Ein Kommentar von Msgr. Dr. Dr. John F. McCarthy, Rom

zum Dokument des Päpstlichen Rates für die Familie

"Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung"

Über die menschliche Geschlechtlichkeit

Eine Antwort des Hl. Stuhles an die Eltern

Dieser Kommentar erschien in "Living Tradition, Organ of the Roman Theological Forum", January 1996. Übersetzt und abgedruckt (in der Zeitschrift "FMG-INFORMATION", Nr. 59, Juli 1996) mit freundlicher Genehmigung des Verfassers.)

Der Autor stellt das Dokument des Päpstlichen Rates für die Familie von 1995 in den Zusammenhang der Aussagen kirchlicher Dokumente – von der Erziehungsenzyklika Pius’ XI. über Aussagen Pius XII. und des 2. Vatikanischen Konzils bis hin zu Lehräußerungen aus dem Pontifikat Johannes Paul’ II. – und erschließt so die beständige authentische Lehre der katholischen Kirche zur Sexualpädagogik.

Im Dokument "Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung", datiert vom 8. Dezember, veröffentlicht am 20. Dezember 1995, hat der Päpstliche Rat für die Familie "auf die Pauke geschlagen" wegen der Auferlegung der detaillierten und ausführlichen Sexualerziehung von Kindern und Jugendlichen außerhalb der Familie. Sowohl frühere wie neue Dokumente der Kirche haben übereinstimmend dargelegt, dass die Bildung und Information über das geschlechtliches Verhalten der Kinder von Rechts wegen Sache der Eltern ist, dass aber diese Wahrheit heute mit zunehmender Häufigkeit verletzt wird durch berufsmäßige Erzieher und andere. Nun hat der Päpstliche Rat für die Familie einen Schlussstrich unter diese Angelegenheit gezogen und die Eltern überall direkt aufgefordert, ihr ureigenstes Recht und die entsprechende Verantwortung selber in die Hand zu nehmen. Während die "Sexualerziehung" in dem Sinn, dass in den Schülern die Entwicklung zu keuschem Mann- und Frausein durch die Unterweisung in der Morallehre der Kirche gefördert wird, wie immer als Aufgabe der katholischen Schule 1 erhalten bleibt, schließt das neue Dokument faktisch die schulische "Sexualerziehung" (von uns "SE" abgekürzt!) im Sinn der Darstellung intimer Details und der Aspekte geschlechtlichen Verhaltens aus, und es schließt zur Gänze jedes Material aus, das geeignet ist, die Phantasie der Schüler mit sexuellen Bildern aufzuladen.

 

1. DAS RECHT UND DIE PFLICHT DER ELTERN

Die feierliche Verkündigung, dass die Geschlechtserziehung der Kinder das Recht und die Pflicht der Eltern ist und dass sie von den Eltern in der Atmosphäre der Familie zu leistet ist, sollte niemanden überraschen. Dennoch war es für viele eine Überraschung. In dieser entscheidenden Angelegenheit war in der Kirche echte Verwirrung aufgekommen, weil man missverstanden hatte, was das 2. Vatikanische Konzil in seiner "Erklärung über die christliche Erziehung" (Gravissimum educationis, Nr. 1) gesagt hatte. Das 2. Vatikanum erklärte, dass die Kinder und Jugendlichen "nach den jeweiligen Altersstufen... durch eine positive und kluge Geschlechtserziehung unterwiesen werden sollen", und aus dieser Erklärung haben viele Erzieher und andere geschlossen, das 2. Vatikanum habe vorgeschrieben, was Papst Pius XI. früher verurteilt hatte: dass nämlich Kinder und Jugendliche in der Schule über die Details des menschlichen geschlechtlichen Tuns unterwiesen werden sollten. Nun hat der Päpstliche Rat für die Familie eine ausführliche Abhandlung mit Richtlinien für Eltern herausgegeben, in der überaus deutlich klargemacht wird, dass das 2. Vatikanische Konzil mit seiner Erklärung keineswegs gemeint hat, dass die SE der Kinder von den Schulen übernommen werden müsse.

Das neue Dokument hebt hervor: "Die Kirche hat immer daran festgehalten, dass die Eltern das Recht und die Pflicht haben, die ersten und eigentlichen Erzieher ihrer Kinder zu sein" (Nr. 5).

So bekräftigt can. 793.1 des 1983 revidierten Codex Iuris Canonici: "Die Eltern und diejenigen, die ihre Stelle einnehmen, haben die Pflicht und das Recht, ihre Kinder zu erziehen; katholische Eltern haben auch die Pflicht und das Recht, die Mittel und Einrichtungen zu wählen, mit denen sie je nach den örtlichen Verhältnissen besser für die katholische Erziehung ihrer Kinder sorgen können."

Can. 796.2 führt weiter: "Mit den Lehrern der Schulen, denen sie ihre Kinder zur Erziehung anvertrauen, sollen die Eltern eng zusammenarbeiten; aber auch die Lehrer sollen bei der Ausführung ihrer Aufgabe eng mit den Eltern zusammenarbeiten; sie haben sie dabei bereitwillig anzuhören, sollen Elternvereinigungen oder Elternversammlungen einrichten und hochschätzen."

Can. 798 stellt ferner die Regel auf: "Die Eltern sollen ihre Kinder jenen Schulen anvertrauen, in denen für die katholische Erziehung gesorgt wird; wenn sie das nicht können, sind sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass deren erforderliche katholische Erziehung außerhalb der Schule geschieht."

Das 2. Vatikanische Konzil legt in seiner "Erklärung über die christliche Erziehung"(Nr. 3) die gleiche Grundwahrheit dar: "Da die Eltern ihren Kindern das Leben schenkten, haben sie die überaus schwere Verpflichtung zur Kindererziehung. Daher müssen sie als die ersten und bevorzugten Erzieher ihrer Kinder anerkannt werden. Ihr Erziehungswirken ist so entscheidend, dass es dort, wo es fehlt, kaum zu ersetzen ist."

Das 2. Vatikanische Konzil verweist den Leser hier auf die Enzyklika Papst Pius' XI. über "Die christliche Erziehung der Jugend" (Divini illius magistri, 31.12.1929) und auf zwei Erklärungen von Papst Pius XII.

Bei der Darlegung der Wahrheit über die menschliche Geschlechtlichkeit verweist das kürzlich erschienene Dokument des Päpstlichen Rates für die Familie (unter Nr. 41-42) auf diese Erklärung des 2. Vatikanums, die von Papst Johannes Paul II. in "Familiaris consortio" (1981) bestätigt wurde: "Das Recht und die Pflicht der Eltern zur Erziehung sind als wesentlich zu bezeichnen, da sie mit der Weitergabe des menschlichen Lebens verbunden sind; als unabgeleitet und ursprünglich, verglichen mit der Erziehungsaufgabe anderer, aufgrund der Einzigartigkeit der Beziehung, die zwischen Eltern und Kindern besteht; als unersetzlich und unveräußerlich, weshalb sie anderen nicht völlig übertragen noch von anderen in Beschlag genommen werden können" (FC, 36).

Dieses Recht und diese Pflicht der Eltern sind ebenfalls in der "Charta der Familienrechte" (Artikel 5) und im "Katechismus der Katholischen Kirche" (Nr. 2221 ff.) ausgedrückt.

Das Problem, das in dem vorliegenden neuen Dokument behandelt wird, ist die weitverbreitete Wegnahme (Usurpation) des Elternrechtes auf Erziehung ihrer Kinder in den Dingen der menschlichen Geschlechtlichkeit, und zwar besonders durch Lehrer und durch die Massenmedien.

In der Vergangenheit, als explizite SE nicht üblich war, waren die Kinder in objektiver Weise durch die Werte geschützt, die die sie umgebende Kultur prägten; das ist aber nicht mehr so. Und die Wahrheit über den Menschen wurde verdunkelt durch solche Dinge wie eine "starke Tendenz zur Banalisierung der Geschlechtlichkeit". Die Massenmedien überfallen die Familien mit einer "unpersönlichen, oberflächlichen, häufig pessimistischen Information", für die die jungen Leute nicht vorbereitet sind, und in einem Umfeld, "dem sämtliche grundlegenden Wertbegriffe vom Leben, von der menschlichen Liebe und von der Familie verlorengegangen sind".

Die Schule hat nun den SE-Unterricht aufgenommen, anstelle der Familie, "in aller Regel mit rein informativen Absichten", zuweilen mit dem Ergebnis einer "Verbildung des Gewissens". In dieser Situation, so sagt der Päpstliche Rat für die Familie, "wenden sich zahlreiche katholische Eltern an die Kirche, damit sie es übernimmt, Richtlinien und Anregungen für die Erziehung der Kinder anzubieten"; dabei äußern die Eltern "ihre Schwierigkeiten", die sie haben, "wenn sie mit den Lehren konfrontiert werden, die in der Schule erteilt und dann von ihren Kindern mit nach Hause gebracht werden". Daher wurden diese Richtlinien den Eltern als Antwort auf ihre "wiederholten und dringenden Bitten" gegeben (alle Zitate aus Nr. 1).

Das neue Dokument des Päpstlichen Rates für die Familie unterstreicht weiterhin das Recht und die Pflicht der Eltern, ihre Kinder in keuscher Liebe zu erziehen (Nr. 41), das auf der folgenden Lehre von Papst Johannes Paul II. gründet:

"...der erzieherische Dienst der Eltern muss entschieden auf eine Kultur der Geschlechtlichkeit hinzielen, die wahrhaft und vollmenschlich ist; die Geschlechtlichkeit ist ja ein Reichtum der ganzen Person - Leib, Gemüt und Seele - und zeigt ihre tiefste Bedeutung darin, dass sie die Person zur Hingabe ihrer selbst in der Liebe führt. Die Geschlechtserziehung, Grundrecht und -pflicht der Eltern, muss immer unter ihrer sorgsamen Leitung erfolgen, sei es zu Hause, sei es in den von ihnen für ihre Kinder gewählten Bildungsstätten, deren Kontrolle ihnen zusteht. In diesem Sinn betont die Kirche das Prinzip der Subsidiarität, das die Schule beobachten muss, wenn sie sich an der Geschlechtserziehung beteiligt; sie hat sich dabei vom gleichen Geist leiten zu lassen wie die Eltern. In diesem Zusammenhang ist die Erziehung zur Keuschheit völlig unverzichtbar als einer Tugend, die die wahre Reifung der Person fördert und sie befähigt, die ‚bräutliche Bedeutung’ des Leibes zu achten und zu entfalten. Die christlichen Eltern werden sogar - sollten sie die Zeichen einer GÖTTlichen Berufung erkennen - der Erziehung zur Jungfräulichkeit eine besondere Aufmerksamkeit und Sorge widmen und in ihr die höchste Form jener Selbsthingabe sehen, welche den Sinn der menschlichen Geschlechtlichkeit bildet. Aufgrund der engen Verbindungen zwischen der geschlechtlichen Dimension der Person und ihren ethischen Werten muss die Erziehung die Kinder dazu führen, die sittlichen Normen als notwendige und wertvolle Garantie für ein verantwortliches persönliches Wachsen in der menschlichen Geschlechtlichkeit zu erkennen und zu schätzen. Deshalb wendet sich die Kirche entschieden gegen eine gewisse, vielfach verbreitete Art sexueller Information; losgelöst von sittlichen Grundsätzen, ist sie nichts anderes als eine Einführung in die Erfahrung des Vergnügens und ein Anreiz, der den Kindern - schon in den Jahren der Unschuld - ihre Unbefangenheit nimmt und den Weg des Lasters öffnet." (Familiaris consortio, 37).

Das Dokument des Päpstlichen Rates für die Familie beklagt mit Papst Johannes Paul II., dass manche Programme der SE "häufig trotz gegenteiliger Meinung und des Protestes vieler Eltern in den Schulen eingeführt werden" (Nr. 24).

Die vorrangige Aufgabe der Familie beinhaltet für die Eltern das Recht, dass ihre Kinder nicht verpflichtet sind, in der Schule an Unterrichtsstunden über das Sexualleben teilzunehmen, die mit ihren eigenen religiösen und moralischen Überzeugungen nicht übereinstimmen (Nr. 64). Das Dokument legt den Eltern nahe, dass sie aufmerksam jede Form von "Sexualerziehung" verfolgen, die ihren Kindern außerhalb von zu Hause erteilt wird, und dass sie sie davon fernhalten, wenn diese ihren eigenen Grundsätzen nicht entspricht (Nr. 117).

Das Dokument lässt zu, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, durch die berufsmäßige Erzieher die Eltern bei dieser Aufgabe unterstützen können, aber "den Eltern beizustehen bedeutet niemals, ihnen ihr erzieherisches Pflicht-Recht zu nehmen", weil dieses "unabgeleitet und ursprünglich", "unersetzlich und unveräußerlich" bleibt.

Im Einklang mit dem Prinzip der Subsidiarität, und folglich in Unterordnung und in der rechten Ordnung der Dinge, dürfen Erzieher und andere außerhalb der Familie den Eltern bei ihrer Aufgabe der SE helfen, aber "es versteht sich von selbst, dass der Beistand der anderen sich im wesentlichen auf die Eltern und nicht auf die Kinder bezieht" (Nr. 145).

 

2. GEGEN SCHUL-SEXUAL-ERZIEHUNG

Die klassische Warnung vor schädlicher und unangebrachter schulischer Sexualerziehung hat Papst Pius XI. am 31. Dezember 1929 in seiner großen Enzyklika "Die christliche Erziehung der Jugend" ausgesprochen:

"In höchstem Grad gefährlich ist fernerhin jene naturalistische Richtung, die in unseren Tagen in das Gebiet der Erziehung eindringt in einer Frage von so zarter Natur, wie es die Sittenreinheit ist. Sehr verbreitet ist der Irrtum derer, die in gefährlichem Unterfangen und mit hässlichen Ausdrücken einer sogenannten sexuellen Erziehung das Wort reden, indem sie fälschlich meinen, sie könnten die jungen Leute gegen die Gefahren der Sinnlichkeit durch rein natürliche Mittel schützen, durch eine gefährliche und verfrühte sexuelle Aufklärung für alle ohne Unterschied und sogar in der Öffentlichkeit, und, was noch schlimmer ist, indem sie dieselben zeitweilig den Gelegenheiten aussetzen, um durch Gewöhnung, wie sie sagen, den Geist gegen die Gefahren abzuhärten.

Sie täuschen sich schwer, da sie die angeborene Schwäche der menschlichen Natur und das Gesetz nicht anerkennen wollen, von dem der Apostel sagt, dass es dem Gesetz des Geistes widerstreitet (Röm 7,23), und da sie die Erfahrungstatsachen verkennen, die beweisen, dass gerade bei den Jugendlichen die Verfehlungen gegen die Sittenreinheit nicht so sehr Folge von Nichtwissen als vielmehr von Willensschwäche sind, wenn der junge Mensch den Gelegenheiten ausgesetzt und von den Gnadenmitteln nicht gestützt wird.

Falls auf diesem heiklen Gebiete unter Berücksichtigung aller Umstände eine individuelle Belehrung bei passender Gelegenheit von Seiten derer, denen GOTT mit der Erziehungsaufgabe auch die Standesgnade verliehen hat, sich als nötig erweisen sollte, dann ist mit aller jener Vorsicht zu Werke zu gehen, die der traditionellen christlichen Erziehung bekannt und von dem erwähnten (Kardinal) Antoniano hinlänglich gezeichnet ist, wo er sagt:

‚Derart groß ist unsere Armseligkeit und der Hang zur Sünde, dass wir oft gerade von den Dingen, die Heilmittel gegen die Sünde sein sollten, Gelegenheit und Anreiz zur Sünde nehmen. Deswegen ist es höchst wichtig, dass ein guter Vater, wenn er mit seinem Sohne über eine so verfängliche Sache spricht, wohl acht zu geben hat, dass er nicht auf Einzelheiten eingehe und auf die verschiedenen Weisen, in denen diese höllische Schlange einen so großen Teil der Menschheit vergiftet, damit er nicht, anstatt da Feuer zu löschen, dasselbe in dem einfältigen und zarten Herzen des Kindes entzünde. Ganz allgemein kann man sagen: solange noch das Kindesalter andauert, wird es genügen, die Heilmittel anzuwenden, welche die Doppelwirkung haben, der Tugend der Keuschheit den Weg zu bereiten und dem Laster die Tore zu verschließen.’" (Divini illius magistri, 64-67).

Weil das 2. Vatikanische Konzil zu einer "positiven und klugen Geschlechtserziehung" aufgerufen hat, kamen viele Erzieher zur Meinung, dass das für sie ein Auftrag sei, geschlechtliches Verhalten auch lehrplanmäßig zu unterrichten.

Jedoch lehrt die universale Kirche gerade seit dem 2. Vatikanum, dass die Eltern die ursprünglichen Erzieher ihrer Kinder sind, so dass das Konzil schlicht die Eltern aufgerufen hat, ihre Pflicht auf diesem Gebiet wahrzunehmen.

Das neue Dokument des Päpstlichen Rates für die Familie wendet sich direkt an die Eltern, um sie bezüglich dieser Aufgabe zu ermuntern, der Führung von Papst Johannes Paul II. zu folgen. Während Papst Pius XI. und Papst Pius XII. den Akzent auf die diskrete und angemessene Unterweisung ihrer Kinder in der Familie legten, sah das 2. Vatikanum eine größere Not aus den zunehmenden Angriffen auf die Keuschheit der Kinder von außerhalb der Familie erwachsen, und es sah so eine größere Notwendigkeit für die Eltern, einzugreifen.

Diese Instruktion des Päpstlichen Rates für die Familie wurde herausgegeben, um das Bewusstsein der Eltern für die "sexuelle Revolution" zu schärfen, die seit den Sechzigerjahren dem verantwortungsvollen Gebrauch der Geschlechtlichkeit in der Familie entgegenarbeitet und stattdessen das angebliche Recht auf sexuelle Lust um ihrer selbst willen propagiert.

Kardinal López Trujillo, der Präsident des Päpstlichen Rates für die Familie, der das Dokument in einem Artikel in der täglichen (italienischen) Ausgabe des L'Osservatore Romano (21.12.1995) anzeigte, sagte, dass die "sexuelle Revolution" auf die Loslösung des Geschlechtsaktes von seiner wahren Bedeutung gerichtet ist, sogar hinsichtlich der Ehepaare, und dass sie so einen Verrat der ehelichen Liebe fördert. Zahllose junge Leute wurden von dieser Lawine des ungezügelten Genusses bereits erfasst. Das Ergebnis dieser Revolution ist, dass die "Erotisierung" der menschlichen Gesellschaft beständig zunimmt.

Er merkt an, dass "die wissenschaftliche Forschung selbst zum Sklaven der Industrie geworden ist, um mit ihren Forschungsergebnissen einer kommerziellen Sicht des Lebens zu dienen, in der der Profit der einzig wirkliche Zweck zu sein scheint, der über das Wohl der Personen und der Gesellschaft gestellt wurde." Die sexuelle Revolution "wurde vorangetrieben und beschleunigt durch neue wissenschaftliche Entdeckungen, besonders die ‚Pille’."

Und so, fügt der Kardinal hinzu, "durch eine Euphorie des Hedonismus angestachelt, hat die Wohlstandsgesellschaft den Sex als Ware, als Unterhaltung und als ‚Freizeitaktivität’ außerhalb der Familie angeboten, mit einer Sichtweise, die nicht vom Wohl der Person inspiriert ist, sondern vom Konsumdenken."

Aus den oben angeführten Zitaten wird klar, welcher Art die "Sexualerziehung" war, die Papst Pius XI. namentlich ausschloss:

a) den Rückgriff auf bloß natürliche Mittel, ohne Beachtung der übernatürlichen Ordnung der Dinge oder des tatsächlichen Zustandes der gefallenen und erlösten Menschheit;

b) gefährliche und verfrühte sexuelle Aufklärung, unterschiedslos für alle, sogar in der Öffentlichkeit;

c) dass man die Kinder den Gelegenheiten zur Sünde aussetzt (unter dem Vorwand der "Abhärtung" gegen Gefahren);

d) dass die Willensschwäche übersehen wird, die Kinder normalerweise haben;

e) ein Eingehen auf Details mit der Gefahr, die Lust in den naiven, zarten Herzen der Kinder zu entzünden.

Bei der Beschreibung der "gegenwärtigen Situation" (1983) hat die vatikanische Kongregation für das katholische Bildungswesen in ihrer Instruktion unter dem Titel "Orientierung zur Erziehung in der menschlichen Liebe" (in Anm. 5) hervorgehoben, dass diese Lehre von Papst Pius XI. eine "frühzeitig und unterschiedslos erteilte naturalistische Information" für falsch und schädlich erklärte. Die schrittweise Entwicklung der Idee einer "individuellen positiven Geschlechtserziehung" vor dem 2. Vatikanum hat diese Lehre nie angezweifelt, und immer wurde gesehen, dass eine solche Erziehung "im Rahmen der Familie" durchgeführt werden müsse (ebd.).

Aber weil "Familiaris consortio" 1981 und "Orientierung zur Erziehung in der menschlichen Liebe" 1983 von der Rolle von "Erziehungseinrichtungen" und der Aufgabe der "Schule" bezüglich der SE sprachen, kamen viele Erzieher irrtümlich zu der Meinung, dass aus praktischen Gründen die Initiative in der geschlechtlichen Bildung der Kinder von den Eltern auf die Schule übertragen worden sei. Um diesen Irrtum klarer zu erkennen, ist es zweckmäßig, die Rolle der Schule in der moralischen Bildung der Kinder zu überdenken, und ebenso die Bedeutung des Ausdruckes "Sexual-Erziehung".

Papst Pius XI. hebt in seiner Enzyklika "Die christliche Erziehung der Jugend" hervor, dass die Erziehung "in ganz überragendem Sinne der Kirche zusteht" (Nr. 14). Folglich hat die Kirche das Recht, "darüber zu urteilen, inwieweit (etwas) der christlichen Erziehung nützlich oder schädlich ist" (Nr. 17). Daher "steht die Erziehungsaufgabe vor allem, über alles und an erster Stelle der Kirche und der Familie zu, durch natürliches und GÖTTliches Recht" (Nr. 37). In der Tat ist es "ein unveräußerliches Recht und zugleich eine unerlässliche Pflicht der Kirche, über die Gesamterziehung ihrer Kinder, der Gläubigen, zu wachen in jedwedem Institut, ob öffentlich oder privat... (insoweit sie) zu Religion und Moral in Beziehung steht" (Nr. 21).

Aber "die erste, natürliche und notwendige Erziehungsumwelt" des Kindes "ist die Familie" (Nr. 71). Aus diesem Grund richtet Papst Pius XI. die Aufmerksamkeit der Bischöfe und der anderen auf "den beklagenswerten Verfall der häuslichen Erziehung" (Nr. 73) und er beschwört "die Seelenhirten, mit allen Mitteln: durch Unterweisung, Katechese, mündlich und durch möglichst starke Verbreitung von Schriften, die christlichen Eltern an ihre schweren Pflichten zu erinnern", nicht so sehr im allgemeinen, als "praktisch und im einzelnen", "besonders an die verschiedenen Aufgaben der religiösen, sittlichen und bürgerlichen Kindererziehung" (Nr. 74).

Da, "wohlgemerkt", sagt der Papst, die Schule "Ergänzung und Hilfe der Familie und der Kirche" ist, folgt logischerweise, dass "sie diesen beiden sich nicht nur nicht entgegenstellen darf, sondern mit ihnen zur denkbar vollkommensten moralischen Einheit verwachsen muss, zu so inniger Gemeinschaft, dass sie mit der Familie und der Kirche ein einziges, der christlichen Erziehung geweihtes Heiligtum bilden kann, wenn anders sie nicht ihr Ziel verfehlen und sich gerade ins Gegenteil, in ein Werk der Zerstörung, verwandeln will" (Nr. 77).

Im Licht dieser Unterscheidung wird klar, dass die Instruktion "Orientierung zur Erziehung in der menschlichen Liebe" von 1983 nicht die Übertragung der Information über das geschlechtliche Verhalten des Menschen von der Familie auf die Schule befürwortete: Hier wurden ganz einfach Ratschläge gegeben, wie die Eltern als Erzieher in Fragen der Sexualität ihre Kinder besser leiten können, und wie Lehrer den Eltern auf dem Gebiet der allgemeinen Charakterbildung helfen können.

Die Kongregation für das katholische Bildungswesen sagte also in "Orientierung zur Erziehung in der menschlichen Liebe" in Wirklichkeit, dass "die Rolle der Schule darin besteht, die Bemühungen der Eltern zu fördern und zu vervollständigen durch Vermittlung einer Sicht ‚der Geschlechtlichkeit als Wert und Aufgabe der ganzen Person, die als Mann und Frau nach dem Bild GOTTES geschaffen wurde’" (Nr. 69 mit Zitat aus Familiaris consortio Nr. 32).

Was hier also im Mittelpunkt steht, ist "die ganze Person", nicht genitales Verhalten als eigenständiges Thema.

Um dies klarzustellen, erklärt die Instruktion "Orientierung zur Erziehung in der menschlichen Liebe" von 1983 (wiederum aus "Familiaris consortio" zitierend), dass "die Geschlechtserziehung, Grundrecht und -pflicht der Eltern, immer unter ihrer sorgsamen Leitung erfolgen muss" entsprechend dem "Prinzip der Subsidiarität, das die Schule beobachten muss, wenn sie sich an der Geschlechtserziehung beteiligt; sie hat sich dabei vom gleichen Geist leiten zu lassen wie die Eltern" (Nr. 17).

Es heißt, dass "die Erziehung vor allem die Familie" angeht, die "das beste Umfeld ist, um der Pflicht, eine stufenweise Erziehung des geschlechtlichen Lebens sicherzustellen, nachzukommen" (Nr. 48).

Ferner wird gesagt, dass "bei intimen Fragen biologischer oder affektiver Natur der Einzelerziehung möglichst im Rahmen der Familie Vorrang gebührt" (Nr. 58). Nur dann, wenn sich "die Eltern nicht in der Lage sehen, ihrer Verpflichtung nachzukommen, können sie sich an andere Personen ihres Vertrauens wenden" (Nr. 59).

Wo die Schule aufgerufen ist, in Angelegenheiten, die die Geschlechtlichkeit betreffen, mitzuwirken, gilt weiter, dass "individuelle" (nicht in der Klasse) SE immer Vorrang hat und "nicht unterschiedslos jedem Mitglied des Lehrerkollegiums anvertraut werden kann", sondern vom Lehrer "große Behutsamkeit" erfordert, "jeweils sorgfältig bedacht auf den geeigneten Augenblick und die rechte Weise" (71).

Gruppen, und insbesondere gemischte Gruppen, machen "besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich", so dass "in jedem Fall die verantwortlichen Vorgesetzten zusammen mit den Eltern prüfen müssen, ob ein Vorgehen in dieser Weise angebracht ist" (Nr. 72).

Das neue Dokument "Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung" wendet diese Prinzipien an, indem es erklärt, dass die Schule von den Schülern nicht verlangen soll, an einem Unterricht teilzunehmen, der nicht mit ihren "eigenen religiösen und moralischen Überzeugungen" übereinstimmt (Nr. 64). Es legt den Eltern nahe, ihre Kinder aus jeder Art von SE herauszunehmen, die außerhalb von Zuhause gegeben wird und die "ihren eigenen Grundsätzen nicht entspricht" (Nr. 117). Es verbietet der Schule, das Kind oder seine Eltern dafür zu bestrafen, dass sie das Recht ausüben, sich von unerwünschtem Sexualunterricht zurückzuziehen (Nr. 120).

Aus diesen verschiedenen Prinzipien ergibt sich die klare Tatsache, dass von der Schule kein derartiger Unterricht unternommen werden sollte ohne spezielle Autorisierung durch die Eltern. Die Erlaubnis der Eltern darf nicht vorausgesetzt werden; die Autorisierung müsste vielmehr von den Eltern eines jeden Kindes einzeln ausdrücklich gegeben werden.

Da die richtige Reihenfolge nicht Kirche, Schule, Familie ist, sondern Kirche, Familie, Schule, können wir dem Päpstlichen Rat für die Familie dankbar sein dafür, dass er diese Tatsache der Aufmerksamkeit der Eltern nahe bringt, und dass er an Bischofskonferenzen, Klerus und Ordensleute appelliert, die Eltern zu unterstützen und zu ermuntern, den Kindern eine geeignete "Erziehung zur Keuschheit" zu vermitteln innerhalb des Heiligtums der Familie (Nr. 147-148).

Aber was bedeutet das Wort "Sex" in der Bezeichnung "Sexualerziehung"?

Es ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass der gewöhnliche Sinn des Wortes "Sex" seit Beginn des Jahrhunderts sich drastisch geändert hat. "Sex haben" bedeutet heute nicht, "männlichen oder weiblichen Geschlechtes zu sein" 2, sondern "Geschlechtsverkehr zu haben".

So bedeutet "Sexualerziehung" heute, "alles über den Geschlechtsverkehr zu lernen" - losgelöst vom Kontext der menschlichen Berufung und der moralischen Wirklichkeiten, in die er eingebettet sein sollte.

Dies war auch die Absicht der weltlichen humanistischen Erfinder des Begriffes "Sexualerziehung". Indem sie die Aufmerksamkeit ausschließlich auf den körperlichen Akt des Geschlechtsverkehrs lenken, lösen die "Sex-Erzieher" nicht nur den Sinn des Kindes aus dem familiären Kontext dieses Akts, sondern schließen das Kind auch von einem vollen Verständnis seiner eigenen psychologischen Beschaffenheit aus.

Wenn Papst Pius XI. in "Divini illius magistri" (wie oben zitiert) von denen spricht, die "mit hässlichen Ausdrücken" eine sogenannte "Sexualerziehung" propagieren, spielt er auf diese falsche Bedeutung des Wortes "Sex" an. Die Wörter "Sex" und "sexuell" sind, in ihrem eigentlichen Sinn verstanden, keine hässlichen Ausdrücke; was hässlich ist, ist die Unreinheit, die verbunden ist mit der erotischen Phantasie und der unmoralischen Ideologie der "Sexualerziehung", dieser ursprünglich von weltlichen Humanisten erdachten und heute noch gebräuchlichen Bezeichnung.

Es ist diese verderbliche Darstellungsweise und Ideologie, die heute meistens in der "Schulsexualerziehung" angewandt wird. Daher warnt Kardinal López Trujillo in seinem Vorstellungsartikel die Eltern, dass "der üblicherweise durchgeführten ‚Sexualerziehung’ ein gültiges Konzept der Geschlechtlichkeit fehlt."

Wenn kirchliche Dokumente aus der Zeit des 2. Vatikanischen Konzils von einer "positiven und klugen Sexualerziehung" sprechen, meinen sie die Bildung zum vollen Mannes- und Frauentum, ohne ungeordnete Fixierung auf das Genitale und das Erotische, vielmehr in der Liebe und Begeisterung für die Tugend der Keuschheit.

Dies ist ausführlich im neuen Dokument "Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung" erklärt. Sexualerziehung, im moralisch akzeptablen Sinn des Begriffs, ist "Erziehung zur Keuschheit" und untrennbar von der Förderung aller anderen Tugenden, besonders der christlichen Liebe, die Caritas genannt wird (Nr. 55).

Erziehung zur Keuschheit hat drei Ziele:

"a) in der Familie ein positives Klima der Liebe, der Tugend und der Ehrfurcht vor den Gaben GOTTES, insbesondere der Gabe des Lebens, zu bewahren;

b) den Kindern schrittweise den Wert der Geschlechtlichkeit und der Keuschheit begreiflich zu machen und sie in ihrem Erwachsenwerden durch Unterweisung, vorbildliches Verhalten und Gebet zu unterstützen;

c) ihnen dabei helfen, unter Berücksichtigung ihrer Anlagen, Neigungen und Geistesgaben und im Einklang mit diesen die eigene Berufung zur Ehe oder zur GOTTgeweihten Jungfräulichkeit im Dienstes des Himmelreiches zu begreifen und zu entdecken" (Nr. 22)

Was die Art und Weise betrifft, wie die Eltern ihre Kinder zur geeigneten Zeit in geschlechtlichen Dingen intimer Natur unterweisen, warnt der Leitfaden für die Eltern sowohl vor zu großer Ausführlichkeit wie auch vor Undeutlichkeit (Nr. 75) und auch davor, abwegige sexuelle Praktiken ohne besondere Notwendigkeit zu erörtern (Nr. 125).

 

3. RATSCHLÄGE FÜR DIE ELTERN

Die erste Grundregel für einen positiven Zugang, die den Eltern in dem neuen Dokument gegeben wird (Nr. 122), ist die, dass "die menschliche Geschlechtlichkeit ein heiliges Geheimnis ist, das entsprechend der Glaubens- und Sittenlehre der Kirche und unter ständiger Berücksichtigung der Folgen der Erbsünde dargestellt werden muss."

Es ist offensichtlich, dass die meisten öffentlichen Schulen es versäumen, diese Regel zu beachten, und sie sogar systematisch verletzen. Aber sogar viele kirchliche Schulen verstoßen offen dagegen. Der offene Widerspruch vieler Lehrer an katholischen Schulen gegen die kirchliche Glaubens- und Sittenlehre ist Beweis genug, abgesehen von dem verzerrten Begriff von Sexualität, der in intellektuelle Kreisen eingedrungen ist.

Belegt wird diese Tragödie in dem Report "Human Sexuality", der im Auftrag der Katholischen Theologischen Gesellschaft Amerikas (CTSA) veröffentlicht wurde (Paramus, NJ: Paulist Press, 1977).

Der CTSA-Report 3 verkündete den katholischen Erziehern eine lange Reihe moralisch unverantwortlicher, schockierender und pastoral verheerender "Entscheidungen", wie die Folgenden:

a) dass die Hl. Schrift nicht unbedingt irgendeine Form der geschlechtlichen Betätigung überhaupt verbiete (S. 31);

b) dass Ehebruch moralisch akzeptabel sein könne (S. 14, 30, 149);

c) dass Empfängnisverhütung gesund und moralisch sein könne (S. 122);

d) dass vorehelicher Verkehr eine sittlich gute Erfahrung sein könne (S. 155-158);

e) dass "sündenfixierte" Bewertungen des vorehelichen Verkehrs vermieden werden sollten (S. 173-174);

f) dass obszöne Wörter heute zum allgemeinen Wortschatz gehören und in gepflegter Unterhaltung gebraucht werden dürften (S. 235);

g) dass pornographisches Material nicht objektiv unsittlich sei (S. 234-236);

h) dass sogar vorsätzliche Selbstbefriedigung selten schwer sündhaft sei (S. 228);

i) dass homosexuelle Betätigung nicht in sich verkehrt sei (S. 198-199, 210, 214);

j) dass abwegige Sexualpraktiken nicht notwendigerweise böse seien (S. 77);

k) dass, so lange Kirche und Staat ihre Gesetze nicht entsprechend den Beschlüssen dieses Reports ändern, die Leute einfach "ihre eigenen sexuellen Pläne diskret fortsetzen" (S. 56);

l) dass die SE in Übereinstimmung mit den in diesem Report ausgesprochenen Ansichten allmählich alle Gebiete der pädagogischen Entwicklung durchdringen sollte (S. 237-238).

Welche vernünftigen Eltern würden ihre Kinder derartigen Sexualerziehern anvertrauen?

Es ist kein Wunder, dass der Päpstliche Rat für die Familie nun den Eltern rät, sich vor "beruflichen Verbänden von Sexualerziehern, -beratern und –therapeuten in Acht zu nehmen", weil "ihre Arbeit nicht selten auf schädlichen Theorien ohne wissenschaftlichen Wert basiert, die sich gegenüber einer echten Anthropologie verschließen und die wahre Bedeutung der Keuschheit verkennen" (Nr. 138).

Zusätzlich zu jeder lebensfeindlichen Indoktrination (Nr. 135-139) werden in dem neuen Dokument alle Materialien und Anregungen ausgeschlossen, die die unreine Neugier der Kinder aufreizen oder die Warnung vor den Folgen der Erbsünde unterschlagen (Nr. 122-123).

Jedes Material, so könnte man sagen, das Kinder veranlasst, sich den geschlechtlichen Verkehr vorzustellen, würde sie in die nächste Gelegenheit bringen, unreinen Gedanken zuzustimmen. "Kinder oder Jugendliche gleich welchen Alters dürfen auf keinen Fall, weder einzeln noch in der Gruppe, mit Materialien erotischer Art konfrontiert werden. Dieser Grundsatz der Schicklichkeit soll die Tugend der christlichen Keuschheit schützen." (Nr. 126)

Nachdem das neue Dokument so jedes Erziehungssystem ausgeschlossen hat, das die wahre Natur des Menschen verleugnet, wie wir sie durch Vernunft und Offenbarung kennen, oder das erotische Erfahrung als Selbstzweck darstellt, verwirft es auch die unschickliche Darbietung von Material im Klassenzimmer.

Auch in katholischen Schulen (die in dem Dokument nicht eigens erwähnt werden) sind diese Gefahren gegenwärtig, in mancher Hinsicht sogar in größerem Maße, insofern als Lehrer an katholischen Schulen, die gegen diese Normen verstoßen, nicht nur den Geist der Welt, des Fleisches und des Teufels wirksam verbreiten, sondern dies dem Anschein nach mit dem Segen der Kirche tun.

Wenn in manche Lehrbücher, die anstößiges Material enthalten, einige katholische Glaubens- und Moralsätze aufgenommen sind, so kann das die Zerstörung einer sauberen Lern-Atmosphäre und des Anstandsgefühls unter den Schülern nicht wettmachen.

Kardinal López Trujillo versichert in seinem Ankündigungsartikel, dass die Verbreitung von AIDS paradoxerweise "vielen ‚Experten’ nicht die Notwendigkeit von Enthaltsamkeit und Selbstbeherrschung nahe legt, sondern eher die Eröffnung eines neuen Marktes des "freien und sicheren Sex" dort, wo es keine wahre Freiheit oder Sicherheit gibt." Also bevorzugen öffentliche Autoritäten schulische AIDS-Erziehung mittels einer Information, "die kurzsichtig und nur auf die Gesundheit bezogen ist", ohne irgendeinen Werterahmen.

Er stellt fest, dass jene revolutionäre Auffassung der menschlichen Geschlechtlichkeit der inhumanen "Trennung der Sexualität von Ehe und Familie" Auftrieb gegeben hat, "der Trennung von Liebe und ehelichem Leben; von vereinigender und zeugender Dimension innerhalb des ehelichen Aktes", und dadurch die Kampagnen zur Förderung von Abtreibung, Empfängnisverhütung und Familienplanung kräftig unterstützt hat.

Dies lässt an ein weiteres Beispiel denken: Jeder weiß, dass AIDS nicht nur durch Geschlechtsverkehr, sondern auch durch die Benutzung infizierter Spritzen übertragen wird, besonders durch Rauschgiftkonsumenten. Warum lehrt man die Kinder in den Schulen nicht den sicheren Gebrauch von Spritzen? Warum sind nicht in Schulen, Schlafsälen und anderen Versammlungsstätten saubere Spritzen frei verkäuflich?

Ist es nicht, weil der Schaden für die Kinder (die an den Gebrauch von Rauschmitteln herangeführt würden) ein größeres physisches und psychisches Übel darstellte, als der erhoffte Nutzen an Gutem erwarten ließe? Das macht uns misstrauisch gegenüber der Heuchelei der "safe-sex"-Pädagogen, die den psychologischen und spirituellen Schaden leugnen, der den Menschen zugefügt wird, die zum außerehelichen Geschlechtsverkehr verleitet werden.

Das Dokument zeigt auf, dass andere Erzieher den Eltern helfen dürfen, sich aber nicht an deren Stelle setzen sollen, außer bei "schwerwiegenden Gründen wie etwa physischer oder moralischer Unfähigkeit" (Nr. 23).

Es scheint klar, dass "moralische Unfähigkeit" schuldhafte Gleichgültigkeit der Eltern gegenüber ihren Erziehungspflichten einschließen würde oder auch die Absicht, ihre Kinder eher zu verderben als sie zur keuschen Liebe heranzubilden (vgl. Nr. 118). In diesem Fall sind gewissenhafte Außenstehende berechtigt, vernachlässigten Kindern das notwendige Wissen zukommen zu lassen.

Aber es gibt keinen gerechten Grund, in die keusche Atmosphäre guter Familien mit unerwünschter SE einzudringen, selbst wenn sie der katholischen Lehre nicht widerspricht; und ebenso erscheint es als ein Verbrechen und ein Ärgernis, die sachliche akademische Atmosphäre eines Klassenzimmers mit Sexualsprache und sexuellen Ideen zu beschmutzen, die ein Kind nicht einmal auf der Straße hören sollte. Die Eltern sehen sich einer Flutwelle des sexuellen Hedonismus gegenüber, die die bürgerliche Gesellschaft überflutet, von dort in die Schulklassen und von diesen in die Familien überschwappt.

In "Familiaris consortio" (Nr. 40) stellt Papst Johannes Paul II. die Pflicht der Eltern heraus, "mit ganzem Einsatz ein herzliches und aktives Verhältnis zu den Lehrern und Schulleitern zu pflegen", während zugleich, "wenn in den Schulen Ideologien gelehrt werden, die zum christlichen Glauben in Widerspruch stehen, die Familie zusammen mit anderen Familien, wenn möglich durch Familienvereinigungen, mit allen Kräften und mit Klugheit den Jugendlichen helfen muss, sich nicht dem Glauben zu entfremden."

Das neue Dokument "Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung" lädt die Eltern ein, Vereinigungen zu bilden, wo es notwendig oder nützlich ist, um eine Erziehung ihrer Kinder zu verwirklichen, "die auf die wahren Werte der Person und der christlichen Liebe ausgerichtet ist und durch klare Positionen den ethischen Utilitarismus zu überwinden vermag" (Nr. 24).

Das Dokument mahnt die Eltern auch, sich zusammenzuschließen, um "gegen schädliche Formen der sexuellen Aufklärung vorzugehen und sicherzustellen, dass die Kinder nach christlichen Grundsätzen und in Übereinstimmung mit ihrer persönlichen Entwicklung erzogen werden" (Nr. 114).

Das neue Dokument lädt die Eltern deutlich ein, sich angemessen darauf vorzubereiten, die nötige Unterweisung zu erteilen, und regt an, dass fähigere Eltern den anderen helfen, einen Leitfaden und anderes brauchbares Material vorzubereiten (Nr. 147).

Der erforderliche Nachdruck (Nr. 118) wird auch auf das Recht des Kindes gelegt, seine eigene Geschlechtlichkeit "in Übereinstimmung mit den christlichen Grundsätzen" zu leben und darin hineinzuwachsen, "und dabei folglich auch die Tugend der Keuschheit" zu üben, und zwar in dem Maße, dass "kein Erzieher - auch nicht die Eltern - dieses Recht antasten" dürfen (Nr. 118).

Das Kind hat ein Recht, zur geeigneten Zeit von seinen eigenen Eltern über moralische und sexuelle Fragen belehrt zu werden, und zwar in einer Weise, die "sein Verlangen, keusch zu sein und in der Keuschheit erzogen zu werden, fördert" (Nr. 119).

 

ABSCHLIESSENDE BETRACHTUNGEN

A. Die Kirche hat die Sendung, die Bildung des Menschengeschlechtes in Glaube und Moral zu fördern. Die Schulen, besonders die katholischen Schulen, unterstützen die Hierarchie bei diesem Apostolat, und sie leisten auch den Eltern Hilfestellung, die als erste das Recht und die Pflicht haben, ihre Kinder in Glauben und Moral zu unterrichten.

Die Schulen, denen von den Eltern die lehrmäßige Bildung ihrer Kinder anvertraut wurde, haben die strenge Verpflichtung, die volle und unverfälschte Glaubens- und Sittenlehre der Kirche vorzulegen. Wo Schulen diese Pflicht versäumen, haben die Eltern die Pflicht, den Glauben ihrer Kinder zu schützen, durch eine Einzelaktion oder auch, "wenn möglich durch Familienvereinigungen" (Familiaris consortio, Nr. 40).

B. Katholische Schulen haben den Auftrag, die Eltern bei der intellektuellen und moralischen Erziehung der Kinder zu unterstützen, und die Eltern sind verpflichtet, den Schulen, die sie gewählt haben, volle Zusammenarbeit zu gewähren.

Aber die Schulen haben keinen Auftrag, Kinder die intimen Details des Geschlechtslebens zu lehren. Wo Eltern nachweislich die rechte Unterweisung ihrer Kinder schuldhaft versäumen, kann die Schule eine Rolle übernehmen; aber das Klassenzimmer ist dafür gewöhnlich nicht der Ort.

Grundsätzlich ist es die Aufgabe der Schule, den intellektuellen und moralischen Rahmen bereitzustellen, in dem das Kind richtige sittliche Entscheidungen treffen kann.

Die Darstellung des Geschlechtsverkehr ist kein Lehrgegenstand; sie hat eine sittliche Bedeutung im Kontext eines geeigneten geistigen Rahmens, doch ist sie der Inbegriff unreinen Denkens, wenn sie außerhalb dieses vernünftigen Rahmens isoliert betrachtet wird.

Die SE, wie sie ursprünglich von weltlichen Hedonisten ausgedacht wurde, ist eine Bewegung, die die Herzen der Kinder mit unreinen Gedanken verdirbt, indem sie sie zwingt, sich den natürlichen und unnatürlichen Geschlechtsverkehr vorzustellen, ohne dass dafür irgendeine wirkliche pädagogische Notwendigkeit bestünde.

Moraltheologen haben immer gelehrt, dass die Beobachtung des Geschlechtsverkehrs eine unmittelbare Gelegenheit zur Todsünde darstellt, und damit ist die Betrachtung in einer Zeichnung oder in der eigenen Phantasie eingeschlossen.

Die Vorstellung des natürlichen geschlechtlichen Umgangs ist sittlich gut im Rahmen des ehelichen Zwecks. Man sollte nicht direkt und ausdrücklich dabei verweilen außerhalb des ehelichen Kontextes. Abbildungen des widernatürlichen geschlechtlichen Verhaltens wirken sich besonders in den Herzen der Jugend zerstörerisch aus. Darum werden in einigen großen Bibliotheken Bücher, die abwegige Sexualpraktiken beschreiben (homosexuellen Verkehr inbegriffen), in einem besonderen Raum verschlossen und können nur durch ausgewiesene Spezialisten eingesehen werden. Dies geschieht, weil die lesende Beschäftigung mit solchen Handlungen äußerst heikel ist und keinen entsprechenden Bildungswert hat. Sie kann geradezu lästige geistige Vorstellungen verursachen, die lange Zeit bleiben können. Trotzdem gibt es viele SE-Kurse, in denen diese anstößigen, unnatürlichen Bilder in der Klasse gezeigt werden. Die einzige Möglichkeit, diese Bilder zu beherrschen, während man sie betrachtet, ist ein Erwachsenen-Umfeld, wie es in Medizin, klinischer Psychologie, Recht und Kriminologie gegeben ist. In eine höhere Schule gehören sie jedenfalls nicht.

C. Die "Erziehung zur Keuschheit", die durch die Lehre der Päpste und des Hl. Stuhles empfohlen wird, meint nicht den Schulunterricht über geschlechtliche Aktivitäten, der Material verwendet, das die Tugend der Keuschheit antastet. Intime Einzelheiten über das Geschlechtsleben gehören in kurze individuelle Erörterungen, normalerweise mit den Eltern.

Das neue Dokument (Nr. 133) empfiehlt den Eltern, den Unterricht zu überwachen und die Lehrmittel zu studieren, um sicher zu sein, dass alles potentiell erotische und unnötig ausführliche Material ausgesondert wurde. Die Schule ist verpflichtet, auf alles Material zu verzichten, dem Eltern sich widersetzen.

Die Eltern brauchen die Schulautoritäten nicht davon zu überzeugen, dass ihre Einwände berechtigt sind; es sind vielmehr die schulischen Autoritäten, die die Eltern überzeugen müssen, dass strittiges Material einwandfrei ist.

D. Das vorliegende neue Dokument über die Keuschheitserziehung ruft die Bischofskonferenzen auf, den Eltern Hilfestellung für die häusliche Unterweisung ihrer Kinder zu geben (Nr. 147). Während die Bischöfe die katholischen Schulen beständig in ihrer Tätigkeit unterstützen, hat man offensichtlich wenige Aufmerksamkeit darauf verwandt, den Eltern in der häuslichen Unterweisung beizustehen, selbst an Orten, wo keine katholischen Schulen zur Verfügung stehen. Eine gewaltige Anstrengung der Bischöfe zur Unterstützung der Eltern ist nun erforderlich. Ein sofortiger Anfang könnte gemacht werden mit dem Abdruck dieses neuen Dokumentes in jeder Kirchenzeitung, oder indem das Büchlein jeder Familie in jeder Diözese zum Erwerb angeboten würde. Das Dokument lädt die Geistlichen ein, sich an die Seite der Eltern zu stellen, wenn sie mit der Schule in Konflikt geraten über die Verletzung ihres Elternrechts, die Reinheit ihrer Kinder zu bewahren (Nr. 148). Mögen gute Eltern ungestört vorgehen, wenn sie in ihren Kindern eine gesunde Abneigung gegen die Sünden der Unreinheit erwecken wollen...

 

 

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Anmerkungen des FMG:

1 Der Verfasser hat die Vereinigten Staaten mit der großen Zahl kirchlicher Volks- und höherer Schulen im Blick.

Das Gesagte betrifft natürlich auch den Religionsunterricht. Hinsichtlich der staatlichen Schulen bei uns gilt, dass katholische Bekenntnisschulen voll in Pflicht genommen sind. Die übrigen staatlichen Schulen müssen die Eltern- und Kindesrechte katholischer Familien achten; bei sog. christlichen Gemeinschaftsschulen gilt die Rücksicht auf die Erziehungs- und Morallehre der katholischen Kirche in stärkerem Maße.

2 Hier ist der frühere Sprachgebrauch im Englischen angesprochen!

3 Für den deutschen Sprachraum lassen sich ähnliche Ansichten aus Texten von manchen Theologen oder aus "Diskussionspapieren" der "Katholischen" Jugend aufzeigen.

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