(FMG-INFORMATION 113, März 2015)
Kirche, quo vadis?
Die Ereignisse in der katholischen Kirche im letzten halben Jahr – im Vorfeld der außerordentlichen Bischofssynode im Oktober, bei der Bischofssynode und in der Zeit danach – sind sehr bedrückend. Dass manche Bischöfe mit Aussagen auffielen, die nach unserer Überzeugung mit der verbindlichen Lehre der Kirche nicht zusammenpassen, haben wir in all den Jahren immer wieder aufgezeigt und versucht, die auf der Hl. Schrift basierende und durch das kirchliche Lehramt verkündete Weisung zu bezeugen - eine Weisung zum Heil, zum Leben. Wir haben auch mit Dankbarkeit und Freude immer wieder sehr hilfreiche Worte von Bischöfen weitersagen können.
Angestoßen durch die Ansprache des emeritierten Kurienkardinals und früheren Rottenburger Bischofs Walter Kasper vor dem Kardinalskonsistorium im Februar 2014, von Papst Franziskus gewünscht und gelobt, hat sich die Glaubenskrise inmitten der Kirche in einem unglaublichen Maß offenbart, insbesondere was die Sicht und Lebensweise der Geschlechtlichkeit angeht, und das gerade in einer Situation, da Ehe und Familie, eheloses Leben und menschliche Fortpflanzung von den laizistischen, lebensfeindlichen Kräften in den Gesellschaften vor allem der westlichen Länder im Zentrum des Angriffes stehen.
Es ist nicht möglich, hier auch nur ein einigermaßen überschaubares Bild der Entwicklung der letzten Monate zu skizzieren (auch weil aus verschiedenen Gründen der Zeitraum seit der letzten Nummer der FMG-INFORMATION sehr lang geworden ist). Es gab auch von verschiedenen Seiten, von Bischöfen, von Laien, sehr gute Kommentare dazu. So sollen nur ein paar Schwerpunkte herausgegriffen werden:
Da ist das Thema der Sakramentenzulassung der sog. wiederverheirateten Geschiedenen, für die man eine fragwürdige Sicht der „Barmherzigkeit“ ins Feld führt- Es wird immer wieder beteuert, es gehe nicht um eine Änderung der kirchlichen Lehre, obgleich Pastoral und Lehre nicht voneinander zu trennen sind.
l Dazu bieten wir besonders – in Weiterführung einiger Texte in der FMG-INFORMATION 112 (S. 25-30) – eine Zusammenfassung der Darlegungen einiger Kardinälen und anderer Theologen der Kirche nach dem Buch „In der Wahrheit CHRISTI bleiben: Ehe und Kommunion in der katholischen Kirche“ an (1).
l Von der Außerordentlichen Bischofssynode greifen wir das Thema der Homosexualität heraus, wie es in dem fragwürdigen „Zwischenbericht“ dargestellt wurde: „Das Ärgernis des Synoden-Zwischenberichts“ - mit dem Aufsatz des Psychologen Dr. van den Aardweg (2).
l Besonders aber nehmen wir die Bestrebungen deutscher Bischöfe und der ganzen (?) Deutschen Bischofskonferenz in den Blick. Der „Ständige Rat“ beschloss schon im Juni 2014 ein Papier: „Theologisch verantwortbare und pastoral angemessene Wege zur Begleitung wiederverheirateter Geschiedener“. Es wurde in die Synode im Oktober eingebracht, um sie im beabsichtigten Sinn zu lenken, aber erst später veröffentlicht. Darin wird die sexuelle Hingabe außerhalb der vor GOTT geschlossenen, sakramentalen Ehe als nicht sündhaft angesehen – nur in Frageform, aber so zu fragen heißt schon, die beständige Lehre der Kirche über Bord zu werfen. Als Titel der Kritik dazu (3) haben wir ein vom Prälat Grichting, Chur, zitiertes Wort von Blaise Pascal angepasst: Sind es heute die „Synodenväter, die ‚die Sünden der Welt hinwegnehmen‘?“
l Unsere deutschen Bischöfe wollen offensichtlich den Weg durchziehen, den der frühere DBK-Vorsitzende Robert Zollitsch schon forcierte (vgl. FMG-INFORMATION 110 S. 7-13: „Die faktische Auflösung der unauflöslichen Ehe“) und den andere wie z. B. der Trierer Bischof Ackermann erweiterten (vgl. FMG-INFORMATION 111 S. 15-22: „Verbotsmoral… nicht mehr zeitgemäß“). Sie wollen ihn weitergehen, selbst wenn die Bischofssynode und der Papst hier nicht wie gewünscht handeln sollten. Von „Paradigmenwechsel“ ist die Rede und davon, die Deutsche Bischofskonferenz sei „keine Filiale von Rom“. Der Weg in eine deutsche Nationalkirche? (4).
1. Der Wahrheit CHRISTI treu bleiben
Das Buch der fünf Kardinäle
Kurz vor der Außerordentlichen Bischofssynode vom 6. bis 18. Oktober 2014 legten „fünf Kardinäle eine Antwort auf den Vortrag von Kardinal Walter Kasper“ vor, den er auf dem Kardinalskonsistorium im Februar 2014 gehalten hatte (in Englisch im amerikanischen Verlag Ignatius Press, in mehrere Sprachen übersetzt; in Deutsch anfangs Oktober erschienen. Titel: „In der Wahrheit CHRISTI bleiben: Ehe und Kommunion in der katholischen Kirche“. Die Medien meldeten, dass Kardinal Walter Kasper „etwas verschnupft“ bzw. „sehr gereizt“ oder „sichtlich verärgert“ reagierte. („Wehleidig zeigte sich Kasper gegenüber Journalisten, weil er von der Veröffentlichung des Buches aus den Medien habe erfahren müssen.“ In seinem ganzen Leben sei ihm so etwas noch nicht passiert.) Den Verteidigern der katholischen Ehe-Lehre unterstellte er, damit einen ‚Krieg‘ zu wollen, dessen ‚Zielscheibe‘ nicht er, sondern Papst Franziskus sei“. Die Presse behauptete dann gar, der Papst sei über die Veröffentlichung „irritiert“. Dabei hatte Kasper selber hinsichtlich seines Vortrags vor dem Kardinalskonsistorium im Februar 2014 die übliche Verschwiegenheitspflicht nicht eingehalten, sondern den Text wenige Wochen später als Buch veröffentlicht. So hatte er selber die Diskussion in die Öffentlichkeit getragen und musste damit rechnen, dass ihm widersprochen wird. Der österreichische Bischof Küng wertete daher die Reaktion Kaspers als „etwas dünnhäutig“. Die Stellungnahmen der Kardinäle seien übrigens großenteils schon vorher bekannt gewesen, und sie seien keine Provokation, „sondern freie Meinungsäußerungen, die nebenbei gesagt dem entsprechen, was die Kirche zu diesem Thema immer gelehrt hat“, so Küng. Die Buchautoren verteidigen öffentlich, wie es ihre Pflicht ist, die 2000-jährige Lehre der Kirche in einer zentralen, die Sakramente betreffenden Frage, und zwar gegen den von Kardinal Kasper öffentlich geführten Angriff gegen die Glaubenslehre. - Neben den fünf von ihm kritisierten Kardinälen hatten drei weitere führende Kardinäle, Scola, Ouellet und Pell mit Aufsätzen in der englischen Ausgabe der Zeitschrift „Communio“ Position gegen seine Thesen bezogen. Eine vergleichbare Veröffentlichung in der deutschen Ausgabe soll Kasper verhindert haben, da er selbst deren Redaktion angehört. (Vgl. katholisches.info 18.9.14 + 19.9., kath.net 3.10.14, DT 20.9.14).
Im Februar 2015 berichteten nun die Medien, dass dieses Buch zwar allen knapp 200 Teilnehmern der Bischofssynode zugesandt worden sei durch mittels italienischer und vatikanischer Post, doch nur ganz wenige Exemplare hätten die Empfänger erreicht: Der vom Papst bestellte Sekretär der Bischofssynode, Kardinal Lorenzo Baldisseri, sei nämlich wütend gewesen, als er davon erfuhr, und habe persönlich eingegriffen, um die Verteilung der Bücher zu verhindern und die Bücher vernichten zu lassen, weil sie die Synode „störten“. Entsprechende Gerüchte sollen vom Vatikansprecher P. Lombardi im Dezember dementiert worden sein, sind aber nicht verstummt. (Vgl. kath.net 25.2.14, katholisches.info 24.2.14, lifesitenews.com 26.2.14) – Wenn dies so geschehen ist, erinnert es an einen bedenklichen Zensur-Akt bei der Deutschen Bischofskonferenz 1968, als eine vom Berliner Kardinal Bengsch mühevoll erarbeitete Stellungnahme zur Enzyklika „Humanae vitae“, die er der Konferenz nach Königstein übermittelte, von Kardinal Döpfner den anwesenden Bischöfen vorenthalten wurde, weil er ihren Inhalt ablehnte; die verhängnisvolle Königsteiner Erklärung wäre bei Kenntnis des ausgezeichneten Textes von Bengsch wohl nicht verabschiedet worden (vgl. FMG-INFORMATION 92 S. 26).
1. Teilweise angelehnt an die Einleitung von P. Robert Dodaro OSA (S. 9-27), in der die Beiträge des Buches zusammengefasst werden, soll hier ein Überblick gegeben werden. Das Ziel des vorliegenden Bandes sei es, so P. Dodaro, Professor für Patristik in Rom, die Einladung Kardinal Kaspers zur weiteren Diskussion aufzugreifen. Die Aufsätze im Buch gäben eine wissenschaftlich fundierte Antwort und wiesen Kaspers Vorschlag zurück, da er „nicht mit der katholischen Lehre über die Unauflöslichkeit der Ehe in Einklang gebracht werden kann“ und „deshalb ein irreführendes Verständnis von Treue und Barmherzigkeit verstärken würde“. - Das Buch bietet am Schluss noch rund 50 Seiten mit Auszügen aus lehramtlichen Dokumenten zum Thema.
2. Zunächst (S. 29-51) befasst sich der Jesuit Paul Mankowski SJ, ein Amerikaner, der lange am Päpstlichen Bibelinstitut in Rom doziert hat und nun am „Lumen CHRISTI Institut“ in Chicago arbeitet, mit den Aussagen JESU zu Scheidung und Wiederverheiratung nach den biblischen Texten. Danach ist die Verurteilung einer Wiederverheiratung (Mt 5, 31f; 19,3ff; Mk 10,2ff, Lk 16,18) immer bedingungslos, und Paulus wiederholt diese Lehre als Gebot des HERRN (1 Kor 7,10f). Der Schlüsseltext dazu ist Gen 2,24: „Darum verlässt ein Mann Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau, und sie werden ein Fleisch“; zusammen mit Gen 1,27 wird hier die Ehe in ihrem ursprünglichen Zustand, in dem GOTT sie gestiftet hat, beschrieben. Das wesentliche Argument JESU ist, dass die Unauflöslichkeit der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau auf einem GÖTTlichen Gesetz gründet, das die zeitgenössischen jüdischen Normen zur Scheidung (ein Zugeständnis an „eure Herzenshärte“) außer Kraft setzt: „Was daher GOTT verbunden hat, das soll der Mensch nicht trennen“ (Mk 10,9). Mankowski schreibt, dass dies nicht „Ausdruck eines unerreichbaren Ideals“ sei, sondern die „Feststellung der bestimmten Natur oder Essenz der Ehe“. Denn JESUS habe „Kenntnis von einem Wandel in den Möglichkeiten der menschlichen Wahlfreiheit“ gehabt, nämlich „einer radikal neuen Ordnung der Gnade“. Die scheinbare Ausnahme, die JESUS nach Mt 5,32 und 19,9 macht („außer im Fall von porneia = Unzucht“) interpretiert Mankowski als „inzestuöse Ehe“, also Verbindung mit nahen Verwandten, oder auch als Polygamie – beides nicht Ausnahmen, sondern Bedingungen, so dass die Trennung von Mann und Frau keine „Scheidung“ sei, weil keine echte Ehe zu lösen sei. Die Schlussfolgerung: Das Wort JESU, dass die Wiederverheiratung nach der Scheidung Ehebruch ist, habe schon damals tiefste Erschütterung hervorgerufen; doch sei das nicht einfach eine überaus rigorose Weisung gewesen. Denn JESUS versprach „auch neue und überreiche Gnade und GÖTTliche Hilfe“, „sodass es keine wie auch immer fragile Person für unmöglich halten sollte, GOTTES Willen zu erfüllen“. Das Wort über Johannes den Täufer, den „der Kleinste im Himmelreich“ übertrifft (Mt 11,11) zeige, dass „im neuen Bund selbst … den Kleinsten im Königreich die Kraft gegeben werde, treu zu bleiben, und daneben noch größere Dinge zu tun“.
(Eine Ergänzung: Der hl. Augustinus deutet die Erhebung der Gläubigen zu „Königen“ schon in den Psalmen als Ermutigung: „Nun könnt ihr beherrschen, was in euch dem Tier und dem Knecht verwandt ist.“)
3. Im nächsten Kapitel untersucht der emeritierte Philosophieprofessor John M. Rist von Toronto „Scheidung und Wiederverheiratung in der Frühkirche“ (S. 53-75), schaut aber auch auf heutige kulturelle Phänomene. Es gebe eine radikale und zunehmend beliebte Änderung in der Vorstellung von der menschlichen Natur, dass sich viele „nicht mehr für dieselbe Person von der Empfängnis bis zum Tod“ hielten. Christen seien auch in der Antike und später „durch ihre Strenge in Fragen der Geschlechtlichkeit“ aufgefallen und hätten sich ihrer gerühmt, selbst wenn sie nicht immer gemäß ihren Idealen lebten. Rist sagt, er wolle nicht behaupten, dass die angeblich „barmherzige“ Lösung in der frühen Kirche unbekannt gewesen sei – es habe eine sehr kleine Zahl von Ausnahmen gegeben –, doch habe „praktisch kein Autor, den wir noch kennen und als Autorität betrachten, diese Lösung verteidigt“; wo so etwas erwähnt worden sei, dann um es als nicht schriftgemäß zu verurteilen. Mit dem Beginn des 4. Jahrhunderts gebe es nach sozusagen „privaten“ Äußerungen von Theologen „offizielle“ Entscheidungen, etwa die Synode von Arles (314), die sagte, dass „es Ehemännern von ehebrecherischen Frauen (von denen sie sich trennen durften) verboten war, erneut zu heiraten“, denn eine neuerliche Ehe sei unmöglich, solange die bisherige Ehefrau noch lebt. Eine Aussage des Konzils von Nicäa werde – auch von Kasper – missverstanden; sie richte sich gegen die Novatianer, die rigoristisch eine neuerliche Eheschließung ganz grundsätzlich, auch für verwitwete Menschen, ablehnten. Ähnlich sei es bei Aussagen von Gregor von Nazianz; es gebe keinen Grund zur Annahme, dass er von Zweitehen nach einer Scheidung spreche, sondern es sei vielmehr das bekannte Problem der Wiederheirat nach dem Tod des Ehepartners.
4. Aufschlussreich ist der Artikel von Erzbischof Cyril Vasil SJ, Sekretär der Kongregation für die Ostkirchen, der Geschichte, Theologie, Gesetzgebung und Praxis der verschiedenen orthodoxen Kirchen behandelt (S. 77-102). Historisch gesehen interpretiere die Orthodoxie die „Ausnahme“ „porneia“ in Mt 5,32 und 19,9 - anders als die katholische Kirche - als Ehebruch und so als Ausnahme zur Regel des Scheidungsverbots JESU. Im 1. Jahrtausend sei die Kirche in Ost und West den Versuchen seitens des Kaisers widerstanden, Scheidung und Wiederverheiratung im Kirchenrecht und in der Praxis einzuführen. Ab dem 9. Jahrhundert kam die östliche Kirche zunehmend unter den Einfluss der byzantinischen Herrscher, die die Bischöfe überredeten, offenere Regeln für Scheidung und Wiederverheiratung zu akzeptieren. Ab 1086 war es im Byzantinischen Reich Pflichtaufgabe der kirchlichen (!) Gerichte, auf der Basis des Zivilrechts (!) Ehefälle zu behandeln. Doch seien die Praktiken der verschiedenen orthodoxen Kirchen und die Listen der „Scheidungsgründe“ unterschiedlich, es fehlt auch schon eine gemeinsame Terminologie, die nötig wäre, um die theologischen, kanonischen und pastoralen Begründungen diesbezüglich zu vergleichen. Vasil zieht daraus den Schluss, dass es nicht möglich ist, von einer einheitlichen „orthodoxen Position“ zur Scheidung und Wiederheirat zu sprechen. Es gebe auch keine stimmige Antwort, welche Beziehung die Orthodoxie zwischen der ersten und der zweiten Ehe im Fall der Scheidung sehe, weil die orthodoxe Sicht der Unauflöslichkeit schon die Rolle GOTTES im Sakrament im Unklaren lasse. Da die katholische Theologie auf die eindeutige Rolle GOTTES beim unauflöslichen Eheband hinweist, macht Rist deutlich, dass es für Katholiken noch schwieriger wäre, der zweiten Ehe theologischen Sinn zu verleihen. Rist fragt: „Ist es denkbar, die Schwierigkeiten, mit denen die Ehen von Christen in unserer Zeit konfrontiert sind, dadurch zu lösen, dass man die Anforderung im Hinblick auf die Unauflöslichkeit herabsetzt? Würden wir damit dazu beitragen, die Würde der Ehe zu schützen, oder würden wir wie im Alten Testament nur ein Placebo für Herzenshärte anbieten?“
5. Im nächsten Kapitel (S. 103-116) behandelt Walter Kardinal Brandmüller den „Weg vom Frühmittelalter bis zum Tridentinum“ hinsichtlich der „Einheit und Unauflöslichkeit der Ehe“. Bei der Missionierung der Kelten und Germanen, die weder Einheit noch Unauflöslichkeit der Ehe kannten, ergaben sich ungewohnte Probleme. Synoden von 407 (Karthago) und 453 (Angers) sowie in Irland belegten eine neue Ehe nach einer Trennung mit Strafe, doch unter der Karolingerherrschaft erlaubten 757 Synoden von Verberie und Compiègne im Fall des Ehebruchs eines Gatten dem anderen eine Wiederverheiratung, wenngleich mit der Mahnung zur Enthaltsamkeit des unschuldigen Teils. Doch die Handschriften mit diesen Bestimmungen enthalten die Anmerkung: „Diese Regelungen nimmt die Kirche nicht an!“ Das „Decretum Gratiani“ um 1140 habe dann dem christlichen Prinzip von Einheit und Unauflöslichkeit definitiven Ausdruck verliehen. Brandmüller skizziert dann den Streit zwischen Papst Nikolaus I. und König Lothar II. wegen dessen Eheschließung mit Theutberga im 9. Jahrhundert; Lothar hatte schon vorher (und dann wieder) mit einer Waldrada zusammengelebt; nach einer Prüfung, ob diese Verbindung womöglich rechtmäßig gewesen sei, wurden schließlich nach erfolglosen Mahnungen Lothar und Waldrada exkommuniziert. Brandmüller erwähnt, dass im Prozess der „Inkulturation“ einzelne Bischöfe, ja Synoden, geglaubt hatten, Ehen auflösen und Wiederverheiratungen gestatten zu können. Doch um das Jahr 1000 sei dieser Prozess weitgehend abgeschlossen und die bisherigen Unsicherheiten überwunden gewesen. Ausführlich äußerte sich das Konzil von Florenz 1439 in der Unionsbulle für die zur katholischen Kirche zurückkehrenden Armenier: „Obwohl man aber auf Grund von Unzucht eine Trennung des Bettes vornehmen darf, ist es dennoch nicht erlaubt, eine andere Ehe zu schließen, da das Band einer rechtmäßig geschlossenen Ehe immerwährend ist.“ In den Überlegungen dazu schreibt der Kardinal, die „tatsächliche Entfaltung von Dogma, Sakrament und Hierarchie GÖTTlichen Rechts“ sei „eben kein historisches Zufallsprodukt, sondern vom Geist GOTTES gelenkt und ermöglicht. Und deshalb ist sie auch unumkehrbar und nur in Richtung auf vollkommenere Erkenntnis offen. Tradition in diesem Sinn hat darum normativen Charakter.“ Schließlich verweist Brandmüller auf Glaubenszeugen für die Unauflöslichkeit der Ehe: z. B. die Märtyrer Kilian und Gefährten am Hof des Frankenherzogs Gozbert, und John Fisher und Thomas Morus im Unterschied zum fast gesamten hohen Klerus Englands unter Heinrich VIII., als Papst Clemens VII. „ungeachtet starker politischer Pressionen und der Gefahr der Abspaltung Englands von der katholischen Kirche an der Gültigkeit und damit an der Unauflöslichkeit der Ehe Heinrichs mit Katharina“ von Aragón festhielt.
6. Es folgt (S. 117-139) ein Aufsatz von Gerhard Ludwig Kardinal Müller, dem Präfekten der Glaubenskongregation, der im Wesentlichen seinem ‚Artikel in der „Tagespost“ vom 15. Juni 2013 entspricht (zusammengefasst in der FMG-INFORMATION 109, S. 12-14).
7. Der Erzbischof von Bologna, Carlo Kardinal Caffarra, befasst sich im folgenden Kapitel (S. 129-139) mit dem Thema „Sakramentale Ontologie und die Unauflöslichkeit der Ehe“. Er begründet, warum Kardinal Kaspers Vorschlag notwendigerweise eine Änderung der kirchlichen Lehre bedeuten würde. Es sei auf der Hl. Schrift (vgl. 1 Kor 11,28) begründete Tradition der Kirche, „dass die Kommunion mit dem Leib und Blut des HERRN von demjenigen, der daran teilnimmt, erfordert, sich nicht in Widerspruch zu dem zu befinden, was er empfängt“. Der Status der sog. wiederverheirateten Geschiedenen „steht in objektivem Widerspruch zu dem Liebesbund, der CHRISTUS und die Kirche vereint, der in der Eucharistie bedeutet und verwirklicht wird“. Und er spreche hier „nicht einfach vom Ehebruch als Akt, sondern vom Ehebruch als Lebensstand“. Die Ehe sei nicht nur ein moralisches Band, sondern auch ein ontologisches. Die Unauflöslichkeit der Ehe sei „nicht in erster Linie eine moralische und/oder rechtliche Verpflichtung“, sondern „eine Gabe, die die Person der Eheleute ontologisch gestaltet“. „Der verheiratete Mensch ist ontologisch – in seinem Sein – CHRISTUS geweiht, Ihm gleichgestaltet. Der Ehebund wird im Konsens der beiden Ehegatten durch GOTT selber verwirklicht“. Folglich würde eine Zulassung von geschiedenen und zivil wiederverheirateten Katholiken zu den Sakramenten der Buße und der Eucharistie nicht nur eine Änderung in der sakramentalen Praxis oder Disziplin bedeuten, sondern auch einen fundamentalen Widerspruch in die katholische Lehre über die Ehe und folglich auch über die hl. Eucharistie hineintragen. In der Folge würde dadurch auch der Eindruck hervorgerufen, dass es im Grunde keine absolut unauflösbare Ehe gebe. Auch den Rückgriff auf die Epikie (die Annahme, dass das Gesetz in einem bestimmten Fall wegen mildernder Umstände nicht angewendet werden sollte), den Kardinal Kasper vorschlägt, weist Caffarra entschieden zurück, da Epikie nur auf menschliche, nicht auf GÖTTliche Gesetze angewendet werden könne. Die Kirche könne die Gläubigen nicht von ihrer Verpflichtung entbinden, GOTTES Gesetz zu befolgen. Ähnlich könne man sich nicht auf „pastorale Klugheit“ berufen, denn etwas, was an und für sich unerlaubt sei, könne niemals Gegenstand eines solchen Urteils der Klugheit sein, die ja die Verwirklichung des Guten betreffe. Caffarra hebt auch hervor: „GOTT vergibt niemandem, der nicht bereut, weil Er eine Beziehung wahrer Freundschaft in der Freiheit wiederherstellen möchte“. Doch hier bestehe die begangene Sünde darin, „den sakramentalen Ehebund verletzt zu haben, indem ein objektiv ehebrecherischer Lebensstand begründet wurde, in dem jede eheliche Beziehung objektiv ehebrecherisch ist“. Der Vorsatz, nicht mehr zu sündigen, impliziere den Vorsatz zu einer Lebensform, die nicht im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. „Über einen Weg der Buße zu sprechen, der diese Entscheidung NICHT erfordert, ist auf dramatische Weise widersprüchlich: nach dem Weg der Buße bin ich berechtigt, in dem Lebensstand zu bleiben, den ich bereue!“ - Bemerkenswert – auch im Hinblick auf jüngste Äußerungen deutscher Bischöfe – ist die Aussage Caffarras, die Kirche dürfe nicht meinen, „dass das, was geschieht (junge Menschen, die nicht mehr heiraten, sondern ohne Trauschein zusammenleben; Einführung der sog. homosexuellen Ehe in die Rechtsordnung; eine immer größere rechtliche Erleichterung der Ehescheidung), historische Prozesse sind, die sie einfach zur Kenntnis nehmen und denen sie sich dann im Wesentlichen anpassen muss“. Er zitiert Johannes Paul II., dass die Kirche, „indem sie CHRISTUS folgt, die Wahrheit (sucht), welche sich nicht immer mit der Meinung der Mehrheit deckt“ und „nicht auf die Macht (horcht)“ (FC 5), was Caffarra hinsichtlich der „Macht der alles durchdringenden Medien“ besonders aktuell findet.
8. Es folgen Ausführungen von Velasio Kardinal De Paolis CS „Eucharistie und Buße im Kontext von geschiedenen und wiederverheirateten Katholiken“ (S. 141-164), in denen eine Reihe verschiedener Behauptungen und Widersprüchlichkeiten aufgegriffen wird. Auch De Paolis hebt hervor, dass es „genau diese permanente unregelmäßige Verbindung“ von sog. wiederverheirateten Geschiedenen ist, „die den Grund für den Ausschluss von den Sakramenten darstellt“, weil „im offenen Bruch zum GÖTTlichen Gesetz, wie es von der Kirche gelehrt wird“, gelebt werde. „Die Lehre der Kirche ist in ihrer Tradition immer gleich geblieben, vor allem, wenn es um die Freundschaft mit GOTT geht (die heiligmachende Gnade, die demjenigen fehlt, der sich im Stand der schweren Sünde befindet und der noch nicht die Vergebung durch das Sakrament der Buße empfangen hat), und in Bezug auf die Reue und den Vorsatz, nicht mehr sündigen zu wollen, damit man im Sakrament der Buße von seiner schweren Sünde losgesprochen werden kann“. Die Kirche habe ihre Lehre in den vergangenen Jahrzehnten nachdrücklich und öfter wiederholt, aber auch die Gründe dargelegt, „durch die anschaulich wird, dass keine Änderungen in dieser Disziplin möglich sind“, und andere pastorale Wege aufgezeigt. Eine andere Haltung liege nicht in der Macht der Kirche; es gehe nicht „um eine Strafe oder Diskriminierung von wiederverheirateten Geschiedenen“, sondern darum, „dass die Situation objektiv ist und in sich die Zulassung zur eucharistischen Kommunion ausschließt“.
De Paolis unterstreicht auch, dass der kirchliche Gesetzgeber „auch die Würde der Sakramente und ihre rechtmäßige Spendung“ berücksichtige, „damit sie zum geistlichen Wohl der Gläubigen und nicht zu ihrer Verurteilung beitragen“. Der Weg zum Sakramentenempfang – Buße, Kommunion, aber auch Krankensalbung – sei ihnen nicht vollkommen verschlossen: Wenn objektive Gegebenheiten das Zusammenleben de facto unwiderruflich machten, könnte der Entschluss zu vollkommener Enthaltsamkeit einen Ausweg weisen. – Was Kardinal Kasper vorschlägt, wäre ein Weg, „der letztlich die gegebene Situation des Verstoßes gegen das GÖTTliche Gebot legitimieren würde“, und das könne „sich kaum als ein Weg der Buße und der Umkehr bezeichnen. Es wäre vielmehr eine Legitimierung der Situation selber, die in sich schlecht ist und in keinem Falle gut und annehmbar sein kann.“ Wenn Kasper „Bedingungen“ für seine Hypothese benennt, die den Zugang zur Buße nur für wenige Personen ermöglichen würde, dann – so De Paolis – könne dies, selbst wenn es nur ein Einzelfall wäre, „keine positive Antwort rechtfertigen“. Andererseits aber, wenn es eine legitime Antwort wäre, dann müsste man sich doch „wünschen, dass viele Personen diesen Weg gingen“. De Paolis kann nicht erkennen, wieso es ein Grund für eine positive Antwort auf das Problem sein wolle, wenn eine zivile Eheschließung stattfand. „Die Zivilehe ist dem Gesetz der Kirche gemäß kein ehelicher Bund. In jedem Fall könnten die von Kasper vorgebrachten Bedingungen auch in anderen Fällen des ungeordneten Zusammenlebens angewandt werden. Es ist nicht schlüssig, warum man einige Fälle rechtfertigen sollte und andere nicht.“ Ebenso wenig schlüssig sei das Argument, „dass die Einhaltung dieses Gebotes, also die Enthaltsamkeit nach gescheiterter, erster, sakramentaler Ehe für die Betroffenen schwierig ist, nur weil die in einem solchen Fall gebotene absolute Enthaltsamkeit nicht Teil des Lebensentwurfes jener Personen war.“ Wenn jemand Schwierigkeiten habe, das Sittengesetz zu befolgen, berechtige ihn das nicht dazu, „einen Weg einzuschlagen, der dasselbe Sittengesetz bricht, selbst wenn er am Scheitern seiner Ehe unschuldig gewesen ist.“ Fälle, in denen Gläubige sich in schwierigen oder menschlich gesehen fast unmöglichen Situationen befänden, kämen im Leben leider oft vor. „Die Treue zum GÖTTlichen Gesetz verpflichtet den Gläubigen aber immer und lässt keine Ausnahmen zu. Mehr noch, was menschlich unmöglich scheint, wird aber kraft des Glaubens und der Gnade des HERRN ermöglicht werden.“ Bei menschlichen Gesetzen könne es eine Begrenzung seiner Verbindlichkeit geben, doch nicht beim GÖTTlichen Gesetz, es sei denn man vertrete eine Situationsmoral („denken wir aber daran, dass Kasper dies nicht sagen will“), die die Kirche mehrfach verurteilt habe. Auch die „Wahl des kleineren Übels“ widerspreche hier dem Prinzip, dass das Ziel nicht die Mittel rechtfertigen könne. Insbesondere könne „eine in sich schlechte Handlung nie durch die rechte Intention oder durch die Umstände oder auch durch das Prinzip des kleineren Übels gutgeheißen werden“. De Paolis zitiert hier mehrfach Johannes Paul II. (Reconciliatio et paenitentia, Nr. 80; Veritatis Splendor, Nr. 72, 74, 78, 81).
Er legt dann weitere „Denkanstöße“ vor, so zu den „Zweideutigkeiten bezüglich des pastoralen Geistes“: „Es kann keine Pastoral geben, die nicht mit den Glaubenswahrheiten und der Morallehre der Kirche übereinstimmt.“.- „Wenn die verbotenen Taten in sich schlecht sind, können sie keinesfalls gerechtfertigt werden. So kann Geschlechtsverkehr mit einer Person, die nicht der Ehepartner ist, niemals erlaubt sein und niemals für rechtmäßig erklärt werden, aus keinem Grund.“ – „‚Barmherzigkeit‘ ist ein weiteres Wort, das leicht missverstanden werden kann.“ Sie sei ein Aspekt der Liebe, aber nicht mit ihr völlig identisch. Die Gesichter der Liebe drückten Wohlwollen und Nachsicht aus, aber auch Tadel, Strafe, Zurechtweisung und das Drängen auf die Einhaltung der Gebote etc. – „GOTT vergibt immer, denn Er möchte, dass wir alle erlöst werden. Aber GOTT kann uns nicht vergeben, wenn wir uns vom Weg des Heils abgewandt haben und in dieser Absicht verharren. In diesem Fall zeigt sich die Liebe GOTTES im Tadel und in der Zurechtweisung, die dann auch Barmherzigkeit ist…“ – „Die Barmherzigkeit GOTTES gegen Sein Gebot auszuspielen ist ein inakzeptabler Widerspruch.“ – „Häufig – und richtigerweise – wird gesagt, dass wir nicht dazu berufen sind, die Menschen zu verurteilen. Das Urteil steht nur GOTT zu. Allerdings ist das Verurteilen eine Sache, eine andere ist es, eine Situation moralisch zu untersuchen, um zu unterscheiden, was gut und was böse ist; zu unterscheiden, ob etwas dem Plan GOTTES für den Menschen entspricht. Eine solche Unterscheidung ist notwendig.“ Sonst kämen wir in Gefahr, nicht mehr fähig zu sein, das Gesetz GOTTES zu schätzen, ja es womöglich geradezu für etwas Schlechtes zu halten, wenn wir alles Schlechte vom Gesetz herleiten – etwa mit der Redensart: Es wäre besser, wenn es die Unauflöslichkeit der Ehe nicht gäbe. Auch Kardinal De Paolis stellt heraus, dass die Kirche sich wesentlich auf die Gnade stützt nach den Worten CHRISTI: „Ohne mich könnt ihr nichts tun“ (Joh 15,5). Wenn die Kirche der Angst erliegt, von der modernen Kultur abgelehnt zu werden, würde sie ihre tiefe, wahre Botschaft verwässern. „Die Kirche muss hingegen mit Sicherheit immer, vor allem in den schwierigen Momenten, an das glauben, was rein menschlich unmöglich scheint. So lässt sie ihre GÖTTliche Natur aufscheinen und vermittelt ihre Heilsbotschaft den Menschen.“ Schließlich: Wenn dem Wunsch von wiederverheirateten Geschiedenen „entsprochen wird, dabei die Person aber im Stand der Sünde gelassen wird, kann es kein geistliches Wachstum geben, es wäre im Gegenteil die Genehmigung und Absegnung eines geistlichen Todes… Es kann nicht einfach um die Legitimierung eines Lebensstandes gehen, ohne etwas ändern zu wollen.“
9. Der letzte Aufsatz des Buches (S. 165-187) stammt von Raymond Leo Kardinal Burke, damals noch Präfekt des Obersten Gerichtshofes der Apostolischen Signatur: „Das kanonische Ehenichtigkeitsverfahren als Mittel zur Wahrheitssuche“. Er reagiert zunächst auf einen Absatz in der Rede von Kardinal Walter Kasper vor dem Außerordentlichen Konsistorium der Kardinäle am 20.2.2014 über die kirchlichen Ehegerichte, die er als „geschichtlich entwickelt“ als „einzige Lösung des Problems“ hinterfragte und andere „mehr geistliche“ Wege vorschlug, insbesondere auch das Ehenichtigkeitsverfahren der 2. und 3. Instanz karikierte. Burke hebt dagegen hervor, dass das gerichtliche Verfahren zur Nichtigkeitserklärung als Antwort auf das GÖTTliche Recht entstanden ist, dass es ein „Recht auf ein der Wahrheit entsprechendes Urteil über die behauptete Nichtigkeit ihrer Ehe“ für die beteiligten Parteien gibt, und dass die Kirche entsprechend einer Warnung von Johannes Paul II. 1994 nicht der Versuchung nachgeben dürfe, dass der kanonische Prozess benutzt wird, um ein „‚praktisches‘ Ziel zu erreichen, das vielleicht als ‚pastoral angesehen wird, jedoch zum Schaden für die Wahrheit und Gerechtigkeit“. Dies würde am Ende „zur Entfremdung der Menschen GOTT gegenüber“ und zum „Gegenteil von dem, was man guten Glaubens erreichen wollte“ beitragen. Burke beschwört auch die Gefahr, ohne die zweite Instanz könnten die Fälle nachlässig behandelt werden, wie auch eine zeitweise Praxis in den USA erwiesen habe. Burke schließt: „Möge GOTT geben, dass die bevorstehende Versammlung der Bischofssynode zu einem neuen Einsatz für ‚Gerechtigkeit und Wahrheit‘ führt, denn dies ist das unverzichtbare Fundament einer tieferen Liebe zu GOTT und zu unserem Nächsten in der Familie und – von dieser ausgehend – in der ganzen Kirche.“
2. Das Ärgernis des
Synoden-„Zwischenberichts“
Auf der Außerordentlichen Bischofssynode im Oktober 2014 legte der Generalrelator, der ungarische Kardinal Peter Erdö, am 13.10. einen „Zwischenbericht“ vor, die sog. „relatio post disceptationem“, mit dem Anspruch, die erste Synodenwoche zusammenzufassen. Dieser Zwischenbericht erntete offenbar heftig Kritik in der Synodenaula und auch nach außen, z. B. vom polnischen Erzbischof Gadecki („das Ergebnis des Einflusses der ehefeindlichen Ideologie“) und von Weihbischof Athanasius Schneider, Astana („eine wirkliche Schande und ein Hinweis auf das Ausmaß, in dem der Geist der antichristlichen Welt in so wichtige Ebenen des Lebens der Kirche eingedrungen ist“). 41 Synodalen hätten sich nach Bekanntgabe des Zwischenberichts in der Synodenaula zu Wort gemeldet und gegen den Vorschlag Kardinal Kaspers gesprochen, aber auch die Zweideutigkeiten des gesamten Berichts und die homophilen Aussagen kritisiert. Kardinal Erdö verwies auf der Pressekonferenz auf den italienischen Erzbischof Bruno Forte als Autor der umstrittenen Passage über die Homosexualität (vgl. katholisches.info 14.10.14).
Die von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) herausgegebene „Arbeitshilfe 273“ enthält auch den vollständigen Text dieses Zwischenberichts in einer „Arbeitsübersetzung“ (S. 117-140). Im Vorspann heißt es, er greife „die verschiedenen Aspekte der Diskussion auf“, und „auf dieser Grundlage“ sei dann „bei den weiteren Synodenberatungen in Sprachzirkeln diskutiert“ worden (vgl. www. dbk-shop.de/de/deutsche-bischofskonferenz/arbeitshilfen/texte-dokumente-bischofssynode-2014.html).
Für den abschließenden Text der Synode 2014, die „Relatio Synodi“, wurden die Stellungnahmen in verschiedenen Sprachzirkeln berücksichtigt und dann über diese abschließende Vorlage nach Abschnitten abgestimmt. Diese Schluss-Relatio ist wesentlich besser als der Zwischenbericht. Erschreckend und alarmierend bleibt aber dennoch, dass in einem hochrangigen Text, vorgelegt vom offiziellen Generalrelator der Synode, Aussagen gemacht wurden, die man von katholischen Bischöfen und gar einer Synodenleitung nicht erwartet hätte.
Den folgenden kritischen Artikel von Dr. Gerard J. M. van den Aardweg, der an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lässt, hat uns der niederländische Psychologe, Psychoanalytiker und Buchautor in englischer Fassung zur Veröffentlichung zugeleitet (vgl. auch lifesitenews.com 16.12.2014. Übersetzung FMG). Er greift nur ein Thema heraus, die Aussagen über die Homosexualität, und bezieht sich auf die entsprechenden drei Absätze des Zwischenberichts. Diese Absätze aus der DBK-Übersetzung (Arbeitshilfe 273, S. 137) seien vorausgestellt:
»Homosexuelle Menschen aufnehmen
50. Homosexuelle Menschen besitzen Gaben und Qualitäten, die sie der Christengemeinschaft schenken können: Können wir diese Menschen aufnehmen, indem wir ihnen einen Raum der Brüderlichkeit in unseren Gemeinschaften zusichern? Oft möchten sie einer Kirche begegnen, die sie bei sich aufnimmt. Sind unsere Gemeinschaften in der Lage, dies zu tun und ihre sexuelle Ausrichtung zu akzeptieren und zu bewerten, ohne die katholische Familien- und Ehelehre zu gefährden?
51. Die Homosexuellenproblematik ruft uns dazu auf, ernsthaft über realistische Wege der emotionalen Entfaltung und der menschlichen und evangelischen Reife unter Einbeziehung der sexuellen Dimension nachzudenken. Die Kirche bekräftigt übrigens, dass gleichgeschlechtliche Verbindungen nicht mit der Ehe zwischen Mann und Frau gleichgestellt werden dürfen. Auch ist es nicht hinnehmbar, dass Druck auf die Haltung der Hirten ausgeübt wird oder internationale Gremien Finanzhilfen von der Einführung von Gesetzen abhängig machen, die von der Gender-Ideologie beeinflusst sind.
52. Ohne die moralischen Probleme im Zusammenhang mit homosexuellen Verbindungen zu leugnen, nehmen wir zur Kenntnis, dass es Fälle gibt, in denen die gegenseitige Unterstützung bis hin zur Aufopferung eine wertvolle Stütze im Leben der Partner ist. Außerdem schaut die Kirche besonders aufmerksam auf die mit gleichgeschlechtlichen Paaren zusammenlebenden Kinder und betont, dass die Forderungen und Rechte der Kleinen immer an oberster Stelle stehen müssen.«
Dr. Gerard J. M. van den Aardweg
Die dem Zwischenbericht der Vatikanischen Bischofssynode zugrundeliegende homosexuelle Idee
»Durch ihre Aussagen über Homosexuelle und Homosexualität haben die Autoren der Zwischenrelatio der Außerordentlichen Bischofssynode über die Familie im Oktober 2014 die öffentliche Aufmerksamkeit vom Hauptgegenstand, der Dringlichkeit zur Stärkung der katholischen Ehe und des Familienlebens, abgelenkt auf die völlig untergeordnete Frage der Homosexualität. Diese Wirkung ihrer Worte brauchte sie nicht zu überraschen, denn jeder kennt den Eifer der säkularen Medien, jedes Wort und jede Geste katholischer Autoritäten zugunsten der Ideologie der Normalität von Homosexualität 1 auszunutzen, um damit Druck auf die Kirche auszuüben, ihren Widerstand aufzugeben und Homosexualität als angestrebte Lebensweise zu akzeptieren. Die schreckliche Wahrheit ist, dass die Absätze über Homosexualität im Zwischenbericht sie (die Medien) nicht enttäuschten, wohl aber viele normale Katholiken und Nicht-Katholiken verwundet und verwirrt haben, einschließlich der ehrlichen Katholiken, die mit homosexuellen Problemen ringen.
Lassen Sie uns die Behauptungen der Absätze 50-52 untersuchen. Nummer 50 beginnt mit: „Homosexuelle Menschen besitzen Gaben und Qualitäten, die sie der Christengemeinschaft schenken können" Wenn das etwas bedeuten soll (denn welche Person hat nicht „Gaben und Qualitäten" zu bieten?), dann will es andeuten, Menschen mit gleichgeschlechtlichen Wünschen hätten spezielle „Gaben“, die ihrer „Orientierung" innewohnen. Was für Gaben das sein sollen, wird jedoch nicht gesagt. Diese grundlose Aussage wiederholt die Klischees, die in den Kreisen von Schwulen-Aktivisten populär sind wie jene, homosexuelle Männer seien besonders empfindsam, künstlerisch, sanft, oder dass man vielen wichtigen Gestalten in der Geschichte und der Kunst nachsagt, sie seien homosexuell gewesen (nicht wenige von ihnen waren es nicht), als ob das ein Argument für den Wert der homosexuellen Begierden wäre.
Es ist ein Elitedenken: die homosexuelle „Natur“ ist etwas Besonderes, und Homosexualität ist besser als „normale“ Heterosexualität (ebenso wie der homosexuelle Pädophile André Gide den hervorragenden Wert homosexueller Pädophilie rühmte). Doch es gibt keinen Grund, die überlegenen Fähigkeiten und Leistungen von Menschen mit homosexuellen Empfindungen zu verherrlichen. Die Tatsache, dass relativ viele von ihnen in bestimmten Berufen zu finden sind, ist mehr eine Frage der Interessen als der von Gaben, und jenen, die sich auszeichneten oder berühmt wurden (was nicht dasselbe ist), stehen vielen gegenüber, denen ihre emotionale Störung oder ihr verantwortungsloser Lebensstil ein Hindernis war für Entwicklung und Einsatz ihrer Fähigkeiten und ihre berufliche Produktivität. Die überproportional großen psychologischen und medizinischen Probleme vieler praktizierender Homosexueller stellen eine erhebliche und ständig steigende soziale Belastung dar. Doch viel bedenklicher ist der sozial und moralisch erniedrigende Einfluss von praktizierenden („aktiven“) Homosexuellen in den Humanwissenschaften, in Literatur, Politik, Bildung und den christlichen Kirchen. In diesem Zusammenhang kann die Kirche nicht vergessen, dass die weitaus meisten homosexuellen Priester der christlichen Gemeinschaft etwas anderes anboten als ihre „Gaben und Qualitäten“: denn die große Mehrheit ihrer Opfer waren männliche Jugendliche, von denen sich nicht Pädophile, sondern erwachsene homosexuelle Männer (über 30% von ihnen) angezogen fühlten.2 Also: Vorsicht, wenn man „Homosexuelle“ unterschiedslos der christlichen Gemeinschaft anpreist.
Im Übrigen wurde mit diesem ersten Wort von Absatz Nummer 50, „Homosexuelle“, ein zweideutiger und irreführender Begriff eingeführt, der anschließend in den Absätzen verwendet wird. Nun, wer sind diese „Homosexuellen“, die Autoren im Auge haben? Für wen genau werden die Gläubigen ermahnt, „ihnen einen Raum der Brüderlichkeit in unseren Gemeinschaften zusichern“, weil sie „oft einer Kirche begegnen (möchten), die sie bei sich aufnimmt“ (Nr. 50)?. Dies ist so nebenbei eine implizite Beschuldigung: bis jetzt werden „Homosexuelle“ mehr oder weniger durch „unsere Gemeinschaften“ (Pfarrei, Kloster, Seminar?) abgelehnt, es wird ihnen keine „Brüderlichkeit“ oder keine „Aufnahme“ (Heimat) gewährt, nach der sie sich vergeblich sehnen. Mit anderen Worten: sie waren nicht willkommen, wurden in einer unchristlichen Weise behandelt; das Schlagwort „Diskriminierung“ ist nicht weit, und die Darstellung „Homosexueller“ als Opfer kultureller und religiöser Verurteilung, was sich als ein überaus erfolgreiches Propaganda-Element in der Homo-Rechte-Bewegung erwiesen hat. Es ist offensichtlich, um welche Kategorie von Homosexuellen es in diesem Absatz geht. Nicht diejenigen - heute eine Minderheit -, die keusch und nach der Stimme ihres Gewissens zu leben versuchen, offen für die Wahrnehmung der Unnatürlichkeit und moralischen Verkehrtheit gleichgeschlechtlichen Verhaltens, und die in ihrem psychologischen und spirituellen Kampf die Hilfe GOTTES, des Gebets und der Sakramente suchen.3 Dies sind nicht diejenigen, die diesen „Ort der Brüderlichkeit“ oder die „Heimat“ wollen; die Kirche ist bereits ihre Heimat und sie haben ganz und gar nicht den Wunsch, als Homosexuelle akzeptiert zu werden. Man wird nicht leicht jemanden aus dieser Kategorie klagen hören, nicht willkommen zu sein oder zurückgewiesen zu werden. Offensichtlich sind es Menschen aus der anderen Kategorie, der größeren, die sich ein homosexuelles Leben führend zu erkennen geben und in diesem Zustand akzeptiert werden wollen, d. h die „Schwulen“.
Jeder Satz in diesen Absätzen riecht nach ihrer Art zu denken, wenn auch nicht offen und ehrlich, sondern durch Unterstellungen und Suggestionen. Wie diese: „Sind unsere Gemeinschaften in der Lage,… ihre sexuelle Ausrichtung zu akzeptieren und zu bewerten*?“ [*im Sinn von wertschätzen! Die DBK-Übersetzung verharmlost hier. Anm. FMG] Gemeint sind diejenigen, die dramatisieren und als Tragödie darstellen, dass ihre Wünsche nicht wertgeschätzt werden. Es ist ein klarer Wiederhall des üblichen Schwulen-Geredes, jetzt aber in einem hochrangigen Dokument der katholischen Kirche! Außerdem wird die [gleichgeschlechtliche] „Orientierung“ offensichtlich als intrinsischer, festgelegter Teil der eigenen Persönlichkeit oder „Natur“ dargestellt, nicht als Persönlichkeits- oder Verhaltensstörung, die sie unbestreitbar ist (wissenschaftliche Beweise gibt es genügend 4), nicht anders als – in diesem Bereich – homosexuelle und heterosexuelle Pädophilie, Transsexualität, Transvestismus usw., oder zwanghafte Frauengeschichten. Und diese Suggestion stärkt die falsche Meinung, statt sie zu widerlegen, dass es „in Ihren Genen“ ist, in Ihrer Natur, Ihrem Gehirn, und dass wir es mit einer normalen Variante der menschlichen Sexualität zu tun haben.5
Genauso schwul klingt der Ton des Berichts gegen „unsere Gemeinschaften“. Typisch schwul deshalb, weil die Lehre von der Gutheit, dem Wert, der „homosexuellen Orientierung“ in Verbindung mit der moralischen Pflicht, in ihrer Mitte offen schwul Lebende zu akzeptieren und wertzuschätzen, 98 Prozent der Gläubigen auferlegt wird, ohne irgend ein Zeichen von Verständnis für deren natürliche und normale Abneigung gegen eine solche Wertschätzung (die die Autoren des Reports wahrscheinlich als „Homophobie“ brandmarken würden). Sie übersehen, dass diese erzwungene Akzeptanz normale Beziehungen innerhalb einer Gemeinschaft belastet und sicherlich viele, die der Einsicht und dem natürlichen Empfinden ihres gesunden Menschenverstandes folgen, aus ihren religiösen Vereinen, Orden, Seminaren und Kirchen vertreibt. Diese Blindheit zeigt die charakteristische schwule Naivität und Selbstbezogenheit mit dem damit verbundenen Mangel an Interesse und Verständnis für die Empfindungen von Männern und Frauen, die in diesem Bereich keine Probleme haben.
Natürlich kann das Predigen des „Werts“ gleichgeschlechtlicher Neigungen nicht mit der Verkündigung der Pflicht, keusch zu leben, zusammengehen. Indirekt rechtfertigt der Zwischenbericht eine Form homosexuellen Verhaltens, vielleicht im ziemlich unrealistischen Glauben, dass bestimmte gleichgeschlechtliche Beziehungen die normale Ehe und die echte dauerhafte gegenseitige Liebe widerspiegeln. Für ein striktes Verbot, eine geschätzte und wertvolle Sehnsucht („Orientierung“) auszuleben, die überdies von einer imaginären ‚einladenden religiösen Gemeinschaft‘ (Pfarrei, Seminar usw.) geschätzt würde, wäre das absurd. Die zweideutige Denkweise des Zwischenberichts wird auch durch die folgende zustimmende Aussage bezeugt: „…ruft uns dazu auf, ernsthaft über realistische Wege… der menschlichen und evangelischen Reife unter Einbeziehung der sexuellen Dimension nachzudenken“ (Nr. 51). „Die sexuelle Dimension einbeziehen“ steht normalerweise für „zu einem Bestandteil machen“ und würde in unserem Fall bedeuten, „zu einem Bestandteil der Reifung im Evangelium machen“.
Es versteht sich von selbst, dass der Weg zur Heiligkeit, aber nicht weniger die affektive Reifung, einen Kampf gegen alles Homosexuelle innerhalb einer Person fordert. Die Integration homosexuellen Verhaltens, Empfindens oder „Liebe“ in das Streben nach Heiligkeit ist eine gnostische Erfindung. Ganz im Gegenteil müsste stattdessen dastehen: Besonders Menschen mit sexuellen Versuchungen müssen ermutigt werden, die Tugend der Keuschheit zu üben – ein Wort der Empfehlung und Unterstützung, das auf die beispielhafte Initiative der katholischen Organisation „Courage“ hinweisen sollte und auf jene, die sich bemühen, in Harmonie mit der klaren katholischen Morallehre zu leben.
Eine Formulierung im Zwischenbericht wie „katholische Familien- und Ehelehre“ (Nr. 50) sollte nicht kompromittiert werden, oder die Aussage: dass „die Kirche bekräftigt, dass gleichgeschlechtliche Verbindungen nicht mit der Ehe zwischen Mann und Frau gleichgestellt werden dürfen“ (Nr. 51), kann eine Art Heiligenschein bilden, ist aber so verwendet alles andere als heilig. Es ist eine Schande, dass die Autoren anzudeuten wagen, dass der Mystische Leib CHRISTI offen wäre für irgendeine positive Betrachtung gleichgeschlechtlicher Verbindungen (schwules Zusammenleben, Homo-„Ehe“); die Anfügung des höheren Status der wahren Ehe verringert nicht die Schande. Die schreckliche homosexuelle Verbindung ist ein Zerrbild der heiligen Ehe, biologisch, psychologisch und moralisch. Es ist ein folie à deux, d. h. eine psycho-spirituelle Pathologie, die zwei Personen miteinander teilen. Psychisch normale homosexuelle Partnerschaft gibt es nicht, auch nicht in den Ausnahmefällen, dass sie länger als ein paar Jahre bei Männern und einige Jahre bei Frauen dauert. Promiskuität ist unter diesen Menschen sehr hoch wie das Auftreten von pathologischer Eifersucht, von Fehden, Kämpfen und häuslicher Gewalt. Jede Ähnlichkeit mit der Ehe existiert nur in der Phantasie derer, die die Realität nicht kennen oder denen sie nicht gefällt.6
Der Zwischenbericht fährt fort: „Ohne die moralischen Probleme im Zusammenhang mit homosexuellen Verbindungen zu leugnen, nehmen wir zur Kenntnis, dass es Fälle gibt, in denen die gegenseitige Unterstützung bis hin zur Aufopferung eine wertvolle Stütze im Leben der Partner ist.“ (Nr. 52). Obwohl also für ein schwules Verhältnis oder eine Liaison nicht der Anspruch erhoben wird, mit einer normalen Ehe gleichwertig zu sein, soll sie dennoch manchmal eine edle, aufopferungsvolle „Vereinigung“ sein. Wäre das nicht ein überzeugendes Argument dafür, eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft in solchen Fällen gutzuheißen? Es würde darauf hinauslaufen, dass man versucht, die Regel durch die Erlaubnis der Ausnahme (unter strengen Bedingungen, nach gewissenhafter Überlegung) zu durchbrechen. Denn es ist ja bekannt, dass wenn einmal ein Loch im Deich ist, er früher oder später nachgeben wird.
Schließlich, was soll man von dieser Mitteilung halten (Nr. 52): „die Kirche (schaut) besonders aufmerksam auf die mit gleichgeschlechtlichen Paaren zusammenlebenden Kinder und betont, dass die Forderungen und Rechte der Kleinen immer an oberster Stelle stehen müssen“. Welche oberste Stelle [Vorrang]? Die einzige akzeptable Antwort des menschlichen Mitgefühls, des gesunden Menschenverstands und der christlichen Moral kann sein: Vorrang vor dem egoistischen Verlangen der homosexuellen Erwachsenen, die (fürs Erste) zusammen leben und die Bedürfnisse und Rechte des Kindes oder der Kinder, von einem Vater und einer Mutter aufgezogen zu werden, verletzen. Das gilt für Kinder, die mit ihrer eigenen Mutter oder ihrem Vater und deren homosexuellem Partner leben und noch mehr für Adoptivkinder mit ihren homosexuellen „Eltern“.
Die Autoren erwecken den Eindruck, dass sie im Prinzip diese Pseudo-Familien und die Lebensweise homosexueller Elternschaft akzeptieren. Auf jeden Fall verfehlen sie es kläglich, unzweideutig diese moderne Barbarei anzuprangern, bei der unschuldige und wehrlose Kinder und Jugendliche auf dem Altar der Homosexuellen-Ideologie geopfert werden. Diese Kinder werden emotional, charakterlich und moralisch für ihr Leben geschädigt 7. Süße Worte wie „Aufmerksamkeit auf die Bedürfnisse der Kleinen“ [DBK-deutsch: „Forderungen und Rechte der Kleinen“] ersetzen nicht die Verpflichtung, gegen dieses schreiende Unrecht zu sprechen. Die Dringlichkeit der Angelegenheit wird deutlich unter anderem durch das explosive Ansteigen der Adoptionen durch Schwule und Lesben in den USA; von 2001 bis 2011 hat sich die Zahl fast verdreifacht und stieg im letzten Jahr auf mehr als 32.000 8).
Wir dürfen nicht vergessen, dass viele dieser Kinder und Jugendlichen (sie gehören auch in die Kategorie der missbrauchten „Kleinen“) bereits durch die Scheidung ihrer Eltern oder andere verletzende Erfahrungen traumatisiert wurden, ehe sie in der Obhut eines Homosexuellen-Paares gegeben und diesen peinlichen, deformierenden Einflüssen ausgesetzt wurden.
Dieser Zwischenbericht hat viel Zweifel und Entmutigung verursacht. Vielleicht am meisten schockiert sind wohlmeinende Menschen mit gleichgeschlechtlichen Neigungen; und Eltern, Ehepartner und Familienmitglieder „aktiver“ Homosexueller. Sie fühlen sich allein gelassen, als ob ihnen der Teppich unter den Füßen weggezogen worden wäre. Nur ein Beispiel: Ein Mann, zum katholischen Glauben konvertiert, der seine gleichgeschlechtliche Ausrichtung zum größten Teil überwunden hatte, fühlte sich verletzt und enttäuscht: „Mir war schon immer klar, dass das Homosexuelle nicht das Richtige war, aber ich fühlte mich deprimiert und allein, weil die ganze Welt um mich herum jeden Tag das Lob des homosexuellen Lebens sang. Nur die katholische Kirche war ein Leuchtfeuer der Hoffnung für mich, aber jetzt... (…).“
Ein wichtiger Schritt, um das Vertrauen in die katholische Morallehre und die unverwechselbare und allgemeine Wahrnehmung des menschlichen moralischen Sinns von der Unnatürlichkeit und Unreinheit homosexuellen und pädophilen Verhaltens scheint eine realistische Orientierung zu sein, was in der Kirche los ist. Wie ist es möglich, dass die homosexuelle Idee freien Zugang in ein hochrangiges Papier über die Familie erhielt, wo noch vor kurzem „Sodomie“ offiziell eine der vier einzigartig-schweren Sünden war, die „zum Himmel nach Vergeltung schrien“? Wir können und sollten die Tatsache nicht beschönigen, die offen vor aller Augen liegt: Es ist nur eine (kleine?) Minderheit der Katholiken, die in Übereinstimmung mit dem GÖTTlichen Gesetz über Geschlechtlichkeit und Ehe zu leben versuchen. Seit Katholiken sich der säkularen Welt anschlossen, indem sie die Empfängnisverhütungsmentalität und –praxis (in den 60er Jahren) annahmen, stumpfte ihre Empfindsamkeit für die Heiligkeit von Sexualität und Ehe mehr und mehr ab und wuchs der Widerwille, in diesem Bereich nach dem Willen GOTTES zu fragen. Eine Folge davon ist eine zunehmende Akzeptanz von homosexuellen Beziehungen und Homo-„Ehe“, wie neuere Forschungen unter amerikanischen Katholiken bestätigten.9 Gleichzeitig wurden viele Priester und Prälaten mehr oder weniger von derselben Haltung infiziert, ein Klima, in dem die „Homo-Lobby“ in der Kirche ihre Aktivitäten entfalten konnte.
Aber das tiefste Verständnis für die Situation, auch eine feste Orientierung in Richtung, sie in Ordnung zu bringen, kommt vom Papst, der am Ende dieser besonderen Synode zur Ehre der Altäre erhoben wurde - nicht zufällig, wie wir vertrauen dürfen. Schon vor vierzig Jahren lenkte der selige Paul VI die Aufmerksamkeit auf den „Rauch Satans“, der in die Kirche eingedrungen war; ungefähr zur gleichen Zeit versicherte er bei einer Generalaudienz seinen Zuhörern, dass es nicht „abergläubisch oder unrealistisch“ sei, wenn er sagte, dass „eines der größten Bedürfnisse der Kirche heute die Verteidigung gegen dieses Übel, das Teufel heißt, ist.“ „Menschen lassen sich heute gefangen nehmen von den ideologischen Verführungen modischer Irrtümer, Risse, durch die der Teufel leicht in die menschliche Mentalität eindringen und sie verändern kann.“ Teuflisches Wirken zeigt sich unter anderem „wo heuchlerische und aufdringliche Lügen sich durchsetzen“. Er betonte, dass der Satan „ein wirksamer Agent ist, ein lebendiges geistiges Wesen, pervers und pervertierend“.10
Es ist nicht schwer, den dämonischen Fußabdruck in der Homo-Ideologie zu erkennen und zu verstehen, dass sie Wasser auf Satans Mühlen ist. Im Homo-Sex (einschließlich pädophilem Homo-Sex) ist GOTTES Plan von Ehe und Fortpflanzung auf den Kopf gestellt, „pervertiert“. Die grundlegenden Behauptungen der Homo-Ideologie sind „blanke Lügen“, die darauf abzielen, die betroffene Person, die Gesellschaft und ebenso die Christen zu „pervertieren“: Es sind Lügen wie: jemand ist so geboren, seine Kernidentität ist homosexuell, das ist unveränderlich, Homo-Verbindungen sind nett und harmlos, Homo-Elternschaft ist vorteilhaft für die Kinder… Darüber hinaus, in Hinsicht auf die Pro-Homo-Predigt für die Gläubigen, verraten die süßen Formulierungen und sanften Sentimentalitäten Heuchelei. Auf der anderen Seite besteht die Arznei des seligen Papstes Paul VI. in der entschiedenen Ablehnung von Kompromissen mit der dämonischen Pro-Homo-Suggestion, in einem entschiedenen „vade Satanas“ sozusagen, Hand in Hand mit der Lehre von „Humanae vitae“ in der Art, wie er es verlangt hat, „mit demütiger Festigkeit“ und ohne Furcht, den katholischen Glauben zum „Zeichen des Widerspruchs“ zu machen.«
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Fußnoten:
1) Ich empfehle wärmstens das gründliche und informative Buch von Robert R. Reilly Making Gay Okay: How Rationalizing Homosexual Behavior Is Changing Everything. San Francisco: Ignatius 2014.
[Vgl. in dieser FMG-INFORMATION Seite 30f.]
2) Fitzgibbons, R. & O'Leary, D. Sexual Abuse of Minors by Catholic Clergy. The Linacre Quarterly. 2011, 78, 3, 252-273.
3) Van den Aardweg, G. J. M. The Battle For Normality: A Guide For (Self-) Therapy of Homosexuality. San Francisco: Ignatius 1997.
4) Untersuchung über die Evidenz der Homosexualität als psychische Störung: van den Aardweg, G. J. M. On The Psychologenesis. The Linacre Quarterly 2011, 78, 3, 330-354.
5) Untersuchung der „biologischen Evidenz” für die Homosexualität: On Whitehead, N.E. & Whitehead, B. K. My Genes Made Me Do It! Homosexuality And The Scientific Evidence. Belmont, Lower Hutt (New Zealand): Whitehead Associates 2010
6) vgl. 4
7) Die umfassendste Studie über die langfristigen Auswirkungen von homosexueller Elternschaft: Regnerus, M. How different are the adult children of parents who have same-sex relationships? Findings from the New Family Structure Study. Social Science Research, 2012, 41, 752-770. - Sehr illustrativ ist die Autobiographie von Dawn Stefanowicz, der Tochter eines praktizierenden homosexuellen Vater: Out From Under: The Impact Of Homosexual Parenting. Enumclaw WA: Annotation Press, 2007.
8) Census Datenanalyse vom Williams Institute, UCLA School of Law. Los Angeles Times, Oktober 2011.
9) Sullins, D. P. American Catholics and Same-Sex „Marriage“. The Catholic Social Science Review, 2010, 15, 97-123.
10) Sel. Papst Paul VI. Generalaudienz 15.11.1972
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Aus der Schlussrelatio der Außerordentlichen Bischofssynode vom 18.10.2014 (DBK-Arbeitshilfe 273, S. 172):
»Die pastorale Aufmerksamkeit gegenüber Personen mit homosexueller Orientierung
55. Einige Familien machen die Erfahrung, dass in ihrer Mitte Menschen mit homosexueller Orientierung leben. Diesbezüglich hat man sich gefragt, welche pastorale Aufmerksamkeit in diesen Fällen angemessen ist, indem man sich auf das bezog, was die Kirche lehrt: „Es gibt keinerlei Fundament dafür, zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn.“ Dennoch müssen Frauen und Männer mit homosexuellen Tendenzen mit Achtung und Feingefühl aufgenommen werden. „Man hüte sich, sie in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen“ (Kongregation für die Glaubenslehre, Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen, Nr. 4). (ja 118 / nein 62)
56. Es ist vollkommen unannehmbar, dass auf die Hirten der Kirche in dieser Frage Druck ausgeübt wird und dass die internationalen Organisationen Finanzhilfen gegenüber armen Ländern davon abhängig machen, dass sie in ihrer Gesetzgebung eine „Ehe“ unter Personen des gleichen Geschlechts einführen. (ja 159 / nein 21)«
3. Sind es die Synodenväter, die
„die Sünden der Welt hinwegnehmen“?
Die Überschrift beschreibt mit einem Wort von Blaise Pascal, der so einst über laxe Seelsorger argwöhnte, den Eindruck, den man von manchen bischöflichen Äußerungen haben kann. Der Generalvikar der Schweizer Diözese Chur, Martin Grichting, erwähnt es in einem sehr aufschlussreichen Artikel „Eine pastorale Wende. Die Bischofssynode über die Familie kann sich am Handeln des Apostels Paulus orientieren“, veröffentlicht in der „Tagespost“ vom 22. Januar 2015.
Der Autor bezieht sich auf den neuen Fragebogen, den das Sekretariat der Bischofssynode erstellt hat (vgl. www. vatican.va/roman_curia/synod/documents/rc_synod_doc_ 20141209_lineamenta-xiv-assembly_ge.html#Fragen_im_Hinblick_auf_die_Rezeption_und _die_Vertiefung_der_Relatio_Synodi_). Mit Hilfe dieser Fragen sollten die Aussagen des Abschlussdokuments der Außerordentlichen Bischofssynode („Relatio Synodi“) vom 18.10.2014 vertieft werden, um das „Instrumentum laboris“, den vorbereitenden Arbeitstext für die Synode im kommenden Herbst vorzubereiten. Grichting hebt die Aussage des Fragebogens heraus, es komme darauf an, sich von der „pastoralen Wende“ leiten zu lassen, die im Abschlussdokument der Oktober-Versammlung verlangt, „jene positiven Elemente zu erfassen, die in Zivilehen und – bei gebührender Unterscheidung – im Zusammenleben ohne Trauschein vorhanden sind“ (Relatio Synodi 41). Im Zwischenbericht („Relatio post disceptationem“) vom 13. Oktober 2014, der dann auch heftige Kritik von Bischöfen hervorrief, war noch stärker von der möglichen „Anerkennung von positiven Elementen auch in unvollkommenen Lebensformen, die außerhalb der ehelichen Realität stehen“ (vgl. Zwischenrelatio 18), von „Saatkörnern des Wortes“ in nichtehelichen Intimgemeinschaften (vgl. Zwischenrelatio 20), von „authentischen familiären Werten“ beim vorehelichem Zusammenleben (vgl. Zwischenrelatio 36), von Gaben und Qualitäten (vgl. Zwischenrelatio 50), die Homosexuelle, als Einzelne oder in Geschlechtsbeziehung, der Kirche anzubieten hätten. Eben dies erweckte, von den Medien verstärkt, die Erwartung der Öffentlichkeit und die Befürchtung der kirchlich Gläubigen, „es gäbe zukünftig eigentlich keine Sünden mehr, sondern nur noch mehr oder weniger vollkommene Verwirklichungen von biblischen Idealen“, so bringt es Grichting auf den Punkt.
(Nebenbei verwundert, dass die Bischofssynode die saloppe Redeweise von der „Ehe ohne Trauschein“ fraglos übernimmt, als ob der bloße „Trauschein“ den Unterschied ausmache, nicht die verbindliche Erklärung vor der Gemeinschaft und nicht die sakramentale Besiegelung und Gnade!)
Prälat Grichting hebt in seinem Artikel die richtige, katholische Sicht dieser „positiven Elemente“ hervor, indem er auf den hl. Paulus verweist, der in Athen auf dem Areopag (vgl. Apg 17,16-34) an der Frömmigkeit der Athener und ihrer Verehrung eines „unbekannten Gottes“ anknüpft. Doch Paulus verbilligt seine christliche Botschaft nicht zu einer Akzeptanz des heidnischen Verhaltens, sondern spricht sogleich auch vom Zentrum des Glaubens, vom HEILAND: „für Heiden eine Torheit, für die Berufenen aber, Juden wie Griechen, CHRISTUS, GOTTES Kraft und GOTTES Weisheit“ (1 Kor 1,22.24). Und Paulus sagt „zum Thema der Bischofssynode unverblümt: ‚Täuscht euch nicht! Weder Unzüchtige noch Götzendiener, weder Ehebrecher noch Lustknaben noch Knabenschänder (…) werden das Reich GOTTES erben“ (1 Kor 6,9f)“, so Grichting. Wenn die Synode ihre „pastorale Wende“ am Beispiel des hl. Paulus ausrichtet – und nur das kann sie glaubwürdig –, geht es darum, zu hören, wie Gläubige und andere „empfinden und warum sie so handeln, wie sie es tun“, aber dabei „nicht versäumen, klar zu bekennen, was dieser Plan GOTTES beinhaltet“. Denn die Kirche habe von CHRISTUS den „Dienst des Lehrens“ empfangen, und das sei bei der Zwischenrelatio nach der ersten Sitzungswoche „in der Vermittlung durch die Medien und in der öffentlichen Wahrnehmung in den Hintergrund getreten“, wie Grichting hier (zu) zurückhaltend kritisiert.
Er spricht dann die Frage der zivil wiederverheirateten Geschiedenen an, für die Kardinal Kasper eine „pastorale Wende“ bereits seit vielen Monaten wünsche. Das führe zu einer „Güterabwägung“ zwischen Buß-, Eucharistie- und Ehesakrament und den Zehn Geboten auf der einen Seite und den „positiven Elementen“ neuer außerehelicher Beziehungen auf der anderen Seite, als Beleg dafür verweist Grichting besonders auf die Deutsche Bischofskonferenz. In deren vor kurzem veröffentlichten „Arbeitshilfe 173“ wird auch ein Papier „Theologisch verantwortbare und pastoral angemessene Wege zur Begleitung wiederverheirateter Geschiedener“ veröffentlicht, das der Ständige Rat der DBK am 24.6.2014 „mit sehr großer Mehrheit“ verabschiedet und in die Bischofssynode eingebracht hatte. [Im „Ständigen Rat“ ist jede Diözese mit Sitz und Stimme des Diözesanbischofs oder eines ihn vertretenden Weihbischofs bzw. des Diözesanadministrators vertreten. Das sind also 27 Stimmen, im Unterschied zu 66 Mitgliedern der Vollversammlung. Eine „sehr große Mehrheit“ könnte also 20 zu 7 oder ähnlich sein.]
Grichting schreibt, dass die deutschen Bischöfe darin fordern, „es seien bei zivilen Zweitehen ‚sittliche Verpflichtungen‘ anzuerkennen, insbesondere wenn gegenseitige Treue, Ausschließlichkeit und Verantwortung füreinander gelebt würden; deshalb sei zu fragen, ob man den ‚sexuellen Vollzug dieser Lebensgemeinschaft immer und grundsätzlich als schwere Sünde verurteilen‘ müsse“ (Arbeitshilfe 173, S. 71). Eine pastorale Wende fordert jedoch, so Grichting, „ein unzweideutiges Zeugnis für den Plan GOTTES, wie es schon Paulus gegeben hat“, weil die Kirche ihre Gläubigen zu einem gelingenden Leben weisen muss. Und er stellt die entscheidende Frage: „Kann die sittliche Gutheit einer Handlung von einer Abwägung von zu erreichenden Gütern beziehungsweise ‚positiven Elementen‘ abhängen?“
Diese Sichtweise, die im Text der DBK im Hintergrund zu stehen scheint, ist die „Autonome Moral“. Papst Johannes Paul II. hat diese hingegen in der Enzyklika „Veritatis splendor“ entschieden abgelehnt und die beständige Lehre der Kirche verteidigt, dass es Handlungen gibt, die „in sich schlecht“ sind. Die so genannten „negativen“ Gebote (wie „Du sollst nicht die Ehe brechen“) dürfe man nicht in eine Güterabwägung einbeziehen und in ihrer Gültigkeit relativieren: „Sie verpflichten alle und jeden einzelnen allezeit und unter allen Umständen. Es handelt sich in der Tat um Verbote, die eine bestimmte Handlung immer und für immer verbieten, ohne Ausnahme…“ (VS 52). Dieselbe Enzyklika bekräftigt in Nr. 81 nochmals: „Wenn die Akte in sich schlecht sind, können eine gute Absicht oder besondere Umstände ihre Schlechtigkeit zwar abschwächen, aber nicht aufheben: Sie sind ‚irreparabel‘ schlechte Handlungen, die an und für sich und in sich nicht auf GOTT und auf das Gut der menschlichen Person hinzuordnen sind“ und zitiert dazu den hl. Augustinus. Grichting weiter: „An dieser seit je her geltenden Lehre wird die Kirche auch in Zukunft nicht vorbeigehen. Denn was theologisch falsch ist, kann pastoral nicht richtig sein.“ Für den hl. Papst Johannes Paul II. „stand fest“ – so Grichting mit Zitat aus dem Apostolischen Schreiben „Reconciliatio et Paenitentia“ 34) – „dass es ‚zwei Grundsätze gibt, die zusammen gelten, gleich wichtig sind und sich gegenseitig bedingen“: Zum einen Mitgefühl und Barmherzigkeit, weil GOTT den Tod des Sünders nicht will, sondern dessen Bekehrung und Leben; deshalb mühe sich die Kirche soweit möglich, dem Sünder den Weg der Rückkehr und Versöhnung mit GOTT zu weisen. Und zweitens den „Grundsatz der Wahrheit und Folgerichtigkeit, aufgrund dessen die Kirche es nicht duldet, gut zu nennen, was böse ist, und böse, was gut ist“. Ein Annähern an die Barmherzigkeit GOTTES in den Sakramenten der Buße und Eucharistie sei darum nur möglich, wenn „die entsprechenden Voraussetzungen“ erfüllt werden. Grichting folgert ganz klar, dass Barmherzigkeit und Vergebung unverdiente Gnadengeschenke GOTTES sind und dass man „diese Gnade empfängt, wenn man echte Reue empfindet, umkehrt und nicht in Situationen verharrt, die dem Plan GOTTES objektiv widersprechen“. Und das gelte nicht nur im Hinblick auf das Zeugnis für die Wahrheit des Evangeliums, „sondern weil es für die Betroffenen selbst gut ist und der Wahrheit über ihr Leben entspricht, und weil diese Wahrheit allein freimacht (Joh 8,32).“
Prälat Grichting gesteht dann ein, dass „gewisse Ereignisse anlässlich der letzten Bischofssynode“ wie die Zwischenrelatio „bei nicht wenigen Gläubigen Sorge über den zukünftigen Weg der Kirche geweckt“ haben, meint aber, man dürfe „zweifellos darauf vertrauen, dass Papst Franziskus diese Bedenken weiter zerstreuen wird“; am Ende der Bischofssynode habe er ja die Aufgabe des Papstes als Garant der Übereinstimmung mit dem Willen GOTTES, mit dem Evangelium CHRISTI und der Tradition der Kirche“ unterstrichen.
[Beten wir, dass diese Zuversicht sich bewahrheitet. Die deutliche Förderung der Thesen von Kardinal Kasper durch Franziskus und die über Monate hin in die Öffentlichkeit getragenen Äußerungen von einflussreichen Bischöfen geben uns starken Anlass zur Sorge. Wir wissen ja auch, dass die Unfehlbarkeitsverheißung letztlich noch nicht trägt, falls eine „pastorale Wende“, die nicht so wie vom hl. Paulus gefordert ist, „nur“ als Aussage einer Bischofssynode verkündet würde.]
4. Der Weg in eine deutsche Nationalkirche?
1. Schon vor der Bischofssynode war klar, welche Ziele die große Mehrheit der deutschen Bischöfe verfolgen würde. Der Münchner Erzbischof, Kardinal Marx, von Papst Franziskus in wichtige Positionen wie den Kardinalsrat als Beratungsgremium berufen, forderte eine „pastorales Aggiornamento“, um den „bis vor wenigen Jahren noch unbekannten Situationen“ im familiären Bereich gerecht zu werden. Er kündigte an, dass er mit Synodenbeginn den Synodalen ein bereits ausgearbeitetes Dokument der deutschen Bischöfe vorlegen werde (vgl. katholisches.info 27.9.14). So sollte die Linie Kardinal Kaspers gestützt werden, und die nicht dahinter Stehenden wurden zur „namenlosen Minderheit“, die sich „leicht den undankbaren Vorwurf zuziehen, einem Komplott gegen den Papst anzugehören“ (Regina Einig, DT 30.9.14).
So war z. B. auch Kardinal Woelki, neuer Erzbischof von Köln, der Meinung, es würden möglicherweise Wege gefunden, „in Ausnahmefällen“ wiederverheirateten Geschiedenen den Sakramentenempfang zu ermöglichen, wie es angeblich „schon immer eine kirchenrechtskonforme Tradition“ gebe, dass wiederverheiratete Geschiedene ihre Situation mit dem Beichtvater besprechen und dann auch unter Umständen zur Kommunion gehen können (vgl. DT/KNA 4.10.14; RV 23.12.14; der Kardinal sagte nicht, dass dies legitimerweise nur geht, wenn der Vorsatz zu einem Leben wie Bruder und Schwester gefasst wird, wie es der hl. Papst Johannes Paul II. auch in Familiaris consortio sagt).
Der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode sagte in einem „Welt“-Interview: „Ich erwarte, dass wir hinterher nicht einfach genau dasselbe sagen wie vorher“. Es gebe, wie die vorbereitende Umfrage gezeigt habe, „eine große Kluft zwischen der Lehre der Kirche und der Lebenswirklichkeit der Gläubigen“; darauf müsste reagiert werden (RV 4.10.14).
Die Tatsache der Kluft ist unbestreitbar, doch es gibt keines der - doch so gängigen - „Schuldbekenntnisse“ der Bischöfe über jahrzehntelange Versäumnisse in der Verkündigung der katholischen Ehelehre, der Sexualmoral, aber auch z. B. über die Notwendigkeit des Gnadenstandes für den Kommunionempfang, und letztlich über dieses Gnadenangebot GOTTES, um ein Leben nach Seiner Weisung zu führen, ein beglückendes, stärkendes, fruchtbares Leben aus dem Reichtum unseres wunderbaren Glaubens.
„Kein Riss darf die Harmonie zwischen Glaube und Leben gefährden: die Einheit der Kirche wird nicht nur von den Christen verletzt, die die Glaubenswahrheiten ablehnen oder verzerren, sondern auch von jenen, die die sittlichen Verpflichtungen verkennen, zu denen sie das Evangelium aufruft (vgl. 1 Kor 5, 9-13). Die Apostel haben jede Trennung zwischen dem Anliegen des Herzens und den Gesten, die es zum Ausdruck bringen und kontrollieren, entschieden abgelehnt (vgl. 1 Joh 2, 3-6). Und seit der apostolischen Zeit haben die Bischöfe der Kirche die Vorgehensweisen derjenigen mit aller Klarheit angezeigt, die mit ihren Lehren oder mit ihrem Verhalten Spaltungen Vorschub leisteten.“
Hl. Papst Johannes Paul II., Enzyklika Veritatis splendor, 26
2. Kardinal Marx äußerte sich – nach einer KNA-Meldung (vgl. kath.net 7.10.14) – kurz nach Eröffnung der Bischofssynode widersprüchlich-kryptisch: „Wir rühren nicht an der Lehre und betrachten nur die Pastoral“, doch sei die Lehre der Kirche kein „statisches Gebilde“ und müsse „weiterentwickelt“ werden. Die Kirche müsse die christliche Botschaft von der Familie mit den heutigen Menschen „neu erarbeiten“ und einen „neuen Blick auf die Lehre werfen“. Beschönigende und verschwommene Worte, doch dann schon ein wenig die Katze aus dem Sack lassend: Er plädierte auch für eine differenzierte Sicht auf Homosexualität, heißt es in der Pressemeldung. Über eine homosexuelle Beziehung, die über Jahrzehnte treu gelebt werde, könne man nicht sagen, „das ist alles nichts“. Dies sei „ein bisschen zu stark“. In solchen Fällen dürfe die Kirche nicht „einfach alles über einen Kamm scheren“, sondern müsse es „genauer anschauen“. Deswegen heiße er aber „nicht einfach homosexuelle Beziehungen gut“.
Etwas andere Aussagen kamen von den Bischöfen Oster und Voderholzer, Passau und Regensburg. Oster sagte in einem Zeitungsinterview, er sehe derzeit noch (?) keine mögliche Regelung zu einer Wiederzulassung, die nicht die Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe in Zweifel ziehen würde. Auch Voderholzer will keiner Regelung zustimmen, die die Unauflöslichkeit der Ehe in Zweifel ziehe (vgl. DT 27.12.14).
3. Dann wurde der Text bekannt, den der Ständige Rat der DBK (also die Diözesanbischöfe) mit „sehr großer Mehrheit“ schon im Frühsommer für die Herbstsynode verfasst hatten mit den Formeln von „positiven Elementen“ außerehelicher Beziehungen und dem „sexuellen Vollzug dieser Lebensgemeinschaften“, dessen „schwere Sündhaftigkeit“ fraglich sei (vgl. den vorherigen Artikel). Marx distanzierte sich dann erneut in einem Interview des nordamerikanischen Jesuiten-Magazins „America“ von „pauschalen Urteilen“, wiederverheiratete Geschiedene lebten „in Sünde“; es sei „nicht möglich „permanent und jeden Tag in Sünde zu leben“. Anderseits sagte er aber im Blick auf homosexuell Lebende und ohne Trauung Zusammenlebende, lebenslange Treue habe für die Kirche einen hohen Stellenwert (vgl. DT 27.2.15). Was nun – „hoher Stellenwert“ für nichteheliches Zusammenleben, Dauerausnahme nach Scheidung? In die gleiche Richtung äußerte sich Marx in einer Predigt an Darstellung des HERRN: „er halte nichts von einem „moralischen Rigorismus“; ebenso falsch sei es aber auch zu denken, „nur weil etwas ist, was und wie es ist, bedeutet schon, dass es gut ist“ (vgl. DT 5.2.15).
Der hl. Papst Johannes Paul II. schrieb in der Enzyklika „Veritatis splendor“ u. a.
„Es handelt sich nämlich auch um eine Todsünde, wenn sich der Mensch bewusst und frei aus irgendeinem Grunde für etwas entscheidet, was in schwerwiegender Weise sittlich ungeordnet ist.“ (Nr. 70)
„Die negativ formulierten sittlichen Gebote hingegen, das heißt diejenigen, die einige konkrete Handlungen oder Verhaltensweisen als in sich schlecht verbieten, lassen keine legitime Ausnahme zu.“ (Nr. 67)
Es verwundert leider nicht, wenn die Vertreter des deutschen Verbands-Katholizismus ins selbe Horn stoßen: „Eine zivile Zweitehe sollte nicht einfach als fortdauernder Ehebruch verurteilt, sondern je nach Situation auch als verantwortungsvoller Neuanfang bewertet werden“, so hieß es in einer Resolution des Familienbundes der Katholiken. Hier trägt Frucht, was z. B. der Freiburger Moraltheologe Eberhard Schockenhoff schon im Jahr 2011 in einem Interview, das in einer Reihe von Kirchenzeitungen verbreitet wurde, sagte. Er halte das Eheverständnis, aufgrund dessen eine zivile Zweitehe als vom Sakramentenempfang ausschließender Ehebruch bewertet werden müsse, für überholt. Solche Äußerungen machen alle Beteuerungen, die Lehre der Unauflöslichkeit der Ehe werde nicht angetastet, unglaubwürdig (vgl. www. kath-info.de 11.2.15)
4. Der Bischof von Dresden-Meißen, Heiner Koch, Familienbischof der DBK, zog nach. Er wurde ja dann neben Kardinal Marx und Bischof Bode (siehe unten) zum Delegierten der DBK für die Bischofssynode im Herbst 2015 gewählt. Heiner Koch legt in einem Gespräch mit der „Tagespost“ vom 21. Februar zwar die Wichtigkeit einer guten Ehevorbereitung dar und fragt auch, ob hinter den Diskussionen um die Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen „nicht viel grundsätzlichere Fragen stehen“, nämlich die, wie viele wirklich das Ehesakrament kennen und wollen würden und ob die eucharistische Frömmigkeit denn im heutigen Leben noch eine tragende Bedeutung habe. Doch dann kommt der Schwenk zum DBK-Mainstream: Er halte es „für bedenkenswert, ob der Bischof… nicht die Autorität hat, in besonderen Fällen im Forum internum Menschen, die eine zweite nichtsakramentale Ehe eingegangen sind, unter besonderen Umständen um ihres Heils willen den Zugang zur Eucharistie, die eben auch ein Mahl der Sünder ist, zu ermöglichen“. Auch „sehr bedächtige Theologen“ sagten, dass die Kirche dazu die Vollmacht habe. Es gehe „also nicht um die Unauflöslichkeit der Ehe, sondern um den Zutritt zum Sakrament der Eucharistie in und mit meiner Gebrochenheit“. Also Sakramentenempfang bei objektiv fortwährendem Ehebruch? Doch der soll ja keine Sünde mehr sein (siehe oben), während doch die hl. Eucharistie „auch ein Mahl der Sünder“ sei? Und das, weil „es Menschen gibt, die sagen, dass sie nicht zur sexuellen Enthaltsamkeit berufen seien“ und ihre „neue Beziehung ganzheitlich leben“ wollten: „geistig, geistlich und körperlich, alles andere bleibt für sie heillos“. Koch stellt also auch zur Diskussion, dass die Kirche „die Vollmacht“ habe, „um des Heiles des Menschen willen“ „Menschen in ihrer Gebrochenheit zur eucharistischen Gemeinschaft zuzulassen“. (Dazu ein Wortspiel, dass CHRISTUS „für uns als das eucharistische Brot gebrochen wurde und alle Gebrochenheit auf sich nahm“!)
Es geht um den Empfang der hl. Eucharistie, des Leibes CHRISTI, von dem Paulus sagt, dass sich „das Gericht isst und trinkt“ (1 Kor 11,27), wer den Leib des HERRN nicht unterscheidet – und die Kirche hat dies immer als Notwendigkeit des Gnadenstande, des Freiseins von schwerer Sünde verstanden! Oder gilt auch de „Katechismus der Katholischen Kirche“ nicht mehr (vgl. KKK 1415: „Wer CHRISTUS in der eucharistischen Kommunion empfangen will, muss im Stand der Gnade sein.“)? Also – wenn der hl. Paulus Recht hat – „zieht man sich „das Gericht zu“ „um des Heiles willen“? Kann ein Seelsorger das empfehlen?
Und wenn nach Bischof Heiner Koch ein Ausnahmegrund ist, „sich nicht zur sexuellen Enthaltsamkeit berufen“ zu sehen – warum kann sich dann nicht auch darauf berufen, wer beruflich länger von seinem Mann bzw. seiner Frau fort ist, wessen Ehegatte wegen Krankheit nicht zum ehelichen Verkehr in der Lage ist, wer keinen Ehegatten gefunden hat, wer zwar Jungfräulichkeit oder Zölibat versprochen hat, aber dann merkt, „nicht zur sexuellen Enthaltsamkeit berufen“ zu sein? Warum vorehelich enthaltsam leben? Warum dem Ehegatten die Treue halten, wenn man sich „nicht dazu berufen“ fühlt?
An anderer Stelle (vgl. katholisches.info 24.2.15) wird Bischof Koch auch so zitiert: „Schwulsein ist keine Sünde“ (ein schlimmes Spiel mit Worten: Meint Bischof Koch gleichgeschlechtliche Neigung, die „objektiv ungeordnet“ ist, aber keine Sünde, oder meint er „schwules“ Verhalten, homosexuelle Handlungen, die „in keinem Fall zu billigen“ sind (vgl. KKK 2357f). Und Koch weiter: „Ich kenne homosexuelle Paare, die Werte wie Verlässlichkeit und Verbindlichkeit in vorbildlicher Weise leben“ – Hebt das die Lehre der Kirche auf, dass auch „homosexuelle Menschen zur Keuschheit gerufen“ sind? (KKK 2359).
Übrigens sagt Bischof im „Tagespost“-Interview auf Nachfrage auch, Lehre und Praxis könne man nicht trennen, die gehörten „untrennbar zusammen“. Man müsse fragen, warum Lehre und Praxis auseinandergeraten seien, aber eben „nicht von oben nach unten lehren“, auch wenn „die Praxis nicht der einzige Maßstab für die Lehre sein“ könne. Irgendwie kommt einem da der Sinai in den Sinn. Mose brachte die Tafeln mit dem Dekalog „von oben“ und das „Goldene Kalb“ war die Praxis unten. Doch das Kalb soll ja nicht der „einzige“ Maßstab sein, aber eben doch Maßstab. Oder verstehen wir das ganz falsch? (Vgl. dazu auch den auf S. 60 abgedruckten treffenden Leserbrief von P. DDr. Markus Christoph SJM!)
5. Am 24. Februar stellen der Osnabrücker Bischof Bode, der Münchner Kardinal Marx und der Dresdner Bischof Koch dann auf der Pressekonferenz in Hildesheim die Linie der deutschen Bischöfe für die Herbstsynode vor. Sie bemühten sich, „neue Wege zu gehen“ und „mitzuhelfen, dass Türen geöffnet werden“, so der DBK-Vorsitzende Marx nach dem Bericht der „Tagespost“ vom 26. Februar 2015. In der Weltkirche richte man „eine gewisse Erwartung“ an Deutschland. Die Synode müsse einen Text finden, der die Diskussion „weiter voranbringe“ und zugleich in Grundsatzfragen eine gemeinsame Position finden. In der Lehre bleibe man in der Gemeinschaft der Kirche, in Einzelfragen der Seelsorge „kann die Synode nicht im Detail vorschreiben, was wir in Deutschland zu tun haben“. Die Bischöfe wollten nach der Synode ein eigenes Hirtenwort zu Ehe und Familie veröffentlichen. Aufgabe der Bischöfe sei es nicht, auf Erlaubnisse zu warten. „Wir sind keine Filiale von Rom. Jede Bischofskonferenz ist für die Pastoral in ihrem Kulturkreis zuständig und hat das Evangelium in ureigener Aufgabe selber zu verkünden. Wir können nicht warten, bis eine Synode sagt, wie wir hier Ehe- und Familienpastoral zu gestalten haben.“
Man fragt sich – bei aller Ehrfurcht vor dem Bischofsamt und seiner Vollmacht in der Kirche: Kann man ernsthaft behaupten, es gehe nur um Eigenheiten eines Kulturkreises, wenn es um die Sakramente geht, die CHRISTUS Seiner Kirche eingestiftet hat? Und um die Morallehre der Kirche? Reicht es, gebetsmühlenartig zu wiederholen, man ändere an der Lehre der Kirche nichts und bleibe in der Gemeinschaft der Kirche, wenn man zugleich beständig von „voranbringen“, „Türen öffnen“, „neuen Blick auf die Lehre“ spricht, für schwer Sündhaftes – weil nach der Lehre der Kirche in sich unerlaubt – Ausnahmen vorschlägt? Ist z. B. die Enzyklika „Veritatis splendor“, die der vor einem Jahr heiliggesprochene Papst Johannes Paul II. vor nicht einmal 22 Jahren der Kirche schenkte, schon Makulatur?
Und die Tonlage von Kardinal Marx (hat er sich das bayerische „Mir san mir!“ schon einverleibt?) lässt an die Warnungen der Apostel in 2 Kor 1,24 und 1 Petr 5,3 denken: „nicht Herren über euren Glauben“, „nicht Beherrscher eurer Gemeinden“.
6. Bemerkenswert ist, dass ein anderes deutsches Mitglied des Kardinalskollegiums, Paul Josef Kardinal Cordes, sich verpflichtet fühlt, öffentlich (als Leserbrief in der „Tagespost“ vom 7. März 2015) dem Münchner Kardinal Marx mit einem kritischen Kommentar zu antworten, „um zur Eingrenzung der Verwirrung bei(zu)tragen“. Darin schreibt er: „Erhobenen Hauptes stellte der Vorsitzende gleich anfangs fest, in der Weltkirche richtete man ‚eine gewisse Erwartung‘ an Deutschland‘“ und rückt zurecht, dass „mit solcher Selbstbeweihräucherung“ Marx höchstens die Arbeit deutscher Hilfswerke gemeint haben könne. „Wenn er jedoch ausdrücken wollte, in Deutschland gelänge es vorbildlich, die Gläubigen zu selbstloser Auslieferung an CHRISTUS zu führen, so täuschen den Bischof bedauernswerte Wunschvorstellungen.“
Zum Hinweis von Cordes auf den zur „Auseinandersetzung mit dem wachsenden Säkularismus“ „total ungeeigneten“ deutschen Kirchenapparat kann man ganz aktuell z. B. die Klage des Aachener Bischofs Mussinghoff hinzufügen, dass Aachen „mit nur 8,3% GOTTESdienstteilnehmern“ am Ende der Tabelle stehe (www. kathnews.de 2.1.15), oder auch die Ergebnisse einer von der Diözese Münster in Auftrag gegebenen Studie, wonach über 22% der Katholiken „austrittsgefährdet“ sind, der GOTTESdienstbesuch bei 9,7% liegt, der „Zufriedenheitswert“ in einem „kritischen Zustand“ sei (3,0 auf einer Skala von 1-5; dass da auch „Rückständigkeit“ kritisiert wurde, müsste als Anstoß nicht zur Weltanpassung, sondern zu Neuevangelisierung verstanden werden; die evangelischen Kirchen sind ja viel „fortschrittlicher“ und haben nicht weniger Austritte) (vgl. DT 5.3.15).
Kardinal Cordes bezieht sich in seinem Leserbrief auf den „Religionsmonitor“ der Bertelsmann-Stiftung von 2009, wonach nur 16,2% der westdeutschen Katholiken den allmächtigen GOTT als ein personales Gegenüber glauben. Und klagte nicht der Päpstliche Nuntius in seinem Grußwort gerade an diese Bischofskonferenz, dass die Zahl derer, die an GOTT glauben, im Osten Deutschlands (ehem. DDR) auf 14% abgesunken sei, und die Katholikenzahl in ganz Deutschland von 1990 auf 2013 um über 4 Millionen auf 24.172.000 (nominelle) Katholiken gefallen. Nuntius Eterović begann bemerkenswerterweise sein Grußwort mit dem Zitat aus 2 Tim 4, 1-5, wo die Rede ist von der Zeit, da man die gesunde Lehre nicht mehr erträgt, sondern sich neue Lehrer sucht, die den Ohren schmeicheln!
Kardinal Cordes greift insbesondere die „theologischen Unschärfen“ von Marx auf, wenn dieser behauptet, keine „Filiale von Rom“ und für die Pastoral selber zuständig zu sein. „Solch flotte Sprüche (passen) eher an den Stammtisch.“ Bei der Frage der wiederverheirateten Geschiedenen gehe es um weit mehr als um „pragmatische Beliebigkeiten des Kulturkreises“, sie sei „an die theologische Mitte der Catholica gebunden“ und habe „die Sakramententheologie etwa des Konzils von Trient“ als „vorgegeben“ zu beachten. Ein „verantwortlicher Hirte“ könne sich nicht von einer „verschwommenen ‚Barmherzigkeit‘ leiten lassen“. Die Beteuerung des DBK-Vorsitzenden, hinsichtlich der Lehre „in der Gemeinschaft der Kirche“ bleiben zu wollen, sei entweder ein Verkennen der Grenzen, die die Lehre der Pastoral setze, oder eine „unverbindliche Schutzbehauptung“. Jeder Bischof habe zudem bei seiner Weihe ausdrücklich die „Einheit mit dem Bischofskollegium unter dem Nachfolger des Petrus“ versprochen. Cordes beklagte und widerlegte besonders „die Behauptung, ‚neue Lösungen‘ – jeder weiß, was gemeint ist – ließen sich theologisch legitimieren“. Der römische Kardinal kommt auch auf den „Paradigmenwechsel“ von Bischof Bode (siehe unten) zu sprechen und legt insbesondere mit einem Verweis auf die Diskussion des II. Vatikanums klar, dass die „Zeichen der Zeit“ nicht als „Quelle des Glaubens“ bezeichnet wurden, sondern als etwas, was „geistlich zu unterscheiden“, ins „Licht des Glaubens“ zu stellen und zu prüfen sei, um „aus der Wahrheit der Offenbarung heraus eine Antwort zu geben“. Ausdrücklich habe das Konzil „den peinlichen Kurzschluss aus(geschlossen), ein die Kirche herausforderndes Phänomen wäre als solches schon eine Quelle des Glaubens“. Der katholische Glaube speise sich allein aus der Hl. Schrift und der kirchlichen Lehre. Cordes weist dann als „vollends paradox“ zurück, „einer kleinen Gruppe von Gliedern der Kirche, die in einer geistlich bedauernswerten, aber doch objektiv irregulären Situation lebt, die Funktion einer Glaubensquelle zuzusprechen“.
7. Wie schon erwähnt, ergänzte der Osnabrücker Bischof Bode, ebenfalls Delegierter zur Bischofssynode, die Aussagen Marx‘ mit der Behauptung eines anstehenden „Paradigmenwechsels“: Die Grundfrage sei, ob nicht nur Schrift und Tradition Quellen der theologischen Erkenntnis seien, „sondern auch die Realität von Menschen und der Welt“. Auf Nachfrage nannte Bode als „richtungsweisenden“ Theologen ausgerechnet den Freiburger Moraltheologen Schockenhoff.
Eine ausgezeichnete Antwort gerade an Bischof Bode gab die Wiener Studentin Victoria Bonelli aus ihrer Erfahrung im ungläubigen studentischen Umfeld. Diese „Realität“, die laut Bode Quelle der theologischen Erkenntnis sein solle, sei „erlösungsbedürftig“, und Menschen, die diese Realität oft als unbefriedigend und quälend erlebten, würden gern „glaubwürdige Repräsentanten kennenlernen wollen, die glücklich katholisch leben – und ihre Lehre nicht ängstlich relativieren aus Furcht vor Widerspruch“ (Vgl. den vollen Text bei www. kath.net/news.49684, 4.3.2015).
Hat der „Paradigmenwechsel“ der deutschen Bischöfe ein biblisches „Vorbild“?
(„Paradigmenwechsel“ bedeutet laut Duden: „Wechsel von einer Grundauffassung zur anderen“)
A) GÖTTliches „Paradigma“: „Darum verlässt der Mann Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau, und sie werden ein Fleisch.“ (Gen 2,24)
Folgerung sogar: „Wenn ein Mann dabei ertappt wird, wie er bei einer verheirateten Frau liegt, dann sollen beide sterben, der Mann, der bei der Frau gelegen hat, und die Frau. Du sollst das Böse aus Israel wegschaffen.“ (Dtn 22,22)
B) Erster Paradigmenwechsel:
„Wenn ein Mann eine Frau geheiratet hat und ihr Ehemann geworden ist, sie ihm dann aber nicht gefällt, weil er an ihr etwas Anstößiges entdeckt, wenn er ihr dann eine Scheidungsurkunde ausstellt, sie ihr übergibt und sie aus seinem Haus fortschickt…“ (Dtn 24,2f.)
Grund des „neuen Paradigmas“: „Nur weil ihr so hartherzig seid, hat Mose euch erlaubt, eure Frauen aus der Ehe zu entlassen. Am Anfang war das nicht so.“ (Mt 19.8)
Also: Die Ehe ist unauflöslich, auf Ehebruch steht sogar die Todesstrafe. Das bleibt natürlich so, die Weisung GOTTES ändern wir natürlich nicht. Aber im Einzelfall, als Ausnahme, bei Nichtgefallen…! (Dtn 24,2 legt nahe, dass der „Einzelfall“ zur Selbstverständlichkeit geworden ist!)
C) Rückkehr zum ersten GÖTTlichen Paradigma:
JESUS CHRISTUS: „Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch; auch wer eine Frau heiratet, die von ihrem Mann aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch.“ (Lk 16,18; vgl. Mk 10,2-12)
D) Zweiter Paradigmenwechsel der deutschen Bischöfe: Siehe oben!
Und um die Kirche „attraktiver zu machen, braucht es natürlich weitere solche „Paradigmenwechsel“ - nicht nur bei der Ehe: „Dogma der DREIFALTIGKEIT“ – heute unverständlich, also Paradigmenwechsel. „Transsubstantiation und Realpräsenz“ – dem modernen naturwissenschaftlichen Denken nicht zuzumuten, also Paradigmenwechsel. Fortsetzung nach Belieben!
Meldungen – Meinungen
Nur zufällig katholisch – aber „Bischof“!?
Hamburg. In einem Interview des Hamburger Abendblattes (3.9.2014) mit der protestantischen „Bischöfin“ Kirsten Fehrs und dem Weihbischof Hans-Jochen Jaschke äußerte dieser auf die Frage, ob er gern evangelischer Bischof wäre: Er habe immer das getan, was auf ihn zukomme. „Wäre ich evangelisch und hätte den Beruf des Pastors gewählt, wäre ich vielleicht auch, und dann gerne, Bischof geworden.“ Auf die Nachfrage, ob er sich vorstellen könne, evangelisch zu sein, antwortete der katholische Bischof mit der läppischen Bemerkung, er sei katholisch erzogen, habe aber das Evangelische oft bewundert. In der Lutherbibel, so habe er in der Schule gehört, „stünden auch nicht jugendfrei Sachen drinnen“. Als Katholiken hätten sie „nur die Schulbibel und den Katechismus“ gehabt. Was für ein Glaubenszeugnis eines Bischofs! Dem Interview-Artikel ist auch zu entnehmen, dass bei der Feier des 25jährigen Bischofsjubiläums die „Bischöfin“ Fehrs die Predigt halten werde(!). Auf die Frage nach dem Kommunionempfang durch Protestanten und konkret durch die „Bischöfin“ antwortete der Hamburger katholische Weihbischof ähnlich ärgerniserregend: „Wir Katholiken respektieren immer die Entscheidungen des Einzelnen beim Hinzutreten zur Kommunion.“ Ein „kirchenoffizielles gemeinsames Abendmahl“ bleibe aber „für uns entscheidend mit der auch sichtbaren Einheit der Kirche verbunden“. „Wenn sie als Bischöfin in der Messe zu mir käme, würde ich ihr hinterher sagen: Ach, Kirsten, du bringst mich in Verlegenheit. Ich würde es ihr aber auf keinen Fall verweigern.“
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Angemessener Umgang zwischen Schülerinnen und Schülern
Harrisburg, Pennsylvania. Die US-Diözese untersagt in katholischen Schulen Ringkämpfe zwischen Mädchen und Jungen. Gemischtgeschlechtlicher Sport mit „erheblichem und potenziell unsittlichem Körperkontakt“ kollidiere mit dem religiösen Auftrag, erklärte das Bistum laut der „New York Times“. Ein Bistumssprecher sagte, es geht um einen ganzheitlichen Ansatz für die Entwicklung der Schüler an „Geist, Körper und Seele“. Der Schulsport stehe nicht für sich, sondern sei eine Erweiterung des Klassenzimmers; da komme das Element Sittlichkeit ins Spiel. Betroffen sind dem Bericht zufolge die Disziplinen Ringen, Rugby und American Football. Bischof Ronald W. Gainer erklärte in einem Brief an Eltern und Schüler, zur Erziehung zu einem erwachsenen Christen gehöre auch eine „angemessene, würdige und respektvolle Umgangsform zwischen Schülerinnen und Schülern“ (vgl. kath.net 6.10.2014).
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„Prophet in Zeiten des globalen gesellschaftlichen Umbruchs!“
Regensburg. Zur Seligsprechung von Papst Paul V. rühmte der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer den Mut des seligen Papstes, mit seiner Enzyklika „Humanae vitae“ „den Plausibilitäten einer vermeintlich aufgeklärten westeuropäischen und nordamerikanischen Sicht“ zu widersprechen. Kardinal Ratzinger habe 1978 dazu gesagt: „Er konnte der Telekratie und der Demoskopie widerstehen, weil sein Maßstab nicht der Erfolg und der Beifall war, sondern das Gewissen, das sich an der Wahrheit, am Glauben misst.“ Die Botschaft des Papstes sei, so Voderholzer, dass Liebe und Leben zusammengehören. „Eine künstliche Mauer, errichtet zwischen der Liebe und dem Leben, ist wie ein Fremdkörper, der unseren Lebensraum verändert. Sie wirkt wie Pflanzengift: praktisch, billig, einfach. Unsere Erdbeeren lachen uns herrlich rot an. Aber das Gift konzentriert sich langsam und schleichend im Boden, im Bach und schließlich auch in unseren Körpern. Die künstliche Mauer ist so wenig zukunftstauglich wie Quecksilber und Nitrate im Grundwasser. Wenn Liebe, Sexualität und die Weitergabe des Lebens nicht mehr zusammengehören, zerbröseln die Kraft, zueinander Ja zu sagen, der Mut zum neuen Leben und die erfüllende Geborgenheit der großen Liebe. Langsam und ohne, dass man es merkt. Was bleibt, ist eine mächtige und wachsende Sehnsucht.“
Seine Seligsprechung falle nun in eine Zeit, „die offen ist für die Argumente Pauls VI.“ Eine Zeit, in der Natürlichkeit in vielen Bereichen des menschlichen Lebens Hochkonjunktur habe und vor allem auch die Wirkungen hormoneller Eingriffe in die biologische Fruchtbarkeit von Frauen zunehmend kritisch betrachtet werde, biete bessere Voraussetzungen für eine Rückbesinnung auf personale Werte wie Rücksicht, gegenseitige Achtung, gemeinsame Verantwortung, Selbstbeherrschung und Treue und lasse den Vorzug eines „natürlichen“ Weges der Empfängnisregelung gegenüber „künstlichen“ Mitteln und Methoden nicht nur plausibel sondern geradezu modern erscheinen. „Es ist an der Zeit, Paul VI. zuzuhören.“ (Vgl. kath.net 18.10.2014)
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Verlust einer gesunden Sicht der Männlichkeit und Vaterschaft
Minnesota, USA. Die radikale feministische Bewegung habe die Kirche stark beeinflusst und veranlasst, andauernd Frauenthemen anzusprechen. Entsprechende Themen für Männer seien vernachlässigt worden, etwa die Bedeutung des Vaters, auch der „Vaterschaft“ des Priesters. Das erklärte Kardinal Raymond Leo Burke in einem Interview mit M. J. Christoff, dem Gründer der Initiative „The New Emangelization“ (einem Apostolat für Männer, der Name verknüpft die Neuevangelisation mit ‚Mann‘). Für ein Kind sei es während seines Heranwachsens sehr wichtig, männliche Tugenden zu erleben. Die Beziehung eines Kindes zu seinem Vater sei zentral für die Selbstidentifizierung eines Kindes. Der Zusammenbruch der Katechese habe dazu geführt, dass junge Männer nicht gelehrt wurden, dass sie nach dem Bild GOTTES geschaffen sind. „Gleichzeitig gab es in der Gesellschaft eine Explosion in Bereich der Pornografie, die besonders zerstörerisch ist für Männer, weil sie die Wahrheit der menschlichen Sexualität schrecklich verzerrt. Sie führt Männer und Frauen dazu, ihre Geschlechtlichkeit abgesondert zu sehen von einer Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau in der Ehe“, so Burke. In Wahrheit sei das Geschenk der sexuellen Anziehung auf die Ehe ausgerichtet und jede Art sexueller Beziehung gehöre korrekterweise in die Ehe. Die Pornografie lasse die jungen Leute glauben, ihre sexuelle Fähigkeit diene ihrer eigenen Unterhaltung und Lust, und sie werde so zu einer zerstörerischen Lust. „Das Geschenk der menschlichen Sexualität ist pervertiert in ein Mittel zur Selbstbefriedigung, oft auf Kosten anderer, ob in hetero- oder homosexuellen Beziehungen.“ Ein Mann, der keine angemessene Identität als Mann und Vaterfigur entwickle, werde letztendlich sehr unglücklich und oft abhängig von Pornografie, sexueller Freizügigkeit, Alkohol und Drogen. Zur Verschlimmerung dieser Verwirrung habe ein schrecklicher Verlust an familiärem, häuslichem Leben beigetragen (vgl. katholisches.info 19.1.2015, siehe auch www. newemangelization.com).
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Das Problem der Bischofsernennungen in der Sicht eines Bischofs
Karaganda, Kasachstan. Angesichts der gegenwärtigen Kirchenkrise veröffentlichte Erzbischof Jan Pawel Lenga, bis 2011 Oberhirte der Diözese Karaganda, anfangs des Jahres einen offenen Brief. Seine Erfahrung als Priester in der Sowjetunion und als Bischof in Zentralasien nach dem offiziellen Ende des Kommunismus erlaube es ihm, so Lenga, seiner Meinung zur aktuellen Situation der Kirche Ausdruck zu verleihen, gezwungenermaßen auf diesem Weg, weil er fürchte, jeder anderen Methode würde mit einer Mauer des Nichtbeachtens begegnet werden. Lenga kritisiert, dass einige päpstliche Nuntien zu Verbreitern des Liberalismus und Modernismus geworden seien, wodurch Bischöfe vor Ort manipuliert und zum Schweigen gebracht würden. Die Stimme der Mehrheit der Bischöfe ähnle „eher dem Schweigen der Lämmer angesichts rasender Wölfe. Die Gläubigen werden im Stich gelassen“. Bei der Ernennung neuer Bischöfe werde nicht genug darauf geachtet, ob die Kandidaten standhaft und furchtlos in der Verteidigung des Glaubens, treu der Tradition der Kirche und persönlich fromm seien (vgl. katholisches.info 11.2.2015, Kath. Wochenzeitung 10/2015).
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Abtreibung nicht durch Steuer und Krankenkassenbeitrag zwangsfinanzieren
Washington. „Es ist eine Wohltat, dass mit den Versicherungsprämien nicht mehr automatisch die Kosten für Abtreibungen bezahlt werden.“ So zollte Erzbischof Sean O’Malley von Boston, Vorsitzender des Pro-Life-Komitees der US-Bischofskonferenz, der Entscheidung des Repräsentantenhauses des US-Kongresses Beifall, die Tötung ungeborener Kinder durch Steuergelder und Krankenversicherungsprämien zu unterbinden. Nach der deutlichen Mehrheit des Repräsentantenhauses äußerte der Erzbischof die Hoffnung, dass der Senat das Gesetz bald bestätigen werde. - Die Krankenversicherungen müssen künftig offenlegen, ob und wie sie Kosten der Abtreibungen teilweise oder ganz finanzieren. Die Gesundheitsreform von Präsident Obama sollte die Krankenversicherungen nicht nur zwingen, die Abtreibungskosten zu übernehmen, sondern alle Versicherten einschließlich der Arbeitgeber. Künftig muss der Versicherte nun aber die Möglichkeit haben, eine Abtreibungsfinanzierung mit seiner Versicherungsprämie auszuschließen. Gleichzeitig wurde ein Finanzierungsverbot mit öffentlichen Geldern bekräftigt (vgl. katholisches.info 27.2.2015).
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Europarat-Konvention folgt der Gender-Ideologie
Warschau. Die katholische Kirche in Polen sprach sich gegen eine Ratifizierung der Konvention des Europarates zur Bekämpfung von Gewalt in den Familien durch das polnische Parlament aus. Die Regeln der Konvention folgten einer „extremen, neomarxistischen Gender-Ideologie“. Es werde die Souveränität Polens in ethischen Fragen und beim Schutz der Familie angegriffen, weil Kontrollbefugnisse an „Gremien mit sogenannten Experten“ verliehen würden, ohne dass diese demokratisch legitimiert seien. Die Bischöfe kritisierten, dass statt des bisherigen, auf der christlichen Kultur beruhenden Gesellschaftsmodells nun die „volle Freiheit und Selbstverwirklichung der linkslaizistischen Kultur“ propagiert werde. Gewalt gegen Frauen, Kinder und Männer verstoße gegen den christlichen Glauben. Die Konvention verbessere den rechtlichen Schutz nicht, sie richte sich nicht gegen Ursachen von Gewalt wie Alkoholismus und Pornografie, sondern sehe vor, an Schulen sexuelle Freiheit zu propagieren. Eine Ratifizierung der Konvention stelle eine „ernste Bedrohung für die Zukunft der polnischen Familien“ dar. – Trotz der Kritik der Kirche wurde die Konvention im polnischen Parlament mit 58% Mehrheit ratifiziert. Die polnische Regierung hatte sie bereits 2012 unterzeichnet, 37 von 47 der anderen Mitgliedsstaaten des Europarates haben sie bislang unterzeichnet, 15 auch ratifiziert. Die deutsche Bundesregierung gehört zu den Erstunterzeichnern 2011, der Bundestag hat sie noch nicht ratifiziert. (Vgl. kath.net 5.2.15, http:// de.blastingnews. com/europa/2015/02/konvention-zur-bekampfung-der-gewalt-gegen-frauen-vom-polnischen-parlament-angenommen-00263463.html.)
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Hyper-Erotik unserer Gesellschaft
Mexiko. Kardinal Alberto Suárez Inda, Erzbischof von Morelia, sagte vor der Presse in Rom, das Phänomen des sexuellen Missbrauchs von Kindern habe auch etwas mit der „Hyper-Erotik“ in unseren Gesellschaften zu tun. Es sei ein kulturelles Problem, „das auftritt, wenn der Mensch die Orientierung an der Menschenwürde außer Acht lässt“ (vgl. RV 16.2.2015).
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Stepinac: Familie Ort des Aufwachsens der Kinder
Rom. Bei einem Festgottesdienst der Kroaten in Rom zum Gedächtnis des 1998 seliggesprochenen Märtyrer-Kardinals Alois Stepinac (1898-1960) betonte der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller, Stepinac habe angesichts der ideologischen Familienbilder, wie sie von Faschismus und Kommunismus propagiert wurden, unermüdlich hervorgehoben, dass die Familie die Quelle des Lebens und der Ort des Aufwachsens der Kinder sei. Kardinal Müller sagte, die Worte Stepinac‘ hätten auch große Bedeutung in Bezug auf die bevorstehende Bischofssynode über Ehe und Familie. Die Kirche müsse über die Institution der Familie wachen; sie sei die fundamentale Einheit, auf der jede Nation aufgebaut sei. Wo das Naturgesetz missachtet werde, komme es nicht nur zur Zerstörung der Familie, sondern auch zur Zerstörung der staatlichen Gemeinschaft (vgl. DT 19.2.2015).
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Lehrer katholischer Schulen sollen katholische Moralnormen vermitteln
San Francisco. Der Erzbischof der kalifornischen Diözese, Salvatore Cordileone, verpflichtet die Beschäftigten der katholischen Schulen in seiner Diözese, künftig die Grundsätze der katholischen Morallehre zu respektieren und zu vertreten. Es sei daher nicht angemessen, wenn den Schülern gesagt würde, dass „homosexuelle Handlungen nicht gegen das Naturrecht verstießen“ oder dass künstliche Verhütung oder sexuelle Beziehungen außerhalb der Ehe nicht „in sich negativ“ seien. Der Erzbischof sagte über die neue Richtlinie, dass es „wichtig ist, den Lehrern zu helfen, ihren Studenten gültige Sichtweisen zu vermitteln“ zu Themen, zu denen es Verwirrung geben könnte. „Die jungen Generationen stehen heute unter dem starken Druck jener, die sie in bestimmte Standards pressen wollen, die dem widersprechen, was wir glauben“. Obgleich diese Richtlinien eigentlich nichts anderes sind als das, was jedes Unternehmen macht, indem es betriebsinterne Spielregeln aufstellt, an die sich die Mitarbeiter zu halten haben, wurde Cordileone daraufhin Ziel heftiger Proteste. Demonstranten zitierten dabei den ominösen Satz von Papst Franziskus: „Wer bin ich, um zu urteilen?“ - Die Erzdiözese hob in einer Presseerklärung hervor, dass die Klarstellungen nicht Teil der Arbeitsverträge seien. In einem Begleitschreiben an die Lehrer betonte der Erzbischof, dass es nicht darum gehe, jemanden aus dem Lehrkörper auszugrenzen, sondern „dem enormen Druck der Gegenwartskultur“ etwas entgegenzusetzen. Auf einen Versuch von Politikern, ihn unter Druck zu setzen, antwortete Cordileone prompt, ob sie es gut fänden, wenn Mitarbeiter der Demokratischen Partei eine Politik unterstützten, die gegen deren Parteiprogramm gerichtet sei. Er respektiere ihr Recht, zu beschäftigen oder nicht zu beschäftigen, wen sie für ihre Zielsetzung wollten, und er erwarte nur dieselbe Haltung ihm gegenüber. Er wies sie auch auf die Informationen von der Homepage der Erzdiözese hin, um Falschinformationen über sein Handeln auszuräumen, etwa, dass er das Privatleben der Lehrer reglementieren wolle. – Lifesitenews hat auch eine Unterschriftensammlung initiiert, um den Erzbischof von San Francisco gegen die Angriffe zu stützen (https://www. lifesitenews.com/petitions/i-stand-with-archbishop-cordileone) - Cordileone, Vorsitzender des Unterausschusses der US-Bischofskonferenz für die Förderung und Verteidigung der Ehe, ist schon seit Jahren Buhmann von Homo-Verbänden und Linken, weil er die Homo-Ehe ablehnt. Im vergangenen Jahr übten Abgeordnete auf ihn Druck aus, um ihn von seiner Teilnahme am „Marsch für das Leben“ in Washington abzubringen. (Vgl. kath.net 5.2.15, RV 5.2.15, katholisches.info 5.3.15, lifesitenews 27.2.25, 6.3.15.)
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Osterbeichte statt Bußandacht
St. Pölten. In seinem Fastenhirtenbrief 2015 nannte Bischof Klaus Küng die „GOTTvergessenheit“ das größte Problem unserer Zeit. Die Aussagen der Kirche über Sexualität und Ehe könnten nur im Bezug zu GOTT verstanden werden. Ähnlich sei es mit dem Lebensschutz oder der Bewertung der Fortpflanzungsmedizin. Nur wenn bewusst sei, dass der Mensch als Abbild GOTTES erschaffen wurde, könne das menschliche Leben auch in seinen tieferen Dimensionen erfasst werden. Das gelte für alle Lebenssituationen: „Wenn man auf Gott vergisst oder sich an ihn nur bei bestimmten Anlässen oder bei großem Unheil erinnert, dann ist die Gefahr groß, dass das Leben oberflächlich und arm an Inhalt wird.“ Daher komme der Fastenzeit eine große Bedeutung zu. Ein Heilmittel gegen die GOTTvergessenheit könne sein, täglich ein Bibelwort zu betrachten und von daher sein eigenes Leben zu bedenken. „Ganz besonders empfehle ich – empfiehlt die Kirche –, jedes Jahr als wichtigen Bestandteil der Fastenzeit eine gute Osterbeichte. Begnügen Sie sich nicht mit einer Bußandacht!“ Bußandachten seien hilfreich zur tieferen Gewissenserforschung. „Aber wenn schwere Fehler vorgekommen sind – im Umgang mit Gott, mit den Anderen oder in Bezug auf sich selbst – sind das persönliche Bekenntnis und der individuelle Empfang der Absolution geboten. Und selbst wenn nur leichte Fehler vorliegen sollten, ist eine aufrichtige, persönliche Beichte immer etwas, das der Seele wohltut.“ Vor allem bewirkte „das ehrliche Bekenntnis unserer Schwächen und Fehler eine Reinigung und Kräftigung – sie empfangen die Hilfe des Erlösers –, sodass wir mit neuem Schwung und neuem Eifer an unsere Bemühungen um Besserung herangehen, auch mit dem Verlangen, innerlich zu wachsen und zu reifen.“ Küng schloss mit der Bitte, „möglichst täglich für die Bischofssynode zu beten“ (vgl. kath.net 19.2.2015).
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Keine billige Ersatzmedizin
Eisenstadt. Auch der Burgenländer Bischof Ägidius Zsifkovics behandelte in seinem Fastenhirtenbrief die Beichte, „etwas, das für unser ganzes Leben von entscheidender Bedeutung ist, jedoch in große Vergessenheit geraten ist“. Das Wort wecke bei vielen unangenehme Gefühle. Es sei die Chance, „die befreiende und belebende Wirkung der Beichte neu zu entdecken. Als Beichtvater wie als Sünder, der selbst zur Beichte geht und genau weiß, wie schwer dieser Schritt sein kann, bin ich überzeugt: der Beichtstuhl ist der Ort, an dem nicht nur der Einzelne, sondern die ganze Welt ihre größte Reparatur erfahren kann.“
Die Beichte sei das Sakrament der Umkehr, der Rückkehr zum Vater, von dem sich ein Mensch durch die Sünde entfernt hat. Sie sei auch das Sakrament der Buße, „weil sie einen persönlichen Schritt der Umkehr, der Reue und Genugtuung des sündigen Christen darstellt“. Das Sündenbekenntnis vor dem Priester sei ein wesentliches Element, weil die Beichte dadurch zum Sakrament der Vergebung, in dem GOTT selbst durch die sakramentale Lossprechung Verzeihung und Frieden gewähre. Das mache die Beichte zum Sakrament der Versöhnung; es schenke dem Sünder die versöhnende Liebe GOTTES. So werde die Beichte zum Sakrament der Heilung, in dem der Mensch die Wiederherstellung zerbrochener Beziehungen: zu sich selbst, zu seinen Mitmenschen und dadurch letztlich zu GOTT erfahre. Der Selbstbetrug, ohne Sünde zu sein, von dem schon der Apostel Johannes spreche, komme heute häufig vor. „Die meisten von uns hätten zu Recht ein schlechtes Gewissen, einen alten Kühlschrank im Wald zu entsorgen oder Frittierfett in den Ausguss zu schütten. Doch wie sieht es mit der seelischen Müllentsorgung vieler Menschen aus?“ Dabei sei GOTT der Meister des wahren „Recyclings“: Er, der selbst, menschgeworden, alle Tiefen und Höhen des menschlichen Lebens durchgemacht habe, sei auch „der Eine, der sogar unsere schwersten Sünden verwandeln kann in Gutes“. Ihm selber, so der Bischof, hülfen 3 Schritte bei der Beichte, drei einfache Bekenntnisse: Das Bekenntnis des Lobes – „der Dinge, für die ich Gott loben und danken möchte… Indem ich dankbar Rückschau halte, wird mir umso mehr bewusst, dass ich mich des vielen Guten durch mein Verhalten nicht immer würdig gezeigt habe. Diese Einsicht kann einen Menschen tief bewegen und echte Reue bewirken.“ Diese Reue führe zum Bekenntnis des Lebens: zum ehrlichen Bekenntnis der Dinge in unserem Leben, von denen wir vor GOTT wünschten, dass sie besser nicht da wären. Und das unseres Glaubens - dass GOTT die Macht und die Barmherzigkeit besitze, all unsere Sünden zu vergeben. „Ihn bitten wir um Lossprechung. Danach sind wir mit Gott versöhnt und können im alltäglichen Leben auch Zeugen für die Aussöhnung mit unserem Nächsten sein.“ Bischof Zsifkovics wünschte schließlich den regelmäßig Beichtenden, dass das Sakrament nicht zur oberflächlichen Routine werde. Und denen, „die schon längere Zeit nicht mehr beichten waren oder überhaupt noch nie einen Beichtstuhl von innen gesehen haben, möchte ich Mut machen: Nehmt Euch selbst so wichtig wie Gott es tut! Verweigert Euch nicht dem wunderbaren Heilmittel der Versöhnung, das er für Euch bereithält! Legt den alten Menschen ab und lebt als neue Menschen!“ Die Priester bitte er, auch selber zu beichten und umgekehrt den Gläubigen eine gute Beichte zu ermöglichen und sie auf eine gute Beichte vorzubereiten. Formen der Vorbereitung wie Bußfeiern seien wichtig, sie ersetzten aber nicht die persönliche Beichte und dürften nicht gegen die Beichte ausgespielt werden! „Anders als in der pharmazeutischen Industrie ist das Sakrament der Buße und der Versöhnung ein Heilmittel, für das es keine billige Ersatzmedizin, kein Generikum und kein Placebo gibt.“ (Vgl. kath.net 20.2.2015.)
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„Zusammenleben ohne Trauschein ist Sünde“
Warschau. Das nationale Zentrum für Familienseelsorge der katholischen Kirche in Polen startete eine Plakataktion mit dem Slogan „Zusammenleben ohne Trauschein ist Sünde“, um junge Menschen von der Eheschließung zu überzeugen. Die Zahl der „wilden Ehen“ habe sich in Polen in den letzten 10 Jahren verdoppelt, immer mehr hätten Angst vor der Verantwortung für ihren Partner. Im Jahr 2011 lebten in Polen rund 640.000 Menschen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammen (vgl. kath.net 5.3.2015).
Schließen Sie sich einer Petition an den Heiligen Vater an - bisher weltweit 138.400 Unterschriften (=Stand 13.3.2015. - Stand 5.5.2015: 226.570 Unterschriften)
„Ergebene Bitte an Seine Heiligkeit PAPST FRANZISKUS über die Zukunft der Familie“
Wir weisen sehr gerne empfehlend hin auf eine internationale Petition an den Papst, die ihm hinsichtlich der Bischofssynode im Herbst die „Sorgen und Hoffnungen über die Zukunft der Familie“ vorlegt.
Der vollständige Text und die Möglichkeit, online zu unterzeichnen, finden Sie unter www. ergebenebitte.org/.
Prominente Unterzeichner u.a.: Kard. Raymond Burke; Kard. Medina Estévez, Chile; Erzbischof Wolfgang Haas, Vaduz; Weihbischof Athanasius Schneider, Kasachstan; Weihbischof R. Mutsaerts, s-Hertogenbosch NL; Prof. W. Waldstein, Salzburg; Prof. J. Seifert; Austin Ruse, Präsident „Center of Family and Human Rights“; Christa Meves; Prof. Hubert Gindert, „Forum Dt. Katholiken“; Dr. van den Aardweg; Hedwig von Beverfoerde; Felizitas Küble; Michael Hesemann u.a. (weitere Unterzeichner siehe www. ergebenebitte.org/personalities-who-have-signed,3229,c.html#sthash.axTPgqkW.dpuf).