(FMG-INFORMATION 106, August 2012)

 

Das Recht der Eltern respektieren

 

 

Während einer Tagung der „Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung“ der Vereinten Nationen gab der Vertreter des Heiligen Stuhls, Erzbischof Francis A. Chullikatt, am 24. April 2012 folgende Erklärung ab, in der der Hl. Stuhl die Aufmerksamkeit auf „beunruhigende Entwicklungen“ lenkt, die die Rolle der Eltern bei der Erzie­hung der Kinder abwerten, und eindringlich fordert, das Recht der Eltern zu respektieren, für ihre Kinder die Schule oder auch Homeschooling frei zu wählen, um die religiöse und moralische Erziehung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen sicherzustellen.

Eigene Übersetzung aus dem Englischen. Quelle: www. holyseemission.org/statements/statement.aspx?id=380.

 

»Meine Delegation ist dankbar, dass der Generalsekretär in seinem Bericht über die „Beobachtung der Bevölkerungsprogramme, vor allem hinsichtlich der Heranwachsenden und Jugendlichen“ (E/CN 9/2012/5) die Bedeutung der Familien für die Bildung der Heranwachsenden und Jugendlichen und so die Rechte und die Verantwortung der Eltern bekräftige. Die Familie ist die Kernzelle der Gesellschaft, der Urgrund der sozialen Bindungen und der Ort, an dem die Beziehungen von morgen – eheliche, elterliche, kindliche, geschwister­liche – herangebildet werden. Jede Familie, gegründet auf der unauflöslichen Verbindung von Mann und Frau, erfüllt ihre Aufgabe, lebendige Zelle der Gesellschaft, Pflanzstätte der Tugenden, Schule konstruktiven und friedlichen Zu­sammenlebens, Instrument der Harmonie und privilegierte Umgebung zu sein, in der menschliches Leben freudig und verantwortungsvoll, von seinem Beginn bis zu seinem na­türlichen Ende, willkommen geheißen und geschützt wird. In dieser Hinsicht muss der einzigartige und unersetzliche Wert der Familie, der auf der Ehe und der Unantastbarkeit des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod gründet, bejaht werden.

 

Seit einiger Zeit beobachtet meine Delegation einen beun­ruhigenden Trend, nämlich den Wunsch einiger, die Rolle der Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder herunterzu­spielen, als ob man irgendwie nahelegt, dass dies nicht die Rolle der Eltern, sondern des Staates sei. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die natürliche und damit wesentliche Beziehung zwischen Eltern und ihren Kindern bejaht und unterstützt, nicht unterlaufen wird. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Universal Declaration of Human Rights, UDHR) bestätigt, dass Eltern ein vorrangiges Recht haben, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll“ (Art. 26,3), und die [UN-]Kinderrechtskonvention (Convention on the Rights of the Child, CRC) bekräftigt, dass die  Eltern „die erste Verantwortung für die Erziehung und Entwicklung des Kindes“ (Art. 18,1) haben. Diese Grundsätze haben besondere Bedeutung hinsichtlich aller An­gelegenheiten, die sich auf Kinder beziehen, einschließlich zum Beispiel ihres Zugangs zu den Informations-, Erziehungs- und Kommunikationsaktivitäten und zu Dienstleistungen bezüglich ihrer Gesundheit und ihres Wohlbefindens, ebenso wie zu deren Vertraulichkeit und Privatsphäre, einschließlich der Bereiche der menschlichen Liebe, der menschlichen Sexualität, der Ehe und der Familie. Es ist nicht verwunderlich, dass im Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung bei vielen Gelegenheiten ein direkter Verweis vorgenommen wird auf die wesentliche Rolle der Eltern hinsichtlich ihrer Kinder, und dass alle politischen Be­strebungen und Programme in Bezug auf Kinder im Einklang mit der Kinderrechtskonvention (CRC) sind (vgl. z. B. Grundsätze 10 und 11; 6.7, 6,15, 7,37 und 10.12).«

 

Es wird dann auf die Ausbildungssituation verwiesen (fast 90% der Jugendlichen leben in Entwicklungsländern, 40% von ihnen sind arbeitslos, die Alphabetisierungsrate liegt in einigen Teilen Afrikas und Asiens unter 80%) und unterstrichen, dass die Bildung ein Menschenrecht darstellt und unverzichtbar ist für ein nachhaltiges und gerechtes Wirtschaftswachstum, für Armutsbekämpfung und Verringerung der Ungerechtigkeit und Ungleichheit. Dann heißt es in der Stellungnahme weiter:

»Der Staat hat eine wesentliche Verantwortung, Bildungsmöglichkeiten sicherzustellen, und das Recht zu erziehen ist eine fundamentale Verantwortung der Eltern, der religiösen Institu­tionen und der örtlichen Gemeinschaften. Öffentliche Einrichtungen, besonders auf lokaler Ebene, Organisationen der bür­gerlichen Gemeinschaft und auch des privaten Sektors, können ihre je eigenen und jeweiligen Beiträge zum Erreichen des universalen Zugangs zur Bildung geben. Das Erziehungssystem arbeitet richtig, wenn es in die Planung und Durchführung der Bildungspolitik die Teilnahme von Eltern, Familien, religiösen Organisationen, anderen Einrichtungen der Zivilgesellschaft und auch des privaten Bereichs einschließt. Das Ziel von Bildung muss sich erstrecken auf die Bildung der Person, auf die Vermittlung von Werten, einer Arbeitsmoral und eines Gefühls für Solidarität mit der ganzen Menschheitsfamilie. In diesem Erziehungsprozess sollte der Staat die Entscheidungen, die Eltern für ihre Kinder treffen, respektieren und Versuche einer ideologischen Indoktrination vermeiden. Wie im internationalen Recht festgelegt, werden die Staaten aufgerufen, Respekt zu haben vor der Freiheit der Eltern, für ihre Kinder andere Schulen als die von den staatlichen Autoritäten eingerichteten zu wählen, um die religiöse und moralische Erziehung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen sicherzustellen, was ebenso für ihr Recht gilt, hinsichtlich ihrer Kinder mora­lische Entscheidungen zu fällen (vgl. z. B. UDHR Art. 26,3; ICESCR [=Internat. Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte] Art. 13,3; Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehöri­gen, Art. 12,4). Es gibt etwa 250.000 katholische Schulen auf der ganzen Welt. Die katholische Schule unterstützt die Eltern, die das Recht und die Pflicht haben, Schulen einschließlich des Familienunterrichts (Homeschooling) zu wählen – und diese müssen die Freiheit besitzen, dies zu tun, was wiederum vom Staat geachtet und ermöglicht werden muss. Die Eltern müssen eng mit den Lehrern zusammen­arbeiten, die wiederum mit den Eltern zusammenwirken müssen.«

 

Dann verweist die Stellungnahme auf internationale Fortschritte im Zugang zur Grundschulausbildung, beklagt aber, dass das Ziel einer weltweiten Grundschulausbildung bis 2012 nicht erreicht werden wird, und fordert, auch die weiterführenden und beruflichen Ausbildungsangebote zu vermehren. Die Stellung­nahme schließt:

»Ein Ansatz zur Entwicklung, der auf authentischen Rechten basiert, stellt die menschliche Person, die in sich unendliche und GÖTTliche Eingebungen trägt, in den Mittelpunkt aller Dinge, die die Entwicklung betreffen, und respektiert daher die Natur der Familie, die Rolle der Eltern, einschließlich ihrer religiö­sen und ethischen Werte und kulturellen Hintergründe, und anerkennt den Beitrag, den junge Menschen zu ihrer Gemein­schaft und Gesellschaft leisten können und leisten (vgl. ICPD Aktionsprogramm, Kap. II). Je mehr die Staaten dies erkennen, desto mehr werden sie in der Lage sein, politische Initiativen und Programme umzusetzen, die das allgemeine Wohlbefinden aller Menschen fördern.«

 

 

Meldungen - Meinungen

 

Verlangen nach klarer Weisung zur Sexualität

New York, USA. Ein Verlangen junger Erwachsener nach einer klareren, autoritativen Aussage der Kirche zur Sexualität beobachtet der Vorsitzende der amerikanischen Bischofskonferenz, Kardinal Timothy Dolan, Erzbischof von New York. In einem Gespräch mit dem „Washington Street Journal“ erläuterte der Kardinal, dass die Bekräftigung der kirchlichen Lehre durch Papst Paul VI. in der Enzyklika „Humanae vitae“ 1968 einen solchen „Tsunami von Widerspruch, Missbilligung und Weggang“ mit sich gebracht habe, dass „wohl die meisten von uns – und ich benutze die erste Person Plural mit Absicht – irgend­wie unterbewusst sagen: ‚Hoppla, wir sollten da besser nicht darüber sprechen, denn es ist zu heiß, um damit umzugehen’.“ Man verpasse so die Chance, eine überzeugende moralische Stimme zu sein. Dolan sagte, er gebe zu, „dass wir vor der ge­waltigen internen katechetischen Herausforderung stehen, unsere eigenen Leute von der moralischen Schönheit und Stimmigkeit dessen zu überzeugen, was wir lehren.’“ Doch er beobachte insbesondere bei jungen Erwachsenen einen Hun­ger nach einer stärker autoritativen Stimme der Kirche zu Fra­gen der Sexualität. Natürlich sagten junge Menschen dann oft, sie seien möglicherweise nicht fähig, dies zu befolgen. Aber sie wollten es hören und vor Herausforderungen gestellt werden (vgl. kath.net 3.4.2012).

Beten vor Abtreibungsklinik

Columbus, Ohio. USA. Jeden Samstag betet abwechselnd eine Gruppe von Seminaristen von Columbus vor der dortigen Abtreibungsklinik. Einmal im Semester nehmen alle Seminaristen geschlossen, vom Regens angeführt, an der Gebetsvigil teil und beten dort den Rosenkranz. Regens James Wehner erklärte: „Für die Seminaristen ist es wichtig, auch die Kräfte des Bösen zu sehen, die in der Welt am Werk sind, und diesen aus dem Glauben heraus entgegenzutreten. Das Gebet ist dabei das stärkste Mittel.“ Das „Pontifical College Josephinum“ wurde 1888 von einem deutschen Priester, Joseph Jessing, gegründet; ursprünglich sollte es Priester für die deutschsprachigen Katholiken heranbilden. Dieses einzige päpstliche Priesterseminar außerhalb Italiens wurde 1892 von Leo XIII. anerkannt. Es bildet Priesteramtskandidaten aus US-Diözesen aus, die kein eignes Seminar haben, aber hat zuneh­mend auch internationale Alumnen (vgl. www. katholisches.info 5.4. 2012; www. pcj.edu).

Dem Druck nachgegeben – „Königsteiner, Maria Troster und Solothurner Erklärung“ 1968

Feldkirch/Vorarlberg. Vor dem Druck der Medien seien die Bischöfe Deutschlands, Österreichs und der Schweiz 1968 in die Knie gegangen, als die von Papst Paul VI. veröffentlichte Eheenzyklika „Humanae vitae“ Widerspruch, Spott und Be­schimpfung erfuhr. Dies schreibt der emeritierte Feldkircher Bischof Dr. Elmar Fischer in einem Gastkommentar in der Internet-Zeitung „kath.net“ (2.4.2012). Heute würden in Deutsch­land 40% der Frauen, zum Teil schon im frühen Jugendalter, hormonell verhüten. Weltweit seien es schätzungsweise 140 Millionen. „Wir verhüten die Zukunft!“ so Elmar Fischer. Zwar habe der Mensch trotz des Wunsches nach Kindern schon immer mit den ihm verfügbaren Mitteln versucht, die Kinderzahl zu beschränken. Als 1961 die leicht anzuwendende Pille auf den Markt gekommen sei, hätten moralische Einwände oder Verbote kaum Beachtung gefunden. So hätten die Bischöfe des deutschsprachigen Raums unter dem Druck des Wider­stands gegen „Humanae vitae“ dem Papst die Gefolgschaft verweigert und die Verwendung der Pille „dem Paar und deren Gewissen übertragen“, ohne darauf hinzuweisen, „dass sich das Gewissen an der für diesen Lebensbereich geltenden Naturordnung ausrichten muss“, so schreibt Fischer. Es habe „keine Initiative seitens der Bischöfe zur Bildung des Ge­wissens“ gegeben. So seien in wenigen Jahren die Geburten unter die Zahl der für den Erhalt eines Volkes erforderlichen Zahl gesunken. Bischof Fischer weist darauf hin, dass die Pille kein Medikament se, sondern ein hochwirksames Präparat, um die Fruchtbarkeit zeitweise zu unterbinden. Sie berge aber, wie 50 Jahre Erfahrung belegten, ein beachtliches Gesund­heitsrisiko in sich. Fischer führt die um 70% erhöhte Infek­tionsgefahr, das erhöhte Thrombose- und Embolierisiko an, die krebserregende Wirkung. 20 Todesfälle pro 100.000 Pillen-Anwenderinnen pro Jahr. Und der Bischof benennt die Früh­abtreibungen durch die Verhinderung des Aufbaus der Gebär­mutterschleimhaut. Aber „die Pille wirkt nicht nur leiblich, sie wirkt ganzheitlich auf den Menschen: auf die Psyche, auf die Beziehungen, auf das Sexualverhalten, die Gesellschaft und die GOTTESbeziehung“. Der Altbischof von Feld­kirch fragt, warum die Abtreibungen angestiegen sind, „be­sonders da, wo die Verhütung propagiert wurde“. Er verweist auf die Steigung der Scheidungszahl seit der Einführung der Pille, benennt Depressionen, Persönlichkeitsveränderungen und erhöhtes Suizidrisiko als Nebenwirkungen. Die Pille habe die Frau „sexuell jederzeit verfügbar“ gemacht; Beziehungen würden „schneller in sexueller Intimität gelebt, schnell auch wieder gelöst“. Durch zu frühe sexuelle Erfahrungen sinke die Reife für Ehe und Familie. Die Konsum-Mentalität nehme zu. Die „Werbung für Triebhaftigkeit“ und Forcierung der sexuellen Freizügigkeit förderten Pornografie, Missbrauch und sexuelle Disorientierung, z. B. das Gender Mainstreaming, aber auch seelische Verwahrlosung, während das religiöse Interesse der Jugend wohl aus diesem Grund gering geworden sei. 1988 habe Dr. Siegfried Ernst bereits ein Verschwinden der Selbstbeherrschung, einen radikalen Rückgang der Enthalt­samkeit vor der Ehe und ein Erlöschen des religiösen Ver­stehens und Entscheidens vorausgesagt.

Elmar Fischer erinnert auch daran, dass Papst Johannes Paul II. und der jetzige Papst mehrfach eine Korrektur der Erklä­rungen von Mariatrost, Königstein und Solothurn ange­mahnt hätten. Der emeritierte österreichische Bischof stellt  seiner Analyse der Entwicklung der vergangenen fünf Jahr­zehnte das Bild des „Lebens in Fülle“ gegenüber, das JESUS verheißen hat. Der Mensch als Geschöpf müsse nach den  Sinngebungen GOTTES für unsere Lebensbereiche fragen und sie respektieren. So verweist Fischer auf Paare, die ihre Fruchtbarkeit nicht durch Verhütung steuerten, sondern „entsprechend den Vorgaben der Natur leben“; Befragungen zeigten bei ihnen eine geringe Scheidungszahl und eine durchschnittliche Kinderzahl von 3 gegenüber 1,4 in der übrigen Gesellschaft. Die Natürliche Empfängnisregelung wei­se eine genauso hohe „Sicherheit“ (Pearl Index) auf wie die Pille, aber ohne Nebenwirkungen, und sie sei nicht nur eine alternative biologisch orientierte Methode, sondern „Anregung für partnerschaftliches Verhalten auf gleicher Augenhöhe“. Schließlich formuliert Fischer ein Plädoyer für die Selbstbeherr­schung, die dem Menschen Würde gebe. „Eine altbekannte Erfahrung aus der Geschichte des Glaubens ist es, dass Triebhaftigkeit und Freizügigkeit für den christlichen Glau­ben zerstörend wirken“, so Fischer, der den dramatischen Niedergang des religiösen Interesses in der jungen Generation damit verbunden sieht, dass im Alter von 15 Jahren, in dem heute viele erste sexuelle Intimbeziehungen machten, die Per­sönlichkeitsreife noch nicht so entfaltet sei, „dass die Intimität über das Niveau der Verliebtheit hinaus eine entsprechende Zuwendung bedeuten“ könne. Unvermeidliche Enttäuschungen verursachten so eine geringe Bereitschaft zur Bindung auf Dauer. „Dass die Ehe als Sakrament in ihrer Bedeutung für die Beziehung nicht erkannt wird“, führe dazu, dass „Liebe in der Ehe auf defizitärem Niveau gelebt wird“ und Scheidung häufig die Folge sei.

Die Kirche kann den Glauben nicht an der Welt orientieren

Chur, Schweiz. „Ich habe nichts anderes gemacht als fest­zuhalten, was weltkirchlich nach wie vor gilt. Doch manche haben es wohl nicht so gern, wenn man darauf hinweist.“ So äußert sich der Churer Bischof Vitus Huonder in einem Presse-Interview (Bündner Woche vgl. kath.net 5.4.2012) zur Kritik an seinem Ehehirtenbrief (vgl. FMG-INFORMATION 105, S. 19f). Auf die Frage, ob der Vorwurf stimme, dass er „weltfremd“ sei, antwortete Huonder, Fragen des Glaubens könne man nicht einfach nach dem „Mainstream“ der Meinungen ent­scheiden. Der Glaube könne sich nicht an der Weltmeinung orientieren, sondern aus dem Evangelium und der kirchlichen Tradition. Zum Einwand, es sei unbarmherzig, wiederverhei­rateten Geschiedenen die Kommunion zu verweigern, da doch JESUS auch mit Sündern gegessen habe, stellte der Bischof richtig, dass man da das tägliche Mahl mit der Eucharistie verwechsle. JESUS habe mit Sündern an einem Tisch gegessen, um sie zur Umkehr zu bewegen, aber Er habe nicht mit ihnen Eucharistie gefeiert. Man verwechsle heute die Kommunion mit der Teilnahme an einem Mahl. Doch sie sei „kein Picknick, sondern das Allerheiligste, das wir in der Kirche haben“. Elemente, die die große Ehrfurcht vor der Kommunion zum Ausdruck bringen, seien in den letzten Jahrzehnten geschwunden.

Glaubenskrise und Gebet um die Gnade des Glaubens

Rom. Bei einer hl. Messe anlässlich des Stiftungsfestes einer Studentenverbindung sprach Kardinal Walter Brandmüller am 29. April 2012 von einer „die Fundamente bedrohenden Krise des Glaubens“ (vgl. kath.net 1.5.2012). „Leere Kirchen; viele Kinder, die nicht geboren; geborene, die nicht getauft werden; Ehen, die nicht geschlossen und geschlossene, die nahezu zur Hälfte geschieden werden; Sakramente – ich denke vor allem an die Beichte und die Krankensalbung –, auf die viele Katholiken keinen Wert mehr legen, und zu alledem Hunderte von Priestern, die den Glauben und die Ordnung der Kirche geradezu bekämpfen, und nicht zuletzt die erschütternde religiöse Unwissenheit selbst vieler Gebildeter, die zwischen Wahr und Falsch nicht zu unterscheiden wissen – dann kann man nur noch von einer existenzbedrohenden Krise des Glaubens sprechen, wie die Kirche sie seit der Reformation des 16. Jahrhunderts nicht mehr erlebt hat. Und dieser Krise schauen nicht wenige von denen, die Verantwortung tragen, verunsichert, tatenlos zu.“ So schilderte der Kardinal die Lage, deren Ernst auch hoffnungsvolle Aufbrüche innerhalb der Jugend nicht  vermindern könnten. Dies habe den Hl. Vater bewogen, anlässlich des 50. Jahrestags der Eröffnung des 2. Vatikanums ein „Jahr des Glaubens“ anzukündigen. Es gelte, so Brandmüller, „die Fundamente zu erneuern“, damit der Bau nicht einstürze. Das Fundament, auf dem alles ruhe, sei der Glaube. Der Glaube sei nicht undefinierbares frommes Gefühl, Brauchtum, sondern er sei ein Geschehen zwischen Personen: „Ich glaube GOTT, der sich in JESUS CHRISTUS den Men­schen, also auch mir, geoffenbart hat.“ Zu diesem „Wem glaube ich?“ sei das „Was glaube ich?“ hinzuzufügen. Glaube sei nicht nur Vertrauen, sondern er habe klare, konkrete Inhalte. Es sei nun deprimierend, dass „ein großer Teil der so­genannten praktizierenden Katholiken nicht einmal elementare Fragen bezüglich des katholischen Glaubens“ beantworten könnte. Allzu lange habe sich vielerorts der Religionsunterricht „auf soziale, ökologische, politische Fragen und nichtchristliche Religionen beschränkt“, statt Glaubensbekenntnis, Sakramente, 10 Gebote und Liturgie zu erklären. Es sei notwendig, ein zuverlässiges Glaubenswissen zu erwerben und auch nicht „den mannigfachen religiösen Gurus – mögen sie auch Pries­tergewand tragen, mögen auch die Zahl ihrer Fernsehauftritte und die Auflagenziffern ihrer Bücher imponieren – nicht einfach auf den Leim“ zu gehen. Glaube sei auch eine Gnade, die man erbeten müsse. Das tägliche Gebet um die Gnade des Glaubens sei überlebenswichtig, so der Kardinal, der ein Gebet zitierte, das er in der Schule gelernt habe: „O mein GOTT, ich glaube alles, was Du geoffenbart hast und durch Deine hl. Kirche uns zu glauben lehrst, weil Du die ewige Wahrheit bist. Vermehre, o GOTT, meinen Glauben.“

Spanischer Bischof veröffentlicht Zeugnisse ehemaliger Homosexueller

Alcalá de Henares, Spanien. In seiner Karfreitagspredigt hatte Bischof Juan Antonio Reig Plá aus der nahe bei Madrid gelegenen Diözese Alcalá de Henares von den Folgen der Sünde für die Seele gesprochen und als Beispiel einer sündhaften Lebensweise neben Ehebruch und Diebstahl auch homosexuelles Verhalten erwähnt. Auf Kritik von Homosexu­ellen-Verbänden äußerte sich der Bischof in einem Interview detaillierter. Er habe nicht anderes zu verkünden als die Lehre der Kirche. Kinder, Jugendliche und Erwachsene würden durch „ein Programm gezielter Dekonstruktion“ dazu aufgefordert, ihre sexuelle Identität in Frage zu stellen; manche würden sich und anderen beweisen wollen, dass sie eine gleichge­schlechtliche Orientierung hätten. Priester, die mit solchen Menschen in Kontakt seien, wüssten um die schlimmen Folgen, sie „wissen, dass die Konsequenzen für viele Leid und Zerstörung sind, umgangssprachlich ausgedrückt ‚eine Hölle auf Erden’“. Wer seine homosexuelle Lebensweise ablegen wolle, dem könne geholfen werden. Das Wort GOTTES, die Sakramente, die Lehre der Kirche und das Gebet seien wirksame Hilfsmittel für ein enthaltsames Leben. Manche würden zusätzlich psychologische Hilfe in Anspruch nehmen. Das sei nicht ohne Anstrengung möglich, aber das gelt eigentlich für jeden, der nach dem Willen GOTTES leben wolle. Der Bischof schreibt auf seiner Internetseite, er habe mehr als hundert Zeugnisse ehemaliger Homosexueller erhalten, und veröffentlicht solche Zuschriften. Sie würden mitwirken, „die Mauer des Schweigens zu durchbrechen, die die Möglichkeit einer Veränderung für die umgibt, die sie wirklich wollen“ (vgl. kath.net 14.5.2012).

Religions- und Gewissensfreiheit massiv gefährdet

Ottawa. In einem Hirtenbrief vom 14. Mai 2012 warnen die Bischöfe Kanadas, dass die Religions- und Gewissensfreiheit in der kanadischen Gesellschaft zu verschwinden drohe. Es habe in den vergangenen Jahren mehrere Situationen gegeben, wo Gläubige rechtlich gezwungen wurden, ihren Beruf ohne Bezug zu ihren religiösen oder moralischen Überzeugungen oder im Gegensatz zu diesen auszuüben. So müssten mancherorts Apotheker Verhütungsmittel oder die „Pille danach“ verkaufen oder Standesbeamte entweder gleichgeschlechtliche „Ehen“ schließen oder ihre Stelle aufgeben. Religionsfreiheit, eines der wichtigsten Rechte der kanadischen Gesellschaft, sei kein von der Regierung verliehenes Recht, sondern ein Menschenrecht, das der Staat anerkennen und respektieren müsse, schreiben die Bischöfe. Kanadier müssten ihr Gewissen „gemäß der objektiven Wahrheit“ bilden, nicht an persönlicher Vorliebe oder einem Mehrheitswillen, und das Rechts auf Widerstand aus Gewissensgründen bewahren, besonders bei Fragen zur Würde des Lebens und der Familie. Es könnten Gläubige auch gezwungen sein, für ihre Überzeugung zu leiden, und sie sollten durch Solidarität und Gebet Unterstützung finden (vgl. kath.net 16.5.2012).

Umdeutung des Ehebegriffs gefährdet Erziehung

Edinburgh. Eine Mehrheit schottischer Parlamentarier will einer Umfrage zufolge den Ehebegriff auf homosexuelle Part­nerschaften ausweiten. Kardinal Keith O’Brien, Erzbischof von St. Andrews and Edinburgh, befürchtet, dass dadurch die Vermittlung traditioneller christlicher Werte massiv unter Druck geraten und die Arbeit katholischer Schulen und Pfarreien „ohne Zweifel beeinträchtigt, unterminiert und beschädigt“ wer­den könne. Für Eltern etwa werde es zunehmend problema­tisch, ihre Kinder von einem Unterricht abzumelden, in dem eine „neue Sicht von Ehe“ vermittelt werde (vgl. kath.net 11.6.2012).

US-Bischof: Homo-Ehe ist ungerecht gegenüber Kindern

Washington. Die Legalisierung der „Ehe“ homosexueller Part­ner sei ungerecht gegenüber Kindern und bedrohe die religiöse Freiheit, so warnte der Bischof von Oakland, Salvatore Cordileone. „Die Ehe ist die einzige Institution, die wir haben, die Kinder mit ihren Vätern und Müttern verbindet“, und die wirkliche Frage sei, diese Institution zu unterstützen, sagte der Bischof in einem Interview. Da sich Kinder am besten entwickelten, wenn sie bei einem Vater und einer Mutter lebten, sei die Ehe von Mann und Frau eine Frage der fundamentalen Gerechtigkeit gegenüber den Kindern. Studien, die behaup­teten, in homosexuellen Partnerschaften aufwachsende Kinder würden sich genauso gut entwickeln wie Kinder heterosexueller Eltern, hätten sich als fehlerhaft erwiesen, da die Auswahl der untersuchten Personen zu klein und nicht repräsentativ gewesen sei. Eine Studie der Universität von Texas in Austin dagegen habe eine große repräsentative Gruppe junger Erwachsener untersucht, die in verschiedenen familiären Umfeldern aufgewachsen seien. Die Ergebnisse zeigten signifikante Unterschiede zwischen Personen, die von ihren verheirateten biologischen Eltern aufgezogen wurden und jenen, die in an­deren familiären Umfeldern groß geworden seien. In keinem der untersuchten Bereiche – soziale und ökonomische Verhältnisse, seelisch und körperliche Gesundheit – hätten die Kinder aus alternativen Familienmodellen Vorteile gehabt (vgl. kath.net 7.7.2012).

Keine Diakoninnen

Düsseldorf. Die durch das „Zentralkomitee der deutschen Katholiken“ zum Karlsruher Katholikentag wiederum auf­gewärmte Forderung nach dem Diakonat der Frau kritisierte der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck gegenüber der Presse. Papst Johannes Paul II. Habe deutlich gesagt, „dass die Kirche keine Vollmacht habe, Frauen zum Priesteramt zuzulassen. In diesem Zusammenhang ist sicherlich auch der Diakonat der Frau zu sehen“, erklärte der Ruhrbischof. Er nannte es „wenig förderlich“, wenn das Thema wieder aufs Tablett gebracht werde. Die katholischen Verbände müssten sich die kritische Frage gefallen lassen, „ob sie den Anforderungen der Zeit entsprechen und ob sie möglicherweise Entwicklungen behindern“ (vgl. DT 22.5.2012, kath.net 19.5.2012).

Organspende und „Hirntod“

Freiburg. Zur Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Änderung des Transplantationsgesetzes äußerte sich der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, in der gewohnten Weise, die jeglichen Zweifel am „Hirntod“-Kriterium immer noch ignoriert. Die „Grenzen und Kriterien“, die „die Kirche“ deutlich mache, sieht Zollitsch im Wesentlichen in der „Freiwilligkeit“. Die „Organspende“ sei „nur dann sittlich annehmbar, wenn der Spender oder die Angehörigen ihre ‚ausdrückliche freie Zustimmung’ dazu gegeben haben“. Man begrüße, dass diese Freiwilligkeit weiter gewahrt bleibe. – Dass der öffentliche Druck zur „Organspende“ durch die regelmäßige „Befragung“ aller Bürger über 19 Jahren steigen wird, scheint auch kein Problem für den Erzbischof; er scheint ja die Absicht, „mehr Spender für Organe“ zu finden, gutzuheißen (vgl. zenit.org 29.5.2012).

Dass immerhin zwei Mitglieder der Bischofskonferenz wenige Wochen vorher eine Diskussion über das Hirntod-Kriterium forderten, wird von Zollitsch ignoriert. Bischof Heinz Josef Algermissen, Fulda, hatte in einem Pressekommentar im März die Hirntod-Definition bezweifelt: „Einen Sterbenden im Hirnversagen für tot zu erklären, um bei einer Organentnahme eine Tötung zu umgehen, stelle eine willkürliche Setzung dar“ (vgl. FMG-INFORMATION 105, S. 16); allerdings hatte Algermissen in einem darauffolgenden Gespräch mit Fuldaer Ärzten seinen Vorstoß wieder reduziert, indem er erklärte, Organ­spende sei eine große ethische Leistung, und sein Kommentar habe nicht für Verunsicherungen sorgen wollen. Im nächsten Jahr solle es ein großes Ärztegespräch zu den Themenkreisen Hirntod und Organspende geben (vgl. Fuldaer Zeitung 19.4.2012, osthessen-news.de 5.4.2012).

Und der Berliner Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki, hatte in seiner Osterpredigt gesagt: Er könne „aber auch verstehen, wenn ein hirntoter und beamteter Mensch nicht als Toter begriffen wird: weil er noch gut durchblutet und warm ist und sein Herz noch schlägt“. Eine transparente Debatte über den Todeszeitpunkt sei dringend geboten. Gewichtige Argu­mente ließen daran zweifeln, ob im Fall von den als „hirntot“ erklärten Menschen der Tod als Trennung von Seele und Leib tatsächlich gegeben sei. Wenn es sich jedoch bei „Hirn­toten“ nicht um Tote handle, gehöre das Hirntod-Kriterium aus christlicher Perspektive noch einmal auf den Prüf­stand. Denn der Mensch dürfe niemals als Mittel zum Zweck missbraucht werden, auch wenn das Ziel sei, das Leben eines anderen zu retten (vgl. DT 10.4.1012, Kath. Sonntagszeitung 14.4.2012, kultur-und-medien-online 26.4.2012).

Erschreckend: Diözese und Caritas agieren gegen das Betreuungsgeld

Rottenburg-Stuttgart. „Die Diözese Rottenburg-Stuttgart und ihr Caritasverband wenden sich entschieden gegen das geplante Betreuungsgeld“, so ließ die Diözese verbreiten. Sozial- und Familienpolitik sollten, so wird gesagt, „die Bildungschancen von Kindern erhöhen und die Chancen­gleichheit von Frauen stärken“. Dafür sei der Ausbau von Plätzen in Kindertagesstätten geeigneter als Betreuungsgeld. Dieses verhindere „intelligente Lösungen in der Kleinkind-Betreuung und Berufschancen von Müttern“, so kritisierte Ordinariatsrätin Stetter-Karp. „Sprachliche Förderung und Integration in frühen Lebensjahren“ könnten Kindern zu einem „selbstbestimmten Leben“ helfen, behauptete Caritasdirektor Prälat Tripp. Der Ausbau der Kita-Plätze für Unter-Drei-Jährige (!) sei alternativlos (vgl. kath.net 23.5.2012).

Diese Verherrlichung von Kita-Betreuung von katholischer Seite, die mit dem von der Politik gepflegten Misstrauen gegen die Familie einhergeht, ist vielfach auf Unverständnis und Kritik gestoßen. So nannte der Kölner Erziehungswissenschaftler und Hochschuldozent Albert Wunsch die Äußerungen aus Rottenburg-Stuttgart „beschämend“. Damit zeige sich, dass sich der Caritasverband vom christlichen Menschenbild und der katholischen Soziallehre eindeutig verabschiedet habe (vgl. kath.net 25.5.2012).

Betreuungsgeld 2

Essen. Die Erziehungshoheit der Eltern stellt der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck vor dem Hintergrund der öffentlichen Debatte um das Betreuungsgeld in einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten aus seinem Diözesanbereich heraus. Im Grundgesetz seien Pflege und Erziehung „das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“. Dies müsse auch politische Entscheidungsprozesse bestimmen (vgl. kath.net 21.6.2012.).

 

Betreuungsgeld 3

Erfurt. Bischof Joachim Wanke rief Christen bei der Frauenwallfahrt seines Bistums am 20.5.2012 dazu auf, ruhig „gegen den Trend der Zeit anzutreten“ und etwa Kinder in den ersten Lebensjahren zu Hause zu betreuen. Ein junges Paar, das diese Entscheidung bewusst fälle, müsse vielleicht auf manches verzichten. Dafür wisse das Paar, dass frühe Bindung und Prägung des Kindes für dessen späteres Leben bedeuteten, ein Urvertrauen ins Leben zu entwickeln und selbst beziehungsfähig zu werden. Christen sollten sich bei dieser Entscheidung nicht irremachen lassen. Es gehe um das prophetische Zeugnis heute (vgl. DT 24.5.2012).

 

Betreuungsgeld 4

Eichstätt. Die Einführung eines Betreuungsgeldes für zwei- und dreijährige Kinder stellt aus der Sicht des Eichstätter Bischofs Gregor Maria Hanke OSB eine begrüßenswerte Würdigung der hohen Erziehungsleistung der Eltern dar. Hanke bedankte sich in einem Offenen Brief an die bayerische Sozialministerin Haderthauer für deren diesbezüglichen Einsatz. Der Bischof sprach sich ausdrücklich gegen eine einseitige Förderung öffentlicher Betreuungseinrichtungen aus, da sie die verfassungsmäßig garantierte Wahlfreiheit der Eltern in der Gestaltung der Erziehung ihrer Kinder zu sehr einschränke (vgl. www. bistum-eichstaett.de 5.4.2012).

Bischof Hanke bleib seiner Überzeugung treu, als er Mitte Juni in einem Brief an den Präsidenten des Deutschen Caritas-Verbandes, Prälat Dr. Peter Neher, Freiburg, harsche Kritik an dessen ablehnenden Äußerungen zum Betreuungsgeld übte. In dem Brief, der im Wortlaut an die Öffentlichkeit gelangte, schreibt der Eichstätter Bischof: „Ich empfinde es beschä­mend, dass ausgerechnet ein Verband der römisch-katholi­schen Kirche sich gegen eine – wie auch immer geartete – An­erkennung und damit Hochschätzung elterlicher Erziehungsleistungen ausspricht“. Es sei „unbestreitbar, dass es für ein Kleinkind im Normalfall kaum einen besseren Hort der Er­ziehung und der gelebten Wertevermittlung gibt als das Leben innerhalb der eigenen Familie“. Hanke verwies auf Studien, die belegen, dass Kinder durch ein Leben in Kinderkrippen „psychi­sche Deprivationen erleiden können“, was Folgen für die sozio-emotionale Kompetenz im späteren Leben haben könne – „nicht selten ein dissoziales Verhalten“, „eine signifikant er­höhte Anfälligkeit für bestimmte psychische Erkrankungen“. Der Eichstätter Bischof betonte, die Caritas solle den Eindruck vermeiden, als „Anwalt in eigener Sache“ aufzutreten, „um das eigene ökonomische Interesse als Krippenträgerin vor das Kindeswohl zu stellen“. Die erzieherische Eigenverantwortung der eigenen Eltern sei „unaufgebbares Prinzip unserer katho­lischen Soziallehre“. Er forderte den Caritas-Präsidenten auf, Aufklärung zu geben, „wie es zu den meines Erachtens frag­würdigen und zudem noch öffentlichen Positionierungen des  Deutschen Caritas-Verbandes“ in dieser Sache gekommen sei (vgl. kath.net 26.6.2012).

 

Betreuungsgeld 5

Freiburg. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch, lobt das geplante Betreuungsgeld als richtigen Schritt, hält es aber für zu gering. Die beste Betreuung vor allem in den ersten Lebensjahren sei die Betreuung durch die eigenen Eltern, sagte Zollitsch und verwies damit auf zahlreiche wissenschaftliche Studien. Deshalb sollte alles dafür getan werden, dass „die Eltern die Entscheidungsfreiheit haben, wie sie für ihre Kinder sorgen und sie betreuen wollen“. Dafür biete das Betreuungsgeld den richtigen Ansatz. Er halte es aber für einen Schwachpunkt, das Betreuungsgeld auf Hartz IV anzurechnen und davon abhängig zu machen, ob die Eltern ihr Kind in einer öffentlich geförderten Betreuungseinrichtung betreuen lassen oder nicht. Er fordert deshalb Nachbesserungen beim Gesetzentwurf zum Betreu­ungsgeld (vgl. www. abgeordneten-check.de 3.7.2012).

In der Reaktion auf die Veröffentlichung der deutschen Geburtenstatistik sagte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, die Suche für die Ursachen für das „Rekordtief“ sei zu sehr auf Gelder und Krippenplätze für Kinder fixiert. Dabei werde übersehen, dass es „zuerst auf die Liebe ankommt, die wir durch ein Kind erfahren und die wir unseren Kindern schenken“. Dies sei wichtiger „als alle Belastungen und Einschränkungen, die mit der Geburt eines Kindes auch verbunden sind“ (vgl. rv 8.7.12).

Die Wandlungsworte

Chur. Schweiz. Eine Erläuterung zur Entscheidung von Papst Benedikt XVI., die Wandlungsworte des Kelches „pro multis“ wieder mit „für viele“ zu übersetzen, gab auf seiner Internetseite Jugendbischof Marian Eleganti OSB, Weihbischof in Chur. Nach den Prinzipien der Hermeneutik (der Übersetzungs­kunst) sei der Urtext so wortgetreu wie möglich wiederzugeben. Die Interpretation sei erst ein zweiter Schritt. „Nachdem die großen Sprachfamilien der Welt die Einset­zungsworte JESU… dem biblischen Urtext gemäß bereits im Sinne der Forderung des Papstes revidiert haben“, zögen nun die deutschspra­chigen Länder nach. Inhaltlich unterstrich Eleganti, dass zwei Missverständnissen vorgebeugt werden müsse – „dass JESUS nicht für alle gestorben sei, sondern nur für eine auserlesene Schar“, und der irrigen Ansicht, „als ob alle Menschen ohne ihre eigene freie Zustimmung allein aufgrund des Sühnetodes JESU für alle gerettet würden“. Das angebotene Heil müsse frei bejaht und angenommen werden. Jeder Christ stehe auch in Verantwortung für alle anderen, wenn er stellvertretend zur hl. Eucharistie hinzutrete. Der Jugendbischof für die deutsche, italienische und rätoromanische Schweiz forderte zum Gebet auf, „dass die Gläubigen und alle Verantwortlichen in Kateche­se und Seelsorge die Entscheidung des Papstes bereitwillig aufnehmen und in fruchtbringenden Katechesen vertiefen, die uns das Geheimnis der Erlösung und der hl. Eucharistie neu erschließen (vgl. kath.net 15.6.2012).

Kein Verschweigen der Lehre der Kirche

Chur. Zu Schweizer Pressemeldungen, dass die Kirchen­austrittszahlen im Bistum Chur überdurchschnittlich hoch seien, nahm das Bischöfliche Ordinariat Chur Stellung. In der Berichterstattung komme kaum zum Ausdruck, dass die reformierten Landeskirchen seit Jahren mindestens im gleichen Maß vom Phänomen des Austritts betroffen seien. Die Ursachen seien daher überkonfessionell und bedürften einer genaueren Forschung. Eine mögliche Ursache könne das Schweizer Kirchensteuersystem sein, da Freikirchen und andere christliche Gruppen ohne Steuersystem Zulauf hätten. Jeder Austritt schmerze, weil damit oft eine Distanzierung von der eigentlichen Kirche verbunden sei. Doch gelte es auch, die Gewissensentscheide der Menschen ernst zu nehmen. Der Bischof von Chur wolle helfen, dass diese Entscheide bewusst fallen, aufgrund guter Informationen. „Dies bedingt Klarheit darüber, worin die  Lehre der römisch-katholische Kirche be­steht bzw. ob sich der Einzelne damit identifizieren kann“, heißt es in der Stellungnahme. Der Bischof sei „nicht bereit, den Menschen unbequeme Positionen zu verschweigen, nur damit sie weiterhin ihre Steuer zahlen“. Er sehe gegenwärtig eine Umformung von der „Volkskirche“ zum bewussten „Entschei­dungschristentum“, das es zu festigen gelte. Von daher be­mühe sich der Bischof „um eine am überlieferten Glauben orientierte Seelsorger und um ein klares katholische Profil“ (vgl. kath.net 25.6.2012).

"Wiederverheiratete" Geschiedene

Freiburg. Nachdem der Freiburger Erzbischof Zollitsch im vergangenen Sommer, kurz vor dem Besuch von Papst Benedikt XVI. in Deutschland, die Forderung nach einem angeblich „barmherzigeren“ Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen in die Öffentlichkeit gebracht hatte, hat die Debatte um dieses Thema immer wieder zu Äußerungen von Bischöfen geführt. In der Diözese Freiburg selber hatten im Mai 2012 Priester und Diakone – mit Berufung auf die Würzburger Synode 1975, auf die von Rom zurückgewiesenen Aussagen der Bischöfe von Freiburg, Rottenburg und Mainz 1993, auf Forderungen der KFD im Jahr 2011 und auf ein Buch des Theologen Schockenhoff (2011) behauptet, dass wieder­verheiratete Geschiedene nicht von den Sakramenten ausgeschlossen werden dürften. Sie würden sich daher in ihrem „pastoralen Handeln“ „von der Barmherzigkeit leiten lassen“ und, im Bewusstsein, dass das „gegen derzeit geltende kir­chenrechtliche Vorschriften“ sei, wiederverheirateten Geschie­denen die Sakramente spenden und sie im Pfarrgemeinderat, in der Katechese usw. mitarbeiten lassen. Es werden die Unterschriften von 211 Priester und Diakonen der Erzdiözese Freiburg angeführt (Stand: 12.7.12; zwei Unterschriften wurden zurückgezogen). Die Reaktion des Erzbischofs gegenüber die­sem Ungehorsam war nur eine Stellungnahme des Bistums, dass der Bischof „auf keinen Fall eine generelle und un­differenzierte Praxis billigen“ könne, und ein Gespräch mit den Initiatoren der Erklärung. Der Generalvikar erklärte, man teile die Grundintention, halte aber „eine Positionierung zum jetzigen Zeitpunkt für kontraproduktiv“!

Doch hatte Zollitsch schon kurz vorher in einem Interview gesagt, er setze sich weiterhin dafür ein, dass Katholiken auch nach Scheidung und Wiederheirat die Kommunion empfangen könnten; man brauche dazu „Geduld und einen langen Atem“ (vgl. kath.net 16.5.2012, 5.6.2012, 6.6.2012, www. memorandum-priester-und-diakone-freiburg.de, kath.net 11.6.2012).

Der Berliner Kardinal Woelki hatte in einem Interview mit der „Zeit“ gefordert, die katholische Kirche solle sich an der orthodoxen Kirche orientieren, die eine zweite Eheschließung toleriere. Das erlaube „unter bestimmten Bedingungen die Zulassung zu den Sakramenten“ (vgl. kath.net 27.6.2012).

Das „Netzwerk katholischer Priester“ hat hingegen in einer Stellungnahme diese Forderungen zurückgewiesen (vgl. kath.net 14.6.2012). Es werde „das Eintreten der Kirche für die sakramen­tale und unauflösliche Ehe“ verdunkelt, Verwirrung und Spaltung in die Pfarreien getragen und es sei „ein schwerwiegender Angriff gegen jene Ehegatten, die sich nach einer schmerz­lichen Trennungserfahrung um ein Leben nach den Weisungen der Kirche bemühen“. Das „Netzwerk“ appellierte an die Diöze­sanbischöfe, gegen die Agitation der ungehorsamen Priester einzuschreiten und gleichzeitig den Priestern beizustehen, die eine Seelsorge gemäß der Lehre der Kirche betreiben. „Lehramtstreue Priester haben den Eindruck, oftmals von ihren Bischöfen alleingelassen zu werden.“

 

Kommentar: Wir verweisen auf die im November 2011 bewusst im „Osservatore Romano“ erneut abgedruckte Stellungnahme des jetzigen Papstes, Kardinal Ratzinger (vgl. FMG-INFOR­MATION 105 S. 17ff), wo der heutige Papst auch die Emp­fehlung des orthodoxen Weges zurückweist: Die ostkirchliche Praxis sei die Folge einer „sich mehr und mehr vom HERREN­wort entfernenden Interpretation… und eines nicht geringen Einflusses ziviler Gesetze“ und könne von der kath. Kirche nicht übernommen werden.

Beim Weltfamilientag in Mailand sprach der Papst am 2.6. 2012 zwar durchaus vom „großen Leiden“, das das Problem der wiederverheirateten Geschiedenen sei, betonte aber zugleich, dass sie „nicht die Absolution und die Eucharistie empfangen können“, und forderte eine bessere Vorbeugung schon in der Ehevorbereitung und Ehebegleitung. - Das ist ja ein Punkt, der bei all denen, die sich mit allen Kräften für den Sakramentenzugang einsetzen, nicht zur Sprache kommt. Die Scheidung wird offenbar geradezu als selbstverständliches „Recht“ gesehen, wenn die Liebe „gestorben“ sei. Alle Be­rufung darauf, man halte an der Unauflöslichkeit der Ehe nach dem Wort CHRISTI fest, scheint doch nur Schutzbehauptung zu sein, weil man nicht wagt, das Gebot CHRISTI selber „unbarmherzig“ zu nennen (in der Denkweise der Befürworter der Sakramentenzulassung, die geradezu einen Alleinvertre­tungsanspruch auf Barmherzigkeit erheben). Hier offenbart sich auch das Problem, dass in den letzten Jahrzehnten das Be­wusstsein weithin geschwunden ist, dass der Kommunion­empfang das Freisein von schwerer Sünde voraussetzt – und das betrifft nicht nur den gelebten Verstoß gegen die Unauf­löslichkeit der Ehe, sondern ebenso das Unverheiratet-Zusammenleben von Homo- oder Heterosexuellen, das Sonn­tagsgebot, die Empfängnisverhütung usw. Ist es tatsächlich „barmherzig“, die Sünde nicht mehr beim Namen zu nennen und das Pauluswort zu verschweigen: „Wer unwürdig… isst und trinkt, macht sich schuldig am Leib und Blut des HERRN… und zieht sich das Gericht zu“ (1 Kor 11,27f)?

 „Weltbild“ ist noch nicht bekehrt

Augsburg. Die Verlagsgruppe „Weltbild“ wird nicht verkauft, sondern in eine kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts über­führt. Diesen Beschluss fassten die Gesellschafter am 26.6.12. Diese bisherigen Eigentümer – 12 Bistümer, der Verband der Diözesen Deutschlands und die Kath. Soldatenseelsorge Berlin – verzichteten auf Verkaufserlöse und zukünftige Gewinnaus­schüttungen. Die Stiftung werde ausschließlich gemeinnützige, kulturelle und kirchliche Zwecke verfolgen. – Der Weltbild-Kon­zern, mit einem Jahresumsatz von 1,6 Milliarden Euro, 6.400 Mitarbeitern und mehr als 3 Millionen Kunden, zu den europäi­schen Branchenriesen gehörig, war seit einer Reihe von Jahren schon vielfach kritisiert worden, weil sein Medienan­gebot aus katholischer Sicht in keiner Weise tragbar war (vgl. FMG-INFORMATION 104 S. 20f, 105 S. 24).

Kommentar: Die Stiftungslösung mag ein vernünftiger Ausweg sein, weil ein Verkauf des Konzerns nur den Skandal der kirch­lichen Eigentümerschaft, nicht aber das Problem der Verbrei­tung von teilweise esoterischen, erotisch-pornografischen und kirchenkritischen Produkten gelöst hätte, noch dazu, wenn der in der Vergangenheit mit Millionen von Kirchengeldern aus­gebaute Konzern gegen einen Spottpreis abgegeben worden wäre und Mitarbeiter entlassen worden wären. Die bleibende Kernfrage aber ist, ob sich im Angebot von „Weltbild“ et­was Wesentliches ändert, wenn nun eine Stiftung Eigentümer wird, wenn aber - wie bekanntgegeben – der bisherige religi­onslose Vorsitzende der Weltbild-Geschäftsführung, Carel Halff, weiterhin im Amt bleibt, der erklärte, man könne sich nun wieder „dem Tagesgeschäft widmen“, „auf Ebene des Unternehmens ändert sich vorerst nichts.“ Regina Einig schrieb zu Recht in einem Kommentar in der „Tagespost“ unter dem Titel „Neuen Wein in neue Schläuche“: „Über Erfolg und Glaub­würdigkeit der künftigen Weltbild-Stiftung entscheiden die Per­sonalien. Ohne die richtigen Köpfe bedeutete die Stiftung keine Lösung, sondern nur eine Verschiebung der alten Probleme… Die Bischöfe müssen sich zu einem personellen Neuanfang durchringen“ hinsichtlich Geschäftsführung, Lektorat und Stif­tungsrat. „Scheitert der Versuch, Weltbild mittels Stiftungsstruk­tur zu einem effizienten Medieninstrument der kath. Kirche zu machen, wäre der Schaden für die Kirche immens“  (vgl. DT 30.6.

2012, radiovaticana.org 28.6.2012). – Der Journalist Peter Seewald sagte ähnlich, die Sache einfach nur umzuwidmen, sei Augen­wischerei. „Das würde zu einem riesigen Ansehensverlust füh­ren und die Glaubwürdigkeit der Bischofskonferenz erschüttern. Dann hätten die Bischöfe ein Milliardenunternehmen regelrecht verschenkt, ohne dafür etwas bekommen zu haben.“ Es müsse „einen Ruck geben, ein unübersehbares Signal“. Es gehe da­rum, etwas anders zu machen, vor allem inhaltlich besser (vgl. kath.net 10.7.2012).

Am 12. Juli berichtet die Internetzeitung kath.net, dass die Verlagsgruppe „Weltbild“ den umstrittenen Sadomaso-Bestseller „Shades of Grey – Geheimes Verlangen“ zugleich kritisiert und verkauft. Der Titel sei „omnipräsent im gesamten Markt“, und diese Präsenz entziehe sich ihrer Einflussnahme, sagte eine Weltbild-Sprecherin auf Anfrage. Weltbild wolle „nichts tun, die Verbreitung dieses Titels zu fördern“, deshalb habe man sich inhaltlich davon distanziert und kritischen Stim­men Raum gegeben. Doch kann der Erotik-Roman nach Angaben von kath.net problemlos in jeder Weltbildfiliale oder online erworben werden. Also Doppelmoral?

  

 

 

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