eingeführt wurden, auf unmissverständliche Weise widerruft.
Eine solche Handlung des sichtbaren Hauptes der Kirche würde die Hirten und die Gläubigen stärken, gemäß dem Auftrag, den CHRISTUS, der höchste Seelenhirte, dem Apostel Petrus und – durch ihn – allen seinen Nachfolgern erteilt hat: „Stärke deine Brüder!“ (Lk 22,32).
Die folgenden Worte eines hl. Papstes und der hl. Kirchenlehrerin Katharina mögen allen in der Kirche unserer Tage Licht und Stärkung sein:
„Der Irrtum, dem man nicht widersteht, wird gebilligt. Die Wahrheit, die man nicht verteidigt, wird unterdrückt“ (Hl. Papst Felix III, + 492).
„Heiliger Vater, GOTT hat euch zur Säule der Kirche erwählt, auf dass Sie ein Werkzeug seien die Häresie auszurotten, die Lügen zu zerstreuen, die Wahrheit zu rühmen, die Finsternis zu vertreiben und das Licht kundzutun“ (Hl. Katharina von Siena, +1380).
Als Papst Honorius I. (625 – 638) eine zweideutige Haltung gegenüber der Verbreitung der neuen Häresie des Monotheletismus einnahm, sandte der hl. Sophronius, Patriarch von Jerusalem, einen Bischof aus Palästina nach Rom mit diesen Worten: „Geh zum Apostolischen Stuhl, wo sich das Fundament der heiligen Lehre befindet, und höre nicht auf zu beten, bis der Apostolische Stuhl die neue Häresie verurteilt“. Die Verurteilung erfolgte dann im Jahre 649 durch den heiligen Papst und Märtyrer Martin I.
Wir machen diesen Gebetsaufruf im Bewusstsein, uns einer Unterlassung schuldig zu machen, wenn wir es nicht tun würden. Es ist CHRISTUS, die Wahrheit und der oberste Hirte, der uns richten wird, wenn Er erscheint. Ihn bitten wir in Demut und Vertrauen, dass Er alle Hirten und alle Schafe mit dem „nie verwelkenden Kranz der Herrlichkeit“ belohne (vgl. 1 Petr 5,4).
Im Geist des Glaubens und in kindlicher und ergebener Liebe erheben wir unser Gebet für Papst Franziskus:
„Oremus pro Pontifice nostro Francisco: Dominus conservet eum, et vivificet eum, et beatum faciat eum in terra, et non tradat eum in animam inimicorum eius. Tu es Petrus, et super hanc petram aedificabo Ecclesiam Meam, et portae inferi non praevalebunt adversus eam“.
Als konkretes Mittel empfehlen wir dieses altehrwürdige Gebet der Kirche oder einen Teil des heiligen Rosenkranzgebetes in der Meinung zu verrichten, dass Papst Franziskus auf eine unzweideutige Weise jene pastoralen Richtlinien verbieten möge, welche den sogenannten wiederverheirateten Geschiedenen den Empfang der Sakramente der Buße und der Eucharistie erlauben ohne die Erfüllung der Pflicht eines Lebens in Enthaltsamkeit.
18. Januar 2017, früheres Fest der Kathedra des heiligen Petrus in Rom
+ Tomash Peta, Erzbischof Metropolit der Erzdiözese der Heiligen Maria in Astana
+ Jan Pawel Lenga, Emeritierter Erzbischof-Bischof von Karaganda
+ Athanasius Schneider, Weihbischof der Erzdiözese der Heiligen Maria in Astana«
„Die Heiligkeit des Ehebandes“
Bischof Vitus Huonder, Chur, zu „Amoris laetitia“
Der Schweizer Oberhirte der Diözese Chur legte am 2. Februar 2017 in Wahrnehmung seiner bischöflichen Verantwortung den Priestern eine Auslegung des „Nachsynodalen Apostolischen Schreibens ‚Amoris laetitia‘“ (AL) vor, die erfreulich klar das umstrittene Schreiben des Hl. Vaters in Einklang mit der beständigen Lehre der Kirche deutet. Sehr gerne dokumentieren wir dieses Bischofswort. (Quelle: www. bistum-chur.ch/bistumsleitung/die-heiligkeit-des-ehebandes-wort-zum-nachsynodalen-apostolischen-schreiben-amoris-laetitia/, Hervorhebungen im Text vom FMG).
»DIE HEILIGKEIT DES EHEBANDES – Wort zum Nachsynodalen Apostolischen Schreiben AMORIS LAETITIA
Liebe Mitbrüder im priesterlichen Dienst
In der Diskussion rund um das Nachsynodale Apostolische Schreiben Amoris Laetitia kam das achte Kapitel mit der Frage der zivil wiederverheirateten geschiedenen Personen ins Zentrum zu stehen. Aus diesem Grund gebe ich dazu in meiner Verantwortung als Bischof zu Handen der Seelsorger (Beichtväter) einige Hinweise.
Vorgängig möchte ich das Folgende festhalten: Der Heilige Vater sagt in der Einleitung zu Amoris Laetitia, „dass nicht alle doktrinellen, moralischen oder pastoralen Diskussionen durch ein lehramtliches Eingreifen entschieden werden müssen“ (AL 3). Diese Aussage lässt den Stellenwert des Nachsynodalen Apostolischen Schreibens erkennen.
„Wenn man die zahllosen Unterschiede der konkreten Situationen … berücksichtigt, kann man verstehen, dass man von der Synode oder von diesem Schreiben keine neue, auf alle Fälle anzuwendende generelle gesetzliche Regelung kanonischer Art erwarten durfte. Es ist nur möglich, eine neue Ermutigung auszudrücken zu einer verantwortungsvollen persönlichen und pastoralen Unterscheidung der je spezifischen Fälle“ (AL 300), sagt der Papst im Zusammenhang der Unterscheidung bei irregulären Situationen. Das bedeutet jedoch auch, dass der Bischof umso mehr gefordert ist, ein richtungweisendes Wort zu sprechen, da die Priester die Aufgabe haben, „die betroffenen Menschen entsprechend der Lehre der Kirche und der Richtlinien des Bischofs auf dem Weg der Unterscheidung zu begleiten“ (AL 300). Des weitern „ist es notwendig, zur Reifung eines aufgeklärten, gebildeten und von der verantwortlichen und ernsten Unterscheidung des Hirten begleiteten Gewissens zu ermutigen und zu einem immer größeren Vertrauen auf die Gnade anzuregen“ (303). Dem entspricht ganz, was der Heilige Vater unter Amoris Laetitia 307 sagt: „Um jegliche fehlgeleitete Interpretation zu vermeiden, erinnere ich daran, dass die Kirche in keiner Weise darauf verzichten darf, das vollkommene Ideal der Ehe, den Plan GOTTES in seiner ganzen Größe vorzulegen: ‚Die jungen Getauften sollen ermutigt werden, nicht zu zaudern angesichts des Reichtums, den das Ehesakrament ihrem Vorhaben von Liebe schenkt, gestärkt vom Beistand der Gnade CHRISTI und der Möglichkeit, ganz am Leben der Kirche teilzunehmen.‘ Die Lauheit, jegliche Form von Relativismus oder der übertriebene Respekt¹ im Augenblick des Vorlegens wären ein Mangel an Treue gegenüber dem Evangelium und auch ein Mangel an Liebe der Kirche zu den jungen Menschen selbst“. Im Sinne all dieser Hinweise in Amoris Laetitia bitte ich die Priester das Folgende zu beachten:
1. Ausgangspunkt der Begleitung, Unterscheidung und Eingliederung muss die Heiligkeit des Ehebandes (die Bindung) sein. Aufgabe der Seelsorge ist es, den Menschen das Bewusstsein der Heiligkeit des Ehebandes zu vermitteln oder wieder zu vermitteln. Der Heilige Vater spricht von der „Seelsorge der Bindung“ (AL 211; in der italienischen Sprache vincolo). Die offizielle deutsche Übersetzung von vincolo mit Bindung ist zu schwach. Deshalb spreche ich hier ausdrücklich vom Eheband.
2. Das Eheband ist schon von der Schöpfung her heilig (Natur-Ehe), umso mehr von der Neuschöpfung her (Ordnung der Erlösung) durch die sakramental geschlossene Ehe (übernatürliche Ordnung). Die Bewusstseinsbildung bezüglich dieser Wahrheit ist ein dringender Auftrag in unserer Zeit (vgl. AL 300).
3. Diese Bewusstseinsbildung ist umso notwendiger, als ein Hirte sich nicht damit zufrieden geben kann, „gegenüber denen, die in ‚irregulären‘ Situationen leben, nur moralische Gesetze anzuwenden, als seien es Steine, die man auf das Leben von Menschen wirft“ (AL 305). Das Eheband selber ist eine Gabe der Liebe, der Weisheit und der Barmherzigkeit GOTTES, welche den Eheleuten Gnade und Hilfe verleiht. Deshalb muss der Rückbezug auf das Eheband beim Weg der Begleitung, der Unterscheidung und der Eingliederung an erster Stelle stehen.
4. Erkennt ein Beichtvater bei einer Beichte eines unbekannten Pönitenten (bei einer „Gelegenheitsbeichte“) Fragen bezüglich des Ehebandes, welche der Klärung bedürfen, wird er den Pönitenten bitten, sich einem Priester anzuvertrauen, welcher mit ihm einen längeren Weg der Umkehr und Eingliederung gehen kann, oder er wird sich mit ihm selber außerhalb der Beichte in Verbindung setzen.
5. Bei der seelsorglichen Begleitung von zivil wiederverheirateten Geschiedenen ist zunächst zu prüfen, ob die Eheschließung (die „erste Ehe“) gültig zustande kam, ob ein Eheband wirklich besteht. Diese Prüfung kann nicht der einzelne Priester vornehmen, schon gar nicht im Beichtstuhl. Der Beichtvater muss die betroffene Person an den Offizial des Bistums verweisen.
6. Wie es auch immer um die Gültigkeit der Eheschließung steht, eine gescheiterte Verbindung muss in jedem Fall menschlich und glaubensmäßig aufgearbeitet werden. Das bedeutet, dass ein längerer, Geduld verlangender seelsorglicher Weg beschritten werden muss. „In diesem Prozess wird es hilfreich sein, durch Momente des Nachdenkens und der Reue eine Erforschung des Gewissens vorzunehmen. Die wiederverheirateten Geschiedenen sollten sich fragen, wie sie sich ihren Kindern gegenüber verhalten haben, seit ihre eheliche Verbindung in die Krise geriet; ob es Versöhnungsversuche gegeben hat; wie die Lage des verlassenen Partners ist; welche Folgen die neue Beziehung auf den Rest der Familie und die Gemeinschaft der Gläubigen hat; welches Beispiel sie den jungen Menschen gibt, die sich auf die Ehe vorbereiten. Ein ernsthaftes Nachdenken kann das Vertrauen auf die Barmherzigkeit GOTTES stärken, die niemandem verwehrt wird“ (AL 300). „Die Hirten, die ihren Gläubigen das volle Ideal des Evangeliums und der Lehre der Kirche nahelegen, müssen ihnen auch helfen, die Logik des Mitgefühls mit den Schwachen anzunehmen und Verfolgungen oder allzu harte und ungeduldige Urteile zu vermeiden“ (AL 308).
7. Der Empfang der heiligen Kommunion der zivil wiederverheirateten Geschiedenen darf nicht dem subjektiven Entscheid überlassen werden. Man muss sich auf objektive Gegebenheiten stützen können (auf die Vorgaben der Kirche für den Empfang der heiligen Kommunion). Im Falle von zivil wiederverheirateten Geschiedenen ist die Achtung vor dem bestehenden Eheband ausschlaggebend.
8. Wird bei einem Gespräch (bei einer Beichte) die Absolution eines zivil wiederverheirateten Geschiedenen erbeten, muss feststehen, dass diese Person bereit ist, die Vorgaben von Familiaris consortio 84 anzunehmen (JOHANNES PAUL II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio vom 12. November 1981). Das heißt: Können die beiden Partner aus ernsthaften Gründen … der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen (vgl. AL 298), sind sie gehalten, wie Bruder und Schwester miteinander zu leben. Diese Regelung gilt nach wie vor schon deshalb, weil das neue Apostolische Schreiben Amoris Laetitia ausdrücklich keine „neue gesetzliche Regelung kanonischer Art“ vorsieht (vgl. AL 300). Der Pönitent wird den festen Willen bezeugen müssen, in Achtung vor dem Eheband der „ersten“ Ehe leben zu wollen.
9. Halten wir bei der Vorbereitung und Begleitung der Traupaare, Eheleute und der Familien immer das Wort des heiligen Paulus vor Augen: „Dieses Geheimnis ist groß. Ich beziehe es auf CHRISTUS und die Kirche (Eph 5,32)“ – Sacramentum hoc magnum est, ego autem dico in CHRISTO et in Ecclesia.
Mit meinem Dank für die Treue zum HERRN und Seinem Auftrag, grüße ich herzlich, verbunden mit meinem bischöflichen Segen,
Chur, 2. Februar 2017, + Vitus Huonder, Bischof v. Chur«
¹ Das Schreiben meint damit wohl die allzu große Vorsicht oder Rücksichtnahme, so dass die Wahrheit verdunkelt würde.
Angefügt ist dem Bischofswort an die Priester der Hinweis „Zum Thema: JOSÉ GRANADOS, STEPHAN KAMPOWSKI, JUAN JOSÉ PÉREZ-SOBA, Amoris laetitia, Accompagnare, discernere, integrare. Vademecum per una nuova pastorale familiare, Siena 2016. Eine deutsche Übersetzung ist von der fe-medienverlags GmbH, D-88353 Kisslegg in Aussicht gestellt.“
„GOTTverbunden lieben“
Aus dem Fastenhirtenbrief 2017 von Erzbischof Wolfgang Haas, Vaduz
Der Liechtensteiner Erzbischof nimmt in seinem Hirtenbrief, datiert vom 11. Februar 2017, in aller Klarheit – entsprechend der beständigen Lehre der Kirche – auch zur Frage des Sakramentenempfanges der „wiederverheirateten Geschiedenen“ Stellung, ohne ausdrücklich einen Bezug zu „Amoris laetitia“ herzustellen. Erzbischof Haas hat dankenswerterweise wahrhaft das Heil der Seelen im Blick; er legt die kirchliche Lehre und Weisung vor, indem er das christliche Leben ganz bewusst rückbindet an GOTT. Der Titel des Hirtenbrief benennt schon diesen Dreischritt: „GOTTgefällig – GOTTverbunden – GOTTergeben“.
(Quelle: www. erzbistum-vaduz.li/medien/Fastenhirtenbrief%202017.pdf, Hervorhebungen im Text vom FMG)
Haas eröffnet sein Schreiben mit einer der möglichen Vaterunser-Einleitungen der hl. Messe: „Wir heißen Kinder GOTTES und sind es“, die dem 1. Johannesbrief entnommen ist. Er regt an, sich zu fragen, ob man diese GOTTESkindschaft, „die uns in der hl. Taufe zuteil wurde“, wirklich lebte: „Wie GOTTgefällig leben wir, dass wir es verdienen, Kinder GOTTES genannt zu werden? Wie GOTTverbunden leben wir, dass man uns die GOTTESkindschaft ansieht? Wie GOTTergeben sterben wir, dass sich unser GOTTESkindersein der Erbschaft des ewigen Lebens würdig erweist?“ Der Erzbischof zitiert dann den Appell des hl. Leo des Großen: „Christ, erkenne deine Würde! Du bist der GÖTTlichen Natur teilhaftig geworden, kehre nicht zu der alten Erbärmlichkeit zurück und lebe nicht unter Deiner Würde. Denk an das Haupt und den Leib, dem du als Glied angehörst! Bedenke, dass du der Macht der Finsternis entrissen und in das Licht und das Reich GOTTES aufgenommen bist. Durch das Sakrament der Taufe wurdest du ein Tempel des HL. GEISTES. Verjage nicht durch deine Sünden den hohen Gast, der in dir Wohnung genommen hat. Unterwirf dich nicht wieder der Knechtschaft Satans; denn der Preis für deine Freiheit ist das Blut CHRISTI.“
Der 1. Abschnitt weist hin, so zu leben, „dass wir GOTT gefallen können“. „Wenn wir GOTT gefallen wollen, dann müssen wir Ihm gefallen nur schon mit unserem Denken und Empfinden. Dann erst wird unser Reden und Handeln GOTTgefällig sein. Wir können GOTT nur gefallen, wenn wir mit Ihm versöhnt sind“ – nicht im Widerspruch zu GOTTES Geboten, nicht nur nach eigenen Vorstellungen und Absichten: „Denn – wie es schon im ersten Johannesbrief heißt – GOTT lieben bedeutet ‚Seine Gebote halten‘“ (1 Joh 5,3-6a). Anders als bei einem „sentimentalen Verständnis von GOTTESliebe“ „wissen wir uns durch GOTTES Gebote in Pflicht genommen“, wie aus dem Zwiegespräch JESU mit dem reichen Mann (Mk 10,17ff) deutlich werde. Um GOTTgefällig leben zu können, bedürfe es der Gnade. „GOTTgefällig leben bedeutet somit, zuerst um diese Gnade eines GOTTgefälligen Lebens zu bitten.“ Weil GOTT aber kein Gefallen an unserem Versagen habe, biete Er „das wunderbare Heilmittel der Versöhnung“, das Bußsakrament, jedem Gläubigen an, „der mit dem Vorsatz zur Besserung reumütig, bekenntniswillig und zum Empfang der Absolution befähigt ist“.
Auf diesen Gedanken aufbauend behandelt der Liechtensteiner Erzbischof im 2. Abschnitt das „GOTTverbunden Lieben“, das keine Beliebigkeit bedeute, sondern „eine vor GOTT zu verantwortende Haltung und ein GOTT gegenüber geschuldetes Verhalten“. GOTT sei bei aller zwischenmenschlichen Liebe der „Dritte im Bunde“. Nur wer GOTTverbunden liebe, bleibe vor jeder Entartung der Liebe – die durch Egoismus, Eigensucht und Eigennutzen bedroht ist – bewahrt. Wahre Liebe bestehe nicht in Begeisterung, sondern in Treue. „Treue ist bei allen mit GOTT verbundenen Liebesbeziehungen der wesentliche Grundzug“ – ob Ehebund, ob Eltern-Kind-Beziehung, ob geistliches Bündnis durch Gelübde: „immer muss es um jene Treue in der Liebe gehen, die nur durch GOTTverbundenheit möglich ist“. Auch wenn unter manchen Umständen „die affektive Liebe in den verschiedenen GOTTgefälligen Liebesbeziehungen schwächer“ werde oder gar erkalte, bleibe doch „der effektive Liebesbund erhalten“, denn er gründe auf der durch GOTTverbundenheit geprägten Verbindlichkeit.
Die folgenden Sätze beziehen sich auf die augenblickliche Diskussion und Verwirrung – daher als ganzes Zitat:
»Wenn nun etwa in Bezug auf die christliche Ehe deren Unauflöslichkeit zur Diskussion gestellt wird und der Ehebruch nicht mehr in jedem Fall als schwere Sünde gelten soll, dann ist ein solches Bestreben direkt gegen GOTTES Heilswillen gerichtet. Schon in der ursprünglichen Schöpfungsordnung und schließlich in der Erlösungsordnung ist die Ehe von GOTT als unauflösbarer Bund gewollt. „Was aber GOTT verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ (Mt 19,6; Mk 10,9). So sagt es JESUS in aller Eindeutigkeit und rehabilitiert damit das, was von Anfang an galt (vgl. Gen 2,24). Nur der Tod kann das Eheband trennen. Niemand, welchen Standes und Ranges er auch immer sei, hat die Vollmacht, ein gültiges sakramentales Eheband zu lösen.
Da zwischen dem Leben im Ehesakrament und dem Empfang der eucharistischen Speise kein Widerspruch und keine Verunklärung aufkommen dürfen, gilt bei aller fürsorgenden Liebe zivilrechtlich Geschiedenen gegenüber stets und ohne Abstriche in jedem Fall, was das kirchliche Lehramt gerade auch durch den heiligen Papst Johannes Paul II. verkündet hat: „Die Kirche bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen. Sie können nicht zugelassen werden; denn ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen CHRISTUS und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung.
Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit CHRISTUS und der Treue zu Ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, dass, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen – zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder – der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, ‚sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind.‘“ (Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris Consortio, Nr. 84). An diese kirchliche Lehre und Ordnung sind wir alle gebunden, gerade auch in der seelsorglichen Betreuung und Begleitung der uns anvertrauten Menschen. Als Christgläubige, die GOTTverbunden lieben, wollen wir gerade in der heutigen Gesellschaft darum bemüht sein, auch andere zur Liebe aus GOTTverbundenheit zu gewinnen und sie vor falschen Wegen zu bewahren.«
Im folgenden 3. Abschnitt befasst sich Erzbischof Haas mit dem Sterben: „Ist es mir ein entscheidend wichtiges Anliegen, mit und in GOTT zu sterben? Bin ich mir mit selbst im Reinen? Lebe ich mit meinen Mitmenschen im Frieden? Bin ich mit GOTT versöhnt? Habe ich überhaupt je daran gedacht, GOTTergeben meine irdischen Lebenstage zu beschließen?“ Vom Wort „Wie dein Sonntag, so dein Sterbetag“ her sei es bedrückend, dass viele Menschen in den Tag hinein lebten, „ohne an GOTT zu denken und ihr Tun und Lassen vor GOTT zu prüfen“; dass viele Katholiken die Sonntagspflicht – vor allem die hl. Messe – vernachlässigten. Die Gläubigen, durch die Taufe Kinder GOTTES, sollten sich redlich bemühen, sich auf den Tod vorzubereiten und um eine gute Sterbestunde zu beten, so wie die Kirche es nahelege, GOTT zu bitten, „Er möge uns vor einem jähen, plötzlichen und unversehenen Tod bewahren“ (vgl. Allerheiligenlitanei). Der Bischof erinnert an den Jakobusbrief (Jak 5,13-14) und ruft auf, das Sakrament der Krankensalbung nicht zu vernachlässigen und nicht auf den letztmöglichen Augenblick aufzuschieben. Zum GOTTergebenen Sterben gehöre auch der Wunsch nach einem „wahrhaft christlichen Begräbnis“. Mit Verweis auf eine kürzlich ergangene Instruktion der Glaubenskongregation über die Beerdigung der Verstorbenen und die Aufbewahrung der Asche im Fall der Feuerbestattung bestätigt der Liechtensteiner Erzbischof die vorrangige Empfehlung der Erdbestattung durch die Kirche und erinnert an die noch vorhandene „schöne christliche Grabkultur, die uns an die Vergänglichkeit des irdischen Lebens gemahnt und gleichzeitig zur geistigen Verbindung mit jenen, die uns im Glauben vorangegangen sind, einlädt.“
Der Schlussabsatz führt nochmals zum Leitgedanken des GOTTgefälligen Lebens, der GOTTverbundenen Liebe und des GOTTergebenen Sterbens und verweist auf Vorbild und Hilfe der Heiligen und Seligen.
Die große Verwirrung
Weitere Stellungnahmen zu „Amoris laetitia“
1. Zustimmung zu den „Dubia“ der vier Kardinäle und zur klaren bisherigen Lehre und Pastoral
Polnischer Bischof : Keine klare Botschaft des Dokuments
Schon kurz nach der Veröffentlichung des Schreibens der vier Kardinäle Brandmüller, Burke, Caffarra und Meisner nannte der Vorsitzende des „Rates für die Familie“ bei der polnischen Bischofskonferenz, Bischof Jan Franciszek Wątroba von Rzeszów, dies einen „Ausdruck der Entschlossenheit und Sorge über das richtige Verständnis der Lehre des Petrus“. Die polnische Agentur KAI zitiert Watroba mit den Worten: „Es ist schade, dass es keine allgemeine Auslegung und keine klare Botschaft des Dokuments gibt und man zu dem Apostolischen Schreiben Interpretationen hinzufügen muss.“ Er bevorzuge die Vorgehensweise wie bei Johannes Paul II., „bei der Kommentare oder Interpretationen zur Lehre Petri unnötig waren.“ Er erklärte auch, er und andere Bischöfe und Seelsorger würden mit solchen Anfragen überhäuft (vgl. DT 24.11.2016, kath.net 24.11.2016). – Im März 2017 wurde gemeldet, dass die polnischen Bischöfe eine Stellungnahme zum Umgang mit Geschiedenen und mit unverheiratet Zusammenlebenden planen. Eine Bischofskommission solle in den nächsten Monaten ein pastorales Regelwerk erstellen (vgl. rv 15.3.2017, DT 19.3.2017).
Kardinal Sarah: besorgt über Ausmaß der Verwirrung selbst unter Bischöfen
In einem Interview mit dem französischen katholischen Magazin L‘ Homme Nouveau im November 2016 zeigte sich Robert Kardinal Sarah besorgt über das Ausmaß der Verwirrung, das selbst unter Bischöfen über die Lehre der Kirche herrscht. Er könne sich dies nur durch mangelnde Formung seiner Mitbrüder im Bischofsamt erklären. Er selbst wisse sich daran gebunden, dass CHRISTUS die monogame unauflösliche Ehe für das Wohl von Mann und Frau sowie der Kinder eingerichtet und so die ursprüngliche Ordnung GOTTES wieder hergestellt habe. Das habe natürlich Auswirkungen auf die Zulassung zur hl. Kommunion: „Die gesamte Kirche hat stets daran festgehalten, dass man die Kommunion nicht empfangen darf, wenn man sich einer schweren Sünde bewusst ist, ein Prinzip, das von Johannes Paul II. in der Enzyklika Ecclesia de Eucharistia als definitiv festgehalten worden ist. Nicht einmal ein Papst kann von diesem GÖTTlichen Gesetz entbinden“ (vgl. kath.net 28.11.2016).
Kardinal Pell: „Wie kann man mit dem Stellen einer Frage nicht einverstanden sein?“
Der Präfekt des vatikanischen Wirtschaftssekretariats, der australische Kardinal George Pell, würdigte in einem Interview mit InfoCatolica bzw. in einem Vortrag in London die Enzykliken „Veritatis splendor“ und „Evangelium vitae“, in denen der hl. Johannes Paul II. begründe, warum das Moralgesetz „für alle und immer verbindlich“ sei. An diesen Maßstab haben sich alle Hirten und alle Gläubigen der Kirche zu halten. Das Konzept vom „Vorrang des Gewissens“ könne desaströse Folgen für die Kirche haben, wenn das Gewissen nicht anhand der geoffenbarten Lehre und dem moralischen Gesetz gebildet sei. Es wäre „Betrug“, wenn ein Priester auf konkrete moralische Probleme „einfach“ nur mit der Empfehlung antworten würde, jeder solle „seinem Gewissen folgen“. Pell bestätigte, dass es unter Katholiken ein Unbehagen gebe wegen „falscher Theorien über das Gewissen“, die sich in der Kirche ausbreiteten, und bejahte, dass dadurch Verwirrung in der Kirche entstanden sei. Es sei „absurd“, wenn behauptet werde, durch „Unterscheidung“ gelange man zu Situationen, in denen es „Ausnahmen vom Moralgesetz geben“ könne. Auf die Dubia angesprochen, verteidigte Pell das Vorgehen der vier Kardinäle: „Wie könnte man nicht damit einverstanden sein, dass jemand eine Frage stellt?“ (Vgl. kath.net 30.11., 1.12. 2016, katholisches.info 3.12.2016.)
Kardinal Cordes: Nach 2000 Jahren plötzlich die Lösung – in einer Fußnote?
In einem Interview mit kath.net antwortete der deutsche Kardinal Paul Josef Cordes, früher Vorsitzender des Päpstlichen Rates „Cor unum“, am 13. Dezember 2016 unter anderem auch auf die Frage nach der Situation nach „Amoris laetitia“. Er wies darauf hin, dass CHRISTUS selber die Wiederverheiratung untersagte und dass immer wieder in der Geschichte der Kirche die Unauflöslichkeit der Ehe betont wurde, aber auch mehrfach das Problem erkennbar wurde, ohne eine Möglichkeit der Sakramentenzulassung zu finden. „Und nun soll plötzlich eine lehramtliche Lösung gefunden worden sein! Ihr Zugeständnis taucht in einer Fußnote der Nachkonziliaren Apostolischen Exhortation AL auf mit dem Argument, unter bestimmten Umständen könne der Sakramenten-Empfang für das Wachstum in Glaube und Liebe bei solchen Christen hilfreich sein. Die theologische Begründung solcher Einräumung ist keineswegs zwingend. Ihre formale Verbindlichkeit (eine Fußnote) hat gewiss nicht den Rang eines Dogmas.
In sachlichem Ton haben vier Kardinäle um die Beseitigung von Zweifeln am Text gebeten. Sie wurden mit unverhältnismäßigem Protest bedacht. Ich konnte diese Empörung nicht nachvollziehen; hatte auch Zweifel, dass die Motivation der Empörten auf die Wahrheitsfindung zielte. Cordes beklagte, dass diese Diskussion die Fragen zum Gelingen der Ehe überschatte, und verwies auf Kardinal Müllers Aussage, AL dürfe nicht so interpretiert werden „als ob frühere Aussagen des Lehramts und der Päpste ungültig seien“. Cordes betonte aber grundsätzlich die Wichtigkeit solcher „klärender Diskussionen“, die manchmal auch „schmerzhafte Konflikte“ sein könnten. Das gehöre „zur Geschichte der Kirche“. Er erinnerte auch an den „arianischen Streit“ um die GOTTheit CHRISTI im 4. Jahrhundert, als der Häretiker Arius „schon fast die ganze Kirche auf seine Seite gebracht“ hatte. (Vgl. kath.net 13.12.2016).
Kardinal Martino: Den Papst zu fragen ist nichts Schlechtes
Der emeritierte Kurienkardinal Renato Raffaele Martino, lange Zeit vatikanischer Beobachter bei der UNO und dann Präsident des Päpstl. Rates für Gerechtigkeit und Frieden, stellte sich hinter den Brief der vier Kardinäle. Er sehe darin „nichts Schlechtes“. Es sei legitim, in Fragen der Doktrin dem Papst eine Meinung zu unterbreiten, und es sei „auch gerecht, zu antworten“. Die Lehre zum Kommunionempfang von wiederverheirateten Geschiedenen habe sich „nicht geändert… Dieses Von-Fall-zu-Fall, von dem AL spricht, kann zu zweifelhaften Interpretationen führen, auch wenn ich die pastorale Optik verstehe.“ (Vgl. rv 18.12.2016, katholisches.info 19.12.2016.)
Kardinal Brandmüller: Wir erwarten auf eine Antwort
Ende Dezember wurde eine Meldung verbreitet, die auf den ersten Blick den Eindruck erweckte, der emeritierte deutsche Kurienkardinal Walter Brandmüller, einer der vier Unterzeichner der Dubia, mache einen Rückzieher. Brandmüller hatte dem Internetportal Vatican Insider gesagt, er könne sich keine „brüderliche Korrektur“ von Kardinälen dem Papst gegenüber in der Öffentlichkeit vorstellen, und es gebe kein Ultimatum gegenüber Franziskus. Brandmüller antwortete auf Fragen bezüglich eines Interviews, das Kardinal Burke gegeben hatte. Brandmüller stellte klar, dass Burke „nicht gesagt“ habe, „dass eine eventuelle brüderliche Korrektur, wie sie etwa im Galaterbrief (2,11-14) angesprochen wird, öffentlich zu erfolgen hat“, sondern dass sie „in erster Instanz in camera caritatis“ erfolgen solle. Brandmüller. „Wir Kardinäle warten auf eine Antwort auf die Dubia. Ein Ausbleiben der Antwort könnte in weiten Teilen der Kirche als Weigerung gedeutet werden, sich klar und deutlich zur überlieferten Lehre zu bekennen“. (Vgl. rv 27.12.2016, kath.net 28.12.2016.)
Kardinal Caffarra: Nur ein Blinder kann die große Verwirrung in der Kirche leugnen
Ausführliche Begründung der „Dubia“
Am 14. Januar 2017 veröffentlichte die italienische Tageszeitung Il Foglio ein Interview mit dem Dubia-Unterzeichner Carlo Kardinal Caffarra (Moraltheologe, Präsident des Instituts Johannes Paul II., zuletzt Erzbischof von Bologna), in dem er sich erstmals seit der Veröffentlichung der Dubia öffentlich äußerte. „Der Brief – und die angefügten Dubia waren über lange Zeit, über Monate, reflektiert, und wir diskutierten lange unter uns. Von meiner Seite wurde darüber auch lange vor dem Allerheiligsten gebetet.“ Sie hätten sich bemüht, jede Verunsicherung bei Gläubigen und jeden Schein fehlenden Respekts gegenüber dem Papst zu vermeiden, so sei der Text die Frucht einer Vielzahl von Verbesserungen und Korrekturen. Die Sorge wegen der Spaltung unter den Hirten habe die vier Kardinäle zu ihrem Schritt veranlasst. „Für uns Kardinäle gilt die schwerwiegende Pflicht, den Papst bei der Leitung der Kirche zu beraten„ Es ist eine Pflicht, und Pflichten zwingen… Es ist Faktum – das nur ein Blinder leugnen kann – dass in der Kirche eine große Verwirrung, Ungewissheit und Unsicherheit herrscht, verursacht durch einige Paragraphen von Amoris laetitia.“ Es passiere ja gerade jetzt, dass bei der Interpretation des Textes „zu denselben grundlegenden Fragen der sakramentalen Ökonomie (Ehe, Beichte und Eucharistie) und zum christlichen Leben einige Bischöfe A gesagt haben, und andere das Gegenteil von A“. Dieser Zustand sei unleugbare Tatsache, denn „Fakten sind sture Dinge, wie David Hume sagte“. Er habe persönlich die Linie verfolgt, AL gemäß Familiaris consortio zu interpretieren, habe aber festgestellt, dass das nicht ausreiche. „Der Konflikt zwischen den beiden Interpretationen bestand fort. Es gab nur einen Weg, um zur Klärung zu kommen: den Autor zu fragen, welches die richtige Interpretation ist“. Dazu habe man den ganz der Tradition der Kirche entsprechenden Weg der Dubia gewählt.
Caffarra äußerte zur Kritik von Glaubenspräfekt Kardinal Müller am Öffentlichmachen der Dubia: „Wir haben das Schweigen (des Papstes) als Ermächtigung angesehen, die theologische Auseinandersetzung fortzusetzen.“ Denn das Problem betreffe grundlegend sowohl das Lehramt der Bischöfe als auch das Leben der Gläubigen. „Beide, die einen wie die anderen, haben das Recht Bescheid zu wissen.“ Als Kardinäle befänden sie sich in der Situation, dass man ihnen angesichts so schwerwiegender Fragen vorwerfen könnte, „stumme Hunde zu sein, die nicht bellen, wie der Prophet sagt“ (Jes 56,10). Wenn nun Kritik losgebrochen sei, sogar von Mit-Bischöfen und von Monsignores der Kurie, „dass wir dem Lehramt des Papstes nicht gehorsam seien“, dann sei das falsch und verleumderisch. „Wir haben dem Papst genau deshalb geschrieben, weil wir nicht ungehorsam sein wollen.“ Das eigentliche Problem sei eben, dass man zu fundamentalen Punkten nicht genau verstehen könne, was der Papst lehre, wie eben der Interpretationskonflikt bei den Bischöfen zeige. „Wir wollen dem Lehramt des Papstes gehorsam sein, aber das Lehramt des Papstes muss klar sein.“ Caffarra wies auch die Anklage zurück, sie würden die Kirche spalten. „Die bereits in der Kirche bestehende Spaltung ist der Grund des Briefes, und nicht die Folge.“
Der Kardinal erzählte vom Brief eines Pfarrers, der sich an ihn wandte, weil er weder in der spirituellen Führung noch im Beichtstuhl weiterwisse. Ein Beichtender sagte, er lebe mit einer wiederverheirateten Frau und wolle zur Kommunion gehen. Als er ihm den Weg wies, um die irreguläre Situation zu korrigieren, unterbrach ihn der Beichtende: Der Papst sage, ich könne kommunizieren, ohne enthaltsam zu sein. Er könne, so der Pfarrer, damit nicht leben. Die Kirche könne ihm Weisungen geben, aber nicht verlangen, dass er sein Gewissen verrate. Und sein Gewissen erhebe Einspruch, mit Berufung auf den Papst, unter gewissen Umständen, nicht sakramental Verheirateten, die wie Eheleute lebten, die hl. Kommunion zu geben. Das habe ihm der Pfarrer geschrieben.
So sei den Priestern, vor allem in der Pfarrseelsorge, eine Last aufgebürdet, die sie nicht tragen könnten. Darum, so Caffarra, spreche er von einer großen Disorientierung. Viele Gläubige seien noch mehr verwirrt, und es gehe um nichts Zweitrangiges, sondern um das Seelenheil. Kardinal Caffarra sagte weiter, die „Spaltung“ beziehe sich vor allem auf die Interpretation der Paragraphen 300-305 von AL. Eine pastorale Praxis, die nicht in der Lehre verwurzelt ist, bedeute, die Pastoral auf Willkür zu gründen, und die Kirche werde damit nicht pastoraler, sondern ignoranter. Kardinal Newman habe gesagt, es gebe keine Weiterentwicklung in der Lehre, wo Widersprüchlichkeit herrsche. Wenn man sage, S sei P, und dann sage, S sei nicht P, entwickle die zweite Aussage nicht die erste, sondern widerspreche ihr. Das Problem sei, zu sehen, „ob die berühmten Paragraphen 300-305 von AL und die berühmte Fußnote 351 in Widerspruch zum bisherigen Lehramt der Päpste sei, die dasselbe Thema behandelt haben, oder nicht.“ Manchen Bischöfen zufolge sei es ein Widerspruch, nach anderen Bischöfen sei es kein Widerspruch, sondern Weiterentwicklung.
Das Problem der Fußnote 351 sei folgendes: „Kann ein Spender der Eucharistie, normalerweise ein Priester, die Kommunion einer Person reichen, die more uxorio (nach Art der Eheleute) mit einer Frau oder einem Mann zusammenlebt, der nicht seine Ehefrau oder ihr Ehemann ist, und nicht die Absicht hat, enthaltsam zu leben? Da gibt es nur zwei Antworten, Ja oder Nein.“ Familiaris consortio, Sacramentum caritatis, das Kirchenrecht und der Katechismus der Katholischen Kirche antworteten auf diese Frage mit Nein. Ein Nein sei so lange gültig, wie die Gläubigen nicht den Entschluss fassen, den Zustand des Zusammenlebens „more uxorio“ zu verlassen. Habe AL nun gelehrt, dass – bei gewissen Umständen und dem Zurücklegen eines gewissen Weges – die Gläubigen zur Kommunion gehen dürften, ohne sich zur Enthaltsamkeit zu verpflichten? Es gebe Bischöfe, die dies lehren. Dann sei es eine simple Frage der Logik, dass man auch lehren muss, dass Ehebruch nicht in sich etwas Böses ist. Es sei nicht wichtig, sich auf Unwissenheit oder Irrtum bezüglich der Unauflöslichkeit der Ehe zu berufen. Das sei eine Methode, um schon geschehene Akte auf mögliche Unzurechenbarkeit zu prüfen, aber nicht ein für die Zukunft anwendbares Prinzip. Die Hirten hätten die Pflicht, „die Unwissenden zu lehren und die Irrenden zu korrigieren“.
Positiv bewertete Caffarra die Aufforderung von AL an die Hirten, nicht bloß Nein zu sagen, sondern den Betroffenen bei der Hand zu nehmen und ihm zu helfen, innerlich zu wachsen, bis er verstehe, dass die Bedingung, nicht die Kommunion empfangen zu können, in ihm liege, wenn er nicht von der Intimität wie bei Eheleuten ablasse. Dieses Begleiten könne aber nicht die Sakramentenspendung beinhalten. „Diesbezüglich ist der Text der Fußnote 351 zweideutig.“
Es stehe nicht nur Familiaris consortio auf dem Spiel, sondern auch Veritatis splendor mit noch weitreichenderen Konsequenzen. Bei letzterer Enzyklika habe sich Johannes Paul II. nur an die Bischöfe gewandt (eine Ausnahme!), weil sie für den zu glaubenden und zu lebenden Glauben Verantwortung tragen. Und er habe sie aufgefordert, wachsam gegen Irrtümer vorzugehen, damit sich diese in der Kirche nicht ausbreiten könnten. Und eine grundlegende Lehre dieser Enzyklika sei es, dass es Akte gibt, die „in sich schlecht“ genannt werden (immer an und für sich schon schlecht, unabhängig von den Absichten und Umständen). Das zu leugnen, würde den Sinn des Martyriums verneinen, denn jeder Märtyrer könnte gesagt haben: In den Umständen, in denen ich bin, verpflichtet mich die schwere Verpflichtung, den Glauben zu bekennen, nicht mehr. Caffarra erinnerte daran, dass die Frau von Thomas Morus an ihren bereits verurteilten Mann appelliert habe, er solle an seine Pflichten gegenüber seiner Familie denken.
Ehebruch sei immer unter die „in sich schlechten“ Akte gerechnet worden. „In sich schlecht“ heiße nicht, „nicht vergebbar“. Doch JESUS habe sich gegenüber der Ehebrecherin nicht damit begnügt, zu sagen: „Ich verurteile dich nicht“, sondern ihr auch gesagt: „Geh hin und sündige von nun an nicht mehr!“ Der hl. Thomas von Aquin, inspiriert vom hl. Augustinus, habe einen wunderbaren Kommentar gegeben, als er schrieb: JESUS „hätte sagen können: Geh und lebe wie du willst und sei meiner Vergebung sicher. Trotz all deiner Sünde werde ich dich vor den Qualen der Hölle bewahren. Aber der HERR liebt die Sünde nicht und begünstigt das falsche Verhalten nicht, und so verurteilte Er ihre Sünde, indem Er sagte: Sündige von nun an nicht mehr. Das zeigt also, wie der HERR zärtlich ist in Seiner Barmherzigkeit und gerecht in Seiner Wahrheit“ (vgl. Johannes-Kommentar, 1139).
Gefragt, ob die Verwirrung in der Kirche nicht bis zu einem bestimmten Grad daher komme, dass „sogar viele Hirten“ der festen Überzeugung seien, das Gewissen sei fähig, autonom zu scheiden, was gut und was böse ist, und dass das letzte Wort dem individuellen Gewissen zustehe, antwortete Kardinal Caffarra: „Ich halte dafür, dass das der wichtiges Punkt überhaupt ist. Da treffen wir auf den zentralen Pfeiler der Moderne.“ Zunächst macht der Kardinal eine sprachliche Klärung: Das Gewissen treffe keine Entscheidung, denn das ist ein Akt der Vernunft. Entscheidung sei ein Akt der Freiheit und des Willens. Das Gewissen fälle vielmehr ein Urteil, mit dem die moralische Bewertung einer geplanten oder schon getroffenen Entscheidung gegeben wird. Daher treffe das Gewissen ein Urteil und keine Entscheidung. „Dieses Konzept des moralischen Gewissens steht im Gegensatz zur Anschauung, die die Subjektivität jedes Einzelnen zum nicht anfechtbaren Gericht darüber macht, ob eine eigene Handlung gut oder böse ist“, so Caffarra. Hier sei für ihn der entscheidende Zusammenstoß zwischen der Sicht des Lebens, wie sie die Kirche aufgrund der GÖTTlichen Offenbarung habe, und dem Konzept von Gewissen der Moderne. Im Namen des (losgelösten) Gewissens sei das wahre Gewissen zerstört worden. Darum sei unter den fünf Dubia die Nummer 5 am wichtigsten. „In AL, Nr. 303, ist eine Passage, die nicht klar ist. Es scheint – ich wiederhole – es scheint die Möglichkeit zu erlauben, dass eine wirkliche Entscheidung des Gewissens möglich sei… im Widerspruch zu dem, was die Kirche als Teil des Glaubensgutes der GÖTTlichen Offenbarung lehrt. Es scheint. Und daher haben wir dieses Dubium dem Papst vorgelegt.“ (Quelle: Englische Übersetzung des Interview von Il Foglio.)
Weihbischof Laun: Gehorsam und Pflicht des freien Wortes
Maike Hickson von „One Peter Five“ (wohl benannt nach 1 Petr 5) sprach den Salzburger Weihbischof und Moraltheologen Andreas Laun an auf seine Unterschrift unter das „Treuebekenntnis zur unveränderlichen Lehre der Kirche über die Ehe und zu ihrer ununterbrochenen Disziplin“ (vgl. FMG-Information 117, S. 20-33; dort hatten wir von damals 7.000 Unterschriften berichtet, Mitte April 2017 werden nun 34.350 Unterzeichner vermerkt). Laun sagte, er habe die von vier Kardinälen geäußerten Sorgen gelesen und stimme ihnen zu; er kenne vor allem Caffarra und Meisner und ihre Kompetenz. Das Verhalten der 4 Verfasser der Dubia sei „ein Dienst an der Kirche“. Es gebe in der Geschichte viele Beispiele für Kritik auch an einem Papst, und sie müsse „höflich, sachlich, gerecht, getragen von Liebe und viel Verständnis für den Kritisierten“ sein (vgl. kath.net 3.1.2017).
Am 7. Februar veröffentlichte Weihbischof Laun dann einen „kath.net-Kommentar“ zur Frage nach verpflichtendem Gehorsam gegenüber Papst und Kirche und dem Recht oder auch der Pflicht des freien Wortes. Er bezog sich zunächst auf eine Anfrage eines deutschen, in Südamerika arbeitenden Priesters, die er zitierte. Von einem Beichtenden, der geschieden wiederverheiratet weiterhin mit seiner Gefährtin zusammenleben will und mit Berufung auf verschiedene Bischofskonferenzen und letztlich auf den Papst die Absolution verlangt, während der Priester nach seinem Gewissen sie nicht geben kann: ob er – so spitzte der Priester zu - dann die Absolutionsformel ändern müsse: ‚Der Papst absolviert dich im Namen des VATERS…‘
Laun kommentierte, in der Frage stecke eine Logik, der man nicht entkomme. Es gebe keine doppelte Wahrheit. „Ich fürchte, es führt kein Weg daran vorbei, der Konflikt muss irgendwie ausgetragen werden, und dies ohne faulen Kompromiss! Man kann ihn nicht aussitzen. Dabei nützt auch nicht die Berufung auf den Gehorsam gegenüber dem Papst. Denn es ist katholische Selbstverständlichkeit: Der Papst ist zwar unfehlbar, aber dieses Charisma ist nicht ohne Beachtung sorgfältig beschriebener Grenzen zu verstehen und zu achten.“ Voraussetzung sei, dass man dem Papst als Vater auch Fragen stellen dürfe, auch kritische. Ein Papst könne öffentlich erkennbarer Sünder sein, er könne „sich irren in Fragen, die nicht zum Glauben und zu den Geboten GOTTES gehören (z. B. bezüglich der Erderwärmung), in politischen Urteilen der Klugheit…, bezüglich der Ursache einer homosexuellen Neigung… Dass sich auch ein Papst irren kann, wird niemand bestreiten, wenn man hört, ein Papst habe einen Vulkan für den Ausgang der Hölle gehalten, worüber man natürlich lachen darf, ohne das Ansehen des Papsttums zu schädigen und ohne zu meinen, dies sei ein Beweis für die Nichtexistenz der Hölle, von der schließlich auch JESUS gesprochen hat. Man darf schmunzeln, man darf widersprechen, darf sogar Widerstand leisten, wenn das Urteil des Gewissens eindeutig anderes sagt!“ Laun verweist auf die auch sonst gültigen Regeln der Höflichkeit; es sei auch oft richtig, über Fehler anderer oder auch eines Papstes den Mantel liebevollen Schweigens zu breiten. Doch „im vorliegenden Fall geht es um eine Fragestellung, die man nicht auf sich beruhen lassen kann. Es geht um die Kirche, es geht um Menschen in ihrer persönlichen Beziehung zu GOTT, und es geht auch um das Bild der katholischen Kirche ‚nach außen‘. Es gibt einen verpflichtenden Gehorsam gegenüber dem Papst und der Autorität Kirche, es gibt in dieser Kirche das Recht und manchmal die Pflicht des freien Wortes. Dass es schwierig sein kann, die beiden unter einen Hut zu bringen, bleibt dabei unbestritten. Glaube und Vernunft müssen dabei zusammenarbeiten! Auch das ist gut katholisch!“
Kardinal Zen: Recht auf Antwort
Kardinal Zen von Hongkong verteidigte am 19. Februar 2017 gegenüber dem Fernsehsender EWTN das Dubia-Schreiben: „Das ist eine sehr respektvolle Anfrage der vier Kardinäle, um eine klare Erklärung zu bekommen. Ich glaube, es ist deren Recht, dass sie darauf eine Antwort bekommen.“ (Vgl. kath.net 20.2.17, katholisches.info 21.2.17.)
Chaput: Nie unmöglich, dem Weg JESU zu folgen
Erzbischof Charles Chaput, Philadelphia/USA, drückte in einem Interview mit dem katholischen Portal Crux aus, er hoffe und wünsche, dass der Papst auf die Dubia der vier Kardinäle antworte, um Klarheit zu schaffen. „Ja, ich denke, es ist immer gut, Fragen zu beantworten“. Mit Bezug auf „Familiaris consortio“ sagte der Erzbischof, es gehe in der Frage letztlich darum, anzuerkennen – oder nicht, dass GOTT die nötigen Gnaden schenkt, um Seinem Weg zu folgen. Es sei „nie unmöglich“, dem Weg JESU zu folgen. Auf die Frage, ob es denkbar sei, dass Papst Franziskus die von Johannes Paul II. formulierte Voraussetzung zur Sakramentenzulassung, als Bruder und Schwester zu leben, einfach abschaffen könnte, verneinte Chaput entschieden. Es sei unmöglich für uns, den Worten JESU zu widersprechen. Es sei aber ebenso „unmöglich, dass eine Lehre des Papstes 20 Jahre lang wahr ist, um heute nicht mehr wahr zu sein“. (Vgl. LSN 3.3.2017, katholisches.info 6.3.2017, kath.net 8.3.2017.)
Soweit eine Auswahl aus den Dubia kommentierenden Stimmen, die sich noch erweitern lassen. LifeSiteNews trug anfangs März 2017 die Namen von Bischöfen zusammen, die die Dubia unterstützen. Dabei wurden außer den oben angeführten auch Erzbischof em. Luigi Negri (Ferrara-Comacchio, Italien), Erzbischof Tomash Peta (Astana, Kasachstan), Erzbischof em. Jan Pawel Lenga, Kardinal Willem Eijk (Utrecht, NL), Bischof James D. Conley (Lincoln, USA), Weihbischof Józef Wróbel (Lublin) zitiert. Vom deutschen Weihbischof des Erzbistums Astana in Kasachstan, Athanasius Schneider, sind eine Reihe von Aussagen anzuführen, so schon Ende November 2016: „Die vier Kardinäle sind eine prophetische Stimme“. Auch vom südafrikanische Kardinal Wilfried Napier wurde im Januar 2017 die Aussage berichtet: „Wenn Menschen im Westen in irregulären Situationen die Kommunion empfangen dürfen, sollen wir dann zu unseren Polygamisten und anderen ‚Sonderlingen‘ gehen und sagen, dass es ihnen auch erlaubt ist?“ (Vgl.katholisches.info 9.1.2017.) Und von zwei chilenischen Bischöfen, Santiago Silva und Weihbischof Fernando Ramos, wurde nach einem Pressebericht gemeldet, ihnen gegenüber habe beim Ad-limina-Besuch Papst Franziskus ein „klares Nein zur Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene und für Abtreibungspolitiker“ gesprochen (vgl. katholisches.info 22.3. 2017, kath.net 24.3.2017, DT 28.3.2017).
2. Zulassung zur Kommunion „in Einzelfällen“ (?)
Zu den Bischöfen der Region von Buenos Aires in Argentinien, die schon im September mit ihrer „Einzelfall-Erlaubnis“ des Kommunionempfanges bekannt wurden (vgl. FMG-Information 117 S. 14),
erregten Mitte Januar 2017 die „Richtlinien“ der beiden Bischöfe von Malta (Erzbischof Charles J. Sciciuna und Bischof Mario Grech) mit einer Art „Freibrief“ der Kommunionzulassung Aufsehen („Wenn als Ergebnis eines Unterscheidungsprozesses, vollzogen ‚in der Demut, der Diskretion, der Liebe zur Kirche und ihrer Lehre, in der aufrichtigen Suche nach dem Willen GOTTES und im Verlangen, diesem auf vollkommenere Weise zu entsprechen‘ (AL 300) eine getrennte oder geschiedene Person, die in einer neuen Verbindung lebt, dazu gelangt – mit einem gebildeten und erleuchteten Gewissen – zu erkennen und zu glauben, in Frieden mit GOTT zu sein, wird man ihr den Zugang zu den Sakramenten der Versöhnung und der Eucharistie nicht verwehren können (vgl. AL, Fußnoten 336 und 351).“; auch hier soll es einen zustimmenden Brief namens des Papstes geben, LSN 6.4.2017.).
Im Januar 2017 wurden auch vom Kardinalvikar Agostino Vallini der Diözese Rom Richtlinien mit „Einzelfallzulassungen“ zu den Sakramenten gemeldet (vgl. kath.net 9.1.2017).
Und dann ist hier – nach den vorherigen Äußerungen der Wortführer unserer Bischöfe irgendwie erwartungsgemäß, aber dennoch folgenschwer – ein „Hirtenwort der deutschen Bischöfe zum Papstschreiben Amoris laetitia“ vom 1. Februar 2017 zu nennen. Ein paar Schlagzeilen dazu: „Gelebte Barmherzigkeit – Kommunion auch für Wiederverheiratete“ (ARD 1.2.2017), „Wiederverheiratete dürfen im Einzelfall zur Kommunion“ (katholisch.de, offizielles Portal der DBK 1.2.2017), „Deutsche Bischöfe bewegen sich – Weg zur Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene offen“ (Bayrischer Rundfunk 1.2.2017), „Wiederverheiratete in Einzelfällen zu den Sakramenten zulassen“ (Radio Vatikan 1.2.2017); „DBK: Kommunion im Einzelfall. Bischöfe wollen differenzierte Lösungen im Einzelfall, keinen Automatismus“ (DT 2.2.2017), „Die Erosion der katholischen Sakramentenordnung in Deutschland“ (treffender Kommentar von Christian Spaemann, kath.net 1.2.2017), „Selbstdemontage der Kirche“ (Theologe Hubert Windisch, kath.net 7.2.2017), „Jetzt schlägt die Stunde der Hirten, der klugen und festen Bischöfe“ (Prof. Andreas Wollbold, kath.net-Interview 17.3.2017)…
Es ist uns bislang nicht möglich, uns fundiert mit diesem Wort der DBK oder auch mit der Regelung, die Bischof Rudolf Voderholzer von Regensburg angekündigt hat (13.3.2017) auseinanderzusetzen.
Es soll aber noch hingewiesen werden auf Bischöfe, die für ihre Diözesen Richtlinien vorgegeben haben, die den Weisungen von „Familiaris consortio“ treu bleiben, ergänzend zu den beiden weiter oben dokumentierten bischöflichen Aussagen von Bischof Huonder, Chur, und Bischof Haas, Liechtenstein.
3. Bischöfliche Richtlinien für das jeweilige Bistum in Treue zur bisherigen Lehre und Pastoral
Bischof Thomas Paprocki von Springfield, Illinois:
Kommunionempfang nur wenn keine sexuellen Aktivitäten
In der FMG-Information 117 (S. 13) konnten wir schon kurz melden, dass der Bischof von Springfield/USA sich in einer Reaktion auf einen Artikel an die Seite des Erzbischofs Charles Chaput von Philadelphia gestellt hat, der wegen seiner auf der traditionellen Lehre basierenden „Leitlinien“ zur Umsetzung von „Amoris laetitia“ angegriffen wurde. Bischof Paprocki bekräftigte, dass die Richtlinien von Chaput auch in seinem Bistum „und sonst in der Kirche“ gültig seien. Wörtlich schrieb Paprocki über Menschen in einer zivilrechtlichen zweiten Verbindung nach einer Scheidung: „Katholiken in diesen Umständen haben eine freie Wahl: Wenn sie an sexuellen Aktivitäten außerhalb der gültigen Ehe festhalten, haben sie sich des Empfangs der heiligen Kommunion zu enthalten; wenn sie den Empfang der heiligen Kommunion wünschen, haben sie sich sexueller Aktivitäten außerhalb der gültigen Ehe zu enthalten. Letzteres mag jenen unmöglich erscheinen, die in unserer mit Sex übersättigten Kultur eingetaucht sind, doch ‚für GOTT ist alles möglich (Mt 19,26)‘“ (vgl. katholisches.info 20.7.16).
Spanischer Bischof Juan Antonio Reig Pla:
Keine Ausnahme von der Lehre Johannes Pauls
Die Internetseite www. katholisches.info veröffentlichte am 28. März 2017 „Kriterien und Bestimmungen für die Begleitung von wiederverheirateten Geschiedenen“ des spanischen Bischofs Juan Antonio Reig Pla. Dieser Oberhirte, 1947 geboren, war von 1996 bis 2005 Bischof der spanischen Diözese Segorbe-Castellón de la Plana, dann Bischof von Cartagena. Im Jahr 2009 wurde er von Papst Benedikt XVI. zum Bischof der Diözese Alcalà de Henares (im Großraum Madrid) ernannt. Für sein bischöfliches Wappen wählte er als Wahlspruch eine Stelle aus dem Hymnus „Ave maris stella“, nämlich „Monstra te esse matrem“ („Zeige dich als Mutter“). Er ist auch bekannt als couragierter Hirte und Verteidiger des Lebensrechts der Ungeborenen, dem etwa wegen seiner Kritik an der Einführung eines „Homophobie“-Straftatbestandes in Spanien (er nannte dies „Maulkorberlass“ gegen die Meinungs- und Religionsfreiheit) ein Strafverfahren angedroht wurde.
Er veröffentlichte am 20. März 2017 Richtlinien für Klerus und Gläubige seines Bistums zur Umsetzung des umstrittenen VIII. Kapitels von Amoris laetitia. Er bekräftigt in seinem Dokument zur Umsetzung des Päpstlichen Schreibens „Amoris laetitia“ die überlieferte katholische Ehelehre und Sakramentenordnung.
Bischof Reig schreibt, dass betroffene Gläubige von den Seelsorgern zu begleiten sind „auf einem Weg, der sie Schritt für Schritt immer mehr CHRISTUS annähert durch die Vertiefung des Evangeliums der Ehe, die von GOTT von Anfang an als unauflösliche Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau geschaffen wurde. […]
Das Ziel dieses Weges [der Begleitung] ist es, dass auch diese Getauften in Übereinstimmung mit dem Wort JESU leben können. Nur wenn sie bereit sein werden, diesen Schritt zu setzen, können sie die sakramentale Lossprechung und die hl. Eucharistie empfangen.“
Und weiter:
„Die objektiven, vom Lehramt der Kirche verlangten Voraussetzungen, um zum Empfang der Sakramente zugelassen zu sein, bleiben in Geltung. Diese objektiven Bedingungen wurden vom Papst, dem heiligen Johannes Paul II., im Schreiben Familiaris consortio, Nr. 84 dargelegt, von Benedikt XVI. in Sacramentum caritatis, Nr. 29 ratifiziert und sind im Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1650 enthalten. Zudem hat der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte die Erklärung über die Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur Hl. Kommunion (24. Juni 2000) veröffentlicht.
Indem wir diesen Grundsätzen folgen, nehmen wir das im Kapitel VIII des Schreibens Amoris laetitia dargelegte Lehramt von Papst Franziskus auf. Sein Vorschlag besteht in der Förderung einer größeren Nähe zu allen Personen, die in einer ‚verletzten und verlorenen Liebe‘ leben (AL, 291), und in der Förderung von Wegen, die jenen, die sich in einer irregulären Situation befinden, es ermöglichen, zu einem Weg gemäß dem Wort JESU zurückzukehren […].
Daher gilt es konkret zu berücksichtigen, dass die Kirche auf der Grundlage der Heiligen Schrift und der Tradition ‚ihre Praxis bekräftigt, wiederverheiratete Geschiedene nicht zur eucharistischen Kommunion zuzulassen. Sie sind es, die eine Zulassung nicht möglich machen, da ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse objektiv jener Liebesverbindung zwischen CHRISTUS und der Kirche widersprechen, welche die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht. […] Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit CHRISTUS und der Treue zu Ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, dass, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen – zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder – der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind‘ (Familiaris consortio, 84). Das ist die objektive Voraussetzung, die keine Ausnahmen erlaubt und deren Erfüllung Gegenstand einer aufmerksamen Unterscheidung im Forum internum sein muss. Kein Priester besitzt die Autorität von dieser Notwendigkeit zu dispensieren.“ (Vgl. katholisches.info 28.3., 8.4.2017.)
Leitfaden zur lehramtstreuen Interpretation von „Amoris laetitia“
Bischof Vitus Huonder von Chur (siehe Hirtenwort weiter oben) und der spanische Bischof Juan Antonio Reig Pla weisen hin auf einen Leitfaden (Reig Pla: „in vollkommener Kontinuität mit dem überlieferten Lehramt der Kirche“), den drei Dozenten des „Päpstlichen Instituts Johannes Paul II. für Studien zu Ehe und Familie“, herausgegeben haben. Es handelt sich um das Buch: José Granados, Stephan Kampowski, Juan-José Pérez-Soba; Amoris laetitia, Accompagnare, discernere, integrare. Vademecum per una nuova pastorale familiare, Siena 2016; es erschien 2017 auf Deutsch bei Christiana im Fe-Medienverlag Kisslegg (deutscher Titel: „Begleiten, unterscheiden, eingliedern. Leitfaden für eine neue Familienpastoral nach Amoris Laetitia“).
Laut einer Rezension von Hans Zier in der „Tagespost“ vom 30. März 2017 werden in diesem Leitfaden, „der die Schätze von AL hebt, die problematischen Stellen aus der ‚Fußnotendiskussion‘ – welch ein Novum in der Geschichte der Enzykliken und päpstlichen Verlautbarungen – herausschält“, „Denkanstöße und Projektvorschläge“ gemacht, und es wird „ein Verdunkeln oder Verkürzen der vollen Sicht auf die Sakramente vermieden“. So werde gesagt, dass ein permissiver Stil in der Pfarrei schaden würde, dass eine allgemeine Erwachsenenkatechese klugerweise einer speziellen Ehekatechese vorausgehen solle. Dreh- und Angelpunkt auf dem Läuterungsweg sei das Bemühen um die Vergebung vor GOTT und dem Ehepartner. Das ungerechterweise oft nicht beachtete Zeugnis der nicht wiederverheirateten Geschiedenen für die Wahrheit in Liebe werde als besonders effektiv herausgestellt. Der Sakramentenempfang sei dann möglich, „wenn die Bereitschaft da ist, die sichtbaren und leiblichen Beziehungen der Wahrheit des (immer noch) bestehenden Ehebandes entsprechend zu verändern“ (so heißt es in der Rezension; ob das Buch hier klarer spricht, ist uns nicht bekannt). Jedenfalls wird offenbar die Absolution auf der Basis eine „irrenden Gewissens“ verneint, weil sonst subjektive Schuld und sakramentales Forum schwerwiegend verwechselt würde. Die Fußnoten 336 und 351 würden nicht zwischen subjektiver Schuld und objektiv-öffentlichem Charakter einer Lebensführung unterscheiden, die Eucharistie und Ehesakrament in einen Gegensatz bringen. Die Fußnote 351 könne nicht auf die wiederverheirateten Geschiedenen bezogen werden, es gebe stattdessen klare Aussagen des Lehramtes (nämlich Familiaris consortio 84 und Sacramentum caritatis 29).
Zum Institut Johannes Paul II., aus dem die Verfasser dieses Buches kommen: Es wurde 1981 vom hl. Johannes Paul gegründet, um seine pastorale Sorge um Ehe und Familie durch hochqualifizierte Verteidiger des Ehesakramentes und der Familie unterstützen zu lassen; es ist der Lateranuniversität angeschlossen, aber weltweit tätig. Erster Präsident war Carlo Caffarra, einer der vier Kardinäle der „Dubia“ (bis 1995, als er zum Bischof von Ferrara und 2003 von Bologna ernannt wurde). Sein Nachfolger als Präsident war Angelo Scola (2002 Erzbischof von Venedig, 2011 von Mailand), der Papst Franziskus bereits 2014 sein Nein zur Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene wissen ließ. Bis zum August 2016 war Msgr. Livio Melina, ein hochkompetenter Vertreter der kirchlichen Ehelehre, Präsident. An seine Stelle setzte Papst Franziskus Pierangelo Sequeri und ernannte zugleich – ungeachtet der Statuten des Instituts, nach denen das Amt des Großkanzlers der Kardinalvikar der Diözese Rom innehat – Erzbischof Vincenzo Paglia zum neuen Großkanzler des Instituts; zugleich wurde dieser zum Vorsitzenden der Päpstl. Akademie für das Leben ernannt. Beides wurde als grundlegende Veränderung der Ausrichtung des Institutes JP II. und der Päpstl. Akademie gedeutet. – Auffällig war schon früher, dass Papst Franziskus keinen einzigen Vertreter der Instituts JP II. zur Vorbereitung der beiden Bischofssynoden oder zur beratenden Teilnahme hinzugezogen hatte. - Erzbischof Paglia hat in jüngster Zeit vielfach Aufsehen erregt, zum einen, weil er bei einer posthumen Präsentation der Autobiographie des radikalen Abtreibungs- und Euthanasiebefürworter Pannella am Sitz der Radikalen Partei in Rom diesen überschwänglich lobte (vgl. katholisches.info 1.3., 7.3.2017), zum anderen, als bekannt wurde, dass er als Bischof von Terni-Narni-Amelia im Jahr 2007 die gesamte Rückwand seiner Domkirche durch den homosexuellen argentinischen Maler Ricardo Cinalli mit einem als homoerotisch gedeuteten Wandbild ausstatten ließ. Die amerikanische Malerin und Kunstkritikerin Maureen Mullarkey äußerte sich schockiert und fragt, wie so jemand zur Leitung der Päpstlichen Akademie für das Leben und zum Großkanzler des Instituts JP II. berufen werden konnte. Gründungsmitglieder der Päpstl. Akademie für das Leben wie Christine Vollmer, Präsidentin der lateinamerikanischen „Allianz für die Familie“ und Mercedes Arzú Wilson, Präsidentin der „Family of the Americas“, äußerten ebenfalls Entsetzen und Unverständnis.
(vgl. LifeSiteNews 22.3.2017, katholisches.info 21.10.2016).
Afrikanischer Kardinal: „Nicht
exkommuniziert“ heißt nicht,
wiederverheiratete Geschiedene dürften die Kommunion empfangen
Kardinal John Onaiyekan, der Erzbischof von Abuja in Nigeria, eine herausragende Gestalt der Kirche in Afrika – dem Kontinent, auf dem die katholische Kirche seit Jahren weitaus am schnellsten wächst (Zunahme um 20% in den letzten fünf Jahren) – wurde in einem Interview vom US-Portal „Crux“ auf „Amoris laetitia“ und die Sakramentenzulassung wiederverheirateter Geschiedener angesprochen. Er antwortete im Sinn der traditionellen Lehre:
„Es gibt nichts, was der Papst gesagt hätte, woran wir nicht schon seit längerem mehr oder weniger auf derselben Linie arbeiten. Es kann sein, dass sich ein Mann und eine Frau in einer irregulären Situation befinden. Das bedeutet aber nicht, dass sie exkommuniziert sind. Wir haben immer einen Weg gefunden, sie aufzunehmen. […] Gleichzeitig geben wir ihnen aber zu verstehen, dass der Empfang der hl. Kommunion ein öffentlicher Ausdruck unseres Glaubens ist. Wir können nicht beurteilen, was letztlich in unseren Herzen ist, daher müssen wir Regeln festlegen, die bestimmen, wer die Kommunion empfangen kann und wer nicht. Unsere Leute wissen genau, dass das die Regel ist. […] Mir gefällt, dass der Papst sagt, dass diese deshalb nicht exkommuniziert sind. Aber zu sagen, dass jemand nicht exkommuniziert ist, heißt nicht, dass er die heilige Kommunion empfangen darf.“
Der Kardinal ergänzte, dass in den (afrikanischen) Bischofskonferenzen darüber nicht viel gesprochen würde. (Der Vatikanist Sandro Magister schrieb zu diesem Interview, dass diese von Kardinal Onaiyekan zum Ausdruck gebrachte Position „für fast die gesamte afrikanische Kirche“ gilt. Ähnlich hatte der nigerianische Priester und Theologe Paulinus Odozor in einem Interview mit der britischen Zeitung „Tablet“ am 21.3.2017 gesagt, diese Kontroverse, die anderswo die Katholizität spaltet, sei „in Afrika bereits seit langem geklärt… Wenn Sie in Afrika in eine normale Pfarre gehen, werden sie feststellen, dass die Personen, die in der von ihnen beschriebenen Lage sind, gar nicht zur Kommunion gehen würden, weil sie die bestehenden Regeln akzeptiert haben“.) (Vgl. katholisches.info 8.4.2017, kath.net 24.3.2017.)
Weitere Diözesen: Baltimore (Erzbischof W. Lori), Ottawa (Erzbischof T. Prendergast), Personalordinariat Kathedra Petri der früheren Anglikaner (England), Militärordinariat von Kanada (Bischof S. McCaig)…
Meldungen - Meinungen
Westlicher Kulturimperialismus
Kanada. „Als verwerfliches Beispiel des westlichen Kulturimperialismus“ verurteilt die kanadische Bischofskonferenz, dass die Regierung Kanadas für die „sexuelle und reproduktive Gesundheit der Frauen in Entwicklungsländern“ 650 Millionen Dollar bereitgestellt hat und damit das bisherige Budget verdoppelt. Die Bischofskonferenz wertet die Maßnahme als Verstoß gegen ethische Grundsätze und den Versuch, „anderen Nationen und Völkern fingierte, als kanadisch präsentierte Werte aufzuzwingen“. Insbesondere kritisiert sie die Erklärung eines Regierungssprechers, die „Anti-Abtreibungsgesetze vieler Länder“ in diesem Kontext zu „den gerichtlichen und gesetzlichen Hindernissen“ zu zählen, die es abzubauen gelte. In einem Brief an Premierminister Trudeau heißt es: „Geld, das ausgegeben wird, um Abtreibung und Verhütung zu bewerben, könnte auch dafür ausgegeben werden, Millionen von Frauen und Mädchen gegen Malaria und andere Krankheiten zu impfen. Mit 650 Millionen könnte man viele Schulen und Universitäten bauen und damit künftigen weiblichen Führungskräften unserer Welt den Weg öffnen.“ Sprecher der kanadischen Lebensrechtsorganisation „Campaign Life Coaliton“ sagten, „sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte“ seien ein Sammelbegriff für Abtreibung, extreme SE-Programme und Massensterilisierung in Entwicklungsländern; Kanada sei unter der Regierung Trudeau einer der größten Exporteure von Abtreibung und Sterilisierung geworden.
Die Erhöhung steht im Zusammenhang mit dem Erlass von US-Präsident Donald Trump vom Januar, der die Finanzierung von Abtreibungsorganisationen außerhalb der USA untersagte. Er hatte das seit 1984 unter dem Titel „Mexico City Policy“ gültige Finanzierungsverbot aus Steuermitteln für Abtreibungsorganisationen wieder in Kraft gesetzt, das von den Präsidenten Bill Clinton (1993-2001) und Barack Obama (2009-2017) jeweils aufgehoben wurde.
Mehrere, auch europäische Staaten (Norwegen, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Schweden, Dänemark, Australien, Finnland, Kap Verde) hatten daraufhin angekündigt, den Ausfall der US-Mittel ersetzen zu wollen. Auch der deutsche Bundesrat hat sich schon mehrheitlich für deutsche Zahlungen in einen solchen Fond ausgesprochen.
EU-Kommissar Neven Mimica, ein Sozialist aus Kroatien, kündigte ferner am 2.3.2017 in Brüssel auf einer Tagung von NGO-Vertretern und Politikern aus 40 Staaten an, dass die EU „bis 2020 1,5 Milliarden Euro über bilaterale Abkommen mit Partnerländern“ für sog. „Gesundheitsprogramme einschließlich der Rechte der sexuellen und reproduktiven Gesundheit“ und „weitere 100 Millionen zur Förderung der Geschlechtergleichheit und der Rechte von Mädchen“ zugewiesen hat, d.h. mehr als 350 Millionen im Jahr für Verhütung- und Abtreibung – obgleich das EU-Parlament 2013 in einer Resolution bekräftigte, dass die Abtreibungsfrage in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedsstaaten und nicht der EU liegt (vgl. rv 12.3.2017, kath.net 2.3., 13.3., 16.3.2017, DT 14.3.2017).
●
„Hinter Gender steht die Lüge des Teufels“
Salzburg. Am 25. März 2017 veröffentlichte „kath.net“ einen „Klartext“ von Weihbischof Andreas Laun zur Gender-Ideologie, den dieser als „Hirtenbrief“ an „seine Diözese Libertina“, das antike Titularbistum des Weihbischofs, formuliert. Er wolle damit „die warnende Stimme des Papstes, vieler Kardinäle (etwa Kardinal Sarah) und Bischöfe der Weltkirche verstärken“.
Laun beginnt mit der Glaubenstatsache, dass GOTT in Seiner Sehnsucht und Liebe zu uns „sich unter uns gemischt hat, um uns zu helfen“, dass aber auch der Teufel am Werk ist, „im Grunde zwar unterlegen, aber viel Böses bewirkend“, und wir Menschen müssten uns entscheiden, mitzukämpfen. Mit den Waffen die GOTT uns gibt, seien wir „unbesiegbar, aber nicht unverwundbar“. In der jüngsten Zeit habe es schon „zwei besonders teuflische Auseinandersetzungen“ gegeben, den Nationalsozialismus und den Kommunismus, „die unendlich viel Leid über die Menschen brachten. Beide gründeten in gewaltigen Lügen über GOTT und die Menschen“. Nun sei „wieder eine grauenhafte Lüge groß und mächtig geworden“, die die Menschen in ihrer Intimsphäre angreift: Gender. Papst Franziskus habe sie „dämonisch“ genannt. „Sie greift vor allem auch nach den Kindern und zerstört die Liebe zwischen Mann und Frau, die Familie, die GOTT sich als besonderes Geschenk für uns Menschen ausgedacht und erschaffen hat, vor allem auch, damit wir Menschen uns Seine Liebe zu uns besser vorstellen können!“
Der Teufel als Meister der Lüge habe im Hitler-Reich behauptet, es gebe Rassen, die besser seien als andere. Im Kommunismus habe er mit der Lüge gearbeitet, dass durch die staatliche Enteignung alle Menschen gleich würden und Gerechtigkeit entstehe.
Die Lüge mit Gender sei nun, dass es nicht Mann und Frau wirklich gäbe, sondern dass dieser Unterschied nur Einbildung, Erfindung der Menschen sei, und dass jeder Mensch selbst entscheiden könne, was er sein wolle. Er nütze dazu, dass „es irgendwie gestörte Männer und Frauen gibt, die anatomisch eine kleine Missbildung haben oder eine sexuelle Anziehung zum eigenen Geschlecht verspüren und damit seine Lüge zu bestätigen scheinen.“ Dass nur Frauen Kinder gebären können, werde verschwiegen, aber behauptet, Männer könnten genauso gut wie Frauen für Kinder sorgen, weshalb die Adoption von Kindern durch Homosexuelle erlaubt sein müsse. „In dieser Lüge steckt auch eine uralte Verachtung des Leibes, der angeblich keine wirkliche, keine bestimmende Bedeutung habe, nur Material wäre, mit dem Menschen machen können, was immer sie wollen und können.“
Laun hebt hervor, dass die Lüge mit dem Werbeslogan „Gleichberechtigung“ aufgetreten sei und so bereits viele Menschen zu dieser „Religion des Teufels“ verführt worden seien. Gleichberechtigung von Mann und Frau sei längst anerkannt, gerade auch für Christen. Viele durchschauten die Lüge gerade deshalb nicht so leicht, weil der „verrückte“ Kerngedanke für unmöglich gehalten werde. Der Weihbischof verweist auf Skurilitäten wie „Elter 1“ und „Elter 2“ oder Umrüstung von Verkehrszeichen, auf die Unterstützung der Gender-Ideologie durch Regierungen, auf Gender-Lehrstühle und den Zwang zu „gegenderten“ Prüfungsarbeiten. Er sieht auch die massive Förderung der Kitas in dieser Linie, weil hier eine für Notfälle wichtige Einrichtung „zum Instrument einer Art Verstaatlichung der Kinder gemacht wird“; ebenso die aufgezwungene „Sexualpädagogik der Vielfalt“. „Kinder sollen lernen, alle sexuellen Beziehungen und verschiedene Formen des Zusammenlebens als gleichwertig anzuerkennen! Das heißt dann logisch noch mehr: Während man Pädophilie angeblich ablehnt und bestraft, halten besonders radikale Ideologen wie J. Butler sogar inzestuöse Verbindungen für möglich und auch sonst jede Abweichung von bisher gültigen Normen.“
Laun beklagt, dass die Genderideologie auch in christliche Kreise eingedrungen ist, doch die Päpste und mehrere Bischofskonferenzen hätten Stellung bezogen. Der Weihbischof schließt mit dem Aufruf: „Liebe Gläubige, hinter der Gender-Ideologie steht die Lüge des Teufels, und auch diese Lüge bringt Unglück über die Menschen, wie alle seine Lügen im Lauf der Geschichte“, und er fügt noch Ausführungen über die Familie und ihre Bedrohung an.
Wie hochaktuell die Warnung des Salzburger Weihbischofs ist, wird deutlich durch die Tatsache, dass eine Pressemitteilung der Erzdiözese Schlagzeilen machte, dergemäß die Dechanten der Erzdiözese Salzburg bei einer Frühjahrskonferenz am „Hirtenbrief“ Launs Anstoß genommen hätten. Die Aussendung nannte die Aussagen des Weihbischofs ganz ausdrücklich „ausschließlich die persönliche Meinung des Autors“. Ein Dekan erklärte dazu, er habe bei der Konferenz das Wort Launs begrüßt, es sei kontrovers diskutiert worden, die meisten Dekane hätten sich aber nicht zu Wort gemeldet und es habe auch dezidierte Abstimmung über eine Distanzierung von dem Hirtenbrief gegeben (vgl. kath.net 31.3., 11.4.2017).
●
Kampf gegen Abtreibung ist „Teil der letzten Schlacht zwischen GOTT und Satan“
Paris. Kardinal Robert Sarah nannte die Abtreibung die „größte Tragödie unserer Zeit“ und die Verteidigung des Lebensrechts einen „Teil der letzten Schlacht zwischen GOTT und dem Satan“ (übrigens, wie LifeSiteNews anmerkt, drei Tage, nachdem Papst Franziskus die Probleme, mit denen Flüchtlinge konfrontiert sind, die „größte Tragödie seit dem 2. Weltkrieg“ genannt hat). Der Präfekt der vatikanischen GOTTESdienstkongregation sprach in Paris bei einer Gedenkfeier zum 23. Todestag des französischen Genetikers Dr. Jerome Lejeune. Für diesen tiefgläubigen katholischen Wissenschaftler, der 1958 den Zusammenhang zwischen Chromosomen-Abnormalien und Krankheiten wie das Down-Syndrom entdeckte und der ein kompromissloser Lebensrechtler war, ist seit 2007 der Seligsprechungsprozess im Gange. Papst Johannes Paul II. hatte ihn zum ersten Präsidenten der Päpstlichen Akademie für das Leben ernannt (vgl. Porträt in FMG-Information 111 S. 38ff.).
Kardinal Sarah sagte, die Tötung eines ungeborenen Kindes sei umso tragischer, als viele Menschen das nicht mehr als Verbrechen ansähen, weil sie durch Geldmächte und Massenmedien betäubt worden seien. Die Tötung Ungeborener wegen einer möglichen Behinderung nannte er ein schreckliches Verbrechen und Sakrileg. Der Kardinal zitierte eine Warnung von Prof. Lejeune, die dieser einst gemacht hatte gegenüber Führern christlicher Staaten, die meinten, sie könnten die Abtreibung zulassen und Christen bleiben: „Wenn man wirklich den Menschensohn JESUS CHRISTUS angreifen will, dann gibt es nur einen Weg: Die Söhne der Menschen anzugreifen. Das Christentum ist die einzige Religion, die lehrt: ‚Unser Vorbild ist ein Kind‘, das Kind von Bethlehem. Wenn man Sie gelehrt hat, das Kind zu verachten, wird es in diesem Land kein Christentum mehr geben.“ Sarah sagte: „Der ‚höllische, feuerrote Drache mit sieben Köpfen‘ – ein Prototyp der Kultur des Todes, wie der hl. Johannes Paul II. sagte – steht vor der schwangeren Frau, um ihr Kind bei der Geburt zu verschlingen“. Der Verlust der „heiligen Achtung des menschlichen Lebens“, gepaart mit den Fortschritten der Genetik, habe den Menschen zu der falschen Auffassung geführt, dass er nun Herr des Lebens sei, der es nach Belieben manipulieren könne. Das habe zu der schrecklichen Theorie des „Transhumanismus“ geführt, sagte der Kardinal, einer Anschauung, die einen – durch den Triumph der Eugenik und die Selektion des besten genetischen Materials unter allen Lebewesen – „verbesserten Menschen“ vorschlägt, um den idealen Supermenschen zu schaffen.
Kardinal Sarah ist überzeugt, dass Professor Lejeune, würde er noch leben, die Würde der menschlichen Person gegen die zahlreichen Manipulationen von heute verteidigen würde, die das Menschsein untergraben. „Er würde die Homo-Ehe bekämpft haben, die falsch ist, ein Skandal, und auch die Verirrungen der medizinisch unterstützten Befruchtung und Leihmutterschaft, und er würde mit unvergleichlicher Energie die wirklich irrsinnige und todbringende sog. ‚Gender‘-Theorie bekämpft haben“, so sagte der afrikanische Kardinal. Er dankte allen pro-life- und pro-family-Organisationen und ermutigte, niemals die „Heiligkeit des Lebens und den Respekt den es verdient“, aus den Augen zu verlieren. „Im Leben eines jeden Menschen, selbst des schwächsten und am meisten verwundeten, wird das Bild GOTTES sichtbar und offenbart es in ganzer Fülle mit der Menschwerdung JESU, des SOHNES des erlösenden GOTTES. Von daher ist jeder Mensch zu einer Lebensfülle berufen, die weit über die Dimensionen seiner irdischen Existenz hinausgeht, da sie eine Teilhabe am Leben GOTTES ist“. (Vgl. LSN 5.4.2017, kath.net 7.4.2017).
●
„Selbstzerstörung der Kirche“
Herzogenrath bei Aachen. Eine „Internationale Liturgische Tagung“ erinnerte Ende März 2017 an das Motu proprio „Summorum Pontificum“, durch das Papst Benedikt XVI. vor zehn Jahren der Feier der „außerordentlichen Form des römischen Ritus neue Möglichkeiten eröffnet hat. Da Robert Kardinal Sarah, Präfekt der Kongregation für den GOTTESdienst, seine angekündigte Teilnahme an dieser Tagung nicht einhalten konnte, ließ er sein Referat verlesen.
Darin findet der afrikanische Kardinal bemerkenswert deutliche Worte über die Folgen der falschen nachkonziliaren Umsetzung der liturgischen Reform, die das Konzil gewollt hatte. Es sollte keine Reform sein, „die Anlass zu einem Bruch mit der Tradition werden könnte“, sondern sie sollte im Gegenteil „die Tradition in ihrer tiefsten Bedeutung wiederfinden“. Darum konstatierte der Kardinal eine schwere Glaubenskrise: Man könne die Augen nicht verschließen „vor dem Desaster, der Verwüstung und dem Schisma“, das die Umgestalter der Liturgie nach ihren persönlichen Vorstellungen verursachten. Sie hätten vergessen, „dass die liturgische Handlung nicht nur ein GEBET, sondern auch und vor allem ein MYSTERIUM ist, bei dem sich für uns etwas vollzieht, das wir zwar nicht gänzlich verstehen können, doch das wir im Glauben, in der Liebe, im Gehorsam und in einem anbetenden Schweigen annehmen und empfangen müssen“. Sarah erinnerte, dass Kardinal Ratzinger gesagt habe, er sei überzeugt, „dass die Kirchenkrise, die wir heute erleben, weitgehend auf dem Zerfall der Liturgie beruht“, und zwar durch Respektlosigkeit, Entsakralisierung und „Horizontalisierung“.
Bemerkenswert an den Aussagen des für die Liturgie der Kirche zuständigen Kardinals ist, dass er auch die Bischöfe nicht mit Kritik verschont: „Die schwere Glaubenskrise – nicht nur bei den Gläubigen, sondern auch und vor allem bei zahlreichen Priestern und Bischöfen – hat uns unfähig gemacht, die eucharistische Liturgie als ein Opfer zu begreifen, als die ein für alle Mal durch JESUS CHRISTUS vollbrachte identische Handlung, die das Kreuzesopfer auf unblutige Weise überall in der Kirche durch alle Zeiten, an allen Orten, Völkern und Nationen gegenwärtig setzt.“ Man habe die hl. Messe oft „frevelhafterweise auf ein einfaches Gastmahl zu reduzieren“ versucht im Sinn eines profanen Festes oder einer „Selbstzelebration der Gemeinschaft“. Er benennt auch eine „Furcht, GOTT von Angesicht zu Angesicht zu begegnen“, um nicht „die Hässlichkeit unseres Inneren in aller Wahrheit und unabgelenkt“ schauen zu müssen. Die hl. Messe sei aber „kein amüsanter Zeitvertreib“ sondern „das lebendige Opfer CHRISTI, der am Kreuz gestorben ist, um uns von der Sünde und vom Tod zu befreien und um die Liebe und die Herrlichkeit GOTTES, des VATERS, zu offenbaren“. Selbst Priester und Bischöfe wüssten offenbar nicht mehr, dass es nicht um die kreative Gestaltung der Liturgie, wie sie der Welt gefällt, gehe, sondern um die Umgestaltung der Welt, „um ihr Zugang zu einer Liturgie zu ermöglichen, die der Widerschein der Liturgie ist, die von Ewigkeit her im himmlischen Jerusalem gefeiert wird“.
Sarah führt „die schwerwiegende und tiefgreifende Krise, die seit dem Konzil die Liturgie und die Kirche selbst erschüttert und weiterhin erschüttern wird“, darauf zurück, „dass ihr ZENTRUM nicht mehr GOTT und Seine Anbetung“ ist. Der Kardinal spricht von der von vielen unterschätzten, aber „schwerwiegenden Krise, die die Kirche durchmacht“ und benennt ausdrücklich den „Relativismus bei der Vermittlung der Glaubens- und Morallehre, schwere Missbräuche, die Entsakralisierung und Banalisierung der Hl. Liturgie sowie die rein soziale und horizontale Sicht der Mission der Kirche“. Dabei erwähnt Sarah auch kritisch „manche Bischofskonferenzen“, die es ablehnen, „den lateinischen Originaltext des römischen Messbuches getreu zu übersetzen…“. Als Folgen prangert Sarah an „die Verwüstungen, die Zerstörungen und die Kämpfe auf liturgischer, doktrineller und moralischer Ebene“, die noch andauern, „denn man behauptet, dass keine Epoche vor unserer in der Lage gewesen war, das ‚evangelische Ideal‘ zu verstehen. Viele Menschen weigern sich, dem Werk der Selbstzerstörung der Kirche durch sie selbst durch den geplanten Abriss ihrer dogmatischen, liturgischen, moralischen und pastoralen Fundamente ins Angesicht zu schauen. Obwohl sich die Stimmen der hochrangigen Kleriker häufen, die hartnäckig offensichtliche dogmatische, moralische und liturgische, doch schon hundertmal verurteilte Irrtümer behaupten, und damit an der Zerstörung des wenigen Glaubens, der noch im Volk GOTTES verblieben ist, mitwirken – und obwohl das Boot der Kirche das stürmische Meer dieser dekadenten Welt durchpflügt und die Wellen so sehr auf das Boot einpeitschen, dass es bereits mit Wasser gefüllt ist -, schreit eine wachsende Anzahl von Geistlichen und Gläubigen: ‚Alles klar (auf dem sinkenden Schiff)…‘ Doch die Realität sieht anders aus: Tatsächlich war das, was die Päpste und die Konzilsväter erwarteten, wie Kardinal Ratzinger sagte, „eine neue katholische Einheit; stattdessen ist man auf eine Uneinigkeit zugesteuert, die – um die Worte von Paul VI. zu gebrauchen – von der Selbstkritik zur Selbstzerstörung überzugehen schien.“ (Vgl. DT 1.4.17 und www. die-tagespost.de/dossier/art4507,177426,PRINT?_FR AME=33.) ▪