Aussagen der "Charta der Familienrechte"

zur "Sexualerziehung"

Die "Charta der Familienrechte" wurde vom Heiligen Stuhl, also dem Vatikan, "allen Personen, Institutionen und Autoritäten vorgelegt, die mit der Sendung der Familie in der heutigen Welt befasst sind". Sie ist datiert vom 22. Oktober 1983 und geht, wie es in der Einführung heißt, zurück auf eine Bitte der Bischofssynode von 1980 mit dem Thema Familie. Die Absicht dieses Dokumentes ist, "den heutigen Menschen – ob Christen oder nicht – eine möglichst vollständige und geordnete Zusammenstellung der grundlegenden Rechte vorzulegen, die mit jener naturgegebenen und universellen Gemeinschaft verbunden sind, wie sie die Familie darstellt". Es handelt sich also nicht um christliche oder katholische Sonderlehren – auch wenn das Dokument die kirchliche Auffassung widerspiegelt -, sondern um in der Schöpfung angelegte, naturrechtliche Werte.

"Die in dieser Charta verkündigten Rechte sind im Gewissen des Menschen und in den gemeinsamen Werten der ganzen Menschheit enthalten. Der christliche Aspekt ist hierbei durch das Licht der GÖTTlichen Offenbarung gegeben, welche die naturgegebenen Wirklichkeit der Familie erhellt. Letztlich erwachsen diese Rechte jenem Gesetz, das vom Schöpfer dem Herzen jedes Menschen eingeschrieben worden ist. Die Gesellschaft ist aufgerufen, diese Rechte gegen alle Verletzungen zu verteidigen und sie in ganzem Umfang zu achten und zu fördern."

Die "Charta" ist hauptsächliche an die Regierungen und überstaatlichen internationalen Organisationen gerichtet, aber sie möchte auch "unter den Familien das Bewusstsein von der unersetzlichen Rolle und Stellung der Familie wieder stärken"

In einer Präambel wird - unter anderem - festgehalten, dass" die Familie ihre Grundlage in der Ehe hat, dieser innigen Lebensgemeinschaft in gegenseitiger Ergänzung von Mann und Frau, die durch das frei übernommene und öffentlich bekundete unauflösliche Eheband gebildet wird und offen ist für die Weitergabe des Lebens" und dass "die Familie, eine natürliche Gemeinschaft, vor dem Staat und jeder anderen Gemeinschaft besteht und aus sich heraus Rechte besitzt,m die unveräußerlich sind...",

Artikel 5 befasst sich dann mit der Erziehung und spricht auch die Geschlechtserziehung namentlich an (im Folgenden werden die wesentlichen Passagen zitiert; die Hervorhebungen im Text sind von uns):

»ARTIKEL 5

Weil sie ihren Kindern das Leben geschenkt haben, besitzen die Eltern das ursprüngliche, erste und unveräußerliche Recht, sie zu erziehen; darum müssen sie als die ersten und vorrangigen Erzieher ihrer Kinder anerkannt werden.

a) Eltern haben das Recht, ihre Kinder in Übereinstimmung mit ihren moralischen und religiösen Überzeugungen zu erziehen...

b) Eltern haben das Recht, Schulen und andere Hilfsmittel frei zu wählen, die notwendig sind, um die Kinder in Übereinstimmung mit ihren Überzeugungen zu erziehen...

c) Eltern haben das Recht auf Gewähr, dass ihre Kinder nicht gezwungen werden, Schulklassen zu besuchen, die nicht in Übereinstimmung stehen mit ihren moralischen und religiösen Überzeugungen.

Insbesondere die Geschlechtserziehung - die ein Grundrecht der Eltern darstellt -, muss immer unter ihrer aufmerksamen Führung geschehen, ob zu Hause oder in Erziehungseinrichtungen, die von ihnen ausgewählt und kontrolliert werden. (...)

e) Das vorrangige Recht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen, muss in allen Formen des Zusammenwirkens zwischen Eltern, Lehrern und Schulleitung gewahrt bleiben (...)«

Die "Charta der Familienrechte" sagt also: Die Eltern können und müssen auf dem Recht bestehen, dass ihre Kinder einen Unterricht besuchen, der ihren moralischen und religiösen Überzeugungen entspricht. Wo dieses Recht beschnitten wird, herrscht ungerechter Zwang. Und sie sollen sich dagegen zur Wehr setzen.

Das gilt vor allem hinsichtlich der eigens angeführten "Geschlechtserziehung". Sie wird "Grundrecht der Eltern" genannt. Die Wahlmöglichkeit einer der Überzeugung der Eltern entsprechenden Schule ("die von ihnen ausgewählt werden") und die Formulierung "ob zu Hause oder..." umschreiben das Recht der Eltern, eine schulische Sexualerziehung auch abzulehnen.

Ferner wird mit aller Deutlichkeit festgestellt, dass für die Geschlechtserziehung "immer" die Eltern die Maß-Gebenden sind: "immer unter ihrer aufmerksamen Führung" und - wenn in von den Eltern frei gewählten Erziehungseinrichtungen - dann unter der "Kontrolle" der Eltern.

Kontrolle aber heißt ganz klar dass es um mehr als um "Informiertwerden" geht. Kontrolle bedeutet das Recht, Einzelheiten (Biologiebücher, Arbeitsblätter, Schautafeln, Filme usw.) oder die Gesamtkonzeption bzw. überhaupt eine schulische "Sexualerziehung" (SE) ablehnen und diese Ablehnung durchsetzen zu können.

Bedeutsam ist es auch, dass das Elternrecht nicht nur als "vorrangig" und "unveräußerlich" bezeichnet wird, sondern dass eigens auf der Wahrung dieses Rechts "in allen Formen des Zusammenwirkens zwischen Eltern, Lehrern und Schulleitung" unbedingt bestanden wird. Denn das Recht der einzelnen Eltern ist ein Individualrecht und kann auch nicht durch Elternbeiräte oder Mehrheitsabstimmungen bei Elternabenden usw. aufgehoben werden.

Zum Inhalt der "Sexualerziehung" (SE) sagt die "Charta der Familienrechte" nicht unmittelbar etwas aus. Hier ist auf die Pflicht des Menschen zu verweisen, nach seinem Gewissen zu leben und dieses Gewissen an der höchsten Norm, am GÖTTlichen Gesetz, auszurichten. Das heißt, hier setzt unsere Verpflichtung auf die Sittenlehre der Kirche ein, der CHRISTUS diese Aufgabe übertragen und die Verheißung des HL. GEISTES zugesagt hat. SE muss "Erziehung zur Keuschheit" sein! - Allerdings zeigt auch die Charta indirekt diese Verpflichtung auf. In Art. 3 ist ja das Recht der Eheleute ausgesprochen, ihre Ehe "in Übereinstimmung mit der objektiven Ordnung" zu führen, welche "die Empfängnisverhütung, Sterilisation und Abtreibung ausschließt". Selbstverständlich gilt dies dann auch für die Erziehung: Es darf nicht durch entsprechende Inhalte der SE (z. B. das Unterrichten über Verhütungsmittel, das Aufforderungscharakter hat) gegen diese objektive moralische Ordnung verstoßen und den Kindern ein zukünftiges Leben nach ihr verbaut werden.

Papst Johannes Paul II. sprach in seinem "Brief an die Familie" zum internationalen "Jahr der Familie" 1994 auch von "Programmen der Sexualerziehung..., die häufig trotz gegenteiliger Meinung und des Protestes vieler Eltern in die Schulen eingeführt werden" und die Ausdruck einer "Zivilisation des Genusses" sind. In dieser Genussideologie "kann die Frau für den Mann zum Objekt werden, die Kinder zu einem Hindernis für die Eltern, die Familie zu einer hemmenden Einrichtung für die Freiheit ihrer Mitglieder."

Schon den Kindern wird durch die phantasiebelastende, detaillierte Sexual"erziehung" das für die Bewahrung der Reinheit so notwendige angeborene Schamgefühl zerstört. Die Erziehungsziele einer richtigen, gesunden Sexualerziehung sind Keuschheit, Schamhaftigkeit und Selbstbeherrschung - und davon sind die Programme unserer jetzigen Schulsexual"erziehung" leider weit entfernt.

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