(FMG-INFORMATION 109, Juli 2013)

 

 

 

„Zulassung zu Sakramenten

 

aus ihrer inneren Natur heraus nicht

 

möglich“

 

 

 

Klarstellung des Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre, Erzbischof Gerhard Ludwig Müller

in der „Tagespost“ vom 15. Juni 2013 zur Situation der sog. wiederverheirateten Geschiedenen

 

Mit einem bemerkenswerten Artikel in der deutschen katholischen Zeitung „Die Tagespost“ unter dem Titel „Zeugnis für die Macht der Gnade“ hat der Präfekt der Glaubenskongregation Stellung bezogen inmitten all der Forderungen und Pressionen, auch von Priestergruppen, und der Ankündigungen und Versprechungen von Bischöfen, nicht zuletzt des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Wege der Zulassung der wieder­verheirateten Geschiedenen (künftig: „wG“) zur Kommunion zu finden 1.

Schon im Herbst hatte der Kurienerzbischof in einem Interview gesagt, in der Frage nach den wG gebe es für die deutschen Bischöfe keinen „Spielraum“ 2, „weil es hier nichts zu spielen gibt und weil die Sache sehr ernst ist“. Es sei „eine Tatsache“, „dass man nur im Stand der heiligmachenden Gnade zur hl. Kommunion gehen kann, wenn man also frei von persönlichen schweren Sünden und sich in seinem Lebensstand in Übereinstim­mung mit der Lehre der Kirche befindet“ (DT 11.10.12). Und in einem Focus-Interview im Dezember hatte Müller ebenso der Forderung nach der Kommunionzulassung eine Absage erteilt (kath.net 9.12.12). Schließlich hat auch der Päpstliche Rat für die Familie durch das vatikanische Presseamt im April Spekulationen über ein neues Dokument zum Kommunionempfang von wG zurückgewiesen; Meldungen in der italienischen Presse, Papst Franziskus habe Erzbischof Vincenzo Paglia, dem Präsidenten des Päpstlichen Familienrates, einen entsprechenden Auftrag erteilt, entbehrten jeder Grundlage (vgl. kath.net 25.4.2013).

Erzbischof Müller versucht, die prophetische Botschaft, dass die sakramentale Ehe ein Zeugnis für die Macht der Gnade ist, neu ins Bewusstsein zu rufen. Seine Ausführungen sind nicht neu; er übernimmt vielmehr die Argumentationsweise und Formulierungen, die schon der frühere Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Ratzinger, 1998 im Einleitungsabsatz zu einem Dokumentenband zum Thema vorlegte (vgl. FMG-INFORMATION 105, April 2012, S. 17ff). Die Entschiedenheit, mit der er die Lehre und Haltung der Kirche in der Frage der Wiederverhei­ratung Geschiedener heute als oberster Glaubenshüter vertritt, ist doch eindrucksvoll und ermutigend.

 


 

Erzbischof Müller beginnt seine Darlegung zu den Fragen um die Situation von Gläubigen, die „nach einer Scheidung eine neue zivile Verbindung eingegangen sind“, mit der Feststellung, dass diese Fragen „im Einklang mit der katholischen Lehre über die Ehe“ behandelt werden müssen, und er zitiert das 2. Vatikanum, dass die Theologie, auf der die Pastoral aufbaut, sich „dem sich offenbarenden GOTT mit Verstand und Willen voll unterwirft und Seiner Offenbarung willig zustimmt“ (Verbum DEI 5). So erinnert Müller im Blick auf das Alte Testament an das Verbot des Ehebruchs im Dekalog (Ex 20,14) und an die von Mose eingeräumte Scheidungsmöglichkeit (Dtn 24,1-4), hebt aber auch heraus, dass ein „gewisses Unbehagen gegenüber dieser Praxis“ bestanden habe und gerade die Propheten das Ideal der Monogamie und der Unauflöslichkeit herausstellten im Vergleich des Bundes GOTTES mit Israel mit dem Ehebund. JESUS habe sich dann „ausdrücklich von der alttestamentlichen Scheidungspraxis distanziert“ (vgl. Mk 10,5-9; Mt 19,4-9; Lk 16,18). Und die Kirche habe sich „in Lehre und Praxis stets auf diese Worte JESU über die Unauflöslichkeit der Ehe bezogen“. Erzbischof Müller weist dann die Meinung einiger Exegeten, die sog. Unzuchtsklausel (Mt 5,32; 19,9) zeige eine „gewisse Flexibilität“, zurück: „Jedenfalls kann die Kirche ihre Lehre und Praxis nicht auf umstrittene exegetische Hypothesen aufbauen. Sie muss sich an die klare Lehre CHRISTI halten.“ Und er verweist auf Paulus, der das Scheidungsverbot „als ausdrücklichen Willen CHRISTI“ ver­kündete (1 Kor 7,10-11), hingegen zulässt, „dass sich ein Nichtchrist von seinem christlich gewordenen Partner trennen kann“: „Ausgehend von dieser Stelle erkannte die Kirche, dass nur die Ehe zwischen einem getauften Mann und einer getauften Frau Sakrament im eigent­lichen Sinn ist und nur für diese die unbedingte Unauflöslichkeit gilt“. Die Ehe von Ungetauften, auf die Unauflös­lichkeit hingeordnet, kann eines höheren Gutes wegen gelöst werden – das sog. Privilegium Paulinum. Dabei gehe es nicht um eine Ausnahme vom Wort CHRISTI und die Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe bleibe gewahrt. Müller verweist dann auch auf das Wort im Epheserbrief (5,25.31-32), wonach die christliche Ehe „ein wirksames Zeichen des Bundes zwischen CHRIS­TUS und der Kirche“ ist: „Weil sie die Gnade dieses Bun­des bezeichnet und mitteilt, ist die Ehe zwischen Getauften ein Sakrament.“

Der Präfekt der Glaubenskongregation lenkt dann den Blick auf die Kirchenväter: „Sie lehnen die staatlichen Ehescheidungsgesetze als mit der Forderung JESU unvereinbar ab.“ Geschiedene, die zivil wieder geheiratet hatten, seien in der Väterzeit nicht zu den Sakramenten zugelassen worden, „auch nicht nach einer Bußzeit“; auch wenn einige Vätertexte erkennen ließen, dass Missbräuche nicht immer rigoros zurückgewiesen worden seien. Später dann, „vor allem aufgrund der zunehmenden Verflechtung von Staat und Kirche“, sei es dann zu größeren Kompromissen gekommen und habe im Osten „zu einer immer liberaleren Praxis“ geführt. Heute gebe es in den orthodoxen Kirchen mit Verweis auf die pasto­rale Nachsicht in schwierigen Einzelfällen eine Vielzahl von  Scheidungsgründen und „den Weg zu einer Zweit- und Drittehe mit Bußcharakter“. Doch Müller ganz klar: „Mit dem Willen GOTTES, wie er in den Worten JESU über die Unauflöslichkeit der Ehe eindeutig zum Ausdruck kommt, ist diese Praxis nicht zu vereinba­ren.“ Sie stelle ein erhebliches Problem der Ökumene dar.

Im Westen habe die Gregorianische Reform den Liberali­sierungstendenzen entgegengewirkt, und die katholische Kirche habe die absolute Unauflöslichkeit der Ehe „selbst um den Preis großer Opfer und Leiden verteidigt“, wobei Müller insbesondere auf die Abspaltung der „Kirche von England“ unter Heinrich VIII. verweist. Das Konzil von Trient habe die Lehre von der Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe als dem Evangelium entsprechend bestätigt. Der Erzbischof weist in diesem Zusammenhang  die Behauptung zurück, die Kirche habe damals die orientalische Praxis „faktisch toleriert“: „Das trifft aber nicht zu“, denn es sei immer wieder von einer „missbräuchlichen Praxis“ gesprochen worden und zur katholischen Kirche konvertieren Orthodoxen ein Glaubensbekenntnis „mit einem ausdrücklichen Verweis auf die Unmöglichkeit von Zweit- und Drittehen“ abverlangt worden.

Das Vatikanum II schließlich habe eine in einer theologisch und spirituell tiefen Ehelehre „klar und deutlich an der Unauflöslichkeit der Ehe“ festgehalten, als einer nach GÖTTlicher Ordnung festen Institution, die nicht menschlicher Willkür unterliege (vgl. Gaudium et spes 48). Erzbischof Müller hebt die durch das Ehesakrament den Gat­ten geschenkte „besondere Gnade“ heraus und unterstreicht: „Man kann die Ehe nur im Kontext des CHRISTUSmysteriums als Sakrament verstehen und leben“; einer säkularisierten Betrachtung bleibe der Zugang zur Sakramentalität, zum Hineingenommensein in die end­gültige Liebesgemeinschaft CHRISTI mit Seiner Kirche, verborgen.

Dann referiert der Präfekt der Glaubenskongregation die entsprechenden Aussagen des „bis heute grundlegenden Apostolischen Schreibens Familiaris consortio“ von Johannes Paul II. aus dem Jahr 1981, das „die dogmatische Ehelehre der Kirche ausdrücklich bestätigt“. Der Papst zeige „ein hohes Maß an Sorge und Zuwendung“ an zivil wiederverheiratete Gläubige, deren Situationen zu „unterscheiden“ und denen in „fürsorgender Liebe“ beizustehen sei. Doch „die Zulassung zur Eucharistie kann ihnen allerdings nicht gewährt werden“, weil, so heißt es in Familiaris consortio, ihr Lebensstand „in objektivem Widerspruch“ zum Bund der Liebe zwischen CHRISTUS und Kirche stünden, „den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht“; ferner würde eine Zu­lassung zur hl. Eucharistie „Irrtum und Verwirrung“ bezüglich der Unauflöslichkeit der Ehe hervorrufen. Einen Weg zum Sakramentenempfang gebe es nur bei Reue über das Geschehene und „Bereitschaft zu einem Leben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht“ – wenn beide Partner sich zur völligen Enthaltsamkeit verpflichteten. Das Schreiben habe auch ausdrücklich irgendwelche liturgischen Handlungen bei zivil wieder heiratenden Geschiedenen verboten, und zwar „nicht aus legalistischem Zwang“, sondern „aus innersakramentalen-theologischen“ Gründen.

Müller erinnert dann an das Schreiben der Glaubenskongregation von 1994 (es war die Reaktion auf einen gemeinsamen Hirtenbrief der  sog. oberrheinischen Bischöfe Saier, Lehmann und Kasper von 1993!), in dem eine „Modifizierung“ der Praxis der Kirche als nicht möglich bezeichnet und auch ein Hinzutreten zur hl. Kommunion aufgrund der Gewissensüberzeugung der Betroffenen abgelehnt wurde – ein solches „Gewissensurteil“ stehe „in offenem Gegensatz zur Lehre der Kirche“; eventuelle Zweifel über die Gültigkeit einer zerbrochenen Ehe müssten durch das kirchliche Ehegericht überprüft werden. Müller zitiert aus diesem Schreiben auch die Forderung an die Pastoral, alles zu tun, „um glaubhaft zu machen, dass es nicht um eine Diskriminierung geht, sondern einzig um uneingeschränkte Treue zum Willen CHRISTI, der uns die Unauflöslichkeit der Ehe als Gabe des Schöpfers zurückgegeben und neu anvertraut hat“.

Schließlich führt der Erzbischof noch Aussagen von Benedikt XVI. im nachsynodalen Apostolischen Schreiben Sacramentum caritatis von 2007 an, wo der Papst von einem „dornenreichen und komplizierten Problem“ sprach, von „wahrscheinlich häufiger ungültigen“ Ehen als früher (und dafür auf die Ehegerichte verwies, und im Fall einer nicht feststellbaren Ehenichtigkeit auf das „Zusammen­leben wie Bruder und Schwester“ 3), aber dennoch „die auf die Hl. Schrift gegründete Praxis der Kirche“ bekräf­tigte, dass zivil wiederverheiratete Geschiedene nicht zu den Sakramenten zugelassen seien. Dann erwähnt Müller noch, im Hinblick auf Gläubige, „die nach dem Scheitern einer ehelichen Lebensgemeinschaft (nicht dem Scheitern der Ehe, die als Sakrament bestehen bleibt), eine neue Verbindung“ eingingen, die Bischofssynode vom Oktober 2012, die den Betroffenen zusagt, dass die Kirche sie liebe und dass sie Glieder der Kirche blieben, „auch wenn sie die sakramentale Lossprechung und die Eucharistie nicht empfangen können“.

 

Nach diesem Überblick über die beständige Lehre der Kirche in dieser Frage folgen nun anthropologische und sakramentstheologische Erwägungen des Erzbischofs. In einer säkularisierten Umwelt stoße die Unauflöslichkeit der Ehe häufig auf Unverständnis und „eine bloß konventionelle Zugehörigkeit zur Kirche“ vermöge in Krisen keinen Halt zu bieten; auch verstärke das Erleben zerbrechender Ehen bei der Jugend die Skepsis gegen­über definitiven Lebensentscheidungen. Der Erzbischof leitet aber auch aus dem – in Umfragen erkennbaren – Sehnen nach stabilen Beziehungen ab, dass „das in der Schöpfungsordnung begründete Ideal der Treue zwi­schen einem Mann und einer Frau nicht von seiner Fas­zination verloren“ habe. Das entspreche der geistigen und sittlichen Natur des Menschen; eine unauflösliche Ehe entziehe die Partner der Willkür und der Tyrannei der Gefühle und Stimmungen, helfe Schwierigkeiten durchzustehen und schütze die Kinder. Liebe sei mehr als Gefühl, sondern wissentliche und willentliche Hin­gabe. „Für Christen gilt, dass die Ehe von Getauften, die in den Leib CHRISTI eingegliedert sind, sakramentalen Charakter hat und damit eine übernatürli­che Wirklichkeit darstellt“. Die Kirche könne dem wachsenden Unverständnis gegenüber der Heiligkeit der Ehe nicht „durch pragmatische Anpassung an das ver­meintlich Unvermeidliche“ entsprechen. Man müsse dem Geist GOTTES vertrauen, der erkennen lässt (vgl. 1 Kor 2,12), dass „die sakramentale Ehe ein Zeugnis für die Macht der Gnade“ ist, die den Menschen verwandle und die ganze Kirche auf das himmlische Jerusalem, die Braut des Bräutigams CHRISTUS (vgl. Offb 21,2) vorbe­reite. Darum fordert Müller, „das Evangelium von der Heiligkeit der Ehe in prophetischem Freimut zu verkün­den“. Man dürfe nicht in der Anpassung an den Zeitgeist das Heil suchen, sondern in GOTT. „Durch die sakramentale Gnade wird die eheliche Liebe gereinigt, gestärkt und erhöht“, betont der Erzbischof. Die Gatten hätten kraft des Ehesakrament an der unwiderruflichen Liebe GOTTES teil, könnten diese bezeugen, müssten sie aber auch „beständig nähren durch ein Leben aus dem Glauben und der Liebe“.

Der Präfekt der Glaubenskongregation bestätigt dann die Praxis der Kirche, bei Situationen, „in denen das eheliche Beisammensein aus schwerwiegenden Gründen, etwa aufgrund von physischer oder psychischer Gewalt, prak­tisch unmöglich wird“, eine Trennung zu gestatten. Doch seien sie wegen des weiter gültigen Ehebandes „nicht frei, eine neue Ehe zu schließen, solange der Ehepartner am Leben ist“. Die Seelsorger und Gemeinschaften müssten hier womöglich zur Versöhnung oder zu Bewäl­tigung aus dem Glauben helfen.

Erzbischof Müller spricht dann den Vorschlag mancher an, „man solle wiederverheiratete Geschiedene selber in ihrem Gewissen entscheiden lassen, ob sie zur Kommu­nion hinzutreten oder nicht“. Dieser Ansicht liege „ein problematischer Begriff von Gewissen zugrunde. Die Gläubigen müssten sich „bei jeder Messfeier im Gewissen prüfen, ob ein Kommunionempfang möglich ist, dem eine schwere, nicht gebeichtete Sünde entgegensteht“, und sie hätten „die Pflicht, ihr Gewissen zu bilden und an der Wahrheit auszurichten“. Wenn, so Müller, wiederverheiratete Geschiedene der subjektiven Überzeugung seien, dass eine vorausgehende Ehe nicht gültig war, dann „muss dies objektiv durch die zuständi­gen Ehegerichte nachgewiesen werden“. Denn die Ehe betreffe nicht nur die Beziehung der Partner zu GOTT, sondern sie sei auch „eine Wirklichkeit der Kirche, ein Sakrament, über dessen Gültigkeit nicht der Einzelne für sich, sondern die Kirche entscheidet, in die er durch Glaube und Taufe eingegliedert ist.“

So zieht der Erzbischof die Folgerung mit einer Aussage von Kardinal Ratzinger aus dem Jahr 1998, die aus­drücklich im Dezember 2011 nochmals im Osservatore Romano veröffentlicht wurde: „Wenn die vorausgehende Ehe von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen gültig war, kann ihre neue Verbindung unter keinen Umständen als rechtmäßig betrachtet werden; daher ist ein Sakramentenempfang aus inneren Gründen nicht möglich. Das Gewissen des Einzelnen ist ausnahmslos an diese Norm gebunden.“ Wie Kardinal Ratzinger 1998/2011 weist Erzbischof Müller auch einen Rückgriff auf die sog. Epikie (Ausnahme von einem Gesetz in ei­nem konkreten Fall) zurück, weil es hier um eine GÖTTli­che Norm geht, „über die die Kirche keine Verfügungsgewalt hat“.

Ausdrücklich widerspricht Müller schließlich dem „Argument der Barmherzigkeit“. Die ganze sakramentale Ordnung ist ein Werk der GÖTTlichen Barmherzigkeit und kann nicht mit Berufung auf dieselbe aufgeho­ben werden. Durch die sachlich falsche Berufung auf die Barmherzigkeit besteht zudem die Gefahr einer Banali­sierung des GOTTESbildes, wonach GOTT nichts ande­res vermag, als zu verzeihen. Zum Geheimnis GOTTES gehören neben der Barmherzigkeit auch seine Heiligkeit und Gerechtigkeit. Wenn man diese Eigenschaften GOTTES unterschlägt und die Sünde nicht ernst nimmt, kann man den Menschen letztlich auch nicht Seine Barmherzigkeit vermitteln. Der Ehebrecherin begegne JESUS mit großem Erbarmen, fordere sie aber auch auf, nicht mehr zu sündigen (vgl. Joh 8,11). „Die Barmherzigkeit GOTTES ist keine Dispens von den Geboten GOTTES und den Weisungen der Kirche. Sie verleiht vielmehr die Kraft der Gnade zu ihrer Erfüllung, zum Wiederaufstehen nach dem Fall und zu einem Leben in Vollkommenheit nach dem Bild des himmlischen VATERS.

Abschließend dringt Müller auf die nötigen „pastoralen Bemühungen“ um die betroffenen Gläubigen, da der von der Kirche aufgezeigte Weg nicht einfach sei. Sie sollten spüren, dass die Kirche als Heilsgemeinschaft ihren Weg begleite. Im Bemühen um Verstehen der Haltung der Kirche und im Nichtempfang der hl. Kommunion legten sie Zeugnis für die Unauflöslichkeit der Ehe ab. Und GOTT könne „auf unterschiedlichen Wegen Seine Nähe und Sein Heil schenken“, auch wenn die Menschen sich in einer widersprüchlichen Lebenssituation befänden.

Dazu Ergänzungen:

1) Die Forderungen und Ankündigungen sind zahl­reich: „Beim Umgang mit wG seien die Bischöfe intensiv auf der Suche nach neuen Wegen“, hatte der Münchner Kardinal Marx in einem Interview im September 2012 erklärt (vgl. Radio Vatikan 16.9.12).

Schon im Juni hatte der Berliner Kardinal Woelki sich für einen „freieren Umgang mit Homosexuellen und wG aus­gesprochen. Die Lehren der Kirche müssten beachtet werden, aber es gelte zugleich, praktikable Wege zum Wohl der Menschen zu finden“, so Woelki in einem „Zeit“-Interview. Er plädierte dafür dass sich die kath. Kirche „intensiver mit dem Weg der orthodoxen Kirche in dieser Frage auseinandersetzt“ (DT 30.6.12).

Der Würzburger Weihbischof Ulrich Boom äußerte, man dürfe das nicht auf die Frage des Kommunionempfangs reduzieren. „Oft geht es erst einmal darum, dass wG unter dem Segen GOTTES leben, ob sie ihn ausdrücklich von der Kirche bekommen haben oder nicht. Der Segen ist ein Geschenk GOTTES, er ist nicht zu verwalten.“ (Vgl. DT 30.8.12)

[Anmerkung: „Segen GOTTES“ ist eine vieldeutige Formulierung, denn klar ist, dass GOTT auch den Sünder liebt und sein Heil will. Aber wenn „Segen GOTTES von der Kirche“ mit dem Trauungssegen assoziiert wird, und das Ehesakrament in die Nähe der „Segensverwaltung“ gerät, ist doch die Frage, ob CHRISTUS diesen „Segen“ auch jenen gibt, die nach Seinem Wort Ehebruch begehen (vgl. Mk 10,11 par.).]

Erzbischof Robert Zollitsch wurde zitiert: „Änderungen der theologischen Sicht und kirchlichen Praxis im Um­gang mit Wiederverheirateten sind möglich und notwen­dig“, so dass diese an der Kommunion teilnehmen dürf­ten (www. badische-zeitung.de 20.9.12). Zum Abschluss der Herbstvollversammlung der DBK sagte Zollitsch, die Bischöfe hätten eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich ohne zeitliche Vorgaben mit dem Thema befassen solle. Die Arbeitsgruppe soll Aspekte für eine Handreichung ausarbeiten und dem Ständigen Rat vorlegen. „Wir spü­ren, dass hier eine große pastorale Aufgabe vor uns steht“. Es werde „Zeit, dass etwas geschieht“. Man wolle aber eine einvernehmliche Lösung finden und werde parallel das Gespräch mit der Glaubenskongregation suchen. Möglichkeiten für eine schnelle Lösung sehe er nicht: „Wir müssen auch die mitnehmen, die in dieser Frage anderer Meinung sind.“ (vgl. DT 29.9.12).

Zollitsch ebenso im Dezember: „Wir stellen uns auch der Frage der Pastoral im Blick auf wiederverheiratete Ge­schiedene. Wir behandeln das Thema auf der Ebene der Bischofskonferenz. Ich möchte, dass wir einen gemein­samen Weg für ganz Deutschland finden…“ (KNA-Interview, vgl. kath.net 17.12.12).

Oder Zollitsch in Radio Vatikan im April: „Wir werden ganz klar und müssen auch daran festhalten, dass die Ehe ein Sakrament ist. Zugleich sehen wir, dass viele Menschen scheitern und wieder neu anfangen und dass das Eingehen einer neuen Verpflichtung auch nicht nichts ist… Wo ist die Situation gegeben, dass wir über­legen, wie dann auch der Zugang zum Empfang der Sakramente ist. Das ist keine Entscheidung, die wir treffen können, sondern das ist auch eine Frage, mit der sich die Bischofskonferenz befasst. Und es ist auch eine Frage, mit der wir auch mit dem Zentrum der Weltkirche, mit Rom, im Gespräch sind“ (rv 26.04.13).

Im April hatte in Freiburg eine sog. „Diözesanversammlung“ stattgefunden. Danach hieß es: „Der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch will die Empfehlungen der Diözesanversammlung prüfen und – wo ihm dies möglich ist – um­setzen. Die Delegierten hatten sich u.a. … für eine Zulassung von wG zu den Sakramenten und Segnungsfeiern für gleichgeschlechtliche Paare ausge­sprochen.“ (Radio Vatikan 28.4.13). Zollitsch: „‚Nichts wird vergessen werden oder verloren gehen. Ich stehe dafür ein, dass die Themen auf dem Tisch bleiben… Mir liegt daran, ohne die Unauflöslichkeit der Ehe in Frage zu stellen, die betroffenen Frauen und Männer ernst zu nehmen‘. Das Erzbistum Freiburg erwäge daher, eine ‚Handreichung‘ für die Pfarrgemeinden herauszugeben, die beispielsweise wG den Eucharistieempfang offiziell unter der Bedingung zulassen könne, dass Betroffene in Gesprächen mit Seelsorgern zum Ausdruck bringen, die erste Ehe nicht leichtfertig beendet zu haben. Weiters solle über eine neue Form der Segnung für eine zweite Ehe nachgedacht werden.“ (www. katholisches.info 28.4.2013).

„Der Freiburger Theologe Magnus Striet sprach sich bei der Diözesanversammlung dafür aus, den einzelnen Gläubigen in der katholischen Kirche mehr Freiheiten einzuräumen. ‚GOTT will, dass die Menschen Luft zum Atmen haben‘, so Striet unter dem Applaus der Delegierten. Mit Blick auf die wG forderte er, Menschen dürften nicht länger wegen ihrer Lebenssituation von der Eucharistie ausgeschlossen werden. ‚Kirchliche Barmherzigkeitsrhetorik bleibt so lange unglaubwürdig, wie Menschen nicht zugestanden wird, authentisch – und das heißt auch öffentlich – ihr Leben, ihre Neigungen und Zuneigungen zu leben.‘“ (Die Tagespost 27.4.13).

[Anscheinend meint der Fundamentaltheologe Striet hier auch homosexuelle Neigungen. Muss man dann nicht weiterdenken: Warum nicht auch z. B. pädophile Neigungen oder rechtsradikale Neigungen? - Striet war im Übri­gen nicht irgendeiner der „Delegierten“ der Diözesanver­sammlung, sondern dieser Fundamentaltheologe an der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg, also Priesterausbilder, hatte die Aufgabe, einen „Impulsvortrag“ zum Thema „Kirche im Wandel?!“ zu halten, offensichtlich von der Leitung der Diözesanversammlung dazu erwählt (vgl. www. youtube.com/watch?v=YvG7vsw6i14).

Der Aachener Bischof Heinrich Mussinghoff plädiert dafür, wG in Einzelfällen zu den Sakramenten zuzulas­sen… In der Tradition der Kirche gebe es Hinweise für einen pastoralen Umgang mit Einzelfällen, ohne von dem Grundsatz der Unauflöslichkeit der Ehe abzurücken… Kritisch äußerte sich Mussinghoff zum Umgang mit Geschiedenen in der orthodoxen Kirche, die um der Barmherzigkeit willen eine Zweitheirat erlaubt und als Buß­gottesdienst gestaltet. Faktisch laufe das orthodoxe Vorgehen der allgemeinen Scheidungspraxis hinterher“ (kath.net 22.9.12).

All das gleicht der Quadratur des Kreises: „Selbst­verständlich halten wir an der Sakramentalität und Unauflöslichkeit der Ehe fest, natürlich laufen wir nicht der allgemeinen Scheidungspraxis hinterher…‘ Ist nicht jeder Betroffene der Auffassung, bei ihm sei es nur ein „Einzelfall“?

2) Ähnlich wie Erzbischof Müller (die deutschen Bischöfe hätten keinen „Spielraum“ bezüglich wG) äußerte sich der Kölner Kardinal Meisner im Mai in einem Interview, nach der Eucharistiezulassung von wG durch Papst Franziskus gefragt: „Daraus wird wohl kaum etwas wer­den. Ich warne da vor falschen Hoffnungen. In Fragen der Lehre passt zwischen Benedikt und Franziskus kein Blatt“ (vgl. www. stuttgarter-zeitung.de 20.5.13)

Und der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer er­klärte in einem Pressegespräch, das Problem der wG bedränge ihn. „Die unverbrüchliche Treue, die CHRIS­TUS von Frauen und Männern fordert, die die Ehe ein­gehen, nimmt letztlich Maß an der Treue GOTTES zu den Menschen. Wer seine Frau oder seinen Mann ver­lässt und ein zweites Mal heiratet, der legt auch das Treuegelübde ein zweites Mal ab. Doch es lebt noch jemand, dem man vor GOTT und den Menschen Treue bis zum Tod versprochen hat. Die Kirche kann diesen Widerspruch nicht auflösen und weiter Zugang zu den Sakramenten gewähren“. Das sei aber keine Exkommu­nikation, und die Kirche schreibe diese Menschen in kei­ner Weise ab (vgl. MZ 12.4.13).

3) Hier ist in Erinnerung zu rufen, dass Gerhard Ludwig Müller als Bischof von Regensburg 2003 noch die Auffassung vertrat, in „Grenzfällen, wo juristisch eine Nich­tigkeitserklärung nicht möglich ist, der Einzelne aber die ‚moralische Gewissheit‘ hat, dass es sich um keine sakramental gültige Ehe gehandelt habe“, könne er sich eine „innere Aussöhnung“ „im Gespräch mit dem zustän­digen Seelsorger“ und die Kommunionspendung „vorstel­len“. Der österreichische Familienbischof Klaus Küng, damals Feldkirch, hatte dazu damals gesagt, niemand sei „Richter in eigener Sache“ und „ebenso wenig kann ein einzelner Seelsorger das Ehegericht ersetzen“ (vgl. FMG-INFORMATION 79, S. 32ff). Von diesem Vorstoß Bischof Müllers war in der Folgezeit nicht mehr die Rede, so dass sich die Vermutung nahelegt, dass er damals von Kardi­nal Ratzinger oder Papst Johannes Paul II. auf die Verfehltheit seiner „Lösung“ hingewiesen wurde.


 

 

 

 

„Die Ehe: Geschenk GOTTES“

 

 

Aus einem Hirtenbrief von Bischof W. Francis Malooly D. D., von Wilmington, Delaware, USA, vom 2.2.2013

 

Wir sind wieder auf einen schönen Ehe-Hirtenbrief eines amerikanischen Bischofs gestoßen, den wir in privater Übersetzung ins Deutsche vorlegen wollen. Er ist in einfacher Sprache, ähnlich wie man es bei Papst Franzis­kus immer wieder hervorhebt, und die Wahrheiten, die er vorlegt, sind bekannt. Doch gerade in dieser Zeit, da das Wesen der sakramentalen Ehe im Blick auf Scheidung und zivile Wiederheirat vernebelt wird und die staatlich-rechtliche Anerkennung einer angeblichen Ehe gleichgeschlechtlicher Partner die schöpfungsgemäße Einrichtung der Ehe zersetzt, ist es wichtig, dass die Hirten den Gläubigen schon die einfachen Wahrheiten dies­bezüglich verkünden. Wenige Bischöfe im deutschen Sprachraum haben nach unserer Kenntnis das getan, von kurzen Pressestatements abgesehen. Der Journalist Peter Seewald meinte kürzlich in einem Interview mit der „Tagespost“ (DT 20.6.13), in dem es um das (einigen großen Presseorganen beigelegte, aus privaten Spenden finanzierte) Magazin „Credo“ ging, dass die Menschen „einer zunehmend kirchenkritischen Medienmaschinerie ausgeliefert“ seien. Man versäume, eine kirchliche „Gegenöffentlichkeit“ herzustellen. - Klare Verkündigung ist nicht nur kirchenfern lebenden Menschen nötig, sondern auch den „Kirchgängern“. Ein solcher Hirtenbrief gibt hier Weisung und auch Hilfe zum Vertreten der katholischen Sicht im jeweiligen Umfeld.

Bemerkenswert finden wir besonders die erhellenden Worte von Bischof Malooly darüber, dass die Ehe nicht auf „romantischen Gefühlen“ der Liebe aufbaut, die wechseln, sondern auf der Entscheidung zur Selbsthingabe an den anderen. Es wird ja hinsichtlich der Scheidung oft argumentiert, die Ehe sei vorbei, weil die Liebe ge­schwunden sei. Bischof Malooly ermutigt aber auch: „Wenn verheiratete Paare diese der Haltung CHRISTI ähnliche Haltung ins Zentrum ihrer Ehe stellen, werden die Gefühle Bestand haben… Romantische Liebe kann nur blühen im Humus wirklich opferbereiter Liebe.“

Die Diözese Wilmington liegt im kleinen US-Staat Delaware, nahe der Ostküste, etwa 200 km südwestlich von New York. Bischof William Francis Malooly D.D., geboren 1944, ist seit 2008 Bischof dieser Diözese.

 

Bischof Malooly eröffnet seinen Hirtenbrief „Die Ehe: Gabe GOTTES“ mit dem Zitat aus dem Buch Genesis, dass GOTT den Menschen als Sein Abbild schuf, als Mann und Frau, und ihnen den Auftrag gab, fruchtbar zu sein und die Erde zu bevölkern (vgl. Gen 1,27-28) und führt dann aus dem Katechismus der Katholischen Kirche die aus dem Kirchenrecht übernommene „einfache Definition der Ehe“ an: „Der Ehebund, durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen, welche durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erzie­hung von Nachkommenschaft hingeordnet ist, wurde zwischen Getauften von CHRISTUS dem HERRN zur Würde eines Sakramentes erhoben“ (Nr. 1601). Dann fährt er fort:

»Diese wenigen Zeilen aus der Bibel und der verbind­lichen Lehre der Kirche fassen die Bedeutung der Ehe zusammen. Die Ehe wurde von GOTT zum Wohl der Ehegatten und für die Zeugung und Erziehung von Kindern geschaffen. Wenn zwei Getaufte heiraten, wird diese grundlegende Institution ein heiliges Sakrament. Wenn wir diese einfachen Fakten verstehen, werden wir das Gut und den Segen der Ehe erkennen und wir wer­den verstehen, warum sie gefördert und verteidigt werden muss. Die Kirche glaubt, dass die Ehe so wie alles, was GOTT geschaffen hat, eine Bedeutung hat. Diese Bedeutung ist uns in der Hl. Schrift und der Tradition offenbart; diese Bedeutung ist aber allen Menschen guten Willens durch den rechten Vernunftgebrauch be­kannt. Die Ehe existiert in jeder menschlichen Kultur, weil sie grundlegend ist für die menschliche Gesellschaft. Die Menschheit ist fest verbunden mit der Ehe.

Schon am Beginn der Bibel lernt die Kirche die Bedeu­tung der Ehe und der menschlichen Geschlechtlichkeit kennen. GOTT hat beides geschaffen. Geschlechtlichkeit und Ehe sind für einander geschaffen; der Mann und die Frau sind für einander geschaffen. Die menschlichen sexuellen Unterschiede sind ein Aspekt der Ebenbildlichkeit GOTTES, die wir in uns tragen.

Jede menschliche Kultur anerkennt zumindest, dass der Geschlechtstrieb und die sexuelle Anziehung der Menschen kanalisiert werden müssen, und dass für die Kinder, die aus sexuellen Beziehungen zwischen Männern und Frauen hervorgehen, gesorgt und sie erzogen wer­den müssen. Diese Weisheit wurde nicht leicht erworben, und die menschliche Sündhaftigkeit verändert und schwächt sie ständig. Dennoch ist die Wahrheit über die Ehe nicht aufgehoben durch die menschliche Sünde und Torheit. Sie bleibt, was sie ist – ein Geschenk GOTTES an die Männer und Frauen, als höchster Ausdruck der Liebe zwischen Ehemann und Ehefrau, zum Überleben und zum Segen der ganzen menschlichen Rasse.

Die Ehe ist die einzigartige und exklusive Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau. Sie ist nicht nur eine menschliche Einrichtung. Sie ist die Grundlage der Familie, in der Kinder die Werte und Tugenden lernen, die sie zu guten und nützlichen Menschen macht. Die Wichtigkeit der Ehe für Kinder hebt die Wichtigkeit der Ehe für die ganze Gesellschaft hervor.

Die Ehe gehört so allen Menschen, doch in der Kirche bekommt sie darüber hinaus Wert als Sakrament, als Mittel der rettenden Gnade GOTTES. Die Ehe ist nichts weniger als Teilhabe am Bund CHRISTI mit der Kirche. Einfach und herrlich, hilft die Gnade der Ehe den Ehe­leuten auf ihrem Weg zur endgültigen Erlösung. Die Gnade der Ehe stärkt sie auch für ihre Verantwortung in der wunderbaren Berufung, Kinder zu bekommen und Kinder zu erziehen, und in der sehr realen Herausforderung, ihr gemeinsames Leben inmitten einer Kultur zu leben, die die Beständigkeit bekämpft.

Als Christen müssen wir daran denken, dass die Bedeu­tung der Ehe nicht von romantischer Liebe bestimmt ist. Zwar ist Romantik Teil der Beziehung zwischen den Eheleuten, doch ist die Grundlage jeder Ehe die vollkommene Hingabe seiner selbst an den anderen, die im feierlichen Versprechen am Hochzeitstag versprochen wurde und Tag für Tag, Jahr für Jahr gelebt wird. Dieses Verständnis wird uns helfen, die derzeitigen Angriffe gegen die Ehe besser zu verstehen und ihnen Wider­stand zu leisten. Romantische Liebe ist wichtig, aber es sind nicht unsere Gefühle, die die Ehe konstituieren. Wären sie es, würde die Ehe verschwinden, wenn die Gefühle sich verändern, wie es allzu oft bei unseren Zeitgenossen geschieht.

Die Ehe wird konstituiert durch das Versprechen, das Paare abgeben, und durch das geschlechtliche Handeln, das auf die Zeugung von Kindern hingeordnet ist. Diese Gelöbnisse schließen ein Versprechen ein, einander zu lieben. Das ist ein Versprechen, in opferbereiter Selbsthingabe zu leben, nicht aber, auf eine gewisse Weise Gefühle zu haben. Gefühle können gehen und kommen, aber die Entscheidung, einander zu lieben, bleibt bestehen. Wenn verheiratete Paare diese der Haltung CHRISTI ähnliche Haltung ins Zentrum ihrer Ehe stellen, werden die Gefühle Bestand haben. Ohne solch eine opferbereite Verpflichtung wird die Flüchtigkeit menschlicher Emotionen das Eheband zersetzen. Romantische Liebe kann nur blühen im Humus wirklich opferbereiter Liebe.

Ein guter Weg, von Romantik und Emotionalismus, die unsere modernen Ideen von der Ehe verwirren, wegzu­kommen, ist, auf die Überlegungen des hl. Augustinus über die drei Güter der Ehe zu schauen. Vor sechzehn Jahrhunderte hat er sie mit drei lateinischen Worten beschrieben: proles, fides und sacramentum.

Proles bedeutet Nachwuchs und bezieht sich auf das Gut der Fortpflanzung. Die eheliche Vereinigung spiegelt die Einheit im DREIEINEN GOTT; auf das menschliche Leben übertragen heißt das, dass Paare am neu er­schaffenden und aufrechterhaltenden Werk GOTTES teilhaben. Er erlaubt uns, Sein eigenes Geschenk des Lebens weiterzugeben.

Fides bedeutet Vertrauen oder Treue und bezieht sich auf den Segen des Treuseins und der Ausschließlichkeit sowie auf die Freude, Sicherheit und Güte des gegenseitigen Sich-Übereignens. Das Eheband ist ein Echo der Liebe zwischen den Personen der DREIFALTIGKEIT und der Liebe GOTTES zur Welt und zur Kirche, der Braut CHRISTI.

Sacramentum bezieht sich natürlich auf den begnadeten sakramentalen Bund. Dieser Bund ist ein Segen in sich, der das Paar vor Unbeständigkeit und Unsicherheit schützt. Der sakramentale Bund schränkt nicht die Freiheit ein, er schafft sie. Und er beschenkt nicht bloß das Ehepaar, sondern die ganze Gemeinschaft der Welt wie der Kirche.

Wir leben in einer Gesellschaft, in der diese guten Zwecke der Ehe nicht gut verstanden werden. Wir leben in einer Gesellschaft, die Keile zwischen Sexualität, Ehe und Fortpflanzung getrieben hat – einer Gesellschaft, die getrennt hat, was GOTT zusammengefügt hat. Wir leben in einer Gesellschaft, die zunehmend die Vorstellung übernommen hat, dass Ehe eine von verschiedenen Le­bensformen für Erwachsene ist. Viele haben vergessen, dass Kinder die kostbarste Frucht der Ehe und ein wesentlicher Teil ihrer Bedeutung sind.«

 

Der Bischof verweist dann auf eine Aussage des 2. Vatikanums, dass Kinder „zum Wohl der Eltern selbst sehr viel“ beitragen (GS 50). Gegenüber der Neigung unserer Zeit, Kinder nur als eine „wirtschaftliche Last“ zu sehen, oder sich für sie als Teil eines bestimmten Lebensstils zu entscheiden, erinnere das Konzil daran, dass Kinder den Erwachsenen Freude schenken und sie gewissermaßen herausfordern, in der Menschlichkeit zu wachsen. In der Sorge für Kinder gewinnen, so der Bischof, die Erwachsenen Liebe und Zuneigung, und sie wachsen auch charakterlich.

 

»Wenn ungezügelte Romantik der Ehe Schaden zufügt, so tut das auch das Gegenteil: der Individualismus, die Isolation, die platte Selbstsucht unserer Zeit. Aus Furcht oder, weil sie andere Ziele verfolgen, heiraten immer we­niger Menschen. Das hat zu einer Reihe von oft uner­kannten Problemen geführt, von denen nicht das geringste der Ausschluss des Geschenks neuen Leben ist. Nach dem GÖTTlichen Entwurf des Lebens zu leben und zu lieben, bedeutet nicht, dass Ehepaare nicht ihre Familie planen können. Sie können das in moralischer und verantwortlicher Weise tun. Aber die Furcht vor der Eheschließung und Elternschaft und das rücksichtslose Streben nach Vergnügen und wirtschaftlichem Vorwärts­kommen bedrohen das wirkliche Glück und das Gefüge und die Zukunft der Gesellschaft als Ganzer.«

 

Die Ehe werde gefährdet von Romantik und Individualis­mus, und auch die von GOTT gestiftete Bedeutung und Zielsetzung der Ehe sei eine Herausforderung. Dennoch, so betont der Bischof:

»Sie bleibt das Geschenk, wie GOTT es beabsichtigt hat. Sie bleibt ein ganz herausragender Segen, und sie ist der Lebensstand, zu dem GOTT die große Mehrheit der Menschen beruft.

So ist die Kirche berufen, die Ehe zu verteidigen und zu fördern, das Leben der Eheleute zu stärken und, wenn nötig, den Staat in einfachen Worten zu erinnern, was die Ehe ist und dass sie nicht eine Erfindung des Staates ist. Das tun wir zum wirklichen Wohl aller; es ist kein Angriff auf irgendjemanden. Die Lehre der Kirche über die Ehe ist eine Botschaft von Freude, Sinn und Leben. Ehe und Kinder-Bekommen ist zweifellos die einfachste irdische Ausdrucksweise der Tugend der Hoffnung. Gegenüber der säkularen Verzweiflung fährt die Kirche fort, alle Menschen aufzurufen, dieses Ge­schenk festzuhalten, zu pflegen und zu stärken. Sie ruft die jungen Menschen auf, zu erkennen, ob GOTT sie zur Ehe gerufen hat, und, wenn es so ist, einen treuen Gatten zu suchen, und das ohne Furcht, im Bewusstsein, dass GOTT sie segnen wird. Die Kirche ruft die Ehegatten auf, ihr Gelöbnis durch opferbereite Liebe und Offenheit für neues Leben zu ehren. Sie erinnert die Eltern, dass ihre Berufung als Eltern der Höhepunkt ihrer Taufberufung ist. Sie bietet den Opfern zerbrochener Ehen ihre pastorale Hilfe und den Trost der GÖTTlichen Gnade an.

Im Jahr des Glaubens sind wir gerufen, die christliche Lehre von der Ehe zu verstehen und unser Leben zu gestalten in Übereinstimmung mit der Wahrheit – in allen Bereichen, besonders in diesem Bereich, wo so viel auf dem Spiel steht.«

 

 

Meldungen - Meinungen

 

Diakoninnen? Diakonissen?

Essen. Bischof Franz-Josef Overbeck sprach bei einer Diskussionsveranstaltung über Gestaltungsmöglichkeiten für Frauen in der Kirche in Mülheim sich gegen das Diakonenamt für Frauen aus. Es gebe in der katholischen Kirche eigentlich nur ein Amt, in der dreifachen Ausprägung Diakon – Priester – Bischof. „Wen man zu einem Amt zulässt, den muss man dann auch zu den anderen zulassen.“ Dafür seien Frauen aber nicht vorge­sehen, weil die Kirche gebunden sei daran, dass JESUS nur Männer zu Aposteln berufen habe (vgl. rv 14.9.12, DT 15.9.12).

München. Der Mainzer Kardinal Lehmann hingegen plädierte im November 2012 bei einer Veranstaltung zum II. Vatikanum dafür, „dass die Möglichkeiten zur Einfüh­rung eines Frauendiakonats gründlich studiert“ würden (vgl. DT 3.11.12).

Freiburg. Zum Abschluss der „Freiburger Diözesanversammlung“ kündigte Erzbischof Robert Zollitsch, zu­gleich Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, an, er „stehe dafür ein, dass die Themen auf dem Tisch bleiben“. Unter anderem will er sich für ein „spezifisches Diakonenamt für Frauen“ stark machen „auf der Grundlage der Lehre der katholischen Kirche“ (vgl. rv 28.4.13, katholisches.info 28.4.13).

Trier. Schon bei der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz im Februar 2013 hatte der emeritierte Kurienkardinal Walter Kasper angeregt, über ein eigenes „Diakoninnenamt“ nachzudenken, eine Art „Gemeindediakonin“, und der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode, Vorsitzender der Seelsorgekommission der DBK, hatte diese Anregung begrüßt. Auch aus Kreisen des deutschen Verbandskatholizismus gab es Zustimmung, obgleich das Ziel des sakramentalen Dia­konats, ja der Priesterweihe für Frauen weiter verfochten wird („kfd pocht auf Diakoninnenweihe“, vgl. DT 4.6.13). Nach Darstellung der „Tagespost“ waren in Rom zum Vorschlag Kaspers kritische Stimmen zu vernehmen. Diese Lösung würde von interessierten Kreisen bewusst missverstanden werden, und ein solches Sakramentale hätte ähnliche Folgen wie die „Bußandachten, die prak­tisch das Bußsakrament abgelöst haben“ (vgl. DT 23.2.13)

Regensburg. Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer führte in einem Pressegespräch aus, dass die Zuordnung des Priesterames zum männlichen Geschlecht biblisch begründet sei und in der kirchlichen Tradition „immer so gesehen“ wurde. „Der Priester ist Repräsentant CHRISTI, des Bräutigams. Ihm gegenüber steht die Kirche, die das Weibliche symbolisiert.“ Das bedeute nicht, dass die Kirche auf die Kompetenz von Frauen in führenden Positionen verzichte, sie sei darauf angewiesen. „In einem nicht-sakramentalen Diakonissenamt – wie es jüngst vorgeschlagen wurde – sehe ich keinen Vorteil. Jede Äbtissin, die Generaloberin der Mallersdorfer Schwestern oder eine kirchliche Schulleiterin hat unvergleichlich mehr Kompetenzen, Vollmachten und Ver­antwortungsbereiche“, so sagte Voderholzer mit offen­sichtlicher Distanzierung von den Vorschlägen von Kas­per und Zollitsch (vgl. MZ 12.4.13, kath.net 29.4.13).

Osnabrück. Wie schon vor Jahren als Dogmatiker in München und Mitglied der Internationalen Theologen­kommission im Vatikan (2003) äußerte sich der Präfekt der Glaubenskongregation, Erzbischof Gerhard Ludwig Müller klar, dass es für einen Frauendiakonat keine Grundlage gebe. In einem Interview für deutsche Kirchenzeitungen sagte er, das Weihesakrament in den Stufen Bischof, Priester, Diakon „kann nach der katholischen Lehre nur von einem Mann gültig empfangen werden“. Auch in einem nicht an eine sakramentale Weihe gebundenes Amt nach Vorbild altkirchlicher Diakonissen sieht er keinen Sinn. Diakonissen habe es zwar in der alten Kirche zeitweise und in einzelnen Regionen gege­ben, sie hätten aber „nicht das Weihesakrament im eigentlichen Sinn“ empfangen, sondern wurden aus Schicklichkeitsgründen eingeführt, „weil Priester keine Frauen zu Hause oder auf Krankenstationen besuchen durften“. Diese Aufgaben seien heute jedoch nicht mehr notwendig, weil die Gründe dafür weggefallen seien (vgl. kath.net 26.6.13, www. katholisches.info/?p=28222).

(2003 sagte Müller, diese Diakonissen hätten eher „eine Benediktion, eine Segnung“ erhalten, „wie es sie auch bei der sog. Äbtissinnenweihe gibt“. Es sei auch damals „klar unterschieden worden zwischen dem Diakonenamt und dem, was die Diakonissen taten“, die etwa die Kir­cheneingänge für die Frauen bewachten oder bei der Taufe von Frauen einen Dienst versahen. Was heute eine Pastoralreferentin mache, sei „hundertmal mehr als das, was damals eine Diakonissin tat“. Vgl. www. kath.net/ news/1289)

In einem Aufsatz des Dogmatikers Prof. Manfred Hauke (kath.net 7.5.2013) wird zum geschichtlichen Befund u.a. ausgeführt, dass der weibliche Diakonat im Orient entsprang, im Westen und in Ägypten in den ersten vier Jahrhunderten unbekannt war. „Die Diakonissen in der syrischen Didaskalie salben aus Schicklichkeitsgründen den Leib der Frauen bei der Erwachsenentaufe und üben verschiedene Dienste für Frauen aus, die kennzeichnend waren für die starke Trennung der Geschlechter im Orient. Mit dem Verschwinden der Erwachsenentaufe findet auch das Amt der Diakonissen ein Ende.“ Es sei jeden­falls vom männlichen Diakonat unterschieden worden: „die Frauen hatten andere Aufgaben (insbesondere durf­ten sie weder predigen noch am Altare dienen); sie wurden mit anderen Gebeten geweiht (solche Weihegebete sind bezeugt seit dem 4. Jh.)…“ Hauke belegt auch, dass in Kanones der Konzilien von Nizäa (325) und Chalzedon (451) Diakonissen als zum Laienstand gehörig behandelt werden. Im Westen, wo es in den ersten Jahrhunderten keine Diakonissen gegeben habe, gebe es Aussagen einiger gallischen Synoden (4.-6. Jh.) gegen einen weib­lichen Diakonat; in einigen mittelalterlichen Pontifikalien gäbe es Weiheformulare, die sich aber stets von den Weihegebeten für Diakone unterschieden; die liturgi­schen Formulare hätten sich auf ein klösterliches Umfeld beschränkt. Nach dem Decretum Gratianum, einer kirchenrechtlichen Sammlung um 1140, „können Frauen nicht zum Amt des Diakonates zugelassen werden, weil eine solche Weihe ungültig wäre.“

Gender-Ideologie

Vatikanstadt. In einem Interview der internationalen Internet-Agentur Zenit äußerte sich der kanadische Kardinal Marc Ouellet, Präfekt der Bischofskongregation, unter anderem auch zur Gender-Ideologie. Ouellet, der auch am Päpstlichen Institut „Johannes Paul II.“ für Studien zu Ehe und Familie in Rom doziert hatte, nannte die Gender-Ideologie „eine neue Anthropologie, die nicht vom Fundament GOTTES, vom biblischen Fundament, getra­gen ist“. Da wir nach dem Abbild GOTTES geschaffen sind und da GOTT über „die Komplementarität der GÖTTlichen Personen VATER, SOHN und HL. GEIST in Beziehung“ tritt, sei nicht nur das menschliche Individu­um, „sondern auch die Familie in ihrer Gegenseitigkeit ein Abbild GOTTES. Im Fall der Gender-Ideologie wird das naturgegebene, komplementäre Verhältnis zwischen den Geschlechtern aufgehoben und lediglich als kulturelles Konstrukt betrachtet. Der GÖTTliche Ursprung der menschlichen Identität und folglich das GÖTTliche Wirken wird nicht anerkannt.“ Es entwickle sich eine Anthropologie ohne GOTT. Der Mensch könne sich „neu erfinden und sich aus puren Machtbestrebungen heraus selbst verwirklichen“. Bereits im Buch Genesis sei „hiervon die Rede: Wir wollen wie GOTT sein, aber nicht mit Ihm leben“. GOTT aber wolle uns in Seiner Gnade „vergöttlichen“, „im lebendigen Austausch der Liebe zwischen Ihm und uns in JESUS CHRISTUS.“  Die Lobbyis­ten wollten nun diese Ideologie auch durch die Einfluss­nahme auf staatliche Gesetzgebungen den Menschen auferlegen (vgl. Zenit 13.9.13).

Vatikan verurteilt WHO-Propaganda für „Pille danach“

New York. Der Präsident des Päpstlichen Rates für die Pastoral im Krankendienst, Erzbischof Zygmunt Zimowski, betonte bei der 66. Versammlung der Welt­gesundheitsorganisation in Genf, es sei „gut bekannt, dass bestimmte Substanzen, die für die ‚Notfallverhütung‘ benutzt werden, einen abtreibenden Effekt auslö­sen, falls die Empfängnis bereits stattgefunden hat“. Da­her sei es „für meine Delegation völlig unakzeptabel, ein medizinisches Produkt, das einen direkten Angriff auf das Leben des Kindes in utero beinhaltet, als ‚lebensretten­des Erzeugnis‘ zu bezeichnen und, noch schlimmer, ‚zum zunehmenden Gebrauch dieser Substanzen in allen Tei­len der Welt‘ zu ermutigen.“ Der Vertreter des Hl. Stuhls wies damit die „Resolution EB132.R4“ zurück, mit der die WHO  die Mitgliedsstaaten auffordert, den Zugang zu 13 verschiedenen Produkten der Pharmaindustrie zu fördern, die als „Pille danach“ auf dem Markt sind (vgl. kath.net 27.5.13, katholisches.info/?p=27163).    

Kirche auf den Philippinen und Politik

Manila. Die katholischen Bischöfe der Philippinen riefen in einem „Leitfaden“ für die Parlamentswahlen im Mai die Gläubigen auf, die Kandidaten „im Licht des katholischen Glaubens“ zu prüfen. Unwählbar seien Kan­didaten, die keine klare Position gegen die Legalisierung von Abtreibung und Scheidung, Euthanasie und „Homoehe“ bezogen hätten. Auch Verbindungen zum Drogenhandel oder zu Glückspielmafia, Korruption, politi­sche Familienclans und eheliche Untreue waren Kritikpunkte (vgl. kath.net 15.4.13). Im Hintergrund dieser Warnungen steht auch der Einsatz von Katholiken gegen ein Gesetz zur Gratisverteilung von Verhütungsmitteln, der im August letzten Jahres zu einer Protestkundgebung von Zehntausenden Katholiken geführt hatte. Auch im April 2013 versammelte eine Plattform von mehr als 40 katholischen Laienorganisationen sogar rund 500.000 Menschen zu einer Kundgebung, um sechs Kandidaten zu unterstützen, die in der zu Ende gehenden Legislatur­periode gekämpft haben gegen das Gesetz zur „reproduktiven Gesundheit“, das die Sexualaufklärung an Schulen verpflichtend einführt und die kostenlose Abgabe von Verhütungsmitteln durch staatliche Gesund­heitseinrichtungen ermöglichen soll. Dieses Gesetz war vom Obersten Gerichtshof vor kurzem ausgesetzt worden (vgl. kath.net 5.8.12, 21.3.13, 19.4.13). – Im Juni 2013 haben die Bischöfe das Land, dessen Einwohner zu 80% katholisch sind, dem Unbefleckten Herzen Mariens geweiht. Die Kirche der Philippinen sieht darin einen wichtigen Schritt während der neunjährigen Vorbereitungszeit auf das 500. Jubiläum der Einführung des Christentums auf den Philippinen 2021. Eine Grußbotschaft von Papst Franziskus sprach die Hoffnung aus, dass die Verehrung gegenüber dem Unbefleckten Herzen Mariens zu einer noch größeren Wertschätzung des menschlichen Lebens „von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod“ inspiriere und zu einer noch größeren Hilfe für die Ärmsten und Schwächsten (vgl. kath.net 9.6.13).

Reform im Sinn des Evangeliums

Chur. Die Reformbewegung, die vom hl. Franziskus von Assisi ausging, war „eine evangelische Reform im wahrsten Sinn des Wortes, nämlich auf der Grundlage von Armut, Gehorsam und Keuschheit“. Das hob Bischof Vitus Huonder bei einer Priesterratssitzung im Hinblick auf die sog. „Pfarrer-Initiative“ hervor, Da werde davon gesprochen, dass Reformen „meistens von unten gekommen“ seien, und der hl. Franziskus angeführt. Doch, so Huonder, er wäre glücklich, „wenn die Reform, von der immer wieder die Rede ist, auf den genannten Räten aufbaut. Nur ist es dann nicht so sehr eine Reform, wie sie in bestimmten Kreisen von Rom oder von irgend einer Kirchenprovinz oder einfach von andern erwartet wird, sondern eine Reform, welche ich ganz persönlich vollziehen muss, so dass von jedem Ich aus­gehend die Kirche neu und strahlend wird“. Die evangeli­schen Räte seien das wirkliche „Reformpotential“ der Kirche (vgl. Kath. Wochenzeitung CH, 15/2013).

Warnung vor EU-Gender

Wilna. Der von Papst Franziskus neuernannte Erzbischof von Wilna, Gintaras Linas Grušas warnte die litauischen Politiker vor EU-Bestimmungen, die er als „Trojanische Pferde“ bezeichnete, da sie darauf abziel­ten, die nationale Souveränität des Landes in Schlüssel­fragen wie der der Familie durch die Gender-Ideologie zu untergraben. Bei einem Festakt zum 25. Jahrestag der Unabhängigkeit Litauens von der ehemaligen Sowjet­union erklärte Grušas, dass „immer mehr Normen mit dem Stempel der EU“ versuchen, in „unser Rechtssystem einzudringen“ und „das Land in seinem Fundament zu zerstören“. Die Kommunalverwaltung von Wilna habe z. B. mit Berufung auf EU-Normen auf den Anmeldeanträgen für die Kindergarteneinschreibung die Ausdrücke „Vater“ und „Mutter“ durch „Elter 1“ und „Elter 2“ ersetzt. Der Erzbischof sagte: „Wir leiden noch immer an den Folgen des kommunistischen Regimes mit der Sklaverei von Selbstmord, Scheidung, Abtreibung, Alkoholismus und deren Folgen. Obwohl in den vergangenen 25 Jah­ren viel gemacht wurde, haben wir immer noch zu tun, um die Gespenster der Korruption, Unehrlichkeit und mangelnden Transparenz auszulöschen. Wir brauchen kein neues Regime“. – Das Litauische Parlament stimmte in einer ersten Lesung einem Gesetz zu, das die Abtreibung wesentlich einschränken wird. Es würde die Abtreibung auf Vergewaltigung, Inzest und unmittelbare Le­bensgefahr für die Mutter zu begrenzen, während das alte, noch aus der Sowjetzeit stammende Gesetz die Tötung des ungeborenen Kindes ohne jede Einschrän­kung bis zur 12. Schwangerschaftswoche erlaubte. Die Geburtenrate bei Litauen ist auf 1,28 Kinder je Frau im gebärfähigen Alter gesunken (vgl. www. katholisches.info/ ?p=27560 14.6.13, kath.net 30.5.13).

„Reformstau“ nicht in Nebenfragen

Rom. „Die GOTTESfrage muss im Mittelpunkt stehen, nicht irgendwelche zweitrangige Fragen“. Diese Überzeugung vertrat der Präfekt der Glaubenskongregation, Erzbischof Gerhard-Ludwig Müller, in einem Presse­gespräch mit der Zeitung „Die Welt“, auf die Frage, ob die deutschen Streitthemen Zölibat, wiederverheiratete Geschiedene usw. nicht wichtige Themen der Gesamtkirche seien. Müller nannte es eine Verzerrung, wenn „gerade in Deutschland nicht am meisten beunruhigt, dass über 80 Prozent der Getauften nicht regelmäßig am Sonntag an der Eucharistie teilnehmen“. Die Mitfeier der Sakramente, die Sorge um geistliche Berufungen, die Erneuerung des Ordenslebens seien „wesentliche Fragen“. Die Kirche kranke auch nicht an einem Zentralismus, sondern an „zu wenig Einheit“. „Reformstau“ bestehe darin, „dass man die wesentlichen Themen nicht anpackt: die Teilhabe an den Sakramenten, die Kenntnis des Glaubens“. Das Wort Reform dürfe nicht „beschlagnahmt werden, um die eigentliche Erneuerung in CHRISTUS zu bremsen“, wie sie vom hl. Franziskus, von Teresa von Avila oder nach dem Konzil von Trient betrie­ben worden sei. Müller verteidigte in dem Interview auch die jungfräuliche Geburt JESU aus Maria und die Auferstehung JESU; so gehöre auch „das leere Grab wesentlich zum Ostergeschehen“ (vgl. kath.net/Die Welt 2.2.13).

Abtreibungsbefürworter exkommunizieren sich

Armagh, Irland. Politiker, die Abtreibung befürworten, seien nicht zur Kommunion zugelassen, sagte der Erzbischof-Koadjutor der irischen Diözese Armagh, Eamon Martin, im Hinblick auf die Diskussion über eine Gesetzesvorlage, die das Verbot der Abtreibung aufhebt für den Fall, dass die Schwangere mit Selbstmord drohe. „Man kann sich nicht als gläubig bezeichnen und gleichzeitig Abtreibung befürworten“, sagte der irische Bischof. Das Recht auf Leben sei ein natürliches und unverletzliches Recht, das keine Einzelperson und kein Staat je verändern oder aufheben sollte. Wer für Abtreibung ein­trete, exkommuniziere sich und sollte daher die Kommu­nion nicht empfangen (vgl. kath.net 24.5.13).

Ähnlich hatte Michael Sheridon, Bischof der US-Diözese Colorado Springs, im Herbst geäußert, er würde als Bischof „alles tun, was ich tun könnte“, damit der katholische US-Vizepräsident Joe Biden wüsste, dass er nicht die Kommunion empfangen sollte. „Mir ist klar, dass Kanon 915 des Kirchenrechts bestimmt, dass katholische Politiker, die öffentlich Positionen vertreten, welche… ernsten Morallehren der Kirche entgegenstehen, die hl. Kommunion nicht erhalten sollen, bis sie diese Positionen öffentlich widerrufen haben“. Biden tritt öffentlich für das sog. „Recht auf Abtreibung“ ein (vgl. kath.net 17.10.13).

Frage nach GOTT in den Mittelpunkt

Köln. Mit Überraschung wurden Aussagen des emeri­tierten Kurienkardinals Walter Kasper in einer Katechese beim Eucharistischen Kongress in der Kölner Kirche St. Heribert zur Kenntnis genommen. Er beklagte „Grabenkämpfe“ und „Drahtverhaue“ im aktuellen kirchenpolitischen Meinungsstreit. Kasper forderte Unterscheidung und Rückgewinnung der Dimension des Heiligen. Der Kardinal wies eine Nostalgie nach der angeblich besseren Vergangenheit zurück, er verteidigte unter anderem indirekt das „für alle“ in den Wandlungsworten, er sprach aber auch von der Notwendigkeit einer „theologischen Wende in der Theologie und in der Seelsorge“; er forderte eine verbesserte Vorbereitung der Kinder auf die Sakramente, einer Rückkehr zur Beichte. Die Kirche brauche dringend einen Themenwechsel weg von „Insiderfragen“. Die Frage nach GOTT müsse wieder ins Zentrum gerückt werden. „Wenn die gegenwärtigen, seit 40 Jahren bekannten Postulate so entscheidend wären für die Zukunft der Kirche, wie sie dargestellt werden, dann müsste es den evangelischen Freunden prächtig gehen. Sie haben keinen Papst und keine Kurie, brauchen auf keine Weltkirche Rücksicht nehmen, haben keinen Zöli­bat, ordinieren Frauen zu Pastorinnen und Bischöfinnen, segnen Zweit- und Drittehen, gleichgeschlechtliche eingeschlossen. Aber geht es ihnen wirklich besser, wenn es um die Vermittlung des Evangeliums geht? Leider nicht, um kein Haar besser, im Gegenteil“, so Kasper (vgl. kath.net 7.6.13; www. kathtube.com/player.php?id =31622)

„EKD-Familienpapier“

Limburg. Der Limburger Bischof Tebartz-van Elst, Vorsitzender der Familienkommission der DBK, äußerte die große Besorgnis der Bischöfe über das sogenannte Familienpapier der EKD, das inzwischen auch im pro­testantischen Raum und in säkularen Medien viel Kritik erfahren hat. Tabartz-van Elst kritisierte, dass in einem offiziellen Text des Rates der EKD „eine Relativierung der lebenslang in Treue gelebten Ehe erfolgt“. Auch der zugrunde liegende „Gerechtigkeitsbegriff“ sei sehr einseitig; Familie sei aber viel mehr als nur die Verteilung von Verantwortungslasten. Offensichtlich lägen die Überzeugungen gerade im Blick auf Ehe und Familie wie auch in bioethischen Fragestellungen immer weiter auseinan­der (vgl. DT 22.6.13). – Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer bezeichnete die EKD-Schrift als „einen Kurswechsel und eine Abkehr von der biblischen Sicht von Mann und Frau“. In einer Predigt am 23. Juni bat er die „evangelischen Mitchristen“, auf den „Boden der Hl. Schrift zurückzukehren“ und fragte, welchen Sinn Ökumene haben solle, „wenn das gemeinsame Fundament der Hl. Schrift nicht mehr ernst genommen wird“. Es geht nicht nur um ein paar moralische Fragen, sondern „um die Schöpfungsordnung, um die Einsicht“, dass der Schöpfer die Zukunft von Gesellschaft und Kirche in die Bezogenheit von Mann und Frau aufeinander gelegt habe. Es gebe eine „besondere Schutzwürdigkeit von Ehe und Familie als Keimzelle der Gesellschaft“. Und „der tiefste Grund für das katholische Verständnis von der Ehe“ sei das Wirken JESU selbst, der sich als Bräutigam Seines Volkes vorstellt (vgl. kath.net 24.6.13).

Verteidigung der Ehe durch „Manif pour tous“ gelobt

Vatikan. „Trotz der virulenten Anstrengungen des Säku­larismus sind Millionen von Christen in der ganzen Welt aufgestanden, um die Kultur des Todes mit ihrem eige­nen Bekenntnis zur Unterstützung der Kultur des Lebens zu beantworten, sowohl am Arbeitsplatz wie auch in der Öffentlichkeit.“ Das sagte der amerikanische Kurienkar­dinal Raymond Kardinal Burke, Präfekt der Apostoli­schen Signatur (des obersten Gerichtshofs) am 28. Juni bei einer Veranstaltung des „Dignitatis Humanae Institu­tes“ (DHI) im Vatikan. Er lobte den Vorsitzenden dieses Instituts und Europaabgeordneten Lucá Volonté als „eine treibende Kraft hinter ‚Manif pour tous‘ in Frankreich“ (den friedlichen Demonstrationen gegen das Homo-„Ehe“-Gesetz, zu denen sich ja mehrmals Hunderttausende bis zu 1,5 Millionen Menschen versammelten). Burke erinnerte an die Worte  Volontés „an die Tau­sende, die sich in Paris zur Verteidigung der traditionellen Ehe versammelt hatten“, der „erklärte, dass ihr Zeugnis ‚die schönste Überraschung Europas in diesem Jahr‘ im Kampf für eine Zivilisation des Lebens gewesen“ seien. Kardinal Burke hatte zuvor kritisiert, dass die Wahrheit von der unverletzlichen Würde jedes menschlichen Lebens andauernd angegriffen werde; das Ziel der säkularistischen Kräfte sei es, das christliche Zeugnis zum Schweigen zu bringen. Dahinter stünden z. B. in den USA mächtige Lobbygruppen mit Eigeninteressen, wie „Planned Parenthood“ und „Mary Stones International“, die gnadenlos die Abtreibung vorantrieben. Es werde auch durch UN-Maßnahmen Zwang ausgeübt, indem die Unterstützung von Ländern der 3. Welt von der Bereitstellung von Verhütung und Abtreibung abhän­gig gemacht werde. Doch wir Christen dürften dieser Taktik nicht nachgeben, sagte der Kardinal und hob das Martyrium unserer Zeit hervor mit Bezug auf das Zeugnis der Apostelfürsten Petrus und Paulus (vgl. kath.net 4.7.13, www. dignitatishumanae.com/index.php/cardinal-burke-addresses-the-dignitatis-humanae-institute/).    

„Nicht umsonst“

Paris. Der Kampf gegen die Einführung der Homo-„Ehe“ in Frankreich war nach Auffassung der französischen Bischöfe „nicht umsonst“, auch wenn die Parla­mentsmehrheit Mitte April das Gesetz beschlossen hatte. Viele Jugendliche unter den friedlich demonstrierenden Massen hätten einen „starken öffentlichen Ausdruck ihrer Überzeugungen erlebt“, heißt es in einer Erklärung der Französischen Bischofskonferenz. Sie rief die Demonstranten der vergangenen Monate auf, „wachsam zu blei­ben“. Auch auf anderen Gebieten sei Aufmerksamkeit gefordert, wo es um den „Respekt für die menschliche Person“ gehe (vgl. DT 15.6.13).

Lehmann „Differenz“ als „Einheit mit dem Papst“

Bad Kissingen. Bei einem Symposion, das die Stadt Bad Kissingen, in deren Nähe er geboren ist, die Katholi­sche Akademie Bayern und die Domschule Würzburg gemeinsam Ende Juni zum 100. Geburtstag von Julius Kardinal Döpfner veranstalteten, „würdigte“ der Mainzer Kardinal Karl Lehmann das Wirken des ehemaligen Bischofs von Würzburg, Berlin und dann München. Dabei erwähnte er, dass sich Döpfner als DBK-Vorsitzender für das Zustandekommen der „Königsteiner Erklärung“ vom 30. August 1968 persönlich sehr engagiert habe. Nach einem Bericht von Reinhard Nixdorf (DT 4.7.13) sagte Lehmann, die Verabschiedung der Königsteiner Erklä­rung sei „eine der ernstesten Bewährungsproben für die junge Institution der Deutschen Bischofskonferenz“ gewesen. Wie immer man ihren Inhalt einmal beurteilen wer­de, „es ist gelungen, die Gewissen der Gläubigen anzusprechen, die pastorale Situation zu treffen und dabei die Einheit mit dem Papst nicht zu gefährden.“ Döpfner habe dann bald ein Gespräch mit dem Papst gesucht und sei „sichtlich beglückt“ gewesen, dass „sein pastorales Motiv und der Ernst seiner ethischen Erwä­gungen“ von diesem gewürdigt worden seien, „wenn auch im konkreten Ergebnis die Differenz bestehen bleiben musste.

Anmerkung: Der Mainzer Bischof versucht also auch hier, seine Fehleinschätzung der „Königsteiner Erklärung“ zu verbreiten, die ja eine gravierende und folgenschwere Umdeutung des Gewissensbegriffs bedeutete. Er stellt das auch noch als große Leistung Döpfners dar – der dabei nicht nur dem Papst den Gehorsam auf­gekündigt, sondern auch den Berliner Kardinal Bengsch düpiert hatte. Lehmann hatte sich dann als DBK-Vorsitzender geweigert, der mehrfachen Aufforderung von Papst Johannes Paul II. zu einer Revidierung der „Königsteiner Erklärung“ Folge zu leisten. (Vgl. die Aussage des verstorbene Kardinals Scheffczyk 2001: „„Nach der langjährigen Vernachlässigung der Lehre von ‚Humanae vitae’ in der Verkündigung wäre die hier vorzunehmende Korrektur der ‚Königsteiner Erklärung’ zwar ein schwerer, aber ein für die Kirche wie für die Gesellschaft ungemein wichtiger Schritt auf das Ziel der Entfaltung einer integralen Kultur des Lebens hin. Dieser Schritt würde die nicht nur vom Papst, sondern auch von vielen Gläubigen gehegte Sorge um die Kirche in einem entscheidenden Punkte beheben. Es wäre ein Testfall für das Ernstnehmen dieses päpstlichen Schreibens und für die Erneuerungsbereitschaft der Kirche in Deutschland.“ [vgl. FMG-Information 95, S.14ff.]).                               

  

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