(FMG-INFORMATION 110, Dezember 2013)

 

 

        

 

Die faktische Auflösung der unauflöslichen Ehe

 

 

Zum gegen die kirchliche Lehre gerichteten Vorstoß der Erzdiözese Freiburg

 

1. Am Ende der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) erklärte der Vorsitzende, der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch, es sei eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden, „die sich mit der Pastoral der Menschen beschäftigt, die geschieden und zivil wiederverheiratet sind. Die Arbeitsgruppe wird im kommenden Jahr der Bischofskonferenz einen ersten Arbeitsbericht vorlegen… Er wird einen Blick auf die Realitäten enthalten und die Not zur Sprache bringen, die heute in vielen Bereichen und gerade auch im Bereich verbindlicher, persönlicher Beziehungen besteht.“ Es geht auch um eine „kritische Reflexion auf das maßgebliche Eheverständnis“ der Kirche im Spannungsfeld verschiedener Ansätze (vgl. Radio Vatikan, 27.09.2013).

Am 16. Oktober nahm Papst Franziskus den altersbedingten Amtsverzicht des Freiburger Erzbischofs an, der am 9. August 75 Jahre alt geworden war. Er folgte nicht dem Brauch, Erzbischöfe bis zum 77. Lebensjahr im Amt zu lassen. Wie üblich ernannte der Papst Zollitsch zum Apostolischen Administrator seines bisherigen Erzbistums (bis zum Amtsantritt eines Nachfolgers; ein Administrator soll die „ordentliche Verwaltung“ in der Übergangszeit gewährleisten, während Entscheidungen dem künftigen Bischof vorbehalten bleiben). Der Papst entschied – damit nicht ein emeritierter Bischof DBK-Vorsitzender wäre – in einem Eingriff in das Statut der DBK, dass Zollitsch noch ein halbes Jahr bis zum Ende der Amtsperiode im März 2014 das Amt des Vorsitzenden fortführt.

Es soll hier nicht die Rede sein von den umstrittenen Äußerungen des Erzbischofs, etwa der Aussage in einer Predigt im April, es sei nun, dank Papst Franziskus, „wieder interessant, katholisch zu sein“; dem Vorschlag eines „spezifischen Diakonenamtes für Frauen“; der eigenartigen Einmischung in den Bundestagswahlkampf; zwiespältige Stellungnahmen zu den noch ungeklärten Vorwürfen gegen den Limburger Bischof Tebartz-van Elst (vgl. z.B. kath.net 22.4.2013, kath.net 29.4., kath.net 8.8., kath.net 24.9.). Thema dieses Überblicks ist die Frage der sogenannten „wiederverheirateten Geschiedenen“, ein Streitpunkt, zu dem sich Zollitsch schon mehrfach im Sinn einer Zulassung zu den Sakramenten positioniert hatte, auch provokativ unmittelbar vor dem Besuch von Papst Benedikt XVI. in Deutschland (vgl. FMG-INFORMATION 106, S. 19f., 109, S. 15).

 

2. Am 7. Oktober 2013 meldete die Presse, dass das Seelsorgeamt des Erzbistums Freiburg eine „Handreichung für die Seelsorge zur Begleitung von Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederverheiratung in der Erzdiözese Freiburg“ veröffentlicht hat, unterzeichnet von Domdekan und Seelsorgeamtsleiter Andreas Möhrle und Diözesanfamilienseelsorger Michael Schweiger.

Im Vorwort beruft man sich auf ein Interview-Wort von Papst Franziskus im Flugzeug von Rio de Janeiro zurück, wo er „auf die Frage nach dem Zugang wiederverheirateter Geschiedener zu den Sakramenten“ geantwortet habe, „Ich glaube, dass das die Zeit der Barmherzigkeit ist. […] Die Kirche ist Mutter: Sie muss herausgehen und die Verletzten mit Barmherzigkeit heilen“ (Handreichung S. 5). Nach der vom Vatikan veröffentlichten offiziellen Übersetzung dieses Interviews (vgl. kath.net 6.8.2013) sagte der Papst aber, Geschiedene könnten die Kommunion empfangen, „da gibt es kein Problem; wenn sie aber in zweiter Verbindung leben, können sie das nicht“, und der Papst spricht dann eine vertiefte Ehe-Pastoral und eine Überprüfung der Frage der Nichtigkeits-Erklärung an.

Es wird also hier Papst Franziskus zu Unrecht für die dann vom Seelsorgeamt Freiburg vorgegebene Weisung in Anspruch genommen. Ganz abgesehen davon, dass eine Sakramenten-Zulassung ungeachtet der Frage nach der Situation vor GOTT keine „Barmherzigkeit“ ist, die „heilt“ (vgl. 1 Kor 11,27.29!).

 

3. Dann bezieht sich die „Handreichung“ sehr ausführlich auf die „Kriterien“, die von den drei „oberrheinischen Bischöfen“ (Saier, Freiburg; Kasper, Rottenburg-Stuttgart; Lehmann, Mainz) im August 1993 durch einen Hirtenbrief „Zur seelsorglichen Begleitung von Menschen aus zerbrochenen Ehen, Geschiedenen und Wiederverheirateten Geschiedenen“ (Handreichung S. 7-9) aufgestellt wurden, und zitiert eine fragwürdige Be­hauptung des Freiburger Theologen Eberhard Schockenhoff, dass eine zweite Verbindung Geschiedener „eine geistliche Dimension“ besitze (Handreichung S. 9).

Die Folgerung ist dann, dass „ein seelsorglicher und theologisch fundierter Gesprächsprozess der Partner bzw. eines Partners mit dem Pfarrer“ darauf hinziele, „dass das Paar bzw. einer der Partner für sich eine verant­wortete wirkliche Gewissensentscheidung treffen kann“, die es dann „vom Pfarrer als auch von der Gemeinde zu respektieren“ gelte. Es wird da zwar zunächst die „geistliche Entscheidung,… bewusst auf den Empfang der Sakramente zu verzichten“ genannt, dann aber weiter gesagt, dass „in der Folge einer verantwortlich getroffenen Gewissensentscheidung im Einzelfall in der konkreten Situation aber auch die Möglichkeit gegeben sein“ könne, „die Sakramente der Taufe, der Heiligen Kommunion, der Firmung, der Versöhnung und der Krankensalbung zu empfangen, insofern die erforderliche konkrete Glaubensdisposition vorhanden“ sei.

Es wird auch die Frage eines „Gebets für Paare, die in zweiter Ehe zivilrechtlich verheiratet sind“, angesprochen: Das Paar wünsche sich „die Zusage, von GOTT in seinem Leben begleitet und beschützt zu sein“, und detailliert wird ein Gebetsvorschlag gemacht, der nicht eine „Quasi-Trauung“ sei, aber u. a. die Vergebung GOTTES behauptet (Handreichung S. 12-15).

 

4. Bewusst verschwiegen wird in der Handreichung, dass jener „Hirtenbrief der oberrheinischen Bischöfe“ von 1993 und die darin verkündete „persönliche Gewissensentscheidung“ keineswegs die Zustimmung anderer Bischöfe der Weltkirche fand und dann ausdrücklich vom Lehramt der Kirche zurückgewiesen wurde.

 

In der FMG-INFORMATION 51, Dezember 1993, hatten wir uns ausführlich mit jenem „oberrheinischen“ Hirtenwort befasst, dagegen Erklärungen von Papst Johannes Paul II. 1980, aus dem Apostolischen Schreiben Familiaris Consortio 1981, aus dem Katechismus der Katholischen Kirche (Nr. 1650 sowie 1385 und 1457) angeführt, die Missdeutung des „Gewissens“ kritisiert (das „nicht ein über die Wahrheit und den Irrtum gestelltes Absolutes“ ist, so Johannes Paul II.), und auch klare Aussagen von Kardinal Joseph Höffner wenige Jahre vorher und Richtlinien der italienischen Bischofskonferenz vom Oktober 1993 angeführt. Auch in den folgenden Nummern der FMG-INFORMATION dokumentierten wir Aussagen zu diesem Thema (INFO 52 S. 46-47; INFO 53, S. 3-11 und 27-30), darunter einen Hirtenbrief des US-Bischofs Gracida, der ausdrücklich auf die südwestdeutschen Bischöfe Bezug nimmt, und einen Offenen Brief von drei amerikanischen Professoren. Auch siebzehn Bischöfe der US-Kirchenprovinz von Pennsylvania verkündeten in einem Hirtenbrief vom 29.7.1994 die authentische Lehre der Kirche, dass „jene, die wiedergeheiratet haben und in einer geschlechtlichen Beziehung leben, nicht zur hl. Kommunion zugelassen werden können“, wobei auf die drei südwestdeutschen Bischöfe Bezug genommen wurde (INFO 54, S. 16-18).

 

5. In der FMG-INFORMATION 54 konnten wir schließlich vom Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre an alle Bischöfe der Weltkirche berichten, das zwar auf die ausdrückliche Namensnennung der drei oberrheinischen Bischöfe in vatikanischer Diskretion verzichtet, sehr wohl aber ihre Ausführungen und Argumentationen anführt und widerlegt. Es war vom Präfekten, Kardinal Ratzinger, unterzeichnet und von Papst Johannes Paul II. „gebilligt und zu veröffentlichen angeordnet“ worden.

So heißt es u. a.: „Wenn Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetz GOTTES objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen. Diese Norm hat nicht den Charakter einer Strafe oder irgendeiner Diskriminierung…, sie bringt vielmehr eine objektive Situation zum Ausdruck, die als solche den Hinzutritt zur hl. Kommunion unmöglich macht“. Diese werde „ausschließlich durch die sakramentale Lossprechung eröffnet, die nur denen gewährt werden kann, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit CHRISTUS und der Treue zu Ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht“.

Gläubige in dieser Situation „dürfen“ daher „nicht zur hl. Kommunion hinzutreten“, so heißt es ausdrücklich, und die Hirten und Beichtväter werden ausdrücklich auf die „ernste Pflicht“ hingewiesen, „sie zu ermahnen, dass ein solches Gewissensurteil in offenem Gegensatz zur Lehre der Kirche steht“. Wenn „wiederverheiratete Geschiedene“ meinten, zum eucharistischen Tisch hinzutreten zu dürfen, sei das eine „irrige Überzeugung“, die „normalerweise voraussetzt, dass dem persönlichen Gewissen eine Macht zugeschrieben wird, in letzter Instanz auf der Grundlage der eigenen Überlegung über das Bestehen oder Nichtbestehen der vorausgehenden Ehe und über den Wert der neuen Verbindung zu entscheiden“, dies sei jedoch eine „unzulässige Auffassung“. Denn das „würde bedeuten, die Ehe faktisch als Wirklichkeit der Kirche, das heißt als Sakrament, zu leugnen“. „Ein Kommunionempfang im Gegensatz zu den Normen der kirchlichen Gemeinschaft ist ein in sich widersprüchlicher Akt“ und „kann nicht in rechter und fruchtbarer Weise erfolgen“.

 

6. Schließlich: Wie in der FMG-INFORMATION 105, April 2012, S. 17-19 dokumentiert, hatte Kardinal Ratzinger in einem 1998 herausgegebenen Sammelband der Glaubenskongregation nochmals in einem ausführlichen Vorwort zur Sache Stellung bezogen, und diese Ausführungen wurden bemerkenswerterweise im Dezember 2011 in den verschiedensprachigen Ausgaben des „Osservatore Romano“ für die Weltkirche veröffentlicht, sicher nicht ohne Wissen und Wollen des nunmehrigen Papstes Benedikt XVI., der die beständigen Vorstöße gerade in der Kirche in Deutschland für die Sakramentenspendung an „wiederverheiratete Geschiedene“ kannte.

 

7. Ferner hat der jetzige Präfekt der Glaubenskongregation, Erzbischof Gerhard Ludwig Müller, in einem Artikel am 15. Juni 2013 in der „Tagespost“ noch einmal in einer gut begründenden Darlegung aufgezeigt, dass die Sakramenten-Zulassung von „wiederverheirateten Geschiedenen“ aus der inneren Natur der Sakramente heraus nicht möglich ist. Er hat in Erinnerung gerufen, dass alle Gläubigen sich „bei jeder Messfeier im Gewissen prüfen müssen, ob ein Kommunionempfang möglich ist, dem eine schwere, nicht gebeichtete Sünde entgegensteht“. Und er hat herausgestellt, dass „die Barmherzigkeit GOTTES keine Dispens von den Geboten GOTTES und den Weisungen der Kirche“ ist (vgl. FMG-INFOR­MATION 109, S. 12-16).

 

8. Die Verantwortlichen in der Erzdiözese Freiburg mussten um diese Vorgeschichte und die Verwerfung der von ihnen wieder aufgewärmten „Lösung“ mittels einer „Gewissenentscheidung“ wissen, haben dies also bewusst unterschlagen und dagegen gearbeitet. Titel wie „Los von Rom?“ (kath.net 7.10.2013) und „Will Freiburg eine Kirchenspaltung?“ (Gastkommentar von H. Gindert / Forum Dt. Katholiken, kath.net 8.10.2013), ja „Zollitschs letzter Streich? Kommunionempfang für wiederverheiratet Geschiedene – Freiburg als ‚Avantgarde des Ungehorsams“ (katholisches.info 8.10.2013) haben daher durchaus ihre traurige Berechtigung!

 

9. Reaktionen auf diesen Akt des Seelsorgeamtes Freiburg: Der Vatikansprecher Federico Lombardi warnte vor Sonderwegen bei der Familienpastoral. „Sonderlösungen vonseiten einzelner Personen oder örtlicher Stellen laufen Gefahr, Verwirrung zu stiften“. Bei der Freiburger Initiative handle es sich nicht um eine Erklärung der DBK oder des Freiburger Erzbischofs (vgl. Radio Vatikan 8.10.2013). Der stellvertretende Vatikansprecher nannte es „eine autonome Initiative eines internen Diözesanbüros“ (vgl. kath.net 8.10.2013, Zenit 9.10.2013).

Allerdings würde es kein gutes Licht auf den bisherigen Erzbischof und nunmehrigen Apostolischen Administrator Zollitsch werfen, wenn ein so einschneidender Vorstoß ohne sein Wissen und Wollen gemacht worden wäre. Denn was soll man davon halten, dass Zollitsch am 8. Oktober in einem Brief an seine Amtsbrüder schrieb, das Freiburger Papier sei ohne sein Wissen vorab veröffentlicht worden, wenn aber die Erzdiözese via Internet zwei Tage später mitteilt, da den Seelsorgenden die Handreichung nun zur Verfügung stehe, könne sie in der Praxis erprobt werden, „um hier inhaltlich weiter zu denken und neue Schritte zu wagen“. Den Pfarrern der Erzdiözese Freiburg wurde die „Handreichung“ auch durch die Dekane vorgelegt – auch das zweifellos in der Absicht, dass sie danach handeln sollen. Wenn der Erzbischof ein solches illoyales und spalterisches Vorgehen nun nicht etwa kritisiert und ahndet, dann hat er „seine Diözese entweder nicht im Griff oder er nimmt ihre Spaltung in Kauf, möglicherweise auch beides“, schreibt Regina Einig in einem Kommentar in der „Tagespost“ (19.10.2013). Wenn der Erzbischof im Brief an die anderen Bischöfe schreibt, das Papier sei ein „guter Beitrag zu einem insgesamt nicht abgeschlossenen Prozess der Neuaus­richtung des pastoralen Umgangs mit wiederverheirateten Geschiedenen in unserer Kirche“ und ein „vorläufiger Impuls, den er gerne in die Debatte unserer Konferenz einbringe“ (vgl. DT 10.10.2013, kath.net 10.10.2013), dann ist klar, dass Zollitsch die Lehre der Kirche ändern will.

 

10. Kurienkardinal Velasio De Paolis äußerte sich gegenüber der Presse befremdet. Es sei „erstaunlich“, dass eine Initiative dieser Art von einer Diözese ausgehe, die vom DBK-Vorsitzenden geleitet werde. Im Lauf der Zeit seien verschiedene Bischöfe zur Ordnung gerufen worden, weil sie Weisungen erließen, die den Eckpfeilern der Glaubenslehre widersprachen. „Die geltenden Bestimmungen verbieten daher auch weiterhin wiederverheiratet Geschiedenen den Zugang zu den Sakramenten“, so der Kardinal. „Um die Absolution in der Beichte und damit den Zugang zur Eucharistie zu erhalten, muss man sich im Stand der Gnade befinden. Die wiederverheiratet Geschiedenen befinden sich in einer Situation, die dem Gesetz GOTTES zur Ehe widerspricht. Der Priester muss daher die Kommunion verweigern“ (vgl. kath.net 8.10.2013, katholisches.info 8.10.2013).

 

11. Deutsche Stimmen dagegen kritisieren höchstens den Vorstoß einer Diözese und Alleingänge. Aber insgesamt ist das Bild hoffnungslos: Der Münchner Kardinal Reinhard Marx zeigte sich von der Freiburger Handreichung „überrascht“; sie sei noch keine Veränderung des kirchlichen Gesetzes, aber ein Diskussionsbeitrag. Die Pfarrer vor Ort könnten die Situation gut beurteilen. Die Bischofskommission arbeite daran, beides zusammenzuhalten: die sakramental unauflösliche Ehe und die pastorale Beziehung zu den wiederverheiratet Geschiedenen. Es könne keine generellen Lösungen geben. Marx äußerte sich skeptisch über die Rede, wiederverheiratete Geschiedene lebten im Zustand schwerer Sünde. Im Vordergrund dürfe nicht das Scheitern und die Verfehlung stehen.

 

Der römische Kirchenrechtsprofessor Markus Grau­lich SDB, Konsultor des Generalsekretariats der römischen Bischofssynode, äußerte in einem Interview (DT 19.10.2013) hingegen deutlich, dass die Päpste seit Johannes Paul II. die Weisung des Kirchenrechts (dass „derjenige, der offensichtlich in einer schweren Sünde lebt und in ihr verharrt, nicht zur Kommunion zugelassen werden darf“) „immer auch auf die wiederverheirateten Geschiedenen bezogen, indem sie sagen, dass diese in einer zweiten, kirchenrechtlich nicht gültigen Ehe leben“ und sich „objektiv in einem Status befinden, der dem Willen GOTTES widerspricht, der Sünde, wie immer man das ausdrücken möchte“.

 

Der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode, Vorsitzender der Pastoralkommission der Bischofskonferenz, begrüßte die Freiburger Leitlinien. Der Sprecher der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Uwe Renz, wird zitiert, dass es in seiner Diözese zwar keine „Handreichung“ wie in Freiburg gebe, aber deren Inhalt „bereits seelsorglicher Praxis in der Diözese Rottenburg-Stuttgart“ entspreche (vgl. DT 10.10.2013, katholisches.info 8.10.2013). Und der St. Galler Bischof Markus Büchel, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, erklärte, in der Schweiz sei es vielerorts Praxis, dass wiederverheiratete Geschiedene die Kommunion erhalten, obgleich das der kirchlichen Lehre widerspricht. Er sehe in Papst Franziskus die Chance, dass solche Fragen offener diskutiert werden könnten (vgl. rv. 10.10.2013).

 

12. Während Papst Franziskus dieses Thema offenbar in seinem Gespräch mit Erzbischof Zollitsch nicht ansprach (ob die Deutung von Regina Einig in der „Tagespost“ zutrifft, „päpstliches Schweigen kann Distanz bedeuten“, lässt sich nicht klären), reagierte der Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation, Erzbischof Gerhard Ludwig Müller, offensichtlich damit, dass er seinen in der „Tagespost“ im Juni veröffentlichten Aufsatz nun in der Vatikanzeitung „Osservatore Romano“ gleichsam der ganzen Kirche vorlegte (vgl. rv 22.10.2013).

 

13. Am 11. November wurde der Brief bekannt (vgl. kath.net 11.11.13), den der Präfekt der Glaubenskongregation, Erzbischof Müller, an Erzbischof Zollitsch (und alle deutschen Diözesanbischöfe) gesandt hat – offensichtlich vor dem 23.10.2013, weil der Abdruck des Artikels im Osservatore Romano an diesem Tag angekündigt wird – „nach Rücksprache mit dem Hl. Vater“. Ausdrücklich wird gesagt, dass die Freiburger „Handreichung“ „in zwei Punkten nicht mit der kirchlichen Lehre übereinstimmt“ (nämlich bezüglich der Kommunionzulassung und hinsichtlich des Vorschlags einer Gebetsfeier für wiederverheiratete Geschiedene; letzteres sei von Johannes Paul II. und Benedikt XVI. „ausdrücklich untersagt“). Daher „ist der Entwurf der Handreichung zurückzunehmen und zu überarbeiten, damit nicht pastorale Wege offiziell gutgeheißen werden, die der kirchlichen Lehre entgegenstehen“.

 

14. Eine Reaktion von Zollitsch ist noch nicht bekannt. Doch muss man die Aussage des Münchner Kardinals Reinhard Marx (wohl am 6./7. November) als eine Kampfansage auf diese Forderung Müllers deuten. Marx: „Der Präfekt der Glaubenskongregation kann die Diskussion nicht beenden.“ Er beruft sich dabei offenbar auch auf angebliche Mehrheitsmeinungen bei den Gläubigen. Es gebe einige Fragen, bei denen die Haltung der Mehrheit der Katholiken, gerade auch der praktizierenden, eindeutig sei. Als Beispiel nannte er etwa den Umgang mit den wiederverheirateten Geschiedenen. Eine große Zahl von Gläubigen könne nicht ganz verstehen, „dass eine zweite Verbindung nicht von der Kirche akzeptiert wird“ (vgl. kath.net 7.11.2013, DT 9.11.2013).

 

Aus all dem kann man nur den bestürzenden Schluss ziehen, dass die Spaltung innerhalb der Kirche und innerhalb der Bischöfe nun offenkundig ist. Geht es – entgegen allen beschwörenden Aussagen, die Unauflöslichkeit der Ehe werde nicht in Frage gestellt – nur darum, dass „die Kirche“ etwas nicht akzeptiert? Oder geht es nicht vielmehr darum, dass das Wort CHRISTI nicht akzeptiert wird: „Was GOTT verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen…“ (Mk 10,9). - „Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet“ (Mk 10,11f).

Ist das die Antwort der Hirten, der Mehrheitsauffassung gegen das Wort CHRISTI nachzugeben, natürlich schön verhüllt? Kann daraus Heil entspringen?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Bild ist ein Foto der zu sichtbarem menschlichem Fleisch gewordenen Hostie des Eucharistischen Wunders von Lanciano (8. Jh.).

Das Zitat ist dem Kreuzwegtext entnommen, den Kardinal Joseph Ratzinger im Jahr 2005 für den Kreuzweg des Papstes am Karfreitag verfasste – kurz ehe er selber auf den Stuhl Petri berufen wurde.

 

 

 

 

 

 

 

Meldungen – Meinungen

 

 

 

Kondom-Kampagne verurteilt

Nairobi. Der Erzbischof der kenianischen Hauptstadt, Kardinal John Njue, verurteilt eine Werbekampagne der US-amerikanischen Initiative „Catholics for a Free Choice“ für die Verwendung von Kondomen im dem afrikanischen Land. Im Zug dieser Kampagne waren im ganzen Land Plakate und Zeitungsannoncen mit dem Slogan „Gute Katholiken benutzen Kondome“ verbreitet worden. Njue forderte deren Entfernung. Die amerikanische Vereinigung, die auch für Abtreibung eintritt, sei nicht wirklich katholisch, und die Kampagne verhöhne die katholische Sexualmoral (vgl. DT 11.5.2013).

Bogota, Kolumbien. Kardinal Ruben Salazar Gomez wies die Forderungen nach der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare strikt zurück: „Homosexuelle können keine Rechte beanspruchen, die sie nicht besitzen“, sagte der Erzbischof, der zugleich Vizepräsident des lateinamerikanischen Bischofsrates CELAM ist, einer Zeitung (vgl. DT 25.6.2013).

Fundamentales Menschenrecht auf Vater und Mutter

Augsburg. In einem Zeitungsinterview kritisierte Kurienerzbischof Gerhard Ludwig Müller die „Pfarrer-Initiative“, den von Österreich ausgehenden Zusammenschluss von Priesterrebellen. „Der Aufruf zum Ungehorsam gegenüber der Glaubenswahrheit und zum kanonischen Ungehorsam, der den kirchlichen Gehorsam als blinde Gefolgschaft verleumdet und ihn in Widerspruch zur Reife und Mündigkeit im Glauben setzt, widerspricht dem Dienst des Priesters“. Erzbischof Müller betonte im selben Interview das unveräußerliche Recht eines Kindes auf seinen eigenen Vater und seine eigene Mutter als „fundamentales Menschenrecht“. Es werde verletzt, wenn „die eheliche Gemeinschaft von Mann und Frau mit anderen Formen des Zusammenlebens gleichgestellt und damit ihres Wesens beraubt und diskriminiert wird“ (vgl. katholisches.info 25.6.2013).

Verheiratete Priester – Zurückhaltung gegenüber Homosexuellen

Mainz. „Bahnt sich in der katholischen Kirche eine Re­volution an?“ So leitete eine Zeitung die Meldung ein, dass der Mainzer Bischof Kardinal Karl Lehmann sich laut Aussage in einem Zeitschrifteninterview „verheiratete Priester“ vorstellen könne. Für ihn sei denkbar, dass mancher verheiratete Diakon in einigen Jahren „durchaus die Priesterweihe erhalten kann“. Die ehelose Lebensform der Priester sei schwieriger geworden, „weil sie auch immer weniger verstanden wird und die Anerkennung von außen fehlt“. Zur Homosexualität sagte Lehmann, weil niemand wisse, wie und warum es sie gebe, müsse man „ganz zurückhaltend sein im Urteilen“. Man müsse „einfach eine gewisse Toleranz walten lassen, dass Menschen so sind“. Ihn störe allerdings „diese propagandistische, lobbyhafte Art pro Homosexualität, weil es jungen Leuten Lebensformen verspricht, die dann doch nicht genügend erprobt sind“ (vgl. RP-online 17.09.2013, rv 18.09.2013).

Kampagnen ausländischer Organisationen verurteilt

Abuja, Nigeria. Die Vollversammlung der Bischöfe Nigerias drückte ihre Besorgnis aus „wegen der beständigen Versuche von ausländischen Einrichtungen, mit ihren Kampagnen für Abtreibung, die Verteilung von Kondomen und die Propaganda für homosexuelle Beziehungen ungesunde Praktiken in unsere Gesellschaft einzuführen“. Sie rief die Bevölkerung auf, diese Versuche zurückzuweisen, „sonst riskieren wir, unseren Glauben, unsere kulturelle Identität und die Selbstachtung zu verlieren“. Trotz vieler Probleme, die das Land mit der größten Bevölkerungsdichte der Welt belasten, wie dem Terrorismus von „Boko Haram“ und „skandalösem Umgang mit öffentlichen Geldern“, der die Menschen einer guten Schulbildung, angemessener Gesundheitsfürsorge, Trinkwasser für alle, einer ausreichenden Stromversorgung, eines passablen Straßennetzes beraube, seien westliche Nichtregierungsorganisationen in Nigeria aktiv, denen es nur darum gehe, „ungesunde Praktiken“ einzuführen. Die Bischöfe verurteilten diese Versuche und gratulierten dem Bundessenat zur Ablehnung der Legalisierung der „Homo-Ehe“, so heißt es im Schlussdokument der zweiten Vollversammlung der Bischöfe 2013 (vgl. katholisches.info 18.9.2013).

Von der Entleerung des Begriffs „Liebe“

Bologna. Carlo Kardinal Caffarra, der Erzbischof von Bologna, wandte sich entschieden gegen das Ersetzen der Worte „Vater“ und „Mutter“ durch „Elternteil 1“ und „Elternteil 2“. Dies sei keine harmlose Verteidigung der „Gleichheit“, sondern der Beginn einer Neudefinition der italienischen Gesellschaft. - In einer „Lectio magistralis“, einer Art Vorlesung, gehalten vor katholischen Lehrkräften zur Eröffnung des neuen Schuljahres, kritisierte der Kardinal auch, dass die moderne Kultur „einen Schlüsselbegriff der christlichen Lehre“ gestohlen habe, den Begriff der „Liebe“. Er sei „zu einem leeren Begriff geworden, eine Art Behälter, in den jeder hineinlegt, was er meint“. Auf diese Weise sei die Wahrheit der Liebe heute schwer vermittelbar. Die Liebe wie die Barmherzigkeit stellten aber eine ganz konkrete Realität, eine unverän­derliche Wahrheit, dar und keine beliebig modellierbare Knetmasse. Der Erzbischof knüpfte an eigene Aussagen vom Juli dieses Jahres an, in denen er sich – in Beantwortung von Aussagen des linken Bürgermeisters von Bologna – gegen die Anerkennung von Homo-Partnerschaften ausgesprochen hatte. Die „Homo-Ehe“ sei „unfähig, die Voraussetzung für das Werden neuen menschlichen Lebens zu erfüllen“. Die Anerkennung von homosexuellen Beziehungen und die Zuerkennung des Rechts auf Adoption oder künstliche Befruchtung in verschiedenen Ländern reiße die liebende Verbindung zwischen Mann und Frau und Fortpflanzung auseinander. Was aber sei dann „mit der menschlichen Person, die in die Welt tritt“, so fragte Caffarra. Hier werde das grundlegendste soziale menschliche Netz, die Genealogie des Menschen, zerstört. „Der eingeschlagene Weg, der aus der Liebe ein von der Wahrheit entleertes Konzept macht und es nur mit subjektiven Gefühlen füllt, führt uns zum Abgrund, in dem auch die biologische Dimension als konstitutives Element der Genealogie verschwindet.“ (Vgl. katholisches.info 18.9.2013, kath.net 26.9.13.)

Trotz der Mahnung der Erzbischofs strich die linke Stadtregierung Bolognas in den Vordrucken für die Einschreibung für Kindergärten und Schulen die Worte „Vater“ und „Mutter“ und ersetzte sie durch „anderer Elternteil“. Damit sollten „Diskriminierungen verhindert“ werden. Dabei gibt es in der Stadt nur vier „Homo-Familien“, die auch noch eine Vertretung im Familienbeirat der 380.000-Einwohner-Stadt haben (vgl. katholisches.info 19.9.2013).

Strategiepapier Menschenrechte in öffentlicher Diskussion

Pressburg. Der slowakische Außenminister Lajcak verschob die Vorlage eines Grundsatzpapiers über Menschenrechte der slowakischen Regierung von Herbst 2013 auf Juni 2014. Ausschlaggebend waren die massiven Einwände der katholischen Kirche sowie zahlreicher konservativer Organisationen gegen die Aufnahme der Themen Homosexualität und Gender in das Grundsatzdokument. Erzbischof Stanislav Zvolensky von Bratislawa hatte namens der Bischofskonferenz in einem Brief an den Minister die aufgebrochene öffentliche Diskussion zum Thema begrüßt. Der die Rechte von „LGBT-Personen“ („Lesbian, Gay, Bisexual and Trans“) betreffende Punkt 5 des neun Punkte umfassenden Themenkatalogs sei „unausgewogen und ideologisch belastet“, da er eine „Infragestellung der traditionellen Familie und der Ehe“ und eine „Verurteilung der Morallehre christlicher Kirchen“ enthalte. Die Kirche schlage daher vor, diesen 5. Punkt „gänzlich wegzulassen und den Begriff ‚Geschlechtergleichheit‘ nicht zu benützen“, im Gegenzug aber das Dokument um vier Bereiche zu erweitern: Lebensrecht der ungeborenen Kinder, Recht auf den Gewissensvorbehalt, Elternrechte sowie Religions- und Redefreiheit. Im gleichen Sinn hatten sich auch 69 Nichtregierungsorganisationen in einem Brief an den slowakischen Ministerpräsidenten Fico geäußert (vgl. kath.net 19.9.13).

Bruder Klaus im Mutterleib

Zürich. In einer Ansprache beim Schweizerischen „Marsch für’s Läbe“ erinnerte der Churer Weihbischof und Schweizer Jugendbischof Marian Eleganti an den hl. Bruder Klaus von Flüe, der nach dem Bericht des Zeitzeugen Heimo Amgrund „im Mutterleib, ehe er geboren wurde, einen Stern am Himmel gesehen“ habe, der nach seiner späteren Erkenntnis er selber sei, und dass er „vor seiner Geburt im Mutterleib einen großen Stein gesehen habe“, der bedeuten sollte, dass er in seinem Vorhaben fest bleiben solle. Er habe im Mutterleib auch das hl. Öl der Taufe gesehen: „Das gibt zu denken“, so Eleganti, der in seiner Ansprache feststellte, unabhängig von der religiösen Bewertung als schwerer Sünde sei die Abtreibung „ein Übel, das alle Beteiligten und die Gesellschaft nachhaltig schädigt“. Man wolle auch die in Not geratenen Frauen vor einem Lebenstrauma schützen. Eleganti verwies auf Berufungsgeschichten der Hl. Schrift (z. B. Jer 1,5; Lk 1,15f), die schon Aussagen über diese Menschen im Mutterleib machten. Der Mensch sei vom Moment der Zeugung an Mensch. Noch nie hätten Menschen „ein so genaues Wissen und so berührende Bilder über die vorgeburtliche Entwicklung eines Kindes“ gehabt wie wir heute (vgl. kath.net 20.9.2013).

Apologetik notwendig

Milwaukee, USA. In einem Vortrag forderte der Erzbischof von New York, Timothy Kardinal Dolan, zum mutigen Bekenntnis zur Kirche auf. Die Kirche könne auf ihrer menschlichen Seite unvollkommen, nachlässig und sündhaft sein. Das dürfe die Katholiken aber nicht abhalten, zur Kirche zu stehen. „Wir gestehen ihre Fehler ein, aber wir lieben sie, weil sie CHRISTUS am Kreuz ist“, so Dolan wörtlich. Er fragte die Zuhörer, ob sie bereit seien, den Glauben in der modernen westlichen Gesellschaft gegen jene zu verteidigen, „die ihn uns nehmen wollen“, ob das nun Talkshow-Moderatoren, Zeitungskommentatoren oder Schulkollegen der Kinder seien, die die Schönheit des katholischen Glaubens nicht verstünden. Hier müssten die Katholiken ihren Glauben beken­nen und verteidigen. „Das nennt man Apologetik, und davon brauchen wir heute mehr als je zuvor“ (vgl. kath.net 20.9.13).

Kein Kommunionempfang für Abtreibungsbefürworterin

Washington D.C. Der US-amerikanische Kurienkardinal Raymond Burke, Präfekt der Apostolischen Signatur, äußerte sich in einem Zeitungsinterview über eine umstrittene amerikanische Politikerin, Nancy Pelosi. Die katholische Fraktionsvorsitzende der Demokraten im Repräsentantenhaus sei „eine Person, die nach wiederholten Ermahnungen hartnäckig in schwerer Sünde verharrt – sie kooperiert mit dem Verbrechen der Abtreibung – und die sich trotzdem als praktizierende Katholikin bezeichnet“. Burke sagte, er sorge sich um die Kongressabgeordnete, falls sie nicht zur Einsicht finde, wie schwer sie irrt. Er lade sie ein, über das Beispiel des hl. Thomas Morus nachzudenken. Pelosi sei ein Beispiel dafür, was Johannes Paul II. mit der Situation von Katholiken bezeichnet habe, die ihren Glauben vom öffentlichen Leben abgespalten haben. „Die Behauptung, dies seien einfach Fragen des katholischen Glaubens, die in der Politik keine Rolle spielten, ist schlicht falsch und verkehrt“, so Burke. Diese Frage betreffe nicht innerkatholische Praktiken, sondern das „natürliche Sittengesetz, das in jedes Menschenherz eingeschrieben steht und das die katholische Kirche offenkundig ebenfalls lehrt“. Der Kardinal sagte auch, dies sei „ganz klar ein Fall, in dem Kanon 915 angewandt werden muss.“ Kanon 915 des Kanonischen Rechts beschreibt, dass zur hl. Kommunion nicht zugelassen sind Exkommunizierte und „andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren“ (vgl. kath.net 26.9.13).

Neue Partnerschaften, Zusammenleben oder homosexuelle Gemeinschaften nicht verurteilen

Magdeburg. Bischof Gerhard Feige rief nach einer Meldung von „Radio Vatikan“ (29.9.2013) zum Schutz der Familie auf, forderte aber zugleich, andere Lebensformen „nicht zu diskriminieren“. Jedem Menschen und seiner „Gewissensentscheidung“ gebühre Respekt. Vor 200 Ehejubilaren sagte er, das Fundament von Ehe und Familie dürfe nicht weiter untergraben werden und der Staat müsse sie in besonderer Weise schützen. Doch zugleich forderte der Bischof vor den Ehejubilaren, man dürfe jene, die „nach Brüchen in ihrem Leben neue Partnerschaften eingehen, die Ehe scheuen und so zusammenleben oder homosexuell veranlagt sind, vor allem dann, wenn sie füreinander einstehen und sich gegenseitig unterstützen“, nicht verurteilen. Ihnen gelte „unsere Sorge genauso“ wie denen, „die eher unseren Vorstellungen und Idealen entsprechen“.

Kommentar: Ein eigenartiges, widersprüchliches Sammelsurium von Forderungen. Der Bischof behauptet die bislang unbewiesene homosexuelle „Veranlagung“. Und verlangt er nicht, Sünde nicht mehr Sünde zu nennen? Natürlich sollen wir den Sünder lieben und die Sünde ablehnen – aber der Bischof spricht ja nach der Radio-Vatikan-Meldung davon, nicht etwa nur Personen, sondern sündhafte Lebensformen „nicht zu diskriminieren“. Auch die Aussage vom „nicht verurteilen“ verschweigt, dass es um sündhaftes Verhalten geht – oder handelt es sich nicht mehr um die Ordnung GOTTES, sondern nur um „unsere Vorstellungen“?

Homo-„Ehe“

Springfield, Illinois, USA. Eine Gruppe amerikanischer Homo-Aktivisten namens „Rainbow Sash Movement“ (Regenbogenschärpen-Bewegung) hatte aufgerufen, in der Kathedrale von Springfield einen „Rosenkranz“ für die Einführung der zivilrechtlichen Homo-Ehe im Bundesstaat Illinois zu veranstalten. Im Kongress des Bundesstaates war ein entsprechender Vorstoß im Sommer gescheitert. Der Diözesanbischof Thomas Paprocki veröffentlichte daraufhin eine Stellungnahme, in der er die Protestaktion mit klaren Worten untersagte. Die Ehe sei von GOTT als heilige Institution für einen Mann und eine Frau eingesetzt. Ein Gebet für die Neudefinierung der Ehe als gleichgeschlechtliche Verbindung sei blasphemisch, weil sie einem Gebot GOTTES mit Respektlosigkeit und Missachtung begegne. Er werde die Aktion daher nicht erlauben; wer sich dennoch daran beteilige, werde aufgefordert werden, die Kathedrale zu verlassen. Die Aktion fand daraufhin nicht statt (vgl. kath.net/LSN 29.10.2013).

 

Am 8.11.2013 meldete „katholisches.info“ mit Berufung auf „Christian Science Monitor“, dass das Parlament von Illinois am 5. November die Einführung der „Homo-Ehe“ mit 61 gegen 54 Stimmen beschlossen habe. Eine katholische Abgeordnete und der Präsident des Repräsentantenhauses hätten sich bei ihrer Unterstützung der Gesetzesvorlage auf Worte von Papst Franziskus berufen, der in einem Interview auf dem Rückflug vom Weltjugendtag gesagt haben soll, wenn jemand homosexuell sei und GOTT guten Willens suche: wer sei er dann, „um ihn zu richten“. Laut „Chicago Tribune“ sei der katholische Widerstand nach Bekanntwerden der Aussage von Papst Franziskus erlahmt.

 

Im Vatikan hatte im September 2013 Kardinal Francesco Coccopalmerio, Präsident des Päpstl. Rates für die Interpretation von Gesetzestexten, bei einem Kongress über Familienrechte das vom italienischen Parlament beschlossene Gesetz gegen Homophobie kritisiert. „Ein Gesetz, nach dem alle sagen müssen, Homosexualität sei etwas Gutes, wäre ein Verstoß gegen die Freiheit des Denkens“. Es müsse erlaubt sein, Homosexualität abzulehnen und etwa gegen gleichgeschlechtliche „Ehen“ zu argumentieren. Dies sei etwas anderes als die Abwertung und Diskriminierung von homosexuellen Personen, wogegen auch die Kirche sei, so der Kardinal. Er bekräftigte die kirchliche Lehre, dass Homosexualität „objektiv gesehen etwas Negatives“ sei, was sich aber nicht gegen den einzelnen Menschen richte, der Respekt und Liebe verdiene (vgl. kath.net 20.9.2013).

 

Vatikan. Im April hatte sich Kurienerzbischof Piero Marini, Vorsitzender des Päpstl. Komitees für die Eucharistischen Kongresse, in einem Interview für die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ausgesprochen, wenn auch eine „Gleichstellung dieser Partnerschaft mit der Ehe“ nicht anerkannt werden könne. Im selben Interview hatte Marini, maßgeblicher Mitarbeiter von Annibale Bugnini für die Liturgiereform 1969/70, den Benedikt XVI. 2007 als päpstlichen Zeremonienmeister durch Msgr. Guido Marini abgelöst hatte, davon gesprochen, mit dem neuen Papst „atmet man frische Luft. Wir hatten die Luft sumpfiger Gewässer geatmet“. Es gebe eine neue Luft der Freiheit, eine Kirche, „die näher bei den Armen und weniger problembeladen“ sei (vgl. kath.net 25.4.2013).

 

Washington D. C. Im Juni 2013 hatte die amerikanische Bischofskonferenz mit einer deutlichen Stellungnahme auf das Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA zur „Homo-Ehe“ reagiert. Es sei „sowohl für die Ehe wie auch für unsere Nation ein tragischer Tag“. Durch die Entscheidung habe der Gerichtshof „den amerikanischen Menschen tiefes Unrecht zugefügt“. Die Ehe sei  die Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau, selbst wenn US-Bundesstaaten dies nicht anerkennten. „Um Freiheit und Gerechtigkeit zu erhalten, ist es notwendig, dass alle Gesetze, sowohl auf Bundesebene wie auf Länderebene, die Wahrheit anerkennen, einschließlich der Wahrheit über die Ehe“. Das Gemeinwohl aller, „besonders der Kinder, hängt davon ab, dass eine Gesellschaft danach strebt, die Wahrheit der Ehe zu unterstützen.“ Die Bischöfe rufen auf, „unerschütterlich in der Verteidigung der einzigartigen Bedeutung der Ehe zusammenzustehen: Ein Mann, eine Frau, ein Leben lang“, und sie bitten um das Gebet dafür, dass die Entscheidungen des Gerichtshofs überprüft werden (vgl. kath.net 27.6.2013, katholisches.info 26.6.2013).

Exkommunikation eines häretischen Priesters

Melbourne, Australien. Bischof Denis Hart von Mel­bourne übermittelte einem australischen Diözesanpriester, Greg Reynolds, ein Exkommunikationsdekret des Vatikans. Die Exkommunikation erfolgte automatisch als Tatstrafe wegen Häresie gemäß Canon 751 des Kirchenrechts, und zwar offensichtlich aufgrund der von diesem jahrelang vertretenen Positionen zu „Homo-Ehe“ und Frauenpriestertum, wurde aber mit dem römischen Dekret ausdrücklich festgestellt. Das Verfahren gegen den Priester war bereits unter Benedikt XVI. eingeleitet worden, nun aber als erste Exkommunikation unter dem Pontifikat von Papst Franziskus dekretiert worden (vgl. katholisches.info 28.9.2013).

Unbegreiflich: Sünde akzeptieren

Essen. Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck möchte nicht, dass Priester ein Doppelleben führen müssen, weil sie homosexuell sind oder das Zölibatsversprechen brechen. Er halte das für „unzumutbar“; man solle die Augen nicht vor der Realität verschließen. „Ich weiß also sehr wohl, dass es Priester gibt, die ihr Zölibatsversprechen nicht halten, aber trotzdem einen guten Dienst tun und von den Menschen auch so akzeptiert werden“, sagte Overbeck in einem Interview für ein Buch. Die Wahrnehmung der Realität bedeute aber „nicht notwendig, daraus gleich Normen abzuleiten“.

Noch vor ein paar Jahren war Overbeck angegriffen worden, weil er im Fernsehen bei praktizierter Homosexualität von Sünde sprach (FMG-INFORMATION 101, November 2010, S. 23f). Ebenfalls vor drei Jahren erklärte Overbeck den Zölibat als nicht verhandelbar. Die Kirche lebe nicht davon, dass sie das tue, was alle anderen täten (FMG-INFORMATION 101, S. 24). – Es ist unbegreiflich, dass der Bischof nun ein sündhaftes Leben offen akzeptieren will – ob das auch für Ehebruch und andere schwere Sünden gilt, die viele Menschen „auch so akzeptieren“? Es wird immer deutlicher, wie sehr die Bischöfe das Gebet nötig haben, um ihrem Dienst als Nachfolger der Apostel nicht untreu zu werden! (Vgl. www. derwesten.de/politik/bischof-over­beck-will-realitaet-bei-homosexualitaet-und-zoelibat-anerkennen-id8532022.html; WAZ 6.10.2013, katholisches.info 8.10.2013).

HLI verleiht Kardinal-von-Galen-Preis an Bischof Bruskewitz

Lincoln, Nebraska, USA. Dem im vergangenen Jahr emeritierten Bischof von Lincoln, Fabian Wendelin Bruskewitz, wurde am 18. Oktober 2013 der „Cardinal-von-Galen-Award“ verliehen für seine mutige Verteidigung des menschlichen Lebens. Der Präsident von „Human Life International“, Fr. Shenan J. Boquet, rühmte den Bischof, der sich im Kampf für das Lebensrecht „verdienstvolle Narben“ erworben habe, als „lehrenden Bischof mit einem brillanten Intellekt“. Er habe die Auffassung widerlegt, nur weil etwas technologisch möglich sei, sei es auch moralisch erlaubt. Er sei ein Führer unter den Bischöfen in der Ablehnung der Abtreibung, in der Aussage, dass Abtreibungsbefürworter und Mitglieder von „Planned Parenthood“ nicht die hl. Kommunion empfangen dürften, und habe sich dagegen eingesetzt, dass die US-Gesundheitsreform Geburtenkontrolle, Sterilisation und „morning after pill“ beinhalte, und jede seiner Pfarreien angewiesen, diesem ungerechten Gesetz nicht nachzukommen. Bruskewitz habe sich unermüdlich der Entmutigung und dem Pessimismus entgegengestellt, die „Pro-Lifer“ befallen könnten. Er habe sich die Anerkennung und Wertschätzung der Lebensrechtler und der gläubigen Katholiken weltweit verdient. – Den nach dem Münsteraner Bischof Clemens von Galen benannten Preis hat HLI seit 2009 an eine Reihe von Bischöfen aus verschiedenen Ländern verliehen, die sich um die Verteidigung des Lebensrechts verdient gemacht haben (vgl. www.hli.org/2013/10/cardinal-von-galen-award-fall-2013-bishop-fabian-wendelin-bruskewith/).

Anmerkung: Bischof Bruskewitz gehört auch zu den Unterzeichnern der Erklärung „Hirntod ist nicht Tod“ bei der Tagung der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften, Februar 2005. Er hatte u.a. die Zustimmung zur Organspende, die den Tod des „Spenders“ zur Folge hat, als „Erlaubnis zu einer selbstmörderischen Zustimmung“ bezeichnet, auch wenn sie die „Wohltat“ beinhalte, „das irdische Leben eines anderen zu verlängern“. (In diesem Zusammenhang ist unverständlich, dass HLI kürzlich einen Artikel von Denise Hunnell verbreitete [vgl. Spirit & Life 13.09.2013], der für die Organspende nur verlangte, dass sie frei, ohne Zwang, erfolge. Wie steht HLI zum „Hirntod“?)

Eine Schwelle vor dem Kommunionempfang

Graz. In einem Hirtenbrief „Miteinander unterwegs im Schutzmantel Marias“ sprach Bischof Egon Kapellari, Graz, unter anderem die Themen Armut und Liturgie an. Die Liturgie müsse immer von Heiligkeit geprägt sein. Schönheit der Liturgie dürfe nicht mit Luxus verwechselt werden. „Die Ehrfurcht vor dem Heiligen muss sich auch im Empfangen der Kommunion bewähren“, so Kapellari. Generell müssen wir „in der Kirche wieder besser lernen, dass vor dem Empfang der Kommunion eine Schwelle liegt, an der wir innehalten und uns fragen sollen, ob wir ohne Umkehr, ohne Reue zur Kommunion herantreten dürfen. Wenn wir es trotzdem tun, dann bleibt die Kommunion fruchtlos“, denn wir begegneten in ihr CHRISTUS selber, dessen Licht uns erleuchte und wärme, aber zugleich alles Böse in uns verbrennen solle (vgl. kath.net 24.10.2013).

Halloween heidnisch

Reggio Emilia-Guastalla, Italien. Der Bischof dieser norditalienischen Diözese, Massimo Camisasca, untersagte eine Halloween-Party in einem Gebäude in Kirchenbesitz. „Das Fest aller Heiligen darf in keiner Weise durch Halloween ersetzt werden“, denn Halloween sei eine Mischung aus Heidentum und Kommerz. Kindern tue man nichts Gutes mit einer Scheinwelt aus „Geistern, Monstern, Hexen und Vampiren – ohne CHRISTUS“. Veranstalter der geplanten Halloween-Party war eine katholische Jugendorganisation. Nach dem Protest des Pfarrers schaltete sich auch der Bischof ein. In seiner Stellungnahme erinnerte er an die Bedeutung der christlichen Feste Allerheiligen und Allerseelen. Die Ausbreitung des heidnischen Spektakels sei ein Indiz für den Verlust des rechten Verständnisses der christlichen Feste und für die Hinwendung zur berauschenden Weltflucht in eine Scheinwelt, die zudem noch von kommerziellen Interessen gefördert werde (vgl. katholisches.info 29.10.2013).

Schon im Vorjahr hatte der polnische Erzbischof von Szczecin-Kamień, Andrzej Dziega, in einem Hirtenbrief vor Halloween-Feiern gewarnt. Es sei ein „unverantwortliches und antichristliches“ Spektakel, der in „eine Welt von Dunkelheit“ mit „Teufeln, Vampiren und Dämonen“ führe, hinter der eine „Kultur des Todes“ stehe. Diese Art von „Vergnügen“ sei für Kinder eine Versuchung wie Süßigkeiten und beinhalte „die reale Möglichkeit großen geistlichen Schadens“, ja der Zerstörung des geistlichen Lebens (vgl. kath.net 31.10.2012).

Klares Bekenntnis zur Familie

Lima, Peru. In einer Predigt nahm Kardinal Juan Luis Cipriani, Erzbischof von Lima, zur derzeitigen Diskussion über die Liberalisierung der Abtreibung (für sog. „therapeutische Abtreibungen“) und die Einführung homosexueller Partnerschaften Stellung. Die Welt dürfe die Familie nicht zerstören. „Der HERR sagt mir, dass wir die Familie beschützen müssen“. Sie solle ein Ort der Freude sein, von der Liebe GOTTES erfüllt. Diese Freude sollten die Christen ausstrahlen: „Mögen die anderen sehen, dass wir einander lieben“, wünschte der Erzbischof (vgl. kath.net/LSN 6.11.2013).

 

 

                  

  

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