(FMG-INFORMATION 117, Dezember 2016)

 

„Verfälscht die Ehe nicht“

 

Hirtenbrief der katholischen Bischöfe Australiens an alle Australier

zur Diskussion über die „Homo-Ehe“ vom 25. Februar 2016

 Quelle: www. sydneycatholic.org/pdf/dmm-booklet_web.pdf, download 29.8.2016, private Übersetzung

 

Eine bemerkenswerte Initiative unternahmen die australischen Bischöfe in der Debatte über die gesetzliche Einführung von „Ehen“ für gleichgeschlechtliche Paare: Sie wandten sich mit einem Hirtenbrief nicht nur an die katholischen Menschen in Australien, sondern an alle Australier. Und zwar mit einer klaren Argumentation und eindrucksvollen Beweisführung. Darum legen wir Ihnen eine Übersetzung dieses Hirtenbriefs sehr gerne vor. Die Hervorhebungen im Text entsprechen dem Original.

 

Der gesellschaftliche Hintergrund: In Australien gibt es in einigen Bundesstaaten die gesetzliche Legitimierung einge­tragener gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften; ein Gesetz zur Legalisierung von „Homo-Ehen“ für die Provinz Canberra wurde vom Obersten Gerichtshof Australiens im Dezember 2013 für ungültig erklärt, weil es dem australi­schen Bundesrecht widerspricht. Im Jahr 2015 wurde von der Opposition ein Gesetzentwurf zur „Homo-Ehe“ ins Bun­desparlament eingebracht, der die Ehe als „Union zwischen zwei Menschen“ statt „zwischen Mann und Frau“ definiert. Doch die konservative Regierung schob diese „Gleichstellung“ wegen anderer Prioritäten auf. Für Februar 2017 wurde nun eine Volksabstimmung, ein nicht bindendes Referendum, vorgesehen, worauf das Parlament die letzte Entscheidung fälle solle. Der konservative Premierminister selbst ist, heißt es, für die Homo-Ehe, hat dabei aber nicht alle Abgeordneten der Regierungsfraktion hinter sich. Doch die Opposition lehnt nun ein Referendum ab, weil sie offenbar ein Nein fürchtet (eine Volksabstimmung könne „die LGBT-Gemeinde traumatisieren“!) und will eine Abstimmung nur im Parlament. (Vgl. www. spiegel.de/panorama/gesellschaft/australien-oberstes-gericht-kippt-homo-ehe-a-938570.html - 12.12.2013; www. faz.net/ aktuell/politik/australien-gesetzentwurf-zur-homo-ehe-eingebracht-13623116.html – 1.6.2015; www. zeit.de/politik/ausland/ 2016-10/australien-homo-ehen-volksabstimmung-homosexualitaet-labor-party – 11.10.2016.)

 – Übrigens: Offenbar haben die katholischen Bischöfe Australiens schon im Mai 2015 einen Hirtenbrief veröffentlicht, der die katholische Position zu Ehe und Familie darstellte; seine Verteilung an Schüler katholischer Schulen einiger Diözesen führte im Bundesstaat Tasmanien zu einer Beschwerde beim Antidikriminierungsbeauftragten des Staates, weil „verwundbare Kinder solch schädlichen Aussagen ausgesetzt“ würden! Der Erzbischof von Hobart antwortete, ein Dokument, das die gültige Rechtslage im Land verteidige, könne kaum diskriminierend sein (vgl. kath.net/news/51308 - 13.7. 2015).

 

»Achtung gegenüber allen

In diesem Moment der Geschichte wird viel über die Bedeutung der Ehe diskutiert. Einige schlagen vor, es sei ungerecht diskriminierend, Menschen mit gleichgeschlechtlicher Anziehung nicht zu erlauben, jemandem vom gleichen Geschlecht zu heiraten. Andere glauben, dass die Ehe eine Institution ist, die einen Mann und eine Frau vereint. Wir möchten uns mit diesem Hirtenbrief an dieser Debatte beteiligen, präsentieren den Gläubigen die Lehre der Kirche und erklären die Position der Katholiken der weiteren Gemeinschaft.

Die katholische Tradition lehrt, dass jeder Mensch eine einzigartige und unersetzliche Person ist, nach dem Bild GOTTES geschaffen und von Ihm geliebt.

Aus diesem Grund hat jeder Mann, jede Frau und jedes Kind eine große Würde und großen Wert, die ihnen nie­mals genommen werden dürfen. Das schließt jene ein, die eine gleichgeschlechtliche Anziehung erleben. Sie müssen mit Respekt, Sensibilität und Liebe behandelt werden.

Die katholische Kirche lehnt alle Formen ungerechter Diskriminierung ab. Wir bedauern Ungerechtigkeiten gegenüber Menschen wegen Religion, Geschlecht, Rasse, Alter usw. Der Katechismus der Katholischen Kirche fordert Verständnis gegenüber Menschen mit tiefsitzen­den homosexuellen Tendenzen, für die das eine echte Prüfung sein kann. „Ihnen ist mit Achtung, Mitgefühl und Takt zu begegnen. Man hüte sich, sie in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen.“ {2358}

Christen glauben, dass alle Menschen einschließlich jener mit gleichgeschlechtlicher Anziehung, von GOTT berufen sind, keusch zu leben, und dass sie mit der Gnade GOTTES und der Hilfe von Freunden GOTTES Plan erfüllen können und darin wachsen sollten. Selbst diejenigen, die eine andere Sicht als wir von Stellung und Bedeutung der sexuellen Aktivität haben, können die besondere Bedeutung und Wichtigkeit dieser Institution würdigen. Wir stellen uns nun dem Kampf um das eigent­liche Wesen der Ehe.

 

Ehe: Gleichstellung & Diskriminierung

Die Befürworter der „gleichgeschlechtlichen Ehe“1 schauen selten auf den eigentlichen Sinn und Zweck der Ehe. Stattdessen nehmen sie an, dass die gleiche Würde und das Prinzip der Nichtdiskriminierung die rechtliche Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Beziehungen als Ehen verlangen. Diese Berufung auf Gleichheit und Nichtdiskriminierung führt zu einer falschen Sicht der Dinge. Die Gerechtigkeit verlangt, dass wir Menschen fair behandeln und deshalb nicht willkürliche, grundlose Unterschiede machen.

Wir müssen Gleiches gleich und Unterschiedliches unterschiedlich behandeln.

Nur Frauen werden in Frauenkliniken aufgenommen und nur Kinder in Grundschulen. Wir haben Programme, die ausgerichtet sind auf Aborigines, Flüchtlinge, Sportler, Menschen mit Behinderungen oder Leseschwäche usw.

Bestimmte Personen so in entsprechender Weise zu privilegieren oder zu unterstützen, ist keine Willkür, sondern eine ganz faire Reaktion. Und wenn die Verbindung eines Mannes und einer Frau sich von anderen Verbindungen unterscheidet – nicht das Gleiche ist wie andere Verbindungen –, dann verlangt die Gerechtigkeit, dass wir diese Verbindung dementsprechend behandeln. Wenn die Ehe als Institution dazu angelegt ist, Menschen des je anderen Geschlechts zu unterstützen, dass sie einander und den Kindern ihrer Verbindung treu sind, dann ist es keine Diskriminierung, wenn sie ihnen vorbe­halten ist.

In diesem Hirtenbrief legen wir allerdings dar, was ungerecht - schwer ungerecht – ist, nämlich:

- die falsche Behauptung zu rechtfertigen, es gebe nichts Unterscheidendes zwischen einem Mann oder einer Frau, einem Vater oder einer Mutter

- die besonderen Werte zu ignorieren, denen die wirkliche Ehe dient

- zu ignorieren, dass es für Kinder eine große Bedeutung hat, einen Vater und eine Mutter zu haben – soweit das möglich ist –, die ihnen und auch anderen für eine lange Strecke vertraut sind

- die Ehe noch weiter zu untergraben zu einem Zeitpunkt, da sie bereits unter beträchtlichem Druck steht

- im Nachhinein das Fundament zu verändern, auf dem alle bestehenden verheirateten Paare geheiratet haben.

 

Wenn wir mit dieser Feststellung Recht haben und wenn das Zivilrecht aufhört, die Ehe im traditionellen Verständnis zu definieren, ist das ein schweres Unrecht und untergräbt das Gemeinwohl, für das das Zivilrecht besteht.

Ob wir Recht haben, hängt davon ab, was die Ehe wirklich ist…

 

Emotionale Bindung – oder umfassendes Ein-Fleisch-Sein

Es ist eine Sicht der Ehe, sie sei nichts anderes als ein Versprechen, zu lieben. Aus dieser Sicht ist die Ehe im Wesentlichen eine emotionale Bindung, verstärkt durch öffentliche Versprechen und einvernehmliche sexuelle Aktivität. Die Ehe hat einen Wert, solange die guten Ge­fühle bestehen. Die Befürworter dieser Auffassung von der Ehe argumentieren, dass unter der Voraussetzung, dass Männer und Frauen, Männer und Männer, und Frauen und Frauen, diese Art emotionaler Bindungen haben können, alle derartigen Vereinigungen als Ehen gesetzlich anerkannt werden sollten. (In dieser Logik könnte eine Ehe noch weiter neu definiert werden, um verschiedene Arten von Beziehungen zu umfassen)2. Die traditionelle Auffassung der Ehe, die die Kirche im­mer unterstützt hat, ist anders. Sie sieht die Ehe als Verbindung von Werten und Personen in unserem Leben, die sonst in der Gefahr sind, auseinandergerissen zu werden: Sexualität und Liebe, Männer und Frauen, Sexualität und Babys, Eltern und Kinder. Diese Ansicht hat über lange Zeit hin Recht, Literatur, Kunst, Philosophie, Religion und soziale Verhaltensweisen beeinflusst.

Nach dieser Auffassung schließt die Ehe eine emotionale Bindung ein, aber sie geht weit darüber hinaus. Sie um­fasst eine ihrem Wesen eigene leibliche und seelische Vereinigung eines Mannes und einer Frau. Wie das Alte Testament lehrte und wie JESUS und Paulus wiederholen, ist Ehe da, wo Mann und Frau wirklich „ein Fleisch“ werden (Gen 2,24; Mt 19, 5; Eph 5,31). Sie ist ein umfassender Bund zwischen einem Mann und einer Frau, der in der heterosexuellen Vereinigung gründet.

Diese Vereinigung ist zentriert und ausgerichtet nicht nur auf das Wohl der Ehegatten, sondern auch auf die Zeugung und das Wohl von Kindern.

Dies gilt auch dann, wenn ein Ehegatte oder beide unfruchtbar sind: sie verbinden sich in genau der gleichen Art von ehelichen Akten wie fruchtbare Paare, das heißt solchen Akten, die natürlicherweise zu einem Kind führen. Die Eheschließung ist für sie wie für andere wirklich verheiratete Paare gegründet auf der vollkommenen Hingabe: leiblich und seelisch, sexuell und reproduktiv, dauerhaft und ausschließlich. Das bedeutet, dass die Ehe umfassend ist.

In dieser traditionellen Sicht ist es gerade ihre Unterschiedlichkeit und ihre Komplementarität, die die besondere Art der Vereinigung eines Mannes und einer Frau in der Ehe ausmachen. Ihre körperlichen, geistigen, psychischen und sexuellen Unterschiede zeigen, dass sie füreinander bestimmt sind; ihre Vereinigung macht sie zu einem Ganzen, und durch ihr Einswerden zu „einem Fleisch“ zeugen sie zusammen Kinder, die „Fleisch von ihrem Fleisch“ sind. Sie teilen die Gleichheit des Menschseins, erfreuen sich aber der Unterschiedlichkeit ihrer Männlichkeit und Weiblichkeit als Ehegatte und Gattin, in Vaterschaft und Mutterschaft.

Gleichgeschlechtliche Freundschaften sind von ganz anderer Art: sie als etwas Gleiches zu behandeln, ist eine schwere Ungerechtigkeit gegenüber beiden Arten von Freundschaft und ignoriert die besonderen Werte, denen echte Ehen dienen.

 

Die Wichtigkeit von Ehe und Familie

Die katholische Kirche sorgt sich tief um die Ehe, weil sie ein fundamentales Gut an sich ist, ein Fundament der Existenz und des Gedeihens des Menschen und ein Segen von GOTT. Die Entscheidung, sich auf Dauer und ausschließlich zu verpflichten, sein ganzes Leben mit einer Person des anderen Geschlechts zu teilen und Kinder aufzuziehen, die Frucht, Verkörperung und Erweiterung dieser Union sind, ist in sich gut, auch wenn keine Kinder empfangen werden. Aber weil Kinder das natürliche Ergebnis des Ehelebens sind und am besten aufgezogen werden in der Verbindlichkeit der Ehe, macht das die Ehe auch zu einem wesentlichen Teil der Fortpflanzung und Erziehung der menschlichen Familie.

Die Ehe verbindet auch verschiedene Familien miteinan­der und fördert eine größere Gemeinsamkeit zwischen den Menschen.

Jede Ehe ist von Beginn an die anfanghafte
Gründung einer neuen Familie und jede auf der Ehe gründende Familie ist eine grundlegende „Zelle“
der Gesellschaft
.

 

Familien bieten auch die soziale Stabilität, die für die Zukunft nötig ist, um Liebe und Gemeinschaft zu formen, um neues Leben willkommen zu heißen und aufzuziehen, um für die Schwachen, Kranken und Alten zu sorgen. Die hauptsächliche „öffentliche“ Bedeutung der auf der Ehe basierenden Familie liegt gerade darin, zum Heranwachsen gesunder, rundherum tüchtiger, rechtschaffener Bürger beizutragen.

Die Regierungen halten sich normalerweise aus den Beziehungen heraus: Es nicht ihre Aufgabe zu sagen, wer mit wem auf welcher Grundlage befreundet sein darf.

Aber wegen der entscheidenden Rolle, die die Ehe zur Förderung der Zukunft der Gemeinschaft spielt, und aus der Verantwortung heraus, immer im besten Interesse der Kinder zu handeln, bestätigen und regeln die Regierungen überall die Ehe.

 

Die Ehe hat auch eine religiöse Bedeutung. Die katholische Kirche glaubt, dass GOTT der Urheber der Ehe ist und sie „mit verschiedenen Gütern und Zielen ausgestattet“ hat einschließlich des „Wohls der Gatten und der Zeugung und des Aufziehens der Kinder“3. CHRISTUS hat den Ehebund zwischen Getauften in den Status eines Sakramentes erhoben, „in dem GOTT den Eheleuten hilft, die Würde und die Pflichten ihres Standes voll zu leben“ und so mit Ihm zusammen an ihrem Heil zu arbeiten4.

Aus diesen Gründen kann die Kirche sagen,

dass die Ehe nicht nur eine natürliche Institution, sondern auch „heilig“5 ist.

So hat die Kirche, ebenso wie der Staat, ein Interesse am richtigen Verständnis und an der Unterstützung der authentischen Ehe.

 

Die Wichtigkeit der Mütter und Väter

Jedes Kind hat eine biologische Mutter und einen biologischen Vater. Aber die Bedeutung der Mütter und Väter geht weit über die Fortpflanzung hinaus.

Männer und Frauen bringen einzigartige Geschenke ein in die gemeinsame Aufgabe, ihre Kinder aufzuziehen. Mütterliche und väterliche Aufgaben sind deutlich verschieden. Nur eine Frau kann Mutter sein; nur ein Mann kann Vater sein.

Eine Mutter und ein Vater tragen beide in verschiedener Weise zur Erziehung eines Kindes bei. Die Würde eines Kindes zu respektieren bedeutet, sein Bedürfnis und sein natürliches Recht auf eine Mutter und einen Vater zu bejahen. Und es gibt unzählige zuverlässige Studien, die nahelegen, dass Mütter und Väter die Entwicklung des Kindes in verschiedener Weise verbessern oder, durch ihre Abwesenheit, erschweren6.

Die Kirche anerkennt die Schwierigkeiten, denen allein­erziehende Eltern gegenüberstehen, und versucht sie in ihrer oft heroischen Antwort auf die Bedürfnisse ihrer Kinder zu unterstützen.

Es ist jedoch ein großer Unterschied,
wenn jemand mit der ungewollten Realität einer Ein-Eltern-Familie fertig werden muss,
oder wenn man von vornherein plant, künstlich eine „alternative Familie“ zu schaffen,
die ein Kind absichtlich eines Vaters oder einer Mutter beraubt.

 

Manchmal behaupten Leute, dass Kinder sich ganz gut tun mit zwei Müttern oder zwei Vätern, und dass es „kei­nen Unterschied“ gebe zwischen Haushalten mit gleichgeschlechtlichen Eltern und mit heterosexuellen Eltern. Aber die soziologischen Forschung zeugt ebenso wie die langjährige Erfahrung der Kirche und der Gesellschaft davon, wie wichtig es für Kinder ist, – soweit möglich – eine Mutter und einen Vater zu haben7.

„Die Ehe zu verfälschen“ heißt daher auch, „Kinder durcheinander zu bringen“. Das ist schweres Unrecht ihnen gegenüber. Wir wissen, dass Ehen und Familien heute bereits unter sehr beträchtlichem Druck stehen, und dass es schon viel Verwirrung darüber gibt, was sie bedeuten und wie man das Ehe- und Familienleben am besten führt. Die Kirche widmet einen großen Teil ihrer pastoralen Energie der Unterstützung der Menschen, das Ehe- und Familienleben gut zu führen und die Opfer eines Zusammenbruchs von Ehe und Familie zu unterstützen. Das überzeugt uns, dass ein weiteres Abreißen des traditionellen Verständnisses von Ehe und Familie nur noch mehr Menschen verletzen wird – und vor allem junge Leute, die infolge ihrer Verwundbarkeit besondere Achtsamkeit verdienen.

 

Konsequenzen einer Neudefinition der Ehe

Wegen der Auswirkungen auf die Ehegatten und die Kinder wird eine Neudefinition der Ehe, um gleichgeschlechtliche Beziehungen einzubeziehen, weitreichende Folgen für uns alle haben.

Die Welt um uns herum beeinflusst die Gemeinschaften, in denen wir leben. Kulturelle und rechtliche Normen prägen unsere Vorstellung davon, was die Welt ist, was wertvoll ist, und was entsprechende Verhaltensweisen sind. Und dies wiederum formt individuelle Entscheidungen. Das ist eines der Hauptziele des Eherechts: die Einzelnen zu befähigen und zu ermutigen, Verhaltens­weisen bestimmter Art zu bilden und festzuhalten.

Wenn aber die bürgerliche Definition der Ehe
geändert würde, um die „gleichgeschlechtliche Ehe“ einzubeziehen, dann würden unser Recht und unsere Kultur lehren, dass die Ehe lediglich so etwas
wie eine emotionale Vereinigung
von zwei (oder mehr?) Menschen ist.

Alle Ehen würden mehr definiert werden von der Intensität der Gefühle her und nicht als eine Vereinigung, die auf der Komplementarität der Geschlechter und der potentiellen Fruchtbarkeit gründet.

Ehemänner und Ehefrauen, Mütter und Väter würden, da das Geschlecht nicht länger von Bedeutung wäre, als völlig austauschbare soziale Konstrukte
angesehen.

Und Menschen, die an der immerwährenden und natür­lichen Definition der Ehe festhalten, werden als altmodisch, sogar als frömmlerisch charakterisiert werden, die auf soziale Missbilligung und das Gesetz reagieren müssen. Selbst wenn zunächst bestimmte Ausnahmen für Geistliche und GOTTESdienstorte gelten würden, wird die Freiheit des Gewissens, des Glaubens und des GOTTESdienstes in wichtigen Punkten beschnitten wer­den.

 

Hier sind ein paar Beispiele aus dem wirklichen Leben, die vor kurzem stattgefunden haben:

 

- Die Stadt Coeur d'Alene, Idaho, verpflichtete christliche Geistliche dazu, „gleichgeschlechtliche Trauungen“ durchzuführen - bei Androhung von 180 Tagen Haft für jeden Tag, an dem die Zeremonie nicht durchgeführt wird, und von Geldbußen in Höhe von $ 1000 pro Tag; einige britische Abgeordnete haben ge­droht, den Geistlichen die Erlaubnis zur Trauung zu entziehen, die es unterlassen, „gleichgeschlechtliche Trauungen“ durchzu­führen.

- Geistliche in Holland, Frankreich, Spanien, den USA und Australien wurden mit Strafverfolgung wegen „Hassrede“ bedroht, weil sie die traditionellen Position ihres Glaubens über die Ehe vertreten haben; die Stadt Houston, Texas, hat sogar Pastoren vorgeladen und sie gezwungen, Predigten zur rechtlichen Prüfung vorzulegen, wenn sie über die Sexualität sprechen.

- In Colorado und Oregon haben die Gerichte Bäcker zu Geld­strafen verurteilt, die sich aus religiösen oder Gewissensgründen weigerten, Hochzeitskuchen für „gleichgeschlechtliche Trauungen“ zu backen; in New Mexico war ein Hochzeitsfotograf bestraft worden für die Ablehnung, eine solche Zeremonie zu fotografieren; und in Illinois wurden Anbieter von Unterkünften verklagt, weil sie nicht „Flitterwochen-Angebote“ für „gleichgeschlechtliche Trauungen“ machten;

- Die Yeshiva University in New York City wurde strafrechtlich verfolgt, weil sie nicht Unterkünfte für „gleichgeschlechtliche Ehepaare“ zur Verfügung stellte; und anderen katholischen Hochschulen wurde mit ähnlichen Maßnahmen gedroht.

- Katholische Adoptionsagenturen in Großbritannien und eini­gen amerikanischen Staaten wurden gezwungen zu schließen, weil sie nicht Kinder an gleichgeschlechtliche Paare vermittel­ten: zum Beispiel wurde „Evangelical Child Family Services“ in Illinois (USA) geschlossen wegen der Weigerung, dies zu tun.

- Katholische Organisationen in einigen amerikanischen Staa­ten wurden gezwungen, Vorteile für angestellte Eheleute auf gleichgeschlechtliche Paare zu erweitern.

- In New Jersey wurde ein Online-Dating-Service verklagt, weil Dienstleistungen nicht gleichgeschlechtlichen Paaren angebo­ten wurden; ein Arzt in San Diego County wurde verklagt, nachdem er sich geweigert hatte, bei der Reproduktion eines vaterlosen Kindes durch künstliche Befruchtung persönlich mitzuwirken.

- Von Eltern in Kanada und verschiedenen europäischen Ländern wurden verlangt, ihre Kinder in Sexualerziehungsunterricht gehen zu lassen, der lehrte, dass homosexuelle Aktivität gut und dem heterosexuellen Verhalten in der Ehe gleich sei; so erhoben z. B. David und Tanya Parker Einspruch dagegen, dass ihr Sohn im Kindergarten über die gleichgeschlechtliche Ehe unterrichtet wurde, nachdem sie vom „Massachusetts Supreme Court“ legalisiert worden war; das führte dazu, dass David mit Handschellen abgeführt und eingesperrt wurde, weil er versucht hatte, seinen Sohn während dieser Stunde aus der Klasse zu holen. Man sagte ihnen, sie hätten kein Recht, das zu tun.

- Die „Law Society“ in England widerrief die Erlaubnis für eine Gruppe namens „Christian Concern“, ihre Geschäftsräume zu nutzen, weil die Gruppe die traditionelle Ehe unterstützte, was nach Aussage der „Law Society“ gegen ihre „Diversitätspolitik“ sei.

- In den USA, in Kanada und Dänemark wurden Pastoren oder religiöse Organisationen gezwungen, gleichgeschlechtliche Trauungen in ihren Kirchen oder Hallen zu erlauben; dem „Ocean Grove Methodist Camp“ in New Jersey (USA) wurde seine Steuerbefreiung teilweise entzogen, weil es gleichgeschlechtliche Trauungszeremonien auf seinem Gelände nicht zuließ.

- Britische Parlamentsabgeordnete haben damit gedroht, die Trauungsmöglichkeiten für Kirchen zu beenden, wenn diese nicht zustimmten, auch gleichgeschlechtliche Trauungen durchzuführen.

- Der Oberrabbiner von Amsterdam und ein Bischof in Spanien wurden mit Strafverfolgung wegen „Hassrede“ bedroht, nur weil sie die Position ihrer religiösen Traditionen erneut vertraten.

- Der stellvertretende Chef-Psychiater des Staates Victoria wurde unter Druck gesetzt, von seiner Position in der „Victorian Human Rights and Equal Commission“ zurückzutreten, nach­dem er mit 150 Ärzten zusammengekommen war, die in einer Anfrage an den Senat gesagt hatten, dass Kinder mit einer Mutter und einem Vater besser dran seien; in verschiedenen US-Bundesstaaten und in England verloren Psychologen ihre Stellung, weil sie sagten, dass sie deswegen traditionelle Ehen oder Familien begünstigen.

- Nach der Erlaubnis von „gleichgeschlechtlichen Ehen“ wurde in Brasilien die Zulassung polygamer Ehen gefordert; der Druck für ihre Legalisierung ist in Kanada und anderswo stark.

- Geschäftsleute, Sportler, Kommentatoren, Lehrer, Ärzte und Krankenschwestern, religiöse Führer und andere, die für die traditionelle Ehe eingetreten waren, wurden in mehreren Ländern in den Medien verunglimpft, es wurden ihnen die Beschäftigung oder geschäftliche Verträge verweigert und sie wurden mit Strafverfolgung bedroht.

Eine solche Sicht der Ehe – als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau –
die früher den Gläubigen und den Nichtgläubigen – quer durch verschiedene Kulturen und Zeiten – gleichermaßen gemeinsam war, wird immer mehr zu einer Wahrheit, von der nicht gesprochen werden darf. Die Neudefinition der Ehe hat Folgen für jeden.

 

Zeit zu handeln

Der Begriff „Ehe“ ist nicht bloß ein Etikett, das aufgeklebt und übertragen werden kann auf verschiedene Arten von Beziehungen, so wie es die Tagesmode diktiert. Die Ehe hat eine ihr innewohnende, natürliche Bedeutung, die Vorrang hat vor allem, was wir erfinden können oder was der Staat gesetzlich bestimmen kann. Sie spiegelt GOTTES Plan für die Menschheit, für unser persönliches Wachstum und für das unserer Kinder und der Gesellschaft wieder. Zu sagen, dass andere Freundschaften keine Ehen sind, erniedrigt diese anderen Freundschaften oder die betroffenen Personen nicht, sondern anerkennt lediglich, dass…

… die Ehe das bindende Versprechen eines Mannes und einer Frau ist, als Ehemann und Ehefrau zu le­ben, exklusiv und für das ganze Leben, und offen für die Zeugung von Kindern.

 

Wir alle kennen und lieben Menschen mit gleichgeschlechtlicher Anziehung. Sie sind unsere Brüder und Schwestern, Söhne und Töchter, Freunde und Nachbarn. Sie brauchen Liebe und Unterstützung wie jeder andere sonst. Aber vorzugeben, dass ihre Beziehungen „Ehen“ seien, ist nicht fair oder gerecht ihnen gegenüber. Als Christen müssen wir bereit sein, die Wahrheit über Ehe, Familie und Sexualität zu präsentieren, und das gütig und liebevoll zu tun.

Wir rufen alle, die guten Willens sind, auf, ihre Unterstützung für die Institution der Ehe in unserer Gemeinschaft und für die Gesetze und die Kultur, die sie stützen, zu verdoppeln. Wir bitten Sie besonders, Ihre Sicht Ihren Parlamentsabgeordneten bekannt zu machen. In diesem Moment in der Geschichte unserer Nation müssen Eheleute in dieser Sache das Zeugnis ihres eigenen Lebens geben. Wir beten besonders um echte Freundschaft und Liebe im Leben eines jeden Menschen, verheiratet oder ledig; um ein rechtes Verständnis für die Bedeutung der Ehe und die Erfordernisse der Gerechtigkeit; und um eine zunehmende Offenheit gegenüber dem kraftvollen Zeugnis von Ehepaaren in unserer Welt.«   

 

Dem Hirtenbrief ist eine Reihe von Quellenhinweisen angefügt, die wir in Englisch wiedergeben:

 

»Additional References

6. See e.g. P Amato, “Research on Divorce: Continuing trends and new developments,” Journal of Marriage and Family 72 (2010): 650-666; S McLanahan and C Percheski, “Family Structure and the Reproduction of Inequalities,” Annual Review of Sociology 34 (2008): 257-276; S McLanahan and G Sandefur, Growing Up with a Single Parent: What Hurts, What Helps (Cambridge, Mass.: Harvard University Press, 1994); B Ellis, et al., “Does Father Absence Place Daughters at Special Risk for Early Sexual Activity and Teenage Pregnancy?” Child Development 74 (2003): 801–21; W B Wilcox, et al., Why Marriage Matters: Twenty-Six Conclusions from the Social Sciences, 2nd ed. (New York: Institute for American Values, 2005); E Marquardt, Family Structure and Child­ren’s Educational Outcomes (New York: Institute for American Values, 2005); P Amato, “The Impact of Family Formation Change on the Cog­nitive, Social, and Emotional Well-Being of the Next Generation,” The Future of Children 15 (2005): 75–96; C Harper and S McLanahan, “Father Absence and Youth Incarceration,” Journal of Research on Adolescence 14 (2004): 369–97.

 

7. See, e.g.: S Brown, “Marriage and Child Well-Being: Research and policy perspectives” Journal of Marriage and Family 72 (2010): 1059-1077; D P Sullins, “Emotional Problems among Children with Same-Sex Parents: Difference by Definition,” British Journal of Education, Society and Behavioural Science 7(2) (2015): 99-120; W B Wilcox, et al., Why Marriage Matters; W B Wilcox, “Reconcilable Differences: What Social Sciences Show about the Complementarity of the Sexes and Paren­ting,” Touchstone 18, no. 9 (November 2005): 36; M Regnerus, “How Different Are the Adult Children of Parents Who Have Same-Sex Rela­tionships? Findings from the New Family Structures Study,” Social Science Research 41 (2012): 752–70; and L Marks, “Same-sex Paren­ting and Children’s Outcomes: A Closer Examination of the American Psychological Association’s Brief on Lesbian and Gay Parenting,” Social Science Research 41 (2012): 735–51, 748.«

 

Neben den angefügten „Referenzen“ wird „für jene, die mehr lesen möchten“, verwiesen auf die Veröffentlichungen der Bischofskommission „for Pastoral Life“ (http /tinyurl.com/pastorallife“, auf die Enzyklika „Familiaris consortio“ (1981) und das Schreiben der vatikanischen Glaubenskongregation „Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften“ (2003). - Es folgt die Adresse: „Australian Catholic Bishops Conference, Bishops Commission for Family, Youth and Life, PO Box 368 Canberra ACT 2601“, www. catholic.org.au.

 

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Fußnoten

1 Obwohl wir die Bezeichnung „gleichgeschlechtliche Ehe“ in diesem Hirtenbrief verwenden, sind wir nicht der Ansicht, dass gleich­geschlechtliche Beziehungen je eine Ehe sein können. Wie wir darlegen, bedeutet die Ehe die Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau, die sich frei für ein – andere Partner ausschließendes und für die Zeugung von Kindern offenes – Zusammenleben entschließen.

2 So gab es Beispiele von „throuples“, das sind drei Personen, die in einer privaten Zeremonie „verheiratet“ sind.

3 Vatikanum II, Gaudium et spes, 48

4 Johannes Paul II., Familiaris consortio, 56 (?)

5 Vgl. Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre „Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften“, 3. Juni 2003.

6 Vgl. die Quellenhinweise am Ende des Schreibens

7 Vgl. die Quellenhinweise am Ende des Schreibens

 

 

Auswirkungen von Promiskuität und Pornografie auf Familie,
 

Gesellschaft und Staat

 

Aus einem Vortrag von Erzbischof Charles J. Chaput von Philadelphia

15. September 2016, „University of Notre Dame“ / Indiana

 

(Quelle: http: //catholicphilly.com/2016/09/think-tank/homilies-speeches/sex-family-and-the-liberty-of-the-church/, private Übersetzung)

 

Charles Joseph Chaput, der Erzbischof von Philadelphia, geboren 1944, mit indianischer Abstammung, früher Erzbischof von Denver (vgl. seinen Hirtenbrief zu „Humanae vitae“ in der FMG-Broschüre „Liebe, die aufs Ganze geht“) sprach über das Verhältnis von Religion und Staat, und zwar im Rahmen der sog. „Tocqueville-Vorlesungen“, benannt nach Alexis de Tocqueville, dem französischen Publizisten, Historiker und Begründer der vergleichenden Politikwissenschaft (+1859), der über die amerikanische Demokratie geschrieben hat. Die Notre-Dame-Universität in Indiana gilt als die bedeutendste katholische Universität der USA. Eigentliches Thema war „Sex, Familie und Freiheit der Kirche: Die authentische Freiheit in unserem emanzipierten Zeitalter“.

 

Chaput erwähnte zum Einstieg die Beerdigung seiner Nichte, die kürzlich 32jährig an Krebs gestorben war und erinnerte an das Wort von Leon Bloy, den großen franzö­sischen Konvertiten, dass am Ende nur zähle, ein Heili­ger zu sein. Das sei letztlich die Aufgabe dieser Universi­tät, Menschen zu helfen, den Himmel zu gewinnen.

Von diesem Gedanken ausgehend, kam der Erzbischof auf die bevorstehenden Wahlen und die politische Situa­tion zu sprechen. Seit er wählen dürfe, seit genau 50 Jahren, hätten die großen Parteien nie zwei solch zutiefst fehlerhafte Präsidentschaftskandidaten geboten. Nur GOTT kenne das menschliche Herz; so nehme er an, dass beide Hauptkandidaten für das Weiße Haus Gutes beabsichtigten. Aber er glaube, dass jeder der beiden Kandidaten eine sehr schlechte Nachricht für das Land sei. Chaput warnte aber vor Zynismus und Resignation. Christen müssten ihr politisches Engagement stärker einbringen als nur „die Hände zu ringen und über die hässliche Wahl zu jammern“. Die Aufgabe, eine Gesellschaft zu erneuern, erfordere einen weit größeren Zeitraum als eine Wahlperiode. „Und sie verlangt eine andere Art Menschen. Sie verlangt, dass wir diese anderen Menschen sind.“

Hier nun lenkte der Erzbischof seine Aussagen zum Thema „Sex, Familie und Freiheit der Kirche“ über. Er sei seit 46 Jahren Priester und habe in dieser Zeit mehr als 12.000 Beichtbekenntnisse und Hunderte von Gesprächen geistlicher Führung erlebt. Der Beichtstuhl sei realer als jede Reality-Show, weil niemand zuschaue. Da seien nur der Priester, GOTT und der Büßer und das Leid, das er mitbringe. „Was mich als Priester am meisten getroffen hat in diesen fünf Jahrzehnten, ist die überaus gewaltige Zahl von Fällen, wo Menschen – Männer und Frauen – Promiskuität, Untreue, sexuelle Gewalt und sexuelle Verwirrung als üblichen Teil ihres Lebens gebeichtet haben, und die massive Rolle, die Pornografie spielt bei der Zerstörung von Ehen, Familien und auch von Priester- und Ordensberufungen.

In gewisser Weise sollte dies nicht überraschen. Sex ist mächtig, Sex ist attraktiv. Sex ist ein Grundverlangen und –trieb. Unsere Geschlechtlichkeit ist eng mit dem verbunden, wer wir sind, wie wir nach Liebe und Glück suchen, wie wir die tiefgehende Einsamkeit in unserem Leben besiegen, und, für die meisten Menschen, wie sie ein klein wenig Beständigkeit schaffen in der Welt und ihrer Geschichte, indem sie Kinder haben.“ Das sei der Grund, warum Papst Franziskus die „Gender-Theorie“ so heftig ablehne – nicht nur weil sie ohne wissenschaftliche Grundlagen sei, sondern weil Gender durch die Leugnung der männlich-weiblichen Komplementarität wie eine Art Metaphysik das Wesen der Sexualität untergrabe und einen Grundbaustein der menschlichen Identität angreife.

 

Zurückkehrend zur Erfahrung als Beichtvater hob Chaput heraus, neu sei bei den Bekenntnissen der Umfang, die Gewalt und Zwanghaftigkeit der Sünden. Die Menschen aber kämen, weil sie ein Empfinden für Recht und Unrecht haben und, - wenigstens dunkel – verstehen, dass sie ihr Leben ändern und die Barmherzigkeit GOTTES suchen müssen. Barmherzigkeit sei eine der schönsten Eigenschaften GOTTES, aber auch ein Wort, das leicht missbraucht werden könne, um der großen Mühe moralischer Überlegung und Beurteilung auszuweichen. Barmherzigkeit sei dann nur ein Gefühl ohne Klarheit über die moralische Wahrheit. „Wir können nicht jemandem Erbarmen zeigen, der uns nichts schuldig ist, jemandem, der nichts falsch gemacht hat. Barmherzigkeit impliziert einen vorhergehenden Akt des Unrechts, das korrigiert werden muss.“ Der Gerechtigkeit Genugtuung zu leisten, erfordere einen Rahmen der höheren Wahrheit vom Sinn und Verhalten des Menschen, dass es gute, lebenspendende, und böse, destruktive Dinge gebe.

„Die Wahrheit über unsere Sexualität ist, dass Untreue, Promiskuität, sexuelle Verwirrung und Massenpornografie menschliche Wracks schaffen. Multiplizieren Sie diese Trümmer mit zig Millionen Personen in über fünf Jahrzehnen. Dann setzen sie das in Beziehung zu dem Medien-Unsinn vom ‚unschuldigen gelegentlichen Sex‘ und den ‚glücklichen’ Kindern bei freundschaftlichen Scheidungen. Dann bekommen Sie, was wir jetzt haben: eine dysfunktionale Kultur frustrierter und verletzter Menschen, die zunehmend unfähig sind zu dauerhaften Bindungen, opferbereiter Hingabe und beständiger Vertrautheit, und die nicht bereit sind, sich der Realität der eigenen Probleme zu stellen.“

Das habe politische Folgen. Menschen, die nicht bereit seien, ihre Begierden zu beherrschen, würden unausweichlich von diesen – und schließlich von jemand anderem – beherrscht. „Menschen, die zu schwach sind, in einer Beziehung treu zu sein, sind auch zu schwach, um frei zu sein.“ Früher oder später würden sie sich einem Staat unterwerfen, der ihren Narzissmus und ihre Unreife mit seinen Formen sozialer Kontrolle ersetzt. Menschen, die aus Sorge oder Selbstbezogenheit nicht fähig seien, Kinder willkommen zu heißen und sie in einer liebenden Familie zu moralischen Personen zu erziehen, würden sich selber aus der menschlichen Geschichte herausnehmen, ihre eigene Zukunft auslöschen.

 

Es sei die Familie, in der die Kinder entdeckten, wie ein Mensch ist, wo sie lernten, andere zu respektieren und zu lieben, wo sie sähen, wie die Eltern für das gemeinsame Wohl Opfer bringen, wo sie entdeckten, dass ihr Platz in der Familiengeschichte größer ist als sie selber. Kinder zu erziehen sei schön, aber auch anstrengend. Eltern bräuchten Unterstützung „nicht durch eine Legion professioneller Experten“, sondern Unterstützung und Freundschaft gleichgesinnter Eltern. Es gebe viele bewundernswerte heroische Alleinerziehende. „Aber nur eine Mutter und ein Vater können die einzigartige Form der menschlichen Liebe zeigen, verwurzelt in Fleisch und Blut; die Art, die aus der gegenseitigen Unterordnung und Selbsthingabe erwächst, die Art, die aus der Komplementarität der sexuellen Differenz kommt.“

Keine Eltern könnten das perfekt, sie machten Fehler, allzu oft dazu verleitet durch die Art des modernen ame­rikanischen Lebens. „Aber bei ihrem Bemühen geben die Eltern der nächsten Generation eine absolut grundlegende Wahrheit mit. Es ist die Wahrheit, dass die Dinge wie Liebe, Glaube, Vertrauen, Geduld, Verständnis, Zärtlichkeit, Treue und Mut wirklich von Bedeutung sind und die Grundlage für ein ganzes menschliches Leben bilden.“

Der Erzbischof führte dann an, dass von außen oft schlimmer Druck auf die Familien ausgeübt werde, durch Arbeitslosigkeit, niedrige Löhne, Kriminalität, schlechte Wohnverhältnisse, schlechte Schulen, chronische Krank­heiten. Hier habe vom katholischen Denken her der Staat die Aufgabe, diese Probleme zu verringern. Aber nicht, indem eine Regierung sich leiten lasse „von einer verkrüppelten Idee“, wer der Mensch ist, was die Ehe ist, was eine Familie ist. Und nicht, wenn eine Regierung ihre Politik gezielt darauf richte, die Einrichtungen des gesellschaftlichen Lebens, die hier bereits gut arbeiten, zu behindern und zu reglementieren, wie es gerade die gegenwärtige Regierung in den vergangenen sieben Jahren getan habe. Das Gegengewicht zu einer aufdringlichen Regierung sei eine Bevölkerung reifer Bürger, die ihre Autonomie verteidigten. Doch habe bloß wirtschaftliches Denken abhängige, egozentrische Verbraucher geschaffen, eine „Kultur des Narzissmus“, die die Vergangenheit vergesse, süchtig sei nach der Gegenwart und uninteressiert an der Zukunft.

 

Mit diesen Überlegungen lenkte der Erzbischof dann den Blick auf die Kirche. Sie sei stark, wenn die Familien und die Einzelnen stark seien, wenn sie glaubten, was sie lehrt, und ihre Botschaft mit Mut und Eifer bezeugten. Sie sei schwach, wenn ihre Mitglieder lau oder bequem seien, allzu begierig sich anzupassen oder ängstlich gegenüber öffentlicher Ablehnung. Die Kirche sei auch frei in der schlimmsten Verfolgung. Sie sei frei, wenn viele ihrer Kinder sie im Stich ließen. Sie sei frei, weil es GOTT gibt, und die Kirche hänge nicht ab von Zahlen oder Ressourcen, sondern von ihrer Treue zum Wort GOTTES. „Aber ihre praktische Freiheit, ihre Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit, hier und jetzt, in unserer Gesellschaft insgesamt, hängt von uns ab.“

Tocqueville habe festgestellt, dass der Erfolg der amerikanischen Demokratie zum großen Teil von der starken familiären und religiösen Bindung abhing. Die Familien und die Kirchen stünden in der Tat zwischen dem Einzelnen und dem Staat. Sie schützten die Autonomie des Individuums, indem sie die Staatsgewalt einengten und sich deren Tendenz widersetzten, das ganze Leben zu beherrschen. Sie würden aber auch die Einzelnen herausfordern und lehren, sich großmütig für andere einzusetzen. Mit dem Niedergang der Familien und Religionen sei die Macht des Staates gewachsen, er habe die Leerräume gefüllt, den Einzelnen von traditionellen Verpflichtungen befreit, erweise sich aber als härterer Herrscher. Sich selber überlassen, tendiert – wie Tocqueville sagte – die Demokratie dazu, eine Art von sanftem Totalitarismus zu werden, in dem sogar die intimsten Dinge einer Person, von den sexuellen Beziehungen bis zu den religiösen Überzeugungen, von der Politik beherrscht würden.

Chaput führt Erhebungen an, nach denen eine Mehrheit der Amerikaner die Demokratie nicht mehr schätze und meine, Experten, nicht Politiker, sollten die Entscheidungen treffen, die sie für das Land am besten hielten. Solche undemokratischen Ansichten hätten besonders bei den Reichen zugenommen. Den Grund für eine solche Entwicklung sieht der Erzbischof in einer Reihe von „Lügen“, etwa in einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs 1992 zur Bestätigung der Freigabe der Abtreibung. In der Entscheidung behaupte die Mehrheit der Richter, es sei Kern der Freiheit, das je eigene Konzept von Existenz, Sinn, Universum und vom Geheimnis des menschlichen Lebens selber zu definieren. Diese liberale Phantasie, sich autonom selber zu erschaffen, sei eine Lüge, das direkte Gegenteil der christlichen Freiheit. In dem Maß, wie wir dies hinnehmen oder damit kooperieren, machten wir uns selber zu Lügnern. Das Johannes­evangelium erinnere daran, dass die Wahrheit und nur die Wahrheit frei macht.

Der Erzbischof bleibt beim Thema Abtreibung; sie sei nicht das einzige Problem, aber kein Thema habe die Nation mehr unehrlich und weniger frei gemacht. Und mit dem Lebensrecht des ungeborenen Kindes beginne alles. Bei der Abtreibung sterbe immer ein unschuldiges Leben, und daher könne es niemals eine Gleichwertigkeit geben zwischen der vorsätzlichen Tötung in Abtreibung, Kindestötung und Euthanasie einerseits und Themen wie Obdachlosigkeit, Todesstrafe und Anti-Armutspolitik auf der anderen Seite.

Chaput äußert freimütig sein Unverständnis, dass eine führende katholische Universität, nämlich eben die „Notre Dame University“, eine Auszeichnung an einen katholischen Politiker – den Vizepräsidenten Biden – verlieh, der die Abtreibung und die gleichgeschlechtliche „Trauung“ fördert. Man brauche nicht eine „katholische Version“ der Hochschulen von Princeton, Stanford oder Yale.

Was die Kirche brauche, sei eine Universität, die die Herrlichkeit GOTTES ausstrahle in eine Zeit, die nicht mehr wisse, was es bedeute, menschlich zu sein. Die Kraft der Kraftlosen – so habe Václav Havel geschrieben – bestehe nicht in cleveren politischen Strategien sondern in der schlichten täglichen Disziplin, in der Wahrheit zu leben und die Lüge abzuweisen. So schaffe man die „andere Art von Menschen“, die notwendig sei.

 

 

Die große Verwirrung –
 

die Kirche nach „Amoris laetitia“
 

Nachträge zur FMG-Information 116

 

 

18. Juli 2016: Bischof Thomas Paprocki von Springfield, Illinois/USA verteidigte in der Antwort auf einen Nachrichtenagentur-Artikel die Leitlinien, die Erzbischof Charles Chaput von Philadelphia zur Umsetzung des Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ (AL) veröffentlicht hatte (vgl. FMG-Information 116, S. 24). Die Leitlinien Chaputs seien richtig, weil sie die biblische Lehre aufrechterhalten. Wie er in seiner Stellungnahme nach Erscheinen des päpstlichen Schreibens schon festgestellt habe, so Paprocki, nimmt dieses keine Veränderungen im kanonischen Recht oder in der kirchlichen Lehre vor. Fliegende Pressekonferenzen, apostolische Exhorationen und Fußnoten „können ihrer Natur nach keine Mittel sein, um Gesetzestexte einzuführen oder zu ändern oder dogmatische Erklärungen zu machen“. Paprocki zitierte die Mahnung des hl. Paulus im 1. Korintherbrief (11,27-29), wer unwürdig kommuniziere, esse und trinke sich das Gericht. Diese biblische Lehre spiegle sich in den Kanones 915-916 des kirchlichen Gesetzbuches. Der Katechismus lehre das ebenfalls: „Wer sich einer schweren Sünde bewusst ist, muss das Sakrament der Buße empfangen, bevor er die Kommunion empfängt.“ (KKK 1385).Die Richtlinien, die Erzbischof Chaput für seine Diözese erlassen habe, würden „auch in der Diözese Springfield in Illinois und sonst in der Kirche“ Geltung haben, schrieb Paprocki (vgl. LifeSiteNews 18.7.2016).

 

21. Juli 2016: Es wurde gemeldet, dass der Passauer Bischof Stefan Oster einen „vorläufigen Brief an die Priester seines Bistums“ geschrieben hat, in dem er sagt: „Es gibt keinen Zugang zur Kommunion für Gläubige, die nach erster gültiger Ehe erneut in einer Partnerschaft mit einer anderen Person leben“, denn sie lebten im Zustand ständigen Widerspruchs gegen ihren ersten, unauflöslichen Ehebund und daher „auch im Widerspruch zum eucharistischen Geheimnis, in dem ihr Ehebund geschlossen wurde“. Die Kirche habe bislang kontinuierlich vertreten, dass das grundsätzlich eine schwerwiegende Sünde sei. Allerdings macht Oster davon schon einen gewissen Abstrich, indem er sein Schreiben unter den „Vorbehalt“ von gemeinsamen Leitlinien der Bischofskonferenz stellt, um die man ringen werde, und auch die folgenden Formulierungen relativieren die obige Aussage etwas: Eine schnelle Antwort ohne intensives Hinsehen, Begleiten, Integrieren, ohne Konfrontation mit der tieferen Wahrheit des Evangeliums“ sei „nicht vorgesehen“; es sei vor allem nicht vorgesehen, wenn sich dahinter die heimliche Absicht des Seelsorgers verberge, die Mühe der Begleitung nicht auf sich nehmen zu wollen“. Was man nicht brauche, sei eine „demonstrative Zurschaustellung von ‚Ausnahmen‘“ und eine Uneinheitlichkeit unter den Seelsorgern. Oster schreibt auch, dass „der undisponierte Empfang der Kommunion“ nicht Stärkung, sondern geistliche Schwächung bringen könne. Darum sei „die kirchlich so streng erscheinende Norm nicht einfach nur gegen, sondern durchaus auch für die Menschen formuliert worden“ und die Seelsorger hätten auch diesbezüglich Verantwortung. Aber eben: Oster könne sich „auch vorstellen“, dass nach längerem Weg „unter Einbezug der intensiven Reflexion, des Gebets, der Begleitung, der ehrlichen Auseinandersetzung“ eine „persönliche Gewissensüberzeugung“ einzelnen Gläubigen den Zutritt möglich erscheinen lasse (vgl. kath.net 21.7.2016, DT 23.7.2016).

 

September 2016: Am 6.9. veröffentlichte die spanischsprachige katholische Internet-Tageszeitung „InfoCatolica“ einen Bericht und zwei Dokumente, denenzufolge der Papst eine Interpretation von „Amoris laetitia“ durch die Bischöfe der Region von Buenos Aires als „einzig mögliche“ bezeichnet habe. Am 8.9. war dieser ursprüngliche Artikel plötzlich verschwunden und durch einen anderen ersetzt, in dem es hieß, die Bischöfe von Buenos Aires seien dabei, Grundkriterien für die Anwendung des 8. Kapitels von AL auszuarbeiten. Im Internet wurde daraufhin verbreitet, dieser Brief an die Bischöfe von Buenos Aires sei eine Fälschung.

Am 11.9. hingegen berichteten Radio Vatican, Osservatore Romano und der angeblich papstnahe Vatikan-Journalist Tornielli die Existenz des Dank- und Lob­schreibens des Papstes als Tatsache. Der DT-Journalist Guido Horst überschrieb einen Kommentar dazu (15.9.16): „Klarheit à la Franziskus“ und monierte zudem, der als echt bezeichnete Brief sei nur in Spanisch zu lesen.

Nach dem Bericht der „Tagespost“ schreiben die Bischö­fe der Region Buenos Aires, es gebe keine „allgemeine Erlaubnis“ der Sakramentenzulassung, sondern nur das Ergebnis eines Unterscheidungsprozesses im Einzelfall, der durch einen Geistlichen „persönlich und pastoral“ begleitet werde; ein solcher Weg ende „nicht notwendigerweise bei den Sakramenten“. In dem Brief der Bischö­fe heißt es weiter, es sei den Geschiedenen nach Möglichkeit ein Zusammenleben in sexueller Enthaltsamkeit nahezulegen; dabei müsse man die Möglichkeit des Zugangs zur Beichte offen lassen, wenn das Paar bei der Einhaltung dieses Vorsatzes scheitere; die Enthaltsamkeit stelle nicht immer eine praktikable Lösung dar. Wenn etwa die Schuld des Betreffenden eingeschränkt sei oder ein Schaden für die Kinder drohe, eröffne AL „die Möglichkeit des Zugangs zu den Sakramenten“. Dies sei jedoch weder als unbeschränkter Zugang zu den Sakramenten zu verstehen noch in jeder Situation gerechtfertigt. Wichtig sei eine Gewissensprüfung der Betreffenden.

 

Kommentar: In einem wiederum verwirrenden Vorgang wurde hier nicht eine klare, kirchenrechtlich verbindliche Verdeutlichung der zweideutigen Aussagen von AL der Kirche vorgelegt, sondern eine persönliche Äußerung des Papstes (ähnlich wie jene, er empfehle die Interpre­tation von Kardinal Schönborn [Interview 16.4.: „Ich könnte sagen: Ja, und nichts weiter. Aber es wäre eine zu enge Antwort. Ich empfehle Ihnen, die Präsentation zu lesen, die Kard. Schönborn gehalten hat…“; vgl. FMG-Information 116 S.21f]). - Die „Tagespost“ nennt dies zwar „erstmals“ eine „verbindliche Interpretation des 8. Kapitels“ von AL; doch der Papst vermeidet wiederum eine verbindliche Form, vielleicht weil er um die erheblichen Einwendungen von Kardinälen und Persönlichkeiten weiß. Der Moraltheologe Dr. Josef Spindelböck schreibt, die positive Äußerung des Papstes „über die Weisungen der Bischöfe aus der Region Buenos Aires“ heiße nicht, „dass jeder Punkt und Beistrich dieses bischöflichen Schreibens nun päpstlich autorisiert“ sei.

(Vgl. dazu katholisches.info 12.9.2016, 13.9.2016, LifeSiteNews 9.9.2016, 12.9.2016, 13.9.2016, rv 13.9.2016, kath.net 13.9.2016, DT 15.9.2016; kathnews 16.9.2016, DT 23.9.2016).

 

18.9.2016: Bischof Thomas J. Olmstedt, Diözese Phoenix, Arizona/USA, schrieb in einem Artikel über das Apostolische Schreiben AL, mit der Zitierung von „Familiaris consortio“ Nr. 84, dass in einer Kontinuität zu Paul VI., Johannes Paul II. und Benedikt XVI. der Kommunionempfang für geschiedene Wiederverheiratete „nicht eingeschlossen“ sei; der Papst spreche in Bezug auf diese Situation davon, „die Gnade der Bekehrung zu suchen“ (vgl. www. catholicsun.org/2016/09/18/formation-of-conscience-guarantees-freedom/).

 

22.9.2016: Im Bericht über die Herbstvollversammlung der DBK heißt es, die 66 Bischöfe würden sich zur „einmütigen“ Umsetzung von AL bekennen, ein gemeinsames Schreiben sei aber nicht geplant, doch würden „Konkretisierungen“ insbesondere für die Themen Ehevorbereitung und Ehebegleitung erarbeitet werden. Kardinal Marx ließ seine Begeisterung für AL aber erkennen und sagte im Blick auf wiederverheiratete Geschiedene: „Natürlich hat sich eine Tür geöffnet (vgl. kath.net 22.9.2016, DT 24.9.2016).

 

27.9.2016: Der langjährige Kardinalvikar der Diözese Rom unter Papst Johannes Paul II. und Vorsitzende der italienischen Bischofskonferenz, Kardinal Camillo Ruini, sagte am Ende eines Zeitungsinterviews zu seinem neuen Buch („C’è un dopo? La morte e la speranza“ – Gibt es ein Danach? Der Tod und die Hoffnung) zur gegenwärtigen Situation in der Kirche: „Ich bitte den HERRN, dass die unerlässliche Suche nach den verirrten Schafen nicht das Gewissen der treuen Schafe in Schwierigkeiten bringt.“ (Vgl. katholisches.info 27.9.2016.)

 

29.9.2016: Laut einer Meldung von Radio Vatikan äußerten sich die „US-Bischöfe „dankbar“ für AL und wendeten sich zugleich gegen eine „kurzsichtige“ Lesart.

 

29.9.2016: KNA-Meldung: Der Freiburger Kirchenrechtler Georg Bier wünscht sich in der theologischen Debatte über wiederverheiratete Geschiedene klarere Vorgaben von Papst Franziskus. „Ich wüsste gern, was gelten soll. Aber Franziskus wählt eine ganz eigene Arbeitsweise, indem er die bisherige Lehre nicht wiederholt, aber auch nicht widerruft“.

 

7.10.2016: Die Kirchenzeitung der Erzdiözese Freiburg „Konradsblatt“ befragte Erzbischof Stephan Burger schriftlich zu AL. Dieser antwortete, in der DBK spiegelten sich, wie im gesamten Episkopat weltweit, die ver­schiedenen Interpretationsmöglichkeiten von AL. Er selber sehe als inhaltlichen Kern, „dass der Hl. Vater im Blick auf den Sakramentenempfang einen Öffnung vornimmt und zwar in der Weise, dass nach eingehender Gewissensbildung und seelsorglicher Begleitung die Entscheidung der jeweils betroffenen Person stehen kann, die Sakramente zu empfangen“. Das gelte für Beichte und Kommunion. Das Leben sei zu kompliziert, „um für alles und jeden Fall die eindeutige und klare Lösung parat zu haben“. Deshalb sei es „wichtig, sich geistlich begleiten zu lassen, um zu einer verantworteten Entscheidung zu kommen. Diese persönlichen Umstände und Beweggründe entziehen sich oft einer rein äußerlichen objektiven Bewertung." Burger spricht dann – anders als der Bericht von der DBK-Herbstkonferenz – davon, dass ein Schreiben der Bischöfe „zeitnah“ zu erwarten sei. Und der Freiburger Erzbischof stellt sich dazu, dass „in der Oberrheinischen Kirchenprovinz schon seit längerem ein Weg beschritten“ worden sei, der „seelsorgliche Begleitung, Gewissensbildung und den Gewissensentscheid zum Inhalt“ habe. AL könne „als eine Art Bestätigung dieses eingeschlagenen Weges angesehen werden“ (vgl. Konradsblatt 41/2016, kath.net 7.10.16, DT 8.10.16).

Man hat den Eindruck, dass diese Aussage von Erzbischof Burger bedeuten soll, dass die im Einvernehmen mit Papst Johannes Paul II. von der Glaubenskongregation unter Kardinal Ratzinger am 14.9.1994 auf einen dementsprechenden Hirtenbrief (1993) der oberrheinischen Bischöfe (Saier, Lehmann, Kasper) hin veröffentlichte Verlautbarung nicht befolgt wurde und als falsch oder nicht mehr gültig angesehen wird. Dort wurde festgestellt, dass es nicht möglich sei, es dem Gewissen des Einzelnen zu überlassen, ob er sich berechtigt sieht, zur Kommunion hinzuzutreten. - Wir verweisen hierzu auf einige Passagen aus diesem Schreiben der Glaubenskongregation „über den Kommunionsempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen von 1994, die in „Treuebekenntnis zur unveränderlichen Lehre der Kirche über die Ehe und zu ihrer ununter­brochenen Disziplin“ angeführt wurden (Nr. 21, 22, 26, 27, auf den Seiten 28+30f). Übrigens hat der „Osservatore Romano“ einen entsprechenden Aufsatz von Kardinal Ratzinger von 1998 im Jahr 2011, offenbar auf Veranlassung des nunmehrigen Papstes Benedikt XVI., nochmals veröffentlicht.

 

11.10.2016: Das von der Turiner Tageszeitung „La Stampa“ betriebene Nachrichtenportal „Vatican Insider“, vom als papstnah geltenden Vatikanisten Andrea Tornielli koordiniert, veröffentlichte am 11. Oktober ein Interview von Tornielli mit dem als neuer Kardinal designierten US-Erzbischof, Blase Cupich. Auf die Frage, was seine Position zu AL sei, antwortete Cupich, seit 2014 Erzbischof von Chicago: „Meine Position ist dieselbe von Papst Franziskus, der darauf verwies, dass die korrekte Interpretation von AL von Kardinal Christoph Schönborn dargelegt wurde. Und erneut von den Bischöfen Argentiniens [eine Gruppe argentinischer Bischöfe!], zu der der Papst feststellte, dass ‚keine weitere Interpretationen erforderlich sind‘“. Mit Bezug auf einen Artikel von Rocco Buttiglione im Osservatorio Romano vom 19.7.2016 behauptete er eine Kontinuität mit der Lehre der Vorgänger von Papst Franziskus und dem KKK. Cupich hatte schon 2015 gesagt, beim Kommunionempfang sei die Gewissensentscheidung der Einzelnen zu respektieren (und ähnlich auch beim Verhalten von Homosexuellen) (vgl. katholisches.info 12.10.2016, 17.10.2016).

 

14.10.2016: Der im August 2016 zum Präfekten des neuerrichteten Dikasteriums für Laien, Familie und Leben ernannte frühere Bischof von Dalles/USA, Kevin Joseph Farrell, nun auch vom Papst als Kardinal designiert, äußerte in einem Interview mit dem „National Catholic Reporter“, die Geschieden-Wiederverheirateten müssten „in alle Dienste der Kirche aufgenommen“ werden. Damit sage er nicht, dass sie die Kommunion empfangen sollten; denn das sei ein Prozess der Entscheidung und des Gewissens, eine „Reise“. AL sei nach seiner Auffassung der Lehre der Kirche treu. Er glaube leidenschaftlich, dass es die Lehre von „Familiaris consortio“ fortsetze. Er verstehe nicht, wie manche Bischöfe das Dokument kritisieren könnten; sie müssten verstehen, dass es „vom HL. GEIST ist“.

 

22.10.2016: In einem Artikel für die Zeitschrift „Stimmen der Zeit“ (Heft 11, November 2016, 723-732) schrieb Kardinal Walter Kasper, AL „ändert kein Jota an der traditionellen Lehre der Kirche und ändert doch alles“ durch einen „Paradigmenwechsel“, indem AL „von einer Gesetzes- hin zur Tugendmoral“ gehe. AL lege Prämissen zugrunde, die „im begründeten Einzelfall eine veränderte pastorale Praxis“ erlaubten. AL ziehe aber keine klaren praktischen Folgen, doch die Richtung sei klar, wie der Papst im April auf die Frage eines Journalisten, ob die Zulassung von wiederverheiratet Geschiedenen zur Kommunion unter bestimmten Bedingungen möglich sei, geantwortet habe: „Ja, Punkt.“ Das sei „eine Antwort, die sich in dieser Klarheit in AL nicht findet, die aber dem Gesamtduktus des Schreibens entspricht“. – Übrigens schreibt Kasper, „auch ein Papst kann nicht im Handumdrehen in einer Anmerkung bestehende Regelungen außer Kraft setzen“ (Anm. 29). - Menschen, die in der Kirche derzeit eine „Verwirrung“ sehen, unterstellt Kasper ganz einfach, sie hätten sich „vom Glaubenssinn und vom Leben des Volkes GOTTES entfremdet“.

 

Dieser Aufriss von Äußerungen aus den letzten Monaten zeigt aber, dass Grund zur Sorge um die unverkürzte Glaubensweitergabe und das Festhalten an der begründeten Disziplin besteht. Wir empfehlen nochmals, sich in die Texte der Kirche zu vertiefen, die das „Treuebekenntnis zur unveränderlichen Lehre…“ (S. 21-32) zitiert. Die nun folgenden „Richtlinien“ der kanadischen Bischöfe von Alberta hingeben sehen wir als eine Weisung an, die die Anliegen von „Amoris laetitia“ aufnimmt und in keinem Widerspruch zu Lehre und Disziplin der Kirche steht.

 

 

Kommunionempfang für wiederverheirate Geschiedene:
 

„Das ist falsch“

 

Aus den „Richtlinien für die pastorale Begleitung von an CHRISTUS Glaubenden,
die geschieden und wiederverheiratet sind ohne kirchenrechtliche Annullierung“

 

Vorgelegt von den Bischöfen von Alberta und den Nordwest-Territorien, Kanada, 14. September 2016

 

(Quelle: www. dioceseofstpaul.ca/images/Pastoralletters/BishopsofAB2016/2016-09-14_PastoralAccompanimenttoDivorcedandRemarried.pdf

Private Übersetzung)

 

Sechs katholische Bischöfe aus Kanada – Erzbischof Richard W. Smith von Edmonton, Weihbischof Gregory J. Bittman, Edmonton, Bischof Mark Hagemoen von Mackenzie-Forth Smith, Bischof Frederick Henry von Calgary, Erzbischof Gerard Pettipas CSsR von Grouard-McLennan und Bischof Paul Terrio von St. Paul – setzten am Fest Kreuzerhöhung, 14. September 2016, Richtlinien für die Seelsorge mit sog. wiederverheirateten Geschiedenen in Kraft. Darin weisen die Bischöfe die Ansicht zurück, dass das nachsynodale Schreiben „Amoris laetitia“ von Papst Franziskus eine Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur hl. Kommunion gebracht habe.

Alberta, im mittleren Westen Kanadas gelegen, ist nicht ganz doppelt so groß wie Deutschland, hat aber nur 3,6 Millio­nen Einwohner; die noch größeren nördlich anschließenden Nordwest-Territorien haben nur gut 40.000 Einwohner. Insgesamt leben im ganzen Gebiet etwa 1,4 Millionen Katholiken (des lateinischen Ritus, plus 30.000 ukrainische Katholiken, die einen eigenen Bischof haben). Man mag diese sechs Bischöfe im Vergleich zur reichen Kirche im deutschen Sprachraum für unbedeutend halten: auch sie sind Nachfolger der Apostel, Hirten des GOTTESvolkes. Und geht es heute nicht besonders um „die von den Rändern“?

 

Die Bischöfe beziehen sich in ihren „Richtlinien“ auf die nachsynodale Apostolische Exhortation „Amoris laetitia“ und laden ein, diese „betend und nachdenklich zu lesen“; sie überbringe „die schöne Einladung, JESUS CHRISTUS zu begegnen, der den Geist der Liebe und Wahrheit in die große Lebensvielfalt des Familienlebens ausgießt“. Entsprechend dem Schreiben müsste die Situation der Männer und Frauen, „die geschieden sind und zivil wieder geheiratet haben, ohne ein Annullierungsdekret erhalten zu haben“, besonders „sorgfältig und sensibel“ betrachtet werden. Die Priester und die Gemeinden sollten wiederverheiratete Geschiedene mit Großzügigkeit und Liebe willkommen heißen und ihnen zu erkennen geben, dass sie nicht außerhalb „der Umarmung der Kirche“ stehen. „Als Getaufte sollen sie fest ermutigt werden, sich am Leben der Kirche möglichst stark zu beteiligen, durch das Familiengebet, die Teilnahme an der Messe, Teilhabe am kirchlichen Leben, wo es möglich ist, Teilnahme an ihren caritativen Aktivitäten, besonders für die Armen. Ihre Kinder sind lebenswichtige Mitglieder der Kirche, die den Eltern helfen möchte, ihre Kinder im Glauben zu erziehen“.

 

Dann verweisen die Bischöfe auf das Zeugnis der Hl. Schrift: Ein Christ empfange die Lehre JESU selber dankbar und gebe sie in Treue weiter. Die klaren Gebote CHRISTI für die Ehe, die das herrschende Verständnis von der Scheidung umstürzten (Mk 10,2-12), bildeten von Anfang an eine Herausforderung und seien für viele schwer zu akzeptieren gewesen. Doch kämen die Gebo­te „aus dem Herzen GOTTES, des VATERS der Barmherzigkeit“ und könnten „zuversichtlich im Vertrauen auf die Weisheit und Liebe GOTTES angenommen werden“.

Mit Bezug auf die Aussagen des hl. Paulus über die Ehe als Geheimnis der Liebe zwischen CHRISTUS und der Kirche wird das Sakrament der Ehe als öffentliche Institution bezeichnet, die die Sendung habe, von der treuen Liebe CHRISTI Zeugnis zu geben. Für einen Christen sei daher Ehebruch nicht nur die Verletzung eines Gebotes, sondern „auch ein öffentliches Gegenzeugnis zum Wesen der Kirche“.

Gerade diese Vereinigung CHRISTI und der Kirche werde in jeder Feier der hl. Eucharistie gefeiert und vertieft. Durch den Kommunionempfang würden die Katholiken „sichtbar und öffentlich ihrer Teilnahme“ am neuen, im Blut CHRISTI gestifteten Bund Ausdruck geben. Sie machten ihre Vereinigung mit der Hingabe CHRISTI an den VATER und mit den anderen Gliedern der Kirche sichtbar. „Daher muss jeder schwere Bruch dieser Vereinigung, wie der Ehebruch, vor dem Empfang der heiligen Kommunion geheilt werden. In der Tat ruft uns die Hl. Schrift deutlich zu einer ernsthaften Selbstprüfung auf, ehe wir uns dem Tisch des HERRN nähern“, wie Paulus in der hier wörtlich zitierten Stelle von 1 Kor 11,27-30 mahnt.

„Dieses GÖTTliche Gebot ist die Grundlage für die Lehre der Kirche, dass jeder Katholik – vor dem Empfang der hl. Kommunion – alle schweren Sünden, deren er sich bewusst ist, sakramental bekennen muss. Dieses Bekenntnis muss aus wahrer Zerknir­schung kommen, die notwendigerweise aufrichtige Reue und Absage an die Sünde und eine feste Entschlossen­heit, sein Leben zu ändern, beinhaltet (vgl. KKK 1450-1460, CIC can. 959)“.

 

Nach dieser sehr klaren Grundlegung nehmen die Bischöfe das Wort des Papstes auf, die Pfarrer sollten die wiederverheirateten Geschiedenen begleiten mit „pastoraler Unterscheidung voll barmherziger Liebe, die immer geneigt ist zu verstehen, zu verzeihen, zu begleiten, zu hoffen und vor allem einzugliedern“ (Nr. 312) und ihnen den Weg zum Verstehen ihrer Situation und zu einem persönlichen Wachstum bereiten. Gerade bei sakramentalen Feiern wie Taufe, Firmung, Erstkommunion, Hochzeit und Beerdigung seien sicherlich auch wiederverheiratete Geschiedene anwesend. Die Seelsorger sollten aufmerksam sein, nicht mit peinlichem Schweigen reagieren, sondern mit der Einladung zum Gespräch, mit Offenheit und mit der Bereitschaft, sie auf dem Weg des Glaubens zu begleiten. Dieses Bemühen müsse gut überlegt und vorbereitet sein. Die Betroffenen sollten ermutigt werden, die diözesanen Angebote für Familien wie auch das überdiözesane Ehegericht wahrzunehmen. „Wir beten dafür, dass – durch diese willkommen-heißende Sorge des Seelsorgers und der Gemeinde – die Menschen dafür offen werden, ihre Situation im Licht der Lehre JESU und der Kirche zu erkennen“. So solle der Wunsch nach tieferer Integration geweckt werden.

 

Die Bischöfe wissen auch, dass die Gläubigen hören oder lesen („durch Medien, Freunde oder die Familie“), dass die Kirche ihre Praxis geändert habe und dass für geschiedene, zivil wiederverheiratete Personen „der Kommunionempfang möglich ist, wenn sie nur ein Gespräch mit einem Priester haben. Diese Ansicht ist falsch.“ Paare, die das meinen, sollten eingeladen werden zu einem Gespräch mit einem Priester, „damit sie von neuem ‚den Plan GOTTES [für die Ehe] in seiner ganzen Größe‘ (AL 307) vorgelegt bekommen und so Hilfe erfahren, um den richtigen Weg kennenzulernen, dem sie zur vollen Versöhnung mit der Kirche folgen können“.

 

„Um eine solche Reise der Heilung und Versöhnung zu ermöglichen in einer Weise, die dem strengen Gebot CHRISTI gehorsam bleibt, ‚dass, was GOTT verbunden hat, der Mensch nicht trennen darf‘, hat die Kirche ihre Ehegerichte eingerichtet“, schreiben die Bischöfe. Sie hätten den Auftrag, die Umstände der ersten Eheschließung „in Gnade und Wahrheit“ zu untersuchen mit dem Ziel, eine offizielle Feststellung ihrer Gültigkeit oder Ungültigkeit zu machen. Die Priester sollten den Paaren zu einer solchen Untersuchung helfen, aber auch dabei, ihr Gewissen zu prüfen.

Zur Formung des Gewissens heißt es in den „Richtlinien“:

„Das Gewissen ist die Fähigkeit, zu beurteilen, was in einem gegebenen Umstand in Gehorsam gegenüber der objektiven Wahrheit zu tun ist. Es muss sorgfältig und geduldig geformt werden (vgl. Veritatis Splendor, 54-64)“. Die in CHRISTUS geoffenbarte Wahrheit werde durch die Kirche überliefert. Ausdrücklich wird die Enzyklika Veritatis Splendor (64) zitiert: „Denn nach dem Willen CHRISTI ist die katholische Kirche die Lehrerin der Wahrheit; ihre Aufgabe ist es, die Wahrheit, die CHRISTUS ist, zu verkündigen und authentisch zu lehren, zugleich auch die Prinzipien der sittlichen Ordnung, die aus dem Wesen des Menschen selbst hervorgehen, autoritativ zu erklären und zu bestätigen“. Der Seelsorger werde daher mit Hilfe der Gnade versuchen, im dem Paar eine Disposition von „Demut, Diskretion und Liebe zur Kirche und ihrer Lehre in der aufrichtigen Suche nach dem Willen GOTTES und das Verlangen, diesem auf vollkommenere Weise zu entsprechen“ (AL 300), zu wecken. Dafür solle sich der Seelsorger viel Zeit zu zahlreichen Gesprächen mit dem Paar nehmen – zunächst um die Geschichte der ersten Beziehung kennenzulernen und von den Erfahrungen des Paares mit CHRISTUS und der Kirche zu hören, dann um die Ehelehre der Kirche zu vermitteln, dies dann zusammenzufassen und Unklares zu besprechen. Ohne Zeitdruck und mit Gebet solle dann besprochen werden, wie das Paar „auf dem Weg zu einem treuen und vertrauensvollen Gehorsam gegenüber der Lehre CHRISTI in Seiner Kirche vorankommen“ könne. Die Bischöfe verhehlen nicht, dass das für Menschen sehr schwer sein könne, die in unserer Kultur aufgewachsen sind; ein solcher Kampf verlange vom Seelsor­ger viel Geduld und große pastorale Sensibilität.

Den Seelsorgern werden dann eine Reihe von Fragen angeboten, die hilfreich sein könnten für die Gespräche, z. B. ob der Glaube des Paares mehr durch Prinzipien, Kultur, Theorien als durch die Begegnung mit CHRISTUS in den Evangelien geprägt sei, ob sie verstünden, „wer es ist, der mit dem lebendigen Wasser der Barmherzigkeit wartet“; ob sie aus einem tiefen Gemeinschaftsgefühl mit GOTT und der Kirche erkennen würden, dass ihr eigenes ehebrecherisches Verhalten sich auf die anderen auswirke; ob sie verstünden, was „Ärgernis“ bedeute; ob sie verstünden, was ein Nichtigkeitsdekret bedeute usw.

 

Der Priester solle durch sanfte, klare Führung dem Paar zur Formung eines rechten Gewissens helfen und so bei­stehen, ihrer objektiven Situation zu entsprechen. Beide Ergebnisse eines Ehenichtigkeitsverfahrens werden an­gesprochen: „Sollte es zu einer Nichtigkeitserklärung führen, werden sie die Notwendigkeit verstehen, zur Feier des Sakraments der Ehe weiterzugehen. Falls das Gericht bestätigen, dass die erste Verbindung gültig ist, wird der Gehorsam im Glauben an die Unauflöslichkeit der Ehe, wie CHRISTUS sie offenbart, ihnen die Handlungen klarmachen, die folgen müssen. Sie sind verpflichtet, mit den Konsequenzen dieser Wahrheit als Teil ihres Zeugnisses in CHRISTUS und Seiner Ehelehre zu leben. Das kann schwierig sein. Wenn sie sich zum Beispiel um der Sorge für Kinder willen nicht trennen können, müssen sie von sexuel­ler Intimität Abstand nehmen und als ‚Bruder und Schwester‘ in Keuschheit leben (vgl. Familiaris Consortio, 84). Solch ein fester Vorsatz, in Übereinstimmung mit der Lehre CHRISTI zu leben, immer auf die Hilfe der Gnade vertrauend, öffnet ihnen die Möglichkeit der Feier des Bußsakramentes, das wiederum zum Empfang der Kommunion in der hl. Messe führen kann.“

Die Bischöfe ziehen auch eine dritte Variante in Betracht – dass das Ehegericht keine Entscheidung über die frühere Verbindung treffen könne, weil Zeugen oder beweiskräftige Dokumente fehlten. Solche Fälle seien dem Diözesanbischof vorzutragen.

 

Die Richtlinien schließen mit der Gebetsansage, dass alle Betroffenen ihr Herz der barmherzigen Liebe des VATERS öffnen mögen, die sich in CHRISTUS offenbar­te, und in der Kirche Heilung und Versöhnung finden.

 

Diese Richtlinien von Bischöfen dieser fünf kanadischen Diözesen sind vorbildlich. In der vielzitierten Haltung der Barmherzigkeit und des Willkommenheißens von Menschen in irregulären Familiensituationen wird ein seelsorglicher Weg der Begleitung aufgezeigt. Dabei wird, ganz in Treue zur authentischen Lehre der Kirche, wie sie zuletzt von Johannes Paul II. und Benedikt XVI. verbindlich vorgelegt wurde, bekräftigt, dass der Kommunionempfang das Freisein von schwerer Sünde voraussetzt, dass das Gewissen sich an der Weisung CHRISTI und der Kirche orientieren muss, dass im Fall der festgestellten Nichtigkeit der früheren Verbindung die sakramentale Eheschließung den Weg zur hl. Eucharistie öffnet und im Fall der festgestellten Gültigkeit der früheren Ehe nur eine enthaltsame Lebensführung – ohne die „Akte, welche Eheleuten vorbehalten sind“ (FC 84) – die Möglichkeit zu Beichte und Kommunion bereitet.

 

 

 

Meldungen - Meinungen

 

Erziehungsrecht der Eltern

Madrid. Der Präfekt der vatikanischen Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Kardinal Giuseppe Versaldi, sprach sich entschieden gegen die obligatorische Einführung der Genderideologie an Schulen aus. Bei der Eröffnung des Akademischen Jahres an der Katholischen Hochschule San Dámaso in Madrid kritisierte er das im Juli für die Region Madrid beschlossene sogenannte „Cifuentes-Gesetz gegen die Abscheu vor Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen“. Es verpflichtet Schulen, Inhalte der Genderideologie im Unterricht zu behandeln. Der Kardinal erklärte, der spanische Staat verstoße gegen seine Aufgabe, Familien dabei zu unterstützen, ihre Kinder nach ihren Überzeugungen zu erziehen: „Das Recht auf Kindererziehung liegt allein bei den Eltern“. Wenn Eltern ihre Kinder auf eine katholische Schule schicken wollten, dürfe der Staat sie nicht „durch totalitäres Vorgehen“ daran hindern. Versaldi wandte sich auch gegen die Reduzierung des Religionsunterrichts; das bedeute in Europa, die Kenntnisse der eigenen Geschichte zu verringern. (Vgl. DT 6.10.2016)

Diözesan-Website: Segnung für „Homos“ gefordert

Rottenburg-Stuttgart. In einem Videokommentar auf der offiziellen Website der Diözese Rottenburg-Stuttgart forderte der Leiter der Öffentlichkeitsarbeit der Diözese, Eckhard Raabe, die Einführung eines kirchlichen Trauritus für homosexuelle Paare. „Es fehlt an einem Ritus, mit dem die Kirche den homosexuellen Paaren sagt: ‚Es ist gut, eure Liebe ist gut so.‘“ Anlass für den von Raabe gesprochenen „Kommentar der Woche“, bei dem er der Kirche vorwarf, die predige zwar die Liebe, blende aber deren Vielfalt aus, war die Meldung von zwei italienischen Ordensschwestern, die ihre Orden verlassen und in Turin standesamtlich geheiratet hatten.

Das Bekanntwerden dieses Kommentars auf der offiziellen Internetseite der Diözese führte zu allerhand Protes­ten. Etwa eine Woche später wurde daraufhin das Video zurückgezogen. Der Rottenburger Pressesprecher Uwe Renz sagte gegenüber LifeSiteNews, das Video habe die persönliche Meinung eines Kollegen widergegeben; es sei von der Website entfernt worden, weil es dazu keine Zustimmung der Diözesanleitung gegeben habe. Allerdings war der Videokommentar weiterhin auf dem offiziellen Facebookauftritt der Diözese abrufbar, wie kath.net meldete (vgl. kath.net 3.10.2016, 12.10.2016).

Bischof von Antwerpen: „Neue Rituale zur Segnung von Homo-Paaren und Zweitehen

Antwerpen. Am 11. Oktober erschien ein Buch des belgischen Bischofs Johan Bonny mit dem Titel „Mag ik? Dank je. Sorry. Vrijmoedige dialoog over relaties, huwlijk en gezin“ („Darf ich? Danke. Entschuldigung. Freimütiger Dialog über Beziehungen, Ehe und Familie“), das er zusammen mit einem emeritierten Moraltheologen des Katholischen Universität Löwen und einer Kirchenzeitungsredakteurin verfasste. Darin schlägt Bonny (verklausuliert in fragender Form) vor, verschiedene Rituale zu entwickeln, „in denen wir die Lebenswirklichkeit zwischen Homosexuellen aus kirchlicher und religiöser Politik anerkennen können“. Denn auch homosexuelle Paare könnten eine exklusive und dauerhafte Beziehung eingehen. „Auf keine Weise können wir weiterhin behaupten, dass es außerhalb der heterosexuellen Ehe keine andere Form der Liebe gibt? Wir begegnen derselben Liebe auch in einem Mann und in einer Frau, die in der Erfahrung eines schwulen oder lesbischen Paares leben“, so Bonny. Nach einem Bericht der Antwerpener Zeitung „Gazet“ sei es nach Bonny Aussage „die Frage, ob man alles in ein einziges Modell pressen“ solle. Denn auch die Schaffung von Segensritualen für wiederverheiratete Geschiedene und für Paare in nichtehelichen Lebensge­meinschaften schlägt Bonny vor. Er denke, „dass die Kirche in einigen Fällen eine zweite Verbindung segnen kann“; dabei verweist er auf die orthodoxe Kirche und meint, „diese neue Segnung ist nicht die Wiederholung oder ein Ersatz für die erste sakramentale Ehe“. – Von Bonny heißt es, er habe seine Ernennung zum Bischof besonders Kardinal Danneels zu verdanken.

Am 27. Oktober wurde gemeldet, dass die belgische katholische Laienvereinigung „Pro Familia“ (nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen deutschen Planned-Parenthood-Tochterunternehmen) wegen einiger Aussagen Bonnys in dem neuen Buch bei der vatikanischen Kleruskongregation den Antrag gestellt hat, zu prüfen, ob die im Widerspruch zum Katechismus stehenden Lehren des Bischofs eine Irrlehre sei. Die Kirche könne nicht segnen, was GOTT verboten habe. Die Äußerungen von Bischof Bonny seien ein öffentliches Ärgernis, heißt es in einer Presseerklärung von „Pro Familia“. Die Organisation wird daher Beniamino Kardinal Stella, den Präfekten der Kleruskongregation, ersuchen die Angelegenheit zu untersuchen und die Aussagen Bonnys und seiner Koautoren zu verurteilen.

Der Bischof scheint auf die Nachricht von dieser Anzeige selbstsicher reagiert zu haben: „Jeder ist frei, dorthin zu gehen, wo er will.“ Seine Kritiker sollten die Texte von Papst Franziskus noch einmal lesen. (Vgl. LifeSiteNews 6.10. 2016, katholisches.info 7.10.2016, 27.10.2016, kath.net 28.10.2016.)

Bischof Bonny war im Juni 2015 von der Belgischen Bischofskonferenz zum Synodalen für die Bischofsynode ernannt worden. Schon im Herbst vorher hatte er vor der (ersten) Bischofssynode mit umstrittenen Thesen zu Verhütung, vorehelicher Sexualität, Kommunionempfang für (zivilrechtlich) wiederverheiratete Geschiedene und die damit verbundene Frage der Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe Aufsehen erregt (vgl. kath.net 8.9.14, 15.9.14).

Verfälschung der Bibel?

„Sodom wurde gerettet“, verkündete ein Bischof

Krakau. Bei einer hl. Messe für italienische Teilnehmer des Weltjugendtages predigte am 28. Juli in der Krakauer Kirche der Bernhardiner Bischof Nunzio Galantino, vom Papst eingesetzter Generalsekretär der Italienischen Bischofskonferenz. Dabei behauptete er im Widerspruch zum Wortlaut der Hl. Schrift, dass Sodom gerettet worden sei. Es „war eine Stadt, auf die niemand irgendetwas verwettet hätte, außer Abraham. Sein Bittgebet und sein Wunsch zu wagen, retten Sodom. Die Stadt wird gerettet, weil es Gerechte gibt, auch wenn es nur wenige sind: aber die Stadt ist gerettet, vor allem weil es Abraham gibt, den Mann des Gebets, der nicht den unerbittlichen Ankläger macht, der nicht gegen, sondern für redet. Abraham, der Mann des Gebets, klagt nicht Missetaten an, sondern verkündet die Möglichkeit von etwas Neuem… Er lädt ein, auf die positiven Möglichkeiten zu schauen…“

(Vgl. katholisches.info 29.07.2016 mit Screenshot aus Avvenire, Online-Ausgabe 25.7.2016.)

Ist es im Sinn eines neuen „pastoralen“ Denkens möglich, die Hl. Schrift umzuschreiben?

Im Buch Genesis heißt es im 18. Kapitel, dass GOTT zu Abraham die Strafe für Sodom ankündigte, denn „Das Klagegeschrei über Sodom und Gomorra, ja, das ist laut geworden, und ihre Sünde, ja, die ist schwer“ (18,20). Die Fürbitte Abrahams für die Stadt endet mit der Zusage, wenn es 10 Gerechte gäbe: „Ich werde sie um der zehn willen nicht vernichten“ (18,32). Im nächsten Kapitel kommen die beiden Engel nach Sodom und kehren bei Lot ein (19,1ff), führen ihn und seine Familie hinaus. Dann kommt die Strafe über Sodom und Gomorra: „Als die Sonne über dem Land aufgegangen und Lot in Zoar angekommen war, ließ der HERR auf Sodom und Gomorra Schwefel und Feuer regnen, vom Herrn, vom Himmel herab. Er vernichtete von Grund auf jene Städte und die ganze Gegend, auch alle Einwohner der Städte und alles, was auf den Feldern wuchs.“ (19,23ff).

Bedenkenswert: Das Buch Genesis nennt unter den Sünden Sodoms besonders die Homosexualität: „…da umstellten die Einwohner der Stadt das Haus, die Männer von Sodom, Jung und Alt, alles Volk von weit und breit. Sie riefen nach Lot und fragten ihn: Wo sind die Männer, die heute Abend zu dir gekommen sind? Heraus mit ihnen, wir wollen mit ihnen verkehren“ (19,4f). – Und es geht nicht nur um das Alte Testament. In 2 Petr 2,6 wird darauf Bezug genommen: „Auch die Städte Sodom und Gomorra hat er eingeäschert und zum Untergang verurteilt, als ein Beispiel für alle Gottlosen in späteren Zeiten.“

DBK und Gender

Bonn. Die Arbeitsstelle für Frauenseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz und die Arbeitsstelle für Männerseelsorge und Männerarbeit in den deutschen Diözesen e. V. hatte im vergangenen Jahr einen Flyer herausgegeben, in dem quasi offiziell den deutschen Katholiken „Gender“ verharmlosend „erklärt“ wurde. Dieser Gender-Flyer „Geschlechtersensibel – Gender katholisch gelesen“ rief einige Kritik hervor, unter anderem von Kardinal Cordes, von Bischof Algermissen, Fulda, und sehr ausführlich von Bischof Voderholzer, Regensburg (vgl. FMG-Information 115, S. 24f.). – Anfangs Oktober 2016 nun machte der für das Papier mitverantwortliche Essener Weihbischof Ludger Schepers publik, dass es bei der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz „geknallt“ habe, weil – wie KNA meldete – „einige Bischöfe“ die Ansicht verträten, diese Veröffentlichung der DBK-nahen Arbeitsstelle gebe nicht die Ansicht der Bischöfe wieder. Schepers beging diese ungewöhnliche Indiskretion bei einer Veranstaltung der katholischen Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart; er kündigte an, dass ein Wort der deutschen Bischöfe zu Gendermainstreaming kommen werde. Die Indiskretion wird so interpretiert, dass der Weihbischof, indem er Mit­brüder als ängstlich-ablehnend outet, in der Öffentlichkeit Druck aufbauen wolle (vgl. RV 7.10.2016, kath.net 10.10.2016). - Übrigens hat Papst Franziskus bei seiner Reise in Tiflis am 1. Oktober „die Gender-Theorie… einen großen Feind der Ehe“ genannt: „Es gibt heute einen weltweiten Krieg, um die Ehe zu zerstören… Man zerstört nicht mit Waffen, sondern mit Ideen. Darum muss man sich gegen die ideologischen Kolonialismen verteidigen“ (vgl. DT 5.10.2016).

Die Lebensform JESU

Münster. Nachdem Ende August 2016 der Vorsitzende des sog. „Zentralkomitees der deutschen Katholiken“, Thomas Sternberg, in der Presse gefordert hatte, „verheiratete Priester müssen zur Normalität werden“, und sich mit einer diskriminierenden Bezeichnung von „Import-Priestern“ gegen ausländische Priester in Deutschland gewendet hatte, wiesen das einige deutsche Bischöfe zurück. Der Münsteraner Bischof Felix Genn etwa warnte, „dass man den Zölibat schlecht und dadurch tot reden kann“ und dass man „nur ein paar Stellschrauben richtig drehen, ein paar Bedingungen ändern“ müsse, und schon die Zahl der Priester wachsen werde. Es sei wichtig, das Zeugnis der unzähligen Frauen und Männer, die den Zölibat lebten, positiv zu akzentuieren; sie hätten sich bewusst für die Lebensform JESU entschieden. „Wenn JESUS zeigt, dass man so leben kann, wenn durch die Geschichte der Kirche hindurch erwiesen ist, dass man so leben kann, kann man dann nicht davon ausgehen, dass der HERR auch heute Herzen anrührt?“ Daher komme dem Gebet eine zentrale Bedeutung zu. (Vgl. www. augsburger-allgemeine.de/ politik/Zentralkomitee-der-Katholiken-warnt-vor-dramatischem-Priestermangel-id38917727.html, rv 21.9.2016, kath.net 2.9.2016, 22.9.2016, DT 6.10.2016.)

Priestertum mehr als Dienstfunktion

Würzburg. In die Diskussion ergriff auch Kardinal Walter Brandmüller dankenswerterweise das Wort. - Im Jahr 2014 hatte er schon einen Brief an den atheisti­schen Journalisten und Papstinterviewer Scalfari geschrieben und veröffentlicht, der dem Papst in den Mund gelegt hatte, der Zölibat sei ein Gesetz, das „900 Jahre nach dem Tod des HERRN“ festgelegt worden sei. Darauf hatte der Kirchengeschichtler Brandmüller mit dem Aufzeigen der historischen Wahrheit geantwortet; der Text ist in der FMG-Information 112 (S. 18-20) wiedergegeben.

Nun schaltete sich Kardinal Brandmüller in die momentane Debatte ein mit dem erwähnten geschichtlichen Aufriss, den er folgendermaßen einleitet: „In der nun schon seit etwa zweihundert Jahren immer wieder aufflackernden Diskussion um den Zölibat der Priester wurden bisher fast ausschließlich Argumente angeführt, die Zweckmäßigkeit oder ‚Machbarkeit‘ zölibatärer Lebensweise zum Gegenstand haben. Dazu gehört etwa der häufig dramatisch beschworene Priestermangel, der – so meint man – durch eine ‚mutige‘ Entscheidung für die Möglichkeit der Priesterehe behoben werden könne. Auf solche Argumente wurde immer wieder mit ebenso vielen Gegengründen geantwortet. Eine Wiederholung erübrigt sich. Es kommt auf all das gar nicht an. Denn die Kirche ist nun einmal kein Sozialunternehmen zur Weltverbesserung, sie ist keine rein gesellschaftliche Größe, die mit menschlichen Maßstäben zu messen wäre. Sie ist – so Paulus – der geheimnisvolle Leib CHRISTI. Der aber ist mit rein menschlichen Kategorien nicht zu fassen. Darum kommt es wirklich auf das an, was JESUS CHRISTUS selbst zu unserem Thema sagt.“

 

 

        

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